Datum: 16.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 May Sonja; BA 2017009 Am Hirtengarten 3 u. 5, Fl.Nr. 1324, Gemarkung Himmelstadt Neubau von Garagen; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung
2 May Richard u. Hannelore; BA 2017010 Am Hirtengarten 7, Fl.Nr. 1324/4, Gemarkung Himmelstadt Neubau von 4 Wohnhäusern; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung
3 Gemeinde Himmelstadt; BA 2017011 Daimlerstr. 35, Fl. Nr. 7925, Gemarkung Himmelstadt Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Kfz-Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung
4 Informationen des 1. Bürgermeisters
5 Kurze Anfragen
6 Sitzungsniederschrift vom 12.10.2017; Genehmigung

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1. May Sonja; BA 2017009 Am Hirtengarten 3 u. 5, Fl.Nr. 1324, Gemarkung Himmelstadt Neubau von Garagen; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherrin beabsichtigt den Neubau von Garagen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 3 u. 5, Fl. Nr. 1324, der Gemarkung Himmelstadt und legt hierfür eine Bauvoranfrage vor. Es soll grundsätzlich geklärt werden, ob eine Bebauung mit Garagen möglich ist. Lage und Größe der Garagen sind im beigelegten Lageplan dargestellt. Die geplanten Garagen sollen an die gemeindliche Wasser- und Abwasserbeseitigung angeschlossen werden, jedoch nicht an die auf dem Grundstück vorhandenen Anschlüsse. Die Bauherrin wünscht separate Anschlüsse zur Straße Am Hirtengarten.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Ein Baufenster für das Grundstück Fl. Nr. 1324 ist nicht vorhanden. Der geplante Garagenneubau liegt also komplett außerhalb der Baugrenze. Die Errichtung von Garagen außerhalb der Baugrenze ist jedoch möglich, da dies im Bebauungsplan nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau von Garagen entsprechend der von der Bauherrin vorgelegten Skizze kann in Aussicht gestellt werden. Wasser- und Kanalanschlüsse sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Garagen sind bei Bedarf an die bestehenden Anschlüsse auf dem Grundstück anzuschließen, ein Anspruch auf die Erstellung von zusätzlichen Anschlüssen besteht nicht.  
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von Garagen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 3 u. 5 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt. Falls erforderlich, sind die geplanten Garagen an den auf dem Grundstück vorhandenen Wasser- bzw. Kanalanschluss anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. May Richard u. Hannelore; BA 2017010 Am Hirtengarten 7, Fl.Nr. 1324/4, Gemarkung Himmelstadt Neubau von 4 Wohnhäusern; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau von 4 Wohnhäusern auf dem Grundstück Am Hirtengarten 7, Fl. Nr. 1324/4, der Gemarkung Himmelstadt und die Grundstücksteilung. Hierzu wurde eine Bauvoranfrage vorgelegt. Es soll grundsätzlich geklärt werden, ob eine Wohnbebauung möglich ist. Die mögliche Aufteilung und die Gebäude sind im beigelegten Lageplan dargestellt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Im Bereich des Bebauungsplanes sind zwei Weinbaubetriebe sowie zwei Anwesen mit Tierhaltung (Pferde) vorhanden. Überwiegend ist in den letzten Jahren nur Wohnbebauung im Gebiet entstanden. Es sind nur noch wenige freie Baugrundstücke vorhanden. Zur Erhaltung des Gebietscharakters eines Dorfgebietes wäre z.B. die Zulassung von Wohnhausbebauung in Verbindung mit Tierhaltung denkbar. Da aus Sicht der Verwaltung der Gebietscharakter bei weiterer Zulassung von ausschließlicher Wohnbebauung verlorengehen würde, kann das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist derzeit - wegen Grundstücksteilung durch den Eigentümer - nicht gesichert. Die Herstellung des Wasser- u. Kanalanschlusses für das Baugrundstück ist im Zuge der bevorstehenden Straßenbaumaßnahme der Straße Am Hirtengarten zu klären.
Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Eine immissionsschutzrechtliche Beurteilung ist hinsichtlich des in der Nähe vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebes durch das Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von 4 Wohnhäusern auf dem Grundstück Am Hirtengarten 7, Fl.Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt.
Hinweis: Die Erschließung des Grundstückes ist im Rahmen der Herstellung der Straße Am Hirtengarten vorgesehen. Eine grundsätzliche Bebaubarkeit (Wohnen mit Tierhaltung) wird bei entsprechender Bauvoranfrage positiv gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 8

