Datum: 07.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Heiko Welzenbach; Kenntnisnahme
2 Realsteuereinnahmen; Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B; Beratung und Beschlussfassung
3 Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2021
4 Interkommunale Ökokonten über die Kommunale Allianz "Main-Wein-Garten" (ILE); Beratung und Beschlussfassung
5 Steuerung der Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Beratung und Beschlussfassung
6 Rechnungsgenehmigungen
7 Bekanntgabe von Auftragsvergaben
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 29.07.2021; Genehmigung

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1. Vollzug des Abmarkungsgesetzes / der Feldgeschworenenordnung; Verpflichtung von Herrn Heiko Welzenbach; Kenntnisnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15.09.2021 teilt der Feldgeschworenenobmann der Gemeinde Himmelstadt, Herr Otmar Hemmelmann mit, dass für den am 07.05.2021 verstorbenen Feldgeschworenen Herrn Arnold Gabel, Herr Heiko Welzenbach als Nachfolger vorgeschlagen wird.
Gemäß Art. 13 Absatz 2 Satz 1 des Abmarkungsgesetzes (AbmG) werden die Feldgeschworenen bei Übernahme ihrer Aufgaben durch den Ersten Bürgermeister zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit sowie zur Bewahrung des Siebener Geheimnisses in Eidesform verpflichtet. Die Feldgeschworenen werden auf Grundlage des Art. 11 Absatz 4 AbmG auf Lebenszeit bestellt.
Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Niederschrift über die Verpflichtung des neuen Feldgeschworenen:
Niederschrift über die Vereidigung des Feldgeschworenen
Herrn Heiko Welzenbach, geboren am 24.09.1973, wohnhaft in Himmelstadt, Wiesenweg 3,
am 07. Oktober 2021 im Sitzungssaal des Rathauses Himmelstadt.
Nach erfolgter Belehrung über den Inhalt und die Bedeutung des Amtseides der Feldgeschworenen (siehe oben) findet die Verpflichtung gemäß Art. 13 Absatz 2 Abmarkungsgesetz in Eidesform statt. 
Nach Erheben der geöffneten rechten Hand durch Herrn Welzenbach erfolgt die Eidesleistung bzw. Eidesabnahme durch Nachsprechen der Eidesformel:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen, gewissenhafte und unparteiische Erfüllung meiner Amtspflichten, Verschwiegenheit und zeitlebens Bewahrung des Siebener Geheimnisses – so wahr mir Gott helfe.
Die Verpflichtung ist in den Akten der Behörde, welche die Verpflichtung vorgenommen hat, festzuhalten (Art. 13 Absatz 2 Satz 4 AbmG). Die Niederschrift unterschreiben somit der neue Feldgeschworene und der Erste Bürgermeister (siehe Anlage 1 zur heutigen Niederschrift / es folgen die Unterschriften).
Abschließend überreicht Erste Bürgermeister Herbert Hemmelmann Herrn Heiko Welzenbach die aktuelle Ausgabe des Handbuches „Der Feldgeschworene“ mit wichtigen Rechtsgrundlagen und Erläuterungen zu diesem wichtigen, kommunalen Ehrenamt. Dies mit den besten Wünschen für eine künftige, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Die ergänzende, feierliche Verpflichtung des neu bestellten Feldgeschworenen erfolgt beim nächsten Feldgeschworenentag des Distrikts Karlstadt (je nach Corona-Lage).

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2. Realsteuereinnahmen; Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und B; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 2

Sachverhalt

Bei den Haushaltsvorberatungen für das Haushaltsjahr 2021 wurde der Gemeinderat bereits darauf hingewiesen, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in den nächsten Jahren sinkt.
Der Zuführungsbetrag muss mindestens so hoch sein, dass die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite gedeckt sind. Diese kann in der Finanzplanung bis ins Jahr 2024 immer erreicht werden. Die freie Finanzspanne sinkt aber weiterhin. 
Mit Genehmigung des Haushalts 2021 weißt uns auch das Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde daraufhin, den Zuführungsbetrag zu stärken, um eine ausreichend hohe freie Finanzspanne zu gewährleisten. Diese wird für kommende Investitionen benötigt. 
Eine Erhöhung des Zuführungsbetrags kann nur durch Erhöhung der Einnahmen oder Verringerung der Ausgaben erzielt werden. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts müssen daher für die kommende Haushaltsplanung überprüft und angepasst werden. 
Die Verwaltung schlägt als Mittel daher vor, die Hebesätze für die Grundsteuer A und B zum 01.01.2022 anzupassen. 

