Datum: 05.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Nutzung des Himmelstadter Wappens, Antrag der IG Jugendzentrum Himmelstadt e. V., Beratung und Beschlussfassung
3 Rechnungsgenehmigung; Ralph Scheb Tiefbau, Kanalanschluss; Beratung und Beschlussfassung
4 Rechnungsgenehmigung; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Betriebsleitung und -ausführung 2018; Beratung und Beschlussfassung
5 Mehrzweckhalle Himmelstadt; Architektenleistungen für FAG - Antrag; Auftragsvergabe
6 Vorstellung Planungskonzept Mausberg IV und V
7 Informationen des 1. Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 07.06.2018; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Mehrzweckhalle Himmelstadt; Architektenleistungen für ‚FAG-Antrag; Auftragsvergabe; Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Nutzung des Himmelstadter Wappens, Antrag der IG Jugendzentrum Himmelstadt e. V., Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Die IG Jugendzentrum Himmelstadt e. V. möchte das gemeindliche Wappen für ihr neues Logo verwenden. Dieses soll für Schriftwechsel und Werbemaßnahmen verwendet werden.

Ein vorläufiger Entwurf des geplanten Logos liegt dem Gemeinderat zur Ansicht vor.

Beschluss

Die Verwendung des gemeindlichen Wappens durch die IG Jugendzentrum Himmelstadt e. V. wird genehmigt. Ein Entgelt wird nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Rechnungsgenehmigung; Ralph Scheb Tiefbau, Kanalanschluss; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Firma Ralph Scheb Tiefbau, Himmelstadt, legt für die Erneuerung eines Kanalanschlusses in der Hauptstraße 35 – öffentlicher Grund – am 13.06.2018 eine Rechnung über 4.609,88 € vor.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der Firma Ralph Scheb Tiefbau, Himmelstadt, vom 13.06.2018 über 4.609,88 € für die Erneuerung des Kanalanschlusses in der Hauptstraße 35 im Nachhinein.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der ausführenden Firma bzw. dem Ingenieurbüro die Kosten geltend zu machen und den Gemeinderat über das Ergebnis zu informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Rechnungsgenehmigung; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Betriebsleitung und -ausführung 2018; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Für die Betriebsleitung und –ausführung 2018 auf 285,3 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kostenrechnung vom 20.06.2018 über 17.101,49 €, fällig am 01.08.2018, vor. Das Entgelt wurde zuletzt aktualisiert zum 01.07.2015 und ist seitdem stabil.        

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung über 17.101,49 € für die Betriebsleitung und –ausführung 2018 auf 285,3 ha Gemeindewald an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Mehrzweckhalle Himmelstadt; Architektenleistungen für FAG - Antrag; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 5

Sachverhalt

Für die Mehrzweckhalle Himmelstadt wurde ein Bewerbungsbogen für das Kommunalinvestitions-programm (KIP) am 11.02.2016 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Mittesser betrug 231.620,00 €. Mit Schreiben vom 10.05.2016 hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass die Mehrzweckhalle für eine Förderung ausgewählt wurde und die Höchstfördersumme 208.400,00 € beträgt. Nach der Kostenberechnung des Architektenbüros Gruber–Hettiger–Haus belaufen sich die Sanierungskosten incl. Dach auf 473.000,00 €. Eine Nachförderung wurde nicht gewährt. Nunmehr sollen die übersteigenden Kosten nach FAG gefördert werden. Hierzu ist eine gesonderte Berechnung zum FAG Antrag erforderlich. Eine Sanierung der Mehrzweckhalle macht nur Sinn, wenn die gesamte Maßnahme (Baukosten von 473.000,00 €) durchgeführt wird.

Die Verwaltung empfiehlt die Kostenberechnung zum FAG Antrag, wie bereits beim KIP Antrag, vom Architektenbüro Gruber–Hettiger–Haus erstellen zu lassen.

Beschluss

Das Architektenbüro Gruber–Hettiger–Haus erhält den Auftrag, die Kostenermittlung für den FAG Antrag bis Ende Oktober 2018 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Vorstellung Planungskonzept Mausberg IV und V

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 6

Sachverhalt

Zu diesem Top ist Herr Dehmer vom Ing.-Büro Köhl anwesend.

