Datum: 07.02.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung einer Satzung über den erforderlichen Bedarf von Stellplätzen und Garagen, sowie die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht (Art. 47 BayBO); -Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung-; Beratung und Beschlussfassung
2 Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Holzaufarbeitung "Pillenberg", 11/12/2018
3 Rechnungsgenehmigung; Die Energie, Wasserrohrbruchsuche 06-2018 mit 11-2018
4 Sanierung der Schriftplatte am Brückenzollhäuschen; Beratung und Beschlussfassung
5 Vollzug der StVO; Absolutes Halteverbot im Bereich der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung
6 Scheb Ralph u. Silke; BA 2019001 Daimlerstr. 33 a, Fl. Nrn. 7915/3 u. 7925/1, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Büros in Fertigbauweise Genehmigungsfreistellungsverfahren
7 Dorfladen; Mitteilung Sachstand/Information
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen

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1. Aufstellung einer Satzung über den erforderlichen Bedarf von Stellplätzen und Garagen, sowie die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht (Art. 47 BayBO); -Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung-; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung vom 11.10.2018 beschlossen, eine Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung für das Gemeindegebiet zu erlassen.

Bisher wurden in 4 Einzelfällen in Himmelstadt Stellplatzablösevereinbarungen geschlossen. Die Ablöse pro Stellplatz betrug dabei zwischen 450,00 € und 1.798,56 € (= 3.500,00 DM). Wegen fehlender Umsetzung der Bauvorhaben wurde bislang nur bei 2 Vorhaben ein tatsächlicher Stellplatzablösebetrag in Höhe von insgesamt 5.395,68 € geleistet. Bei einem weiteren Bauvorhaben ist die Zahlung noch ausstehend.

Die Verwaltung schlägt folgende Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung vor:

„Aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und des Art. 81 Abs. 1 Ziff. 4 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) wird für die Gemeinde Himmelstadt für den gesamten bebauten Bereich die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung wie folgt erlassen:

Satzung
über den erforderlichen Bedarf von Stellplätzen und Garagen
sowie die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht
(Art. 47 BayBO)

- Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung –

§ 1
Allgemeine Grundsätze

(1)        Die nachfolgenden Richtlinien und Richtzahlen sind bei der Beurteilung von Bauvorhaben für die Berechnung des Stellplatzbedarfes und die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht nach Art. 47 BayBO anzuwenden.

(2)        Von der Einhaltung der Tiefe des Stauraumes nach der gültigen Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV) von derzeit 3,0 m und von Festsetzungen des Stauraumes von 5,0 m in Bebauungsplänen können Ausnahmen erteilt werden, wenn wegen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs keine Bedenken bestehen und die Ausnahme aufgrund der Grundstücksverhältnisse erforderlich wird. In diesem Fall ist der Einbau einer automatischen Türöffnungs- bzw. –schließanlage Pflicht.

(3)        Ausnahmsweise können „gefangene Stellplätze“ anerkannt werden, wenn der gefangene und der davor liegende frei zugängliche Stellplatz im selben Eigentum stehen und nachgewiesen ist, dass durch Absprachen, allgemeine Regelungen oder Anordnungen oder auf andere geeignete Weise sichergestellt ist, dass der gefangene Stellplatz auch dann angefahren oder von ihm ausgefahren werden kann, wenn der davor liegende Stellplatz besetzt ist.

§ 2
Erforderlicher Bedarf an Stellplätzen und Garagen

   
Nr.

Verkehrsquelle

Zahl der Stellplätze (Stpl.)
hiervon für Besucher v.H.

     1.        Wohngebäude

   1.1        Einfamilienhäuser                2 Stpl.;                                                        -
für Einfamilienhäuser mit einer Wohnfläche größer als 200 qm ist je angefangene weitere 50 qm Wohnfläche 1 Stpl. zusätzlich nachzuweisen.

   1.2        Zweifamilienhäuser und        1,5 Stpl. je WE;                                                10
Mehrfamilienhäuser sowie        für Wohnraum mit mehr als 4 Aufenthalts-
sonstige Wohnungen in        räumen i.S.d. Art. 45 BayBO oder größer als
Gebäuden                        156 qm Wohnfläche: 2 Stpl. je WE

1.2.1.        Appartements (bis                1 Stpl. je App.                                                        20
30 qm Wohnfläche)                

   1.3        Altenpflegeheime,                1,0 Stpl. je 10 Betten, jedoch mind. 3 Stpl.;                        75
       Pflegeheime                        die Hausmeisterwohnung, Büros etc. sind ge-
                                       sondert anzusetzen. Die Berechnung erfolgt
                                       nach qm der Hauptnutzfläche.

