Datum: 10.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gemeindewald; Jahresbetriebsplan und Jahresbetriebsnachweisung 2019; Beratung und Beschlussfassung
2 Bestätigung der Wahl des 2. Kommandanten Bruno Schmitt durch den Gemeinderat
3 Sachstand "Dreschhalle/Fuhrgärten" - Information
4 Erlass einer Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung; Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 06.12.2018; Genehmigung

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1. Gemeindewald; Jahresbetriebsplan und Jahresbetriebsnachweisung 2019; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Herrn Forstamtsrat Werner Trabold und erteilt diesem das Wort.

Herr Trabold hält einen kurzen Rückblick auf das Forstwirtschaftsjahr 2018 und den derzeitigen Stand der Einnahmen und Ausgaben.

Der Jahresbetriebsplan für das Jahr 2019 sieht in der Endnutzung einen Einschlag von 890 fm vor. Der geplante Holzeinschlag in der Vornutzung, bestehend aus Altdurchforstung auf 11,5 ha mit 550 fm, der Jungdurchforstung auf 8,3 ha mit 380 fm und der Jungbestandspfleg auf 7,5 ha mit 80 fm, ergibt zusammen mit der Endnutzung einen Gesamteinschlag von 1.900 fm.

Daraus resultierend werden Einnahmen aus dem Holzverkauf von 103.150 € erwartet. Weitere Einnahmen aus der Jagdpacht von 2.050 € sowie Staatliche Zuschüsse in Höhe von 11.330 € ergeben insgesamt 116.530 €.

Den Einnahmen stehen Ausgaben für Personal und Betriebsführungsgebühren von 37.500 €, Sachausgaben von 65.652 € und Steuern und Versicherungsbeiträgen von 3.000 € gegenüber. Die geplante Summe der Ausgaben beläuft sich somit auf 106.152 €, so dass ein Betriebsergebnis von plus 10.378 € erwartet werden kann.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann bedankt sich bei Forstamtsrat Werner Trabold für dessen Ausführungen, verbunden mit einem großen Lob für den vorbildlichen Einsatz um den Himmelstadter Gemeindewald.

Beschluss

Der Jahresbetriebsplan 2019 für den Gemeindewald Himmelstadt wird in der vorgetragenen Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bestätigung der Wahl des 2. Kommandanten Bruno Schmitt durch den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann teilt dem Gremium mit, dass die Feuerwehr Himmelstadt Herrn Bruno Schmitt für eine weitere Amtszeit zum 2. Feuerwehrkommandanten gewählt hat.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt bestellt Herrn Bruno Schmitt für eine weitere Amtszeit zum 2. Feuerwehrkommandanten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Sachstand "Dreschhalle/Fuhrgärten" - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 3

Sachverhalt

Es wurden 14 Firmen für die Gebrauchsertüchtigung und 3 Firmen für einen Abbruch der Dreschhalle per E-Mail angeschrieben bzw. telefonisch kontaktiert.
Für die Gebrauchsertüchtigung haben sich 3 Firmen gemeldet und abgesagt.
Eine Firma hat bereits ein Angebot abgegeben und eine Firma will nach telefonischer Rücksprache eines abgeben.
Für den Abbruch liegt noch kein Angebot vor. Dennoch haben zwei Interesse gezeigt und können erst nach dem 06.01.2019 mit Erarbeitung eines Angebotes beginnen.

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4. Erlass einer Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat sich in seiner Sitzung vom 11.10.2018 beschlossen, eine Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung für das Gemeindegebiet zu erlassen. Die Verwaltung schlägt folgende Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung vor:
„Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Art. 81 Abs. 1 Ziff. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird für die Gemeinde Himmelstadt für den gesamten bebauten Bereich die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung wie folgt erlassen:

Satzung
über den erforderlichen Bedarf von Stellplätzen und Garagen
sowie die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht
(Art. 47 BayBO)

- Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung –

§ 1
Allgemeine Grundsätze

(1)        Die nachfolgenden Richtlinien und Richtzahlen sind bei der Beurteilung von Bauvorhaben für die Berechnung des Stellplatzbedarfes und die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht nach Art. 47 BayBO anzuwenden.

