Datum: 01.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Projekt WIM; Antrag des Musikverein Himmeltadt e. V. auf Kostenbeteiligung für das Jahr 2017; Grundsatzbeschluss
3 Jahresrechnung 2014 Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO
4 Jahresrechnung 2015 + 2016; örtliche Rechnungsprüfung; Terminfestlegung
5 Hemmelmann Rene; BA 2017013 Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Doppelgarage Genehmigungsfreistellungsverfahren
6 Gerhard Thomas u. Göbel Theresia; BA 2018001 Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen (mit Pferdehaltung im bestehenden Stallgebäude) Genehmigungsfreistellungsverfahren
7 Wasserrechtliche Gestattung Gerhard Thomas u. Göbel Theresia zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
8 Edelmann Tobias; BA 2018002 Daimlerstr. 13, Fl. Nr. 7772/1, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Gewerbebetriebes zu Betriebsinhaberwohnung und Lagerräumen Beratung und Beschlussfassung
9 Gebrauchsertüchtigung ehemalige Dreschhalle in Himmelstadt Vergabe des Auftrags Beratung und Beschlussfassung
10 Umsetzung des Projekts "Himmelspark" der Elterninitiative Beratung und Beschlussfassung
11 Wasserrechtliche Gestattung Hart Lukas zum Neubau einer Doppelgarage Fl.Nrn. 1227, 1228, 1229, Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
12 Gehrsitz Reinhold; BA 2018003 Obere Ringstr. 30, Fl. 7957, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus Beratung und Beschlussfassung
13 Informationen des 1. Bürgermeisters
14 Kurze Anfragen
15 Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um weitere dringliche Punkte.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte
„Gehrsitz Reinhold; BA 2018003, Obere Ringstraße 30, Fl.Nr. 7957, Gemarkung Himmelstadt, Neubau Einfamilienwohnhaus“;
„Wasserrechtliche Gestattung Hart Lukas zum Neubau einer Doppelgarage Fl.Nr. 1227, 1228, 1229, Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt“ und
„Wasserrechtliche Gestattung Gerhard Thomas u. Göbel Theresia zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen, Am Hirtengarten 8, Fl.Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Projekt WIM; Antrag des Musikverein Himmeltadt e. V. auf Kostenbeteiligung für das Jahr 2017; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Musikverein finanziert im Rahmen von „wim – wir musizieren“ eine musikpädagogische Fachkraft, die in der 1. und 2. Klasse, ergänzend zum regulären Unterricht, tätig ist.
Seit dem Jahr 2013 werden im Haushalt jährlich 1.000,00 € an Fördermitteln für das Projekt bereit gestellt.
Im Zeitraum von Oktober 2014 – Dezember 2016 beteiligte sich die Gemeinde Himmelstadt bereits zum zweiten Mal mit einem Betrag von 1.382,50 €, das entspricht 50 % der Abrechnungskosten in Höhe von 2.765,00 €.
Mit Schreiben vom 29.12.2017 stellt der Musikverein Himmelstadt einen weiteren Antrag auf Kostenbeteiligung für den Zeitraum Januar - Dezember 2017.
Die Abrechnung beträgt 1.190,00 €.
Mit dem Musikverein wurde im Dezember 2017 abgeklärt, den Antrag auf Kostenübernahme zukünftig jährlich zu stellen. So kann es dem gemeindlichen Haushalt besser zugeordnet werden.
Es soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, dass der Musikverein jährlich auf Antrag einen Zuschuss zu dem Projekt in Höhe von 50 % der Abrechnungskosten, aber maximal 1.000,00 € pro Jahr erhält.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt beschließt, dem Musikverein Himmelstadt e. V. jährlich auf Antrag einen Zuschuss zum Projekt „wim – wir musizieren“ in Höhe von 50 % der Abrechnungskosten, jedoch maximal 1.000,00 € pro Jahr zu gewähren.

Für das Jahr 2017 erhält der Musikverein somit einen Zuschussbetrag von 595,00 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2014 Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, gibt die Niederschrift vom 2. März 2016 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 bekannt.

