Datum: 10.06.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. BA2021007;
Untere Ringstraße 8; Fl.-Nr. 5520, Gemarkung Himmelstadt
Anbau eines Wintergartens
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Untere Ringstraße 8 der Gemarkung Himmelstadt an das bestehende Gebäude einen Wintergarten anbauen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Untere Ringstraße 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. BA2021008;
Untere Ringstraße 6; Fl.-Nr. 5922, Gemarkung Himmelstadt
Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zum Wohngebäude
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Untere Ringstraße 6 der Gemarkung Himmelstadt ein bestehendes Nebengebäude zu Wohnraum umnutzen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Gebiet ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines Nebengebäudes zu einem Wohngebäude auf dem Grundstück Untere Ringstraße 6 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Die Unterschriften sind vom Landratsamt zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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3. BA 2021009;
Fl.-Nr. 3123, Gemarkung Himmelstadt; Anbau Quarantänestall und Futterlager;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte an die bestehende Stallanlage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3123 der Gemarkung Himmelstadt einen Quarantänestall mit Futterlager anbauen. Der Stall ist für 48 Stück Jungvieh vorgesehen. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Gemarkung Himmelstadt. Der Quarantänestall dient einem landwirtschaftlichen Betrieb und ist somit im Außenbereich privilegiert. Eine Abwasserbeseitigung ist nicht erforderlich, die wegemäßige Erschließung ist gegeben, die Wasserversorgung erfolgt über den eigenen Brunnen des Bauherrn. Die immissionsschutzrechtliche Überprüfung ist durch das Landratsamt Main-Spessart durchzuführen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Quarantänestalls mit Futterlager auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3123 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. BA 2021010;
Untere Ringstr. 73, Fl. Nr. 5929/1, Gemarkung Himmelstadt
Nutzungsänderung Feuerwehrgerätehaus zu Reifenservice
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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4 |
Sachverhalt
Der Bauherr möchte im Gebäude des früheren Feuerwehrgerätehauses auf dem Grundstück Untere Ringstr. 73, Fl. Nr. 5929/1 der Gemarkung Himmelstadt künftig einen Reifenservice betreiben und legt einen Antrag auf Nutzungsänderung vor. Laut Planung und nachgereichter Betriebsbeschreibung soll eine Kfz-Werkstatt mit zwei Hebebühnen betrieben werden (werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr). Tätig sind dort zwei Beschäftigte.
Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Nach § 4 Abs. 3 BauNVO sind in einem allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig. Die immissionsschutzrechtliche Bewertung ist vom Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen. Aus Sicht der Verwaltung ist insbesondere bei einer Kfz-Werkstatt von einem störenden Betrieb auszugehen, der im allgemeinen Wohngebiet unzulässig ist. Die Stellplatzsituation ist vom Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Der Stellplatzbedarf beträgt 1 Stellplatz für die bestehende Wohnung und 8 Stellplätze für die beantragte gewerbliche Nutzung (Nr. 9.4 der Stellplatzsatzung: 4 Stellplätze je Wartungs- oder Reparaturstand), also insgesamt 9 Stellplätze. Da lediglich 7 Stellplätze dargestellt sind, sind weitere zwei Stellplätze abzulösen.
Die Nachbarzustimmung zum Bauantrag liegt nicht vor.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Feuerwehrgerätehaus in Reifenservice auf dem Grundstück Untere Ringstr. 73 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt und einer Ausnahme nach § 4 Abs. 3 BauNVO wird zugestimmt, soweit die immissionsschutzrechtliche Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart ergibt, dass durch den vorgesehenen Betrieb die Immissionsschutzwerte eingehalten werden und es sich um keinen störenden Gewerbebetrieb handelt. Einer erforderlichen Ablösung von 2 Stellplätzen zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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5. BA 2021011;
Waldstr. 13, Fl. Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt
Neubau Garage und Carport
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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5 |
Sachverhalt
Fehlende Unterlagen wurden angefordert!
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6. Bauleitplanung Markt Zellingen, 21. Änderung Flächennutzungsplan
Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Markt Zellingen beabsichtigt den Flächennutzungsplan neu zu fassen und zu ändern. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen die Reduzierung einer Wohnbaufläche im Ortsteil Retzbach, Ausweisung von Gewerbeflächen in den Ortsteilen Duttenbrunn, Retzbach und Zellingen. Die Darstellung von Mischgebietsfläche in Zellingen und die Aktualisierung und Zusammenfassung der bisherigen Flächennutzungsplanänderungen. Belange der Gemeinde Himmelstadt sind durch die Flächennutzungsplanänderung nicht berührt.
