Datum: 01.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausbau der Straße "Am Hirtengarten"; Vorstellung Straßenbauplanung durch Herrn Schneider, Ing.-Büro-Arz
2 Erweiterung der Tagesordnung
3 Einrichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich; Beratung und Beschlussfassung
4 Aktuelles aus der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen; Information
5 Rechnungsgenehmigung; Tiefbauunternehmen Ralph Scheb, Kanalschaden Wiesenweg 4; Beratung und Beschlussfassung
6 Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Holzarbeiten "Schwarzsohl" 01/2018; Beratung und Beschlussfassung
7 Rechnungsgenehmigung; Eastern Atlas, Berlin, Geophysikalische Bodenuntersuchungen Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten; Beratung und Beschlussfassung
8 Beschaffung mittleres Löschfahrzeug MLF, gemeinsame Ausschreibung mit der Gemeinde Eußenheim; Beratung und Beschlussfassung
9 Detter Thomas; BA 2018004 Nähe Am Burkardstuhl, Fl. Nr. 1311, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Gartenlaube Beratung und Beschlussfassung
10 Vollzug der GewO; Markt/Jahrmarkt am 03.10.2018; Grundsatzbeschluss
11 Ampellösung zur Querung der B27; Antrag auf Grundsatzbeschluss
12 Sanierungsmaßnahme des Gehweges in der Unterführung; Information
13 Straßenausbaubeiträge - Umgang mit ausstehenden Beitragsendabrechnungen
14 Informationen des 1. Bürgermeisters
15 Kurze Anfragen
16 Sitzungsniederschrift vom 04.01.2018; Genehmigung

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1. Ausbau der Straße "Am Hirtengarten"; Vorstellung Straßenbauplanung durch Herrn Schneider, Ing.-Büro-Arz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schneider vom Ingenieurbüro Arz und übergibt ihm das Wort.
Herr Schneider erläutert zunächst die Ausgangslage der Straße „Am Hirtengarten“.
Derzeit ist die Straße 3 m breit, ohne Randeinfassung und ohne Entwässrung. Der Hochwasserbereich des Mains reicht unmittelbar bis an die Straße heran.
Ein Baugrundgutachten wurde bereits erstellt. Demnach ist die Geologie des Straßenzuges homogen, aber nicht besonders tragfähig. Der Asphalt ist der Verwertungsklasse A zuzuordnen und damit in der Verwertung relativ günstig. Mischproben aus dem Unterbau zeigen Material der Klassen Z 0 bis Z 1.2.
Im Anschluss erläutert Herr Schneider die Straßenbauplanung.
Die Straße soll mit einer Breite von 6,50 m asphaltiert werden. Links und rechts ist sie mit einem Bordstein einzufassen. Ein Gehweg ist nicht vorgesehen.
Zur Gewährleistung der Standfestigkeit sind zwei Varianten möglich. Zum einen kann der Boden bis zu einer Tiefe von 0,35 m bis 0,40 m ausgetauscht werden. Zum zweiten kann der bestehende Boden durch das Einfräßen eines Kalkmischbindemittels verbessert werden.
Nachteilig am zweiten Verfahren ist die sehr hohe Staubentwicklung durch das Einfräßen.
Die Entscheidung, welches Verfahren gewählt wird, muss erst bei Ausschreibung der Arbeiten erfolgen.
Die Entwässerungsseite wurde auf Wunsch der Verwaltung und unter Berücksichtigung, dass mainseitig der Straße Am Hirtengarten die Wohnbebauung fast durchgängig ist, bergseitig jedoch eine große, unbebaute Fläche vorhanden ist, entgegen des natürlichen Gefälles bergseitig eingeplant.
Der Höhenplan sieht keine Höhenänderungen der Straße vor. Dies schließt erforderliche Höhenänderungen bei der Anbindung von Hausgrundstücken jedoch nicht aus.

Es ist vorgesehen, die Wasserleitungen auszutauschen. Bezüglich der Entwässerung ist festzustellen, dass die mainseitigen Grundstücke unterhalb angeschlossen sind. Sollte jedoch die bisher freie Fläche zu einem späteren Zeitpunkt bebaut werden, wäre hierfür eine Entwässerung vorzusehen.
Grundsätzlich bestehen auch Überlegungen, den Kanal anders anzubinden. Die Möglichkeiten zur Hydraulik des Kanalnetzes werden derzeit geprüft. Ebenso werden die Gasleitungen geprüft.

