Datum: 04.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2020008 Talrainstraße 24; Fl.-Nr. 547/22, Gemarkung Himmelstadt Neubau Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung
2 BA 2020009 Waldstraße 13; Fl.-Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung
3 Weitere Beförsterung des Gemeindewaldes Himmelstadt durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten; Beratung und Beschlussfassung
4 Anträge aus der Bevölkerung; Beratung und Beschlussfassung
5 Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Hauptstr. 45 Himmelstadt Errichtung eines Notdaches Beratung und Beschlussfassung
6 Himmelspark - Widerspruch Anwohner; Befragung der Bevölkerung - Information
7 Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Gemeindliche Flächen als Blühflächen - Sachstand
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschriften vom 06.05.2020 und 14.05.2020; Genehmigung

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1. BA 2020008 Talrainstraße 24; Fl.-Nr. 547/22, Gemarkung Himmelstadt Neubau Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Talrainstraße 24 der Gemarkung Himmelstadt ein Zweifamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“. Der Bebauungsplan sieht ein allgemeines Wohngebiet vor. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten.
Die Baugrenze soll in nördlicher und östlicher Richtung überschritten werden. Die nördliche Baugrenzenüberschreitung beträgt 1,00 m, die östliche Baugrenzenüberschreitung ca. 0,30 m. Begründet wird das Erfordernis mit einer besser nutzbaren Rückzugsfläche im südwestlichen Bereich. Im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg III“ wurden bislang keine Befreiungen von den Baugrenzen erteilt. Die Befreiung hätte für künftige Bauvorhaben Bezugsfallwirkung.
Das Gebäude soll mit einem Pultdach errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Gebäudetiefe bei Gebäuden mit Pultdach maximal 9,0 m betragen darf. Das Gebäude ist mit einer Gebäudetiefe von 9,17 m geplant. Die Überschreitung der maximalen Gebäudetiefe sei aufgrund der Normierung des Fertighausherstellers erforderlich. Die vorhandene Grundflächenzahl beträgt 0,456. Der Bebauungsplan setzt eine maximale Grundflächenzahl von 0,4 fest. Gesetzlich ist eine Überschreitung der maximalen Grundflächenzahl bis zu einem Wert von 0,6 für Garagen und Nebenanlagen zulässig.

Des Weiteren wird eine verringerte Abstandsfläche zu der nördlich angrenzenden gemeindlichen Grünfläche gewünscht.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiung städtebaulich vertretbar ist. Aus Sicht der Verwaltung werden durch die Überschreitung der Gebäudetiefe und durch die höhere Grundflächenzahl die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Befreiungen sind städtebaulich vertretbar. Baugrenzen sind ein wesentlicher Bestandteil der Bauleitplanung. Bei der Überschreitung sind die Grundzüge der Planung berührt.
Die gemeindliche Grünfläche kann zur Einhaltung der erforderlichen Abstandsfläche verwendet werden. Bei einer Veränderung der Grünfläche in Baufläche hätte dies jedoch nachteilige Auswirkungen auf die Bebaubarkeit.

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Talrainstraße 24 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Der Befreiung bezüglich der Gebäudetiefe von 0,17 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Befreiung bezüglich der höheren Grundflächenzahl wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Befreiung bezüglich der Baugrenzenüberschreitungen von 1,0 m und 0,3 m wird zugestimmt unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die Abstandsflächenübernahme offiziell notariell beglaubigen lässt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. BA 2020009 Waldstraße 13; Fl.-Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus mit Stellplätzen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 13 der Gemarkung Himmelstadt ein Wohnhaus errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“ Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan sieht vor, dass zu dem Erdgeschoss als Vollgeschoss auch das Dachgeschoss ein Vollgeschoss sein kann. Hier soll zusätzlich das Kellergeschoss als Vollgeschoss gebaut werden. Ein Kellergeschoss wird zum Vollgeschoss, wenn im Mittel die Deckenunterkante mehr als 1,2 m über dem natürlichen Gelände liegt. Hier beträgt die mittlere Höhe der Deckenunterkante über dem natürlichen Gelände 1,26 m. Des Weiteren wird die maximale Traufhöhe des Gebäudes bergseitig um 1,80 m und talseitig um 1,00 m überschritten. Der festgelegte maximale Böschungswinkel von 1:2 kann im Bereich der Stellplätze nicht eingehalten werden. Das Dach soll entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes (naturrot) granitfarbig gedeckt werden.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Bezugsfälle für die beantragten Befreiungen sind im Bebauungsplangebiet bereits vorhanden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden, die erforderlichen Stellplätze sind vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Waldstraße 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Zahl der Vollgeschosse, Traufhöhe berg- und talseitig, Böschungswinkel und Dachfarbe) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Weitere Beförsterung des Gemeindewaldes Himmelstadt durch das Amt für Landwirtschaft und Forsten; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 3

Sachverhalt

Der zuständige Revierförster FOAR Werner Trabold scheidet zum 30.04.2021 aus dem Staatsdienst aus und geht in Ruhestand.

