Datum: 09.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortseinsicht Friedhof
2 RadarWacht GmbH - Kommunale Verkehrsüberwachung; Information und Vorstellung
3 Antrag Aussetzung Erschließung Hirtengarten; Beratung und Beschlussfassung
4 Rechnungsgenehmigung; Peridomus Institut Dr. Führer; Innenraumcheck Luft im Musikraum der Grundschule; Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2019014 Am Häuslesacker; Fl.-Nr. 5769, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienhaus; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung
6 Interkommunaler Bauhof; Analyse; Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des 1. Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019; Genehmigung

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1. Ortseinsicht Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat informiert sich vor Ort über die aktuelle Situation im Friedhof. Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert die derzeitige Auslastung. Im Gesamtbereich (alter und neuer Friedhofsbereich) stehen 45 Gräber leer. Die Kosten für Pflege und Unterhalt des Friedhofes belaufen sich auf 8.000 bis 10.000 € jährlich.
Aufgrund der hohen Kosten für Pflege und Unterhalt ist ebenso eine Gebührenerhöhung zu diskutieren.
Zur Frage der Lage der 20kV-Leitung wird mitgeteilt, dass diese um den neuen Friedhof herum verlegt ist. Ein Plan, aus dem die Lage der Leitung ersichtlich wird, liegt vor.
Im Hinblick eines voraussichtlichen Belegungsrückganges insbesondere des neuen Friedhofsbereiches wird vorgeschlagen, einen derzeit nicht genutzten Teilbereich (ca. 600 qm) herauszunehmen und zu einem Bauplatz umzunutzen.

Das Gremium erkundigt sich zur Größe der Urnengräber. Hierzu gibt es keine Norm. Aufgelassene Gräber im Altbereich des Friedhofes könnten dafür in Insellösungen genutzt werden.
Es wird um eine Auflistung demnächst zu erwartender Leerstände gebeten.
Das Gremium schlägt vor, über neue Bestattungsmodelle nachzudenken. Überlegt werden könnte z.B. zur Frage von anonymen Bestattungen oder Anpflanzung von Bäumen.

Bei einer Abtrennung eines Teilbereiches, müsste der neue Bauplatz vom Friedhofsgelände sichtbar z.B. mit einer Mauer, einer Hecke oder einem Zaum getrennt werden.
Der Gemeinderat diskutiert, ob vor Entscheidungsfindung eine Überplanung des Geländes gemacht werden sollte und fasst folgende Beschlüsse:

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Umnutzung eines Teilbereiches des Friedhofes („neuer Friedhof“) zu einem Bauplatz zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Umnutzung eines Teilbereiches des Friedhofes („neuer Friedhof“) zu einem Bauplatz ohne Vorplanung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

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2. RadarWacht GmbH - Kommunale Verkehrsüberwachung; Information und Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herr Sacher von der Fa. RadarWacht GmbH, der in Vertretung des erkrankten Herrn Schnitzler die Firmenpräsentation bezüglich der Informationen zur Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs übernimmt.

Die Präsentation geht den Gemeinderäten per Mail schriftlich zu.

Ein Angebot mit Datum 26.06.2019 zur Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Fa. RadarWacht liegt vor.
Im Vorfeld der Auftragsübernahme sind folgende Rahmenbedingungen durch die Gemeinde zu schaffen:

- Antragstellung beim Polizeipräsidium Unterfranken (Hr. Betz)

Personal wird im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung gestellt. Arbeitszeiten sind flexibel, auch am Samstag und Sonntag. Die tägliche Arbeitszeit soll 10 Stunden nicht überschreiten. Die benötigte Technik sowie die Arbeitskleidung werden gestellt. Die Übermittlung an die Verwaltung erfolgt direkt und 1 x pro Tag an die zentrale Rechnungsstelle der AKDB.
Zu klären ist das Verfahren der Weiterbearbeitung der Falschparker. Dies ist in der Gemeinde/Verwaltung bei Stellen eines Arbeitsplatzes oder in einer Drittgemeinde möglich. Die Fa. RadarWacht ist bereits in der Gemeinde Triefenstein vor Ort. Von hier aus könnte auch die Bearbeitung der Fälle aus Himmelstadt vorgenommen werden.

Vorgehen bei Vertragsabschluss:
- die zu prüfenden Straßen werden gemeinsam abgelaufen, festgelegt und protokoliert,
- innerhalb der Gemeinde wird ein Ansprechpartner benannt,
- mit der AKDB ist abzuklären, über wen die Bescheide verschickt werden sollen.

