Datum: 06.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
2 8. Änderung des Flächennutzungsplans; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung (Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing. Büro Arz, Würzburg, anwesend.)
3 Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stenger Himmelstadt" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Vorentwurfes; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sostigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB; ; Beratung und Beschlussfassung
4 Haushaltssatzung- und plan 2021; Finanzplanung 2020 - 2024 Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanverfahren, Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Karlstadt und Änderung des Flächennutzungsplans Beratung und Beschlussfassung
6 BA 2021006; Waldstr. 10, Fl. Nr. 382/13, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung
7 Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt; Information
8 Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains Information
9 Grünstreifen Mausbergstraße; Antrag der Anwohner vom 14.09.2020; Ortseinsicht - Information des Bürgermeisters
10 Informationen des Ersten Bürgermeisters
11 Kurze Anfragen
12 Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021; Genehmigung

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1. Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 1

Sachverhalt

Aufgrund der starken Nachfrage nach Bauplätze durch junge Familien soll im Anschluss an das Baugebiet „Mausberg II“ ein weiteres Baugebiet ausgewiesen werden. Die vorgesehene Fläche ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche (W) nach § 1 Abs. 1 Ziff. 1 BauNVO dargestellt. Die überwiegende Mehrheit der Grundstückseigentümer hat sich schriftlich bereit erklärt, ihr Grundstück an die Gemeinde zu einem bereits festgelegt Preis zu veräußern.

Der Gemeinderat wird anhand eines Lageplanausschnittes über die Lage des geplanten Baugebietes informiert.

Über die Auswirkungen dieser Planung auf evtl. künftige Baugebietserweiterungen im Bereich „Mausberg“ wird der Gemeinderat unterrichtet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 563 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583 und 584, jeweils Gemarkung Himmelstadt.

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt M 1:1.000 vom 29.04.2021.

Das Baugebiet erhält die Bezeichnung „Mausberg IV“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. 8. Änderung des Flächennutzungsplans; Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung (Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing. Büro Arz, Würzburg, anwesend.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Tobias Schneider vom Ing.-Büro Arz, Würzburg, anwesend.

Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Stimmen die Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den geplanten Nutzungen im Bebauungsplan nicht überein, ist der Flächennutzungsplan entsprechend anzupassen. Aktuell stehen drei Änderungen an.

1.Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Solarpark Stenger Himmelstadt“:
Für das Plangebiet, Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Himmelstadt, sind im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Es ist eine teilweise Umstufung in „Sonstige Sondergebiete, Photovoltaik“ erforderlich.

2. Sondergebiet Einzelhandel: 
Die Fläche, auf der ein Einzelhandelsbetrieb angesiedelt werden soll, ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan teilweise als „Flächen für die Landwirtschaft“ und teilweise als „Gewerbegebiet (GE)“ dargestellt. Da in einem Gewerbegebiet kein großflächiger Einzelhandelsbetrieb zulässig ist, ist sowohl eine Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sondergebiet Einzelhandel“ als auch von „Gewerbegebiet (GE)“ in „Sondergebiet Einzelhandel“ erforderlich.
Der Gemeinderat wird anhand eines Ausschnittes aus dem rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan über die derzeitigen Darstellungen unterrichtet.

3. Bauplätze am Friedhof:
Aus dem Friedhofsgelände wurden 2 Bauplätze herausgemessen (Fl. Nrn. 1526/1, 1526/2). Es ist eine Umstufung von „Friedhof“ in „Wohnbauflächen (W)“ erforderlich.

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans liegt dem Gemeinderat vor.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des rechtsverbindlichen Flächennutzungsplans. Das Bauleitplanverfahren erhält die Bezeichnung 
„8. Änderung des Flächennutzungsplans“. Die Änderung betrifft folgende Bereiche:

Bereich 1: Fl. Nrn. 3199 und 3200
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Photovoltaik“. Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem Planausschnitt „Änderung 8.1“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Bereich 2:
Teilweise Umstufung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Sonderbauflächen Einzelhandel“ bzw. „Gewerbegebiet (GE)“ in „Sonderbauflächen Einzelhandel“. Es handelt sich um folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6434, 6435, 6436, 6437, 6438, 6438/1, 6438/3, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445 und 6446.
Die genaue Abgrenzung der umzustufenden Flächen ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt vom 29.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Bereich 3: Fl. Nrn. 1526/1 und 1526/2
Teilweise Umstufung von der Darstellung „Friedhof“ in „Allgemeines Wohngebiet (WA)“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vorhabensbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stenger Himmelstadt" mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung des Vorentwurfes; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sostigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB; ; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 3

Sachverhalt

Herr Fabian Stenger, Friedenstr. 45, 97072 Würzburg (Vorhabensträger) plant die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Teilflächen der Grundstücken Fl. Nrn. 3199 und 3200 der Gemarkung Himmelstadt mit einer Größe von ca. 3,59 ha. Bei den ausgesparten Flächen handelt es sich um ein Bodendenkmal aus der Latènezeit. Die vom Vorhabensträger im Vorfeld eingeholte Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 30.10.2020 empfiehlt die Aussparung dieser Fläche. Dem wurde in der Planung Rechnung getragen. 