Herr Dehmer erläutert das Planungskonzept für das betreffende Gebiet. Ein Teilbereich des Baugebietes liegt in der späteren Wasserschutzzone. Ein Termin mit dem Wasserwirtschaftsamt fand bereits statt. Das Wasserwirtschaftsamt hatte dabei rückgemeldet, dass die vorgestellte Lösung unter Einhaltung bestimmter Auflagen machbar ist. Gefordert werden:
  • Das Abwassersystem muss im Trennsystem erfolgen.
  • Bei Vollerschließung des Baugebietes ist ein Regenklärbecken vorzurichten.
  • Anlieger, die im vorgesehen Wasserschutzgebiet bauen, dürfen keine Keller tiefer als 2,50m Bodentiefe errichten. Zudem wird für die Entwässerung ein Hebewerk benötigt.
Der Entwässerungskanal für das Regenwasser benötigt am tiefsten Punkt ein Regenrückhaltebecken (Zusätzlich bei Vollerschließung ein Regenklärbecken). Diese Becken sind klassische Erdbecken für die keine hohen Anforderungen bestehen. Das Regenklärbecken muss in der Sole gesondert befestigt sein.

Herr Dehmer schlägt vor, das Baugebiet in Teilschritten zu erschließen und zunächst mit dem Bauabschnitt 1 zu beginnen. Hierfür wäre das Regenrückhaltebecken ausreichend.
Die Grundstücksgrößen im Baugebiet werden zwischen 500 und 700 qm betragen.
Bei den vorgestellten Planentwürfen sind Änderungen, z.B. bei der Straßenführung jederzeit möglich.

Der Bauabschnitt 1 könnte über Fichtenstraße oder Brunntalstraße erschlossen werden. Der Wirtschaftsweg an der Südspange kann weiter genutzt werden. Im Bauabschnitt 1 könnten so 23 Grundstücke entstehen. Das gesamte Baugebiet würde 80 Grundstücke umfassen. Ein Spielplatz ist derzeit nicht eingeplant.

Herr Dehmer geht im Anschluss auf die Problematiken und kritischen Punkte ein.
So gibt es Teilbereiche im Baugebiet, die noch im Mischwassersystem entwässert werden müssen. Dies betrifft ca. 7 - 8 Anwesen. Diese Problematik ist noch mit dem Wasserwirtschaftsamt abzuklären.

Problematisch ist auch, dass das Urgelände nicht tief eingeschnitten werden kann, sondern das Gelände eher aufgebaut werden muss. Herr Dehmer geht von einer Höhenabweichung von +- 0,80m zum Urgelände aus.
Die Gemeinde müsste zudem in Vorleistung gehen.
Herr Dehmer schlägt folgendes weiteres Vorgehen vor:
  1. Grunderwerb tätigen
  2. Bebauungsplan erstellen und möglichst schnell einsteigen, da die Planung ca. 1 Jahr in Anspruch nehmen wird.
  3. Tiefbauplanung, Detailplanung
  4. Ausschreibung, Versand, Vergabe
  5. Bauausführung
Herr Brand, Bauamt, Verwaltungsgemeinschaft Zellingen konkretisiert. Zunächst sind mit den Grundstückseigentümern Vorverträge zu verhandeln. Die tatsächlichen Kaufverhandlungen sollten erst kurz vor dem Bebauungsplan erfolgen. Vorgeschlagen wird zudem eine Option für den Erwerb von Bauplätzen.

Das Gremium erkundigt sich zur Dimension des Regenrückhaltebeckens. Herr Dehmer schlägt vor, die Größe des Beckens zunächst an die Gegebenheiten des Bauabschnitts 1 anzupassen. Das Becken wird nach Volumen berechnet. Die benötigten Drosselschächte sollte jedoch gleich für das gesamte Baugebiet ausgelegt werden.

Das Regenklärbecken ist bei Ausführung des Bauabschnittes 1 nicht erforderlich. Es ist jedoch sinnvoll, die Bauausführung mit einzuplanen. Das Regenklärbecken wird nach der Fließgeschwindigkeit berechnet und ist deshalb wesentlich kleiner.

Herr Brand erläutert, welche Aufgaben bei der Bebauungsplanerstellung auf die Verwaltung zukommen. Es muss z.B. ein Leerstandskataster erstellt werden.
Zudem wird über aktuelle Förderprogramme informiert, die jedoch die Innenentwicklung von Ortschaften fördern, nicht die Außenentwicklung. Aufgrund des geringen Leerstandes im Innerortsbereich, wird aber davon ausgegangen, dass Himmelstadt nicht im Rahmen dieser Förderprogramme gefördert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung und des 1. Bürgermeisters ist deshalb eine Außenentwicklung der Gemeinde zu bevorzugen.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz gibt bekannt, dass er mit Herr Koch telefoniert hat, damit noch in diesem Jahr das Wasserschutzgebiet festgelegt wird.
Das Gremium erkundigt sich zur Dimensionierung des Abwasserkanals. Gefragt wird, ob der Kanal im Brunntal dann noch ausreichen wird. Herr Dehmer erläutert, die Dimensionierung der Rohre für Schmutzwasser erfordert ein konstant 250er Rohr. Für Regenwasser wird ein größerer Umfang mit mindestens 300er Durchmesser benötigt.
Das Regenrückhaltebecken sollte mindestens das Volumen eines 5jährigen Starkregenereignisses aufnehmen können. Herr Dehmer plant das Becken aber für ein 10jähriges Starkregenereignis.