Auf Wunsch des Gemeinderates erläutert Herr Sacher im Anschluss das Vorgehen zur Überwachung des fließenden Verkehrs.
Empfohlen wird, mit einer Verkehrszählung zu beginnen, um Daten zu erfassen, wie viele und welche Fahrzeuge die zu prüfende Straße befahren und wie viele Verkehrsverstöße es gibt.
Die notwendige Technik wird durch die Fa. RadarWacht zur Verfügung gestellt.
Im zweiten Schritt wird der Verkehr durch eine gut sichtbare Kamera überwacht, bevor dann endgültig eine Entscheidung für eine stationäre Überwachung gefällt werden kann.
Ebenso ist eine mobile Verkehrsüberwachung möglich. Die Fa. RadarWacht hält hierzu mehrere Geräte und Fahrzeuge vor.
Das sog. „Blitzen“ ist hoheitliche Aufgabe der Kommune und kann deshalb nur durch einen Beamten der Kommune (Messbediensteter) durchgeführt werden.

Das Gremium erkundigt sich zur Dauer der Überwachungsmaßnahmen.
Die Überwachung ist zeitlich nicht begrenzt. Sinnvoll für die Überwachung des ruhenden Verkehrs ist jedoch ein Vertrag von mindestens 1 Jahr. Der Vertrag kann 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden und verlängert sich jeweils um die Vertragslaufzeit, wenn keine Kündigung erfolgt ist.

Die Arbeitszeit der Mitarbeiter beginnt vor Ort. Fahrtzeiten zum Einsatzort werden nicht berechnet.
Ca. 4 - 6 Monate nach Vertragsbeginn wird ein erstes Auswertungsgespräch zwischen Gemeinde und Fa. RadarWacht empfohlen.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herrn Sacher für die Ausführungen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Antrag Aussetzung Erschließung Hirtengarten; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 01.08.2019 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Straße am Hirtengarten zu erschließen. Daraufhin erfolgte am 11.09. eine Anliegerversammlung.
In der Versammlung wurde durch die Anwohner angeregt, die Maßnahme zu verschieben.
Eine Recherche in der Verwaltung ergab folgenden Rechtsstand:

Die Fertigstellung noch nicht endgültig ersterschlossener Straßen muss zum 31.03.2021 endabgerechnet sein. Ab 1. April 2021 können Erschließungsbeiträge nicht mehr erhoben werden, wenn seit der erstmaligen Herstellung der Straße 25 Jahre oder mehr vergangen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den Beschluss vom 01.08.2019 bezüglich der Erschließungsmaßnahmen Hirtengarten aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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4. Rechnungsgenehmigung; Peridomus Institut Dr. Führer; Innenraumcheck Luft im Musikraum der Grundschule; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 4

Sachverhalt

Für den zweiten Innenraumcheck Luft im Musikraum der Grundschule legt das Peridomus Institut Dr. Führer, Himmelstadt, eine 2. Abschlagsrechnung vom 14.08.2019 über 2.578,97 € vor. Die Rechnung wurde am 30.08.2019 zur Zahlung angewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Anweisung der Rechnung an das Institut Peridomus Dr. Führer vom 14.08.2019 über 2.578,97 € für einen weiteren Innenraumcheck Luft im Musikraum der Grundschule, Leistung: April bis Juli 2019, im Nachhinein zu.

