Datum: 06.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2020001; Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung
2 BA 2020002; Obere Ringstr. 56, Fl. Nr. 7917/2, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Nebengebäude Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2020003; Mausbergstr. 24, Fl. Nr. 502/38, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2020004; Lärchenweg 5, Fl. Nr. 502/71, Gemarkung Himmelstadt Anbau einer Eingangseinhausung Beratung und Beschlussfassung
5 Himmelspark : 1 oder 2 Toiletten - Grundsatzentscheidung; Beratung und Beschlussfassung
6 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
7 Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 "Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020; Genehmigung

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1. BA 2020001; Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen und Gerätehalle Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Stellplätzen und eine Gerätehalle errichten. Die Gerätehalle soll zur Unterbringung der vorhandenen Maschinen (Traktor, Anhänger, Wippsäge, Seilwinde, Holzspalter) für den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes für Weinbau und Forstwirtschaft des Betriebsinhabers und Vaters der Bauherrin, Hirtengartenweg 4 dienen.

Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart hat festgestellt, dass zur Erhaltung des Gebietscharakters im Baugebiet Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten weitere Wohnhausbebauung nur in Verbindung mit Landwirtschaft oder auch Tierhaltung zugelassen werden kann. Das geplante Bauvorhaben sieht Wohn- und landwirtschaftliche Nutzung vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Das Wohnhaus überschreitet die festgelegte Baugrenze um bis zu 8,00 m in nördliche Richtung, die landwirtschaftliche Gerätehalle liegt komplett außerhalb der Baugrenze. Das Wohnhaus soll nicht mit naturrotem oder rotbraunem Material, sondern in schiefergrau eingedeckt werden. Die landwirtschaftliche Gerätehalle soll nicht mit einem Satteldach mit dem Wohngebäude angepasster Dachneigung und Dachüberstand, sondern mit einem flachgeneigten Pultdach errichtet werden. Die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wurden beantragt mit der Begründung, das Grundstück optimal ausnutzen zu wollen und dem Hinweis, dass bereits Gebäude und Nebengebäude mit den gleichen Abweichungen in direkter Umgebung vorhanden sind. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen städtebaulich vertretbar. Bezugsfälle für die beantragten Befreiungen sind im Baugebiet bereits vorhanden. Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen und landwirtschaftlicher Gerätehalle auf dem Grundstück Hirtengartenweg 4 b, Fl. Nr. 1301/2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, Dacheindeckungsfarbe für das Wohnhaus und Dachform der landwirtschaftlichen Gerätehalle wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. BA 2020002; Obere Ringstr. 56, Fl. Nr. 7917/2, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Nebengebäude Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Obere Ringstr. 56, Fl. Nr. 7917/2 der Gemarkung Himmelstadt ein Zweifamilienhaus mit Carport und Nebengebäude errichten und die bestehenden Gebäude abbrechen. Mit einer Bauvoranfrage soll folgendes geklärt werden:
  1. Fügt sich das zweigeschossige Wohngebäude mit den geplanten Abmessungen in die Umgebung ein?
  2. Sind die beiden südlichen Grenzbebauungen (eingeschossiges Nebengebäude u. Carport) nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO) zulässig bzw. genehmigungsfähig?
  3. Abstandsflächenübernahme aus dem Jahr 1965: Ist es korrekt, dass die dingliche Sicherung im Grundbuch auch heute hoch Gültigkeit besitzt und nach der Beseitigung der baulichen Anlagen erneut auf die Grenze gebaut werden darf?
Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das geplante Vorhaben ist dort allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert (Zufahrt, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Der Stellplatzbedarf wird im Rahmen des späteren Antrags auf Baugenehmigung beurteilt. Fragen zum Abstandsflächenrecht (Art. 6 BayBO) sind ausschließlich durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu bewerten. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Nebengebäude auf dem Grundstück Obere Ringstr. 56 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Die abstandsflächenrechtliche Beurteilung (Art. 6 BayBO) des geplanten Vorhabens ist durch das Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. BA 2020003; Mausbergstr. 24, Fl. Nr. 502/38, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Mausbergstr. 24, Fl. Nr. 502/38 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg I. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Die festgelegte Baugrenze wird in westliche Richtung um ca. 0,85 m überschritten. Die zulässige talseitige Traufhöhe (maximal 6,00 m) wird um bis zu 1,90 m überschritten. Der Bebauungsplan sieht für Wohnhäuser eine Dachneigung von 26 bis 35 Grad vor. Abweichend davon soll das geplante Satteldach des Wohnhauses eine Dachneigung von 20 Grad erhalten. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass Terrassen so auszuführen sind, dass sie sich dem natürlichen Gelände angleichen. Die Bauherren planen jedoch eine Terrassenauffüllung an der Westseite mit einer Quadersteinmauer von 1,00 m Höhe. Hinsichtlich der Geländegestaltung bestimmt der Bebauungsplan, dass der natürliche Hangverlauf erhalten bleiben muss, dass Geländeübergänge sanft anzuziehen sind, dass auffällig steile Böschungen und Abgrabungen unzulässig sind und dass Stützmauern über 0,50 m vermieden werden sollten und einer besonderen Genehmigung bedürfen. Die Bauherren beabsichtigen aufgrund des ungünstigen Geländeverlaufs eine Geländeauffüllung, wie auch der westliche Nachbar Fl. Nr. 572/6 (Baugebiet Mausberg II). An der nördlichen Grundstücksgrenze zum unbebauten Grundstück Fl. Nr. 572/39 soll durch die geplante Geländeauffüllung eine Stützmauer mit einer Höhe von 1,68 m bis 2,70 m entstehen. Wegen der Wandhöhe der Garage von 4,37 m im Mittel an der nördlichen Grundstücksgrenze wurde außerdem ein Antrag auf Erteilung einer Abweichung nach Art. 6 Bayerische Bauordnung (BayB0) gestellt, der vom Landratsamt Main-Spessart zu bewerten ist. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die Grundzüge der Planung nicht berührt. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig, ein Nachbar hat die Unterschrift verweigert.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Mausbergstr. 24 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, talseitige Traufhöhe, Dachneigung, Terrassengestaltung, Geländegestaltung und Stützmauer wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. BA 2020004; Lärchenweg 5, Fl. Nr. 502/71, Gemarkung Himmelstadt Anbau einer Eingangseinhausung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Erteilung einer Baugenehmigung für den Anbau einer Eingangseinhausung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Lärchenweg 5, Fl. Nr. 502/71 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg I. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind nicht beantragt. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau einer Eingangseinhausung am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Lärchenweg 5 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Himmelspark : 1 oder 2 Toiletten - Grundsatzentscheidung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 5

