Datum: 22.03.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung B26n; Information
2 Weihnachtsmarkt 2017; Vorstellung des Jahresberichtes durch den Vorsitzenden des Arbeitskreises Herrn Günther Barthel
3 Hilpert Nico u. Carina; BA 2018005 Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit zwei Kfz-Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung, Gewerbegebiet an der B 27 Änderung des Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre Aufhebung der Beschlüsse
5 Rechnungsgenehmigung; Forstbetrieb Martin Benkert, Rückearbeiten "Schwarz Sohl" 02/2018; Beratung und Beschlussfassung
6 Jahresrechnung 2014; Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO; Beratung und Beschlussfassung
7 Jahresrechnung 2015 + 2016; örtliche Rechnungsprüfung; Terminfestlegung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018 und 01.03.2018; Genehmigung

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1. BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung B26n; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem Top sind Vorstandsmitglieder der BI B26n anwesend.

1. Bürgermeister Gehrsitz erinnert an die in der Gemeinderatssitzung vom 28.04.2016 vorgestellte Entwurfsplanung des Bundesverkehrswegeplanes 2030. Für die B26n ergab sich folgendes:

Entgegen der ursprünglichen Planung eines 4-streifigen autobahnähnlichen Ausbaues vom bisherigen Ausbauende östlich der Stadt Arnstein bis zum Anschluss an die A 3 bei Helmstadt, ist nur noch der Abschnitt östlich Arnstein bis Karlstadt im sog. vordringlichen Bedarf, während die restliche Strecke nur noch im weiteren Bedarf mit Planungsrecht eingestuft ist. Der Ausbauquerschnitt wird reduziert auf einen 2-streifigen Ausbau mit einer 3. Fahrspur bei Steigungen.

Der Gemeinderat hatte in der genannten Sitzung dem Bundesverkehrswegeplan zugestimmt. Aufgrund der geänderten Sachlage, dass die Westumgehung nicht autobahnähnlich ausgebaut wird, stellte sich zudem die Frage, ob die Gemeinde weiter Mitglied in der BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung (B26n) e.V. bleiben soll. Das Gremium hatte sich dazu entschlossen, vor einer Entscheidung dazu Vorstandsvertreter aus der Bürgerinitiative zu hören.
1. Bürgermeister Gehrsitz begrüßt deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt den 1. Vorsitzenden der Bürgerinitiative, Herrn Günter Krönert, seinen Stellvertreter, Herrn Armin Beck, sowie Frau Katharina Vautrin-Hofmann und über gibt das Wort an Herrn Krönert.
Herr Krönert erläutert die Änderungen der Vorstandschaft der BI seit Dezember 2017 und übergibt für die inhaltliche Vorstellung an Herrn Armin Beck.
Dargestellt werden soll der aktuelle Sachstand, der für die Gemeinde Himmelstadt relevant ist.
Der Bundesverkehrswegeplan wurde am 02.12.2016 beschlossen.
Lediglich der Ausbauabschnitt Arnstein-Karlstadt ist noch im vordringlichen Bedarf. Dies bedeutet, dass die B26n lediglich bis Karlstadt gebaut wird. Unklar ist, wie der Verkehr von da ab weiter fließen wird. Hierzu gibt es noch keine Planung und ist vor 2030 auch nicht zu erwarten, da dieser Ausbauabschnitt lediglich nur noch im weiteren Bedarf mit Planungsrecht erfasst ist.
Herr Armin Beck erläutert, dass unter diesen Bedingungen die These aufrecht erhalten werden kann, dass mit zunehmendem Verkehr zu rechnen ist.
Aus Sicht der Bürgerinitiative ist ein Verbleib im Verein deshalb weiterhin sehr sinnvoll.
Herr Beck erläutert anhand eines Planes, wie sich der Verkehr entwickeln wird. Demnach wird der Ausbau zwischen Arnstein und Karlstadt zu einer Entlastung der Werntalgemeinden führen. Jedoch werden die Straßen und Ortschaften rechtsmainisch belastet. Dies führt zu einer starken Erhöhung des Verkehrs zwischen Laudenbach und Himmelstadt. Es ist mit einer deutlichen Steigerung der Fahrzeugzahlen zu rechnen.
Aus Sicht der BI ist diese Variante des Ausbaus abzulehnen, da sie es nicht schafft, den Verkehr zu kanalisieren, lediglich der gesamte Ausbau von Arnstein bis zur A 3 bei Helmstadt könnte dies leisten, da so Abkürzungsverkehr vermieden werden könnte.
Herr Beck appelliert an das Gremium, aus diesem Grunde die Mitgliedschaft in der Bürgerinitiative nicht zu beenden.
Er erläutert, dass in den vordringlichen Plan auch aufgenommen werden muss, wie das Verkehrsproblem in Richtung Lohr gelöst werden kann.