Die überplanmäßigen Ausgaben sind über das Gesamtdeckungsprinzip abgedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. BA 2019014 Am Häuslesacker; Fl.-Nr. 5769, Gemarkung Himmelstadt; Neubau Einfamilienhaus; Bauvoranfrage; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Am Häuslesacker o. Nr., Fl. Nr. 5769 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten und legt hierzu eine Bauvoranfrage vor. Es handelt sich um eine Umplanung zu dem in der Gemeinderatssitzung vom 04.04.2019 behandelten Antrag. Die jetzige Planung sieht andere Gebäudestandorte vor. Folgende Punkte sollen geklärt werden:
  • Ist eine Bebauung anlog zu den Festlegungen im Bebauungsplan „Häuslesäcker“ in den dargestellten Baufeldern möglich?
  • Wird einem Kniestock von einem Meter zugestimmt?
  • Wird einem flachgeneigten Satteldach bzw. Pultdach in Änderung zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Häuslesäcker zugestimmt?
  • Ist die Erschließung des Grundstücks direkt von der Straße aus möglich?
  • Wird der im Plan dargestellten Lage der Doppelgarage zugestimmt?
  • Können Abwasserkanäle überbaut werden wenn die Überbauung im Fall von Reparaturen an den Kanälen einfach entfernt werden können (z.B. aufgeständerte Terrasse etc.)?
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Häuslesäcker“ und im Überschwemmungsbereich des Mains. Auf dem Grundstück Fl. Nr. 5769 wurde bis Ende der 70er Jahre eine Kläranlage der Gemeinde Himmelstadt betrieben. Derzeit befinden sich auf dem Grundstück noch Abwasserbauwerke (Regenüberlaufbauwerk und Kanalleitungen) der Gemeinde Himmelstadt, die nicht überbaut werden dürfen. Diese Bauwerke sind in Betrieb (nicht stillgelegt!) und müssen jederzeit zugänglich sein. Das von der Bauherrin geplante Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Zu den Fragestellungen der Bauvoranfrage wird festgestellt:
  • Der derzeit gültige Bebauungsplan „Häuslesäcker“ vom 27.09.1991 sieht eine Bebauung mit einem Wohnhaus nicht vor, denn für das Grundstück Fl. Nr. 5769 ist kein Baufenster zur Wohnhausbebauung vorgesehen. Als Art der Nutzung des Grundstücks Fl. Nr. 5769 ist „Regenrückhaltebecken“ festgelegt.
  • Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzung zu Kniestöcken, d.h. im Baugebiet zulässige Gebäude dürfen – unter Einhaltung der restlichen Vorgaben (Firsthöhe, Dachform u. Dachneigung) - auch mit Kniestock ausgeführt werden.
  • Der Bebauungsplan schreibt als Maß der baulichen Nutzung für die mit Wohnhäusern bebaubaren Bereiche hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze fest, dass 1 Vollgeschoss und 1 Dachgeschoss als Vollgeschoss möglich ist (I + DG). Zulässig sind nur Satteldächer und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38 – 48 Grad.
Die bereits vorhandenen Gebäude im Bereich des Bebauungsplanes Häuslesäcker halten die Festsetzungen zu Bauweise I + DG und Dachform ein. Ein flachgeneigtes Sattel- oder Pultdach fügt sich nicht in die vorhandene Bebauung ein.
Zur Erhaltung des für das Baugebiet gewählten Planungskonzeptes rät die Verwaltung eindringlich von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes insbesondere für das Maß der baulichen Nutzung ab. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Bezugsfallwirkung für künftige Bauvorhaben im Baugebiet haben.
  • Die Zufahrt ist über die Straße Am Häuslesacker gesichert. Die Wasserversorgung ist gesichert, ein Wasserhausanschluss ist im Grundstück Fl. Nr. 5769 vorhanden. Die Abwasserbeseitigung ist gesichert und kann auf dem Grundstück nach Regel der Technik angebunden werden. 
  • Zur geplanten Lage der Garage wird festgesellt, dass der Abstand des Gebäudes zu den auf dem Grundstück vorhandenen Abwasserbauwerken der Gemeinde nicht ausreichend ist. Bauliche Anlagen/Gebäude müssen die erforderlichen Abstände zu den gemeindlichen Abwasserbauwerken einhalten, sodass Reparatur und Wartung der Bauwerke ungehindert möglich sind. Um Setzungen und Bauschäden an den Gebäuden zu verhindern, sind die Gebäude mit passender Statik zu errichten.
  • Ein Überbau der gemeindlichen Abwasserbauwerke kann aus Sicht der Verwaltung nicht zugelassen werden.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes kann nach § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Grundzüge der Planung sind berührt, wenn das planerische Leitbild der Gemeinde betroffen ist. Bei dem geplanten Bauvorhaben der Bauherrin sind die Grundzüge der Planung berührt.
Aus Sicht der Verwaltung kann einer Wohnhausbebauung am geplanten Standort trotz fehlendem Baufenster zugestimmt werden, wenn im Übrigen die Festsetzungen des Bebauungsplanes zum Bereich H 4 eingehalten werden. Dem Standort der Garage kann nicht zugestimmt werden, da keine ausreichenden Abstände zu den gemeindlichen Abwasserbauwerken vorhanden sind.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bebaubarkeit des Grundstückes Fl. Nr. 5769 der Gemarkung Himmelstadt sowie zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem genannten Grundstück wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

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6. Interkommunaler Bauhof; Analyse; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 6

Sachverhalt

Es wird darüber informiert, dass die ILE MainWeinGarten (8 vom Main) eine Analyse zur Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe in Auftrag geben möchte. Hierfür wird die Zustimmung der beteiligten ILE-Gemeinden benötigt. Entstehende Kosten für die Analyse werden durch die ILE getragen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, sich der Analyse der ILE MainWeinGarten zur Prüfung der interkommunalen Zusammenarbeit der gemeindlichen Bauhöfe anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 7

