Datum: 08.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindergarten Himmelstadt; Bedarfsanerkennung für die Jahre 2020 - 2026; Beratung und Beschlussfassung
2 Jahresbetriebsnachweisung 2020; Betriebsgewinn; Gemeindewald Himmelstadt; Information
3 Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung
4 Risse- und Fugensanierung Gemeindegebiet; Sanieren, großflächige Reparatur oder Neubau; Information
5 Informationen des 1. Bürgermeisters
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021, 12.03.2021 (BAHi) und 18.03.2021; Genehmigung

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1. Kindergarten Himmelstadt; Bedarfsanerkennung für die Jahre 2020 - 2026; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bedarfsplanung der Gemeinde Himmelstadt nach dem BayKiBiG 2020 - 2026

Einleitung
Der Freistaat Bayern hat das Recht der Kindertagesstätten und Tagespflege im Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) normiert. Danach sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG). Die Gemeinden entscheiden, welchen örtlichen Bedarf sie unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender Angebote anerkennen (Art. 7 Satz 1 BayKiBiG). 

Um dies zu gewährleisten bedarf es einer Bedarfsplanung und Bedarfsanerkennung. Folgende Planungsschritte werden durchgeführt: 

  1. Bestandsfeststellung
  2. Bedürfniserhebung
  3. Bedarfsfeststellung 
  4. Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit (Gemeinderatsbeschluss) 


1. Bestandsfeststellung
Hier wird die Frage beantwortet, welche Plätze in der Gemeinde Himmelstadt gelegen sind. Die Bestandsfeststellung erfasst alle Plätze in der Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“. 

Anschrift:                 Brückenstraße 14, 97267 Himmelstadt
Träger:                St. Johanniszweigverein Himmelstadt 
Plätze:                        110 Plätze für alle Altersgruppen
Platzstruktur:                12 Krippenplätze – Ganztags
                       18 Krippenplätze – Halbtags (15 davon befristet genehmigt bis 31.08.2021)
                       50 Regelplätze 
Angebot:                Betreuung von Kindern ab dem 1. Geburtstag bis Einschulung
Öffnungszeit:                Montag bis Donnerstag: 07:00 Uhr – 16:00 Uhr
                       Freitags: 07:00 Uhr – 15:00 Uhr 
                       Vollzeitkrippengruppe – Mäuschen
                       Montag bis Freitag: 07:30 – 15:00 Uhr

                       Halbtageskrippengruppe - Igel
                       Montag bis Freitag: 07:30 – 13:00 Uhr

Gruppen:        eine Krippengruppe (ganztags), eine Krippengruppe (halbtags), 
2 Regelgruppen


2. Erhebung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder 
Hier wird die Frage geklärt, was sich die Eltern von Kindern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Himmelstadt wünschen. 
Das Angebot an Betreuungseinrichtungen soll sich – im Rahmen des Möglichen – an den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern und ihrer Kinder orientieren. Es ist wohl kaum möglich, alle Vorstellungen und Wünsche der Eltern zu verwirklichen. Aber es soll versucht werden, Wünsche und Realität weitestgehend einander anzugleichen. 
Die Gemeinde Himmelstadt kann gegenüber den Eltern aufgrund des Fragebogens keine Ansprüche geltend machen. Umgekehrt gilt das genauso. Darauf wurde im Fragebogen entsprechend hingewiesen

Durch Corona und die Schließung des Kindergartens im Dezember 2020 konnte keine Informationsveranstaltung zur Bedarfsplanung stattfinden. Im Mitteilungsblatt wurde auf die Elternbefragung hingewiesen. Die Elternfragebögen wurden über den Kindergarten digital verteilt oder standen auf der Homepage der Gemeinde Himmelstadt zur Verfügung. 
Den Eltern wurde so die Möglichkeit eingeräumt, sich an der Bedarfsplanung zu beteiligen. Die Rücklauffrist endete am 31.01.2021. Später eingegangene Fragebögen konnten nicht mehr berücksichtigt werden. 