Herr Schneider stellt nachfolgend die Kostenprognose vor:

Straßenbau                        390.000 €
Kanalisation                        unbekannt
Trinkwasserleitungen                110.000 €
Straßenbeleuchtung                  40.000 €
Entstehende Baukosten        540.000 €

Die Entsorgungskosten werden mit 90.000 € prognostiziert. Für Baunebenkosten kalkuliert das Ingenieurbüro Arz mit 15 % der Baukosten.

Das Gremium diskutiert zur vorgestellten Planung. Aus Sicht des Gemeinderates wäre ein Gehweg wünschenswert, da auch Kinder die Straße für den Schulweg nutzen.
Aufgrund des schweren Landwirtschaftsverkehrs wird davon abgeraten, einen abgetrennten Gehweg vorzuhalten, da dies die Straßenbreite einengt. Herr Schneider stellt als Möglichkeit die optische Abtrennung bei Mischverkehrsflächen vor. Diese wurde bereits mit der Verwaltung diskutiert.
Das Gremium tendiert dazu, dass eine optische Abtrennung eines Teils der Straße mit einzuplanen ist. Der Regelquerschnitt sollte ähnlich wie in der Triebstraße bzw. der Oberen Ringstraße höhengleich, aber deutlich erkennbar als Gehweg aufgebaut werden.

Das Gremium erkundigt sich zur Entwässerung. Geprüft werden muss, ob der bestehende Abwasserkanal für die Entwässerung auch dann noch ausreicht, wenn eine Erweiterung des Baugebietes erfolgt. Derzeit nimmt das Ing.-Büro Köhl das Kanalsystem für die gesamte Gemeinde auf. Deshalb wurde die offene Frage an dieses Büro weitergeleitet und dort geprüft. Erst im Anschluss ist zu überlegen, ob ein Trennsystem oder ein größerer Mischwasserkanal eingebaut werden sollte.

Die Baumaßnahme wird voraussichtlich insgesamt über einen Zeitraum von 8 bis 9 Monaten erfolgen. Es wird jedoch abschnittsweise gebaut, so dass die Belastungen für die Anwohner möglichst gering gehalten werden.

Zur Frage des günstigsten Zeitraumes für die Ausschreibung der Baumaßnahme kann Herr Schneider derzeit keine Aussage machen. Dies richtet sich auch nach dem Votum des Gemeinderates, wann mit der Baumaßnahme begonnen werden sollte. Sobald der Zeitraum dafür feststeht, wird vorgeschlagen, in einer Anliegerversammlung den Grundstückseigentümern die Planung vorzustellen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Straßenausbaubeiträge – Umgang mit ausstehenden Beitragsendabrechnungen“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Einrichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Bereitstellung von öffentlichem WLAN (Hotspots) im Bereich der Gemeinde Himmelstadt liegt von Seiten der Energieversorgung Karlstadt ein Kostenangebot vor.

Die Herren Zelezny (Geschäftsführung) und Müller möchten die Einzelheiten des Angebotes
1) die Mietvariante
2) die Kaufvariante
erläutern.

Dies für nachfolgende Bereiche:
  • Kirchplatz / Rathaus (2 Accesspoints)
  • Mehrzweckhalle / Grundschule / Kindergarten (2 AP)

Ergänzung zum Angebot:
Auch das Bayernwerk (zweite Möglichkeit der Umsetzung) bietet aktuell die Einrichtung von öffentlichem WLAN an. Jedoch müssen die technischen Unterschiede beachtet werden.
Die Kosten wie folgt:
  • 1 Basis-Hotspot = Einrichtung einmalig 1.500 € / Betriebskosten monatlich 110 €

Bei der dritten Möglichkeit, der Ausführung über das BayernWLAN-Programm des Freistaates Bayern wären folgende Schritte durchzuführen:
  1. Förderantragsstellung
  2. Ausschreibung der Leistung an geeignete Firmen
  3. Auswertung der Ausschreibung (Vergleichbarkeit herstellen…)
  4. Vergabe der Leistung / Ausführung.
Gefördert wird dies mit einem pauschalen Zuschuss in Höhe von 2.500 € pro Hotspot (maximal 2 Accesspoints pro Kommune). Die Restkosten sind von der Kommune zu tragen (Technik, Tiefbauarbeiten u. ä.). Des Weiteren auch die laufenden Betriebskosten.

Hinweis:
Der Markt Zellingen (für die Ortsteile Zellingen, Retzbach und Duttenbrunn) sowie die Gemeinde Retzstadt haben sich für die Energieversorgung Karlstadt als Partner respektive für die Mietvariante entschieden.