Der Gemeinderat wird anhand von Planunterlagen über die vorgesehene Nutzung unterrichtet.

Das Grundstück Fl. Nr. 3199 steht im Eigentum der Gemeinde Himmelstadt und soll an den Vorhabensträger verpachtet werden. Der Gemeinderat hat der Verpachtung grundsätzlich zugestimmt. Der Pachtvertrag/Nutzungsvertrag ist noch nicht unterzeichnet.

Im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan sind die Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200 als „Flächen für die Landwirtschaft“ dargestellt. Soweit auf den Flächen eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Dies ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB vorgesehen (8. Änderung des Flächennutzungsplanes, siehe Top 2 der heutigen Sitzung).

Das geplante Vorhaben soll im Rahmen eines sog. Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“ mit integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht gem. § 11 BauGB durchgeführt werden. Der Vorhabensträger hat die Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Sebastian-Münsterstr 6, 91438 Bad Windsheim, mit der Planung beauftragt.

Der Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnung und Umweltbericht liegt vor, sodass der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB gefasst werden kann.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei einem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu dessen Wirksamkeit ein Vorhaben- und Erschließungsplan und ein Durchführungsvertrag gem. § 12 BauGB noch zeitnah abgeschlossen werden muss. Wesentliche Regelungen sind schon im Entwurf des Pachtvertrags/Nutzungsvertrags enthalten.

Beschluss 1

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 3199 und 3200, Gemarkung Himmelstadt. Als Art der baulichen Nutzung wird ein „Sonstiges Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage“ festgesetzt 
(§ 11 BauNVO).

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ Solarpark Stenger Himmelstadt“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 2

Billigung des Vorentwurfs 
Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Grünordnungsplan und Umweltbericht vom 06.05.2021 für die Durchführung des Verfahrens nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Beschluss 3

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Verwaltung, den Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Stenger Himmelstadt“ mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 06.05.2021 für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und parallel die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zu unterrichten. 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten ist nach dem Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Haushaltssatzung- und plan 2021; Finanzplanung 2020 - 2024 Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.

Dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Haushaltsplan in seiner Sitzung am 22.04.2021 ausführlich vorgetragen. Zu dieser Sitzung war der ganze Gemeinderat geladen.

Nachdem sich aus der Vorberatung keine wesentlichen Änderungen ergeben haben, kann der Haushalt beschlossen werden. 

Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2020
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca. 208.539,00 € ab. Somit ist eine vorläufige Zuführung an den Vermögenshaushalt von 250.000,00 € möglich. 
Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von 1.189.173,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann. 

Mit den zurückgestellten Mitteln für die Mehrzweckhalle in der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 17.206,00 € stehen dem Haushalt 2021 insgesamt 1.206.379,00 € zur Verfügung. 

Verwaltungshaushalt 2021
Im Haushalt 2021 ist eine vorläufige Zuführung an den Vermögenshaushalt von 94.872,00 € möglich. 

Gemäß den Ansätzen liegt der 

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                 3.411.961,00 €

Vermögenshaushalt 2021 
Gemäß den Ansätzen des ersten Entwurfs liegt der 

Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                1.849.791,00 €

Insgesamt entsteht ein Kreditbedarf im Haushaltsjahr 2021 von 135.000,00 €.

Allgemeine Info Haushaltsplan  
Um Papier zu sparen wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen. Hierzu wird eine Liste ausgegeben. 

Der Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2021. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2021. Sie ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 1 beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2020 bis 2024. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanverfahren, Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan "Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen", Karlstadt und Änderung des Flächennutzungsplans Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt hat mit Beschluss vom 25.02.2021 die Ausstellung des Bebauungsplans „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Gemeinde Himmelstadt wird zu dieser Planaufstellung und zur Änderung des Flächennutzungsplans als Nachbargemeinde im Rahmen des § 4 Abs. 1 BauGB gehört. 

Eine Beeinträchtigung der gemeindlichen Belange von Himmelstadt durch den Bau eines Feuerwehrgerätehauses in Stadelhofen ist nicht gegeben. 

