Datum: 27.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 16:30 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Waldbegang in den Abteilungen Duttenbrunner Weg und Pillenberg; zu diesem Top sind Forstamtsrat Werner Trabold und Forstdirektor Christof Kirchner anwesend
3 Ortseinsicht Schachplatz an der Grundschule
4 Bestellung Gemeindewahlleiter/in; Beratung und Beschlussfassung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2018 ö 1

Sachverhalt

2. Bürgermeister Uwe Menth bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Bestellung Gemeindewahlleiter/in, Beratung und Beschlussfassung“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Waldbegang in den Abteilungen Duttenbrunner Weg und Pillenberg; zu diesem Top sind Forstamtsrat Werner Trabold und Forstdirektor Christof Kirchner anwesend

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2018 ö 2

Sachverhalt

Forstamtrat Werner Trabold erläutert zunächst die Besonderheiten in der Waldabteilung Duttenbrunner Weg.

Bereich unterhalb Duttenbrunner Weg
Am Weg selbst liegen gefällte Eichenstämme. Dabei handelt es sich nicht um eine geplante Fällmaßnahme. Die gefällten Stämme sind Teil des Sturmwurfes Ende April/Anfang Mai. Damals wurden durch eine Gewitterböe rund 450fm Holz umgeworfen.
Herr Trabold erläuterte die Holzqualitäten. Grün markierte Stämme werden verkauft. Sie sind von schlechterer Qualität. Rotmarkierte Stämme sind in Furnierqualität und werden auf Submission im Herbst gelegt.
Auch andere Qualitäten (Güte C) sind vorhanden und eignen sich z.B. für Parkett.
Derzeit ist Eiche die führende Baumart am Markt. Für die schlechtesten Qualitäten sind zwischen 80 und 90 € erzielbar. Holz der Güteklasse C kann für 250 €, bessere Güteklassen sogar für 800 € bis 1.000 € verkauft werden. Allerdings werden schlechtere Qualitäten im Vergleich besser bezahlt als Spitzenqualitäten.
Der Bereich unterhalb des Duttenbrunner Weges umfasst eine Fläche von 3,5 ha. Der Bestand war 2007 ca. 90 Jahre alt und umfasste 71% Fichte und 29% Buche. Auch jetzt ist die Fichte die überwiegende Baumart.
Im Bereich wurden 2013 300 fm  und 2017 noch einmal 300 fm Fichte geplant entnommen. Durch Sturm- und Käferschäden kommen zusätzlich 300 fm hinzu, sodass insgesamt über diesen Zeitraum 900 fm Fichte geerntet wurden. Im gleichen Zeitraum hat die Fichte jedoch einen Zuwachs von rund 90 fm erfahren.
Das Gremium erkundigt sich welche Baumarten beim Windbruch betroffen waren. Von den 450 fm Windbruchschaden waren zu 85% Fichten und der Rest Eichen und Buchen betroffen.
Problematisch an der Beseitigung des Sturmschadens war, dass das Frühjahr zu nass gewesen ist. So konnten die Bäume nicht zeitnah abtransportiert werden, da der Boden nicht für die Maschinen befahrbar war. So konnte das letzte Holz erst Mitte Juni aufgearbeitet werden.
Die Auswirkungen sind gravierend, da im selben Zeitraum:
  • die Preise für Fichte von 90 auf 70 € verfallen sind und teilweise noch weiter fallen
  • das Holz verblaut und damit minderwertig wird
  • ein Großteil nur noch als C-Ware sortiert werden kann, für die im Moment lediglich 50 € erzielbar ist.
Zu diesen Verlusten kommt ab April ein Borkenkäferbefall. Allerdings konnte an guten Bäumen noch kein Befall festgestellt werden.

Aufgrund dessen wurden die Zwischenhiebe gestoppt. Insgesamt wurden 1600 fm entnommen. (Gesamtsoll 1900 fm) Die Endnutzung liegt jedoch bereits jetzt über dem Soll.
Im Bestand ist eine Vorausverjüngung auf insg. 1,8 ha vorhanden. Nach Pflanzplan wurden zusätzlich 0,3 ha Edellaubholz, 0,3 ha Douglasien und 0,1 ha Weißtanne bepflanzt. Aufgrund des Sturms muss mehr nachgepflanzt werden. Die Pflanzungen müssen mehrheitlich mit Einzelschutz versehen werden.

