Datum: 11.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Einrichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich; Vergleich von Möglichkeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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1 |
Sachverhalt
Im Frühjahr 2018 beschäftigte sich der Gemeinderat Himmelstadt bereits mit der Errichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich.
Zu der Sitzung am 1. März 2018 war Herr Zelezny und Herr Müller von der Energieversorgung Karlstadt anwesend, die das jeweilige Angebot der Mietvariante und der Kaufvariante für WLAN Hotspots vorgestellt hatten.
Zu einem Beschluss kam es nicht. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Angebote und Fördermöglichkeiten zu vergleichen.
Mittlerweile gibt es ein neues Angebot der Energieversorgung Karlstadt. Dieses wurde mit der Ausführung durch das BayernWLAN-Programm des Freistaates Bayern und mit dem des Bayernwerks verglichen. Außerdem gibt es noch die Zusatzmöglichkeit, einen Gutschein in Höhe von 15.000,00 € über die EU zu beantragen.
Aus dem VGem-Bereich haben sich die Gemeinde Retzstadt und der Markt Zellingen jeweils für das Mietmodell der EVK entschieden.
Dem Gemeinderat werden die jeweiligen Möglichkeiten vorgestellt:
Möglichkeit 1 – Mietmodell EVK
- Angebot v. 10.10.2018
- Vertragslaufzeit: 4 Jahre
- Standorte: 2 Accesspoints am Kirchplatz/Rathaus
2 Accesspoints an der Mehrzweckhalle/Grundschule
Management Service je AP (4 x 13,00 €)
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52,00 €
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Gerätemiete
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180,27 €
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+ 19 % UST.
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44,13 €
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Gesamtkosten monatlich brutto
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276,40 €
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- Nicht im Angebot enthaltene Leistungen: - Verkabelung im Haus (Netzwerk und Strom)
- Bereitstellung der Internetanbindung
- nötige Tiefbauarbeiten
- Durchführung: nach Auftragsvergabe durch die EVK
Vorteile
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Nachteile
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+ alles in einer Hand
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- teurer, als andere
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+ EVK ist Vorort
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- Zusatzleistungen
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+ bereits mehrere Standorte im Bereich MSP
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Möglichkeit 2 – Kaufmodell EVK
- Angebot v. 10.10.2018
- Vertragslaufzeit: 4 Jahre
- Standorte: 2 Accesspoints am Kirchplatz/Rathaus
2 Accesspoints an der Mehrzweckhalle/Grundschule
Auftragswert
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8.653,05 €
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+ 19 % UST.
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1.644,08 €
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Gesamtkosten einmalig
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10.297,13 €
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+ zusätzlich laufende Kosten für Managemet Service je AP
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52,00 €
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(monatlich)
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- Nicht im Angebot enthaltene Leistungen: - Verkabelung im Haus (Netzwerk und Strom)
- Bereitstellung der Internetanbindung
- nötige Tiefbauarbeiten
- Durchführung: nach Auftragsvergabe durch die EVK
Vorteile
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Nachteile
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+ alles in einer Hand
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- teurer, als andere
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+ EVK ist Vorort
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- Zusatzleistungen
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+ bereits mehrere Standorte im Bereich MSP
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+ nur noch geringe monatliche Kosten
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Möglichkeit 3 – Ausführung über BayernWLAN-Programm
- Beispiel hier: Reguläres BayernWLAN; ein oder mehrere AP an einem Standort
- Förderung über Standortvertrag: - max. 2 kommunale Standorte bis zu 5.000,00 € brutto
- zusätzliches Budget für touristisch relevante Standorte
bis zu 2.500,00 € brutto
- bezahlt werden Ersteinrichtungsarbeiten wie Verlegung von Datenkabeln, Potentialausgleich von Außenaccesspoints, Mauer- und Malerarbeiten, Kosten für Ortsbegehung
Kosten monatlich z. B. Standort mit Accesspoint Outdoor (Kirchplatz)
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Grundentgelt je Standort
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4,62 €
