Datum: 07.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besichtigung Dreschhalle mit Fa. Schäfer, Halsbach
2 Innenentwicklung; Erlass einer Förderrichtlinie/eines Förderprogrammes/einer Altortsatzung; Grundsatzdiskussion/Beratung
3 Friedhofsverwaltung; Neuschaffung von Urnengräbern; Beratung
4 Baumfällung Himmelstadt; Antrag auf Baumfällung auf öffentlichen Grund; Beratung und Beschlussfassung
5 Bushaltehäuschen Himmelstadt; Anschaffung eines Bushaltehäuschens; Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 10.01.2019 und 07.02.2019; Genehmigung

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1. Besichtigung Dreschhalle mit Fa. Schäfer, Halsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Herrn Schäfer und übergibt ihm das Wort.
Herr Schäfer erläutert die Vorgehensweise der Gebrauchsertüchtigung der Dreschhalle. Dabei werden die morschen Balken nicht ausgetauscht, sondern es werden Zusatzbalken eingezogen. Durch diese Maßnahme verlängert sich die Lebensdauer der Holzbalken um 10 - 20 Jahre. Allerdings kann keine Aussage zu den optischen Auswirkungen getroffen werden.
Problematisch ist jedoch das teilweise löchrige Dach. Da so nicht gewährleistet ist, dass die Holzbalken trocken liegen, kann dem weiteren Verfall nicht entgegengewirkt werden.
Die Dreschhalle ist kurz nach dem Krieg errichtet worden und hat damit keinen Altertumswert. Außerdem befindet sie sich im Hochwasserbereich. Aus Sicht von Zimmerer Schäfer ist die Gebrauchsertüchtigung lediglich der Balken nicht ausreichend, um die Halle zu erhalten. Er rät deshalb ab, nur diese Maßnahme durchzuführen. Hierzu ist es dringend notwendig, auch das Dach zu sanieren. Die Kosten hierfür sind noch nicht beziffert. Allein die Materialkosten für Trapezblech belaufen sich bereits auf ca. 20.000 € zusätzlich.

Das Gremium steht einer Gebrauchsertüchtigung unter diesen Bedingungen sehr kritisch gegenüber. Es wird vorgeschlagen, das Thema in der Bürgerversammlung anzusprechen, um ein Meinungsbild der Bevölkerung einzuholen. Die Halle hat eine Grundfläche von rund 320 m².

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Innenentwicklung; Erlass einer Förderrichtlinie/eines Förderprogrammes/einer Altortsatzung; Grundsatzdiskussion/Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Der Entwurf für ein kommunales Bauförderprogramm wurde den Gemeinderäten per Email zugesandt.
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest das Programm. Folgende Diskussionspunkte und Änderungsvorschläge ergeben sich:

§ 1 Fördergebiet und Fördergegenstand
Das Gremium diskutiert zum Umfang des Fördergebietes. Inbegriffen sollten vor allem sein
der Kernbereich des Ortes von Klosterweg bis Gartenstraße. Ob darüber hinaus alle Häuser ohne Gärten links und rechts der Hauptstraße sowie die Brunntalstraße und die vordere Triebstraße (bis Wasserhäusle) inbegriffen werden sollen, ist noch zu beraten. Ebenso festgelegt werden muss, ob die Förderung auch Häuser, die älter als 60 Jahre sind, treffen soll.

§2 Förderfähige Maßnahme und Förderhöhe
Das Gremium diskutiert zu den Formulierungen insbesondere zu
(1) Neubau
(2) Abbruch
(3) Sanierung
Das Gremium ist sich darüber einig, dass gekaufte Immobilien auch zumindest saniert werden sollen. Deshalb ist der reine Erwerb der Immobilie, ohne Veränderungen am Haus, nicht förderfähig.
(4) förderfähige Maßnahmen
Nicht förderfähig sind Projekte, die nicht von der Gemeinde befürwortet werden.
Satz 3 und 4: städtebaulicher Berater
Die Formulierungen sollen in einen eigenen Absatz (5) gestellt werden.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass ein städtebaulicher Berater hinzugezogen werden sollte. Dies ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Die Gemeinde hat aber ein Interesse daran, dass ein Berater in Anspruch genommen wird. Aus diesem Grunde sollen die Kosten für den Berater im Umfange von 500 € durch die Gemeinde übernommen werden.
Ob zu den förderfähigen Maßnahmen auch Innenumbauarbeiten mit aufzunehmen sind, wird diskutiert.