Auswertung der Elternfragebögen:

Ausgefüllte Elternfragebögen
46




davon haben 
a) 29
Bereits einen Betreuungsplatz 

b) 17
Haben noch keinen Betreuungsplatz und sind auf der Suche 






a) Eltern mit Betreuungsplatz



davon sind
15
Krippenkinder (0 – unter 3 Jahren)

14
Kindergartengartenkinder (3 – 6 Jahre) 



davon werden 
27
in Himmelstadt betreut 

2
in Zellingen betreut 
(eine Zusage für den Himmelstadter KiGa besteht bereits ab 09/2021)




Folgende tägliche Betreuungszeit wurde angegeben: 




1 bis einschließlich 2 Stunden
0


2 bis einschließlich 3 Stunden
0


3 bis einschließlich 4 Stunden
3


4 bis einschließlich 5 Stunden
2


5 bis einschließlich 6 Stunden
6


6 bis einschließlich 7 Stunden
10


7 bis einschließlich 8 Stunden
7


8 bis einschließlich 9 Stunden
1




Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuung bis in den Nachmittag in Anspruch nehmen. 



Die Eltern wurden gefragt, ob der Platz in Bezug auf die Lage und Länge der Betreuungszeit den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern entspricht: 

25 bejahten diese Frage
4 antworteten mit Nein
Als Gründe gaben diese Eltern an, dass sie sich längere Betreuungszeiten wünschen. Jemand benötigt ab und zu auch eine Betreuungszeit von 9 – 10 h, gelegentlich auch samstags. 






b) Eltern ohne Betreuungsplatz



Davon suchen
15
einen Krippenplatz (0 – unter 3 Jahren)

2
einen Kindergartenplatz (3 – 6 Jahre)



Anmerkung: 1 Krippenkind und 1 Regelkind werden aktuell in einem anderen Kindergarten betreut – die Betreuung ist somit sichergestellt. Die Eltern suchen aber einen Platz in Himmelstadt, da ein Umzug bevorsteht.  



Die meisten haben angegeben, dass sie in Himmelstadt wohnen oder wohnen werden, die Kinder hier in die Grundschule gehen sollen und bereits ein Geschwisterkind die Einrichtung besucht. Daher werden die Betreuungsplätze in Himmelstadt gesucht. 



Für 5 Kinder wurde bereits ein Aufnahmeantrag beim Trägerverein gestellt. Die Zusage steht hier noch aus. 



Folgende überwiegend tägliche Wunschbetreuungszeit wurde angegeben:


1 bis einschließlich 2 Stunden
0


2 bis einschließlich 3 Stunden
0


3 bis einschließlich 4 Stunden
0


4 bis einschließlich 5 Stunden
1


5 bis einschließlich 6 Stunden
6


6 bis einschließlich 7 Stunden
7


7 bis einschließlich 8 Stunden
1


8 bis einschließlich 9 Stunden
1


Keine Angabe 
1




Somit ist festzustellen, dass die meisten Eltern eine Betreuungszeit bis in den Nachmittag brauchen. Bei Krippenplätzen spricht man hier von einem Ganztagesplatz mit Schlafmöglichkeit. 



Bei 10 Kindern wurde der gewünschte Aufnahmetermin angegeben. Die meisten Kinder sollen mit ca. 1,5 Jahren in die Einrichtung kommen. 

Zusätzlich konnten die Eltern noch weitere Wünsche und Anregungen abgeben, die zum Teil aber das Konzept des Kindergartens betreffen und damit in den Zuständigkeitsbereich des Trägervereins fallen. Folgende Dinge wurden angesprochen (Häufigkeit in Klammern):

- Angebot eines warmen Mittagessens (13)
- Musikalische Früherziehung (7)
- Angemessene Gruppengröße und genügend Personal (3)
- kein jahrelanges Warten auf einen Platz (2)
- Neue Räumlichkeiten (1)
- weiterer Nachwuchs ist geplant (2)
- Kinder sollen wieder aus Tassen trinken (1)
- Müslitag soll weiterhin beibehalten oder ausgeweitet werden 
  z. B. durch Brunch oder Mottotage (2)
- Einführung der „Kita-Info-App“ (2)

Zwei Eltern haben angegeben, dass der Krippenplatz sicher ist, ein möglicher Wechsel in die Regelgruppe aber noch nicht zugesichert werden konnte. 
In der Regel ist es so, dass die Kinder nach ihrer Zeit in der Kinderkrippe nicht die Einrichtung wechseln und einen Regelplatz benötigen. Daher müssen bei einem Anstieg der Krippenplätze auch die Regelplätze steigen. Aufgrund der Einrichtung der „Igelgruppe“ im Jahr 2020 wurden mehr Krippenkinder aufgenommen. Dadurch steigt auch der Bedarf an Regelplätzen. 

