Datum: 04.01.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehemaliges Kloster Vergabe der Räumungsarbeiten Beratung und Beschlussfassung
2 Vergabe der Ingenieurleistungen für die Topographische Bestandserhebung (Vermessung) als Grundlage zum Aufbau eines Kanal- und Wasserkatasters; Beratung und Beschlussfassung
3 Weinhaus Pröstler GbR, vertr. durch Pröstler Manuel; BA 2017012 Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses: Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen u. Kelterhalle Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung
4 Hemmelmann Rene; BA 2017013 Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Doppelgarage Genehmigungsfreistellungsverfahren; Beratung und Beschlussfassung
5 Vorstellung des Projekts "Himmelspark"; Information
6 Gemeindliche Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2018 der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.; Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des 1. Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 16.11.2017; Genehmigung

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1. Ehemaliges Kloster Vergabe der Räumungsarbeiten Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö beschließend 1

Sachverhalt

Aufgrund der Auftragsdringlichkeit der Maßnahme wurde vom Architekturbüro Wiener die zuverlässige Firma „Stöber-Stübchen“ Walter Wanders empfohlen.

Um die Fördergelder abrufen zu können, muss bis Januar 2018 ein gewisses Budget in die Voruntersuchungen investiert werden.
Somit muss die Räumung in diesem Monat durchgeführt werden.

Durch die zeitliche Einschränkung konnte nur die o.g. Firma ein Angebot abgeben.

Beschluss

Der Gemeinderat beauftragt die Firma „Stöber-Stübchen“ Walter Wanders das ehem. Kloster zu einem Gesamtbruttopreis von 5500 € räumen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Topographische Bestandserhebung (Vermessung) als Grundlage zum Aufbau eines Kanal- und Wasserkatasters; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 2

Sachverhalt

Vertagte Beschlussvorlage vom 07.09.2017.

Als Grundlage zum Aufbau eines Kanal- und Wasserkatasters wird eine topographische Bestandserhebung benötigt. Hierbei werden ca. 330 Kanalschächte, 370 Straßeneinläufe, 150 Unter- und Oberflurhydranten, 650 Hausanschlüsse, 75 Straßenschieber und die Sonderbauwerke vermessungstechnisch erfasst.
Diese Bestandserhebung ist auch ein wichtiger Bestandteil für das anstehende Wasserrechtsverfahren zur Wiedererlangung der gehobenen Erlaubnis zur Einleitung des Mischwassers aus den Entlastungsbauwerken RÜB I und RÜB II in den Main.
Die Leistungen für den Aufbau eines Kanal-und Wasserkatasters sowie die Ingenieurleistungen für das Wasserrechtliche Verfahren wurden am 07.09.2017 an das Ingenieurbüro Köhl vergeben.
Das Angebot für die topographische Bestandserhebung belief sich damals auf 12.474,- € brutto.

Um eine durchgängige gute Arbeit zu gewährleisten wäre es sehr sinnvoll, die Bestandserhebung ebenfalls beim Ing. Büro Köhl zu beauftragen.

Nach der Beauftragung der oben genannten Leistungen hat uns das Ingenieurbüro Köhl ein erneutes Angebot unterbreitet.