§5 Rechtsanspruch
Das Gremium stellt fest, dass eine Förderung nur im Rahmen der bewilligten Haushaltsmittel möglich ist.

§6 Inkrafttreten
Das Bauförderprogramm betrifft zukünftige Maßnahmen, die sich nach Inkrafttreten des Förderprogramms ergeben.

Nach den erfolgten Änderungsvorschlägen wird festgestellt, dass das Förderprogramm noch von rechtlicher Seite zu prüfen ist und im Anschluss durch die Verwaltung ausgearbeitet werden sollte. Zunächst sollen im laufenden Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 € für das Förderprogramm bereitgestellt werden. Die Vorberatung zum Haushalt wird auf den 28.03.2019 terminiert.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Friedhofsverwaltung; Neuschaffung von Urnengräbern; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö vorberatend 3

Sachverhalt

Die Nachfrage nach Urnengräbern steigt zusehends. Um den Bedarf decken zu können, wäre es notwendig, im gemeindlichen Friedhof ausreichend Plätze vorzuhalten. Zu berücksichtigen wäre bei den Überlegungen, dass auch bei dem Wunsch nach Urnenbestattungen die Wünsche der Verstorbenen sowie der Hinterbliebenen zur Gestaltungsart der Grabstätte sehr unterschiedlich sind. In der Anlage zur Sitzungsvorlage wurden nun einige Beispielbilder beigefügt, welche die unterschiedlichen Varianten zeigen, wovon einige auf den Friedhöfen der Stadt Karlstadt geschaffen wurden.

Eine weitere Möglichkeit wäre, bisher bestehende Doppelerdgräber in Urnengräber umzuwandeln. Für die Umwandlung von drei Doppelgräbern in 12 Urnenerdgräber wurde bereits ein Angebot angefordert. Dieses soll bis zum Sitzungstag eintreffen.

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4. Baumfällung Himmelstadt; Antrag auf Baumfällung auf öffentlichen Grund; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 14.02.2019 erhielt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einen Antrag auf Baumfällung vor dem Anwesen Waldstraße 14. Bei einer Ortseinsicht am 20.02.2019 wurde das Anliegen der Familie Scheb ebenfalls von Herrn Krieger bestätigt. Nach Bebauungsplan „Mausberg II“ gibt es keinen zwingenden Grund den Baum zu erhalten. Jedoch würde eine Baumfällung ohne Ersatzpflanzung die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, gegebenenfalls muss eine Warnbake (VZ-605-10) auf der einseitigen Verkehrsinsel angebracht werden. Eine Ersatzpflanzung durch buschartigen Pflanzen kann eine Alternative für die verkehrsberuhigte Straße und Erhaltung der Verkehrseinengung sein.
Durch die Baumschutzverordnung darf ein Baum ohne triftigen Grund und separaten Antrag nur in den Monaten Oktober bis Februar gefällt werden.

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5. Bushaltehäuschen Himmelstadt; Anschaffung eines Bushaltehäuschens; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Dach des vorhandenen Buswartehäuschens gegenüber der Mehrzweckhalle wurde in der Faschingszeit letzten Jahres beschädigt. Durch das eingedrückte Dach ist die Entwässerung nicht mehr einwandfrei gewährleistet. Eine Sanierung des Bushäuschens stellte sich als eine enorme finanzielle und aufwendige Maßnahme heraus, da die vom Bauhof nachgerüstete Verkleidung des Grundgestelles auch sanierungsbedürftig ist. Auf Anfrage des 2. Bürgermeisters Uwe Menth wurde eine neue Wartehalle als eine sinnvolle Option in Erwägung gezogen und Angebote angefordert.
 