1.3.1        Gebäude mit Altenwoh-        1 Stpl. je Altenwohnung bzw. Altenappartement                20
       nungen bzw. Alten-                jedoch mind. 3 Stpl.;
       appartements; die Woh-        die Hausmeisterwohnung, Büros etc. sind geson-
       nungen müssen auf Dau-        dert anzusetzen. Die Berechnung erfolgt nach qm
       er für die Benutzung durch        der Hauptnutzfläche.
       alte Personen bestimmt
       sein, dies muß auch in ih-
       rer Ausstattung zum Aus-
       druck kommen.

   1.4        Wochenend- und Ferien-        1 Stpl. je Wohnung                                        -
       häuser

     2.        Gebäude mit Büro-, Verwaltungs- und Praxisräumen

       Flächen für Kantinen, Erfrischungs- und Sozialräume bleiben außer Ansatz.

   2.1        Büro- und Verwaltungs-        1 Stpl. je 40 qm Nutzfläche                                        20
       räume allgemein (Anwalt,        
       Steuerberater und dergl.)

   2.2        Räume mit erheblichem Be-        1 Stpl. je 30 qm Nutzfläche                                        75
       sucherverkehr (Schalter-,        jedoch mind. 3 Stpl.
       Abfertigungs- oder Bera-
       tungsräume, Arztpraxen,
       Banken, Apotheken, Post
       und dergl.)
       * Nutzfläche nach DIN 277 Teil 2

      3.        Verkaufsstätten

       Flächen für Kantinen, Erfrischungs- und Sozialräume u. ä. bleiben außer Ansatz.
       Ist die Lagerfläche größer als die Verkaufsfläche, so ist für die Gesamtlagerfläche
       ein Zuschlag nach 9.3 zu machen.

   3.1        Einkaufszentren, SB-Waren-        1 Stpl. je 35 qm Verkaufsnutzfläche                                90
       häuser, Verbrauchermärkte,        jedoch mind. 2 Stpl.
       Lebensmittel-Discounter,
       Textilfachmärkte, Schuhfach-
       märkte, SB-Supermärkte

   3.2        Bau, Hobby-, Gartenfach-        1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
       märkte und Möbelabhol-
       märkte, traditionelle Waren-
       und Kaufhäuser

   3.3        Fachgeschäfte, Läden                1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
                                       jedoch mind. 1 Stpl. je Laden

   3.4        Möbel- und Einrichtungs-        1 Stpl. je 50 qm Verkaufsnutzfläche                                75
       geschäfte                        

   3.5        Fitness-Center, Kosmetik-        1 Stpl. je 30 qm Nettonutzfläche                                75
       salons, Sonnenstudios,        jedoch mind. 3 Stpl.
       Massagesalons

  4.        Versammlungsstätten (außer Sportstätten)

       Je nach Größe des Vorhabens sind anteilig auch Omnibusparkplätze, Motorrad- und
       Behindertenparkplätze in genügender Zahl sowie Ladezonen vorzusehen. Berechnung nach
       BayBO.
     
     5.        Sportstätten

       Je nach Größe des Vorhabens sind anteilig auch Omnibusparkplätze, Motorrad- und
       Behindertenparkplätze in genügender Zahl vorzusehen. Berechnung nach BayBO.

      6.        Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe

       Nettogastraumfläche ist die Gastraumfläche einschl. Thekenbereich

   6.1        Gaststätten                        1 Stpl. je 10 qm Nettogastraumfläche;                        75
                                       je 10 Kfz-Stellplätze ist 1 Motorradstellplatz
herzustellen.

6.1.1        Diskotheken, Pubs und        1 Stpl. je 6 qm Nettogastraumfläche;                -
       dergl.                                je 10 Kfz-Stellplätze ist 1 Motorradstellplatz
herzustellen.

