Datum: 01.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Geldautomaten - Firma Euronet, Martinsried; Beratung und Beschlussfassung
2 BA 2021012; Am Hirtengarten 12, Fl. Nr. 1295, Gemarkung Himmelstadt Umnutzung eines Kellerraumes in eine Schreinerwerkstatt Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2021011; Waldstr. 13, Fl. Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2021013; Mainstr. o. Nr., Fl. Nr. 1226, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Grundfläche 24 m² bzw. <75 m³ Rauminhalt Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2021014; Hauptstr. 70 u. 70 a, Fl. Nr. 1239, Gemarkung Himmelstadt Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Beratung und Beschlussfassung
6 Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung); Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des 1. Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021; Genehmigung

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1. Geldautomaten - Firma Euronet, Martinsried; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 1

Sachverhalt

Zum 31.12.2020 wurden die Geldautomaten von Sparkasse Mainfranken und VR-Bank Würzburg abgebaut.
Die Fa. Euronet aus Martinried hat uns die Aufstellung eines Geldautomaten zu folgenden Konditionen angeboten (siehe „Auszug aus dem Vertrag“).
Im Vorfeld wurden von Seiten Euronet noch Gespräche geführt, ob die Sparkasse Mainfranken und die VR-Bank Würzburg die Buchungsgebühr (Kundenentgelt) für Ihre Kunden übernimmt.
Leider waren diese Gespräche nicht von Erfolg gekrönt. Es wird keine Kooperation geben. 
Auszug aus dem Vertrag:

Auf Basis der von Ihnen über unser Antragsformular mitgeteilten Informationen und der uns zur Verfügung stehenden Daten bieten wir Ihnen die Installation eines Geldautomaten in Ihrer Gemeinde an.

Wir benötigen für den Betrieb des Geldautomaten - ca. 450 erfolgreich durchgeführte Transaktionen (Transaktionen mit Girokarten und Kreditkarten). 
Sollten wir zusammen diese Anzahl erreichen, können wir den Standort ohne zusätzliche Kosten für die Gemeinde zur Verfügung stellen. 

Unsere Kalkulation erfolgt unter der Annahme, dass wir auf Abhebungen mit einer deutschen Girokarte ein direktes Kundenentgelt (dKE) in Höhe von 4,95 Euro berechnen. 

Da wir wissen, wie sensibel das Thema Gebühren ist, haben wir alternative Modelle zur Zusammenarbeit vorgesehen. Mit Hilfe einer Sponsoringzahlung kann die Gemeinde das direkte Kundenentgelt reduzieren, um die Nutzung des Geldautomaten interessanter zu gestalten: 

- monatliches Sponsoring der Gemeinde von 250 Euro (zzgl. USt) => dKE 3,95 Euro 
- monatliches Sponsoring der Gemeinde von 400 Euro (zzgl. USt) => dKE 2,95 Euro 

Für den Fall, dass die 450 Transaktionen nicht erreicht werden, müsste die Gemeinde mit einem pauschalen Kostensatz pro fehlende Transaktion „einspringen“. Wir gehen aktuell davon aus, dass dies eine Pauschale von ca. 3 Euro pro Transaktion bedeutet.

