Datum: 13.08.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2020010; Am Burkardstuhl 55, Fl. Nr. 196, Gemarkung Himmelstadt Ausbau des Dachgeschosses Beratung und Beschlussfassung
2 Bauleitplanung; 7. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "Recyclinganlage östlich der B 27" Sachstand und weitere Vorgehensweise Beratung und Beschlussfassung
3 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
4 Einrichtung von WLAN-Hotspots im Gemeindebereich; Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen

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1. BA 2020010; Am Burkardstuhl 55, Fl. Nr. 196, Gemarkung Himmelstadt Ausbau des Dachgeschosses Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö 1

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Am Burkardstuhl 55, Fl. Nr. 196 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Am Burkardstuhl 55 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; 7. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan "Recyclinganlage östlich der B 27" Sachstand und weitere Vorgehensweise Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Beschluss des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 wurden die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zum Betrieb einer Bauschuttrecyclinganlage beschlossen. Gleichzeitig wurde beschlossen, einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen. Der ausgearbeitete und vom Gemeinderat gebilligte Durchführungsvertrag wurde vom Vorhabensträger bislang nicht akzeptiert. Eine Grundwasseruntersuchung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat mit Schreiben vom 06.09.2013 mitgeteilt, dass das verfüllte Material im „Restloch“ nicht den Vorgaben entspricht und ein Wiederausbau und die ordnungsgemäße Verwertung des Materials zu fordern ist. Der Ausbau des Materials hat nicht stattgefunden. Wiederholte Anschreiben, Fristsetzungen und Ortstermine haben keine nennenswerten Ergebnisse geliefert. Die letzte Zusicherung des Vorhabensträgers, das „Restloch“ auszuheben, wurde nicht eingehalten. Das gelagerte Recyclingmaterial auf dem Gelände hat sich kontinuierlich vergrößert. Unter Berücksichtigung des zeitlichen Ablaufs und dem unzureichenden Verfahrensablauf regt die Verwaltung an, die Beschlüsse des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Recyclinganlage an der B 27“ aufzuheben.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Beschlüsse des Gemeinderates Himmelstadt vom 08.12.2011 zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Recyclinganlage östlich der B 27“ aufzuheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird beauftragt, Gespräche mit dem Landratsamt Main-Spessart über die weitere Vorgehensweise zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö 3

Sachverhalt

a) Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung, Zum Helfenstein 4,
     97753 Karlstadt
Bedingt durch den teilweisen Einsturz der Stützmauer am Friedhofsweg und der damit verbundenen abgerissene Wasserleitungen mussten Hausanschlüsse abgetrennt werden. Die Energieversorgung stellt am 07.07.2020 für die Abtrennungsarbeiten einschließlich der Tiefbauarbeiten durch die Firma Scheb, Himmelstadt, für den Leistungszeitraum April 2020 einen Betrag von brutto 4.548,97 Euro in Rechnung.

b) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt
Für die Betriebsleitung und –ausführung 2020 auf 298,4 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kostenrechnung vom 17.07.2020, fällig am 05.08.2020, über 16.670,36 € vor. Das Entgelt wurde zuletzt aktualisiert zum 01.07.2015 und ist seitdem stabil.

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung vom 07.07.2020 für die Abtrennung von Hausanschlüssen am Friedhofsweg über 4.548,97 € brutto im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnung des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17.07.2020 über 16.670,36 € für die Betriebsleitung und –ausführung 2020 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Einrichtung von WLAN-Hotspots im Gemeindebereich; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö 4

Sachverhalt

Im Jahr 2018 beschäftigte sich der Gemeinderat Himmelstadt bereits mit der Errichtung von WLAN/Hotspots im Gemeindebereich.

Es wurden die verschiedenen Varianten (Mietmodell, Kaufmodell) besprochen, allerdings wurde die Einrichtung vom Gemeinderat abgelehnt.

Mittlerweile gibt es in einigen Nachbarorten (z. B. Karlstadt, Erlabrunn, Leinach) WLAN-Hotspots, die über BayernWLAN gefördert wurden. Bürgermeister Hemmelmann möchte aufgrund dessen die Einrichtung von WLAN Hotspots über BayernWLAN nochmal vorstellen und über eine Einrichtung entscheiden lassen:

Seit 1.8.2019 unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen mit folgendem Programm:

Örtliche Projekte
Für den Ausbau von BayernWLAN mit vier Accesspoints kann mit einer finanziellen Unterstützung für die Ersteinrichtungskosten von bis zu 10.000,00 € (brutto) gerechnet werden.
Jeder realisierte Accesspoint wird mit bis zu 2.500,00 € (brutto) bezuschusst (Obergrenze 10.000 € brutto).