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt der Firma Ing. Karl Hesse Spielgeräte Gmbh & Co. KG, Warteweg 36 in 37627 Stadtoldendorf den Auftrag, die Wartehalte für einen Bruttopreis von 4807,01 € laut Angebot vom 01.03.2019 zu liefern.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö 6

Sachverhalt

a) Leerrohr Richtung Hauptstr. 1
Benötigt werden 250 m Leerrohr. Im Bauhof ist kein entsprechendes Rohr vorrätig. Deshalb wird ein Angebot der Bauernwerk AG eingeholt. Dieses liegt bisher noch nicht vor. Die Telekom wurde angefragt, ob ihrerseits Interesse an der Verlegung von Leerrohr für zukünftige Telefonleitungen besteht. Die Telekom hat dies abgelehnt.


b) Kamerabefahrung, Abnahme des Entwässerungskanals in der Ringstraße‚
Bisher wurde der Entwässerungskanal in der Ringstraße in den Bereichen der Erneuerungen durchgeführt. Noch nicht befahren wurde dagegen der Bereich der Kanalsanierung mit Inliner. Dies soll demnächst noch erfolgen. Die Befahrung wird nach der Kamerabefahrung im Hirtengarten erfolgen.


c) Gespräch mit den Ing. Büros Arz und Köhl
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass mit den Ingenieurbüros Arz und Köhl das weitere Vorgehen bezüglich der Kanäle besprochen wurde. Hauptsächlich muss noch der Kanal im Hirtengarten dimensioniert werden. Anschließend soll eine Anliegerversammlung für diesen Bereich erfolgen. Die Anlieger werden dazu angeschrieben. Da die Endabrechnung bis 2021 erfolgen muss, wird davon ausgegangen, dass der Baubeginn der Maßnahme noch Ende 2019 erfolgen wird. Die Maßnahme wird sich dann bis 2020 erstrecken.


d) Parkverbot Untere Ringstraße westlicher Ast
Es wird darüber informiert, dass ein Anwohner das Gespräch bezüglich des Parkverbotes gesucht hat. Ausgehend davon, dass ein Auto verkratzt wurde, wurde argumentiert, dass das Parkverbot auf die gegenüberliegende Straßenseite (ohne Fußweg) verlegt werden sollte. Begründet wurde dieser Vorschlag u. a. auch damit, dass dies für Kinder besser wäre, da dann die Straße besser eingesehen werden könnte, aber auch der Begegnungsverkehr mit landwirtschaftlichen Nutzfahrzeugen mehr Raum zum Ausweichen hätte. Das Gremium steht dem kritisch gegenüber.


e) Triebstraße 40‚ abgestelltes Material
Es wird darüber informiert, dass das abgestellte Material und die Gerätschaften auf dem Grundstück sich auf Privatgrund befinden. Die Gemeinde hat deshalb keine Handhabe zur Beseitigung.


f) Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde bezüglich Klostergebäude
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass er mit Frau Alsheimer von der unteren Denkmalschutzbehörde bezüglich des Klostergebäudes gesprochen hat. Um den ersten Förderzeitraum bis Ende April noch einhalten zu können, muss das Architekturbüro Wiener nun dringend aktiv werden. Der zweite Förderzeitraum endet im Oktober.


g) Weiden am Sportplatz
Es wird darüber informiert, dass die Weiden zwischenzeitlich im Februar gefällt wurden.


h) Erdverkabelung Denkmalstraße; Abbau Dachständer im Ortsgebiet
Das Bayernwerk hat darüber informiert, dass die Denkmalstraße erdverkabelt wird. Die Dachständer werden abgebaut. Der Abbau der Dachständer in Himmelstadt soll 2019 abgeschlossen werden. Die Arbeiten werden von Partnerfirmen der Bayernwerk AG durchgeführt. Als Ansprechpartner bei Fragen oder bei Kontaktaufnahmen ist es möglich, sich auch an Alexander Schütz zu wenden.


i) Baumschnitt am Sternbergweg
Es wird darüber informiert, dass zwischenzeitlich geklärt wurde, wer den Auftrag für den Baumschnitt an die ausführende Firma erteilt hat. Zukünftig soll dies nur noch durch Beauftragung durch den 1. Bürgermeister möglich sein.