Die aktuellen Hebesätze betragen:

Aktuell
Geplant ab 01.01.2022
Landesdurchschnitt kreisangehöriger Gemeinden
 mit 1000 – 3000 EW 
für das Jahr 2020
Grundsteuer A
335 v. H.
360 v. H.
362,9 v. H.
Grundsteuer B
310 v. H
350 v. H.
346,9 v. H.
Gewerbesteuer 
380 v. H
-
328,9 v. H.

Die Gewerbesteuer wurde erst im Jahr 2014 erhöht, weswegen eine Anpassung der Grundsteuer A und B bevorzugt wird. 


Zum Vergleich die Hebesätze aus den VG-Gemeinden + umliegenden Gemeinden:
Zellingen hat zum 01.01.2021 seinen Hebesatz der Grundsteuer B von 305 v. H. auf 340 v. H. angehoben. 
Auch die Hebesätze im Markt Thüngen sollen für das Jahr 2022 erhöht werden:

Grundsteuer A 360 v. H.
Grundsteuer B 340 v. H
Gewerbesteuer 380 v. H. 

Auszug aus dem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband:

„ Die Realsteuerkraft der Gemeinde lag durchweg unter dem Mittelwert. Die Finanzkraft, in der sich neben der Realsteuerkraft auch die Einkommensteuerbeteiligung, die Umsatzsteuerbeteiligung, die Schlüsselzuweisungen und die Kreisumlage auswirken, war im Berichtszeitraum stets etwas niedriger als der Mittelwert. Die seit Jahren unveränderten Hebesätze sind nach wie vor für die Gewerbesteuerumlage überdurchschnittlich, für die Grundsteuern unterdurchschnittlich. […]“ 

Beschluss 1

Der Marktgemeinderat stimmt der Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer A auf 360 v. H. zum 01.01.2022 zu

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Marktgemeinderat stimmt der Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 350 v. H. zum 01.01.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 3

Sachverhalt

In der zweiten Jahreshälfte berichtet die Verwaltung erstmalig über den aktuellen Stand des Haushaltsvollzugs. Mit dem Bericht wird die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsjahres dargestellt und eine Prognose zum voraussichtlichen Jahresergebnis abgegeben.

Die Haushaltssatzung 2021 wurde am 06.05.2021 vom Gemeinderat beschlossen und mit Schreiben vom 19.05.2021 vom Landratsamt Main-Spessart genehmigt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung war der Haushalt 2021 vollziehbar. Bis zu diesem Zeitpunkt befand sich die Gemeinde Himmelstadt in der sogenannten haushaltslosen Zeit. 

Die Verwaltung berichtet mit dieser Vorlage über die Abweichungen der wichtigsten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsvollzugs gegenüber der Haushaltsplanung und die damit verbundenen Auswirkungen auf das voraussichtliche Jahresergebnis 2021. In der Anlage zur Vorlage stellt die Verwaltung die Zwischenergebnisse des Haushaltsvollzugs 2021 zum Stand 10.09.2021 dar. 

Verwaltungshaushalt
Im Verwaltungshaushalt sind im Bereich der Steuern und Zuweisungen bei der Gewerbesteuer bereits ca. 100.000,00 € mehr eingenommen worden. Die Gewerbesteuer ist aber konjunkturabhängig. Gerade in den nächsten Jahren nach der Corona-Pandemie kann nur schwer eingeschätzt werden, wie sich die Gewerbesteuerzahlungen entwickeln
Die Restzahlungen der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer und die Schlüsselzuweisungen sind gegen Ende des Jahres 2021 zu erwarten. 

Überplanmäßige Ausgaben können beispielsweise in folgenden Bereichen verzeichnet werden:

- Feuerwehrwesen; Verwaltungs- und Zweckausstattung -1.923,15 €
- Grundschule; Bewirtschaftung der Grundstücke und Gebäude -2.779,08
- Heimatpflege; Gemeinschaftsveranstaltungen – 5.979,36 €
- Kinderspielplatz; Gebäude- und Grundstücksunterhalt – 1.371,08 €
- Parkanlagen und öffentliche Grünflächen; Unterhalt Grünanlagen -1.420,40 €
- Bauhof; Arbeitsgeräte und Maschinen – 2.328,18 €
- Wasserversorgung; Unterhalt Entwässerungsanlagen – 4.180,56 €

Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben ergibt insgesamt einen  
aktuell errechnete Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 98.185,19 €

Vermögenshaushalt
Im Vermögenshaushalt wurden Mehreinnahmen bei der Investitionszuweisungen vom Land für die Straßenausbaupauschale gebucht. Allerdings sind die Fördergelder für die Sanierung der Schulturnhalle noch nicht eingegangen und auch die Auszahlung der Förderung für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED ist – anders als erwartet - erst im Jahr 2023 geplant. 
Demgegenüber stehen Mehrausgaben bei der Erneuerung der Spielplätze (-1.484,55 €) und Erschließungskosten (-2.356,03 €). Fraglich ist, wie viel Kosten noch im Bereich Sanierung Schulturnhalle und Kellersanierung in der Grundschule auf die Gemeinde zukommen. 

