Datum: 04.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Thomas Hemmelmann; Kenntnisnahme
2 Ehrung für langjährige Gemeinderäte; Aushändigung der Dankurkunde
3 Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan Gewerbegebiet "Retzbach II" Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung
4 Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Änderung des Flächennutzungsplans; Bebauungsplan "Solarpark Stetten II"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde; Beratung und Beschlussfassung
5 Informationen des Ersten Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 04.02.2021; Genehmigung

zum Seitenanfang

1. Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Thomas Hemmelmann; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.02.2021 teilt der Feldgeschworenenobmann der Gemeinde Himmelstadt, Herr Otmar Hemmelmann mit, dass für den am 20.08.2020 verstorbenen Feldgeschworenen Herrn Arnold Bünner, Herr Thomas Hemmelmann als Nachfolger vorgeschlagen wird.

Gemäß Art. 13 Absatz 2 Satz 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) werden die Feldgeschworenen bei Übernahme ihrer Aufgaben durch den ersten Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses in Eidesform verpflichtet. Die Feldgeschworenen werden auf Grundlage des Art. 11 Absatz 4 AbmG auf Lebenszeit bestellt.

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Niederschrift über die Verpflichtung des neuen Feldgeschworenen:
Niederschrift über die Vereidigung des Feldgeschworenen
Herrn Thomas Hemmelmann, geboren am 21.08.1983, wohnhaft in Himmelstadt, Hauptstraße 111,
am 04. März 2021 im Pfarrzentrum, Am Kirchplatz 9, Himmelstadt.
Nach erfolgter Belehrung über den Inhalt und die Bedeutung des Amtseides der Feldgeschworenen (siehe oben) findet die Verpflichtung gemäß Art. 13 Absatz 2 Abmarkungsgesetz in Eidesform statt. 
Nach Erheben der geöffneten rechten Hand durch Herrn Hemmelmann erfolgt die Eidesleistung bzw. Eidesabnahme durch Nachsprechen der Eidesformel:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebenergeheimnisses – so wahr mir Gott helfe.

Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Absatz 2 Satz 4 AbmG). Die Niederschrift unterschreiben somit der neue Feldgeschworene und der Erste Bürgermeister (siehe Anlage 1 zur heutigen Niederschrift / es folgen die Unterschriften).

Abschließend überreicht Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herrn Thomas Hemmelmann die aktuelle Ausgabe des Handbuches „Der Feldgeschworene“ mit wichtigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu diesem wichtigen, kommunalen Ehrenamt. Dies mit den besten Wünschen für eine künftige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die ergänzende, feierliche Verpflichtung des neu bestellten Feldgeschworenen erfolgt beim nächsten Feldgeschworenentag des Distrikts Karlstadt (je nach Corona-Lage).

zum Seitenanfang

2. Ehrung für langjährige Gemeinderäte; Aushändigung der Dankurkunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Im Auftrag der Landrätin Sabine Sitter überreicht Ersten Bürgermeister Herbert Hemmelmann die kommunale Dankurkunde des bayerischen Staatsministers des Innern Joachim Herrmann für 18 Jahre ehrenamtliches kommunales Wirken in der Gemeinde Himmelstadt. Ausgezeichnet werden Alexandra Röder, Uwe Menth und Rainer Paulus. Alle drei sind zum 30. April 2020 aus dem Gemeinderat ausgeschieden.

zum Seitenanfang

3. Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan Gewerbegebiet "Retzbach II" Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Himmelstadt wird im Rahmen der Bauleitplanung des Marktes Zellingen als Nachbargemeinde im Verfahren Gewerbegebiet „Retzbach II“ beteiligt. Das Baugebiet soll als Gewerbegebiet (GE) im Anschluss an das bereits bestehende Gewerbegebiet „Retzbach“ entstehen.
Die Interessen der Gemeinde Himmelstadt werden dadurch nicht berührt.