Um den Bedarf an Regelplätzen kurzfristig abdecken zu können, soll die bereits bestehende Krippengruppe „Igelgruppe“ ab September 2021 in eine Übergangsgruppe umgewandelt werden. Hier werden dann Kinder im Zwischenalter von Krippe und Regelgruppe aufgenommen. Vom Landratsamt wurde dieses Vorgehen bereits erlaubt, allerdings ist noch ein schriftlicher Antrag zu stellen. 
Es ist davon auszugehen, dass auch hier nur eine befristete Genehmigung erteilt wird. 


Tatsächlich in Anspruch genommene Plätze
Die Kindertageseinrichtung „Zwergenhöhle“ ist zum 01.01.2021 wie folgt ausgelastet: 

  • In den Kinderkrippen werden insgesamt 20 Kinder betreut 
  • In den beiden Regelgruppen werden 42 Kinder betreut 

Neben den 12 Krippenplätzen in Vollzeit und 3 Halbtageskrippenplätzen wurden der Einrichtung nachträglich zusätzliche 15 Halbtagesplätze genehmigt (vgl. aktuelle Betriebserlaubnis vom 27.04.2018 + 29.05.2020 im Anhang). Ein Halbtagesplatz kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Kind mittags nicht in der Einrichtung schläft. Nach Rücksprache mit der Kindergartenleitung Frau Hartmann werden die Halbtagesplätze ausreichend genutzt, die Tendenz geht aber eher dazu über, dass sich Eltern eine längere Betreuung in der Krippe wünschen und somit auch ein Schlafplatz gebraucht wird. 

Den Eltern steht im Rahmen ihres Wunsch- und Wahlrechts auch zu, ihre Kinder außerhalb der Wohnsitzgemeinde zu betreuen. Auch diese Plätze sollten nicht unbeachtet bleiben. 
Aktuell werden Himmelstadter Kinder außerhalb ihrer Sitzgemeinde betreut. Derzeit liegen folgende Anträge auf kindbezogene Förderung nach dem BayKiBiG vor: 

  • Kindergarten Versbach „Villa Vichtel“: 
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden 
  • Kindergarten Retzbach: 
1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 6 – 7 Stunden 
  • Kindergarten St. Georg, Zellingen: 
1 Kind im Alter 0 – 3, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden 
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 7 – 8 Stunden 
1 Kind im Alter 3 – 6, Betreuungszeitraum 1 – 2 Stunden 


3. Bedarfsfeststellung
Hier soll die Frage geklärt werden, welche Plätze man braucht, um den Bedürfnissen der Eltern gerecht zu werden. Eine 100%-ige Bedarfsdeckung kann in der Praxis wohl kaum erreicht werden. Die Verwaltung schlägt eine Deckung des Bedarfs von 2/3 vor. 

Auswertung der Kinderzahlen
Die Auswertung der Kinderzahlen ist aus dem Datenbestand des Einwohnermeldeamts mit Stichtag 09.12.2020 erfolgt. 

Auf Grundlage der Information des Einwohnermeldeamts wurden alle Kinder im Alter 0 – 6 Jahren mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt erfasst. Hier wurden als Zeiträume die Kindergartenjahre (01.09. – 31.08.) festgelegt. In den Zeiträumen sind die Zu- und Wegzüge von Kindern berücksichtigt. 

Geburtszeitraum
Alter
Anzahl der Kinder
01.09.2023 – 31.08.2024
-
14 (Schätzwert)
01.09.2022 – 31.08.2023
-
14 (Schätzwert)
01.09.2021 – 31.08.2022
-
14 (Schätzwert)
01.09.2020 – 31.08.2021
0
14 (Schätzwert) 
01.09.2019 – 31.08.2020
1
14 
01.09.2018 – 31.08.2019
2
11
01.09.2017 – 31.08.2018
3
18
01.09.2016 – 31.08.2017
4
19
01.09.2015 – 31.08.2016
5
13
01.09.2014 – 31.08.2015
6
11

Für die Kindergartenjahre 2020/2021 fortfolgend wurde mit einem Schätzwert von 14 Geburten pro Jahr gerechnet (abgerundeter Durchschnitt der gemeldeten Geburten in den o. g. Kindergartenjahren). 