In einem persönlichen Gespräch hat Bgm. Hemmelmann mit Herrn Trabold die weitere Beförsterung des Himmelstadter Gemeindewaldes erläutert.

Ab 2025 zieht sich das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) offiziell aus der Beförsterung von Gemeindewäldern über 200 ha zurück.

Aufgrund des anstehenden Klimawandels sollte jedoch die Beförsterung beim AELF bleiben.

Hierzu stellt die Gemeinde Himmelstadt einen Antrag beim AELF, dass die Betriebsausführung und die Betriebsleitung des Himmelstadter Gemeindewaldes über die Dienstzeit von FOAR Werner Trabold beim AELF in Karlstadt bleibt.

Eine Kooperation mit Retzstadt und Thüngen ist anzustreben.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt stellt den Antrag beim AELF in Karlstadt, dass die Betriebsleitung und Betriebsführung beim AELF bleibt. Als Grund wird der Klimawandel und die beständige Leitung und Ausführung angeführt. Dabei ist eine Kooperation mit der Gemeinde Retzstadt und dem Markt Thüngen anzustreben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Anträge aus der Bevölkerung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 4

Sachverhalt

a) Vermüllung der Umwelt durch den Faschingszug.
Ausgeworfene Folienreste liegen dem Antrag bei.

b) Müll in Himmelstadter Wald und Flur – Aufstellung von Informationsschilder

c) Informationsschilder „Umweltschutz - Zigarettenkippen richtig entsorgen“

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Auslegen/Aushängen der Informationszettel durch den Bauhof zu. Jede Bank, an der ein Zettel hängt, muss dementsprechend mit einem Mülleimer ausgestattet sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Hauptstr. 45 Himmelstadt Errichtung eines Notdaches Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Eigentümer des Anwesens Hauptstraße 45 der Gemarkung Himmelstadt möchten zur Vermeidung weiterer Schäden am denkmalgeschützten Gebäude ein Notdach errichten. Der formlose Antrag für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis der Bauherren bedarf der Zustimmung des Gemeinderates.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Errichtung eines Notdachs auf dem Gebäude Hauptstraße 45 der Gemarkung Himmelstadt zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Himmelspark - Widerspruch Anwohner; Befragung der Bevölkerung - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 6

Sachverhalt

Die Planung für den Himmelspark nimmt Gestalt an. Bei solchen Projekten ist es üblich, die Öffentlichkeit mit einzubeziehen und die Bevölkerung zu befragen. Aufgrund von Corona kann dies nicht in einer gemeinsamen Veranstaltung, wie dies bisher gängige Praxis war, erfolgen. Aus diesem Grund werden jetzt Informationsbögen erarbeitet, die von der Bevölkerung kommentiert und beantwortet werden können.

Außerdem ist ein Widerspruch mit Unterschriftenliste eingegangen. Der Widerspruch zielt gegen den Bauantrag und den Standort für die Toilettenanlage am Kriegerdenkmal.

Der Widerspruch und die Befragung der Bevölkerung sollen als Ganzes gewertet werden.

Beschluss

Bevor die Flyer in Umlauf gebracht werden, werden diese zunächst dem Gemeinderat vorgestellt. Dabei können von Seiten des Gremiums Änderungswünsche vorgebracht werden.
Hierfür wird eine gesonderte Sitzung in Erwägung gezogen.

Der Gemeinderat stimmt der Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Gemeindliche Flächen als Blühflächen - Sachstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 7

Sachverhalt

In Rahmen der Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) wurde auch das Interkommunale Blühflächenkonzept ausgearbeitet. Die Gemeinde Himmelstadt steht dem Thema „Rettet die Bienen“ positiv gegenüber.