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4. Aktuelles aus der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö vorberatend 4

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Leiter der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Herrn Wolfgang Pfister sowie den Leiter des Bauamtes Herrn Wolfgang Brand und übergibt ihnen das Wort.

Herr Pfister erläutert unter Bezugnahme auf den vorhergehenden Tagesordnungspunkt den bisherigen Werdegang in Sachen BayernWLAN. Bisher wurde noch kein Förderantrag gestellt, da sich neue technische Felder ergeben haben (Beispiel Angebot EVK).

Das Gremium merkt an, dass es davon ausgegangen ist, dass die Vorgabe vom 04.02.2016 zwischenzeitlich in der Verwaltung umgesetzt wurde und bittet zukünftig um zeitnahe Rückmeldung, wenn dies nicht der Fall ist oder Gründe vorliegen, Sachverhalte nicht weiterzuverfolgen.
Der Gemeinderat bekräftigt, dass ein Angebot für das BayernWLAN einzuholen ist und ein entsprechender Antrag gestellt werden soll. Hierzu wird die Geschäftsstelle gebeten, entsprechende Angebote einzuholen.

Herr Pfister erinnert daran, dass er letztmalig in der Sitzung vom 02.03.2017 im Gemeinderat Himmelstadt gesprochen hatte. Der Wunsch des Gremiums damals war es, dass Sitzungsniederschriften zeitnaher im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden. Dies wurde umgesetzt. Durchschnittlich erscheinen die Niederschriften im Mitteilungsblatt ca. 4 bis 5 Wochen nach der Sitzung.
Ebenso wurden Verbesserung am Ratsinformationssystem (RIS) gewünscht. Auch dies wurde von der Verwaltung umgesetzt, wie die häufigere Nutzung des RIS auch durch die Bevölkerung zeigt.
Herr Pfister erläutert den aktuellen Verwaltungsgliederungsplan als Organigramm sowie personelle Veränderungen seit März 2017

Ab 01.09.2018 wird Herr Endres die Abteilungsleitung der Abteilung III (Ordnungsamt/Bürgerbüro) übernehmen. Der bisherige Leiter Leonhard Kießling geht in den Ruhestand.

Für Himmelstadt hat sich der zuständige Sachbearbeiter in der technischen Bauverwaltung geändert. Zuständig ist Herr Carsten Krieger.

Der Überstundenstand in der Verwaltung ist immer noch hoch. Aktuell gibt es jedoch keine Langzeiterkrankten mehr, so dass davon auszugehen ist, dass der Überstundenstand nun abgeschmolzen werden kann.

Der Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen wurde in der Sitzung vom 19.02.2018 beschlossen. Unter anderem wurde beschlossen, dass die Verwaltungsumlage um 3,9 % steigt. Dies ist hauptsächlich den gestiegenen Personalkosten geschuldet.

Themen, die die Verwaltung in diesem Jahr beschäftigen werden, sind die Landtags- und Bezirkstagswahl im Herbst sowie der Aufbau eines Geographischen Informationssystems (GIS), das derzeit vom Bauamt und der IT-Abteilung aufgebaut wird. Die Umsetzung soll noch im ersten Halbjahr 2018 erfolgen.

Ebenso ist geplant, ein Leerstandskataster im Rahmen der ILE zu entwickeln. Für Himmelstadt wird Herr Julian Popp diese Aufgabe übernehmen und dann in Zusammenarbeit mit ILE-Managerin Frau Kempf umsetzen.

Herr Pfister sieht Verbesserungspotential in der schnelleren Umsetzung von Beschlüssen.

Herr Brand erläutert im Anschluss die Aufgaben der Bauverwaltung. Die Bauverwaltung beschäftigt in diesem Jahr für Himmelstadt folgendes:
  • Beitragswesen
  • Bauleitplanung
  • Förderrichtlinien Innenentwicklung

Im Bereich des Beitragswesens hat sich für Straßenausbaubeiträge eine neue Sachlage ergeben, die berücksichtigt werden muss.

Die Bauleitplanung ist insbesondere für den Bereich Mausberg IV und V ein großes Thema. Herr Brand erläutert, dass eine Bauleitplanung dann sinnvoll ist, wenn die Gemeinde im Eigentum der Grundstücke ist. Das Ingenieurbüro Köhl prüft derzeit die Bebaubarkeit der Fläche. Aktuell fehlt ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates, um die bereits geleisteten Vorarbeiten weiter voranzutreiben.
Ein weiteres ausstehendes Bauleitplanungsverfahren bezieht sich auf die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes zum Sonderbebauungsplan Recyclinganlage. Das Verfahren ist seit 2010 am Landratsamt anhängig und geht von da aus nur schleppend weiter. Herr Brand empfiehlt dem Gremium, hier zu überlegen, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um das Landratsamt zu bewegen, den Sachverhalt voranzubringen.