Es wird vorgeschlagen, dass der Bebauungsplan weiterhin auch Teile beinhalten sollte, die im zukünftigen Wasserschutzgebiet liegen. Aufgrund der geringen Erweiterungsalternativen der Gemeinde sollte dies berücksichtigt werden.
Die Erschließungskosten der Grundstücke sind beim Verkauf an Bauinteressenten mittlerweile ein deutlicher Faktor. Es ist davon auszugehen, dass der Quadratmeterpreis aufgrund dessen bei Grundstückserwerb so deutlich zwischen 100 und 200 € liegen wird.

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz dankt Herr Dehmer für die Vorstellung des Planungskonzeptes.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 7

Sachverhalt

a) Spende der Sparkassenstiftung für die geschichtliche Aufarbeitung, Archäologie
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt mit, dass das Kuratorium der Sparkassenstiftung für die geschichtliche Aufarbeitung der archäologischen Funde eine Spende in Höhe von 5.000 € bewilligt hat.


b) Finanzierung geophysikalische Bodenuntersuchung
Die Gemeinde hat zur Finanzierung der geophysikalischen Bodenuntersuchung eine Zuwendung des Bayrischen Landesamtes für Denkmalpflege in Höhe von 5912,30 € erhalten. Von der Diözese Würzburg ist zudem eine Spende über 5.000 € eingegangen. Mit diesen Beträgen können die Kosten der geophysikalischen Bodenuntersuchung vollständig gedeckt werden. Der Gemeinde entstehen keine Kosten.


c) BI Bürger und Kommunen gegen die B26n
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt mit, dass die Bürgerinitiative sich mit einem Schreiben bedankt, dass die Gemeinde Himmelstadt weiterhin im Verein verbleibt.
Gemeinderat Rainer Paulus ist als Beirat im Verein bestellt. Er hat bereits mitgeteilt, diese Aufgabe zurückgeben zu wollen. Seinen Rücktritt muss er der Vorstandschaft des Vereins noch bekanntgeben.
Gemeinderat Rainer Paulus bittet darum, in einem Tagesordnungspunkt der nächsten Gemeinderatssitzung darüber zu beraten, wer seine Nachfolge antreten könnte.


d) Submission Feuerwehrauto, Submission Feuerwehrhaus
Es wird darüber informiert, dass die Submission zum Feuerwehrhaus am 17. und 18.07. und die Submission zum Feuerwehrauto am 19.07.2018 erfolgen werden.


e) Radfahrverein RV „Edelweiß“ Grundstück für den Bau einer Garage
Es wird darüber informiert, dass im Bereich der Fuhrgärtlein 3 mögliche  Grundstücke für den Bau einer Garage zur Verfügung ständen. Derzeit befindet sich hier eine Wiese, die von den Gemeindearbeitern gepflegt wird. Vom Landratsamt wurde für alle drei möglichen Grundstücke die Zustimmung erteilt.
Der Vorsitzende des Radfahrvereins Stephan Paulus teilt mit, dass die vorgeschlagenen Grundstücke für die Garage in Frage kommen könnten. Wunsch des Vereins ist ein Vertrag nach Erbbaurecht. Die Gemeinde stellt sich eher einen Erwerb des Grundstücks durch den Verein vor.
Die Errichtung der Garage ist verfahrensfrei.


f) CSU Ortsverband, Rücknahme des Antrages auf Änderung des Bebauungsplans am Hirtengarten
Es wird darüber informiert, dass am 12.06.2018 ein Termin mit Frau Reder im Landratsamt stattgefunden hat. Frau Reder hat dabei die Prämissen der einzelnen Bereiche erläutert. Dadurch wurde deutlich, dass der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes so nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund blieb letztlich nur die Rücknahme des Antrages. Herr Pröstler hat an dem Termin teilgenommen. Herr Brand teilt mit, dass bezüglich seines Verfahrens bereits ein Vertragsentwurf zugeschickt wurde. Eine Rückmeldung dazu liegt noch nicht vor.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 8