Sachverhalt

Bisher ist geplant, für das Gelände Himmelspark eine Toilettenanlage zu errichten. Aufgrund der Weitläufigkeit des Geländes soll nun überlegt werden, ob es sinnvoller ist, statt einer zentralen Toilettenanlage, zwei Anlagen zu errichten.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann stellt zwei mögliche Standorte zur Diskussion:
- unterhalb Brückenzollhaus
- an der Pumpstation, Bereich Festwiese

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung von zwei Toiletten in der Anlage Himmelspark zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 7

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6. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 6

Sachverhalt

a) Gerschütz Armin, Maistraße 14, 97225 Zellingen, 4.358,67 €, September 2019
Für geleistete Arbeiten in der Grundschule Himmelstadt, hier Fehleranalyse und Einbau zweier elektrischer Dachfenster-Rollos, sowie Arbeiten an der Pausenhoftüre im Zeitraum Juli mit August 2019 stellt die Firma Armin Gerschütz, Maistraße 14, 97225 Zellingen, den Betrag von 4.647,25 € in Rechnung.
Die Rechnungen wurden über die Haushaltsstellen 2110.5000 (Pausenhoftüre, 288,58 €) und 2110.9450 (Dachfenster-Rollos, 4.358,67 €) am 24.09.2019 gezahlt.


b) Energieversorung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4,
    97753 Karlstadt, 5.056,89 €, Oktober 2019
Für im Zeitraum Juli 2019 geleistete Arbeiten im Rahmen einer Wasserrohrbruchsuche an der Rudolf-Diesel-Straße 5 stellt Die Energie am 11.10.2019 den Betrag von 5.056,89 € in Rechnung.

Die Rechnung wurde über die Haushaltsstelle 8151.5150 am 05.11.2019 gezahlt.


c) Forstunternehmer Markus Kuhn, Bundesstraße 37, 97941 Distelhausen, 9.035,06 €
Für im Zeitraum Dezember 2019 und Januar 2020 aufgearbeitetes Holz in der Abteilung „Pillenberg“ stellt Forstunternehmer Markus Kuhn 9.035,06 € in Rechnung.

Die Rechnung wurde über die Haushaltsstelle 8551.6360 am 31.01.2020 gezahlt.

