Datum: 12.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 1200 Jahre Himmelstadt; Vorstellung einer Projektskizze; (zu diesem TOP ist Herr Gerhard Hilpert vom Arbeitskreis 1200 Jahre Himmelstadt anwesend)
2 Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG); Voruntersuchung der Anwesen Hofstraße 8, 10, 12 und 16; Vergabe der Arbeitsleistungen; Beratung und Beschlussfassung
3 Baulicher Zustand der ehemaligen Dreschhalle Fl.Nr. 959/0; Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung Sondergebiet Recyclinganlage östlich der B 27; Information über aktuellen Sachstand
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 07.09.2017 und 21.09.2017; Genehmigung

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1. 1200 Jahre Himmelstadt; Vorstellung einer Projektskizze; (zu diesem TOP ist Herr Gerhard Hilpert vom Arbeitskreis 1200 Jahre Himmelstadt anwesend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Gehrsitz Herrn Gerhard Hilpert und übergibt ihm das Wort.

Im Rahmen der 1.200 Jahrfeier Himmelstadtes soll auch die Vor- und Frühgeschichte des Ortes gewürdigt werden. Hierfür sind verschiedene Maßnahmen geplant. Herr Hilpert steht deshalb in engem Kontakt mit Herr Dr. Ralf Obst vom bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. Gemeinsam mit dem bayer. Landesamt für Denkmalpflege wurde eine Projektskizze zur Umsetzung entworfen. Die Projektskizze liegt den Gemeinderäten vor. Sie beinhaltet drei Maßnahmenbereiche, die sich wiederum in mehrere Teilbereiche untergliedern:

  1. Geophysikalische Untersuchungen am Burkardstuhl und dem ersten Standort des Klosters Himmelspforten

    1. Durchführung der geophysikalischen Bodenuntersuchungen
    2. Infotafeln an den Standorten der Bodenuntersuchung (Burkardstuhl, Kloster Himmelspforten, Ummenstaller Hof; insg. 3 Stück)

  1. Archäologische Sonderausstellung

    1. Archäologisch Ausstellung
    2. Vitrine
    3. Restaurierung Bronzezeitliches Grab
    4. Erstellung einer ausstellungsbegleitenden Broschüre
    5. Festvortrag zur Eröffnung der Sonderausstellung

  1. verschiedene Publikationen

    1. Publikation zur Vor- und Frühgeschichte
    2. Publikation Immina
    3. Publikation Himmelspforten

Die Gesamtkosten für die geplanten Maßnahmen werden geschätzt auf insgesamt        47.313,00€
Davon kommen auf die Gemeinde jedoch nur lediglich voraussichtlich zu                          8.515,00€

Herr Gerhard Hilpert mahnt den engen Zeitrahmen an, der für alle Arbeiten der Projektskizze zur Verfügung steht, um rechtzeitig im Jubiläumsjahr 2020 fertig zu werden. Er empfiehlt so schnell wie möglich damit zu beginnen. Er wünscht eine möglichst zeitnahe Entscheidungsfindung des Gemeinderates. Auch aufgrund des verhältnismäßig geringen Gemeindeanteils und der hohen Förderquote wäre eine Zustimmung wünschenswert.
Das Gremium erkundigt sich zu den Publikationen. Diese ersetzten nicht die bestehende Ortschronik. Die Publikationen sind eigene wissenschaftlich fundierte Werke, die die Chronik lediglich ergänzen können.

Auf die Frage der Ergebnisse der Bodenuntersuchung ergänzt Herr Hilpert, dass die Untersuchung im elektrischen Verfahren gute Ergebnisse erbracht hat. Die mit geomagnetischem Verfahren untersuchten Bodenstrukturen sind interpretationsfähig. Derzeit wird die Bodenuntersuchung ausgewertet. Mit Ergebnissen wird im Dezember 2017 gerechnet.