(2)        Von der Einhaltung der Tiefe des Stauraumes nach der gültigen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) von derzeit 3,0 m und von Festsetzungen des Stauraumes von 5,0 m in Bebauungsplänen können Ausnahmen erteilt werden, wenn wegen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs keine Bedenken bestehen und die Ausnahme aufgrund der Grundstücksverhältnisse erforderlich wird. In diesem Fall ist der Einbau einer automatischen Türöffnungs- bzw. –schließanlage Pflicht.

(3)        Ausnahmsweise können „gefangene Stellplätze“ anerkannt werden, wenn der gefangene und der davor liegende frei zugängliche Stellplatz im selben Eigentum stehen und nachgewiesen ist, dass durch Absprachen, allgemeine Regelungen oder Anordnungen oder auf andere geeignete Weise sichergestellt ist, dass der gefangene Stellplatz auch dann angefahren oder von ihm ausgefahren werden kann, wenn der davor liegende Stellplatz besetzt ist.


§ 2
Erforderlicher Bedarf an Stellplätzen und Garagen

   
Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze (Stpl.)
hiervon für Besucher v.H.

     1.        Wohngebäude

   1.1        Einfamilienhäuser                2 Stpl.;                                                        -
für Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche größer als 200 qm ist je angefangene weitere 50 qm Wohnfläche 1 Stpl. zusätzlich nachzuweisen.

   1.2        Zweifamilienhäuser und        1,5 Stpl. je WE;                                                10
Mehrfamilienhäuser sowie        für Wohnraum mit mehr als 4 Aufenthalts-
sonstige Wohnungen in        räumen i.S.d. Art. 45 BayBO oder größer als
Gebäuden                        156 qm Wohnfläche: 2 Stpl. je WE

1.2.1.        Appartements (bis                1 Stpl. je App.                                                        20
30 qm Wohnfläche)                


   1.3        Altenpflegeheime,                1,0 Stpl. je 10 Betten, jedoch mind. 3 Stpl.;                        75
       Pflegeheime                        die Hausmeisterwohnung, Büros etc. sind ge-
                                       sondert anzusetzen. Die Berechnung erfolgt
                                       nach qm der Hauptnutzfläche.





1.3.1        Gebäude mit Altenwoh-        1 Stpl. je Altenwohnung bzw. Altenappartement                20
       nungen bzw. Alten-                jedoch mind. 3 Stpl.;
       appartements; die Woh-        die Hausmeisterwohnung, Büros etc. sind geson-
       nungen müssen auf Dau-        dert anzusetzen. Die Berechnung erfolgt nach qm
       er für die Benutzung durch        der Hauptnutzfläche.
       alte Personen bestimmt
       sein, dies muß auch in ih-
       rer Ausstattung zum Aus-
       druck kommen.

   1.4        Wochenend- und Ferien-        1 Stpl. je Wohnung                                        -
       häuser

     2.        Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

       Flächen für Kantinen, Erfrischungs- und Sozialräume bleiben außer Ansatz.

   2.1        Büro- und Verwaltungs-        1 Stpl. je 40 qm Nutzfläche                                        20
       räume allgemein (Anwalt,        
       Steuerberater und dergl.)

   2.2        Räume mit erheblichem Be-        1 Stpl. je 30 qm Nutzfläche                                        75
       sucherverkehr (Schalter-,        jedoch mind. 3 Stpl.
       Abfertigungs- oder Bera-
       tungsräume, Arztpraxen,
       Banken, Apotheken, Post
       und dergl.)
       * Nutzfläche nach DIN 277 Teil 2

      3.        Verkaufsstätten

       Flächen für Kantinen, Erfrischungs- und Sozialräume u. ä. bleiben außer Ansatz.
       Ist die Lagerfläche größer als die Verkaufsfläche, so ist für die Gesamtlagerfläche
       ein Zuschlag nach 9.3 zu machen.

