Datum: 04.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rechnungsgenehmigung; Archäoscout Schinkel, Inventarisierung Bodenfunde
2 BA 2019002; Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, Gemarkung Himmelstadt Sanierung u. Umnutzung Gaststätte zu Mehrfamilienhaus, Abbruch der Scheune Beratung und Beschlussfassung
3 Wasserrechtliche Erlaubnis zur Sanierung u. Umnutzung Gaststätte in Mehrfamilienhaus und Abbruch Scheune Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2019003; Am Häuslesacker o.Nr., Fl. Nr. 5769, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienhauses, Bauvoranfrage Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2019004; Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum Beratung und Beschlussfassung
6 Änderung des Flächennutzungsplans; Beratung
7 Kommunales Förderprogramm; Festlegung des Geltungsbereichs; Beratung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen

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1. Rechnungsgenehmigung; Archäoscout Schinkel, Inventarisierung Bodenfunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 1

Sachverhalt

Für die Inventarisierung der archäologischen Bodenfunde stellt Archäoscout Philipp Schinkel M.A., Rhönstraße 20, 97080 Würzburg, am 19.02.2019 den Betrag von 4.794,81 € in Rechnung. Die Inventarisierung der Bodenfunde wurde im Hinblick auf die 1200-Jahr-Feier im Jahr 2020 in Auftrag gegeben.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der von Archäoscout Philipp Schinkel M. A., Rhönstraße 20, 97080 Würzburg, Nummer 02-2019 vom 19.02.2019 über 4.794,81 € für die Inventarisierung der archäologischen Funde im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. BA 2019002; Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, Gemarkung Himmelstadt Sanierung u. Umnutzung Gaststätte zu Mehrfamilienhaus, Abbruch der Scheune Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen die Sanierung und Umnutzung der Gaststätte zu einem Mehrfamilienhaus und den Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, der Gemarkung Himmelstadt. Durch die Baumaßnahme sollen 6 Wohnungen entstehen. Der Gebäudezugang wird in den Innenhof verlegt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 sind für die geplante neue Nutzung 9 Stellplätze (1,5 Stellplätze je Wohneinheit) erforderlich. In der vorgelegten Planung sind lediglich 3 Stellplätze dargestellt. Im beigefügten Stellplatznachweis vom 25.03.2019 wird dargestellt, dass für die frühere Nutzung des im Jahr 1964 errichteten Gebäudes (Gaststätte, Saal u. Fremdenzimmer) gemäß Garagen- u. Stellplatzverordnung aus dem Jahr 1993 insgesamt 22,3 Stellplätze als fiktiver Bestand anzurechnen und damit für die Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus keine zusätzlichen Stellplätze notwendig seien. Aus Sicht der Verwaltung wird die vorgelegte Bestands- bzw. Fiktivberechnung kritisch gesehen. Die früheren Nutzungen (Gaststätte mit Saal, Fremdenzimmer, Metzgereiverkaufsraum, später Spielraum) wurden vor langer Zeit aufgegeben, und das Gebäude wird durch die geplante Sanierung u. Umnutzung in eine vollkommen neue Nutzung übergeführt. Nach Auffassung der Verwaltung ist es deshalb fraglich, ob in diesem Fall ein fiktiver Bestand anzurechnen ist. Die 3 dargestellten Stellplätze erscheinen für die künftige Nutzung nicht ausreichend. Die Stellplatzsituation ist durch das Landratsamt Main-Spessart im Rahmen des vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach Art. 59 BayBO (Bayerische Bauordnung) zu bewerten. Gegebenenfalls ist zur Erfüllung der Stellplatzpflicht ein Stellplatzablösevertrag erforderlich. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Sanierung und Umnutzung der Gaststätte zu einem Mehrfamilienhaus und Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt, sofern die Überprüfung durch das Landratsamt Main-Spessart ergibt, dass die Stellplatzpflicht erfüllt ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Wasserrechtliche Erlaubnis zur Sanierung u. Umnutzung Gaststätte in Mehrfamilienhaus und Abbruch Scheune Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 3

Sachverhalt

Für die Sanierung und Umnutzung der Gaststätte in ein Mehrfamilienhaus und Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96 der Gemarkung  Himmelstadt wurde von den Bauherren - wegen der Lage im Überschwemmungsbereich des Mains - eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände.

