Datum: 19.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Geophysikalische Bodenuntersuchungen am Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten; Beratung und Beschlussfassung
3 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Anpassung Sondernutzungsgebühren; Beratung und Beschlussfassung
4 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Beschaffung Verkehrszeichen; Information
5 Bauleitplanung Hirtengarten; Antrag auf Erschließung von Familie May; Beratung und Beschlussfassung
6 Bauleitplanung Hirtengarten; Straßengestaltung, Kostengegenüberstellung; Beratung und Beschlussfassung
7 Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Zuwendungsantrag für zwei bzw. drei Stellplätze; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 22.03.2018; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 1

Sachverhalt

1. Bgm. Gundram Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Zuwendungsantrag für zwei bzw. drei Stellplätze; Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Geophysikalische Bodenuntersuchungen am Burkardstuhl und Kloster Himmelspforten; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 2

Sachverhalt

Mit Schreiben (Email) vom 05.04.2018 teilt Herr Gerhard Hilpert mit, dass nochmals geophysikalische Bodenuntersuchungen am Burkardstuhl und am Standort von Kloster Himmelspforten vorgesehen sind. Die Kosten belaufen sich auf ca. 3.000 – 3.500 Euro. Die Förderung beträgt ca. 70 v.H.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den weiteren geophysikalischen Bodenuntersuchungen am Burkardstuhl und am Standort von Kloster Himmelspforten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Anpassung Sondernutzungsgebühren; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö beschließend 3

Sachverhalt

Sondernutzungsgebühren werden für die Nutzung von gemeindlichen Grundflächen verlangt. Durch die Nutzung der gemeindlichen Flächen entsteht für den privaten Bauherrn oder für den Verein der geldwerte Vorteil für Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen. Es beinhaltet eine sogenannte Miete für den Grund und Boden, der dem Verkehr entzogen wurde.

Die Sondernutzungsgebühren der Gemeinde Himmelstadt wurden vor rund 20 Jahren zuletzt geändert und sind nicht mehr zeitgemäß.

Die Gebührenanpassung richtet sich nach umliegenden Gemeinden und Gemeinden mit ähnlicher Einwohnerzahl.

Zur Vereinfachung wird vorgeschlagen, die Sondernutzungsgebühr in allen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft zeitgemäß anzupassen.

Die vorgeschlagene Veränderung der Sondernutzungsgebühr, siehe Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Anpassung der Sondernutzungsgebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltungsgemeinschaft zu vollziehen. Diese sollen ab dem 01.05.2018 angewendet werden.

Wie in der Vergangenheit wird für gemeinnützige Veranstaltungen, die nicht profitorientiert sind, keine Sondernutzungsgebühr erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Beschaffung Verkehrszeichen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 4

Sachverhalt

Die nach § 45 Abs. 3 StVO vorgeschriebene Verkehrsschau beinhaltet die Überprüfung aller Verkehrszeichen im Gemeindegebiet. Diese wurde von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Karlstadt durchgeführt. Das Austauschen und Aufstellen der Verkehrszeichen ist im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich vorgeschrieben.

Zu beschaffen sind 23 Verkehrszeichen (Anlage). Die angegebenen Preise sind netto und ohne Rabatte.

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5. Bauleitplanung Hirtengarten; Antrag auf Erschließung von Familie May; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 20.03.2018 beantragt Frau Hannelore May die Erschließung des Grundstücks Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück soll nach ihrem Aufteilungsplan in 4 Einzelgrundstücke aufgeteilt werden. Es soll geprüft werden, ob die Stichstraße als öffentliche Straße von der Gemeinde übernommen und gewidmet wird. Die Übernahme der „ordnungsgemäßen Erschließungskosten“ (Erschließungsbeiträge) wird zugesichert, allerdings sollen geleistete Beiträge aus den Jahren 1989/1990 (für Hirtengartenweg) nach ihrem Wunsch dabei angerechnet werden. Zusätzlich soll die Gemeinde an jedes künftige Grundstück Hausanschlüsse (Kanal und Wasser) verlegen.

Die vorgelegten Unterlagen wurden durch die Verwaltung umfassend geprüft. Die Prüfung hat folgendes ergeben:

Im vorgelegten Aufteilungsplan befinden sich 2 Grundstücke direkt an der Straße „Am Hirtengarten“, 2 weitere Grundstücke sind entweder über eine gemeinsame Stichstraße oder über eigene Zufahrtsstreifen an der Straße „Am Hirtengarten“ angebunden.

Die private Grundstücksteilung und die dadurch erforderlichen Erschließungsmaßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung nicht im gemeindlichen, sondern ausschließlich im privaten Interesse. Somit auch keine kommunale Aufgabe und nicht durch öffentliche Mittel zu finanzieren.

Für die Straße „Am Hirtengarten“ wird zurzeit die tiefbauliche Erschließungsplanung durchgeführt. Strom, Telekomunikation, Wasser und Abwasser sind in der tiefbaulichen Erschließungsplanung vorgesehen und Anschlüsse werden an der Grundstücksgrenze bereitgestellt. Die Gasversorgung ist zurzeit in der Straße gegeben und mit dem Gasversorger (Die Energie, Karlstadt) zu klären.

