Datum: 12.09.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsicht
2 Erweiterung der Tagesordnung
3 BA 2019010; Triebstr. 57, Fl. Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2019013 Untere Ringstraße 57; Fl.-Nr. 5901 und 5902, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2019011; Mainstraße, Fl. Nrn. 1226, 1225/2 und 1225, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz Beratung und Beschlussfassung
6 BA 2007003a; Fl. Nr. 7645, Lage Langer Sand, Gemarkung Himmelstadt Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verfüllung der ehemaligen Sand- u. Kiesgrube Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanung der Stadt Karlstadt Beteiligung als Nachbargemeinde Beratung und Beschlussfassung
8 Bauleitplanung Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Beteiligung als Nachbargemeinde Beratung und Beschlussfassung
9 Restaurierung und Versetzung des Bildstockes "Hexenbild"; Beratung und Beschlussfassung
10 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
11 Umnutzung Fl.Nr. 184/185 zum Bauplatz am Friedhofsweg; Beratung und Beschlussfassung
12 Umnutzung, Teile Fl.-Nr. 1526 zu Bauplatz; Beratung und Beschlussfassung
13 Informationen des 1. Bürgermeisters
14 Kurze Anfragen
15 Sitzungsniederschrift vom 01.08.2019; Genehmigung

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1. Ortseinsicht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 1

Sachverhalt

18.30 Uhr  -  Treffpunkt Triebstraße 57

Die Gemeinderäte nehmen vor Ort Einsicht in die tatsächlichen Gegebenheiten. Festgestellt wird, dass sich im Bereich an den Nachbargrundstücken Einfriedungen unterschiedlicher Art und Höhe befinden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „BA 2019013; Untere Ringstraße 57, Gemarkung Himmelstadt, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage; Beratung und Beschlussfassung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. BA 2019010; Triebstr. 57, Fl. Nr. 378/4, Gemarkung Himmelstadt Errichtung einer Einfriedung und Terrassenüberdachung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt die vorhandene Terrasse überdachen und das Grundstück mit einer 2,00 m hohen Einfriedung begrenzen. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan „Mausberg“ setzt in seiner Fassung der 1. Änderung und Erweiterung vom 20.07.1982 eine Einfriedungshöhe von maximal 1,00 m fest. Die vorgesehene Einfriedung ist im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Die Befreiung kann erteilt werden, wenn die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung kann einer Befreiung zugestimmt werden. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Einfriedung und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Triebstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Der notwendigen Befreiung von der maximalen Höhe einer Einfriedung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. BA 2019013 Untere Ringstraße 57; Fl.-Nr. 5901 und 5902, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus mit Garage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Untere Ringstraße 57 ein Einfamilienhaus mit Garage errichten. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Untere Ringstraße 57 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. BA 2019011; Mainstraße, Fl. Nrn. 1226, 1225/2 und 1225, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zur Errichtung eines Blockbohlenhauses zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1226, 1225/ 2 und 1225 an der Mainstraße, Gemarkung Himmelstadt, ein Blockbohlenhaus zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz errichten und legen hierzu eine Bauvoranfrage vor. Mit dem Antrag soll die bauplanungsrechtlich Zulässigkeit und die wasserrechtliche Genehmigungsfähigkeit geklärt werden. Das geplante Gebäude soll aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains auf Betonstelzen errichtet werden. Die Grundstücke liegen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Die geplante Nutzung ist dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Zufahrt ist gesichert. Das geplante Gebäude kann an den öffentlichen Kanal in der Mainstraße angeschlossen werden. Die Wasserversorgung ist derzeit nicht gesichert. Die Möglichkeit eines Wasseranschlusses wird momentan geprüft. Die Erschließung des Grundstücks (Wasser) ist durch Sondervereinbarung zwischen den Bauherrn und der Gemeinde Himmelstadt zu regeln. Für das geplante Gebäude soll ein Stellplatz angelegt werden. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Blockbohlenhauses zur Ferienhausnutzung mit Stellplatz auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1226, 1225/ 2 und 1225 der Gemarkung Himmelstadt wird unter der Voraussetzung einer insgesamt gesicherten Erschließung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 8