Auch für das Gewerbegebiet an der B27 sollte wegen einer Bauvoranfrage der Bebauungsplan geändert werden. Da der Bauwerber sich jedoch zurückgezogen hat, liegt nun diese Bebauungsplanänderung nicht mehr an oberster Priorität. Herr Brand empfiehlt dem Gemeinderat zu überlegen, ob der diesbezüglich gefasste Beschluss noch umgesetzt werden sollte.
Auch zur Änderung des Bebauungsplanes Am Hirtengarten liegt seit 2016 ein Beschluss des Gemeinderates vor, der bisher noch nicht umgesetzt werden konnte. Ein vereinfachtes Verfahren, wie angestrebt, ist aufgrund der Rückmeldung durch das Landratsamt nicht möglich. Es ist ein komplettes förmliches Verfahren nötig. Die Kosten dafür wären in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen.
Dem Gremium ist bekannt, dass der Antragsteller der Bauvoranfrage am Hirtengarten, die die Änderung des Bebauungsplanes notwendig macht, vom Landratsamt mit Schreiben vom 22.02.2018 angeschrieben wurde. Es handelt sich dabei um eine Stellungnahme mit Ablehnungsankündigung.
Der Gemeinderat hatte die Bauvoranfrage jedoch befürwortet. Aus diesem Grunde wird die Verwaltung gebeten, auf das Schreiben des Landratsamtes zu reagieren.
Das Gremium kritisiert, dass seitens der Verwaltung seit Beschlussfassung 2016 keine Rückmeldung dazu erfolgt ist, dass die Umsetzung des Beschlusses zeitlich nicht möglich ist.
Herr Brand erläutert, dass seit seiner Amtsübernahme im vergangenen Jahr alle offenen Bauleitverfahren in der Verwaltungsgemeinschaft in eine Prioritätenliste zusammengefasst wurden. Aktuell sind 39 Verfahren offen. Die Liste ist in der Bürgermeisterrunde besprochen worden und mit Fristen terminiert.
Der Gemeinderat bittet um größere Transparenz der Prioritäten aktuell anstehender Aufgaben auch der anderen Mitgliedsgemeinden, um besser einschätzen zu können, in welchem Zeitrahmen Beschlüsse umsetzbar sind.

Vorgeschlagen wird, bis zur Abarbeitung der Liste in der Bauabteilung zusätzliches Personal einzustellen.
Herr Pfister erläutert, dass in der technischen Bauabteilung bereits geplant ist, eine zusätzliche Kraft einzustellen. Dies könne auch für den Bereich der Bauleitplanungen überlegt werden.
Die zusätzlichen Kräfte sollen innerhalb des zweiten Halbjahres 2018 eingestellt werden.

Herr Brand sagt zu, 2 Bauleitplanverfahren der Gemeinde pro Jahr voranzutreiben. Für 2018 wären dies die Verfahren Hirtengarten und Recyclinganlage.
Der Gemeinderat bittet um Zusendung der Prioritätenliste für offene Bauleitplanung sowie der Prioritätenliste der technischen Bauabteilung bis zur übernächsten Sitzung des Gemeinderates (03.05.2018).

Weitere anstehende Aufgabenbereiche sind eine eventuelle Altortsanierungssatzung. Mehrere Möglichkeiten sind hierbei in die Überlegungen einzubeziehen. Die betrifft insbesondere eine Gestaltungssatzung, die Altortsanierungssatzung und ein kommunales Förderprogramm. Für die zeitintensiven Vorarbeiten zu Gestaltungssatzung und Altortsatzung wird ein Planer benötigt.
3 Angebote müssten eingeholt werden.

Ein Konzept für ein kommunales Förderprogramm wurde bereits entworfen. Die Mittel dafür müssten im Haushalt 2018der Gemeinde eingestellt werden.
Beide Verfahren können parallel laufen.