Beschluss

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Sanierung und Umnutzung der Gaststätte in ein Mehrfamilienhaus und Abbruch der Scheune auf dem Grundstück Hauptstr. 40, Fl. Nr. 96 der Gemarkung Himmelstadt werden keine Einwände erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. BA 2019003; Am Häuslesacker o.Nr., Fl. Nr. 5769, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienhauses, Bauvoranfrage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte mit einer Bauvoranfrage klären, ob auf dem Grundstück Am Häuslesacker o. Nr., Fl. Nr. 5769 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus errichtet werden darf und welche Bedingungen hinsichtlich baulicher Ausführung, Größe der Bebauung und Erschließung gefordert werden. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Häuslesäcker“. Das geplante Vorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Der derzeit gültige Bebauungsplan „Häuslesäcker“ vom 27.09.1991 sieht eine Bebauung mit einem Wohnhaus nicht vor, denn für das Grundstück Fl. Nr. 5769 ist als Art der Nutzung „Regenrückhaltebecken“ festgelegt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Die Grundzüge der Planung sind bei dem geplanten Bauvorhaben berührt. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 5769 wurde bis Ende der 70er Jahre eine Kläranlage der Gemeinde Himmelstadt betrieben. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück noch Abwasserbauwerke (Regenüberlaufbauwerk und Kanalleitungen) der Gemeinde Himmelstadt, die nicht überbaut werden dürfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Am Häuslesacker o. Nr., Fl. Nr. 5769 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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5. BA 2019004; Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876 der Gemarkung Himmelstadt eine Doppelgarage mit Geräteraum errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelgarage mit Geräteraum auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Änderung des Flächennutzungsplans; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Änderung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aufgrund des Bauprojektes Lebensmittelmarkt im Gewerbegebiet. Allerdings muss hier ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt ausgewiesen werden, da die maximale Größe der Fläche überschritten ist (mehr als 800 qm).
Bürgermeister Herbert Hemmelmann appelliert an den Rat, bei der Beratung auch weitere Zukunftsperspektiven zu beachten. Mit in die Änderungen fließt auch die Flächennutzung der Sandgrube ein. Bisher gibt es dafür zwei Flächennutzungspläne; zum Einen für eine Sondernutzung für Tennisplätze (dieser Plan liegt in der Verwaltung vor) und zum Zweiten für eine Sondernutzung Altenheim (dieser Plan liegt im Landratsamt vor). Zusätzlich bedacht werden muss auch noch die Bauleitplanung bezüglich der Recyclinganlage in der Sandgrube. Der bisherige Beschluss hierzu hat noch Bestand. Derzeit liegen Unterlagen des Betreibers im Landratsamt vor, die noch nicht vollständig sind. Die Frist zur Vorlage ist bis zum 30.04.19.

Es besteht die Möglichkeit, die Planung von einem außenstehenden Planer mit fertigen zu lassen. Der Betreiber des Lebensmittelmarktes hat ebenfalls signalisiert, die Bauleitplanung selbst voranzutreiben. Der Vertreter des Bauträgers wird sich daher in Kürze mit dem Bürgermeister und dem Gemeinderat in Verbindung setzen.
Der Flächennutzungsplan und die Bauleitplanung können zusammen begonnen werden.
Überlegt werden sollte, ob im Gewerbegebiet auch Wohnbebauung mit in Betracht gezogen werden kann.