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6. BA 2007003a; Fl. Nr. 7645, Lage Langer Sand, Gemarkung Himmelstadt Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verfüllung der ehemaligen Sand- u. Kiesgrube Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 6

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Verlängerung der Genehmigung (Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 28.09.2007, Az. B2007-199) zur Verfüllung der früheren Sand- und Kiesgrube. Die Grube liegt überwiegend auf Retzbacher Gemarkung sowie auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 7645 der Gemarkung Himmelstadt. Die bestehende Grube soll für weitere 15 Jahre mit nicht verkäuflichen Nebenprodukten der Einstufung Z 0 aus Schotterwerken (Staub, Sand, abgewaschene Sedimente, Abraum) verfüllt werden. Die voraussichtliche Verfüllmenge pro Jahr beträgt 3.200 m³, womit das geplante Gesamtvolumen der Verfüllung von 47.000 m³ nach 15 Jahren erreicht wird. Ein Betriebstagebuch wird geführt. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 7645 der Gemarkung Himmelstadt wird nicht weiter verfüllt, es erfolgen jedoch Arbeiten zur Schaffung von Strukturflächen (= Feuchtgebiete) für die Biotopentwicklung. Das Grundstück Fl. Nr. 7645 liegt im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (Baugesetzbuch). Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Gemeindliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Sonstige Belange, wie z.B. Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz und Straßenverkehrsrecht sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Verlängerung des Bescheides zur Verfüllung der früheren Sand- und Kiesgrube mit Arbeiten zur Schaffung von Strukturflächen für die Biotopentwicklung auf dem Grundstück Fl. Nr. 7645 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Stadt Karlstadt Beteiligung als Nachbargemeinde Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt informiert über eine Bauleitplanung im Stadtteil Laudenbach. Am südlichen Ortseingang (von Himmelstadt kommend) soll zwischen Main und Staatsstraße eine Gemeinbedarfsfläche für ein Feuerwehrhaus entstehen. Von der bisherigen Planung einer zusätzlichen Gewerbegebietsfläche und einer Sondergebietsfläche für landwirtschaftliche Hallen und Lagerhallen für nicht gewerbliche Nutzung wurde zwischenzeitlich abgesehen. Für die vorgesehene Nutzung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes (26. Änderung) und die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Östlich des Sportgeländes“) erforderlich. Die Gemeinde Himmelstadt wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gehört und hat mit Beschluss vom 07.12.2017 festgelegt, keine Einwendungen zu erheben. Die Gemeinde Himmelstadt erhält nun erneut Gelegenheit zur Stellungnahme im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB. Aus Sicht der Verwaltung sind durch das Bauleitplanverfahren keine Belange der Gemeinde Himmelstadt beeinträchtigt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Karlstadt und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich des Sportgeländes“ zur Kenntnis. Einwendungen gegen die Bauleitplanverfahren werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauleitplanung Zellingen, Bebauungsplan "Sondergebiet Freizeitgelände" Beteiligung als Nachbargemeinde Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Markt Zellingen möchte im Bereich der Badstraße in Zellingen ein Sondergebiet „Freizeitanlagen“ ausweisen. Das Gebiet umfasst die Fläche von der Friedrich-Günther-Halle bis zum Freibad. In diesem Bereich soll der bestehende Campingplatz erweitert werden und eine kleine Mischgebietsfläche entstehen. Die Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt findet im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. Aus Sicht der Verwaltung sind die Interessen der Gemeinde Himmelstadt durch die vorliegende Planung nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Einwendungen gegen die vorgelegten Planunterlagen „Sondergebiet Freizeitanlagen“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Restaurierung und Versetzung des Bildstockes "Hexenbild"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 9