6.1.2        Gartenlokale, Straßencafés        Keine zusätzlichen Stellplätze, da sich das                -
       (gleich oder kleiner als das        Geschäft nur von „innen“ nach „außen“
       vorhandene dazugehörige        verlagert.
       Lokal)

  6.2        Hotels, Pensionen, Kur-        1 Stellplatz je 5 Betten                                        75
       heime u.a. Beherberungs-        
       betriebe;

       für dazugehörigen öffent-                Zuschlag nach 6.1
       lichen Restaurantbetrieb

   6.3        Jugendherbergen                1 Stpl. je 15 Betten,                                                75
                                       

  7.Krankenanstalten

Berechnung nach BayBO bzw. 1.3 und 1.3.1 dieser Satzung

 8.Schulen


   8.1        Kindergärten, Kindertages-        1 Stpl. je 30 Kinder,
       stätten und dergl.                jedoch mind. 2 Stpl.

   8.2        Fahrschulen                        1 Stpl. je 10 Unterrichtsplätze,
                                       jedoch mind. 3 Stpl.

9.        Gewerbliche Anlagen

Der Stellplatzbedarf ist in der Regel nach Nutzfläche zu berechnen. Ergibt sich daraus ein offensichtliches Missverhältnis zum tatsächlichen Stellplatzbedarf, so ist die Zahl der Beschäftigten durch ein neutrales Gremium bestätigen zu lassen und dann der Berechnung zugrunde zu legen.

   9.1        Handwerks-, Gewerbe- und        1 Stpl. je 50 qm Nutzfläche                                -
       Industriebetriebe                oder je 3 Beschäftigte

   9.2        Reine Ausstellungsräume        1 Stpl. je 100 qm Nutzfläche                                -

   9.3        Lagerräume, Lagerplätze        1 Stpl. je 100 qm Nutzfläche                                -
       Ausstellungs- und Ver-
       kaufsplätze

   9.4        Kraftfahrzeugwerkstätten        4 Stpl. je Wartungs- oder Reparaturstand                -

§ 3
Ablösung der Stellplatz- und  Garagenbaupflicht

Die Ablösesumme für einen Stellplatz beträgt XXXX €. Die Entscheidung über die Ablösung selbst obliegt dem Gemeinderat. Die Ablösesumme wird innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Nutzung des Vorhabens bzw. abschließenden Fertigstellung zur Zahlung fällig. Für die Erfüllung des Ablösungsvertrages ist bei Unterschrift Sicherheitsleistung in Höhe der Ablösesumme zu erbringen.

§ 4
Geltung der BayBO und der GaStellV

Für Bauvorhaben, die in dieser Stellplatzsatzung nicht geregelt sind, gilt die BayBO, die GaStellV und die Anlage zur GaStellV in der jeweils gültigen Fassung.

§ 5
Schlussbestimmung

Diese Satzung tritt 1 Woche nach Bekanntmachung in Kraft.


Himmelstadt, …………….
Gemeinde Himmelstadt“

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt setzt fest, dass die Ablösesumme für einen Stellplatz gemäß § 3 der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung 5.000,00 € beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt setzt fest, dass die Ablösesumme für einen Stellplatz gemäß § 3 der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung 3.000,00 € beträgt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung wird entsprechend dem obigen Entwurf mit der Maßgabe einer Stellplatzablösesumme von 3.000 € je Stellplatz beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bekanntgabe zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Holzaufarbeitung "Pillenberg", 11/12/2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 2

Sachverhalt

Für die Holzaufarbeitung in der Waldabteilung „Pillenberg“ in den Monaten November und Dezember 2018 legt Forstunternehmer Markus Kuhn am 09.01.2019 eine Rechnung über 5.915,18 € vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung des Forstunternehmers Markus Kuhn vom 09.01.2019 über 5.915,18 € für die Holzaufarbeitung in der Waldabteilung „Pillenberg“ in den Monaten November und Dezember 2018 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Rechnungsgenehmigung; Die Energie, Wasserrohrbruchsuche 06-2018 mit 11-2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 3

Sachverhalt

Für Wasserrohrbruchsuche in den Monaten Juni mit November 2018 legt DIE ENERGIE am 31.12.2018 eine Rechnung über 4.710,73 € vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der ENERGIE vom 31.12.2018 über 4.710,73 € für Wasserrohrbruchsuche in den Monaten Juni mit November 2018 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Sanierung der Schriftplatte am Brückenzollhäuschen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Schriftplatte am Brückenzollhäuschen ist in einem unansehnlichen Zustand.
Sie soll bis zum Ortsjubiläum saniert werden.