Beschluss

Das „Tiefbautechnische Büro Köhl“ Würzburg GmbH, Postfach 11 04 39, 97031 Würzburg erhält den Auftrag, die topographische Bestandserhebung für das Kanal- und Wasserkataster der Gemeinde Himmelstadt durchzuführen.
Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen Mengen.
Die vom Büro geschätzten Kosten sind 11.373,58 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Weinhaus Pröstler GbR, vertr. durch Pröstler Manuel; BA 2017012 Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses: Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen u. Kelterhalle Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage für die Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1339, Hirtengartenweg 9, der Gemarkung Himmelstadt. Beabsichtigt ist die Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen und Kelterhalle. Mit der Bauvoranfrage soll geklärt werden, ob die Umsetzung des geplanten Vorhabens grundsätzlich möglich ist. Die geplante Vinothek/Weinwirtschaft soll max. 40 Gastplätze im Innenbereich erhalten und es sollen ca. drei Gästezimmer/Gästeappartements errichtet werden. Die Baumaßnahme soll durchgeführt werden, um die lokal hergestellten Erzeugnisse direkt vor Ort vertreiben und verköstigen zu können. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Durch die weiteren Festsetzungen im Bebauungsplan wird dieses Dorfgebiet eingeschränkt. Danach sind u. a. Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes im Baugebiet nicht zulässig. Das bedeutet, dass der regelmäßige und dauerhafte Betrieb einer Weinwirtschaft und die Vermietung von Gästezimmern/ Gästeappartements unzulässig sind. Der Verkauf der eigenen Erzeugnisse und der Betrieb einer Heckenwirtschaft mit den zeitlichen Vorgaben für diese Betriebe wären hingegen möglich. Dies wurde dem Bauherrn bereits persönlich erläutert. Auf Antrag des Weinhauses Pröstler hat der Gemeinderat Himmelstadt in seiner Sitzung am 25.02.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Nebenerwerbsgebiet“ zu ändern und Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes künftig zuzulassen. Das Verfahren ist jedoch noch nicht durchgeführt und somit ist der Bebauungsplan noch in seiner bisherigen Form gültig. Die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich, da die Grundzüge der Planung berührt sind. Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht in Aussicht gestellt werden. Für die Verwirklichung des geplanten Bauvorhabens ist die Bebauungsplanänderung abzuwarten. Diese soll im Jahr 2018 stattfinden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Vinothek/Weinwirtschaft, Hecke und Gästezimmer/Gästeappartements sowie Lagerräumen und Kelterhalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Hemmelmann Rene; BA 2017013 Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Doppelgarage Genehmigungsfreistellungsverfahren; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Tailrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“. Das Bauvorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Das Baugrundstück liegt im Wasserschutzgebiet. Nach Überprüfung wurde festgestellt, dass die Vorgaben des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang eingehalten werden. Die Entwässerung ist nicht vorschriftsmäßig geplant. Die Verlegung von unzugänglichen Grundleitungen, z.B. unter der Gebäudesohle, ist nicht zulässig. Von Seiten der Verwaltung wird deshalb empfohlen, der Genehmigungsfreistellung zu widersprechen und zu erklären, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Die Entwässerung ist durch die Fachstelle für Wasserwirtschaft am Landratsamt Main-Spessart zu überprüfen. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

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5. Vorstellung des Projekts "Himmelspark"; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 5

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreter der Elterninitiative, Herrn Schmitt, Herrn Welzenbach, Herrn Leuthold und Herrn Brand und übergibt ihnen das Wort.
Herr Schmitt erläutert den bisherigen Werdegang. 2016 hat sich eine Projektgruppe aus Mitgliedern der o.g. Familien und Gemeinderat Döll als Verbindungsmann zum Gemeinderat Himmelstadt gebildet. Zunächst wurde ein Projekt Erlebnisweg Himmelspfad entwickelt und am 30.06.2016 im Gemeinderat vorgestellt. Das Gremium bat damals die Elterninitiative, das Projekt in die Mainlände zu verlegen.
Nach Planung und Zusammenarbeit mit der LWG Veitshöchheim wurde das nun vorliegende Projekt entwickelt.
Der Elterninitiative war es in einem nächsten Schritt besonders wichtig, den Kontakt mit den direkt betroffenen nächstgelegenen Gartenpächtern herzustellen. Das Gespräch mit den Gartenpächtern ist Ende 2017 bereits erfolgt. Nun soll der erstellte Plan im Gemeinderat präsentiert werden.
Das Gremium bittet die Elterninitiative um Zusendung der Präsentation.

Geplant ist:
- ein nachhaltiges Konzept für die gesamte  Mainlände von der Brücke bis zur Dreschhalle
- eine Nutzung des Bachlaufes für Kinder
- eine Aufwertung des Spielplatzes
- Eine Trennung von Fuß- und Radweg
- Eine sinnvolle Neugestaltung nichtgenutzter Gartenparzellen

Hierfür werden folgende Vorschläge unterbreitet:
-  Erweiterung der Pflasterfläche am Glaspavillon (Abfangen des Hanges mit Pflastersteinen)
- Vorhalten eines Wasser- und Abwasseranschlusses im Glaspavillon
- Verlegung des Philatelistenblumengartens an die Stelle des derzeitigen Spielplatzes
- die Trennung von Fuß- und Radweg durch getrennte Wegeführung, bzw. optische Abgrenzung
- die Verlagerung der Briefmarkenstelen vom Rad- auf den neuen Fußweg
- das Anbringen von Informationspunkten an verschiedenen Stellen der Mainlände
- Errichtung eines WC im Mittelpunkt des neugeplanten Geländes (neben den Parkplatz/bisherigen Wendeplatz direkt neben dem zukünftigen Naturspielplatz)
- eine kindgerechte Gestaltung des Bachlaufes und Integration als Wasserspielplatz
- Gestaltung einer Liegewiese
- Errichtung eines Tretbeckens
- Gestaltung eines naturnahen Spielplatzes in zentraler Lage
- Verlegung der Container und Gestaltung eines Parkplatzes am bisherigen Wendeplatz
- Nutzung der Wiese im Sommer für Ballspiel, im Winter als Parkplatz (Weihnachtsmarkt)
- Gestaltung einer Blumenwiese auf dem Gelände des Wasser- und Schifffahrtsamtes als Abgrenzung