Wir bieten gern an, nach 12 Monaten die Umsätze des Geldautomaten gemeinsam zu bewerten und die Kostenstruktur, je nach Situation, zu Ihren Gunsten anzupassen. Selbstverständlich bekommen Sie jeden Monat eine entsprechende Auswertung über die Anzahl der Transaktionen und können so sehr transparent den Erfolg des Automaten einsehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Aufstellung eines Geldautomaten unter Berücksichtigung der möglichen finanziellen Auswirkungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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2. BA 2021012; Am Hirtengarten 12, Fl. Nr. 1295, Gemarkung Himmelstadt Umnutzung eines Kellerraumes in eine Schreinerwerkstatt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten einen Kellerraum im bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Am Hirtengarten 12, Fl. Nr. 1295 der Gemarkung Himmelstadt, als Schreinerwerkstatt umnutzen. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten“ in einem Dorfgebiet. Die geplante Schreinerwerkstatt ist laut Bebauungsplan im Baugebiet zulässig. Der Betrieb soll als Einzelunternehmen im Nebenerwerb geführt werden (werktags von 8.00 – 17.00 Uhr). Eine immissionsschutzrechtliche Bewertung ist durch das Landratsamt Main-Spessart vorzunehmen. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Umnutzung eines Kellerraumes in eine Schreinerwerkstatt auf dem Grundstück Am Hirtengarten 12 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. BA 2021011; Waldstr. 13, Fl. Nr. 382/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr beabsichtigt den Neubau einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Waldstraße 13, Fl. Nr. 382/27 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg II“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan lässt nur Sattel- und Krüppelwalmdächer mit 38 – 45 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit naturrotfarbenen Tonziegeln oder Betondachsteinen zu; Flachdächer sind unzulässig. Die geplanten Gebäude sollen jedoch ein Flachdach erhalten. Der Bebauungsplan schreibt vor, dass vor Garagen ein Stauraum von mindestens 5,00 m einzuhalten ist. Garage und Carport sollen jedoch bündig mit der Wohnhausfront und einem Stauraum von ca. 3,20 m errichtet werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen möglich. Bezugsfälle für die abweichende Dachgestaltung bei Nebengebäuden sind im Baugebiet bereits vorhanden. Die Nachbarunterschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zur prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage und eines Carports auf dem Grundstück Waldstraße 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachgestaltung und Stauraum wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. BA 2021013; Mainstr. o. Nr., Fl. Nr. 1226, Gemarkung Himmelstadt Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes, Grundfläche 24 m² bzw. <75 m³ Rauminhalt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226, Mainstr. o. Nr. der Gemarkung Himmelstadt ein Tiny-House (Wohnhaus mit 24 m² bzw. < 75 m³ Bruttorauminhalt) zur dauerhaften Wohnnutzung errichten und legt hierzu einen Antrag auf Vorbescheid vor. Mit dem Antrag soll insbesondere geklärt werden, ob das geplante Vorhaben dort bauplanungsrechtlich zulässig und nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei durchführbar ist. Weitere Fragen sind gestellt zum Abstandsflächenrecht und zur Bodenrichtwertermittlung.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) BayBO sind Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei möglich, außer im Außenbereich. Aus Sicht der Verwaltung liegt das Grundstück in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan, also nicht im Außenbereich. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben ist dort möglich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Verfahrensfreiheit ist für die geplante Gebäudegröße gegeben, entbindet jedoch nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden. So liegt die für das Bauvorhaben erforderliche Erschließung nur teilweise vor. Die Zufahrt ist gesichert. Die Anschlussmöglichkeit an den öffentlichen Kanal in der Mainstraße ist gegeben. Die Wasserversorgung ist jedoch derzeit nicht gesichert, denn das Grundstück ist nicht durch eine öffentliche Wasserleitung erschlossen. Die Möglichkeit eines Wasseranschlusses wird momentan geprüft. Die Herstellung eines Wasseranschlusses kann die Gemeinde Himmelstadt ggf. durch Sondervereinbarung mit dem Bauherrn regeln. Auf die für das Vorhaben bestehende Stellplatzpflicht gemäß Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt wird hingewiesen. Für das geplante Vorhaben muss 1 Stellplatz auf dem Baugrundstück angelegt werden. Das geplante Wohnhaus hält die erforderlichen Grenzabstände, auch zum gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 1225/2, nicht ein. Die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften sind durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. Die Frage des Bauherrn zur Bodenrichtwertermittlung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu beantworten. Wegen der Lage des Grundstücks im Überschwemmungsbereich des Mains ist vom Bauherrn eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Landratsamt Main-Spessart zu beantragen. 

Die Nachbarunterschriften zum Antrag auf Vorbescheid liegen nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt wird zu den Fragestellungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO unter der Maßgabe erteilt, dass die noch fehlende Wasserversorgung sichergestellt wird, der Stellplatzbedarf (1 Stellplatz) gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung erfüllt wird und die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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5. BA 2021014; Hauptstr. 70 u. 70 a, Fl. Nr. 1239, Gemarkung Himmelstadt Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hauptstr. 70 u. 70 a, Fl. Nr. 1239 der Gemarkung Himmelstadt einen Anbau an das bestehende Wohnhaus errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Der geplante Anbau liegt im Überschwemmungsbereich des Mains. Die für das Wohnhaus Hs. Nr. 70 a erforderlichen Stellplätze sind in den Planunterlagen dargestellt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Hauptstr. 70 u. 70 a der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Frank Keller, Bauabteilung Vgem., anwesend.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wies mit Schreiben vom 01.02.2021 auf eine Änderung der Rechtsgrundlage im Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes zum 01.01.2021 hin, in deren Folge die vor diesem Termin in Kraft getretenen Reinigungs- und Sicherungsverordnungen neu zu erlassen sind. Hiervon ist auch die Verordnung der Gemeinde Himmelstadt betroffen. Zudem wurde im letzten Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) darauf hingewiesen, dass die Verordnung vom 10.10.2011 in Teilen nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung entspricht. Dies betrifft insbesondere die festgelegten Verpflichtungen zu monatlichen und wöchentlichen Reinigungsintervallen, welche im vorgelegten Verordnungsentwurf nicht mehr vorhanden sind. Sowohl das Staatsministerium als auch der BKPV empfehlen zudem aus rechtlichen Gründen die Verwendung des aktuellen Musters des BayGT aus dem Jahr 2017, welches auch die Grundlage für die neue Verordnung ist. Das Straßenreinigungsverzeichnis wurde aktualisiert. 