Beschluss

Der Natursteinbetrieb Volker Nicklaus, Julius-Echter-Straße 77a in 97753 Karlstadt erhält den Auftrag die Schriftplatte am Brückenzollhäuschen zu sanieren.
Der Angebotspreis beträgt 499,32 € brutto.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Vollzug der StVO; Absolutes Halteverbot im Bereich der Mehrzweckhalle, der Grundschule und des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 5

Sachverhalt

Auf Grund der regelmäßig abgestellten PKWs entlang der Brückenstraße im Bereich entlang der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten, kann es im Einsatzfall der Feuerwehr zu erheblichen Einschränkungen kommen.

Bei einem Ortstermin mit der Polizei Karlstadt, der Verwaltung und dem Himmelstadter Bürgermeister wurde folgender Vorschlag erarbeitet:

Der Straßenabschnitt soll beidseitig ab der Mehrzweckhalle bis zum Kindergarten mit dem Verkehrszeichen 283 (abs. Halteverbot) und dem Zusatzzeichen 2054 (Feuerwehranfahrtszone) beschildert werden. Zusätzlich soll am Hydranten das Hinweisschild DIN 4066 „Feuerwehrzufahrt Gemeinde Himmelstadt“ angebracht werden.

Die genauen Aufstellungsorte sind der Anlage zu entnehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Brückenstraße ab der Mehrzweckhalle (Kurve Einfahrt Biergarten) bis zum Kindergarten (Containerbereich) einseitig mit einem „absoluten Halteverbot“ und dem Zusatzzeichen „Feuerwehranfahrtszone“ zu beschildern. Zusätzlich soll am bestehenden Hydranten zwischen Mehrzweckhalle und Kindergarten ein Hinweisschild „Feuerwehrzufahrt Gemeinde Himmelstadt“ angebracht werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Beschilderung bei der Fa. Bremicker zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Scheb Ralph u. Silke; BA 2019001 Daimlerstr. 33 a, Fl. Nrn. 7915/3 u. 7925/1, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Büros in Fertigbauweise Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Daimlerstr. 33 a, Fl. Nrn. 7915/3 und 7925/1 der Gemarkung Himmelstadt einen Bürocontainer in Fertigbauweise errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Das Vorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

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7. Dorfladen; Mitteilung Sachstand/Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Das Gebäude Hauptstraße 67, indem sich der mittlerweile geschlossen Dorfladen befand, wurde von der bisherigen Besitzerin weiterveräußert.
Neuer Eigentümer ist Martin Gehrsitz.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 8

Sachverhalt

a) Musterleuchten Brückenstraße; Brennstellen#58 und #59‚
Die Musterleuchten in der Brückenstraße sind vom Bayernwerk mit gleicher Leuchtstärke montiert. Das Gremium wird gebeten, sich ein Bild von den Musterleuchten für die Entscheidung zukünftiger Beleuchtungskörper zu machen.


b) Gespräch in den Abteilungen VG Zellingen, Sachgebiet IV/3
1. Bürgermeister hat mit Herrn Beck, Sachgebiet IV/3 bezüglich bestehender Verpachtungen gesprochen. Aktuell ist man dabei, alte Aufgaben aufzuarbeiten.


c) Verschmutzung und Wildcamping, Vororttermin mit Herrn Endres
Es wird darüber informiert, dass eine Ortseinsicht gemeinsam mit Herrn Endres durchgeführt wurde. Besichtigt wurden in diesem Zusammenhang der Friedhof (Urnengräber) und das Gewerbegebiet, hier bezüglich der Verschmutzungen und Wildcamping. Der betreffende Eigentümer wird noch informiert. Herr Endres lässt derzeit auch prüfen, was bezüglich des Parkens auf unbefestigtem Grund veranlasst werden kann. Das Landratsamt ist eingeschaltet und prüft den Sachverhalt.


d) Baumsicherheit‚
Es wird darüber informiert, dass derzeit in den ILE-Gemeinden die Erstellung eines Baumkatasters vorangetrieben wird. Im Zuge dessen wird der Baumbestand auf Standsicherheit geprüft. Sollte sich das Vorhaben jedoch noch hinziehen, wurde Herr Krieger, VG Zellingen gebeten, im Vorfeld aktiv zu werden.


e) Weiden am Sportplatz
Mit FAR Werner Trabold wurden die Weiden am Sportplatz besichtigt. Aufgrund der Witterungsverhältnisse im letzten Jahr sind diese dürr geworden. Es wurde beschlossen, die Weiden auf Stock zu setzen, damit sie neu austreiben können.


