Datum: 17.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bestattungswesen; Änderung gemeindliche Friedhofsatzung vom 04.12.2015; Gestaltungsvorschriften Urnengräber; Beratung und Beschlussfassung
2 Silvesterfeuerwerk; Vorgehensweise, Platzsperrung; Information und Beratung
3 Bauleitplanung Sondergebiet Schule; Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2020017 Waldstraße 11 a; Fl.-Nr. 382/44 u. a. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 05.11.2020; Genehmigung

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1. Bestattungswesen; Änderung gemeindliche Friedhofsatzung vom 04.12.2015; Gestaltungsvorschriften Urnengräber; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Im gemeindlichen Friedhof wurden kürzlich 12 neue Erdurnengräber errichtet. Um eine einheitliche, dem Friedhofscharakter entsprechende Gestaltung sicherstellen zu können, bedarf es hierzu allgemeinverbindliche Regelungen. Hierzu ist die Friedhofssatzung vom 04.12.2015 entsprechend zu ergänzen.

Satzungstext bisher:

㤠24 Gestaltungsvorschriften
  1. Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen des § 21. Das Grabmal darf jedoch über die Grundfläche des Grabes nicht hinausragen und einschließlich Sockel eine Höhe von 115 cm nicht überschreiten.„

Satzungstext neu:
㤠24
  1. Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen des § 21. Das Grabmal darf jedoch über die Grundfläche des Grabes nicht hinausragen und einschließlich Sockel im Bereich von Abteilung III, Reihe 2, Grab Nr. 2a-4d, eine Höhe von 40 cm, in den weiteren Bereichen des Friedhofes eine Höhe von 115 cm nicht überschreiten. Die Bepflanzung der Grabstätte darf die Höhe des Grabmales nicht überschreiten.“

Beschluss

Die gemeindliche Friedhofsatzung wird wie folgt geändert:

㤠24 Gestaltungsvorschriften
  1. Grabmale unterliegen in ihrer Gestaltung, Bearbeitung und Anpassung an die Umgebung lediglich den allgemeinen Anforderungen des § 21. Das Grabmal darf jedoch über die Grundfläche des Grabes nicht hinausragen und einschließlich Sockel im Bereich von Abteilung III, Reihe 2, Grab Nr. 2a-4d, eine Höhe von 40 cm, in den weiteren Bereichen des Friedhofes eine Höhe von 115 cm nicht überschreiten.
Die Bepflanzung der Grabstätte darf die Höhe des Grabmales nicht überschreiten.“
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Silvesterfeuerwerk; Vorgehensweise, Platzsperrung; Information und Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 2

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat beim Landratsamt Herrn Hafenrichter zu Maßnahmen an Silvester nachgefragt.

Da in Bayern auch an Silvester eine Ausgangssperre von 21:00-5:00 Uhr gilt, sind keine weiteren Maßnahmen seitens der Gemeinde für Feuerwerke in dieser Zeit erforderlich. Überlegt werden könnte jedoch, ob das Verbot von Feuerwerk auch vor oder nach diesen Zeiten gelten sollte.

Der Gemeinderat hält dies für nicht notwendig. Zum einen wird in diesem Jahr kein Silvesterfeuerwerk verkauft, es können allenfalls Restbestände aus Vorjahren benutzt werden. Zum zweiten wird aber auch darauf hingewiesen, dass eine Kontrolle eines gemeindlichen weitergehenden Verbotes nur schwer durchsetzbar ist.
Aus diesem Grunde sollten die Gemeinde keine weiteren eigenständigen Regelungen erlassen. Die Vorgaben des Landes und des Bundes reichen aus.

1. Bürgermeister Hemmelmann wird die Entscheidung des Gemeinderates an das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen mitteilen, mit Bitte um Weitergabe an das Landratsamt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Bauleitplanung Sondergebiet Schule; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 3

Sachverhalt

Der Kindergarten platzt aus allen Nähten. Eine Erweiterung ist unumgänglich. Diese soll in Fertigbauweise auf dem angrenzenden Parkplatz erfolgen. Dieser gehört zum Bebauungsplan „Sondergebiet Grundschule“. Der B-Plan muss wie folgt geändert werden.

Die Art der Nutzung in: Grundschule, Kindergarten und Kindertagesstätte

Zudem muss die dort verlaufende Straße verkürzt werden.
Der Abstand zur Südgrenze muss fest mit 3 m eingetragen werden.

Für die Durchführung wird das Planungsbüro Rüdiger Amthor aus Stetten beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den Bebauungsplan „Sondergebiet Grundschule“ zu ändern, um eine Erweiterung des Kindergartens zu ermöglichen.

Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt.

Der Planungsauftrag wird an das Planungsbüro Rüdiger Amthor auf Stundenbasis vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. BA 2020017 Waldstraße 11 a; Fl.-Nr. 382/44 u. a. Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 11 a ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Aktuell ist das Grundstück im Bebauungsplan als Spielplatz dargestellt und nicht bebaubar. Aus diesem Grund wird zurzeit eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange finden momentan statt. Die Auslegung endet am 15.01.2021. Die Bebauungsplanänderung soll in der Februarsitzung des Gemeinderates als Satzung beschlossen werden. Das Bauvorhaben hält die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht ein. Die Baugrenze ist bis zu einer Tiefe von 3,50 m vom Garagenbereich (gehört in diesem Fall zum Wohngebäude) überschritten. Der Wohnbereich überschreitet ebenfalls die Baugrenze um ca. 1,0 m. Die Firstrichtung entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das Gebäude soll giebelständig zu Straße errichtet werden. Der Bebauungsplan sieht ein traufständiges Gebäude entlang der Straße vor. Bergseitig ist die Traufhöhe mit maximal 3,20 m festgesetzt. Das Gebäude soll mit einer Traufhöhe von ca. 4,0 m errichtet werden. Der festgesetzte Stauraum vor der Garage von 5,0 m wird nicht eingehalten. Der geplante Stauraum beträgt 3,0 m. Die Garage soll ein Flachdach erhalten. Flachdächer sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig. Die Dacheindeckung soll dunkelgrau  ausgeführt werden. Der Bebauungsplan sieht eine rote Dacheindeckung vor. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.  Bezugsfälle sind in der näheren Umgebung vorhanden. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Die Nachbarbeteiligung sollte auch auf das Grundstück Fl.-Nr. 382/23 ausgedehnt werden.
Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung  eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Waldstraße 11 a der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den (künftigen) Festsetzungen des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 5