j) Digitales Klassenzimmer, Grundschule Himmelstadt
Die Umrüstung auf das digitale Klassenzimmer in der Grundschule Himmelstadt soll zum Beginn des nächsten Schuljahres erfolgen. Die Maßnahmen werden zu 90 % für Geräte und Software gefördert. Es wird davon ausgegangen, dass an der Gemeinde ein Eigenanteil von höchstens 5.000 Euro verbleibt. Es müssen zudem Onlineanschlüsse in die Klassenzimmer verlegt werden. Angebote liegen derzeit noch nicht vor.


k) Fördermöglichkeiten über LAG Leader
Es wird darüber informiert, dass ein Gespräch mit Herrn Fröhlich von der LAG stattgefunden hat. Es wurde zugesagt, dass nun doch bis ca. 2021 noch die Möglichkeit der Beantragung von Fördergeldern besteht. Dies wäre zum Beispiel möglich für das Projekt der Elterninitiative Himmelspark.


l) Bürgermeistersprechstunden am Dienstag
Zukünftig werden die Dienstagssprechstunden des Bürgermeisters von 2. Bürgermeister Uwe Menth und 3. Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer abgedeckt.


m) Infoveranstaltung Funklöcher
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat an einer Veranstaltung zu Funklöchern im Landkreis teilgenommen. Himmelstadt ist davon nicht betroffen.


n) Besprechung Naturschaugarten und Blumenwiese
1. Bürgermeister Hemmelmann hat mit dem Kreisfachberater für Landespflege, Herrn Keller, gesprochen. Herr Keller wird für die Blumenwiese eine Samenzusammenstellung vorbereiten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö 7

Sachverhalt

a) Ringstraßen Sanierungsmaßnahmen am Glasfaserkabel
Es wird festgestellt, dass die Sanierungsmaßnahme abgeschlossen ist. Dabei wurden Schäden an den Pflastersteinen und Bordsteinen verursacht. Zudem wurde der Bereich sehr schlecht eingesandet. Das Bauamt der Verwaltung; Herr Krieger, ist informiert und wird dem nachgehen.


b) Schneewittchenweg; Kapellengraben
Am Weg sind 2 gemeindliche Bänke zerstört worden. Der Beton ist kaputt. Der Bauhof ist bereits informiert und versucht, die Schäden zu beseitigen. Ob dies gelingt, ist aber wegen des Ausmaßes fraglich.


c) Steine am Parkplatz Grundschule
Gefragt wird, ob es möglich ist, an den Abgrenzungssteinen Reflektoren anzubringen, so dass sie leichter wahrgenommen werden können. Auf Nachfrage von Gemeinderat Willi Stamm im Landratsamt wurde bestätigt, dass die Höhe der Steine ausreichend ist. Das Gremium befürwortet das Anbringen von Reflektoren.


d) Brückenstraße Ecke Hauptstraße, Grundstück der Gemeinde
Das Grundstück in der Brückenstraße Ecke Hauptstraße gehört der Gemeinde. Hier befindet sich eine Wiesenfläche (Fläche ehem. Feuerwehrhaus). Geklärt werden soll, wieweit das Grundstück der Gemeinde gehört. Es wurde festgestellt, dass auch Garagen auf dem Grundstück stehen und das Gelände zudem stark vermüllt ist. Die Verwaltung wird gebeten, dem nachzugehen.


e) Weinberg, Sitzgruppe am oberen Weg
Es wird festgestellt, dass der Papierkorb an der bereits etwas älteren Sitzgruppe immer randvoll ist. Gefragt wird, wann hier der Korb geleert wird. 1. Bürgermeister Hemmelmann wird dies im Bauhof erfragen.


f) Spiegel Brückenstraße gegenüber Untere Ringstraße westlicher Ast
Der Spiegel ist bisher zwar gekauft aber noch nicht angebracht. Nun stellt sich heraus, dass dies damit zusammenhängt, dass zunächst der Zaun am Spielplatz erneuert werden muss und im Zuge der Maßnahmen auch der Spiegel angebracht wird, da hierfür ein neuer Pfosten gestellt werden muss. Der Spiegel wird auf der rechten Seite gestellt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschrift vom 10.01.2019 und 07.02.2019; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.03.2019 ö 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.01.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.02.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:22 Uhr