Das vorgestellte Konzept soll langfristig umgesetzt werden. Die Maßnahmen können teilweise in Eigenleistungen erbracht werden.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz dankt der Elterninitiative für die Vorstellung des sehr interessanten Projektes und eröffnet die Diskussionsrunde. Er lädt auch die anwesende Zuhörerschaft ein, Fragen zum Projekt zu stellen.
Der Gemeinderat steht dem vorgestellten Konzept der Elterninitiative sehr positiv gegenüber und bedankt sich für die intensive Arbeit. Die Mainlände könnte bei Umsetzung des Konzeptes zum neuen Dorfmittelpunkt aufgewertet werden.
Die Nutzung der Mainlände wird Pflegemaßnahmen erforderlich machen. Auch hierzu müssen Überlegungen vorgenommen werden.

Die Elterninitiative schlägt vor, im Bereich des Bachlaufes mit den Maßnahmen zu beginnen. Hierfür ist eine professionelle Planung erforderlich. Die Vertreter der Elterninitiative haben bereits Kontakt mit einem Planer aufgenommen.

Elfriede Führer merkt als Vertreterin der betroffenen Gartenpächter an, dass bedacht werden muss, dass der bereits jetzt schon hohe Fahrradverkehr wahrscheinlich noch steigen wird. Zudem steht bei der Verlegung des Fußweges zu befürchten, dass noch mehr als bisher Schwund beim Beerenobst zum Ärger der Gartenpächter zu beobachten ist. Sie bittet eindringlich darum, Maßnahmen nicht bei den Gartenparzellen zu beginnen und auch keine Gartenpächter zum Gartentausch zu drängen.

Sowohl Elterninitiative als auch Gemeinderat betonen gemeinsam, dass in keinem Falle an bestehenden funktionierenden Strukturen gerüttelt wird und die Arbeiten nicht gegen den Willen der Gartenpächter ausgeführt werden. Wichtig ist ein faires und behutsames Vorgehen und die Aufnahme von Ideen und Anregungen aller am Prozess Beteiligter.

Frau Führer verweist auf ein Schreiben der Gartenpächter an die Gemeinde. Das entsprechende Schreiben wird verlesen und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben.
1. Bürgermeister Gehrsitz sichert Frau Führer eine schriftliche Stellungnahme zu.

Zuhörer Herr Hurrlein teilt mit, dass er damals bei der Planung und Erstellung des Philatelistenpfades einbezogen war und würde sich sehr freuen, auch jetzt wieder in das Projekt der Elterninitiative eingebunden zu werden.

Ergänzende Vorschläge zur Nutzung der Dreschhalle werden gemacht. Zuhörerin Frau Mergenthaler könnte sich z.B. vorstellen, die Halle als überdachten Spielplatz zu nutzen.

Der Gemeinderat berät über die nächsten Schritte:

- Im Rahmen der Haushaltsplanungen soll beraten werden, welche Gelder in welchem Zeitraum zur Verfügung gestellt werden können.
- Innerhalb der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zum Projekt fassen.
- Die Elterninitiative wird über das Ergebnis informiert.
- Im Anschluss erfolgt dann Beratung, mit welchen Maßnahmen begonnen wird und für welche Maßnahmen professionelle Planung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Gemeindliche Beschlussfassung des Mitgliedsbeitrags für das Jahr 2018 der Kommunalen Allianz Main-Wein-Garten e.V.; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 6

Sachverhalt

Gemäß den Gemeinderatsbeschlüssen der Mitgliedsgemeinden (Erlabrunn, Himmelstadt, Leinach, Margetshöchheim, Retzstadt, Thüngersheim, Zell a. Main, Zellingen) aus den Januarsitzungen 2017 werden die jährlichen Mitgliedsbeiträge durch den Lenkungsausschuss ermittelt und durch Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung geregelt (siehe §9 der Satzung). Gemäß §2 der Beitragsordnung setzt sich für ordentliche Mitglieder nach §3 Abs. 2 der Vereinssatzung, der jährliche Beitrag in Höhe von 1 € je Einwohner zusammen. Berechnungsgrundlage bilden die letzten gültigen amtlichen statistischen Einwohnerzahlen, gemäß der Erhebung des Statistischen Landesamtes (siehe Anhang). Da der Lenkungsausschuss aktuell keinen Grund sieht, die Höhe der Mitgliedsbeiträge zu ändern, beträgt der Mitgliedsbeitrag 2018 weiterhin 1 € je Gemeindebürger/in.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2018 1 € je Gemeindebürger/in beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 7