Das aktuelle Grundstück Fl.-Nr. 1324/4 ist somit durch die Erschließungsmaßnahmen vollständig erschlossen. Eine gemeindliche Verpflichtung zum Bau und Unterhalt einer Stichstraße besteht auch nach einer Grundstücksteilung nicht. Die Verpflichtung zur Erschließung mit Kanal- und Wasserhausanschluss im öffentlichen Grund besteht nur dann, wenn die Grundstücksteilungen zum Zeitpunkt der Erschließungen vollzogen sind. Die Bereitstellung von mehreren Hausanschlüssen wäre nicht satzungskonform, widerspricht der bisherigen Praxis (s. Hausanschlüsse Untere Ringstr.) und würde einen Bezugsfall schaffen. Zusätzliche Hausanschlüsse auf Kosten des Grundstückseigentümers (bei einem Grundstück) sind möglich, soweit der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, alle Kosten (auch Arbeiten im öffentlichen Grund) zu tragen. Bei mehreren Grundstücken ist je Grundstück ein Hausanschluss möglich (s. Beschlussvorschlag 2).

Eine beitragsrechtliche Bewertung kann erst im Rahmen der Beitragsberechnung entsprechend geltendem Recht und aktueller Satzung und den zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Gegebenheiten (Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse) vorgenommen werden.

Die weiteren Fragestellungen der Frau Hannelore May sind im Einzelfall bei einer konkreten Bauvoranfrage oder einem Bauantrag zu klären und können hier nicht abgehandelt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die tiefbauliche Erschließung für die vom Grundstückseigentümer vorgesehene Aufteilung auf dem Privatgrundstück Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt zu übernehmen, die Stichstraße als öffentliche Straße zu betreiben, den Straßenunterhalt zu gewährleisten und die weitere Straßenbaulast (z. B. Beleuchtung) zu übernehmen. In der Stichstraße werden alle Versorgungsleitungen für die „Hinterliegergrundstücke“ bereitgestellt.

Die Erschließungskosten sind mittels Erschließungsvertrag mit dem Grundstückseigentümer zu regeln, der beitragsrechtlich vorgesehene Gemeindeanteil (10 %) wird von der Gemeinde Himmelstadt übernommen. Die Grundstücke, die an der Straße „Am Hirtengarten“ anliegen erhalten eigenständige Hausanschlüsse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt im Bereich des derzeitigen Grundstückes Fl.-Nr. 1324/4 der Gemarkung Himmelstadt, für jedes bebaubare Grundstück, das zum Zeitpunkt der Erschließungsmaßnahme an der Straße „Am Hirtengarten“ anliegt , jeweils einen Hausanschluss (Kanal und Wasser) im öffentlichen Grund bereit zu stellen. Bei fehlender Grundstücksteilung wird nur ein Hausanschluss vorgesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. Bauleitplanung Hirtengarten; Straßengestaltung, Kostengegenüberstellung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Herr Schneider vom Planungsbüro Arz, Würzburg hat in der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2018 die Straßenbauplanung für den Ausbau der Straße „Am Hirtengarten“ vorgestellt. Dabei war ein Straßenausbau mit einer durchgehenden Asphaltdecke vorgesehen. Um eine optische Trennung eines Gehwegbereiches zur Fahrbahnfläche herzustellen, wurde vom Gemeinderat angeregt, eine Pflasterrinne im Fahrbahnbelag vorzusehen. Eine Beschlussfassung hat nicht stattgefunden. Das Planungsbüro Arz teilte zwischenzeitlich auf Anfrage mit, dass die kalkulierten Straßenbaukosten in Höhe von 390.000,00 € sich um ca. 10.000,00 € auf 400.000,00 € erhöhen würden.  Beiliegende Planunterlagen sehen bereits die gewünschte Ausbauvariante vor. Zur weiteren Planung ist eine Festlegung des Gemeinderats erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Straßenbauplanung mit der vorgelegten Straßenausbauvariante mit einem integrierten Pflasterstreifen und gepflastertem Gehweg mit einem kalkulierten Straßenbaupreis von 400.000,00 € fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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7. Neubau Feuerwehrgerätehaus, hier: Zuwendungsantrag für zwei bzw. drei Stellplätze; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 7

Sachverhalt

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien wurde am 01.12.2017 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Bei der Planung wurden 3 Stellplätze berücksichtigt.

Der Kreisbrandrat Peter Schmitt hat in seiner Stellungnahme den dritten Stellplatz für notwendig erachtet. Die Höhe der Zuwendung für den Bau eines Feuerwehrgerätehauses richtet sich nach der Anzahl der genehmigten Stellplätze und wird als Festbetrag wie folgt gefördert:
-für den  1. und 2. Stellplatz mit je 55.000,-- €
-für den 3. Stellplatz 68.000,-- €.