Beschluss 1

a)  Gerschütz Armin, Maistraße 14, 97225 Zellingen, 4.358,67 €, September 2019
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Firma Armin Gerschütz über 4.358,67 Euro für den Einbau von Dachfenster-Rollos und die Reparatur der Pausenhoftüre an der Grundschule Himmelstadt vom September 2019 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4,
    97753 Karlstadt, 5.056,89 €, Oktober 2019
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt, für im Juli 2019 geleistete Arbeiten bei der Wasserrohrbruchsuche in der Rudolf-Diesel-Straße 5 über 5.056,89 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Forstunternehmer Markus Kuhn, Bundesstraße 37, 97941 Distelhausen, 9.035,06 €
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung von Forstunternehmer Markus Kuhn für im Zeitraum Dezember 2019 und Januar 2020 aufgearbeitetes Holz in der Abteilung „Pillenberg“ über 9.035,06 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 "Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 7

Sachverhalt

Das Büro Schirmer Architekten + Stadtplaner GmbH, Würzburg, hat im Auftrag der Stadt Karlstadt die Gemeinde Himmelstadt mit Schreiben vom 23.01.2020 am Bebauungsplanverfahren             „2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt“ im Rahmen der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme wurde bis zum 02.03.2020 erbeten.
Es handelt sich um ein Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB mit integrierter Grünordnungsplanung. Als Art der baulichen Nutzung soll im Hinblick auf die Lärmimmissionen ein Mischgebiet festgesetzt werden. Als Grundlage des Bebauungsplanverfahrens dient ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Karlstadt und der Gesundheitszentrum Karlstadt GmbH nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Ziel der Bauleitplanung ist die Umnutzung des aufgegebenen Krankenhausstandortes als Gesundheitszentrum mit Büro und Praxisräumen für medizinische Dienstleistungen und ergänzende Nutzungen wie beispielsweise Apotheke, Fachmarkt für Orthopädie und Gastronomie.
Außerdem soll zur Verbesserung der Parksituation ein zweigeschossiges Parkdeck entstehen.

Das Gremium wird anhand von Planunterlagen über das Bauleitplanverfahren unterrichtet.

Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt. Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Einwendungen zu erheben.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen das Bebauungsplanverfahren „2. Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 2 Krankenhausgebiet der Stadt Karlstadt“ der Stadt Karlstadt im Rahmen der §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 8

Sachverhalt

a) Rußrindenkrankheit, Rodung am Grillplatz
Es wird darüber informiert, dass, wie im letzten Waldbegang besprochen, der von der Rußrindenkrankheit betroffenen Bereich am Grillplatz gerodet worden ist. Ein Pflanzplan wurde durch den Revierförster festgelegt. Die Pflanzen sind bestellt. Der Gemeinde entstehen keine Kosten, da der Ortsverband CSU/FBL die Kosten für Pflanzen und Aufforstung übernimmt.


b) Entfernung Schwammspinnernester
Es wird um einen Termin zur mechanischen Entfernung der Schwammspinnernester gebeten. Die Schwamspinnernester befinden sich bis zu einer Höhe von 2 m an den Bäumen und können mit Wurzelbürsten abgerieben werden.
In einer gemeinsamen Aktion mit Gemeinderäten und Bevölkerung sollen die Nester entfernt werden. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird unter Berücksichtigung der gemeindlichen Terminplanung einen Termin für einen Samstagvormittag Ende Februar bzw. im März vorschlagen.
Der Termin wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.


c) AK Weihnachtsmarkt, Rückblick
Der AK Weihnachtsmarkt hat sich zu einer Nachbesprechung bezüglich des Weihnachtsmarktes im vergangenen Jahr getroffen. Die Veranstaltung wurde positiv bewertet. Allerdings wurde die sehr schwierige Parksituation problematisiert. Parkplätze im Gewerbegebiet wurden nicht genutzt. Stattdessen waren Einfahrten im Umfeld zugeparkt. Im Laufe des Jahres soll es deshalb ein Gespräch mit der Polizei geben, wie die Situation verbessert werden könnte. Eine Überlegung ist z.B. die Einrichtung eines Shuttlebusses, so dass auch die Parkplätze im Gewerbegebiet genutzt und der Altort entlastet wird.


d) Bürgerfahnen zum Ortsjubiläum
Es wird darüber informiert, dass demnächst Fahnen bestellt werden können. Die Fahnen sind in verschiedenen Größen als Bannerfahnen vorrätig. Muster sind im Garten des Bürgermeisters zu besichtigen. Es wird keine Hissflaggen geben. Eine Bestellliste wird angelegt. Es ist gewünscht, dass im Jubiläumsjahr an möglichst vielen Häusern die Fahnen angebracht werden.