Von der Verwaltung wurden u.a. Grundstücke als mögliche Blühflächen vorgeschlagen:
Flur-Nr.:
Lage:
Größe in m²
871
Mausberg
307
3026
Neuflur
Teilfläche mit 1800
5492/0
Fahrwiesen
Ggf. Teilfläche 800 - 900
5787/0
Steinwiesen
620
6820
Langer Sand
2418
547/0
Nähe Lindenweg
281




Hierzu zeigt Bürgermeister Hemmelmann die einzelnen Grundstücke mittels Beamer und teilt die Lage und Größe mit.

Die Verwaltung bittet um Beschlussfassung, welche Grundstücke in Zukunft als Blühflächen ausgewiesen werden sollen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt zu, die oben genannten sechs Blühflächen zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 8

Sachverhalt

a) RIS hat nicht funktioniert
Es wird darüber informiert, dass das Ratsinformationssystem vorrübergehend nicht funktioniert hat. Da nun alle Gemeinderatsmitglieder einen Zugang haben, kann dieser nun wieder umfangreich mit allen Funktionen uneingeschränkt genutzt werden.


b) Deckenlampen in MZH – Änderung auf LED
Hierfür wird keine extra Vergabe benötigt, die Änderung auf LED war bei der Ausschreibung der Sanierung im Gesamtelektrokonzept beinhaltet.


c) Dach vom Klostergebäude
Das Dach wurde von der Firma Genheimer begutachtet, ein Angebot zur Reparatur liegt nun vor. Daraufhin wurde der Auftrag erteilt, um eine schnelle und zeitnahe Reparatur zu ermöglichen.


d) Besprechung Mittagsbetreuung 2020/2021
Zurzeit belaufen sich die Anmeldungen für die Mittagsbetreuung im kommenden Schuljahr auf 34 Kinder. Aufgrund der hohen Nachfrage wird eine Einteilung in 2 Gruppen benötigt. Da die räumlichen Begebenheiten in der Grundschule Himmelstadt begrenzt sind, wird der Raum für die Erstklässler nach Unterrichtsende als Raum zur Hausaufgabenbetreuung genutzt. Nach 13 Uhr wird dieser wieder als 2. Gruppenraum eingesetzt. Ein Antrag auf Förderung wurde bereits gestellt.


e) Stellvertreter beim Schulverband – 2. Stellvertreter bei VG
Bürgermeister Herbert Hemmelmann gibt bekannt, dass er der 1. Stellvertreter beim Schulverband Zellingen und der 2. Stellvertreter bei der VG ist.


f) Schließung Sparkassen
Wie nun auch durch die Medien zu entnehmen ist, werden bis zum Ende vom Jahr sämtliche Filialen geschlossen. Sparkassendirektor Peter Schmitt informierte den Bürgermeister, dass die Filialen kein Kriterium mehr erfüllen, welches für eine Öffnung spricht. Darunter fällt unter anderem auch die Filiale in Himmelstadt. Dies wurde 2019 von den Sparkassen beschlossen, jedoch aufgrund des Kommunalwahlkampfes nicht umgesetzt. Es soll nun ein Telefonkundenservice in Betracht gezogen werden, welcher auch einen Geldversand per Post ermöglichen soll. In naher Zukunft ist auch davon auszugehen, dass die VR-Bank auch ihre Filiale in Himmelstadt schließen wird. Senioren, welche nicht mehr mobil sind, sollte man daher mehr unterstützen.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird gebeten, ein Gespräch mit den jeweiligen Banken zu suchen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten, gerne auch mit anderen Gemeinden zusammen.


g) Präsentation Dernbach durch Architektur-Büro Wiener
In der Sitzung am 02.07.2020 wird ein Mitarbeiter des Architektur-Büro Wiener ein Benutzungskonzept vorstellen, Dauer ca. 1. Stunde.


h) Begehung in der Ringstraße
Es wurden offene Mängel im Asphalt dokumentiert. Diese werden in Kürze behoben.
Die Mängel an den Wasserrinnen sind bereits behoben worden.


i) Abnahme der Kinderkrippe
Die Abnahme der Kinderkrippe erfolgte am 28.05.2020. Es wurden keine Mängel festgestellt. Die Genehmigung gilt ab dem 01.09.2020 für ein Jahr. Nun kann man sich an die Planung für den Anbau setzen. Erfolgt kein Anbau, kann die Betriebserlaubnis entzogen werden. Es wurde bei der Diözese angefragt, jedoch gab es bisher noch keine Antwort.
Aus dem Gremium wurde angeregt, sich über eine mögliche Förderung der Baumaßnahmen zu informieren.