Anschließend werden die Prüfungsfeststellungen besprochen.

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4. Jahresrechnung 2015 + 2016; örtliche Rechnungsprüfung; Terminfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 4

Sachverhalt

Die Jahresrechnungen der Jahre 2015 und 2016 wurden von der Verwaltung erstellt und können der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO unterzogen werden.

Der Gemeinderat überstellt die Jahresrechnung 2015 und 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vornahme der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, gibt bekannt, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 und 2016 am ……….………………………….., um
………………….. Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen stattfindet.

Die Einladung erfolgt rechtzeitig.

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5. Hemmelmann Rene; BA 2017013 Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Doppelgarage Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 5

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Talrainstr. 28, Fl. Nr. 547/20 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“. Das Bauvorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.        

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6. Gerhard Thomas u. Göbel Theresia; BA 2018001 Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen (mit Pferdehaltung im bestehenden Stallgebäude) Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293 der Gemarkung Himmelstadt. Die bisherige Pferdehaltung im bestehenden Stallgebäude wird beibehalten. Außerdem ist die Haltung von Hühnern beabsichtigt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“. Das Bauvorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Die zusätzlich erforderliche wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung wegen der Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains haben die Bauherren separat bei der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart beantragt.

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7. Wasserrechtliche Gestattung Gerhard Thomas u. Göbel Theresia zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 7

Sachverhalt

Für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293 der Gemarkung Himmelstadt wurde - wegen der Lage im Überschwemmungsbereich des Mains - eine wasserrechtliche Gestattung durch die Bauherrn nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt beantragt. Mit Schreiben vom 22.01.2018 wurde die Gemeinde Himmelstadt um Stellungnahme zum wasserrechtlichen Verfahren gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Am Hirtengarten 8, Fl. Nr. 1293 der Gemarkung Himmelstadt werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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8. Edelmann Tobias; BA 2018002 Daimlerstr. 13, Fl. Nr. 7772/1, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung eines Gewerbebetriebes zu Betriebsinhaberwohnung und Lagerräumen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 8

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt die Nutzungsänderung eines Gewerbebetriebes zur Betriebsinhaberwohnung und Lagerräumen für das bestehende Gebäude auf dem Grundstück Daimlerstr. 13, Fl. Nr. 7772/1 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B27“. Bauliche Erweiterungen sind nicht geplant. Ein Teil der Räume soll zur Betriebsinhaberwohnung umgebaut werden. Die restliche Fläche soll gewerblich genutzt werden (Handel mit Verpackungsmaterialien, Kunststoffbehältern, Trendartikeln, auch fliegender Handel). Am Betriebsort findet Wareneingang, Umschlag, Verpackung, Versand, sowie Auslieferung auch mit betriebseigenen Fahrzeugen statt. Der Bauherr begründet die Notwendigkeit der Betriebsinhaberwohnung u.a. damit, dass Warenanlieferung oder –abholung durchaus auch um 6.00 Uhr morgens oder 20.00 Uhr abends – also außerhalb der normalen Betriebszeiten - erfolgt. Da diese Zeiten durch Mitarbeiter nicht abgedeckt werden können, ist seine Anwesenheit als Betriebsinhaber vor Ort erforderlich. Der Bebauungsplan schreibt als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet vor. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsinhaber und Betriebsleiter können gemäß Bebauungsplan ausnahmsweise zugelassen werden. Aus Sicht der Verwaltung kann die für die Betriebsinhaberwohnung erforderliche Ausnahme zugelassen werden. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines Gewerbebetriebes zur Betriebsinhaberwohnung und Lagerräumen auf dem Grundstück Daimlerstr. 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der Erteilung einer Ausnahme für die Betriebsinhaberwohnung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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9. Gebrauchsertüchtigung ehemalige Dreschhalle in Himmelstadt Vergabe des Auftrags Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 9

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Härth hat am 26.10.2017 vom Gemeinderat den Auftrag für die Erstellung eines LV’s für die Sanierung der Dreschhalle erhalten.
Die Ausschreibung für dieses Projekt hat folgendes Ergebnis gebracht.