Sachverhalt

a) Bürgerladen, Informationsabend
3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann berichtet vom Informationsabend zum Bürgerladen in Thüngen. Er schlägt vor, auch in Himmelstadt einen Informationsabend zum Thema Dorfladen durchzuführen.
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz teilt hierzu mit, dass er ständig in Gesprächen ist, z.B. mit der Bäckerei Schmitt, die ihr Interesse für das kommende Jahr bekundet hat. Ein Mietvorvertrag wurde bereits geschlossen.
1. Bürgermeister Gehrsitz ist derzeit auf der Suche nach einem Metzger, der ebenfalls mit in die Räume des Dorfladens gehen könnte.
Auch andere Optionen sind aktuell in der Überlegung.


b) Allgemeinärztliche Versorgung Mainspessart, Veranstaltung in Marktheidenfeld mit der bayerischen Gesundheitsministerin Melanie Huml
3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat an einer Veranstaltung in Marktheidenfeld zum Thema allgemeinärztliche Versorgung auf dem Land für die Gemeinde teilgenommen. Er berichtet von der Veranstaltung.
Inhalt und Ergebnisse der Veranstaltung sind auch in der Mainpost vom 28.06.2018 nachzulesen.


c) Digitale Infrastruktur  ländliche Gebiete, Höfebonus
Laut einer Pressemitteilung soll die Versorgung von Aussiedlerhöfen besonders gefördert werden. 3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird sich diesbezüglich mit Dr. Först in Verbindung setzen.


d) Bayern-WLAN, aktueller Sachstand
Es wird darüber informiert, dass der Vorgang aktuell in der Verwaltung bei Herrn Pfister liegt.
Die umliegenden Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft haben sich nicht für das Bayern-WLAN entschieden (Markt Zellingen und Gemeinde Retzstadt). In diesen Gemeinden sind Hotspots durch die Energieversorgung Lohr Karlstadt bereits in Betrieb genommen.
Es wird darüber informiert, dass Herr Pfister im Herbst diesbezüglich an einer Gemeinderatssitzung teilnehmen und den weiteren Sachstand erläutern wird.


e) Abbau Dachständer Untere und Obere Ringstraße, aktueller Sachstand
Aktuell haben 4 Grundstückseigentümer noch nicht umgestellt. Zudem haben ca. 3 - 4 Anlieger mitgeteilt, dass sie nach wie vor NEV-tv als Anbieter von Telekommunikationsdiensten nutzen wollen. Aus diesem Grunde ist derzeit nicht absehbar, wann die Dachständer abgebaut werden können.


f) Erschließung Hirtengarten, aktueller Sachstand
Die Planungen sind aktuell nicht weitergegangen, da noch eine Information zur Entwässrung vom Ing.Büro Köhl eingeholt werden muss. Derzeit ist nicht bekannt, wie die Entwässerung erfolgen wird.


g) MSP 8, Unkrautwuchs in den Straßenrinnen
Für die Beseitigung des Unkrautes in den Straßenrinnen der MSP 8 ist der Landkreis zuständig. Es wurde mitgeteilt, dass die Beseitigung des Unkrautes nur turnusmäßig erfolgen kann. Da aber die MSP 8 als Einfahrtstraße in den Ort sehr ortsprägend ist, wird vorgeschlagen, innerhalb der Gemeinde nach anderen Lösungen zu suchen. Da derzeit auch der Bauhof knapp besetzt ist, kann jedoch eine Unkrautbeseitigung erst erfolgen, wenn der Personalstand wieder besser ist.


h) Bauarbeiten an der Unterführung Bahn, aktueller Sachstand
Ein Auftrag hierzu sollte am Dienstag vergeben werden. Da kein Angebot vorlag, müssen die Arbeiten erneut verschoben werden.


i) Bewerbungsverfahren Baumaßnahme Feuerwehrhaus
Auch für die Baumaßnahme Feuerwehrhaus liegen derzeit noch keine Angebote vor. Dies wird auf die aktuell gute Auftragslage der Firmen zurückgeführt.


j) Sicherheitsbegehung im Kindergarten
Es wird mitgeteilt, dass im Kindergarten eine Sicherheitsbegehung durchgeführt wurde. Dabei wurde empfohlen, die Bäume im Außenbereich auf Standfestigkeit prüfen zu lassen.
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz hat dies in der Verwaltung bereits angesprochen und wird sich diesbezüglich mit dem Förster des Marktes Zellingen in Verbindung setzen, um die Möglichkeiten zu besprechen. Die Prüfung der Standfestigkeit sollte spätestens im kommenden Jahr durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 07.06.2018; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.07.2018 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.06.2018 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:05 Uhr