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert anhand des Planausschnittes den bisherigen Standort und den geplanten Standort des Bildstockes.
Der Bildstock war von einem LKW beschädigt worden, ist mittlerweile restauriert und lagert derzeit im Bauhof. Das Amt für Denkmalpflege ist eingeschaltet. Eine Begutachtung erfolgt noch.
Vorgeschlagen wird, den Bildstock neu an der Gabelung zum Grundweg zu versetzen. Der neue Standort muss beim Amt für Denkmalpflege beantragt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Versetzung des Bildstockes „Hexenbild“ an den neuen Standort (Gabelung Grundweg) zu und beauftragt 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann, den Antrag beim Amt für Denkmalpflege einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 10

Sachverhalt

a) AELF, Betriebsleitung und –ausführung 2019
Für die Betriebsleitung und –ausführung 2019 auf 285,3 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kostenrechnung vom 17.07.2019 über 17.101,49 €, fällig am 01.08.2019, vor. Das Entgelt wurde zuletzt aktualisiert zum 01.07.2015 und ist seitdem stabil.
Im Haushalt 2019 sind Mittel in Höhe von 17.500 € veranschlagt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung über 17.101,49 € für die Betriebsleitung und –ausführung 2019 an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Nachhinein zu.


b) Reith-Forstunternehmen, Rückarbeiten, 06/2019
Für die Rückearbeiten von Fi ZE und Kronen legt das Reith-Forstunternehmen, Heugrumbach, eine Rechnung vom 18.06.2019 über 3.306,02 € vor. Die Rechnung wurde am 22.07.2019 zur Zahlung angewiesen.
Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 52.652 € veranschlagt. Davon sind mit der Rechnung Reith bislang etwa 34.000 € ausgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Rechnungsanweisung an die Firma Reith Forstunternehmen vom 18.06.2019 über 3.306,02 € für Rückearbeiten Fi ZE und Kronen, Leistung: Juni 2019, im Nachhinein zu.


c) W.E.T. GmbH, Wasserwerk: Wartung 2019
Für die Wartung der Betriebsanlagen im Wasserwerk 2019 legt die Firma W.E.T. – Wasser-Energie-Technologie GmbH, eine Rechnung vom 24.06.2019. über 4.034,34 € vor. Die Rechnung wurde am 23.08.2019 zur Zahlung angewiesen.
Im Haushalt sind Mittel in Höhe von 25.600 € veranschlagt. Davon sind mit der Rechnung W.E.T. GmbH bislang etwa 8.800 € ausgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Rechnungsanweisung an die Firma W.E.T. GmbH vom 24.06.2019 über 4.034,34 € für die Wartung der Betriebsanlage im Wasserwerk, Leistung: Juni 2019, im Nachhinein zu.


d) Metzler-Feuerschutz GmbH, Feuerwehrhelme u. a.
Für 28 Feuerwehrhelme mit Nackenschutz und Visier sowie Schutzbrillen legt die Firma Metzler-Feuerschutz GmbH, Waldbüttelbrunn, eine Rechnung vom 14.08.2019 über skontiert 5.058,92 € vor. Die Rechnung wurde am 20.08.2019 zur Zahlung angewiesen.
Im Haushalt sind auf der Haushaltsstelle 1300.9350 Mittel in Höhe von 181.000 € veranschlagt. In diesem Ansatz ist die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges MLF enthalten. Davon sind mit der Rechnung Metzler für die Feuerwehrhelme bislang etwa 70.300 € ausgegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Anweisung der Rechnung an die Firma Metzler-Feuerschutz GmbH vom 14.08.2019 über 5.058,92 € für Feuerwehrhelme und Zubehör im Nachhinein zu.