   3.1        Einkaufszentren, SB-Waren-        1 Stpl. je 35 qm Verkaufsnutzfläche                                90
       häuser, Verbrauchermärkte,        jedoch mind. 2 Stpl.
       Lebensmittel-Discounter,
       Textilfachmärkte, Schuhfach-
       märkte, SB-Supermärkte

   3.2        Bau, Hobby-, Gartenfach-        1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
       märkte und Möbelabhol-
       märkte, traditionelle Waren-
       und Kaufhäuser

   3.3        Fachgeschäfte, Läden                1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
                                       jedoch mind. 1 Stpl. je Laden

   3.4        Möbel- und Einrichtungs-        1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
       geschäfte                        


   3.5        Fitness-Center, Kosmetik-        1 Stpl. je 30 qm Nettonutzfläche                                75
       salons, Sonnenstudios,        jedoch mind. 3 Stpl.
       Massagesalons

   


  4.        Versammlungsstätten (außer Sportstätten)

       Je nach Größe des Vorhabens sind anteilig auch Omnibusparkplätze, Motorrad- und
       Behindertenparkplätze in genügender Zahl sowie Ladezonen vorzusehen. Berechnung nach
       BayBO.


     
     5.        Sportstätten

       Je nach Größe des Vorhabens sind anteilig auch Omnibusparkplätze, Motorrad- und
       Behindertenparkplätze in genügender Zahl vorzusehen. Berechnung nach BayBO.

      6.        Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe

       Nettogastraumfläche ist die Gastraumfläche einschl. Thekenbereich

   6.1        Gaststätten                        1 Stpl. je 10 qm Nettogastraumfläche;                        75
                                       je 10 Kfz-Stellplätze ist 1 Motorradstellplatz
herzustellen.

6.1.1        Diskotheken, Pubs und        1 Stpl. je 6 qm Nettogastraumfläche;                -
       dergl.                                je 10 Kfz-Stellplätze ist 1 Motorradstellplatz
herzustellen.

6.1.2        Gartenlokale, Straßencafés        Keine zusätzlichen Stellplätze, da sich das                -
       (gleich oder kleiner als das        Geschäft nur von „innen“ nach „außen“
       vorhandene dazugehörige        verlagert.
       Lokal)

  6.2        Hotels, Pensionen, Kur-        1 Stellplatz je 5 Betten                                        75
       heime u.a. Beherberungs-        
       betriebe;

       für dazugehörigen öffent-                Zuschlag nach 6.1
       lichen Restaurantbetrieb

   6.3        Jugendherbergen                1 Stpl. je 15 Betten,                                                75
                                       

  7.Krankenanstalten

Berechnung nach BayBO bzw. 1.3 und 1.3.1 dieser Satzung

 8.Schulen


   8.1        Kindergärten, Kindertages-        1 Stpl. je 30 Kinder,
       stätten und dergl.                jedoch mind. 2 Stpl.

   8.2        Fahrschulen                        1 Stpl. je 10 Unterrichtsplätze,
                                       jedoch mind. 3 Stpl.

9.        Gewerbliche Anlagen

Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich daraus ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten durch ein neutrales Gremium bestätigen zu lassen und dann der Berechnung zugrunde zu legen.

   9.1        Handwerks-, Gewerbe- und        1 Stpl. je 50 qm Nutzfläche                                -
       Industriebetriebe                oder je 3 Beschäftigte

   9.2        Reine Ausstellungsräume        1 Stpl. je 100 qm Nutzfläche                                -

   9.3        Lagerräume, Lagerplätze        1 Stpl. je 100 qm Nutzfläche                                -
       Ausstellungs- und Ver-
       kaufsplätze

   9.4        Kraftfahrzeugwerkstätten        4 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand                -

§ 3
Ablösung der Stellplatz- und  Garagenbaupflicht

Die Ablösesumme für einen Stellplatz beträgt XXXX €. Die Entscheidung über die Ablösung selbst obliegt dem Gemeinderat. Die Ablösesumme wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Nutzung des Vorhabens bzw. abschließenden Fertigstellung zur Zahlung fällig. Für die Erfüllung des Ablösungsvertrages ist bei Unterschrift Sicherheitsleistung in Höhe der Ablösesumme zu erbringen.