1. Bürgermeister Gehrsitz wird sich mit Kämmerer Thomas Hehrlein in Verbindung setzen und den Maßnahmekatalog durchsprechen. Die Beschlussfassung soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates erfolgen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG); Voruntersuchung der Anwesen Hofstraße 8, 10, 12 und 16; Vergabe der Arbeitsleistungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.08.2017 hat das Landratsamt Main-Spessart die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zur Durchführung der Voruntersuchungen am ehemaligen Gutshof des Klosters Himmelspforten in den Anwesen Hofstraße 8, 10, 12 und 16 erteilt.

Des Weiteren hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 25.08.2017 sowie der Bezirk Unterfranken (Unterfränkische Kulturstiftung) mit Schreiben vom 29.08.2017 die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zur Durchführung der Arbeiten erteilt.

Die entsprechenden Architektenleistungen wurden in Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (Dr. Martin Brandl) öffentlich ausgeschrieben, und es gingen drei Angebote bei der Gemeinde Himmelstadt ein, welche auch Grundlage für die gestellten Förderanträge waren.

Demnach bietet das Architekturbüro Wiener und Partner, Kirchplatz 2, Karlstadt, die Arbeiten am kostengünstigsten an.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Angebotsgrundlage des Architekturbüros Wiener, Karlstadt die Vergabe der Arbeiten zur Durchführung der Voruntersuchungen wie o.g. zu einem Bruttowert in Höhe von 50.077,50 €.
Die für den Eigenanteil der Gemeinde Himmelstadt erforderlichen Haushaltsmittel stehen im aktuellen Haushaltsplan 2017 bereit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Baulicher Zustand der ehemaligen Dreschhalle Fl.Nr. 959/0; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 06. Juli 2017 wurde unter den Informationen des Bürgermeisters der baulich problematische Zustand der Dreschhalle erläutert.

Hierauf wurde vereinbart, dass die Pachtverträge mit den Vereinen, die die Halle nutzen, gekündigt werden sollen.
Dies ist mittlerweile geschehen, und zwei Vereine haben gegen diese Kündigung Einspruch erhoben.

Es wurde gefordert, ein Gutachten vorzulegen, das den baufälligen Zustand bestätigt.
Dieses Gutachten ist bei einem Statiker beauftragt worden.
Es liegt am Sitzungstermin 12.10.17 vor.

Ein Betretungsverbot für die Halle ist nach ersten Gesprächen mit dem Statiker wahrscheinlich.

Ein zweiter Handwerker, der die Halle begutachtet und einen Sanierungsvorschlag erläutert, ist bis heute noch nicht gefunden worden.

Ein Angebot für den vollständigen Abbruch der Halle durch die Firma Kleider, Himmelstadt, liegt uns bis zum Sitzungstermin vor.

Der Abbruch der Halle ist nach Artikel 57 BayBO verfahrensfrei.

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4. Bauleitplanung Sondergebiet Recyclinganlage östlich der B 27; Information über aktuellen Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 20.09.2017 fand eine Besprechung auf dem Betriebsgelände der Fa. Kleider statt:

Teilnehmer:
Herr Kleider
Herr Seifert, Ing. Büro Seifert (als Berater von Herrn Kleider)
Herr RA Jäger, Kanzlei Baumann, Würzburg, als Rechtsvertreter von Herrn Kleider
Herr Franz, VG Zellingen
Herren Oppmann und Glaser, LRA MSP
Herr Krebs, WWA AB
Herr Beil, Landschaftsarchitekten Dietz und Partner, Elfershausen
Herr Riemann, Fa. R & H Umwelt GmbH, Würzburg

Die wesentlichen Aussagen werden nachstehend protokolliert:

Herr Krebs teilt mit, dass die Messergebnisse unproblematisch waren (kein PAK-Nachweis). Es müssen aber weitere Messungen vorgenommen werden. Die vollständige Auswertung der Messergebnisse durch Herrn Riemann liege jedoch noch nicht vor, sodass eine abschließende Beurteilung durch das WWA AB jetzt noch nicht erfolgen könne.

Herr RA Jäger teilt mit, dass durch Herrn Riemann ein Plan erstellt wird, aus dem sich die Verfüllungen und Ablagerungen (Haufwerke) ergeben mit Zuordnung der bisherigen Beprobungen. Dies sei dann Grundlage für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan.