Beschluss 1

a) AELF, Betriebsleitung und –ausführung 2019
Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung über 17.101,49 € für die Betriebsleitung und –ausführung 2019 an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Reith-Forstunternehmen, Rückarbeiten, 06/2019
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Rechnungsanweisung an die Firma Reith Forstunternehmen vom 18.06.2019 über 3.306,02 € für Rückearbeiten Fi ZE und Kronen, Leistung: Juni 2019, im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) W.E.T. GmbH, Wasserwerk: Wartung 2019
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Rechnungsanweisung an die Firma W.E.T. GmbH vom 24.06.2019 über 4.034,34 € für die Wartung der Betriebsanlage im Wasserwerk, Leistung: Juni 2019, im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Metzler-Feuerschutz GmbH, Feuerwehrhelme u. a.
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Anweisung der Rechnung an die Firma Metzler-Feuerschutz GmbH vom 14.08.2019 über 5.058,92 € für Feuerwehrhelme und Zubehör im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Umnutzung Fl.Nr. 184/185 zum Bauplatz am Friedhofsweg; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 11

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert anhand der Planskizze die Gegebenheiten. Die vorgenannten Flurnummern am Friedhofsweg grenzen an Fl. 186 (ehemaliger Pfarrgarten) Dieser wird derzeit in zwei Bauplätze umstrukturiert. Die Gemeinde hätte nun mit der Umnutzung der Flurnummern 184/185 die Gelegenheit, ebenfalls einen weiteren Bauplatz am Friedhofsweg und damit innerorts zu errichten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Umnutzung des Grundstückes Fl. Nr. 184/185 zu einem Bauplatz am Friedhofsweg zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass der Weg zwischen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 186 und Fl. Nr. 184/185 „Dornengraben“ umgeleitet wird zum Friedhofsweg. Der bisherige Weg wird den Fl.Nr. 184/185 zugeschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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12. Umnutzung, Teile Fl.-Nr. 1526 zu Bauplatz; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 12

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert anhand der Planskizze die zu bildende Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1526, die zu einem Bauplatz umgenutzt werden könnte. Es könnte so ein Bauplatz mit einer Größe von ca. 600 qm entstehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt eine Ortsbesichtigung des Friedhofes vor der nächsten Sitzung des Gemeinderates vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 13

Sachverhalt

a) Neubau Feuerwehrhaus, Abnahme Gewerke
Am 11.09. wurden fünf Gewerke abgenommen. Bestehende kleinere Mängel wurden erfasst. Im Großen und Ganzen ist der Neubau des Feuerwehrhauses abgewickelt.


b) Verkehrsüberwachung;  Fa. RadarWacht
Die FA. RadarWacht hat zugesagt, in der Oktobersitzung des Gemeinderates Himmelstadt ihr Konzept zur Verkehrsüberwachung vorzustellen.


c) Grundschule Himmelstadt, Neueinschulungen
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass 14 Kinder aus Duttenbrunn und Himmelstadt neu in die Grundschule zum Schuljahresbeginn eingeschult wurden.


d) Förderbescheid E-Tankstelle
Der Förderbescheid liegt seit dieser Woche in der Gemeinde vor. Eine 50-%-Förderung bis max. 8.380 € sind für die Errichtung einer E-Tankstelle möglich. Der Bescheid ist bis 01.09.2020 gültig.


e) Baustellenbesichtigung gemeinsam mit der Bayernwerk AG
Für den 18.09. ist gemeinsam mit Vertretern der Bayernwerk AG eine Baustellenbesichtigung am Burkardstuhl, am Wiesenweg bis zur Garage Hart neben der Fischerhütte sowie am Ortsausgang nach Zellingen geplant.
Dabei soll die Verlegung der Stromkabel, der Erdverkabelung und die Arbeiten an der Straßenbeleuchtung besprochen werden.
Die Elektroarbeiten im Außenbereich an der Mehrzweckhalle sind bereits erledigt. Die Innenverkabelung der Mehrzweckhalle wird demnächst durch Fa. Russ vorgenommen. Die Arbeiten wurden zum 23.09. zugesagt.