Das Gremium diskutiert zudem darüber, dass Veranstaltungsgenehmigungen und verkehrsrechtliche Anordnungen oft recht spät bei den Veranstaltern eingingen, so dass Auflagen nicht mehr rechtzeitig erfüllt werden können. Aufgrund einer neuen Sachbearbeiterin in der Bauverwaltung werden diese Genehmigungen nun jedoch sehr zeitnah herausgeschickt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Rechnungsgenehmigung; Tiefbauunternehmen Ralph Scheb, Kanalschaden Wiesenweg 4; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Für die Behebung eines Kanalschadens im Wiesenweg 4, Leistungszeitraum: Januar 2018, stellt das Tiefbauunternehmen Ralph Scheb am 31.01.2018 den Betrag von 3.639,29 € in Rechnung.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung des Tiefbauunternehmens Ralph Scheb Nummer 405116 vom 31.01.2018 über 3.639,29 € für die Behebung eines Kanalschadens am Wiesenweg 4 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Holzarbeiten "Schwarzsohl" 01/2018; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Für Holzarbeiten im Waldabteil „Schwarzsohl“, Leistungszeitraum: Januar 2018, stellt Forstunternehmer Markus Kuhn, Distelhausen, am 06.02.2018 den Betrag von 5.881,33 € in Rechnung.
Die Rechnung wurde von FAR Werner Trabold sachlich und rechnerisch für richtig befunden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung des Forstunternehmers Markus Kuhn Nummer 1624 vom 06.02.2018 über 5.881,33 € für Holzarbeiten im Waldabteil „Schwarzsohl“, Leistung in 01/2018, im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Rechnungsgenehmigung; Eastern Atlas, Berlin, Geophysikalische Bodenuntersuchungen Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Für die Erstellung der Geophysikalischen Bodenuntersuchungen an den Bodendenkmälern Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten stellt die Eastern Atlas GmbH & Co. KG, Berlin, am 31.01.2018 den Betrag von 8.425,20 € in Rechnung. Die Untersuchungen wurden im Hinblick auf die 1200-Jahr-Feier im Jahr 2020 in Auftrag gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der Eastern Atlas GmbH & Co. KG, Berlin, Nummer 1739-001 vom 31.01.2018 über 8.425,20 € für Geophysikalische Bodenuntersuchungen in Himmelstadt, Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Beschaffung mittleres Löschfahrzeug MLF, gemeinsame Ausschreibung mit der Gemeinde Eußenheim; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 8

Sachverhalt

In der Finanzplanung ist für das Haushaltsjahr 2019 die Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeuges MLF für die freiwillige Feuerwehr Himmelstadt vorgesehen. Hierfür ist in diesem Jahr eine öffentliche Ausschreibung erforderlich. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit könnte eine gemeinsame Ausschreibung mit der Gemeinde Eußenheim erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Fahrzeuge absolut baugleich sind. Mit Frau Schnell von der Regierung von Unterfranken wurde die Beschaffung vorab besprochen und ein Förderzuschuss in Aussicht gestellt. Bei einer eigenen Ausschreibung beträgt der Förderzuschuss 51.500 €, bei gemeinsamer Ausschreibung erhöht sich der Zuschuss um 4.900 € auf 56.400 € je Gemeinde. Mit dem Förderantrag ist die Stellungnahme des Kreisbrandrates vorzulegen.
Im Haushaltsplan 2018 sind für die Beschaffung des mittleren Löschfahrzeuges MLF 50.000 € für die Anzahlung des Fahrzeugrahmens und in der Finanzplanung 2019 insgesamt 150.000 € vorgesehen. Der Haushaltsplan 2018 ist vom Gemeinderat noch nicht verabschiedet.
Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat Himmelstadt eine gemeinsame Ausschreibung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der gemeinsamen Ausschreibung eines mittleren Löschfahrzeuges MLF mit der Gemeinde Eußenheim unter der Voraussetzung zu, dass beide Fahrzeuge baugleich sind und eine Förderzusage der Regierung von Unterfranken vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Detter Thomas; BA 2018004 Nähe Am Burkardstuhl, Fl. Nr. 1311, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Gartenlaube Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 9