Die Differenz aus Einnahmen und Ausgaben im Vermögenshaushalt ergeben einen aktuell errechneten Zuführungsbetrag zur Allgemeinen Rücklage in Höhe von 814.603,88 €. 

Zum Vergleich zum Haushaltsjahr 2020: 
Hier betrug der Zuführungsbetrag zur Rücklage 1.217.335,23 €.

Bei der Haushaltsplanung 2020 wurde im Vorbericht darauf hingewiesen, dass die Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt seit 2019 rückläufig ist. Der Zuführungsbetrag muss mindestens so hoch sein, dass die Tilgungsleistungen gedeckt sind. Der Überschuss ergibt die freie Finanzspanne. Diese wird für kommende Investitionen benötigt. 

Um die Zuführung auch in den nächsten Jahren zu gewährleisten, müssen die Ausgaben des Verwaltungshaushalts verringert werden bzw. die Einnahmen erhöht werden. Als erste Maßnahme soll daher über eine Anhebung der Hebesätze bei der Grundsteuer A und B entschieden werden. Trotzdem sollte sich der Gemeinderat Gedanken darüber machen, wie die Ausgaben im Verwaltungshaushalt verringert werden können.  

In diesem Zug weißt die Verwaltung nochmal darauf hin, dass vor Ausgaben bitte Rücksprache gehalten wird, ob finanzielle Mittel noch oder überhaupt zur Verfügung stehen. 

Laut Geschäftsordnung obliegt die Bewirtschaftungsbefugnis nur dem ersten Bürgermeister. 
Im Haushaltsjahr 2021 fällt aber zunehmend auf, dass bei Bestellungen von Privatleuten Rechnungen auf die Gemeinde Himmelstadt ausgestellt und zur Zahlung angewiesen werden sollen. 
Solange noch keine weitere Regelung zur Bewirtschaftungsbefugnis in der Geschäftsordnung getroffen wurde, werden Rechnungen daher nur noch nach vorheriger Absprache mit der Verwaltung erstattet. Barauslagen sind entsprechende Zahlungsbelege beizufügen. 

Dieser Schritt ist notwendig, um die finanziellen Mittel besser im Blick zu behalten bzw. einhalten zu können. 

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4. Interkommunale Ökokonten über die Kommunale Allianz "Main-Wein-Garten" (ILE); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 4

Sachverhalt

Immer wenn im Freistaat Bayern an einer Stelle Natur verloren geht, muss dieser Eingriff an einer anderen Stelle ausgeglichen werden. Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen bzw. Eingriffe in Natur und Landschaft auf Grund von Bauvorhaben ausgeglichen werden können. Es kann als Flächen- oder Maßnahmenpool eingerichtet werden.

Detaillierte Information in der von der ILE mitgelieferten Anlage.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Teilnahme an der Entwicklung eines kommunalen Ökokontos durch die ILE zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Steuerung der Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 5

Sachverhalt

Die Verwaltung verweist auf die Beratung dieses Tagesordnungspunktes in der Sitzung am 02.09.2021. Der Regionale Planungsverband hat in seiner Sitzung am 06.07.2021 ein Steuerungskonzept als Planungshilfe für die Kommunen ausgearbeitet, das dem Gremium vorliegt.

Danach sind in der Gemarkung Himmelstadt nur geringe Flächen uneingeschränkt für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet. Dem Gremium wird anhand eines Planausschnittes die Lage dieser Flächen aufgezeigt.

Der Markt Zellingen hat entsprechende Richtlinien beschlossen, die dem Gremium vorliegen. Diese könnten analog herangezogen werden.

