Datum: 01.08.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Ausbau "Am Hirtengarten", Himmelstadt; Festlegung der Ausbauplanung; Beratung und Beschlussfassung;
3 Friedhofswesen; Neuerstellung von Urnengräbern; Beauftragung des Architekten; Beratung und Beschlussfassung
4 Vollzug der STVO (Straßenverkehrsordnung), Himmelstadt; Beschilderung im Gewerbegebiet; Beratung und Beschlussfassung;
5 BA 2019010; Fl.Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt, Triebstraße 57; Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung; Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag zur Geschäftsordnung
7 Vergabe Objektplanung Himmelspark; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019; Genehmigung

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 1

Sachverhalt

1. Bgm. Hemmelmann bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „BA 2019010; Fl.-Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt, Triebstraße 57, Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung; Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Ausbau "Am Hirtengarten", Himmelstadt; Festlegung der Ausbauplanung; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bürgermeister Hemmelmann begrüßt Herrn Schneider vom Büro Arz, der die beiden möglichen Varianten des Ausbaus der Straße „Am Hirtengarten“ vorstellt.

Bislang wurden die Anwohner nur wenig informiert. Eine entsprechende Anliegerversammlung ist nach dem Beschluss des Gemeinderates im August geplant. Änderungen, die sich dann daraus noch ergeben, müssten im September nochmal im Gemeinderat besprochen werden.

Herr Schneider erklärt, dass der aktuelle Stand der Straße „Am Hirtengarten“ dem eines „Asphaltierten Feldweges“ gleicht. Dieser Stand entspricht in keiner Weise dem eines qualifizierten Straßenbaus. 

Planung Kanal und Wasser
Aktuell läuft der Abwasserkanal des „Hirtengartenwegs“ unter einem bebauten Grundstück im Hirtengarten in den dahinter liegenden Kanal unter dem Feldweg.
Die alten Kanäle sollten in jedem Fall bei einer Stilllegung verdämmt werden.  
Im Zuge der Ausbauarbeiten soll der Mischwasserkanal weiter in der Straße „Am Hirtengarten“ verlegt werden und im Rahmen einer Grunddienstbarkeit auf einem anderen, zurzeit unbebautem Privatgrundstück, im vorderen Bereich der Straße „Am Hirtengarten“, verlaufen.

Auf Nachfrage, ob die Hinterliegergrundstücke im Hirtengartenweg einen eigenen Anschluss für Kanal über den aktuell bestehenden Weg dahinter bekommen können, wird dies verneint. Hier müsste der komplette Feldweg ebenfalls ausgebaut werden. Die Hinterliegergrundstücke haben somit ihre Grundstücke über das davor liegende Grundstück zu entwässern.  

Straße
Für den Ausbau der Straße kommt eine Fahrbahn mit angedeutetem Gehsteig in Betracht. Das bedeutet, dass der Gehweg gleichgestellt zur Straße ist und nur optisch in Erscheinung tritt.  

Variante I – Gehweg auf der unteren Seite
Herr Schneider stellt die 1. Möglichkeit vor, den Gehweg auf die untere Seite zu bauen.
Auf Höhe des Anwesens Am Hirtengarten 11 gibt es eine Querneigung der Straße, damit der hintere Teil der Straße über den bestehenden Graben entwässert werden kann. Hierdurch spart man sich die Kanalkosten

Variante II – Gehweg auf der oberen Seite
Hier würde es nach der aktuellen Planung keinen Gehweg in der Engstelle bei der Einfahrt zum Hirtengarten geben, da hier die Verkehrsfläche zu klein ist.


Beide Möglichkeiten sind realisierbar. Angesprochen wird, dass ein Gehweg unterhalb zwar direkt vor den Häusern der Anwohner liegt, hier aber öfter überfahren wird, auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen und Maschinen. Allerdings gibt es keinen Kostenunterschied zwischen beiden Varianten. Beide Gehsteige würden gleich ausgebaut werden mit den nötigen Anforderungen einer Mischverkehrsfläche.

Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einem Gehsteig unterhalb einfach der Gehsteig der Hauptstraße weiter geführt werden kann. Passanten müssten hier nicht die Straßenseite wechseln.
Auf Nachfrage, ob ein richtiger Gehsteig möglich wäre, wird geantwortet, dass die Verkehrsfläche sich dadurch nicht verkleinert. Die Gefahr besteht aber, dass dieser dann trotzdem überfahren wird und Passanten hier vermehrt in Gefahr sind.

Aktuell befindet sich die Straßenbeleuchtung auch auf der rechten Seite, weswegen ein Gehsteig auf dieser Seite bevorzugt werden sollte.