Beschluss
Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Einwendungen gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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7. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung); Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wies mit Schreiben vom 01.02.2021 auf eine Änderung der Rechtsgrundlage im Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zum 01.01.2021 hin, in deren Folge die vor diesem Termin in Kraft getretenen Reinigungs- und Sicherungsverordnungen neu zu erlassen sind. Hiervon ist auch die Verordnung der Gemeinde Himmelstadt betroffen. Zudem wurde im letzten Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) darauf hingewiesen, dass die Verordnung vom 10.10.2011 in Teilen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Dies betrifft insbesondere die festgelegten Verpflichtungen zu monatlichen und wöchentlichen Reinigungsintervallen, welche im vorgelegten Verordnungsentwurf nicht mehr vorhanden sind. Sowohl das Staatsministerium als auch der BKPV empfehlen zudem aus rechtlichen Gründen die Verwendung des aktuellen Musters des BayGT aus dem Jahr 2017, welches auch die Grundlage für die neue Verordnung ist. Das Straßenreinigungsverzeichnis wurde aktualisiert.
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8. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz; Übernahme des gemeindlichen Anteils zum Beitragsersatz;
Beratung und Beschlussfassung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
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ö
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8 |
Sachverhalt
Aufgrund der Corona-Pandemie kam es im Kindergartenbereich immer wieder zu Schließungen, eingeschränktem Regelbetrieb oder Notbetreuung.
Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen bzw. Kindertagespflegestellen wie schon im letzten Jahr pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.
Diese Entlastung gilt für die Monate Januar bis Mai 2021.
Voraussetzung für den Beitragsersatz ist, dass für Kinder tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben wurden, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben.
Der Beitrag wird unabhängig davon ersetzt, ob die Kindertageseinrichtung im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet ist oder aufgrund des Inzidenzwertes eine Notbetreuung anbietet.
Im Gegensatz zu den letztjährigen Beitragsübernahmen (100 % durch den Freistaat), werden dieses Jahr lediglich 70 % des pauschalen Beitragsersatzes vom Freistaat Bayern übernommen. Die verbleibenden 30 % können von der Gemeinde übernommen werden.
Der Beitragsersatz wurde von der Staatsregierung wie folgt festgelegt:
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pauschaler Beitragsersatz
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Anteil
Freistaat
70 %
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Anteil Gemeinde
30 %
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Krippenkinder
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300,00 €
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240,00 €
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60,00 €
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Kindergartenkinder
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50,00 €
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35,00 €*
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15,00 €
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Schulkinder
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100,00 €
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70,00 €
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30,00 €
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*zusätzlich trägt der Freistaat Bayern weiterhin auch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 €.
Bislang wurde bei der Gemeinde Himmelstadt der Sonderabschlag auf Elternbeitragszuschuss nur vom Kindergarten Himmelstadt gestellt:
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Summe der Kinder im Monat
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Jan.
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Feb.
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März
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Gesamt
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pauschaler Beitragsersatz
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Anteil
Freistaat
70 %
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Anteil Gemeinde
30 %
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Krippenkinder
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15
|
11
|
0
|
26
|
7.800,00 €
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6.240,00 €
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1.560,00 €
|
Kindergartenkinder
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36
|
33
|
3
|
72
|
3.600,00 €
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2.520,00 €*
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1.080,00 €
|
Schulkinder
|
0
|
0
|
0
|
0
|
0,00 €
|
0,00 €
|
0,00 €
|
|
|
|
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11.400,00 €
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8.760,00 €
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2.640,00 €
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*zusätzlich trägt der Freistaat Bayern weiterhin auch den Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100,00 €.
Zu bedenken ist, dass der höchste Elternbeitrag in Himmelstadt für Krippenkinder (8 - 9 Stunden Betreuungszeit) bei 160,00 € und der für Regelkinder (9 - 10 Stunden Betreuungszeit) ebenfalls bei 160,00 € liegt.
Die Elternbeiträge im Krippenbereich wären also durch den Anteil des Freistaats schon abgedeckt (+ mind. 80,00 €) im Regelbereich ergibt sich eine maximale Unterdeckung von - 25,00 €.
Somit könnte der Trägerverein durch eine 100 %-ige Ersatzleistung mehr Geld bekommen wie er eigentlich an Beitragsausfällen zu tragen hat. Andererseits könnte die volle Übernahme auch ein mögliches Defizit des Trägervereins in diesem schwierigen Planungsjahr mindern. Die Gemeinde Himmelstadt müsste im Rahmen der Defizitübernahme hier einen Teil übernehmen.
Der Gemeinderat hat zu entscheiden, ob der gemeindliche Anteil zum Beitragsersatz in Höhe von 30 % der pauschal festgelegten Beträge den Einrichtungen gewährt wird.