Hochrechnung des Bedarfs - Krippe
Die Krippe ist aktuell nicht voll ausgelastet und wird im Januar 2021 von 20 Kindern besucht. Allerdings besteht nur eine befristete Genehmigung bis zum 31.08.2021 für 15 weitere Halbtagesplätze, danach stehen 12 Vollzeit- und 3 Halbtagesplätze zur Verfügung. Eine Warteliste wurde vom St. Johanniszweigverein bereits aufgesetzt auf der aktuell drei Kinder stehen. Die Wartezeit auf einen Krippenplatz beträgt 6 – 12 Monate. Bei 19 Kindern handelt es sich um Kinder mit Hauptwohnsitz in Himmelstadt. Ein Gastkind aus einer anderen Gemeinde wird aktuell in der Krippe betreut.  

Die zeitlich genehmigten 15 Halbtagesplätze sollten nicht für die Bedarfsdeckung berücksichtigt werden, daher werden nur die 15 festen Plätze (12 ganztags, 3 halbtags) zur Bedarfsfeststellung herangezogen. 

Kindergartenjahr
Kinder im Krippenalter
Vorhandene Plätze
Abzgl. Wechselkinder in Regelgruppe
Über-/ Unterdeckung Krippenplätze
2020/2021
43
15


2021/2022
39
15
- 11
- 13
2022/2023
42
15
- 14
- 13
2023/2024
42
15
- 14
- 13
2024/2025
42
15
- 14
- 13
2025/2026
42
15
- 14
- 13
2026/2027
42
15
- 14
- 13

Die Wechselkinder sind die Kinder, die die Kinderkrippe mit dem 3. Geburtstag in die Regelgruppe verlassen. Ein Wechsel erfolgt also unterjährig und nicht mit Beginn des nächsten Kindergartenjahres. 


Hochrechnung des Bedarfs – Regelgruppe
Die Regelgruppen sind mit 43 Kindern im Januar 2021 ebenfalls nicht voll ausgelastet. Hier besteht noch ein Kontingent von 7 Betreuungsplätzen. Im Kindergartenjahr 2020/2021 werden 11 Vorschulkinder betreut, d. h. im nächsten Kindergartenjahr werden wieder 11 Regelplätze frei. 

Kindergarten-jahr
Kinder im Regelalter
Vorhandene Plätze
Abzgl. Vorschulkinder
Zzgl. Wechselkinder aus Krippe
Über-/ Unterdeckung Regelplätze
2020/2021
43
50



2021/2022
50
50
- 11
+ 11
0
2022/2023
48
50
- 13
+ 14
+ 1
2023/2024
43
50
- 19
+ 14
+ 12
2024/2025
39
50
- 18
+ 14
+ 15
2025/2026
42
50
- 11
+ 14
+ 5
2026/2027
42
50
- 14 
+14
+ 8


Bedarf Krippe: 
Bis ins Kindergartenjahr 2026/2027 sind durchschnittlich 13 Plätze zu wenig vorhanden. Bei einer Abdeckung von 2/3 des Bedarfs würde dies zusätzlich 8 Plätze zu den bereits vorhandenen 12 Vollzeitplätzen ergeben. In der Einrichtung sind im Krippenbereich noch 3 Halbtagesplätze genehmigt. Es wurde bereits erläutert, dass die Tendenz eher zu einer Ganztagesbetreuung in der Krippe geht. Aufgrund dieser Problematik sollten diese Halbtagesplätze in Vollzeitplätze umgewandelt werden. Hier ergibt sich dann ein zusätzlicher Gesamtbedarf von 11 Plätzen zu den bestehenden 12 Vollzeitplätzen. 