Sachverhalt

a) Weihnachtspostamteröffnung
Das Weihnachtspostamt wurde ohne Trubel und Auflauf eröffnet, wie in der Presse bereits veröffentlicht. Staatsministerin Judith Gerlach setzte den Ersttagsstempel.
Auch in diesem Jahr sind wieder sehr viele Briefe an das Christkind beim Weihnachtspostamt eingegangen.


b) Gespräch mit der Initiative Himmelspark
Es wird darüber informiert, dass eine erste Auswertung der eingegangenen Fragebögen zum Himmelspark vorgenommen wurde. Die Information darüber erfolgt in der Januarsitzung des Gemeinderates.


c) Gutachtertermin bezüglich der eingestürzten Mauer Hauptstraße
Mitgeteilt wird, dass ein Gerichtsgutachter vor Ort die Schadstelle besichtig hat. Nach dessen erster Aussage hätte bereits der Bergdruck ausgereicht, um früher oder später die Mauer zum Einsturz zu bringen.
Das Gutachten wird, sollte es zum Klageverfahren kommen, in die gerichtliche Entscheidung einfließen.


d) Baumkontrolle im Gemeindegebiet
Die Baumkontrolle ist nun abgeschlossen und wird derzeit ausgewertet. Das Gutachten und das Kataster werden nach Auswertung an die Gemeinde zugeschickt.


e) Gespräch zwischen Kindergartenleitung und Bundestagesabgeordneten Alexander Hoffmann
Über das Gespräch wird informiert. Inhalt war ein offener Austausch über die aktuelle Arbeitssituation in diesem Bereich in der Corona-Pandemie.


f) Schlüsselzuweisungen vom Freistaat, Ausgleich Gewerbesteuer
Von der Verwaltung wurden folgende Zuweisungen an die Gemeinde Himmelstadt mitgeteilt:
Schlüsselzuweisung vom Freistaat Bayern:        515.640 €
Ausgleich Gewerbesteuer:                          36.336 €


g) Christbaumverkauf
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt den Gemeinderäten für die Unterstützung beim Christbaumverkauf.
Sein Dank gilt zudem den Gemeindearbeitern für die Organisation und Durchführung des Verkaufes sowie der Kundschaft, die sich vorbildlich an die Regeln gehalten hat.


h) Schließung VR-Bank zum 31.12.2020
Die VR-Bank Würzburg wird ihre Filiale in Himmelstadt zum 31.12.2020 schließen. Ein Auszahlsystem im Maxl-Bäck einzurichten, ist vom Betreiber abgelehnt worden. Ob alternativ ein anderes Lebensmittelgeschäft im Ort dies übernehmen könnte, müsste noch verhandelt werden.
Aktuell ist jedoch auch eine E-Mail eines Geldautomatenbetreibers bei der Gemeinde eingegangen. Auch diese Variante sollte geprüft werden. Nachteilig für letzteres sind vermutlich die hohen Gebühren. 1. Bürgermeister Hemmelmann wird mit dem Geldautomatenaufsteller Kontakt aufnehmen.


i) Schließung VG vom 21.12.2020 bis 03.01.2021
Die Verwaltungsgemeinschaft ist im oben genannten Zeitraum komplett geschlossen. Eine Notbesetzung ist jedoch gegeben.


j) Anonyme Anregungen, Kritiken und Beschimpfungen
1. Bürgermeister Hemmelmann teilt mit, dass in der Gemeinde zahlreiche anonyme Anregungen, Kritiken, aber auch Beschimpfungen eingehen. Oft werden dabei Forderungen zu Sachverhalten gestellt, die aber bereits in der Gemeinde beraten und beschlossen worden sind. Deutlich wird, dass sich die betreffenden Bürger dazu nicht über das Mitteilungsblatt informieren. Dies ist besonders ärgerlich, vor allem auch wegen der anonymen Vorwürfe, da es dadurch schwierig ist, Kontakt mit den betreffenden Bürgern aufzunehmen, um Fehlinformationen auszuräumen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 6

Sachverhalt

a) Baumkataster
Es wird darum gebeten, das Gutachten zeitnah einzufordern, um noch vor der neuen Vegetationsperiode im März eine Begehung durchführen und weitere Überlegungen machen zu können.


b) Begehung Bahngelände, Stellflächen
Eine Begehung des Bahngeländes durch den Bauhof bezüglich Stellflächen für Fahrradständer hat stattgefunden. Angeregt wird, auch Stellflächen für Parkplätze auf beiden Seiten des Bahnhofes zu suchen. Im Bereich gibt es kleinere gemeindliche Grundstücke, die dafür in Betracht kommen könnten.
Es wird vorgeschlagen diesbezüglich eine Ortsbegehung des Gemeinderats durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Sitzungsniederschrift vom 05.11.2020; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 14. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 17.12.2020 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 05.11.2020 unter Berücksichtigung der genannten Überprüfung zu TOP 2 (§6 Satz 1.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2021 11:25 Uhr