f) Pflege der Flurwege
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass ein Treffen des Bauausschusses mit den Jagdgenossen stattgefunden hat. Die notwendigen Maßnahmen wurden besprochen. Die Gräben müssen gesäubert werden. Die Bankette werden durch Fa. Röder abgefräst. Ebenso wurden der Wegebau und die Ausbesserungen 2020 besprochen. Haushaltsmittel werden in das Folgejahr übertragen.


g) Errichtung Straßenverkehrsschilder im Gewerbegebiet und an der Mehrzweckhalle
Es wird darüber informiert, dass die Straßenverkehrsschilder geliefert wurden und demnächst aufgebaut werden.


h) Verkehrsspiegel Ringstraße westlicher Ast
Der zweite Verkehrsspiegel gegenüber der Unteren Ringstraße westlicher Ast ist an der Ecke Spielpatz montiert. Ursprünglich sollte der Spiegel im Zuge der Zaunarbeiten eingerichtet werden. Da sich die Zaunarbeiten aber noch etwas verzögern, wurde dies vorgezogen.


i) Abbruch Dreschhalle
Der Abbruch der Dreschhalle ist abgeschlossen. Nun muss die Planung zur Nutzung der Fläche 2020/2021 erfolgen.


j) Mittagsbetreuung, Grundschule Himmelstadt
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass die Mittagsbetreuung mehr genutzt wird und ausgedehnt werden muss, da mehr Erstklässler aufgenommen wurden. Die Betreuung beginnt ab 11:15 Uhr. Eine Stelle wurde nachbesetzt. Für das letzte Schuljahr erteilte der Freistaat einen Zuschuss von 7.000 €.


k) Landkreiszeitung „Lohnenswert“
Es wird darüber informiert, dass über Himmelstadt in der Zeitschrift „Lohnenswert“ noch im 4. Quartal 2019 berichtet wird. Anfrage durch den Redakteur der Zeitung – Zuarbeit durch Ingrid Haimann. Auch 2020 wird über Himmelstadt im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten berichtet.


l)Sanierung der Mehrzweckhalle, Bewilligung weiterer Fördermittel
Für die Sanierung der Mehrzweckhalle entstellen Kosten von rund 527.000 €
Die Kosten werden mit Mitteln aus dem KIP-Förderprogramm zu 207.100 € und mit FAG-Fördermitteln zu 107.000 € gedeckt. Der bei der Gemeinde verbleibende Anteil beträgt damit ca. 213.000 €. Die Ausschreibung für die anstehenden Arbeiten muss noch erfolgen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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14. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 14

Sachverhalt

a) Rückschnitt Grünschnitt
Es wird gebeten, erneut im Mitteilungsblatt die Bürger auf den Rückschnitt von Büschen und Bäumen hinzuweisen, so dass die Gehwege und Straßen ungehindert genutzt werden können.
Zudem wird vorgeschlagen, Anwohner, deren Büsche und Bäume besonders extrem in die öffentlichen Gehsteige und Straßen hineinragen, gesondert anzuschreiben und zum Rückschnitt des Grüngutes aufzufordern.
Bürgermeister Hemmelmann wird einen Hinweis im Mitteilungsblatt veranlassen.


b) Neubau Feuerwehrhaus, Abnahme Gewerke
Insbesondere bei Fliesenlegearbeiten (Verfugung Randfuge) wurden Mängel festgestellt. Die Bodenfließe war nicht überall ausgefugt worden. Der Fliesenleger wird diesbezüglich noch einmal angeschrieben.

Abstimmungsergebnis:                o. A.        

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15. Sitzungsniederschrift vom 01.08.2019; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.09.2019 ö 15

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 01.08.2019 mit folgender Änderung:

TOP 8 j: Das Wort Lichteiche wird gestrichen und durch das Wort Hexenbild ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 09:57 Uhr