Beschluss

Durch die Gemeinde Himmelstadt werden keine Einwendungen zur Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Stadelhofen“ erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. BA 2021006; Waldstr. 10, Fl. Nr. 382/13, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Waldstraße 10 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Garage und Carport errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II und III“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht vollständig eingehalten. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung mit einem Vollgeschoss und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss maximal vor. Bei dem Vorhaben sollen 2 Vollgeschosse und ein Dach errichtet werden. Die maximale Traufhöhe talseitig von 5,60 m wird um 1,305 m und die bergseitige maximale Traufhöhe von 3,20 m um 2,875 m überschritten. Die festgelegte Baugrenze wird bis zu 5,50 m überschritten. Der vorgesehene Stauraum von 5,0 m wird nicht eingehalten. Das Carport hat an der geringsten Stelle einen Abstand von 0,18 m zur Grundstücksgrenze. Der Bebauungsplan sieht Sattel- und Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38 – 45 ° und einer Eindeckung naturrotfarbig vor. Das Vorhaben soll mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 22 ° mit anthrazitfarbigen Tondachziegeln errichtet werden. Garage und Carport sollen mit einem Pult- bzw. Flachdach errichtet werden. Nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten die Regelungen hinsichtlich Dachform und –neigung auch für Nebengebäude. Die Dacheindeckung der Nebengebäude soll nicht mit Tonziegeln oder Betondachsteinen ausgeführt werden (Flach- bzw. flach geneigtes Pultdach). Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Aus Sicht der Verwaltung werden durch das weitere Vollgeschoss, der sich daraus ergebenden Wandhöhe und der Dachneigung die Grundzüge der Planung berührt. Im Rahmen einer Bauvoranfrage wurde einem Bauvorhaben mit flach geneigtem Dach und zwei Vollgeschossen das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die übrigen Befreiungen sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und die Grundzüge der Planung nicht berührt. Bezugsfälle sind diesbezüglich bereits vorhanden. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Garage und Carport wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes (Anzahl der Vollgeschosse, Überschreitung der Traufhöhe berg- und talseitig, fehlender Stauraum, Abweidung von der Dachneigung und –farbe, Dachmaterial, -form und –farbe der Nebengebäude) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verlängerung der Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 7

Sachverhalt

Die DB Netze hat die Gemeinde mit E-Mail vom 19.04.2021 unterrichtet, dass die Lärmschutzwand im Bereich Himmelstadt um 655 m Richtung Karlstadt verlängert wird. Sie reicht dann bis auf Höhe der nördlichen Grenze des „Nebenerwerbsgebietes“ auf der gegenüberliegenden Mainseite.

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8. Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes des Mains Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 8

Sachverhalt

Das Landratsamt Main-Spessart hat mit Schreiben vom 30.03.2021, eingegangen am 08.04.2021, mitgeteilt, dass das Überschwemmungsgebiet des Mains im Jahr 1998 im Bereich des Landkreises Main-Spessart amtlich festgesetzt wurde. Da die bestehenden Festsetzungen von Amts wegen an neue Erkenntnisse anzupassen sind (§ 76 Abs. 2 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz - WHG -), wurde das Berechnungsmodell für den Main im November 2020 vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg überarbeitet und neu berechnet.

Grundlage für die fachliche Ermittlung des Gefahrenbereiches ist stets ein hundertjährliches Hochwasser. Hierüber wurden Karten erstellt. Es ist beabsichtigt, durch Rechtsverordnung das Überschwemmungsgebiet neu festzusetzen. In diesem Verfahren wird die Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange beteiligt und konnte bis 30.04.2021 Stellung nehmen. Vorsorglich wurde Fristverlängerung bis 14.05.2021 beantragt.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass die gesetzlichen Schutzvorschriften für Überschwemmungsgebiete (§§ 78, 78 a und 78 c WHG) im Bereich der bisherigen amtlichen Festsetzung bereits heute gelten. Zusätzliche rechtliche Ge- und Verbote, die über die gesetzlichen Schutzvorschriften hinausgehen, beinhaltet die geplante Verordnung nicht.

Der Verordnungsentwurf wurde mit der Sitzungseinladung versandt.

Aus Sicht der Verwaltung könnten etwaige Einwendungen nur mit einem Fachgutachten begründet werden. Ob dies Aussicht auf Erfolg hat, ist zweifelhaft. Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Einwendungen zu erheben.

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9. Grünstreifen Mausbergstraße; Antrag der Anwohner vom 14.09.2020; Ortseinsicht - Information des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 9

Sachverhalt

Die Anwohner der Mausbergstraße 11 – 19, vertreten durch die Familie Schlenker, haben auf die Verschmutzung und den Wildwuchs durch die im Grünstreifen befindlichen Bäume aufmerksam gemacht.

Bei der Ortseinsicht durch den Bauausschuss am 12.03.2021 konnten gewisse Mängel festgestellt werden.

Durch die Bauabteilung wurde geprüft, ob die im Bebauungsplan vorgesehenen Büsche und Pflanzen ersetzt werden müssen.
Eine Ersatzpflanzung ist nicht zwingend notwendig.