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3. Gemeinde Himmelstadt; BA 2017011 Daimlerstr. 35, Fl. Nr. 7925, Gemarkung Himmelstadt Neubau Feuerwehrgerätehaus mit Kfz-Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 3

Sachverhalt

Es ist beabsichtigt, auf dem Grundstück Daimlerstraße 35, Fl. Nr. 7925, der Gemarkung Himmelstadt ein Feuerwehrgerätehaus mit Kfz-Stellplätzen zu errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Der Bebauungsplan sieht für das Grundstück eine gewerbliche Nutzung vor. Ausnahmsweise können Anlagen für kirchliche, kulturelle oder soziale Zwecke zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Vorhaben ausnahmsweise zulässig. Ein Teil des Gebäudes soll mit einem Pultdach errichtet werden. Der Bebauungsplan setzt für die Dachform Flach-, Shed- oder Satteldächer fest. Das geplante Pultdach erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Diese kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Dachform ist städtebaulich vertretbar und berührt die Grundzüge der Planung nicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 7925 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der erforderlichen Ausnahme wird zugestimmt. Mit der Erteilung einer Befreiung hinsichtlich der Dachform besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 4

Sachverhalt

a) Kommunale Verkehrsüberwachung
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass am 14.11. mit Herrn Bischof, Geschäftsführer der gemeinnützigen Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit (gGKVS), gemeinsam mit Vertretern der Gemeinden Zellingen und Himmelstadt ein Gespräch stattgefunden hat.
Es wurde vereinbart, dass im Frühjahr 2018 Messeinrichtungen zur Überwachung des fließenden Verkehrs aufgestellt werden. Anschließend werden die Daten ausgewertet.
Aufgrund dieser Ergebnisse soll dann überlegt werden, ob für die Gemeinde eine Beteiligung an der Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs sinnvoll ist.
Möglich wäre dann z.B. die Einrichtung einer Bußgeldstelle in der VG Zellingen, wobei ein Sachbearbeiter von der gGKVS gestellt wird.


b) Entwässerung Anwesen Talrainstraße 10
Der Anwohner wurde angeschrieben, ein Vororttermin hat stattgefunden. Dabei wurde festgestellt, dass nur eine sehr geringe Menge Niederschlagswasser durch ein kleines Vordach anfällt, das abgeleitet wird. Es besteht keine Gefahr, dass Niederschlagswasser auf die Straße entwässert wird.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 5

Sachverhalt

a) Beleuchtung Burkardstuhl
Gemeinderat Rainer Paulus hat sich intensiv mit der Beleuchtungssituation Am Burkardstuhl befasst. Er legt dem Gremium eine Skizze vor, aus der ersichtlich ist, in welchen Bereichen derzeit eine schlechte Straßenausleuchtung gegeben ist.
Besonders dunkel ist es in folgenden Bereichen:

  • zwischen Anwesen 28 und 8
  • im Bereich der Anwesen 42 und 18
  • an den Anwesen 52 - 56
  • Friedhofsweg 3 (hier wird evtl. eine zusätzliche Lampe benötigt)
  • an der oberen Friedhofsmauer
  • sowie der Eingang zum Friedhof, der Friedhofsweg in diesem Bereich ist dagegen gut ausgeleuchtet

Darüber hinaus ist es auch nicht optimal ausgeleuchtet in der Straße Am Burkardstuhl 29 - 33 und am Burkardstuhl 26. In diesem Bereich ist der Lampenabstand zu groß.
Die neuen LED-Leuchtmittel leuchten lediglich nur noch den Gehweg aus. Die Streuung ist nun geringer.
Die Gemeinde wird die vorgestellten Ergebnisse an das Bayernwerk weitergeben.


Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Sitzungsniederschrift vom 12.10.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 15. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 16.11.2017 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2017 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:28 Uhr