Bedarf Regelgruppe: 
Bei den Regelgruppen ist in den kommenden Jahren auf den ersten Blick eine Überdeckung an Plätzen vorhanden. Bei der o. g. Tabelle gilt es jedoch zu beachten, dass die Vorschulkinder gegen Ende des Kindergartenjahres auf einmal komplett wegfallen, während die Wechselkinder aus der Kinderkrippe unter dem Jahr dazukommen. Erhöht sich die Zahl der Krippenplätze, dann sollte sich auch die Anzahl der Regelplätze erhöhen. Auch von der Kindergartenleitung wurde mir bestätigt, dass die Auslastung in den Regelgruppen in den nächsten Jahren sehr hoch ist, und manche Krippenkinder nicht aufgenommen werden können, da ein anschließender Regelplatz in den nächsten Jahren nicht vorhanden ist. 

Zu den 50 bestehenden Regelplätzen sollte ein weiterer Bedarf von mindestens 10 anerkannt werden.


4. Bedarfsanerkennung
Die Bedarfsanerkennung hat Auswirkungen auf mögliche Fördergelder für den Um- bzw. Anbau des Kindergartens mit neuen Räumlichkeiten. 

Die Bedarfsanerkennung erfolgt durch den Gemeinderat Himmelstadt (vgl. Gemeinderatsbeschluss). 

Die Gemeinde Himmelstadt erkennt aufgrund der durchgeführten Bedarfsfeststellung, nach Ermittlung der Bedürfnisse von Eltern und Kindern im Gemeindegebiet (Bedarfsplan 2020 – 2026) folgende Plätze als bedarfsnotwendig an: 

Krippenplätze: 
Für Kinder unter drei Jahren werden zusätzliche 11 Vollzeitplätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Somit werden in Zukunft insgesamt 23 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. 

Regelplätze: 
Für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung werden zusätzlich 10 Plätze im Kindergarten „Zwergenhöhle“ anerkannt. Somit werden in Zukunft insgesamt 60 Regelplätze als bedarfsnotwendig anerkannt.     

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erkennt folgenden Bedarf an: 

Krippenkinder                28
Regelkinder                60

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Jahresbetriebsnachweisung 2020; Betriebsgewinn; Gemeindewald Himmelstadt; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 2

Sachverhalt

Revierförster Werner Trabold teilt das Betriebsergebnis 2020 mit. 

Wenn man bedenkt, dass das Jahr 2020 mit +/- Null kalkuliert wurde, ist das ein hervorragendes Ergebnis. Selbst wenn man den Bundeszuschuss von 31.700 € abzieht, haben wir immer noch einen Gewinn von 20.000 € eingefahren.
Ein schöner Lichtblick in der jetzigen Zeit. 


4. Betriebsergebnis













 
 
 
 
 
 
 

 


Stand
Prognose
Plan /
 

 


 
Jahresende
HH-Ansatz
 

 
 
 
 
 
 
 

 





 

 
Einnahmen (Euro)
144.483
0
86.103
 

 





 

 
Ausgaben (Euro)
91.519
0
86.242
 

 





 

 
Betriebsergebnis (Euro)
52.964
0
-139
 

 
 
 
 
 
 
 









Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. 

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3. Rechnungsgenehmigung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 3

Sachverhalt

Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 a, 97267 Himmelstadt
Für Baggerarbeiten, Materiallieferung und Materialverkauf zur Erstellung und Sanierung der Parkplätze am Bahnhof und an der Kapelle legt die Firma Ralph Scheb am 18.03.2021 eine Rechnung über 5.625,73 € vor.
Diese wurde am 26.03.2021 bezahlt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Firma Ralph Scheb vom 18.03.2021 für die Herrichtung und Sanierung der Parkplätze am Bahnhof und an der Kapelle über 5.625,73 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Risse- und Fugensanierung Gemeindegebiet; Sanieren, großflächige Reparatur oder Neubau; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Gemeindestraßen sind in die Jahre gekommen. Es bilden sich vermehrt Risse, die mit der Zeit immer breiter, länger und tiefer werden.
Solche Risse können zwischenzeitlich ohne großen Aufwand repariert werden. Dadurch wird keine großflächige Reparatur oder sogar ein Neubau notwendig.
Das Eindringen von Feuchtigkeit und das Auffrieren im Winter wird verhindert.

Als erste Phase werden die Risse am Burkardstuhl saniert.

Weitere Informationen im RIS.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis. 

