Datum: 06.06.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verkehrsüberwachung - Information
2 Friedhofswesen; Neuerstellung von Urnengräbern; Entwürfe des Landschaftsarchitekturbüros Günther Hurrlein Himmelstadt; Beratung
3 Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Aufarbeitung Käferholz gesamtes Revier, 04/2019
4 BA 2019007; Triebstr. 12, Fl. Nr. 192, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung des Gebäudes, Umbau des Hobbyraumes in Wohnraum Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2019008; Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Stahl-Außentreppe an bestehendes Wohnhaus Beratung und Beschlussfassung
6 BA 2019009; Daimlerstr. 24, Fl. Nrn. 7825/3 u. 7871/1 u. 7870/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle mit Verkauf und Erweiterung der bestehenden Lagerhallen Genehmigungsfreistellungsverfahren
7 Antrag auf Anschaffung einer Kinderrutsche für den Spielplatz "Mausberg I"; Beratung und Beschlussfassung
8 Verleih Kuchentheken an Auswärtige; Festlegung der Verleihgebühren; Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen des 1. Bürgermeisters
10 Kurze Anfragen
11 Sitzungsniederschrift vom 04.04.2019, 11.04.2019 und 02.05.2019; Genehmigung

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1. Verkehrsüberwachung - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Frau Kidalka und Herrn Berghofer von der Firma K&B Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH, Mühldorf am Inn, und übergibt das Wort an Herrn Berghofer.

Die Firma K & B ist Teil der ESD Dienstleistungsgruppe und bietet Lösungen zur Kommunalen Verkehrsüberwachung an, u.a. für den ruhenden Verkehr. Flexible Vertragslaufzeiten werden zugesichert. Empfohlen wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Vorteilhaft ist, dass nur ein Ansprechpartner für alle Lösungen benötigt wird (einschließlich Technik, Abwicklung der Ordnungswidrigkeiten, etc.).
Der Mitarbeiter fungiert dabei als kommunaler Bediensteter. Das einsatzbezogene Weisungsrecht obliegt der Gemeinde. Ersatzpersonal wird für Urlaubs- und Krankheitsvertretungen gestellt. Vorgestellt wird Frau Kidalka als mögliche Mitarbeiterin.

Der Ablauf der kommunalen Verkehrsüberwachung umfasst:
- tägliche Überwachung (auch an Sonn- und Feiertagen),
- Erfassung mit Datenerfassungsgerät und Kamera (Smartphone und Drucker),
- Direktausdruck des Windschutzscheibenbeleges (Knöllchen),
- Eröffnung des Verfahrens nach Nichteinhaltung der Bezahlfrist von 3 Wochen,
- Übermittlung der Daten an den Partner AKDB (die K & B speichert als privates Unternehmen keine Daten)
- Sachbearbeitung erfolgt durch die Gemeinde oder mittels Zweckvereinbarung durch dritte Gemeinde

Das Gremium erkundigt sich zur AKDB. Die Gemeinde ist bereits über die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen an die AKDB angebunden. OWL pro Verfahren wird nur benötigt, wenn die Gemeinde die Sachbearbeitung in eigener Verwaltung übernimmt. Wenn die Gemeinde sich entschließt, die hoheitlichen Aufgaben an eine dritte Gemeinde (z.B. Bergtheim) abzugeben, ist dies nicht selbst noch mal erforderlich.

Sollte ein Vertrag zwischen Gemeinde und der Firma K & B Kommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH zum Zwecke der Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs zustande kommen, erfolgt die Abrechnung pauschal auf Stundenbasis, unabhängig von der Anzahl der Fälle.
Das Gremium ist sich darüber einig, dass die Überwachung bevorzugt im Gewerbegebiet insbesondere der Zu- und Abfahrten des Feuerwehrhauses sowie im Bereich Kindergarten-Schule-Mehrzweckhalle benötigt wird.
Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog, es besteht kein Ermessenspielraum.
Empfohlen wird ein Vertrag mit einer Mindestüberwachung von 10 Stunden pro Monat. Das Überwachungsgebiet sollte das gesamte Gemeindegebiet umfassen, wobei die Schwerpunkte aber durch die Gemeinde bestimmt werden können.
Nach Erfassung der Rohdaten erfolgt die Weitergabe der Daten an die AKDB. Erst bei Nichtbeachtung werden nach ca. 14 Tagen die Halterdaten abgefragt.