Herr Krebs erklärt, dass künftig weitere Beprobungen an allen Messstellen erforderlich sind. Aus Sicht des WWA AB ist eine wasserrechtliche Genehmigung des im sog. „Loch“ verfüllten Materials nicht möglich, da es sich um Z 1.2-Material handelt. Das eingefüllte Material muss aus Sicht des WWA herausgenommen werden. Aus seiner Sicht handelt es sich um ein abfallrechtliches Problem, für das das LRA MSP zuständig sei.

Lt. Herrn Riemann müsste Z 0-Material zur Auffüllung verwendet werden.

Herr Beil wendet ein, dass über dem Grundwasserspiegel eine Schicht von 2 m des anstehenden Materials vorhanden sein muss und erst darüber Z 0-Material eingebaut werden darf.

Herr Kleider fragt an, ob anstelle des Ausbaus eine Abdichtung mit Asphalt möglich ist. Für ihn sei sowohl die kostengünstigste als auch die schnellste Lösung wichtig. Wenn er das Material ausbaggern müsse, könne er keine anderen Arbeiten ausführen.

Herr Oppmann stellt fest, dass hinsichtlich des Grundwasserschutzes kein Handlungsbedarf bestehe.
Die Verfüllungen im sog. „Loch“ seien nicht genehmigt und nicht genehmigungsfähig. Das Z 1.2-Material müsse raus. Ob alternativ eine Abdeckung dieses Materials mit einer Asphaltschicht möglich ist, müsse die Abteilung Abfallrecht beim LRA MSP prüfen.

Herr Beil teilt mit, dass die Auffüllungsfläche nach den Planunterlagen viel größer sei, als bisher diskutiert. Sie reiche bis zum nordöstlichen Teil des Betriebsgeländes unterhalb der Weinberge. Da offensichtliche Umverlagerungen bei den Haufwerken vorgenommen wurden, dürfte die ursprüngliche Höhenlage des Grundstücks verändert worden sein. Er hält deshalb eine aktuelle Geländevermessung für erforderlich.

Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass zunächst der Status quo genehmigt werden muss, bevor die Bauleitplanung fortgeführt werden kann.

Zunächst ist der Plan von Herrn Riemann mit Zuordnung der beprobten Bereiche dem LRA MSP und dem WWA AB vorzulegen. Parallel hierzu wird geprüft, ob ein Verbleiben des Materials im sog. „Loch“ und die Abdichtung durch eine Asphaltschicht rechtlich möglich sind.

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö 5

Sachverhalt

a) Informationsveranstaltung für Bauinteressenten
Die Gemeinde Himmelstadt hatte am 27.09.2017 Bauinteressenten zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.
Ziel war es dabei, den Bedarf an Baugrundstücken im Gemeindebereich zu erfassen, um die evtl. Notwendigkeit der Erschließung eines weiteren Baugebietes zu erfahren.
Die Veranstaltung war erfreulicherweise sehr gut besucht. Mehr als 30 Personen nahmen teil. 23 Personen davon bekundeten ihr Interesse an einem Bauplatz.
1. Bürgermeister Gehrsitz sieht dies als Auftrag, tätig zu werden. Überlegt werden sollte, ein neues Baugebiet in Himmelstadt zu erschließen.
Seitens der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erläuterte Herr Brand die Möglichkeiten. Nachteilig wurde empfunden, dass für die Erschließung eines Baugebietes ca. 7 Jahre Zeitdauer benötigt werden. Dies ist nicht im Sinne der Gemeinde. Ziel des Gemeinderates und des Bürgermeisters ist es, die Erschließung im Rahmen des vereinfachten Verfahrens zur Bauleitplanung zu beschleunigen.


b) Ab 1. November werden die Kosten für die Schulsekretärin wieder vom Staat übernommen
Schulsekretärin Frau Huf arbeitet sowohl in der Grundschule Himmelstadt, als auch in Retzstadt. Auf Betreiben des staatlichen Schulamtes ist es gelungen, dass beide Schulen im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft staatlicherseits als eine Schule gewertet werden. Aufgrund der dann zugrundeliegenden Schülerzahlen ist eine Finanzierung nun wieder möglich.