Zwischenzeitlich wurden die Bäume durch den Bauhof zurückgeschnitten.

In einem Gespräch mit der Familie Schlenker wurde der aktuelle Zustand als gut empfunden.
Eine Fällung der Bäume steht im Moment nicht zur Debatte.

Ein regelmäßiger Rückschnitt der Bäume sollte vorbeugend wirken.

Der Gemeinderat nimmt die Information zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis                o. A.

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10. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 10

Sachverhalt

a) Nachfolge Revierförster
Der neue Revierförster Patrick Schelbert hat sich in der Gemeinde Himmelstadt vorgestellt und wurde von Bürgermeister Herbert Hemmelmann herzlich begrüßt.
Herr Schelbert war bisher in Schweinfurt tätig und verfügt über 12 Jahre Berufserfahrung. Er hat sich den Himmelstadter Gemeindewald bereits angesehen


b) Corona-Schnelltests für Mitarbeitende der Verwaltung
Es wird darüber informiert, dass für die Mitarbeitenden der Verwaltung Corona-Schnelltests angeboten werden, auch die Mitarbeiter der Bauhöfe können diese nutzen.


c) Waldstraße 11 a; Notartermin und Baubeginn
Es wird darüber informiert, dass der Notartermin stattgefunden hat. Der Baubeginn erfolgt nun. Zudem wird mitgeteilt, dass der Kanal angeschlossen ist.


d) Termin Klausur Klosterareal
Wegen der Corona-Beschränkungen kann der Referent evtl. den Termin nicht wahrnehmen. Bürgermeister Herbert Hemmelmann steht in telefonischem Kontakt mit ihm. Evtl. muss der Klausurtermin noch einmal verschoben werden.


e) Aktionstag „sicher. mobil. leben – Radfahrende im Blick“
Die Polizei Karlstadt hatte am 05.05. am Pavillon hinter dem Kriegerdenkmal einen Infostand aufgebaut. Allerdings waren nur wenige Radfahrende unterwegs und konnten über den Aktionstag informiert werden.


f) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg
Die Reparatur Hirtengarten ist in den letzten Tagen erfolgt und wird zum Ende der Woche abgeschlossen.


g) Sachstand Sanierung MZH
Die Sanierungsarbeiten am Dach der Mehrzweckhalle haben begonnen. Das Gerüst wurde aufgestellt. Allerdings ergeben sich Lieferprobleme insbesondere an benötigtem Holz. Es wird davon ausgegangen, dass sich dadurch die Maßnahme verzögert.


h) Befahrung wassergebundene Decke auf dem Kirchplatz
Es wird festgestellt, dass immer häufiger PKW auf der wassergebundenen Decke am Kirchplatz wenden. Die Befahrung der wassergebundenen Decke ist untersagt. Deshalb wurde durch Bürgermeister Herbert Hemmelmann die Aufstellung von weiteren Pfosten veranlasst.


i) Sachstand Spielplätze, Anlieferung der Spielgeräte
Die Spielgeräte wurden von der Fa. Eibe am 04.05. geliefert. Der Gemeinderat wird gebeten, am Samstag 08.05. die Gemeindearbeiter bei der Aufstellung der größeren Geräte zu unterstützen.
Die Federtierchen wurden bereits aufgebaut. Bis zum Spielplatz-TÜV am 19.05. sollen alle Spielgeräte aufgebaut sein.


j) Entwicklung Gemeindehomepage
Es wird darüber informiert, dass sich das Team für die Gemeindehomepage am 05.05. getroffen hat. Verantwortlicher für die Gemeindehomepage Johannes Haimann wird zunächst alle Daten aus der bisherigen Gemeindehomepage in die neue Seite übernehmen.


k) Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates                10.06.2021
Evtl. wird noch eine weitere Sitzung des Gemeinderates Ende Mai benötigt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 11

Sachverhalt

a) Sachstand Reparatur Hirtengartenweg
Bei einem Anwohner im Hirtengartenweg sind immer noch Löcher in der Straße vorhanden, die durch die Reparatur nicht behoben wurden.
Das Problem ist in der Gemeinde bekannt und wird demnächst durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden. 


b) Fugenverfüllung Burkardstuhl
Aufgrund der Wetterlage konnte die Fugensanierung der Straßenschäden am Burkardstuhl noch nicht erfolgen. Die Ausführung der Arbeiten wurde durch die beauftragte Firma verschoben.


c) Folienbeschichtung Info-Tafel beschädigt
Die Folienbeschichtung einer Infotafel mit Ortsplan hat sich aufgezogen. Die Gemeindearbeiter werden gebeten, den Schaden zu inspizieren.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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12. Sitzungsniederschrift vom 08.04.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.05.2021 ö 12

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 08.04.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:46 Uhr