j) Schrottauto Langenforstweg
Das Auto wurde erfolgreich entsorgt. Der Besitzer hat das Recht an seinem Eigentum aufgebeben.


k) AK Weihnachtsmarkt
Der Arbeitskreis Weihnachtsmarkt war in dieser Woche wieder aktiv. Die Hütten sind soweit alle vergeben. Es wird 4 Wochen vor Beginn des Marktaufbaus entschieden, ob der Markt stattfinden kann.
Das Team geht bisher von einer Durchführung aus.


l) Neues Bauhoffahrzeug
Die drei Bürgermeister haben sich wie beauftragt entschieden, ein neues Bauhoffahrzeug anzuschaffen. Dabei ist die Wahl auf eine VW Crafter Pritsche, 3,5 m Länge mit 140 PS, einer verstärkten Federung, Stirnwandschutz und einer Tageszulassung (100 km) gefallen. Die Lieferzeit beträgt hier 14 Tage.
Die Kosten belaufen sich jedoch höher, als sie angesetzt waren. Dazu im Nichtöffentlichen Teil mehr.


m) Erschließung Bauplätze am Friedhof
Es fand ein Gespräch mit dem St. BRUNO WERK (SBW) e.G. statt. Dabei erfolgt die Vergabe nun durch das SBW. Dieses übernimmt die Aufgabe als Bauträger und die Baubetreuung. Die Kosten werden in den Bauplatz miteingerechnet und anschließend erschlossen. Die Erschließungsbeiträge werden durch die Gemeinde berechnet. Der Friedhof wird daraufhin zu den Bauplätzen abgezäunt.

Der Bauplatz Nummer 3 steht zurzeit nicht zur Verfügung. Erst nachdem eine Stützmauer gesetzt wurde, wird dieser wieder freigegeben.

Das Gremium fragt an, ob eine mögliche Leerrohrverlegung im Friedhofsweg stattfinden kann. Dieses kann dann dafür genutzt werden, um die Lampe mit Strom zu versorgen, falls die Variante mit den LEDs auf Dauer zu teuer wird. Hierfür müsste man mit Herrn Alexander Schütz Rücksprache halten.


n) Ortsbegehung Spielplätze
Am 25.06.2020 ab 18 Uhr wird ein Ortstermin zur Begehung der Spielplätze stattfinden. Dauer ca. 2 Stunden.
Dabei werden unter anderem Verbesserungs-/Verschönerungsmöglichkeiten erarbeitet, um die Spielplätze im Ort aufzuwerten. Bisher ging ein Antrag bezüglich der Errichtung eines Sonnensegels über dem Sandkasten an der Mehrzweckhalle ein. Es kann generell solch eine Anwendung an allen gemeindlichen Spielplätzen überdacht werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 9

Sachverhalt

a) Ferienprogramm
Gemeinderat Marcus Hilpert informiert darüber, dass Frau Schreck, Mitarbeiterin des Kreisjugendrings, erklärt hat, dass Kommunen und Vereine genauso gefördert werden, wenn sie ein Ferienprogramm auf die Beine stellen. Die Betreuer können weiterhin abgerechnet werden.
Vom Kreisjugendring wird angeboten, eine „Basteltüte-to-go“ im Wert von 4,00 € je Tüte an die Kinder zu verteilen. Außerdem werden viele Online-Angebote in Kürze veröffentlicht.

Das Gremium hält angesichts der derzeitigen Situation fest, das Ferienprogramm 2020 nicht durchzuführen.
Nun soll ein entsprechender Hinweis im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.


b) Eindringling aus dem Orient
Hierbei handelt es sich um das Orientalische Zackenschötchen, welches den Experten Kopfzerbrechen bereitet.
In Himmelstadt kann dieses Gewächs am Main, der Christbaumschonung und dem Mausberg aufgefunden werden. Es ist leicht verwechselbar mit dem Raps. Eine mögliche Bekämpfung wird nicht in Aussicht gestellt. Der Bauhof wurde angewiesen, das Zackenschötchen auf den gemeindlichen Grundstücken kurz zu halten. Dies dient als erste Maßnahme, um eine Ausbreitung einzudämmen.


Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschriften vom 06.05.2020 und 14.05.2020; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.06.2020 ö 10

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 06.05.2020 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.05.2020 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 11:01 Uhr