f) Ortstermin mit den Jagdgenossen
Es wird darüber informiert, dass in einem Ortstermin eine Prioritätenliste für den Wegebau gemeinsam mit dem Bauamt erstellt wurde. Aufgrund der zu erwartenden Ausgaben muss evtl. im Haushalt ein höherer Kostenansatz eingestellt werden.


g) Sanierungsvorhaben Mehrzweckhalle, weitere Förderungsmöglichkeiten‚
Ein Gespräch mit Frau Bittner, Regierung von Unterfranken, hat bezüglich weiterer Förderungsmöglichkeiten stattgefunden. Demnach ist eine zusätzliche Förderung über FAG-Mittel möglich.


h) Ampel an der B27, aktueller Sachstand
Ein Gespräch mit dem Straßenbauamt hat stattgefunden. Herr Dr. Lehner und Frau Dr. Sauer teilten mit, dass mit der Planung gestartet wurde. Derzeit wird noch geprüft, ob weitere Grundstücke für den Fahrradweg benötigt werden.


i) Rückbau Dachständer
In einem Gespräch informierte Herr Schneider, Bayernwerk AG, darüber, dass der Rückbau der Dachständer vorangetrieben wird. Im Mitteilungsblatt soll demnächst ein Hinweis an die Bevölkerung erfolgen, dass mit den Rückbauarbeiten ca. im April begonnen wird.
Dies betrifft u.a. die Ringstraßen. Die Bayernwerk AG ist selbst in Verhandlung mit der Fa. NEFtv.


j) Jahreshauptversammlung Forstbetriebsgemeinschaft‚
Es wird darüber informiert, dass die Beiträge von 0,20 €/ha auf 0,50 €/ha erhöht wurden. Die Gemeinde muss den Betrag für eine Fläche von rund 300 ha leisten.
Außerdem wurde in der Versammlung der Forstbetriebsplan durch FAR Trabold vorgestellt. In Himmelstadt wird es in diesem Winter keine weitere Losholzversteigerung geben, da alles Losholz bereits aufgebraucht ist.


k) Naturschaugarten, Übernahme Verantwortlichkeit ab 2020
2020 - 2028 ist die Gemeinde für das Konzept und die Termine im Naturschaugarten verantwortlich.
Für dieses Jahr wurden die Termine noch über den Kreisverband im Landratsamt erstellt und beworben.
1. Bürgermeister Hemmelmann bittet das Gremium darum, sich bereits im Vorfeld Gedanken zu machen, wie die Übernahme der Verantwortung für den Naturschaugarten gewährt werden kann.
Benötigt wird z.B. ein Koordinierungsteam. Dies könnte z.B. aus ehrenamtlich Engagierten gebildet werden. Vorstellbar ist, den AK Tourismus oder den Obst- und Gartenbauverein einzubeziehen.
In diesem Jahr finden 15 Veranstaltungen statt. Pflicht ist zumindest 1 Veranstaltung pro Jahr im Naturschaugarten durchzuführen.


l) Sachstand Klosterscheune, Nutzungsstudie
Das Architekturbüro Wiener hat signalisiert, dass die Bestandsaufnahme, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, fortgeführt wird. Das Gremium wird zudem gebeten, für die Nutzungsstudie eigene Ideen der Nutzung des Gebäudes zu überlegen.


m) Begehung Geschützter Landschaftsteil Sternberg
Gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde fand eine Begehung des Geschützten Landschaftsteils Sternberg statt.
Des weiteren wird darüber informiert, dass im Rahmen von Gehölzschnittmaßnahmen auch Obstbäume gekappt bzw. halbseitig beschnitten wurden. Betroffen davon waren auch verpachtete Bäume von Privatnutzern. Aufgrund der Art und Weise, wie der Gehölzschnitt vorgenommen wurde, sind Nacharbeiten dringend geboten.

Das Gremium erkundigt sich, auf welcher Basis die Arbeiten beauftragt wurden.
Bürgermeister Hemmelmann wird sich im Bauhof nach den Details der Schnittaktion erkundigen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.02.2019 ö 9

Sachverhalt

a) Ortseinsichtnahme durch den Bauausschuss‚
Es wird vorgeschlagen, dass der Bauausschuss das Gemeindegebiet abläuft, um zu erkunden, an welchen Standorten im Ort noch Schilder gestellt werden sollten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 09:20 Uhr