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1311, Lage „Nähe Am Burkardstuhl“ der Gemarkung Himmelstadt eine Gartenlaube (Freisitz) errichten. Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Flächennutzungsplan sieht in diesem Bereich Grünfläche vor. Die planungsrechtliche Beurteilung für Vorhaben im Außenbereich richtet sich nach § 35 BauGB. Dabei ist zu bedenken, dass der Außenbereich grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden soll. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt aus Sicht der Verwaltung vor, da das geplante Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht und die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB). Ob andere öffentliche Belange beeinträchtigt sind, ist durch das Landratsamt Main-Spessart festzustellen. Das Grundstück grenzt direkt an die Trasse der geplanten Ortsumgehungsstraße an. Die wegemäßige Erschließung ist nicht gesichert. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu überprüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl. Nr. 1311 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Vollzug der GewO; Markt/Jahrmarkt am 03.10.2018; Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Geplant ist die Veranstaltung eines Tages, bei welchem die Gewerbetreibenden, Freiberufler, Gaststätten und sonstige Betriebe ihre Tätigkeitsfelder zur Schau stellen können sowie ggf. ihre Waren bzw. Dienstleistungen verkaufen können. Das ganze Gemeindegebiet soll hier die Veranstaltungsfläche sein. Voraussichtlich soll dies am 03.10.2018 stattfinden. Dieser Tag ist ein Mittwoch im Jahr 2018 und zugleich „Tag der deutschen Einheit“, demnach ein Feiertag. Die allgemeine Problematik ist hier die allgemeine Ladenöffnung am Feiertag. Die bisherige Vorgehensweise im Vorjahr war, wie auch bereits damals mit den Beteiligten besprochen, eine einmalige Regelung, welche bereits im Vorfeld von der Regierung von Unterfranken sowie vom Landratsamt als Rechts- sowie Fachaufsicht beanstandet wurden.

Nach geltender Rechtslage dürfen Verkaufsstellen nur aus Anlass von festgesetzten Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen (gemäß GewO) an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein, wenn diese Tage durch Rechtsverordnung freigegeben werden (§ 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz). Folgende grundsätzliche Kriterien müssen beim Erlass einer diesbezüglichen Rechtsverordnung strikt eingehalten werden:

Die Rechtsverordnung ist nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zu erlassen, die geeignet sind, einen im Verhältnis zur Einwohnerzahl beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen. Anlass für die Rechtsverordnung besteht daher keinesfalls, wenn das Offenhalten der Verkaufsstellen im Vordergrund steht. Die Messen oder Märkte müssen entsprechend § 69 GewO festgesetzt sein, damit diese Anlass für den Erlass der Rechtsverordnung zur Ladenöffnung an einem Sonn- oder Feiertag geben können. Die Ladenöffnung darf fünf zusammenhängende Stunden nicht überschreiten, muss spätestens um 18 Uhr enden und soll außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen.
Eine Möglichkeit wäre demnach ein festgesetzter Markt (gemäß § 69 GewO) am Tag der deutschen Einheit, z. B. auf dem Kirchplatz oder an der Mainlände (mind. 12 gewerbliche Teilnehmer). Die entsprechenden Besucherströme, ausgelöst durch beispielsweise einen „Handwerkermarkt Himmelstadt 2018“, würden dann den Erlass der Rechtsverordnung für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen notwendig machen. Wenn die Gemeinde Himmelstadt für diesen Markt Veranstalter sein soll, wäre hierzu ein Grundsatzbeschluss empfehlenswert, welcher diese Vorgehensweise bestätigt. Nach dem Grundsatzbeschluss könnten dann alle notwendigen verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Diese wären:

  • Marktfestsetzung gemäß § 68 Abs. II GewO
  • Erlass einer Ladenschlussverordnung gemäß § 14 Abs. 1 LadSchlG
  • Erlass einer Marktsatzung gemäß Art 23 ff. GO
  • Erlass einer Gebührensatzung gemäß KAG

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, einen Markt am 03.10.2018 abhalten zu wollen. Dieser soll auf dem Kirchplatz sowie auf den Parkplätzen unterhalb des Pfarrzentrums stattfinden. Die Bezeichnung sowie die weiteren Eckdaten wie z. B. Warenangebot, Öffnungszeiten, Auswahl der Marktteilnehmer etc. sollen von einem Organisationsteam erarbeitet und festgelegt werden. Das fertige Konzept ist anschließend zur Abstimmung dem Bürgermeister/Gemeinderat vorzulegen. Die Leitung des Organisationsteams wird dem 3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann übertragen. Die Gewerbeschau Himmelstadt 2018 soll parallel zum neu entstehenden Markt stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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11. Ampellösung zur Querung der B27; Antrag auf Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö vorberatend 11

Sachverhalt

Bereits am 10.09.2015 fand in der Kreisgeschäftsstelle der CSU in Marktheidenfeld ein Treffen mit Herrn Innenstaatssekretär Gerhard Eck sowie Herrn Dr. Fuchs vom Straßenbauamt Würzburg, Herrn Bürgermeister Gehrsitz sowie einer Delegation des CSU Ortsverbandes statt.