Die Firma Ehrenfels aus Karlstadt hat das wirtschaftlichste Angebot abgegeben.
Der Angebotspreis für die Gebrauchsertüchtigung der Holzkonstruktion, Austausch der maroden Holzpfosten, beträgt 13.192,94 € brutto.
Ein zweites Angebot kommt von der Firma Stützlein aus Himmelstadt über 16.064,10 € brutto.

Nicht dabei ist die Sanierung der Dacheindeckung.
Diese besteht aus Wellasbestplatten, deren Abbau, mit Entsorgung, und die neue Eindeckung mit Trapezblechen 32.089,54 € brutto kosten würde.
Bei der Firma Stützlein kostet die Sanierung der Dacheindeckung 31.287,90 € brutto.

Aus Sicht der Verwaltung ist nur eine komplette Sanierung sinnvoll, da eine Beschädigung des Daches durch z. B. einen Sturm nicht auszuschließen ist, dann müsste man die Dachhaut im Nachhinein noch sanieren.
Eine Reparatur eines belasteten Wellasbestdaches kann nur von Fachfirmen, unter hohen Auflagen durchgeführt werden.

Beschluss 1

Antrag
Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Firma Ehrenfels aus Karlstadt erhält den Auftrag für die Gebrauchsertüchtigung der Dreschhalle in Himmelstadt zum Angebotspreis von 13.192,94 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Beschluss 3

Die Firma Ehrenfels aus Karlstadt erhält den Auftrag für die Sanierung der Dreschhalle incl. der Dachhaut zum Angebotspreis von 45.282,48 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 10

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10. Umsetzung des Projekts "Himmelspark" der Elterninitiative Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Eine Gruppe Himmelstadter Bürger hat sich aus eigenem Antrieb seit Anfang 2016 mit der Entwicklung unseres Dorfes beschäftigt. Ihnen ist es wichtig, die Attraktivität unserer Gemeinde zu steigern und Projekte ins Leben zu rufen, die in Zusammenarbeit mit einer möglichst breiten bürgerlichen Unterstützung umsetzbar sind. Hierzu erarbeiteten die Familien Alexander Brand, Markus Leuthold, Lothar Schmitt und Heiko Welzenbach ein Konzept für einen Erlebnisweg Am Giebel für Kinder und Erwachsene. Themen wie Wein, Wasser, Obst und Wald sollten erlebbar und erfahrbar gemacht werden. Dieser Entwurf wurde dem Gemeinderat am 30.06.2016 vorgestellt. Der Rat war von der vorgelegten Planung sehr angetan, jedoch wurden die Initiatoren gebeten, ihre Ideen und Vorstellungen im Bereich der Mainlände einzubringen. Dieser Bereich sei zentral im Ort angesiedelt und bedarf einer Überplanung hinsichtlich neuer Gesichtspunkte, die für eine Belebung der dörflichen Gemeinschaft und eine interessante Freizeitgestaltung von Bedeutung sind. Die Initiative zeigte sich mit dem neuen Planungsgebiet einverstanden und nahm erneut seine Arbeit auf. Ab diesem Zeitpunkt trat Jürgen Döll der Projektgruppe bei, um den Kontakt zum Gemeinderat aufrecht zu erhalten. Unterstützt durch die Vorentwürfe von Studenten der LWG Veitshöchheim, die sie im Rahmen einer Projektarbeit für die Mainlände erstellten, wurde ein speziell auf die Himmelstadter Bedürfnisse abgestellter Plan konzipiert. Für die in dieser Lage aktiven Gartenpächter fand im Anschluss an diese Planungsphase eine Informationsversammlung statt, um die direkt betroffenen Bürger über den Stand der Planungen zu informieren. Der Arbeitskreis Tourismus wurde ebenfalls in den Planungsprozess eingebunden. Am 04.01.2018 präsentierte und erläuterte die Initiative das Konzept „Himmelspark“ den Gemeinderäten.