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herrn Berghofer und Frau Kidalka für die ausführlichen Informationen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Friedhofswesen; Neuerstellung von Urnengräbern; Entwürfe des Landschaftsarchitekturbüros Günther Hurrlein Himmelstadt; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Zur Neuerstellung von Urnengräbern auf dem gemeindlichen Friedhof wurden vom Architekturbüro Günther Hurrlein beiliegende Entwürfe zur Gestaltung erarbeitet. Der Architekt ist bei der Sitzung zugegen, stellt die Entwürfe vor und steht für Rückfragen zur Verfügung.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die vorliegende Variante A weiter zu verfolgen. Damit das Architekturbüro Günther Hurrlein mit der Planung sowie Betreuung der Umsetzung beauftragt werden kann, sind dem Gemeinderat ein Honorarangebot des Architekten sowie eine Kostenschätzung der Maßnahme zeitnah vorzulegen. Die Anpassung des Friedhofsplanes durch den Architekten bzgl. der Umgestaltung soll bei der Beauftragung mit aufgenommen werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Rechnungsgenehmigung; Forstunternehmer Markus Kuhn, Aufarbeitung Käferholz gesamtes Revier, 04/2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 3

Sachverhalt

Für die Aufarbeitung von Käferholz im gesamten Revier im Monat April 2019 legt Forstunternehmer Markus Kuhn am 28.04.2019 eine Rechnung über 3.542,74 € vor.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung des Forstunternehmers Markus Kuhn vom 28.04.2019 über 3.542,74 € für die Aufarbeitung von Käferholz im gesamten Revier im Monat April 2019 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. BA 2019007; Triebstr. 12, Fl. Nr. 192, Gemarkung Himmelstadt Nutzungsänderung des Gebäudes, Umbau des Hobbyraumes in Wohnraum Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Nutzungsänderung des Gebäudes Triebstr. 12, Fl. Nr. 192 der Gemarkung Himmelstadt. Der bisherige Hobbyraum im Obergeschoss und der Abstellraum im Dachgeschoss sollen als Wohnraum genutzt werden. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung des Gebäudes in Wohnraum auf dem Grundstück Triebstr. 12 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. BA 2019008; Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Stahl-Außentreppe an bestehendes Wohnhaus Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2 der Gemarkung Himmelstadt eine Stahl-Außentreppe anbringen. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Wegen der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsgebiet des Mains wurde von den Bauherren bereits eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Main-Spessart beantragt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Stahl-Außentreppe an das bestehende Wohnhaus Hauptstr. 8, Fl. Nr. 940/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. BA 2019009; Daimlerstr. 24, Fl. Nrn. 7825/3 u. 7871/1 u. 7870/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Lagerhalle mit Verkauf und Erweiterung der bestehenden Lagerhallen Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 6

Sachverhalt

Die Bauherrin beabsichtigt den Neubau einer Lagerhalle mit Verkauf und die Erweiterung der bestehenden Lagerhallen auf dem Grundstück Daimlerstr. 24, Fl. Nrn. 7825/3, 7871/1 und 7870/1 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Das Vorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

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7. Antrag auf Anschaffung einer Kinderrutsche für den Spielplatz "Mausberg I"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 7

Sachverhalt

Von den Anwohnern Mausberg ging ein Antrag über die Errichtung einer Kinderrutsche am Spielplatz Mausberg bei der Gemeinde ein. Der Antrag liegt den Gemeinderäten vor.
1. Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass zwischenzeitlich ein Vororttermin mit Herrn Dinselbacher von der Firma Spessart-Holzgeräte GmbH stattgefunden hat. Da der betreffende Hang für die Kinderrutsche nicht mehr der DIN-Norm entspricht, wäre ein Podest notwendig.
Die Kosten für Rutsche incl. Arbeiten am Hang belaufen sich bei Neuerrichtung auf ca. 5.000 - 7.000 €.