Übereinstimmend wurde erkannt, dass bezüglich der Querung der B27 aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens dringender Handlungsbedarf besteht.
Zunächst wurde eine Tunnellösung in Betracht gezogen.

Bei einem Ortstermin am 13.07.2017 in Himmelstadt u. a. mit Herrn Dr. Fuchs und Thorsten Schwab, MdL, wurde auf Grund der zu erwartenden hohen Kosten, z. B. für nötige Sicherungsbauwerke, eine Ampellösung diskutiert und favorisiert.

Die Pendler, die in Richtung Würzburg fahren, werden bei hohen Verkehrsaufkommen entlastet.
Fußgänger, Radfahrer und Linksabbieger profitieren ebenfalls von einer Ampellösung.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag des CSU-Ortsverbandes, an der Einmündung B 27 / MSP 8 eine Ampelanlage zu errichten, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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12. Sanierungsmaßnahme des Gehweges in der Unterführung; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö vorberatend 12

Sachverhalt

Im November letzten Jahres wurde dem Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mitgeteilt, dass das Kreisbauamt Karlstadt eine Sanierungsmaßnahme unter der Bahnunterführung an der Gehwegstützmauer im Jahr 2018 plant.
Bei einem Ortstermin mit Herrn Krämer (Kreisbauamt Karlstadt) und Herrn Härth (Ing. Büro Härth) sind mehrere Schäden an der Stützwand festgestellt worden. Zudem sind erhebliche Mängel durch Setzungen am Gehwegpflaster entstanden, das die Oberflächenentwässerung verhindert.
Auf ganzer Strecke sind die Sinkkästen mehrere Zentimeter erhöht und somit auch sanierungsbedürftig.

Eine großflächige Angleichung des Pflasters wird einen enorm großen Aufwand bedeuten und ist somit dem Asphaltieren gegenübergestellt.

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13. Straßenausbaubeiträge - Umgang mit ausstehenden Beitragsendabrechnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö beschließend 13

Sachverhalt

Seit einigen Wochen wird von mehreren politischen Parteien öffentlich über die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Bayern diskutiert. Bei der Verwaltung gehen derzeit zahlreiche Anfragen und Anträge von Bürgern in diesem Zusammenhang ein. In Himmelstadt sind noch die Straßenausbaubeiträge aus den Baumaßnahmen Obere und Untere Ringstraße sowie Hauptstraße endabzurechnen. Laut einer Information des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, vom 06.02.2018 (als Anlage beigefügt) beabsichtigt der Bayerische Landtag die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Die Kommunen sollen demnach bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens keine Bescheide aufgrund von Straßenausbaubeitragssatzung erlassen. Man geht davon aus, dass die mit der Abschaffung verbundenen Detailfragen geklärt werden und alsbald mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes gerechnet werden kann.
Aufgrund des noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens ist seitens der Verwaltung noch keine Aussage über die weitere Verfahrensweise bezüglich der noch nicht abgeschlossenen Straßenausbaubeitragsabrechnungen möglich.
Die vorgenannten Sachverhalte betreffen nur Straßenausbaubeiträge. Erschließungsbeiträge und Beiträge für leitungsgebundenen Einrichtungen (Wasser, Kanal) sind hiervon nicht berührt.

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14. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 14

Sachverhalt

a) Ehrenabzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt an Frau Rosemarie Schotte
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass Frau Rosemarie Schotte in diesem Jahr das Ehrenabzeichen des bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste im Ehrenamt erhält. Die Auszeichnung wird im Rahmen eines Festaktes durch Staatssekretär Eck in Würzburg vergeben.


b) Sachstand Glasfaserausbau in den Ringstraßen
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass es in beiden Ringstraßen derzeit Probleme beim Einblasen der Glaserfaserleitungen gibt. Betroffen sind insgesamt ca. 4 bis 5 Anwesen. Die betroffenen Anwesen sind Obere Ringstr. 30, Bahnhofstraße 3; Untere Ringstr. 56, 58 und 42. Möglicherweise ist das Leerrohr beschädigt. Alle anderen Anwesen können unabhängig davon jedoch in Betrieb genommen werden. Ein Termin mit Ingenieurbüro Jung wurde bereits veranlasst.


c) Genehmigtes Feuerwerk am 17.03.
Es wird darüber informiert, dass am 17.03.2018 in der Zeit von 22:00-22:30 Uhr ein Feuerwerk genehmigt wurde.