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Accesspoint Outdoor
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25,55 €
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Summe brutto
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30,17 €
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+ Kosten für Internetanschluss (brutto incl. Skonto)
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gestaffelt nach Leistung z. B. VDSL (ca. 400 Nutzer)
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34,37 €
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Gesamtkosten monatlich brutto
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64,54 €
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+ Kosten einmalig für Ortsbegehung
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entweder „Premium“ mit Ausleuchtungsmessung
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518,28 €
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oder „Basic“
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345,15 €
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- Durchführung: 1) Standortvertrag abschließen für jeden gewünschten Standort, sowie eigener Standortvertrag für touristische Standorte (genehmigungsvorbehalt durch BayernWLAN, abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln)
2) Ortstermin über Formular mit Vodafone bestellen und durchführen
zur Festlegung der Art und Anbringungsorte
3) Ergebnis wird von Vodafone protokolliert; Gemeinde muss das
Ergebnis bestätigen
4) Formular BayernWLAN Auftrag an Vodafone, Mitteilung wann
Vorleistungen ungefähr fertig gestellt sind
5) Vorleistungen durchführen, danach Fertigmeldung an BayernWLAN
6) Nach Fertigmeldung werden durch Techniker von Vodafone die
Montage der AP durchgeführt und BayernWLAN in Betrieb genommen
7) Vodafone überwacht die Funktion, meldet sich im Fehlerfall bei der
Gemeinde und führt Reparaturen durch
8) Gemeinde kann das BayernWLAN konfigurieren und zahlt die
monatlichen gebühren
Vorteile
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Nachteile
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+ Förderung
+ relativ günstige monatliche Kosten
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- Vorleistungen sind selbst zu machen,
hierfür muss wieder eine Firma beauftragt
werden
- Förderung auf 2.500,00 € gedeckelt je AP,
max. 5.000,00 €
- mehrere Anlaufstellen:
Gemeinde - Vodafone – BayernWLAN –
Firmen
- Vodafone ist nicht direkt Vorort
- Wer ist für die Konfiguration zuständig?
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Möglichkeit 4 – Ausführung über Bayernwerk
- kein konkretes Angebot
- mehrere Preisindikationen: z. B. für 1 Basis Hotspot:
Einrichtung einmalig
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1.500,00 €
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Betrieb monatlich
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110,00 €
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- enthalten ist hier der Internetzugang, die erforderliche Hardware und der Betrieb des Hotspots
- Voraussetzung ist, dass die Gemeinde über einen leistungsfähigen Anschluss an das Breitbandnetz verfügt (DSL)
- eine individuelle Hotspotplanung incl. verbindlichem Angebot liegt bei 800,00 € und wird bei Beauftragung des Konzepts erstattet bzw. verrechnet
- hier ist die Einholung eines Angebots erforderlich, um mehrere Informationen zu erhalten
Vorteile
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Nachteile
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- kein konkretes Angebot, Zusatzkosten bei
Beauftragung eines Konzepts?
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Zusatzmöglichkeit – Förderung über WiFi4EU
Die Europäische Union fördert im Rahmen des Programms WiFi4EU die Einrichtung öffentlicher und kostenfreier WLAN-Hotspots – mit Gutscheinen im Wert von 15.000,00 €. Allerdings läuft die Bewerbung hierfür online nach dem „Windhundverfahren“ ab.
Ein erstes Bewerbungsverfahren wurde hier im Juni wegen technischer Fehler abgebrochen.
Die EU-Kommission beabsichtigt, den nächsten Aufruf für WiFi4EU in den letzten beiden Oktoberwochen durchzuführen. Für die Einreichung von Anträgen sollen allerdings nur drei Tage Zeit sein.
Dem Aufruf steht ein Budget für über 2.500 Voucher zur Verfügung. Circa sechs Wochen nach Beantragung sollen die Antragsteller per E-Mail über das Ergebnis informiert werden. Anschließend werden die Voucher verteilt und die Finanzhilfevereinbarung bis spätestens 31.12.2018 unterzeichnet.
Danach wählen die begünstigten Kommunen unter Einhaltung des nationalen Vergaberechts den IT-Dienstleister zur Umsetzung des Vorhabens aus. Ist die Installation vor Ort abgeschlossen und das neue Netz betriebsbereit, wird dies vom jeweiligen IT-Dienstleister über das Portal an die Kommission gemeldet. Erst dann wird der Voucher direkt an das IT-Unternehmen ausgezahlt. Die Kommune muss lediglich die Betriebsfähigkeit bestätigen.