§ 4
Geltung der BayBO und der GaStellV

Für Bauvorhaben, die in dieser Stellplatzsatzung nicht geregelt sind, gilt die BayBO, die GaStellV und die Anlage zur GaStellV in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt 1 Woche nach Bekanntmachung in Kraft.


Himmelstadt, …………….
Gemeinde Himmelstadt“

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt folgendem Antrag zu:

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt. Bauamtsleiter Herr Brand (oder ein Vertreter des Bauamtes) wird gebeten, den Satzungsentwurf zu erläutern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 5

Sachverhalt

a) Straßenbeleuchtung Himmelstadt, "Am Burkardstuhl"; Solarleuchte
Zur Frage des Akku wurde Rücksprache mit Herrn Schneider, Bayernwerk AG, genommen. Ein Preis für einen Ersatz-Akku konnte nicht genannt werden. Auf den mit der Leuchte gelieferten Akku wird eine Gewährleistung von fünf Jahren gegeben. Die allgemeine Wartung ist nicht im Angebot inbegriffen. Die Wartung kostet zusätzlich 17,85 € pro Jahr. Die Beratung und Beschlussfassung hierzu wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderates stattfinden.
Zur Frage des Sitzes des Akku wird erläutert, dass er sich im Boden der Straßenleuchte befindet. Die Straßenleuchte muss bei Akkuwechsel herausgehoben werden.


b) Brennstelle #58 auf der Brücke, Musterbeleuchtung
Die Brennstelle wurde repariert. Ein neuer Kopf wurde eingebaut. Dieser soll als Muster für zukünftige Umrüstungen für Straßenleuchte dienen. Auch auf die Brennstelle #59 wird ein neuer Kopf in anderer Variante als Muster montiert. Zur besseren Vergleichbarkeit der beiden Musterleuchten wird die Watt-Zahl angeglichen.


c) Hauptversammlung Jagdgenossenschaft
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat an der Versammlung teilgenommen. Der Vorstand der Jagdgenossenschaft wurde bis auf den Kassier wiedergewählt. Der Kassier wurde neu gewählt.
Angekündigt wurde der Termin für die Treibjagd 19.01. Wegebaumaßnahmen in der Feldflur sind erforderlich. Ein Vororttermin wurde vorgeschlagen.

d) Parksituation Mehrzweckhalle, Zu- und Abfahrt neues Feuerwehrhaus
Ein Termin mit Herrn Weidner von der Polizeiinspektion Karlstadt hat stattgefunden. Es wurde vereinbart, dass ein Rettungskonzept gemeinsam mit Feuerwehr, Bauamt und Frau Zull entwickelt wird. Der Konzeptentwurf wird dem Gemeinderat dann zu Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Insbesondere zur Situation der Zu- und Abfahrt zum neuen Feuerwehrhaus wird festgestellt, dass sehr viele LKW in den entsprechenden Straßen geparkt werden. Dies ist insbesondere für die Anfahrt zum Feuerwehrhaus schwierig.
Der Gemeinderat merkt in diesem Zusammenhang an, dass im Gewerbegebiet immer noch auf einem Firmengelände Auflieger und ganze Zugmaschinen auf unbefestigtem Grund abgestellt werden. Dadurch wurden Verschmutzungen auch auf der Straße gebracht. Es wird gefragt, wer für die Reinigung zuständig ist und ob das Abstellen von Aufliegern/Zugmaschinen auf unbefestigtem Grund grundsätzlich zulässig ist.
1. Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass diesbezüglich ein Vororttermin mit Herrn Endres, VG Zellingen, stattfinden wird.
Ebenso wird mitgeteilt, dass Herr Endres die in der letzten Sitzung angesprochene Situation des Wildcamping verfolgt.
Das Gremium erkundigt sich zur Parkplatzsituation an der Mehrzweckhalle. Ein beidseitiges Halteverbot auf der gesamten Straßenlänge vor der Schule/MZH ist nicht möglich, ein Parkverbot dagegen schon. Die Feuerwehrzufahrt zur MZH wird im Rettungskonzept mit eingearbeitet.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass sich zusätzliche befestigte Rasenflächen bei der Mehrzweckhalle (Parkplatz) befinden, die als weitere Parkfläche genutzt werden können. Es wird vorgeschlagen, darauf mit entsprechenden Schildern hinzuweisen.