Kosten
Die Kostenprognose beläuft sich aktuell auf:

Straßenbau                        410.000,00 €
Kanalisation                         155.000,00 €
Trinkwasserleitung                140.000,00 €
Straßenbeleuchtung                   40.000,00 €
Baukosten insgesamt                745.000,00 € zzgl. Baunebenkosten

Hinzu kommen hier auch die Entsorgungskosten der alten Fahrbahndecke. Aufgrund diverser Untersuchungen ist die Entsorgung mit hohem Aufwand verbunden, weswegen mit Kosten von 75.000,00 € gerechnet wird.

Fahrplan
Im August soll noch eine Anliegerversammlung stattfinden. Die Ausschreibung soll sobald wie möglich erfolgen, damit eine Vergabe der Arbeiten noch im Herbst 2019 erfolgen kann.
Je nachdem, wie die Baufirmen sich die Maßnahme zeitlich einrichten können, wird mit einer Baufertigstellung im Juli 2020 gerechnet.
Die tatsächliche Bauzeit soll hier 4 - 5 Monate betragen.  
Bei möglichen Verschiebungen des Zeitfensters müsste hier für das Ortsjubiläum 2020 und den GartenKulturTagen vom 26.06 – 28.06.2020 eine Alternativlösung gefunden werden, da auch Anwohner des Hirtengartens beteiligt sind.  

Sobald die Vergabe stattgefunden hat, könnten auch konkrete Beiträge für Anwohner ermittelt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt den Ausbau der Straße „Am Hirtengarten“ nach der Straßenbauplanung der Variante 1 – mit dem angedeuteten Gehweg auf der unteren Seite.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Friedhofswesen; Neuerstellung von Urnengräbern; Beauftragung des Architekten; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 01.07.2019 wurde ein entsprechendes Honorarangebot vom Landschaftsarchitekt Günther Hurrlein vorgelegt. Dieses umfasst folgende Leistungen zum Pauschalpreis von 990,00 € netto, zzgl. 5 % Nebenkosten.
  • Erarbeitung eines endgültigen Entwurfes

  • Erarbeitung der Ausführungsplanung

  • Angebotseinholung sowie Vergabe

  • Objektüberwachung, Abrechnung der Maßnahme

Ziel ist die Urnengraberstellung/Umwandlung von 3 Doppelgräbern in 12 Urnenerdgräber.

Die vorgelegte Kostenschätzung umfasst einige Alternativ- sowie Eventualpositionen, welche im Anschluss an die Beauftragung zu konkretisieren wären, damit eine belastbare Kostenschätzung erarbeitet werden kann.

Beschluss

Der Landschaftsarchitekt Günther Hurrlein wird entsprechend des Honorarangebotes vom 01.07.2019 (Angebot ist als Anlage der Sitzungsniederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses), mit folgenden Aufgaben beauftragt. Urnengraberstellung/Umwandlung von 3 Doppelgräbern in 12 Urnenerdgräber im Friedhof Himmelstadt. Zu diesem Vorhaben sind folgende Leistungen zum Pauschalpreis von 990,00 € netto, zzgl. 5 %, zu erbringen:

  • Erarbeitung eines endgültigen Entwurfes
  • Erarbeitung der Ausführungsplanung
  • Angebotseinholung sowie Vergabe
  • Objektüberwachung, Abrechnung der Maßnahme

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Vollzug der STVO (Straßenverkehrsordnung), Himmelstadt; Beschilderung im Gewerbegebiet; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in der Daimlerstraße 35, und dem daraus resultierenden erhöhten Verkehrsaufkommen im Falle eines Einsatzes, wurde die Verkehrssituation und Beschilderung überprüft. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit Bürgermeister Hemmelmann, Harald Weidner (Polizeiinspektion Karlstadt), Bauhofmitarbeiter/Feuerwehrmann Bruno Schmitt und Carsten Krieger (Verwaltung) wurde der vorgeschlagene Verkehrszeichenplan der Freiwilligen Feuerwehr überprüft und ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet.

Dieses sieht vor, das gesamte Gewerbegebiet mit einer eingeschränkten Halteverbotszone (VZ 290.1-40) zu versehen. Zusätzlich muss vor und gegenüber der Ausfahrt des Feuerwehrhauses ein absolutes Halteverbot (VZ 283-10 bzw. VZ 283-20) mit dem Zusatzzeichen „Feuerwehrzufahrt“ (ZZ 2057) aufgestellt werden. Eine genauere Anordnung der Verkehrszeichen ist dem beigefügten Plan zu entnehmen.

Die Freiwillige Feuerwehr Himmelstadt regt an, im Kreuzungsbereich Rudolf-Diesel-Straße/Daimlerstraße am Anwesen Daimlerstraße 7 das Verkehrszeichen „Vorfahrt“ (VZ 301) anzubringen. Um den von rechts kommenden Verkehr sicher zu regeln, ist das Aufstellen des Verkehrszeichens „Vorfahrt gewähren“ (VZ 205) an der Flurnummer 7706/2 notwendig.