Beschluss

Nach reger Diskussion beschließt der Gemeinderat den v. a. Vollzug der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 7

Sachverhalt

a) Markterkundung; Gigabitrichtlinie
Es wird darüber informiert, dass die Markterkundung durchgeführt wurde. Im Ergebnis ist nur eine Förderung für das Gewerbegebiet möglich, da
im Altort zwei Telefonanbieter (Telekom und NEVtv) vorhanden sind. Hier wird davon ausgegangen, dass neue Richtlinien ab ca. 2023 dies nochmal neu bewerten;
die Ringstraßen rechtsmainisch bereits mit Glasfaser versorgt sind.
Im nächsten Schritt soll nun eine Abfrage im Gewerbegebiet durchgeführt werden, ob Bedarf bzw. Interesse besteht.


b) Grundstücksteilung Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten
Es wird darüber informiert, dass eine weitere Grundstücksteilung im Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten durch einen Grundstückseigentümer beantragt wurde. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt weiter zu bauen und benötigt hierzu eine Aussage des Landratsamtes zur Bebaubarkeit. Seitens des Landratsamtes folgten mündlich widersprüchliche Aussagen. Der zuständige Sachbearbeiter hat mündlich die Möglichkeit in Aussicht gestellt. Die Leitung sieht hier jedoch den Charakter des Nebenerwerbsgebietes gefährdet.


c) Heckenwirtschaft, Weinhaus Pröstler
Es wird davon ausgegangen, dass das Weinhaus Pröstler sehr wahrscheinlich eine Genehmigung zur Errichtung einer Heckenwirtschaft bekommt, da die bisherigen Einwendungen des Landratsamtes widerlegt werden konnten.


d) Sachstand Reparatur Fußweg in der Unterführung
Das Landratsamt hat kurzfristig die Reparatur des Fußweges in der Unterführung zugesagt. Der Kreisbauhof hat darüber informiert, dass die Reparatur nun sehr zeitnah durchgeführt werden soll.


e) Mitteilung Ruhestand des Abteilungsleiters Land- und Dorfentwicklung beim ALE
Herr Robert Bromma, Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung beim ALE, ist zum 30.06.2021 in den Ruhestand gegangen.


f) Eröffnung Tag der offenen Gartentür
Die Eröffnung fand im Garten von Gemeinderatsmitglied Harald Gangl statt. Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt für das Engagement.
Auf die Berichterstattung in der Mainpost wird verwiesen.


g) Sachstand Baumaßnahmen
Es wird darüber informiert, dass die Fa. Ralph Scheb die Baumaßnahme an den Holzhallen wie geplant begonnen hat.
Auch die Baumaßnahmen bezüglich Mehrzweckhalle und Grundschule liegen im Zeitplan.


h) Termine
Es wird über folgende Termine informiert
Jahreshauptversammlung des Johanniszweigvereins                21.07.2021
Nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt                29.07.2021
Waldbegang                                                        01.10.2021 15:00 Uhr

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 8

Sachverhalt

a) Sachstand Reparaturarbeiten Am Hirtengarten
Es wird festgestellt, dass die Reparaturarbeiten durchgeführt wurden. Allerdings bildet sich vor einem Anwesen immer noch eine Wasserlache bei Regen.
Aufgrund des Straßenzustandes insgesamt erscheint es jedoch sinnvoll, dies erst bei einer Reparatur der gesamten Straße mit zu berücksichtigen.


b) Luftfilter Grundschule
Aufgrund einer Rückmeldung der Schulleiterin, dass Luftfilter in der Grundschule nicht notwendig sind, wurden bisher noch keine entsprechenden Geräte angeschafft. Demnächst findet jedoch ein Beratungstreffen der Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft statt, bei dem auch dieses Thema angesprochen werden soll.
Das Gremium sieht die Anschaffung von Luftfiltern als sinnvoll an und schlägt vor, dass Bürgermeister Hemmelmann ein Gespräch mit der Schulleitung führt.
CO2–Messgeräte sind in der Grundschule vorhanden.


c) Sachstand Friedhofssatzung
Die Verwaltung hatte mehrfach vorgeschlagen, die Friedhofsatzung zu ändern. Das Gremium erkundigt sich nun, bis wann eine neue Friedhofssatzung erarbeitet sein soll.
Sobald sich die neue Mitarbeiterin in der Verwaltung eingearbeitet hat, soll ein Entwurf erarbeitet werden.


d) Sachstand Ferienprogramm der Gemeinde
Da sich nur zwei Vereine bereiterklärt haben, ein Ferienprogramm anzubieten, wird in diesem Jahr auf die gemeinsame Organisation verzichtet. Die beiden Vereine (RVE und OGV) werden gebeten, das Ferienprogramm in Eigenregie anzubieten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 01.07.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.06.2021 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:39 Uhr