Sachverhalt

a) Arbeiten an der Straßenverkabelung durch Fa. Bayernwerk AG
In einem Baustellentermin am 18.09.2019 wurden vor Ort die geplanten Maßnahmen am Burkardstuhl, im Wiesenweg und am Ortsausgang Zellingen mit der Bayernwerg AG durchgesprochen. Baubeginn der Maßnahme ist der 21.10.2019.


b) Pflege Flurwege
Das Abfräsen der Bankette durch Fa. Röder hat am 07.10.2019 begonnen.


c) Baubeginn Maßnahmen an der Mehrzweckhalle
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass seit 07.10.2019 auch die Maßnahmen am Zaun beim Spielplatz an der Mehrzweckhalle sowie die Elektroarbeiten innen in der Mehrzweckhalle begonnen haben.


d) Grünes Klassenzimmer, Besuch von Kultusstaatssekretärin Anna Stolz
Es wird darüber informiert, dass Kultusstaatssekretärin Anna Stolz am 27.09.2019 gemeinsam mit Kindern der Grundschule Himmelstadt den Lernort „Grünes Klassenzimmer“ des Landgartens Himmelstadt besucht hat.


e) Telekom Übernahme Leerrohrsystem Ringstraßen
Für die Übernahme des Leerrohrsystems in den beiden Ringstraßen ist von der Telekom AG ein Betrag von 208.000 € eingegangen. Der Bescheid liegt vor.


f) Bürgermeisterdienstbesprechung im Landratsamt
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass wichtigster Punkt der letzten Dienstbesprechung im Landratsamt die Förderung des digitalen Klassenzimmers war. Möglich sind zukünftig jährlich Förderungen bis 50.000 €. Gleichzeitig wird aber mitgeteilt, dass der bisher dafür zuständige Sachbearbeiter gewechselt hat und die Stelle derzeit unbesetzt ist.


g) Planungen Himmelspark
Es wird darüber informiert, dass Gespräche mit Herrn Wirth vom Landschaftsarchitektur- und Stadtplanungsbüro arc.grün aufgenommen wurden.
Herr Wirth war zu einer Ortseinsicht in der Gemeinde. Eine Bestandsaufnahme des betreffenden Geländes wurde gemacht. Erste Gestaltungsvorschläge sollen bis zum Jahresende in der Gemeinde eingehen.
Die Ausmessung des Geländes wurde beauftragt und wird in die Planung einfließen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 8

Sachverhalt

a) Beleuchtung Kirchturm
Der Sensor scheint erneut defekt. Um Überprüfung wird gebeten. Angeregt wird, bis dahin die Beleuchtung außer Betrieb zu nehmen.


b) Verkehrsschilder Bereich Mehrzweckhalle
Die Schilder sind in der Bauabteilung vorhanden. Derzeit sind sie noch nicht aufgestellt. Bürgermeister Hemmelmann ist in ständigem Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter.


c) Parkplätze am Kirchplatz
Es wird festgestellt, dass die öffentlichen Parkplätze am Kirchplatz von Dauerparkern belegt sind. Angeregt wird eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung der Parkplätze vorzugeben. Zudem ist der Standort der Behindertenparkplätze neu zu bewerten. Vorgeschlagen wird zudem, dass gesamte Parkplatzkonzept neu zu bewerten. So könnte z.B. ein Teil der wassergebundenen Fläche als neuer Standort für einen Behindertenparkplatz umgenutzt werden.
Der Gemeinderat wird diesen Punkt in die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen aufnehmen.


d) Widmung Wiesenweg
Da der Wiesenweg vermehrt vom Verkehr genutzt wird, soll geklärt werden, welche Nutzung des Weges zukünftig geplant ist. Hierzu muss jedoch auch eine Widmung des Weges erfolgen. Die Überlegungen hierzu sollen in die Konzeptplanung Fuhrgärtlein mit einfließen.

Problematisch ist vor allem die Kurve am Biergarten. Hier wird eine Verkehrssicherung empfohlen.
Gleichzeitig wird darüber informiert, dass die Straßenlampen im Rahmen der Kabelverlegearbeiten mit errichtet werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.10.2019 ö 9

Sachverhalt

Gemeinderat Harald Gangl teilt mit, dass er an der Sitzung vom 12.09.2019 nicht teilgenommen hat. Dies wurde in der Sitzungsniederschrift übersehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2019 ohne Änderung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:01 Uhr