Herr Weidner (PIK) rät von der zusätzlichen Vorfahrtsbeschilderung ab, da im gesamten Gewerbegebiet die Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ gilt. Durch das Aufstellen des Verkehrszeichens „Vorfahrt“ (VZ 301) kann es zu erhöhten Geschwindigkeiten in der Rudolf-Diesel Straße kommen, da die Vorfahrtstraße bis zur Brückenstraße führt und nicht durch Rechts vor Links unterbrochen wird.

Beschluss

Beschluss b)

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu beauftragen, die notwendige Beschilderung Verkehrszeichen 290.1-40 (eingeschränkte Halteverbotszone), 283-10 und 283-20 (absolutes Halteverbot Beginn/Ende) mit dem Zusatzzeichen 2057 (Feuerwehrzufahrt), Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) und Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) in Höhe von ca. 2.300 € brutto bei der Firma Bremicker Verkehrstechnik GmbH, Am Öferl 37-43, 82362 Weilheim, zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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5. BA 2019010; Fl.Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt, Triebstraße 57; Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt die vorhandene Terrasse überdachen und das Grundstück mit einer 2,00 m hohen Einfriedung begrenzen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan „Mausberg“ setzt in seiner Fassung der 1. Änderung und Erweiterung vom 20.07.1982 eine Einfriedungshöhe von maximal 1,00 m fest. Die vorgesehene Einfriedung ist im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung zugestimmt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedung und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der notwendigen Befreiung von der maximalen Höhe einer Einfriedung wird zugestimmt.

Der Beschluss über die Errichtung der Einfriedung und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird auf die nächste Sitzung vertagt. Vorher soll ein Ortstermin stattfinden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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6. Antrag zur Geschäftsordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 6

Sachverhalt

Aus dem Gremium wird der Antrag gestellt, den TOP „Vergabe Objektplanung Himmelspark; Beratung und Beschlussfassung“ im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag zu, den TOP „Vergabe Objektplanung Himmelspark; Beratung und Beschlussfassung“ im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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7. Vergabe Objektplanung Himmelspark; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 7

Sachverhalt

Der Auftrag für die Überplanung des Konzepts der Elterninitiative für den Himmelspark soll vergeben werden. Gemeinderatsmitglied Rainer Paulus hat vorab alle Angebote geprüft.
Hier wurde bereits ein Büro als nicht passend gestrichen.

Danach wurden alle weiteren Bewerber zu einer Vorstellungsrunde mit der Elterninitiative Himmelspark und dem Bauausschuss eingeladen.

Grundsätzlich werden die Leistungen für den Planer je nach Auftragssumme gemessen. Rainer Paulus geht hier von einer Summe bis ca. 16.000,00 € aus.

Zwei Firmen stehen nach der Vorstellung nun in der engeren Auswahl:
- Büro arc.grün, Kitzingen
- Büro Günther Hurrlein, Himmelstadt

Die Firma arc.grün hat beim Gremium einen kompetenten Eindruck hinterlassen, die mit frischen Ideen und guten Referenzen beeindrucken konnte.  

Allerdings kennt sich Günther Hurrlein in Himmelstadt mit den Gegebenheiten aus und hat hier schon mehrere Projekte unterstützt. Da das Projekt von der Elterninitiative zusammen mit den Bürgern Himmelstadts geplant werden soll, wäre hier eine Zusammenarbeit mit Günther Hurrlein wünschenswert.

Die Elterninitiative sprach sich wohl für eine Zusammenarbeit mit dem Büro arc.grün aus, da es ihrer Meinung nach ihre Ideen am besten umsetzten kann, würde aber auch eine Zusammenarbeit mit Günther Hurrlein begrüßen, da er im Voraus schon viel Zeit in die Zusammenarbeit und Konzepterstellung investiert hat.

Nach weiteren Meinungsbekundungen ergeht folgender Beschluss:

Beschluss

Das Büro arc.grün aus Kitzingen erhält den Auftrag, das Konzept der Elterninitiative Himmelspark zu überplanen. Das Gesamtprojekt soll ca. 250.000,00 € betragen, wobei die Planungskosten mit 15.000,00 € für die Leistungsphase 1 – 4 geschätzt werden.
Bis Ende 2020 sollen erste Pläne vom Büro vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 8

Sachverhalt

a) Neubau Feuerwehrgerätehaus
Am 24.07.2019 wurden 12 Gewerke abgenommen und Mängel dokumentiert. Die Firmen wurden aufgefordert, die aufgefallenen Mängel sobald wie möglich zu beheben.
In der kommenden Woche muss der Umzug aus der alten Feuerwehrgarage erfolgt sein.