Das Gremium erkundigt sich, ob das Linienbestimmungsverfahren bereits abgeschlossen ist und welche Alternativen aus Sicht der BI vorzuschlagen wären. Das Linienbestimmungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Aus Sicht der Bürgerinitiative und unter Berücksichtigung, dass die jetzt geplante Ausbaustufe für Himmelstadt noch größere Nachteile bringt, als der gesamte Ausbau der B26n, ist auch die sog. Nulllösung und damit die vollständige Ablehnung günstiger. Dies bedeutet, der Ausbau sollte mit der Ortsumgehung bereits hinter Arnstein enden. Wenn bis Karlstadt weitergebaut wird, sollte klar geregelt sein, wie das Verkehrsnetz dahinter die zusätzlichen Fahrzeuge, z.B. in Richtung Lohr, aufnehmen kann.
Auch andere Alternativen zur Verkehrsentlastung sollten mit überlegt werden. Es ist z.B. nicht verständlich, warum die Anwohner der Werntalgemeinden nicht durch ein Nachtfahrverbot für LKW entlastet werden.
Die BI ist für eine zweckmäßige Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der Interessen von Natur, Umwelt und Menschen.
Es wird darüber informiert, dass das Straßenbauamt bereits während des 1. Bauabschnittes die Möglichkeit hätte, das Planfeststellungsverfahren für den zweiten Bauabschnitt zu starten.

Herr Beck bietet an, eine Informationsveranstaltung für die Bürger zum Thema zu gestalten.
1. Bürgermeister Gehrsitz dankt den Vertretern der Bürgerinitiative für die ausführlichen Informationen. Im Gremium zeigt sich eine Tendenz zum Verbleib in der Bürgerinitiative.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Weihnachtsmarkt 2017; Vorstellung des Jahresberichtes durch den Vorsitzenden des Arbeitskreises Herrn Günther Barthel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gehrsitz begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den scheidenden Leiter des Arbeitskreises Weihnachtsmarkt, Herrn Günter Barthel, und übergibt ihm das Wort.

Herr Barthel stellt den Jahresbericht zum Weihnachtsmarkt 2017 vor.
Der in dieser Form vom AK Weihnachtsmarkt gestaltete Markt fand zum zweiten Mal statt. Es gab sehr positive Rückmeldungen. Die Anmeldung der Händler war so zahlreich, dass erstmalig einigen abgesagt werden musste. Gleichzeitig wurden noch neue Händler aufgenommen. Mit 43 vermieteten Lauben und 14 Häuschen befindet sich der Markt an seiner Obergrenze und wird nicht erweitert. Man ist sich darüber einig, auch die Markttage am 1. und 3. Adventswochenende zu belassen und nicht auszuweiten. Die Aufteilung der Marktstände hat sich bewährt. Der Handwerkermarkt liegt allerdings zu weit abseits.
Problematisch ist auch die weite Entfernung des WC-Containers.
13 Händler hatten warme Speisen angeboten, davon 10 Himmelstadter Vereine. Das Angebot wurde sehr positiv aufgenommen.
Neu überdacht werden muss dagegen das Fahrtangebot mit der Pferdekutsche. Eventuell ist auch ein anderer Anbieter zu suchen.
Die zu Beginn des Marktes neu eingeführte Andacht wurde gern angenommen. Ebenso ist die Homepage sehr ansprechend und wird gut besucht.
104 Ehrenamtliche haben für den reibungslosen Ablauf gesorgt. Aktuell sind im Arbeitskreis Weihnachtsmarkt 12 Mitwirkende aktiv.
Günter Barthel dankt dem Gemeinderat für die Unterstützung des Weihnachtsmarktteames. Er informiert darüber, dass er sein Amt aufgrund seines Umzuges weitergegeben hat. Julia und Marcel Sauer haben sich bereiterklärt, den Arbeitskreis zukünftig zu leiten.
1. Bürgermeister Gehrsitz dankt Herrn Barthel für die geleistete Arbeit und das hohe Engagement im Arbeitskreis Weihnachtsmarkt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Hilpert Nico u. Carina; BA 2018005 Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit zwei Kfz-Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit zwei Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung, Gewerbegebiet an der B 27 Änderung des Bebauungsplanes und Erlass einer Veränderungssperre Aufhebung der Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung vom 26.09.2013 hat der Gemeinderat Himmelstadt die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ und den Erlass einer Veränderungssperre beschlossen. Ursächlich hierfür war die Bauvoranfrage des Herrn Schnabel zur Nutzung einer Gewerbehalle als Versammlungsstätte. Die Bauvoranfrage wurde zurückgezogen und durch das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 11.11.2013 für erledigt erklärt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist somit nicht erforderlich.