c) Holzplatz Triebstraße
Es wird darüber informiert, dass ein Pächter, der seinen Holzplatz mit festen Überdachungen (Schutzbauten mit Betonfundamenten) versehen hat, von der Verwaltung angeschrieben wurde. Der betreffende Pächter hat sich auch bereits zurückgemeldet und um Fristverlängerung für den geforderten Rückbau gebeten.


d) Kühlwagen JuZ
Der Standort des Wagens des Jugendzentrums an der Dreschhalle wurde zwischenzeitlich ebenfalls gekündigt. Auch das JuZ hat gegen diese Kündigung Widerspruch eingelegt und um Zeitaufschub gebeten.
Das Jugendzentrum schlägt vor, den Schachplatz an der Grundschule wiederherzustellen und bittet darum, in der Nähe einen Stellplatz zu bekommen, um dort eine Hütte als Lagerraum aufstellen zu können.
Die Anfrage soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt thematisiert werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö 6

Sachverhalt

a) Treidelpfad
Das Gremium erkundigt sich zu einem Teilabschnitt des Treidelpfades. Dort entsteht der Eindruck, dass ein angrenzender Landwirt auch den Treidelpfad mit umgepflügt habe.
Die Sachlage stellt sich jedoch so dar, dass der Grenzstein für das an den Pfad grenzende Grundstück mitten auf dem Weg sitzt. Der Weg ist seitlich in das Feld gewandert. Dem Landwirt ist deshalb kein Vorwurf zu machen.


b) Beleuchtung am Burkardstuhl
Anwohner am Burkardstuhl haben darauf aufmerksam gemacht, dass es vor allem in den Kurvenbereichen Ausleuchtungsprobleme gibt. Das Bayernwerk soll deshalb beauftragt werden, die Beleuchtungsköpfe entsprechend zu drehen, um eine gute Ausleuchtung in den Kurven zu erreichen.


c) Rücktritt Herbert Hemmelmann aus dem AK 1.200 Jahrfeier
Gemeinderat und bisheriger 1. Sprecher des AK 1.200 Jahrfeier Herbert Hemmelmann teilt dem Gremium mit, dass er aus beruflichen Gründen den weiteren Vorsitz des Arbeitskreises nicht mehr übernehmen kann.


d) Holzhalle Triebstraße
Gemeinderat Andreas Scheb wird gebeten, Fotos von der einsturzgefährdeten Holzhalle Bürgermeister Gehrsitz zuzuleiten. Auch Herr Beck von der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wird innerhalb der nächsten drei Wochen das Gelände fotografieren und aufnehmen.


e) Durchlass  unter der Bahn Richtung Karlstadt
Der Durchlass unter der Bahn steht auch bei trockenem Wetter stets unter Wasser. Dies ist besonders für Radfahrer, die diesen Weg nutzen, sehr nachteilig. Auch wenn der Weg der Bahn gehört, besteht ein Interesse, dass er für Himmelstadt Bürger als Durchlass nutzbar bleibt. Die Gemeindearbeiter wurden deshalb informiert, abzuklären, ob mit Split aufgeschüttet werden kann.


f) Sachstand Radweg an der MSP 8
Weitere Architekturbüros wurden bezüglich der Planung des Radweges angeschrieben. Bisher hatte lediglich das Planungsbüro Steenken/Breitenbach Interesse gezeigt.


g) Sachstand Breitbandausbau
Aufgrund von Störungen konnte der ursprünglich genannte Termin zur Freischaltung der neuen Leitung im Altort noch nicht eingehalten werden. Die Anlieger wurden diesbezüglich von der Telekom bereits angeschrieben. Als neuer Freischalttermin wurde für den Burkardstuhl der 17.10.2017 genannt und für den Altort der 24.10.2017. Im Bereich der Ringstraßen wurde noch nicht mit dem Einblasen der Glasfasern begonnen. Dies hängt damit zusammen, dass erst noch der Bereich Häuslesacker und auch der Bereich Brückenstraße 12 - 17 mit erfasst werden müssen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Sitzungsniederschrift vom 07.09.2017 und 21.09.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2017 ö 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.09.2017 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 21.09.2017 ohne Änderungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:31 Uhr