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5. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 5

Sachverhalt

a) Öffentliche Bekanntgabe eines Beschlusses aus der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2021

Vergabe Spielgeräte – Verbesserung Spielplätze; Beratung und Beschlussfassung
Sachlage:
Nach der Spielplatzbegehung am 25.06.2020 wurde festgelegt, die Spielplätze in Himmelstadt aufzuwerten. Zur Beschaffung der Spielgeräte wurde beschränkt ausgeschrieben. Die Gemeinde hat von fünf Firmen fünf Angebote erhalten, die alle gewertet werden konnten. Die Angebote wurden von den drei Bürgermeistern gesichtet und folgende Empfehlung zur Beschaffung ausgesprochen.

Die Fa. Eibe aus Röttingen ist für die gelisteten Spielgeräte der Mindestbietende.

Spielplatz Triebstraße:
1x Spielanlage Mont Blanc                                
1x Spielanlage Bandus o. Rutsche                        
1x Anbaurutsche für Spielanlage Bandus                
2x Federwippe Pferd/Gans                                
1x Kleinfeldtor mit Netz 3 x 2 m                        

Spielplatz Mainstraße
2x Federwippe  Pferd/Gans                        

Spielplatz Mehrzweckhalle
1x Seilbaum Storchennest 
2x Federwippe  Pferd/Gans                        
                       
Von einer Beschaffung von Sonnensegeln wird abgesehen, da am Spielplatz Mainstraße und Triebstraße die Bäume den nötigen Schatten werfen. Am Spielplatz Mehrzweckhalle verhindert das im Sandkasten montierte Spielgerät das ordnungsgemäße Herablassen des Sonnensegels. Das Segel ist dadurch starken Windböen ausgesetzt.


b) Öffentliche Toiletten am Friedhof und Container am Kloster geöffnet
Es wird darüber informiert, dass die Toiletten nun wieder vollständig geöffnet sind und genutzt werden können. Hygienespender wurden montiert. Die Reinigungsintervalle wurden erhöht. 


c) Reparatur Gehsteig  Mausbergstraße
Es wird darüber informiert, dass die Reparatur des Gehsteiges in Auftrag gegeben wurde. Die störende Wurzel wird teilentfernt, der zugehörige Baum soll erhalten bleiben.


d) Feriennotbetreuung in der Schule
Lediglich für die in der Notbetreuung betreuten Kinder fand auch in den Ferien eine Notgruppe statt. Das Personal der Mittagsbetreuung hat die Notbetreuung in den Ferien übernommen.


e) Nachfolge Revierförster
Herr Kirchner vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten hat die Gemeinde darüber informiert, dass ein neuer Revierförster mit Patrick Schelbert eingestellt wurde. Das Geschäftszimmer in Thüngen bleibt wie bisher. Ebenso bleibt die bekannte Telefonnummer des Revierförsters bestehen.


f) Sachstand Sondergebiet Lebensmittelmarkt
Es haben sich weitere Verzögerungen um ca. drei Monate bei der Umsetzung ergeben. Aktuell gibt es Probleme aufgrund eines Betreiberwechsels für das Bistro. Herr Hefner von Allobjekt hat darüber informiert. Mit dem Landratsamt sind Gespräche bezüglich der Zufahrt aufgenommen worden.
Gleichzeitig wird die Flächennutzungsplanänderung von Herrn Schneider; Ingenieurbüro Arz vorbereitet. Diese gilt sowohl für den Lebensmittelmarkt als auch für die geplante Photovoltaik-Anlage.


g) Termine
Der Finanzausschuss trifft sich am 22.04.2021 zur Haushaltsberatung.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 06.05.2021 terminiert.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 6

Sachverhalt

Sachstand Mängelbeseitigung Straße Hirtengarten
Die festgestellten Mängel bei den Reparaturarbeiten an der Straße am Hirtengarten sollten nach der Frostperiode schnell ausgeführt werden. Dies ist bisher noch nicht geschehen. 
Fa. Ullrich hat jedoch telefonisch mitgeteilt, dass die notwendigen Arbeiten noch in diesem Monat durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Sitzungsniederschrift vom 04.03.2021, 12.03.2021 (BAHi) und 18.03.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 6. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.04.2021 ö 7

Beschluss 1

Der Bauausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 12.03.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 04.03.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 18.03.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:54 Uhr