b) Hang unterhalb Grundstück Dietrich
Dieser Hang ist gemeindlich und wird ab August wieder von der Gemeinde gemulcht.


c) Kamerabefahrungen im Ortsgebiet
Wie uns die Firma selbst mitteilte, wird die Firma Carlo Linz bei Kanalnetzbefahrungen nicht mehr angeschrieben, da sie solche Großaufträge nichtmehr annehmen kann.


d) Verkehrsüberwachung
Die Firma Radarwacht ist im Moment im Betriebsurlaub. In der nächsten Sitzung werden sie sich im Gemeinderat vorstellen.


e) Duttenbrunntag
Bürgermeister Hemmelmann hat am diesjährigen Duttenbrunntag der Grundschule Himmelstadt teilgenommen. Er war sehr von dieser Veranstaltung beeindruckt.


f) Schulabschlussfeier Mittelschule
Ebenso nahm er an der Entlassfeier der Mittelschüler teil. Dieses Jahr aber ohne Himmelstadter Beteiligung.  


g) Hauptversammlung Landschaftspflegeverband
An der Hauptversammlung des Landschaftspflegeverbandes wurde auch teilgenommen. Hier ist Himmelstadt aufgrund des Bereichs Sternberg mit dabei.


h) Gewährleistung Ringstraße
37 Mängel wurden dokumentiert und markiert. Bis Ende August werden die Firmen hier nachbessern. Risse in den Fugen wurden nicht mit aufgenommen. Hier ist das Risiko zu hoch, im Nachhinein mehr Schaden anzurichten. Es werden lediglich grobe Fehler im Asphalt behoben.


i) Unfallverhütungsvorschrift
Auf der Kommandantendienstbesprechung der Feuerwehren wurde über die Unfallverhütungsvorschrift gesprochen. Hier kommen einige neue Regelungen auf die Gemeinde zu.


j) Bildstock Hexenbild
Der beschädigte Bildstock wird aktuell im Bauhof repariert und nach seiner Fertigstellung wieder an alter Stelle aufgestellt.  

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 9

Sachverhalt

a) Kamerabefahrung Kanalisation
Ein Gemeinderatsmitglied beklagte, dass die Mitarbeiter der Firma, die die Kamerabefahrung in der Ringstraße durchgeführt haben, ohne Erlaubnis über Privatgrund gefahren sind.  
Durch die Kamerabefahrung wurden zwei Schäden festgestellt, die mit Kurzinlinern ausgebessert werden.


b) Abriss Dreschhalle
Es ist aufgefallen, dass in der Dreschhalle Eternitplatten abgelagert wurden, die mit dem Abriss entsorgt werden sollen. Bürgermeister Hemmelmann erklärt, dass diese aus dem Bestand der Gemeinde sind und nicht von Privat dort abgelagert wurden. Sie werden rechtmäßig mit abtransportiert.


c) Reinigung der Straßen
Es wird darauf hingewiesen, dass Landwirte, die durch Arbeiten auf dem Feld die Fahrbahnen verunreinigen, diese danach zu säubern haben. Gerade im Bereich des Radweges kommt es hier zu unebenen Flächen mit Sturzpotential. Ein entsprechender Hinweis soll im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.


d) Spiegel Einmündung Ringstraße
Es wird nochmal nach der Aufstellung des Straßenspiegels gefragt. Der Spiegel wurde bereits vor einem Jahr genehmigt und bislang immer noch nicht aufgestellt. Bürgermeister Hemmelmann erklärt, dass dieser im Zuge der neuen Einfriedung aufgestellt wird. Vorab muss jedoch erst noch ein Stromkabel durch die Firma Bayernwerk verlegt werden.


e) Geschwindigkeitsmessgerät
Das Geschwindigkeitsmessgerät soll unbedingt bei der Ortsausfahrt Richtung Zellingen aufgestellt werden. Hier wird vermehrt festgestellt, dass sich Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit, gerade beim Verlassen des Orts, halten.
Bürgermeister Hemmelmann bestätigt, dass das Geschwindigkeitsmessgerät bei der nächsten turnusgemäßen Verlagerung in diesem Bereich aufgestellt wird.


f) Hinweisschilder Bahnhof
Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass es keinerlei Hinweisschilder zum Bahnhof gibt. Gerade ortsfremde Personen finden sich in Himmelstadt nicht zurecht.
Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, eine Beschilderung in Verbindung mit der Sanierung der Bahnunterführung zu veranlassen.  


g) Beschilderung Feuerwehrzufahrt Grundschule
Auf Nachfrage, wann die neuen Schilder an der Grundschule aufgestellt werden, gibt Bürgermeister Hemmelmann bekannt, dass diese im Zuge der Beschilderung im Gewerbegebiet bestellt werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 04.07.2019; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.08.2019 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzung vom 04.07.2019 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:56 Uhr