Beschluss

Nach ausführlicher Beratung sieht der Gemeinderat im dargelegten Entwurf ein schlüssiges ganzheitliches Konzept, das verschiedene Bereiche der Mainlände strukturell verbessert und die Bedürfnisse aller Altersklassen berücksichtigt. Es soll ein Gemeinschaftsprojekt für die Bürgerinnen und Bürger aller Generationen entstehen, das unser Dorf nachhaltig attraktiv und lebenswert macht. Die Bevölkerung und unsere Gäste können durch neue naturnahe Anlagen einen gesteigerten Erholungswert erfahren. Zudem bietet dieses Projekt die Chance, sich aktiv an der Gestaltung der eigenen Heimat und der Umsetzung der Maßnahmen zu beteiligen sowie die Dorfgemeinschaft zu festigen. Der Altort könnte durch die Nähe zu diesem Erholungsraum erheblich profitieren. Die Umsetzung soll schrittweise unter der Bauherrschaft der Gemeinde in Abhängigkeit der Haushaltslage und der Verfügbarkeit der Gartenparzellen erfolgen.

Bestehende Pachtverträge werden seitens der Gemeinde nicht gekündigt.

Jährliche Investitionsbeträge sind in den Haushalten der folgenden Jahre vorzusehen. Die Beauftragung eines Planers für erforderliche Objektplanungen, z.B. für den Bachlauf, wird in Aussicht gestellt. Die Initiative wird gebeten, ihr Engagement weiter zu führen und geeignete Startmaßnahmen incl. Kostenschätzung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Wasserrechtliche Gestattung Hart Lukas zum Neubau einer Doppelgarage Fl.Nrn. 1227, 1228, 1229, Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 11

Sachverhalt

Herr Lukas Hart beabsichtigt die Errichtung einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1227, 1228 u. 1229, Nähe Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt. Die Grundstücke Fl. Nrn. 1227 u. 1228 befinden sich derzeit noch im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt. Da die Grundstücke im Überschwemmungsgebiet des Mains liegen, hat der Bauherr die erforderliche wasserrechtliche Gestattung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart in Karlstadt beantragt. Mit Schreiben vom 17.01.2018 wurde die Gemeinde Himmelstadt um Stellungnahme zum geplanten Vorhaben gebeten. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung für die Errichtung einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1227, 1228 und 1229 der Gemarkung Himmelstadt werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Gehrsitz Reinhold; BA 2018003 Obere Ringstr. 30, Fl. 7957, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 12

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Obere Ringstr. 30, Fl. Nr. 7957 der Gemarkung Himmelstadt ein zweites Einfamilienwohnhaus errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Errichtung eines zusätzlichen Stellplatzes für den Wohnhausneubau ist vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Obere Ringstr. 30 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 13

Sachverhalt

a) Erweiterung Baugebiet Mausberg IV und V
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass in der Verwaltung ein Termin zur Erörterung von Möglichkeiten zur Erweiterung des Baugebiet Mausberg IV und V mit Herrn Dehmer vom Ingenieurbüro Köhl stattgefunden hat. Laut Vorschlag von Herrn Dehmer könne das Baugebiet hinter der bestehenden Bebauung Talrainstraße in westlicher Richtung geplant werden. Herr Dehmer wird einen entsprechenden Plan erstellen und im Gemeinderat vorstellen.

Bezüglich der Entwässerung sehen die Richtlinien für Neubaugebiete vor, dass die Entwässerung nur durch ein getrenntes System erfolgen darf. Die Entwässerung des Schmutzwassers sollte über den bestehenden Kanal erfolgen. Für die Entwässerung des Oberflächenwassers müssen zwei Regenrückhaltebecken gebaut werden. Die Erschließung des Baugebietes umfasst lediglich eine geringe Fläche von 1,5 bis 2 ha. Dies würde 10 bis 15 Bauplätzen entsprechen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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14. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 14

Sachverhalt

- keine -

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15. Sitzungsniederschrift vom 07.12.2017; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.02.2018 ö 15

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 07.12.2017 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:23 Uhr