d) Informationen zum Tourismusverein
Festgestellt wurde, dass sich die Kosten für den Tourismusverein verdoppelt haben. Himmelstadt ist nicht mehr Mitglied im Verein und von dieser Kostensteigerung nicht betroffen. Andere Auswirkungen in der öffentlichen Werbung für die Gemeinde sind jedoch stark spürbar. Die Öffentlichkeitsarbeit für die Gemeinde ist deutlich schwieriger geworden. Eventuell müsse überlegt werden, welche Maßnahmen hier entgegenwirken können oder ob es sinnvoll ist, wieder dem Verein beizutreten.


e) Bewerber zum Schöffen, Jugendschöffen gesucht
Es wird darüber informiert, dass, wie im aktuellen Mitteilungsblatt dargestellt, Bewerber für das Ehrenamt zum Schöffen bzw. Jugendschöffen gesucht werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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15. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 15

Sachverhalt

a) Pfosten am Friedhofsberg
Es wird mitgeteilt, dass oberhalb des Friedhofsberges ein Pfosten fehlt. Es scheint sogar ein Stein herausgerissen worden zu sein. Mit den Bauhofmitarbeitern soll geklärt werden, ob der Pfosten im Rahmen der Streupflicht entfernt wurde.
Ebenso wird festgestellt, dass der Platz oberhalb des Friedhofsberges nicht als Parkplatz genutzt werden darf. Derzeit ist dies jedoch durch einen Anwohner der Fall. Es wird vorgeschlagen, auch den Pfosten vor dem Platz wieder anzubringen.


b) Anbindung von Kindergarten und Schule an die Glasfaserleitung
3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert darüber, dass auch in Kindergarten und Grundschule entsprechend Glasfaserleitungen verlegt werden


c) Radfahrverein RV „Edelweiß“ - Grundstück für den Bau einer Garage
Es wird darüber informiert, dass der Vorsitzende des RV „Edelweiß“ in einer Bürgermeistersprechstunde vorgesprochen hat und Interesse an einem Grundstück in den Fuhrgärtlein an der Hauptstraße zeigte, um dort eine Doppelgarage als Lagermöglichkeit errichten zu können. Eine Absicht, das Grundstück zu kaufen, bestünde allerdings nicht. Der Gemeinderat sieht das Vorhaben positiv und ermutigt den RV „Edelweiß“ zum Kauf einer Fläche sowie dazu, einen entsprechenden Antrag zu stellen.


d) Heckenschnittarbeiten durch Fa. Röder
Fa. Röder hat am Freitag nach Fasching sehr kurzfristig mitgeteilt, ausstehende Heckenschneidearbeiten nun erledigen zu wollen. Da zu diesem Zeitpunkt kein Gemeindearbeiter sowie kein Vertreter der Jagdgenossenschaft erreichbar war, zeigte Herr Martin Gehrsitz im Auftrag des Bürgermeisters, welche Hecken zu schneiden waren. Zudem beauftragte er die Fa. Röder mit Heckenschneidearbeiten an seinem Grundstück. Die Arbeiten am eigenen Grundstück wurden von ihm bereits privat direkt mit der ausführenden Firma abgerechnet. Der Gemeinde entstehen nur die Schnittkosten auf öffentlichem Grund.


e) Sachstand Ringstraßen Straßenentwässerung von privat auf den Gehweg
Derzeit haben sich keine Änderungen ergeben. Der Vorgang lag bisher bei Herrn Eisenbacher. Dieser hat ihn jedoch aufgrund des Zuständigkeitswechsels an Herrn Krieger weitergeleitet.
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Herr Paulus, bietet an, den Vorgang mit Herrn Krieger gemeinsam durchzusprechen.


f) Antrag Jugendzentrum, Errichtung einer Hütte auf dem ehemaligen Schachplatz
Der Antrag des JuZ zur Errichtung einer Hütte auf dem ehemaligen Schachplatz neben der Grundschule wurde an das Landratsamt weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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16. Sitzungsniederschrift vom 04.01.2018; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.03.2018 ö 16

Sachverhalt

Das Gremium erkundigt sich zu TOP 1, Beräumung des ehemaligen Klosters. Hier waren unter anderem auch Sachen des BRK gelagert. Es wird erfragt, mit wem abgestimmt war, dass diese Sachen entsorgt werden können. 1. Bürgermeister Gehrsitz erläutert hierzu, dass er selbst mit dem BRK Kontakt aufgenommen hatte und eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat. Seitens des BRK wurde mitgeteilt, dass sämtliche im ehemaligen Kloster gelagerten Gegenstände des BRK entsorgt werden können. Dies ist so auch erfolgt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.01.2018 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:16 Uhr