Sachverhalt

a) Jahreshauptversammlung des Vereins  Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung (B 26n) e.V.
An der Jahreshauptversammlung des Vereins in Duttenbrunn haben 1. Bürgermeister Gehrsitz sowie Gemeinderat Rainer Paulus teilgenommen.
Es wurden turnusmäßig Vorstandswahlen durchgeführt. Zum 1. Vorsitzenden wurde der bisherige 2. Vorsitzende Günter Krönert gewählt. Als neue stellvertretende Vorsitzende wurden Waldemar Brohm sowie Hans Fiederling gewählt. Der bisherige Stellvertreter Armin Beck wurde erneut im Amt bestätigt. Die Kasse wird zukünftig von Wolfgang Krönert betreut. Neuer Schriftführer wurde Reinhard Rauch.
Im Rahmen der Veranstaltung konnte mit Herrn Beck gesprochen werden. Herr Beck sagte zu, in die nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt zu kommen und über die neuen Planungen zu informieren.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 8

Sachverhalt

a) Treidelpfad
Landwirt Wolfgang Hemmelmann hatte Bilder mit GPS-Daten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass er nicht den Treidelpfad umpflügt. Allerdings weicht die tatsächliche Lage des Treidelpfades von den GPS-Daten ab.
Es wird deshalb vorgeschlagen, die Feldgeschworenen zu beauftragen, die Grenzsteine zu suchen. Das weitere Vorgehen muss überlegt werden. Evtl. ist mit dem Vermessungsamt zu sprechen.


b) Bebauungsplan Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten
Es wird vorgeschlagen, auf Grundlage des planungsrechtlichen Begriffes „Dorfgebiet“ insgesamt neu zu planen und so stückweise Änderungen zu vermeiden. Das Gremium bittet darum, den Leiter des Bauamtes, Herrn Brand, in die nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt einzuladen.


c) Reparaturbedarf an den Wasseruhren
Die Schnittstelle zwischen Gemeinde und Privathaushalt liegt bei der letzten Verschraubung an der Wasseruhr. Eigentümer werden gebeten, sich bei Reparaturbedarf an den Wasseruhren an die umliegenden Sanitärfachfirmen zu wenden. Nach Aufgabe des Geschäftsbereiches ist die Fa. RUSS hierfür nicht mehr in der Verpflichtung.


d) Sachstand Abschluss Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße; Abrechnung
Herr Keller hat darüber informiert, dass er beabsichtigt, die Schlussrechnung an die Anlieger im 1. Halbjahr 2018 zu erstellen. Allerdings sind die aktuell geplanten Änderungen auf landespolitischer Ebene zu beachten. Unklar ist, ob die geplanten Änderungen auch Auswirkungen auf bereits erbrachte Baumaßnahmen haben.


e) Obere und Untere Ringstraße, Grundstücksentwässerung von privat auf die öffentliche Straße
Ein entsprechender Aktenvermerk liegt bei Herrn Eisenbacher vor und wir der Reihe nach abgearbeitet.


f) Schäden an der Asphaltdecke der Brückenstraße (Kreisstraße)
Nach Beendung der Arbeiten in den beiden Ringstraßen 2014 ist die Brückenstraße im Zwischenstück der Ringstraßen aufgefräßt und neu asphaltiert worden. Nun zeigen sich Risse in der oberen Deckschicht. Dies muss geprüft werden.
Zudem fragt das Gremium an, warum keine Straßenmarkierung der erneuerten Straßendecke vorgenommen wird. Hierzu teilte das Straßenbauamt mit, dass innerhalb Ortschaften zukünftig keine Straßenmarkierungen (Mittelstreifen) mehr vorgesehen sind. Gemeinderad Rainer Paulus ergänzt, dass dies wohl mit Studienergebnissen einhergeht, die belegen, dass durch den fehlenden Mittelstreifen, Fahrzeuge i.d.R. langsamer durch die Ortschaft fahren.


g) Radweg unterhalb Pfarrheim (Zwischenstreifen)
Das Gremium stellt fest, dass vor Jahren ein Zwischenstück am Radweg unterhalb des Pfarrheimes herausgefräßt wurde und bisher lediglich mit Schotter aufgefüllt wurde. Eine Nutzung des Zwischenstückes findet nach wie vor statt. Es wird darum gebeten, diesen Bereich wieder mit einer Asphaltdeckschicht zu versehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 16.11.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.01.2018 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.11.2017 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:25 Uhr