e) Verkehrsspiegel Brückenstraße Ecke Obere Ringstraße
Der zusätzliche Verkehrsspiegel wurde zwischenzeitlich bestellt.


f) Sachstand Lebensmittelmarkt; Fa. Allobjekt
Ein Gespräch mit Herrn Häfner der Fa. Allobjekt fand statt. Es wurde mitgeteilt, dass die Grundstücksangelegenheiten abgeschlossen sind und derzeit weitergeplant wird. Fa. Allobjekt beabsichtigt, die Bauleitplanung in Eigenregie durchzuführen und werde selbst mit Bauamt und Landratsamt sprechen.


g) Grundschule Himmelstadt, Sachstand Geräteschuppen
Der Geräteschuppen wird jetzt aufgeplant. Schulleiterin Frau Schaub-Gütling hat gebeten, in den Planungsstand einbezogen zu werden.


h) Sanierung Mehrzweckhalle, aktueller Sachstand
Derzeit wird geprüft, ob eine FAG-Förderung für die Restsumme noch möglich ist. Architekt Herr Gruber hat alle erforderlichen Unterlagen bei der Regierung v. Unterfranken eingereicht.
Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierung Ende 2019/Anfang 2020 umgesetzt werden kann. Es ist sehr wahrscheinlich, dass sie zeitlich ins Jubiläumsjahr fällt.
Derzeit plant der AK 1.200 Jahrfeier jedoch auch Veranstaltungen in der Halle. 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann bittet darum, dies auch weiter so zu tun. Es wird versucht, die Sanierungsmaßnahmen zeitlich anzupassen.
Die bisher genehmigten KIP-Mittel für die Sanierung stehen bis 2020 zur Verfügung.


i) Sitzung des Bauausschusses, Information
Am 03.01. hat die Begehung der Ringstraßen durch den Bauausschuss stattgefunden. Dabei wurde eine Bestandsaufnahme der Baumängel bezüglich der Straßenbaumaßnahme Ringstraßen durchgeführt. Herr Krieger, Bauamt VG Zellingen, hat die festgestellten Schäden fotografiert und wird eine Dokumentation erstellen.
Im Zuge der Begehung wurde auch der Standort des Geräteschuppens an der Grundschule besichtigt, der Spielplatz nebst Zaun und Schaukasten an der Mehrzweckhalle in Augenschein genommen sowie der Zugang zum Gelände des Bahnhofes besichtigt. Zu klären ist hier, ob ein barrierefreier Zugang möglich ist. Gespräche mit der Deutsche Bahn sind dafür nötig.


j) Fa. Kleider, Genehmigungsplanung Weiterbetrieb
Vom Landratsamt wurde mitgeteilt, dass die Genehmigungsplanung für den Brecherbetrieb wiederaufgenommen wurde. Mit Herrn Kleider fand auf dem Firmengelände ein Vororttermin statt. Es wurde vereinbart, dass eine genehmigungsfähige Planung bis Ende April in der Gemeinde vorgelegt werden soll.
Die Eingangs- und Ausgangsbücher der Firma liegen im Landratsamt vor.
Herr Kleider hat angeboten, in einem Vororttermin auf dem Grubengelände dem Gemeinderat für eine Führung über das Areal zur Verfügung zu stehen.
Er hat vollste Kooperation signalisiert. Die Sicherheitsleistungen sind laut Aussage des Herrn Kleider hinterlegt. Beprobungen des Bodens finden durch das Landratsamt statt.