Da diesen Anspruch auch Einrichtungen mit Gastkindern aus Himmelstadt haben, sollte der Beschluss für alle Himmelstadter Kinder gleich gehalten werden und auch für künftige Bewilligungen bei Ersatzleistungen gelten.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den gemeindlichen Anteil zum Beitragsersatz in Höhe von 30 % der festgelegten Beträge dem Himmelstadter Kindergarten, sowie allen Einrichtungen mit Himmelstadter Gastkindern künftig zu gewähren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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9. Informationen des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
|
10.06.2021
|
ö
|
|
9 |
Sachverhalt
a) Öffentliche Bekanntgabe, Erwerb Raiffeisengebäude
Das Gebäude der VR-Bank wurde durch die Gemeinde erworben. Aufgrund der zentralen Lage neben dem Rathaus bietet es für die Gemeinde Chancen für die Zukunft. Vorläufig soll es als Informationszentrum und Weihnachtspostamt dienen. Vorgesehen ist, die Ausstellungsvitrinen der Gemeinde hier aufzustellen. Zudem wurden im Archiv weitere Bilder entdeckt, die ebenfalls ausgestellt werden können.
Die Übergabe hat am Dienstag stattgefunden.
Eine Wohnung im 1. OG ist vermietet. Der Mietvertrag wird übernommen.
Am Gebäude außen könnte auch (Förderung vorausgesetzt) ein Defibrillator angebracht werden. Ein zweiter ist für die Außenseite an der Mehrzweckhalle vorgesehen.
b) Sanierung der Bahnsteige
Es wird darüber informiert, dass die Sanierung der Bahnsteige nun erst doch nach dem Bau der Schallschutzwand erwartet wird. Die endgültige Klärung steht noch aus. Die Deutsche Bahn-AG ist derzeit am Umplanen der Schallschutzwand, da diese um 600 m verlängert werden soll.
c) Mittagsbetreuung 2021/2022
Für die Mittagsbetreuung im kommenden Schuljahr sind insgesamt 36 Kinder angemeldet, davon 18 mit der kurzen und 18 mit den verlängerten Betreuungszeiten.
d) Sachstand Rissesanierung Burkardstuhl
Die Sanierung verzögert sich aufgrund der Auftragslage der beauftragten Firma. Zugesagt wurde jedoch, dass die Rissesanierung auf alle Fälle bis zum Winter abgeschlossen ist.
e) Sachstand Erschließung Mausberg IV; Baubeschleunigungsprogramm
Das Baubeschleunigungsprogramm erleichtert die Erschließung von Mausberg IV. Mitgeteilt wird, dass nach dem Aufstellungsbeschluss sich die Nachfragen nach Bauplätzen häufen.
f) Sachstand Sanierung Mehrzweckhalle
Von der bauausführenden Firma wurde mitgeteilt, dass mit der Hallensanierung am 14.06.2021 begonnen wird.
Der Bauzeitenplan wird an die Gemeinderäte verteilt.
g) Ablagerung von Bauaushub auf einem Privatgrundstück
Auf einem Privatgrundstück an der Grenze nach Laudenbach wurden große Mengen Bauaushub abgelagert. Das Landratsamt hat bereits Kenntnis davon und die Sachlage geprüft. Nun erfolgt auch noch eine Überprüfung durch die Untere Naturschutzbehörde.
h) Laserscanning; Landesamt für Digitalisierung
Es wird darüber informiert, dass derzeit eine Laserscanningvermessung überwiegend des öffentlichen Grundes durchgeführt wird. Der Zutritt auf Privatgrund muss erfragt werden.
Ein entsprechendes Infoblatt ist in den Gemeindeschaukästen ausgehängt.
i) Sachstand Bemalung Trafostation
Die Bemalung beginnt, die Bayernwerk-Trafostation wurde zunächst grundiert.
j) Grundschule in den Räumen des Pfarrheimes
Es wird darüber informiert, dass die Grundschule bis 23.07.2021 die Räume des Pfarrheimes für den Schulbetrieb nutzen wird.
k) Holzliegen für den Himmelspark
Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat die Gemeindearbeiter beauftragt, zwei weitere Holzliegen für den Himmelspark herzustellen. Die bereits bestehenden Holzliegen werden rege genutzt Eine der bestehenden Liegen befindet sich als Mustervorlage derzeit im Bauhof.
l) Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021
Evtl. wird noch eine weitere Sitzung des Gemeinderates Ende Juli benötigt.
Abstimmungsergebnis: o. A.
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10. Kurze Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
|
ö
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10 |
Sachverhalt
zum Seitenanfang
11. Sitzungsniederschrift vom 22.04.2021 (FAHI), 23.04.2021 (Ortsbesichtigung) und 06.05.2021;
Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt)
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9. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
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10.06.2021
|
ö
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11 |
Beschluss 1
Der Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 22.04.2021 (FAHI) ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat genehmigt die Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 23.04.2021 (Ortsbesichtigung) ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 3
Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 06.05.2021 ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.01.2023 11:43 Uhr