e) Kreisversammlung des Gemeindetages
Im Landratsamt in Karlstadt fand die Kreisverbandsversammlung des Gemeindetages statt. Themen waren u.a. die Mülldeponie sowie die Müllgebühren, das 365 €-Ticket für den Öffentlichen Nahverkehr, der Bebauungsplan des Klinikum Lohr sowie der Umbau des ehemaligen Krankenhauses in Karlstadt.
Es wurde auch über das schwierige Thema Datenschutz aufgrund der DSGVO gesprochen, wovon der gesamte Landkreis betroffen ist. Einen zentralen Datenschutzbeauftragten soll es zukünftig nicht im Landratsamt geben. Vorgeschlagen wurde, dass in den Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften jeweils selbst ein Datenschutzbeauftragter benannt wird.


f) Baupläne Rückmeldungen vom Landratsamt
Für die eingereichten Baupläne zur Verwirklichung von Bauprojekten sind nun vom Landratsamt die Planunterlagen und Genehmigungen zurückgesendet worden. Dies betrifft den
- Umbau ehemaliger Gasthof Stern (nach 9 Monaten rückgesendet)
- private Bauvorhaben (nach 6 Monaten bzw. 8 Wochen entschieden)


g) ILE Lenkungsausschuss
1. Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass in der letzten Sitzung des ILE Lenkungsausschusses ein Blühflächenkonzept vorgestellt wurde.


h) Jahreshauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft
Die Forstbetriebsgemeinschaft beschäftigt sich aktuell mit folgenden Hauptthemen:
- Klimawandel
- Rußrindenkrankheit
- Eschenspitzensterben
Die Themen wurden in der letzten Jahreshauptversammlung vorgestellt und besprochen.


i) Versammlung des Abwasserzweckverbandes
Der Abwasserzweckverband hat die aktuellen Zahlen vorgestellt. Demnach entfallen auf die Verbandsmitglieder eine Verbandsumlage von insgesamt 1.242.432 € sowie eine Investitionsumlage von insgesamt 43.800 €.
Der Anteil Himmelstadts an der Verbandsumlage beträgt 108.595,39 € und an der Investitionsumlage 3.985,80 € und ist damit im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen.


j) Maßnahmen Wegeerhalt
Eine Maßnahme für den Wegeerhalt erbrachte Firma Bauermees aus Thüngersheim, indem sie entlang des Weinbergzaunes Mulcharbeiten durchführte.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 9

Sachverhalt

a) Termin Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Ingrid Haimann gibt den nächsten Sitzungstermin bekannt. Die Sitzung findet statt am 19.02., 17:00, Uhr im Rathaus Zellingen.


b) Sanierung Mehrzweckhalle, aktueller Sachstand
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann gibt bekannt, dass er erneut Kontakt mit dem Ingenieurbüro Gruber aufgenommen hat. Es wurde mitgeteilt, dass noch nicht alle Unterlagen vorliegen, insbesondere fehlen noch Daten des Statikers. Deshalb verzögert sich der Beginn der Sanierung noch. Bürgermeister Hemmelmann drängt nun auf zeitnahe Umsetzung.


c) Spiegel Obere Ringstraße, gegenüber Untere Ringstraße westlicher Ast
Der Spiegel ist nicht optimal ausgerichtet. Es wird darum gebeten, den Sichtwinkel neu einzustellen.


d) Überprüfung der Hydranten
Gefragt wird nach der turnusmäßigen Überprüfung der Hydranten. Der Turnus ist nicht bekannt. Festgestellt wurde jedoch bei einem kürzlich durchgeführten Test, dass mehrere Hydranten nicht einwandfrei funktionieren.
Die Wartung des Wassernetzes wurde an die Energieversorgung Lohr-Karlstadt vergeben. Ob im Wartungsvertrag auch die Prüfung der Hydranten inbegriffen war, muss geprüft werden.
Ein Termin zwischen 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann und Herrn Knorz von der ENERGIE Karlstadt findet am kommenden Dienstag statt.


e)Entwässerungsgräben im Waldbereich
Festgestellt wird, dass die Entwässerungsgräben teilweise straßengleich gefüllt sind. Sie müssen wieder ausgebaggert werden. Mit den Gemeindearbeitern wurde abgesprochen, die Gräben bei Bedarf punktuell zu reinigen. Es wird vereinbart, dass die Reinigung an den schwierigsten Stellen innerhalb der nächsten 1 - 2 Wochen durchgeführt wird.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.02.2020 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2020 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 10:15 Uhr