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7. Kommunales Förderprogramm; Festlegung des Geltungsbereichs; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 7

Sachverhalt

Das Gremium diskutiert zum Umfang des Geltungsbereiches.
Vorgeschlagen wird folgender Geltungsbereich: Gartenstraße (südliche Seite) – Klosterweg (nördliche Seite). Darin inbegriffen sind folgende Straßen: Mainstraße, Hauptstraße beidseitig.
Damit soll das Förderprogramm hauptsächlich für den Kernbereich des Altortes Geltung erlangen. Gefördert werden sollen Häuser mit geringer Grundstücksgröße und Gebäudealter mehr als 60 Jahre.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Festlegung des Geltungsbereiches des Kommunalen Förderprogramms wie folgt:
Gartenstraße (südliche Seite) – Mainstraße - Hauptstraße (beidseitig) -Klosterweg (nördliche Seite).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 8

Sachverhalt

a) Abfallbehälter Weinberg, Müllproblem Weinbergspavillon und Einfahrt von der B27 aus
Es wird darüber informiert, dass ein größerer Behälter montiert wurde. Der Abfall wird regelmäßig geleert durch die Gemeindearbeiter. Es hat sich herausgestellt, dass der vorhergehende Behälter nicht benutzt wurde, sondern der Abfall immer nur oben draufgestellt wurde, so dass es aussah, als ob der Behälter stets voll sei.

Festgestellt wurde, dass vermehrt im neuen Weinbergspavillon Müll zurückgelassen wird. Dies ist sehr ärgerlich. Schilder mit Aufforderung zur Müllentsorgung wurden angebracht.

Auch an der Einfahrt von der B27 aus zeigt sich eine starke Vermüllung. Hier stehen oft Sattelauflieger. Die geteerte Fläche im Bereich liegt auf Gemeindegrund. Ein weiterer Streifen ist in Privatbesitz. Der Rest der Fläche ist im Eigentum der Stadt Würzburg.
Es wird davon ausgegangen, dass der Platz oft für eine Rast genutzt wird, wobei der Restmüll zurückgelassen wird. Außerdem wird vermutet, dass hier auch sonstiger Hausmüll entsorgt wird.
Auf der Fläche der Gemeinde dürfen keine Trailer abgestellt werden. Das Landratsamt ist zur Prüfung der Situation eingeschalten.
Bürgermeister Hemmelmann wird das Problem auch in der nächsten Bürgermeistersprechstunde ansprechen. Überlegt werden sollte, ob evtl. doch eine Firma zur Überwachung des liegenden Verkehrs eingeschaltet wird.


b) Hundekottütenspender, Anfrage für Bereich Schleuse Oberwasser
Angefragt wurde aus der Bevölkerung, ob es möglich ist, einen zusätzlichen Hundekottütenspender im Bereich der Schleuse Oberwasser anzubringen. Auch für den Bereich Pumpstation wurde hierfür bereits ein Antrag gestellt.
Das Gremium steht dem kritisch gegenüber. Am Radweg linksmainisch befinden sich bereits mehrere Behälter. In diesem Bereich wurde festgestellt, dass ein Abfallbehälter von Randalierern in Graben geworfen wurde. Außerdem wird dargelegt, dass der Hundekot zwar mit diesen Tüten aufgenommen wird, dass die Tüten dann aber nur in die Büsche neben dem Radweg geworfen oder auf der Treppe an der Pumpstation rechtsmainisch einfach abgelegt werden.


c) Anfrage Verkehrsspiegel Hauptstraße gegenüber Hofstraße
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass eine Anfrage aus der Bevölkerung zum Anbringen eines Verkehrsspiegels zum besseren Ausfahren von der Hofstraße auf die Hauptstraße gestellt wurde. Das Gremium sieht dies eher kritisch.


d) Sanierung der Mehrzweckhalle Beginn mit der Baumaßnahme erst 2020 möglich
Es wird darüber informiert, dass ein Gespräch mit Architekt Gruber stattgefunden hat. Moniert wurde die starke Verzögerung der Planungsarbeiten, so dass erst Mitte 2020 mit den Bauarbeiten begonnen werden kann. Zudem ist der Antrag bezüglich FAG-Fördermittel noch nicht durch das Architekturbüro gestellt worden. Für die Sanierung wurden bereits Fördermittel aus dem KIP-Programm bewilligt. Hierfür gilt allerdings die Fertigstellung Ende 2020 und Abrechnung der Maßnahme 2021. Es soll demnächst ein Gespräch mit dem Kämmerer erfolgen. Die Gastwirtschaft in der Halle wird von den Baumaßnahmen nicht betroffen.