Aufgrund der hohen Kosten wurden andere Lösungsmöglichkeiten überlegt. So wurde von den Anwohnern vorgeschlagen, den Hang in ehrenamtlicher Arbeit anzupassen und die Kinderrutsche des anderen Spielplatzes am Mausberg, der derzeit nur sehr spärlich frequentiert wird, umzusetzen.
Bürgermeister Hemmelmann fragt Andreas Scheb in Vertretung der Anwohner Mausberg, ob die im Antrag genannte Spende auch für ein anderes Spielgerät verwendet werden könnte.
Andreas Scheb betont, dass die Anwohner zu ihrem Angebot von Eigenleistungen stehen.

Das Gremium begrüßt die Variante, das alte Spielgerät zu versetzen und bittet um Prüfung, ob dies möglich ist. 1. Bürgermeister Hemmelmann wird die nötigen Schritte veranlassen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Verleih Kuchentheken an Auswärtige; Festlegung der Verleihgebühren; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 8

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 02.05.2019 wurde der Verleih von Kuchentheken an Auswärtige angesprochen. Frau Hilde Schmitt, die derzeit für den Verleih der Kuchentheken verantwortlich ist, bat um Klärung. Zur Bestimmung eines angemessenen Mietpreises soll der Wert bzw. Wiederbeschaffungswert der Kuchentheke ermittelt werden. Die Mehrheit des Gemeinderates sprach sich für eine Verleihgebühr von 50,00 Euro aus.

Eine Kuchentheke kostet in der Anschaffung ca. 2.000,00 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verleihung der Kuchentheke an Auswärtige zu und setzt die Verleihgebühr pro Tag mit 50,00 Euro fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 9

Sachverhalt

a) Sachstand Abbau Dachständer, Absprache Bayernwerk - NefTV
Es wird darüber informiert, dass am 20.05.2019 ein Besprechungstermin zwischen Bayernwerk und NefTV stattgefunden hat. Die Dachständer sollen in den Ringstraßen komplett abgebaut werden. NefTV hat derzeit die Kündigungen der Verträge ausgesprochen und muss noch die Kündigungsfristen einhalten.
Im restlichen Gemeindegebiet muss noch geklärt werden, wie zu verfahren ist.
Die Dachständer sollen im Herbst abgebaut werden. Abschluss der Arbeiten soll zum Jahresende erfolgen.


b) Kooperation Tourismus Karlstadt
Ein Besprechungstermin fand am 03.05.2019 statt. Ausgelotet werden sollen die Kooperationsmöglichkeiten mit der Tourismusabteilung Karlstadt ab 2020/2021. Vertreter des AK Tourismus haben daran teilgenommen. Das Thema wird im Karlstadter Wirtschaftsausschuss demnächst erörtert.


c) Dreschhalle; Bestandschutz Betonplatte
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass ein Gespräch mit Herrn Weber, zuständig am Landratsamt für den Bereich Wasserrecht, stattgefunden hat. Die bestehende Betonplatte hat demnach Bestandschutz. Sollte sie herausgebrochen werden, ist eine Bauleitplanung nötig. Der Bereich kann dann nur noch geschottert werden.


d) Leerstände und unbebaute Grundstücke, Sachstand
Ein Anschreiben an die Eigentümer leerstehender Gebäude und unbebauter Grundstücke ist verschickt worden. Derzeit gehen bereits erste Rückläufe in der Gemeinde ein.
Mit den Daten soll ein Leerstandskataster entwickelt werden. Die Informationen laufen bei Sachbearbeiterin Carolin Zull in der Verwaltungsgemeinschaft ein. Auch in den anderen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft werden derzeit die Anschreiben an die Eigentümer versendet.


e) Zerstörung Bänke Klostergebäude, Sachstand
Ein Aufruf im Mitteilungsblatt war erfolgreich. Die Verursacher der kaputten Bänke im Klostergebäude haben sich gestellt. Es wurde vereinbart, dass die Jugendlichen Sozialstunden beim Aufbau des Weihnachtsmarktes leisten.