Beschluss

Einwendungen gegen das geplante Baugebiet Gewerbegebiet „Retzbach II“ des Marktes Zellingen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Bauleitplanung der Stadt Karlstadt; 2. Änderung des Flächennutzungsplans; Bebauungsplan "Solarpark Stetten II"; Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Auktor Ingenieur GmbH, Würzburg, hat im Auftrag der Stadt Karlstadt mit Schreiben vom 01.02.2021 Die Gemeinde Himmelstadt als Nachbargemeinde an den beiden Bauleitplanverfahren gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine Stellungnahme kann bis zum 12.03.2021 abgegeben werden.
Geplant ist die Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet „Solarpark Stetten II“ mit einer Fläche von 2,67 ha nördlich des Stadtteils Stetten und östlich der Bahnlinie Waigolshausen-Gemünden a. M., der Staatsstraße St 2301 und des Werntalradweges. Im Plangebiet sind ca. 31,8 % als Private Grünflächen, ca. 68,2 % als Nettobaufläche festgesetzt. Im Parallelverfahren wird auch der Flächennutzungsplan entsprechend geändert.
Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die Lage des Plangebietes unterrichtet
Aus Sicht der Verwaltung sind Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplans nach Neufassung und gegen den Bebauungsplan „Solarpark Stetten“ der Stadt Karlstadt im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 5

Sachverhalt

a) Infotafeln Feldmühle und Burkardstuhl; Ortseinsicht
Bei einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass das Anbringen der Infotafeln sowohl am Burkardstuhl als auch an der Feldmühle schwierig ist. Insbesondere an der Feldmühle gibt es Standortprobleme, aufgrund der dortigen Grundstücksverhältnisse. In der kommenden Woche soll deshalb noch einmal ein Termin gemeinsam mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt zur Standortklärung stattfinden.


b) VG-Versammlung; Erhöhung der VG-Umlage
An der VG-Versammlung haben 2. Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer, 3. Bürgermeister Andreas Scheb und VG-Rat Marcus Hilpert teilgenommen.
Die VG-Umlage wurde erhöht. Für die Gemeinde Himmelstadt beträgt die aktuelle VG-Umlage 355.000 € Kosten. 


c) Friedhofsbesichtigung in Veitshöchheim
Mit Herrn Struchholz wurde die Friedhofsbesichtigung in Veitshöchheim terminiert auf den 23.04.2021 15:00 Uhr.


d) Nutzung des Pfarrheimes für die 1.Klasse der Grundschule
Schulleiterin Frau Schaub-Gütling bedankt sich bei der Gemeinde für den unkomplizierten und raschen Umzug der 1. Klasse in das Pfarrheim.


e) Haushalt Schulverband, Umlage je Schüler
Die Umlage je Schüler beträgt aktuell 3091,00 €. Zum Vergleich im vergangenen Jahr 2020 waren noch 3591,00 € aufzubringen. Die Umlage ist für 16 Schüler (incl. M-Zweig) an den Schulverband zu zahlen.


f) Sanierungsbeginn Mehrzweckhalle konnte vorgezogen werden
Es wird darüber informiert, dass der Sanierungsbeginn nicht wie ursprünglich erwartet Ende Mai sondern nun bereits auf Ende April vorgezogen werden konnte. Dann werden die Dacharbeiten beginnen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 6

Sachverhalt

a) Baumfällung Spielplatz Mausberg
Am 24.02. wurden am Bauplatz Mausberg (aktuell noch Spielplatz) drei Bäume gefällt und sind bisher noch nicht abtransportiert worden. Gefragt wird, auf wessen Veranlassung dies geschehen ist und wann die Bäume abtransportiert werden.
Die Fällung wurde durch Erster Bürgermeister Hemmelmann in Auftrag gegeben, da die Bäume sich direkt im Baufenster befanden und deshalb nicht erhalten werden konnten. Da Fällarbeiten nur bis Ende Februar möglich waren, wurde schnell gehandelt.
Die Bäume werden noch in der aktuellen Woche abtransportiert.


b) Spielplätze
Der CSU-Ortsverband plant die Aufwertung der Spielgeräte (neue Farbgebung) auf den drei Spielplätzen am Main, Mehrzweckhalle und in der Triebstraße. Eine Arbeitsgruppe wird die Spielgeräte abschleifen und neu streichen. Die Arbeiten sollen so schnell wie möglich ausgeführt werden, sobald es die Corona-Regelungen erlauben.


c) Spielplatz Mausberg/Triebstraße
Anwohner haben darüber informiert, dass der Sandkasten von Tierkot stark verunreinigt ist. Gefragt wird, wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Das Gremium regt an, eine Einzäunung des gesamten Geländes zu überlegen. Eine Abtrennung des Spielplatzes zur Straße hin war bereits Thema in den Beratungen des Gemeinderates gewesen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

7. Sitzungsniederschrift vom 04.02.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.03.2021 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 04.02.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:58 Uhr