Das Gremium erkundigt sich zu Anzahl der Douglasien. Es werden auf die Fläche ca. 30 bis 40 Bäume (Kontainerpflanzen 50 cm) gepflanzt.
Buchen und Fichten fruktifizieren derzeit sehr stark. Die Hoffnung besteht, dass eine ausreichende Naturverjüngung die Folge ist, aufgrund der anhaltenden Trockenheit fallen die Samen aber evtl. zu früh.

Herr Trabold erläutert anhand zweier Wurzelstöcke die Problematik, warum der Sturm auch alte anscheinend gesunde Bäume mit der Wurzel umwerfen konnte.
An den umgeworfenen Bäumen fehlen die Pfahlwurzeln. Dafür gibt es jedoch eine hohe Zahl an faulen Wurzeln.

Bestand oberhalb Duttenbrunner Weg
Der Bestand oberhalb des Duttenbrunner Weges umfasst eine Fläche von 9,4 ha und wurde in der Forsteinrichtung als 170-jähriger Bestand beschrieben.
Der Bestand wurde als Buchesaatgutbestand anerkannt. Baumschulen können hier ihr Saatgut gegen Entgelt gewinnen. Aktuell ist zu befürchten, dass aufgrund der Trockenheit das Saatgut vertrocknet.
Im Bereich wurden durch den Sturm ebenfalls Buchen umgeworfen.
Die entstandenen Löcher werden mit Douglasien ausgepflanzt.
Die gesicherte Vorausverjüngung an Buche und Edellaubholz umfasst eine Fläche von 7,5 ha. Daneben wurden 0,6 ha Douglasien, 0,9 ha Edellaubholz und 0,1 ha Weißtanne gepflanzt.
Buchen sind im Gegensatz zu Eichen am Markt derzeit nicht gefragt.
Douglasie ist eine geeignete Baumart, um den Wetteränderungen zu begegnen und soll langfristig die Fichte ersetzen. Zudem ist die Douglasie käferresistenter.
Im Bereich ist ein Weißtannebestand vorhanden. Hier wurde ein Zaun als Wuchshilfe gestellt, um Tanne aus Wildlinge nachzuziehen. Dabei werden die bereits vorhandenen Weißtannesämlinge in einer Wuchshöhe von 30 bis 40 cm entnommen.
Herr Trabold erläutert die Unterscheidungsmerkmale Weißtanne und Fichte.
Im Bestand sind darüber hinaus auch Lärchen und Kiefern vorhanden.

Das Gremium erkundigt sich zu den Douglasien. Diese sind derzeit besser verkaufbar als Fichten und können Preise zwischen 80 und 100 € erbringen.

Die Buchen im Bestand befinden sich derzeit im Optimum. Dies hat zur Folge, dass andere Baumarten überwachsen werden können, so dass diesen dann das Licht fehlt. Herr Trabold erläutert dies an zwei abgestorbenen Eichen. Auch die Totholzbäume verbleiben aus Naturschutzgründen im Bestand.

Im Bereich Duttenbrunner Weg befinden sich auch Nadelholzarten die nicht bei uns heimisch sind. Herr Kirchner, Herr Trabold erläutern dies an Thuja und Gleditschie. Diese Baumarten wurden experimentell vor der Forstreform gepflanzt.

Abteilung Brandrain
Auch neben der Waldarbeiterhütte befindet sich eine nichtheimische Baumart, die wahrscheinlich durch Ablagerungen von Gartenabfällen eingebracht wurde. Es handelt sich um einen 5 bis 7 jährigen Blauglockenbaum. Der Baum wächst schnell. Sein Holz ist leicht und widerstandsfähig. Das Holz eignet sich gut für den Innenausbau.
In der Abteilung Brandrain ist die Fichte die vorherrschende Baumart. Da in Tallagen sich jedoch viel Staunässe bildet, haben die Fichten Probleme mit Rotfäule. Dabei fault der Stamm von innen heraus. Für Holz dieser Qualität sind lediglich nur noch Preise um die 40 € erzielbar.
Um den Bestand zu verbessern wurden Douglasien, Mammutbäume, Weißtanne im Zaunschutz gepflanzt. Je laufenden Meter entstehen für den Zaunschutz Kosten von 10-11 €. Zum Vergleich, je Einzelschutz entstehen Kosten von 4-5 € je Stück. Bei größeren Bepflanzungen auf Freiflächen ist damit der Zaunschutz kostengünstiger.