Am Dienstag, 17.04.2018, fand eine Besprechung mit dem Sachbearbeiter der Regierung von Unterfranken, Herrn Florian Pernpeintner, 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz, 2. Bürgermeister Uwe Menth, Kreisbrandrat Peter Schmitt, 1. Kommandant Joachim Zürn, 2. Kommandant Bruno Schmitt, Atemschutzleiter Jochen Scheb, Architekt Rüdiger Amthor und Kämmerer Thomas Hehrlein im Rathaus Himmelstadt statt.

Herr Pernpeintner befürwortet zwei Stellplätze, den dritten könnte er ebenfalls befürworten, wenn die Gemeinde Himmelstadt innerhalb von fünf Jahren ein Mehrzweckboot beschafft. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass das neue Mittlere Löschfahrzeug MLF eventuell dieses Boot nicht ziehen darf bzw. die vorhandenen Führerscheine nicht für das Führen des MLF mit Trailer geeignet sind und somit Kosten für diese Führerscheine von der Gemeinde übernommen werden müssen. Auch ein neuer Trailer müsste beschafft werden. Weiterhin sind in Himmelstadt keine geeigneten Slipanlagen (Anlegestelle für Boote) vorhanden, um das Mehrzweckboot zu Wasser zu lassen. Die nächste geeignete Stelle befindet sich in Laudenbach.

Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat Himmelstadt, zwei Stellplätze zu beantragen und die jetzige Planung mit einem dritten Stellplatz zu belassen. Eine Änderung der Entwurfsplanung (Statik etc.) würde laut Architekt Rüdiger Amthor Kosten in Höhe von 20.000,-- bis 30.000,-- € verursachen sowie den Baubeginn verzögern, dies hätte wiederum eine Kostensteigerung zur Folge.

Die Mehrkosten des dritten Stellplatzes beziffert Architekt Rüdiger Amthor mit ca. 50.000,-- €. Unter dem Strich halten sich die Kosteneinsparungen für den dritten Stellplatz mit den Kosten der Umplanung und den Mehrkosten für einen verspäteten Baubeginn in etwa die Waage.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der jetzigen Planung mit drei Stellplätzen zu und befürwortet die Beantragung der Zuwendungen für zwei Stellplätze.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 8

Sachverhalt

a) Gewerbeansiedlung an der MSP 8, Gespräche mit möglichem Investor
1. Bürgermeister Gehrsitz informiert darüber, dass er in der vergangenen Woche ein Gespräch mit einem möglichen Investor für einen Lebensmittelmarkt geführt hat. Abgeklärt werden soll, ob links neben der MSP 8 eine Gewerbeansiedlung für einen Lebensmittelmarkt möglich ist.
Der Investor hat signalisiert, mit dem derzeitigen Besitzer in Grundstücksverhandlungen einzutreten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 9

Sachverhalt

a) BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung B26n, Antrag auf Entbindung als Beirat
Gemeinderat Rainer Paulus war bisher vom Gemeinderat Himmelstadt als Beirat in die Bürgerinitiative entsandt.
Aufgrund der Überlegung des Gremiums in der 4. Gemeinderatssitzung, Mitglied in der Bürgerinitiative bleiben zu wollen, bittet Gemeinderat Paulus darum, als Beirat entbunden zu werden und stellt folgenden Antrag:
Gemeinderat Paulus beantragt, dass er von der Aufgabe als Beirat und damit der Vertretung der Gemeinde in der BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung B26n entbunden wird.

Gemeinderat Rudolf Schmitt stellt zudem folgenden Antrag:
Es wird beantragt, den Verbleib der Gemeinde als Mitglied in der BI Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung B26n aufgrund der neuen Gegebenheiten neu zu beraten und diesen Punkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt aufzunehmen.

Das Gremium einigt sich darauf, die Anträge in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu beraten.


b) Pflaster am Friedhofsweg
Es wird darüber informiert, dass das Pflaster am Friedhofsweg (vorher Pfostenlöcher) lose ist. Ebenso schauen zwei Wasseranschlüsse aus dem Boden und bilden eine Unfallgefahr.
Es wird darum gebeten, dass die Gemeindearbeiter den Schaden beheben.


c) Prüfung der Jahresrechnungen 2015 und 2016
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Ingrid Haimann teilt mit, dass am 18.04.2018 die Rechnungen des Jahres 2015 geprüft wurden. Der Termin zur Prüfung der Rechnungen des Jahres 2016 steht ebenfalls bereits fest und ist auf den 23.05.2018, 17:00 Uhr, im Rathaus Zellingen terminiert. Eine Einladung an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses folgt.


d) Sachstand Verkehrsüberwachung
Derzeit gibt es keinen neuen Sachstand. Es war zwar angekündigt worden, dass auf Höhe der Mehrzweckhalle eine Probemessung durchgeführt wird, aber seitdem hat sich niemand mehr gemeldet.


e) Scheunenausbau neben der Dreschhalle
Der Besitzer der Scheune neben der Dreschhalle baut seine Scheune aus. Dazu werden auch Kabel unter dem Weg durchgelegt. Das Gremium erkundigt sich, ob hierzu eine Gestattung vorliegt. Herr Brand, Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft, wird dem nachgehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 22.03.2018; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 19.04.2018 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 22.03. 2018 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:11 Uhr