Beschluss

Der Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 26.09.2013 zum Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ und der Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 26.09.2013 zur Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“ wird aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Rechnungsgenehmigung; Forstbetrieb Martin Benkert, Rückearbeiten "Schwarz Sohl" 02/2018; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 5

Sachverhalt

Für Rückearbeiten in der Waldabteilung „Schwarz Sohl“, Leistungszeitraum: Februar 2018, stellt der Forstbetrieb Martin Benkert, Zellingen, am 06.03.2018 den Betrag von 4.512,74 € in Rechnung.
Die Rechnung wurde von FAR Werner Trabold sachlich und rechnerisch für richtig befunden.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung des Forstbetriebes Martin Benkert, Zellingen, Nummer 09/18 vom 06.03.2018 über 4.512,74 € für Rückearbeiten in der Waldabteilung „Schwarz Sohl“, Leistung in 02/2018, im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Jahresrechnung 2014; Ergebnis der örtlichen Prüfung, Feststellung und gleichzeitige Entlastung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 GO; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 6

Sachverhalt

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, gibt die Niederschrift vom 2. März 2016 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2014 bekannt.

Anschließend werden die Prüfungsfeststellungen besprochen.

Beschluss 1

Die im Rechnungsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt.

Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2014 lauten wie folgt:

Im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 2.550.654,48 €

sowie

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 4.373.992,53 €.

Im Gesamtergebnis  somit
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.924.647,01 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Ergänzend erfolgt nachfolgender Beschluss (ohne Beteiligung des 1. Bürgermeisters / Art. 49 GO):

Die Entlastung der Jahresrechnung 2014 wird gemäß Art. 102 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung durch den Gemeinderat erteilt respektive ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Jahresrechnung 2015 + 2016; örtliche Rechnungsprüfung; Terminfestlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 7

Sachverhalt

Die Jahresrechnungen der Jahre 2015 und 2016 wurden von der Verwaltung erstellt und können der örtlichen Prüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO unterzogen werden.

Der Gemeinderat überstellt die Jahresrechnung 2015 und 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vornahme der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 4 GO.

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, gibt bekannt, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2015 und 2016 am ………………………………….., um …………………… Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen stattfindet.

Die Einladung erfolgt rechtzeitig.

Beschluss

Der Gemeinderat überstellt die Jahresrechnung 2015 und 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Vornahme der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs 4 GO.

Der Termin für die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 und 2016 wird auf 18.04.2018 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 8

Sachverhalt

a) Lärmschutzwand an der Bahnlinie, aktueller Sachstand
Es wird mitgeteilt, dass das Ingenieurbüro A.I.T. aus Rimpar die Gemeinde darüber informiert hat, dass es von der deutschen Bahn beauftragt wurde, Varianten der Lärmschutzwand in Himmelstadt zu visualisieren, die dann in einer Sitzung des Gemeinderates vorgestellt werden können. Die Planungen sollen innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen.
In der Gemeinde liegt keine Kenntnis darüber vor, ob Anlieger dem Wunsch der Bahn entsprochen haben und auf ihren Grundstücken einen vier Meter breiten Baukorridor gewähren.