In der Forstwirtschaft ist ein neuer Schädling aufgetreten, der bisher in unseren Breitengraden keine große Rolle gespielt hat. Es handelt sich dabei um den großen braunen Rüsselkäfer. Dieser Käfer frisst die Rinde incl. Kambium wodurch Bäume sogar absterben können. Im Bereich ist dies bereits an gepflanzten Douglasien passiert.
Eine geeignete Gegenmaßnahme ist, die zu pflanzenden Bäume von der Baumschule tauchen zu lassen.
Herr Trabold erläutert die Fichtenaturverjüngung, die weiter genutzt wird, jedoch durch Bepflanzung mit Laubhölzern unterbrochen wird.

2. Bürgermeister Uwe Menth dankt Forstdirektor Herrn Kirchner und Forstamtrat Herrn Trabold.

Jagdpächter Gerold Nötscher erläutert die Maßnahmen der Jagdpächter im gemeindlichen Wald. Insgesamt haben zusätzlich zu den drei Jagdpächtern weitere 6 Jäger einen Begehungsschein erhalten.
Von Januar bis März wurden 32 Wildsauen geschossen. Zum Vergleich; im gesamten Vorjahr wurden lediglich 18 Sauen zur Strecke gebracht.
Jagdpächter Gerold Nötscher dankt im Namen der Jagdpächtervereinigung für das entgegengebrachte Vertrauen und begrüßt, dass nun wieder Wald- als auch Feldjagd in einer Hand liegen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Ortseinsicht Schachplatz an der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2018 ö 3

Sachverhalt

Gemeinderat Rudolf Schmitt erscheint um 19:00 Uhr und nimmt ab dann an den Beratungen und Beschlussfassungen teil.

In der 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt wurde bereits darüber informiert, dass die Errichtung einer Hütte für das JuZ nur durch die Gemeinde erfolgen kann.
Vorgeschlagen wurde die Errichtung auf dem Gelände des ehemaligen Schachplatzes.
Gemeinderat Jürgen Döll hat diesbezüglich mit dem Schachclub Kontakt aufgenommen. Seitens des Schachclubs besteht Einverständnis.
Eine Skizze über die Hütte wurde vom Juz bereits eingereicht. Der Gemeinderat hatte jedoch bereits Bedenken zur Größe geäußert. Gemeinderat Jürgen Döll hat diesbezüglich mit dem JuZ gesprochen. Das Juz könne sich auch vorstellen, eine kleinere Hütte zu planen. Die Verkleinerung wurde jedoch nicht mit Zahlen beziffert.
Das Gremium diskutiert zum Zweck der Halle. Die Hütte ist als Lagerhalle vorgesehen. Der Zugang zum Platz soll wie bisher genutzt werden.
Das Gremium diskutiert hierzu.
2. Bürgermeister Uwe Menth bittet das Gremium um Meinungsbildung (Grundsatzbeschluss) bis zur nächsten Gemeinderatssitzung. Sollte nicht zugestimmt werden können, wird um Alternativvorschläge gebeten.
Das Gremium bittet um Rückmeldung zu Zweck der Hütte und Größe der überbauten Fläche. Gemeinderat Jürgen Döll wird mit dem JuZ in Kontakt bleiben.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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4. Bestellung Gemeindewahlleiter/in; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung (Waldbegang) des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2018 ö 4

Sachverhalt

Der 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz ist am 12.07.2018 verstorben.

Die erforderliche Neuwahl eines 1. Bürgermeisters soll in Anwendung von Art. 44 Abs. 1 Satz 3 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) innerhalb von drei Monaten abgehalten werden.

Für die Durchführung der Bürgermeisterwahl ist die Bestellung eines/r Gemeindewahlleiters/in und eines Gemeindewahlausschusses durch den Gemeinderat vorzunehmen. Er beruft einen der weiteren Bürgermeister, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft zum/r Wahlleiter/in. Außerdem wird aus diesem Personenkreis zugleich eine stellvertretende Person berufen.

Zum/r Wahlleiter/in oder zu dessen Stellvertretung kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum/r ersten Bürgermeister/in mit seinem/ihrem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahl eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahl Beauftragter eines Wahlvorschlages oder dessen Stellvertreter/in ist.

Unter Beachtung der vorgenannten Ausschlusstatbestände hat der Gemeinderat eine/n Gemeindewahlleiter/in und eine stellvertretende Person zu bestellen.

Beschluss

Zur Gemeindewahlleiterin wird Gemeinderätin Marie-Luise Schäfer bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.06.2021 17:02 Uhr