Vorteile
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Nachteile
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- hohe Fördersumme
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- nicht garantiert, dass die Gemeinde
Förderung erhält
- selbstständige Beauftragung von Firmen
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Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung von WLAN-Hotspots zu .
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7
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2. Beteiligung als Nachbargemeinde zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept der Stadt Karlstadt
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Karlstadt plant ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für das Stadtgebiet Karlstadt. Die umfangreiche Planung (215 Seiten) wurde digital (CD) der Gemeinde Himmelstadt zur Stellungnahme als Nachbargemeinde vorgelegt. Das Konzept umfasst den Altortbereich und die vorhandene, umliegende Bebauung. Die vorhandenen Strukturen, wie z. B. Wohnen, Handel und Freizeit, sollen zukunftsorientiert verbessert werden. Aus Sicht der Verwaltung sind durch das vorliegende Entwicklungskonzept die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Bedenken gegen das vorgelegte Entwicklungskonzept der Stadt Karlstadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. Erlass einer gemeindlichen Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung
Beratung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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vorberatend
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3 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Himmelstadt hat bislang keine Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung erlassen. In der Vergangenheit wurden im Einzelfall bei Bauvorhaben Beschlüsse zur erforderlichen Ablöse von Stellplätzen gefasst. Aus Sicht der Verwaltung ist es für eine einheitliche Regelung der erforderlichen Anzahl von Stellplätzen und der Höhe des Stellplatzablösebetrages angezeigt, eine Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung zu erlassen. Die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung des Marktes Zellingen wird als Muster vorgestellt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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4. Straßenbeleuchtung;
Neubau von vier Brennstellen "Am Burkardstuhl";
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Dieser Top wurde zurückgestellt.
Ortseinsicht mit Bauausschuss und Bayernwerk wird organisiert (außerordentliche Sitzung am Dienstag, 16.10.2018).
Abstimmungsergebnis: o. A.
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5. Bauvorhaben Feuerwehrgerätehaus Himmelstadt
Vergabe des Wasseranschlusses
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Bei einem Ortstermin mit dem Planer Rüdiger Amthor und mit Herrn Böger der Energieversorgung Lohr-Karlstadt wurden die Versorgungsleitungen für die Wasserleitung besprochen und örtlich festgelegt.
Um Übungen der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt auf dem Gelände absolvieren zu können, benötigen diese einen Ober- und einen Unterflurhydranten, was wiederum eine stärkere Wasserleitung aus dem Ortsnetz verlangt. Hierfür fallen zusätzlich Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich der Straße an, die nur nach Aufwand abgerechnet werden können
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6. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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6 |
Sachverhalt
a) Holzdiebstahl
Der gemutmaßte Holzdiebstahl ist aufgeklärt
b) Jour-Fix-Termin Feuerwehrgerätehaus
Der Bauausschuss soll wegen des Feuerwehrgerätehauses möglichst wöchentlich tagen, da jeden Mittwoch, 8 Uhr, über die ganze Bauphase des Feuerwehrgerätehauses ein Jour-Fix-Termin vorgesehen ist.
c) Wasserprobleme beim Weihnachtsmarkt
Die bisherigen Wasserprobleme beim Weihnachtsmarkt sind durch Austausch des Schiebers behoben.
d) Besichtigungstermin des Gesundheitsamtes
Der Besichtigungstermin des Gesundheitsamtes Main-Spessart in der Wasserversorgungs-einrichtung am 23.10.2018 wurde bekannt gegeben.
e) Breitbandanschluss des JUZ
Die Fa. Hofmann hat den Breitbandanschluss des JUZ in der Grundschule Himmelstadt überprüft. Aus datenschutzrechtlichen Vorgaben ist ein separater Anschluss erforderlich.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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7. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
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ö
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7 |
Sachverhalt
a) Veröffentlichung der Wassergebühren
Gemeinderätin Marie-Luise Schäfer regt an, die Untersuchungsergebnisse der Wasserprüfung (Wasserprüfwerte) regelmäßig im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen. Auch sollten die Überprüfungsabstände bekanntgegeben werden.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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8. Sitzungsniederschrift vom 05.07.2018, 27.07.2018 und 02.08.2018;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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11.10.2018
|
ö
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8 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 05.07.2018 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2018 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.08.2018 ohne Änderung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.06.2021 16:57 Uhr