b) Ampelregelung an der MSP 8
1. Bürgermeister Gehrsitz hat im Rahmen einer Veranstaltung in Würzburg mit Staatssekretär Eck bezüglich der vorgeschlagenen Ampellösung gesprochen. Herr Eck bat darum, dass Vorhaben schriftlich darzulegen. Die Rückantwort dazu liegt mittlerweile auch vor. Die zuständige Abteilung wurde beauftragt, die Angelegenheit umgehend zu prüfen.


c) Jugendzentrum Grundstück neben der Grundschule zum Bau einer Hütte
Es wird darüber informiert, dass bezüglich der Anfrage des Jugendzentrums, neben der Grundschule auf dem Gelände des Schachplatzes eine Hütte zu errichten, an das Landratsamt weitergeleitet wurde. Die Rückantwort liegt bereits vor. Demnach ist dies aus baurechtlicher Sicht nicht möglich. Das Jugendzentrum wird hierüber von der Verwaltung (Frau Giller) noch informiert.


d) Dorfladen, Bericht über die Veranstaltung in Retzstadt
2. Bürgermeister Uwe Menth berichtet von der Veranstaltung in Retzstadt bezüglich der Initiierung und des Betreibens eines Dorfladens, an dem er gemeinsam mit 1. Bürgermeister Gehrsitz und 3. Bürgermeister Hemmelmann teilgenommen hat.
Referent der Veranstaltung war Herr Gröll, Unternehmensberater und Fachberater für Dorfläden.
Der Referent favorisierte als Rechtsform zum Betreiben eines Dorfladens die Genossenschaft, die sich durch die Bürgerbeteiligung auszeichnet.
Herr Gröll bietet dabei an, bei der Gründung des Dorfladens juristisch zu begleiten.
Im Fazit der Veranstaltung wurde jedoch festgestellt, dass es die größte Herausforderung ist, einen geeigneten Betreiber zu finden.
Das Gremium schlägt vor, einen Berater zum Modell des Dorfladens in eine Sitzung des Gemeinderates einzuladen.

Das Gremium erkundigt sich in diesem Zusammenhang um den aktuellen Sachstand der Suche nach einem Betreiber in Himmelstadt durch die Firma IGROS. Auch auf die geschaltete Anzeige hat sich kein geeigneter Bewerber gefunden.
Es wird vorgeschlagen, eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger im Pfarrheim anzubieten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 9

Sachverhalt

a) Zustand Feldweg Brunntalstraße
Der Zustand des Feldweges wurde bemängelt und es wurde um Aufschotterung gebeten. Die Bauhofmitarbeiter werden beauftragt, den Zustand des Weges zu prüfen.


b) Sachstand Treidelpfad
Mittlerweile konnten die Grenzsteine am Treidelpfad freigelegt werden. Es wurde festgestellt, dass der angrenzende Landwirt korrekt und nicht über die Grenze zum Weg gepflügt hat.


c) Sachstand Projekt Himmelspfad
Am 03.03. fand eine Begehung des Triebbaches vom Wasserhäusle in der Triebstraße bis zum Bachlauf in der Mainlände mit Gemeindearbeiter Bruno Schmitt statt.
Der Wasserlauf wurde geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Wassermenge über die gesamte Strecke gleich bleibt und nicht abnimmt. Dies bedeutet für das Projekt, dass auf anderem Wege eine Erhöhung der Wassermenge erreicht werden muss.
Am 05.03. haben sich Vertreter der Elterninitiative mit dem LAG Manager Herr Fröhlich im Rathaus getroffen. Dem LAG Manager wurde das Projekt vorgestellt. Eine Förderung durch LEADER wurde zwar in Aussicht gestellt, jedoch sind die Fördertöpfe aktuell leer. Es wurde deshalb vorgeschlagen, ein Treffen mit dem LEADER-Koordinator, Herrn Fuchs, zu organisieren.

d) Karussell am Spielplatz Mausberg
Es wird gebeten, die Lager des Karussells auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Kaputte Teile sind auszutauschen

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 01.02.2018 und 01.03.2018; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 22.03.2018 ö 10

Sachverhalt

Es wird darum gebeten, Sachverhalte von Tagesordnungspunkten nicht mehr auszuführen, wenn die betreffenden Tagesordnungspunkte insgesamt in der jeweiligen Sitzung entfallen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 01.02. 2018 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 01.03. 2018 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:14 Uhr