f) Reinigung Grundschule
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass seit 01.06.2019 die Grundschule wieder durch Privatpersonen gereinigt wird. Der Vertrag mit der Firma Blank war bereits zuvor gekündigt worden. Die Fa. Blank hat ihre Utensilien am Freitag 31.05.2019 entfernt.


g) Hospitation Grundschule und „grünes Klassenzimmer“
Es wird darüber informiert, dass 1. Bürgermeister Hemmelmann im Rahmen der Elternhospitation an einer Schulstunde teilgenommen hat.
Zudem ist im Landgarten der Familie Steinmetz als gemeinsames Projekt mit der Grundschule das „grüne Klassenzimmer“ eröffnet worden.


h) Sachstand Hirtengarten
Das Büro Köhl hat seine Planungen ausgeführt und die Ergebnisse an das Ingenieurbüro Arz weitergeleitet. Die Planung bezüglich der Erschließungsmaßnahme Am Hirtengarten kann damit vorangetrieben werden.
Zeitnah soll eine Anwohnerversammlung durchgeführt werden. Der Baubeginn der Maßnahme ist geplant für das 4. Quartal 2019 bzw. Anfang 2020.

Das Gremium erinnert daran, dass die Vorplanungen vorher im Gemeinderat besprochen werden sollen. Offene Fragen bestehen bezüglich der Oberflächenentwässerung über den vorhandenen Graben. Hierzu steht die Rückmeldung des Wasserwirtschaftsamtes noch aus.


i) Tierheim Lohr, Kostenübernahmeforderung
Eine in Himmelstadt gefunden Katze ist im Tierheim Lohr abgegeben worden. Daraufhin wurde durch das Tierheim Lohr eine Kostenübernahmeforderung gestellt.
Da Himmelstadt jedoch für Fundtiere einen Vertrag mit dem Tierheim Würzburg hat, wurde die Fundkatze nach Würzburg verbracht.
Es wird gebeten, noch einmal darauf hinzuweisen, dass Fundtiere im Tierheim Würzburg abzugeben sind.


j) Sachstand Lebensmittelmarkt an der B27
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass ein Vororttermin mit dem Bauträger Markt, dem Landratsamt und Straßenbauamt stattgefunden hat. Die Zufahrt ist noch mit den genannten Ämtern zu klären. Zugesichert wurde, dass im Zuge der Bauarbeiten zum Lebensmittelmarkt auch die Ampel an der B27 errichtet wird, unabhängig davon ob bis dahin schon der Fahrradweg erstellt wurde oder nicht.


k) Klärschlammentsorgung, Information
Initiiert vom Landratsamt fand ein Gespräch auf Kreisebene statt. Es soll eine Kooperation auf Verbandsebene ermöglicht werden. Am Gespräch haben neben 1. Bürgermeister Hemmelmann auch Vertreter der Verwaltungsgemeinschaft und des Abwasserzweckverbandes teilgenommen. Festgestellt wurde, dass der Abwasserzweckverband Zellinger Becken die größte Kläranlage im Kreis betreibt. Derzeit wird der Klärschlamm noch bei der Fa. Schwenk verbrannt. Aufgrund höherer Auflagen ist dies in naher Zukunft so nicht mehr möglich. Aus diesem Grunde soll nach neuen Lösungen gesucht werden. Hierfür hat sich ein Arbeitskreis gebildet. Vertreter des Abwasserzweckverbandes sind inbegriffen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 10

Sachverhalt

a) Abgestellte Sattelauflieger im Bereich Weinberge
Es wird festgestellt, dass derzeit immer noch Sattelauflieger in den Weinbergen abgestellt werden. Dies ist nicht gestattet. Es wird vorgeschlagen, den Bereich während der kommenden Veranstaltungen abzusperren. 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird die Gemeindearbeiter informieren.


b) Beleuchtung Burkardstuhl Friedhof
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann erkundigt sich beim Bayernwerk nach dem aktuellen Sachstand.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Sitzungsniederschrift vom 04.04.2019, 11.04.2019 und 02.05.2019; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.06.2019 ö 11

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.04.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 11.04.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.05.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:53 Uhr