e) Beleuchtung Burkardstuhl
Es wird darüber informiert, dass der Auftrag für die Straßenlampen nun erteilt ist.


f) Gebühren für die Nutzung des Leichenhauses, Friedhof
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass Gebühren für die Nutzung des Leichenhauses, wie durch Fa. Niklaus abgerechnet, weitergegeben werden. In der Verwaltung prüft Herr Endres jedoch, ob das Leichenhaus stets mit benötigt wird.


g) Ehemaliger Klosterhof, Denkmalschutzvoruntersuchungen
Es wird darüber informiert, dass die Fristverlängerung für die Voruntersuchung beantragt und auch genehmigt wurde. Die Frist verlängert sich dadurch vom 30.04 auf den 01.10. Bürgermeister Hemmelmann steht im Kontakt mit dem beauftragten Architekturbüro Wiener.
Gleichzeitig wird darüber informiert, dass eine Studentengruppe demnächst eine 3-D-Aufnahme des Areals erstellen wird. Die Animation kann dann evtl. im Rahmen der 1.200-Jahrfeier präsentiert werden.


h) Schulung zum Standesbeamten abgeschlossen
Es wird darüber informiert, dass 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann die Schulung zum Standesbeamten abgeschlossen hat und nun Trauungen vornehmen kann.


i) Ablage von Altmaterial Brückenstraße 1
Die Fläche gehört der Gemeinde, ist aber an privat verpachtet. Es wurden Holz und Fahrräder abgestellt.


j) Baumsicherung
Am 09.04.2019 wurde durch die Fa. Hofmann ein Termin zur Baumbegutachtung zugesagt. Außerdem soll ein Baumkataster erstellt werden. Die Baumprüfung darf dann von den Gemeindearbeitern nach entsprechender Ausbildung vorgenommen werden.


k) Kreisversammlung bayerischer Gemeindetag
Das Thema der Versammlung war, dass bei der Kompensierung der Straßenausbaubeiträge Ausfälle zu erwarten sind.
Der Fehlbetrag aus der Baumaßnahme Ringstraßen wird derzeit von der Verwaltung angemeldet.


l) Erweiterung Baugebiet Mausberg IV/V
Mit Herrn Dehmer wurde der vorgeschlagene Ausbau eines Streifens angrenzend an Mausberg I/II besprochen. Eine Rückmeldung wird in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.


m) Tagung des Energiebeirates – Die ENERGIE
Es wird darüber informiert, dass es ein neues Steuerungsmodul für den Hochbehälter gibt. Herr Knorz hat hierzu mitgeteilt, dass es damit möglich wird, die Pegelstände laufend zu überwachen. Die Sensoren können ununterbrochen für 10 Jahre im Einsatz bleiben. Aufgrund der Erfahrungen des Trockenfallens des Hochbehälters im letzten Jahr wäre dies auch für Himmelstadt eine interessante Alternative.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.04.2019 ö 9

Sachverhalt

a) Zeltpavillon hinter dem Kriegerdenkmal
Es wird darüber informiert, dass die Dachplane Richtung Main etwas durchhängt und sich dadurch Wasserblasen bilden. Es wird gebeten, die Plane zu spannen. Die Information soll an den Bauhof weitergegeben werden.


b) Verkehrsspiegel gegenüber Untere Ringstraße westlicher Ast, Blickrichtung Unterführung
Der Antrag zur Errichtung des Verkehrsspiegels wurde am 18.06.2018 gestellt. Der Spiegel ist gekauft. Da allerdings ein zusätzlicher Pfosten gestellt werden muss, ist der Spiegel noch nicht errichtet. Dies soll im Zuge der Erneuerung des Zauns am Spielplatz Obere Ringstraße erfolgen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 09:41 Uhr