k) Umbaumaßnahmen ehemaliges Gasthaus Stern, Gespräch mit neuem Eigentümer
1. Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass der Termin mit dem neuen Eigentümer des ehemaligen Gasthauses stattgefunden hat. Geplant ist der Umbau in ein Wohngebäude mit 6 Wohneinheiten. Der Zugang soll über die Denkmalstraße erfolgen. 3 Stellplätze können vorgehalten werden. Für den restlichen Bedarf muss eine Stellplatzablöse vereinbart werden. Der Eigentümer beabsichtigt, den Plan bis Februar in der Gemeinde vorzulegen.


l) Antrittsbesuch des 1. Bürgermeisters in der Grundschule Himmelstadt
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann gibt bekannt, dass er sich in der Grundschule vorgestellt hat. Dabei wurden ihm von der Schulgemeinschaft u.a. Wünsche der Kinder für Verbesserungen des Schullebens mitgegeben. Diese Wünsche, die teilweise auch Handlungsaufträge für die Gemeinde enthalten, wird er in einer der nächsten Sitzungen dem Gemeinderat vorstellen.

Das Gremium weist daraufhin, dass festgestellt wurde, dass die Briefkästen an der Grundschule überquellen. Ein Briefkasten davon gehört zum JuZ. Der Hinweis zur Leerung des Briefkastens wird an die Vertreter des JuZ weitergegeben.


m) Ausbau Hirtengarten, Sachstand
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann gibt bekannt, dass der Ausbau Hirtengarten nun vorangebracht werden soll. Die Informationen hierzu werden dem Gemeinderat noch im Januar zugehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 6

Sachverhalt

a) Ausschreibung Mitteilungsblatt, Reinigungskraft
Aufgrund der aktuellen Kündigung der Reinigungsfirma, die bisher in der Grundschule gereinigt hat, soll zweigleisig gefahren werden. Mittels Ausschreibung wird eine neue Reinigungsfirma gesucht. Es besteht daneben aber auch die Überlegung, die Reinigung wieder durch eine Privatperson durchführen zu lassen. Deshalb wurde über das Mitteilungsblatt nun eine entsprechende Stellenausschreibung veröffentlicht.
Aktuell reinigt die Fa. Blank die Schule. Die Grundreinigung wird in Rechnung gestellt.


b) Reinigung MZH, Verwendung falsches Bodenwachs
Die Firma Blank hat auch die Grundreinigung in der Mehrzweckhalle durchgeführt und dabei ein falsches Bodenwachs verwendet. Anstelle des aufgetragenen Glanzwachses hätte ein stumpfes Wachs genommen werden müssen. Dies hatte bereits zur Folge, dass Kinder auf dem sehr glatten Boden ausgerutscht sind.
Es wird darum gebeten, die Firma darauf hinzuweisen, den Mangel schnellstmöglich zu beseitigen.


c) Standsicherheit Bäume
Die Verwaltung recherchiert derzeit die Kosten für einen entsprechenden Auftrag.
Gemeinderat Andreas Scheb mahnt die Dringlichkeit der Arbeiten an.


d) Holzhalle am Grundweg, baulicher Zustand
Es wurde festgestellt, dass der bauliche Zustand einer Holzhalle am Grundweg sehr schlecht ist. Das Dach ist bereits teilweise eingefallen.
Die Verträge mit dem Besitzer werden derzeit in der Verwaltung geprüft. Ein Schreiben an den Besitzer wird erstellt.


e) Sicherheit Dreschhalle
Die Sicherungsmaßnahmen sind vorgenommen. Derzeit ist die Dreschhalle mit Bauzäunen abgestellt. Die Bauzäune reichen bis an den angrenzenden Radweg. Die Sicherungsmaßnahmen wurden, wie vom Bauamt vorgegeben, durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Sitzungsniederschrift vom 06.12.2018; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.01.2019 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 06.12.2018 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:17 Uhr