Regionale Projekte
Hier handelt es sich um Standorte mit herausragendem regionalen Charakter (Wirkung geht über die Grenzen der Kommune hinaus, z. B. denkbar am Glaspavillon mit Brückenzollhaus und Naturschaugarten).
Auch hier wird bei einem Ausbau von mindestens vier Accesspoints eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000,00 € brutto gewährt. Es können aber auch weniger Accesspoints errichtet werden, dann beträgt die Fördersumme 2.500,00 € je Accesspoint brutto.  

Durchführung:        

Wunschstandort/e festlegen: an welchen Standorten soll es BayernWLAN geben?

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Einrichtung von WLAN-Hotspots über BayernWLAN zu. Die Anzahl wird in späterer Sitzung festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö 5

Sachverhalt

  1. Mannschaftstransportwagen (MTW) Fördermittelbescheid eingetroffen
Der Fördermittelbescheid über 13.100 € liegt nun vor. Fa. Renninger wurde zur Vorbereitung der Ausschreibung beauftragt. Die Ausschreibung läuft. Die Vergabe wird in der Sitzung am 17.09.2020 stattfinden.


  1. Mitglied der Bauhof-AG Karl Gehrsitz verstorben
Karl Gehrsitz ist mit 86 Jahren leider verstorben. Er war bis zuletzt aktives Mitglied der Bauhof-AG. Er hat sich besonders um die Restaurierung der Bildstöcke verdient gemacht. Den letzten Bildstock, den er gerichtet hat, ist der Bildstock „Hexenbild“ der kürzlich wieder aufgestellt wurde.
Die Beisetzung findet am 19.08.2020 statt.


  1. E-Ladesäule
Ein Gespräch mit Bayernwerk und ENERGIE zur Abstimmung der Arbeiten hat stattgefunden. Ein zusätzlicher Anschlusskasten wird nicht benötigt. Es besteht eine Fördermöglichkeit bis 8.000 €.


  1. Erschließung Bauplätze am Friedhof
Es wird mitgeteilt, dass die Erschließung in 2 Wochen beginnt. In der kommenden Woche finden Gespräche mit den beteiligten Firmen zur Abstimmung statt. Das Bauunternehmen R. Scheb hatte mitgeteilt, dass aufgrund der Auftragslage ein früherer Beginn als bisher geplant möglich ist.


  1. Wasser- und Abwassersatzung
Es wird darüber informiert, dass eine neue Wasser- und Abwassersatzung erstellt werden muss. Dies wird Gegenstand der nächsten Sitzung des Gemeinderates sein.


  1. Bauausschuss
Es wird um Vereinbarung weiterer Sitzungstermine gebeten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 7. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.08.2020 ö 6

Sachverhalt

  1. Straßenarbeiten Am Hirtengarten
Von Anwohnern wurden bei Regen Pfützenbildung auf der sanierten Straße festgestellt. Die Reklamation wurde bereits weitergegeben und wird demnächst behoben.


  1. Verunreinigungen Sitzgruppen
Es wird festgestellt, dass trotz angebrachter Schilder an den Sitzgruppen, Benutzer ihren Müll und auch hauptsächlich Zigarettenkippen nicht mitnehmen. Allerdings ist es nun nicht mehr ganz so verschmutzt.


  1. Wasserversorgung
Das Gremium erkundigt sich, ob die Wasserversorgung für Himmelstadt angesichts der langen Trockenperiode sichergestellt ist.
Dies wird bejaht. Die Schüttung der Quelle ist sogar wegen des Frühjahrsniederschlages etwas besser als im Vorjahr, wenn auch nicht optimal. Die Trinkwasserversorgung ist sichergestellt.


  1. Wasserentnahme
Es wird mitgeteilt, dass eine Wasserentnahme in Höhe der Mühle nicht erlaubt ist. Der Bereich liegt im Zuständigkeitsbereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes. Der Entnehmer ist bekannt. Bürgermeister Hemmelmann wird auf ihn persönlich zugehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 08.06.2021 11:08 Uhr