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6. Rechnungsgenehmigungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 6

Sachverhalt

a) Bauunternehmen Schmitt, Werntalstraße 65, 97753 Karlstadt, 10.400,28 €
Für Erschließungsarbeiten „Kanal“ zum Grundstück Waldstraße 11 a legt das Bauunternehmen Schmitt GmbH eine Rechnung vom 05.08.2021 über 10.400,28 € vor. Die Rechnung wurde am 06.09.2021 bezahlt.

b) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt, 17.101,49 €
Für die Betriebsleitung und –ausführung 2021 auf 285,3 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Kostenrechnung vom 26.08.2021 über 17.101,49 € vor. Das Entgelt wurde zuletzt aktualisiert zum 01.07.2015, ist seitdem stabil und wurde zum 20.09.2021 bezahlt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung für die Kanalerschließung des Grundstücks Waldstraße 11 a an das Bauunternehmen Schmitt GmbH über 10.400,28 € und den damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben von etwa 2.356 € im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Rechnungsanweisung für die Betriebsleitung und –ausführung 2021 über 17.101,49 € an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Nachhinein zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Auftragsvergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Heute machen wir Vergaben aus den letzten Monaten öffentlich. 

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass die Straßenbeleuchtungsanlage zum Angebotspreis in Höhe von 7.896,84 € (brutto) auf Retrofit-Leuchtmittel umgestellt wird(GRHI 04.03.2021 – 13:0).


Der Gemeinderat beauftragt die Fa. Eibe, Röttingen, die gelisteten Spielgeräte und Fertigfundamente incl. Fracht zum Preis von 15.967,88 € netto zu liefern (GRHI 18.03.2021 – 12:0).

Spielplatz Triebstraße:
1x Spielanlage Mont Blanc        
1x Spielanlage Bandus o. Rutsche        
1x Anbaurutsche für Spielanlage Bandus        
2x Federwippe Pferd / Gans                                  
1x Kleinfeldtor mit Netz 3 x 2 m           

Spielplatz Mainstraße:
2x Federwippe Pferd / Gans                                  

Spielplatz Mehrzweckhalle:
2x Federwippe Pferd / Gans                                  
1x Seilbaum Storchennest                


Sanierung Schulturnhalle, Vergabe Honorarvertrag.
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt das Planungsbüro Rüdiger Amthor, Buchenhöllstraße 6, 97753 Karstadt-Stetten, zum brutto gesamt Angebot für 42.454,67 € (GRHI 06.05.2021 – 13:0).


Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Firma Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33a, 97267 Himmelstadt, für die Straßenausbesserungsarbeiten an den Holzhütten entlang der Triebstraße, zum Bruttoangebotspreis von 15.005,31 € laut Angebot vom 06.05.2021 zu erledigen (GRHI 10.06.2021 – 10:0).

Im Rahmen der Projektförderung der Nationalen Klimaschutzinitiative im Auftrag des Bundesumweltministeriums stimmt der Gemeinderat Himmelstadt der Durchführung der „Sanierung der Straßenbeleuchtung – Umrüstung auf LED-Beleuchtung“ in Ausführung warmweiß zu. Die anfallenden Kosten belaufen sich auf  50.142,14 € (GRHI 10.06.2021 – 10:0).


Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Gemeindeschleppers.
Das Angebot von BayWa Landtechnik kommt zum Tragen:
Massey Ferguson  MF 5709 M Dyna-4 zum Aufzahlungspreis von brutto 68.542 €.
Die Finanzierung erfolgt über einen Leasingzeitraum von 5 Jahren.
Leasingangebote sind von Leasingnehmern einzuholen. (GRHI 29.07.2021 – 12:0).


Der Gemeinderat Himmelstadt erteilt den Planungsauftrag für das Baugebiet „Mausberg IV“ (Erstellen des Bebauungsplans  mit Grünordnungsplan,  artenschutzrechtlicher Fachbeitrag –saP- sowie die Planung der Verkehrsanlagen, LPh 1-2, und der Regenwasserbewirtschaftung, LPh 1-2, an die Arz Ingenieure GmbH & Co. KG; Kühlenbergstr. 56, 97078 Würzburg, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 23.07.2021 mit einer voraussichtlichen Bruttoangebotssumme von 33.191 € (GRHI 29.07.2021 – 12:0).


Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Firma Babilit GmbH, Heringer Straße 14, 36269 Philipsthal, mit den Tiefbauarbeiten Am Hirtengarten zum Bruttoangebotspreis von 9.567,60 € laut Angebot vom 25.08.2021. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt im Frühjahr 2022. GRHI 23.09.2021 – 12:0).


Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Firma Babilit GmbH, Heringer Straße 14, 36269 Philipsthal, mit den Tiefbauarbeiten am Wiesenweg zum Bruttoangebotspreis von 7.798,31 € laut Angebot vom 25.08.2021. Die Ausführung der Tiefbauarbeiten erfolgt im Frühjahr 2022 (GRHI 23.09.2021 – 12:0).

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 8

Sachverhalt

a) Mauer Hauptstraße 91
Mitgeteilt wird, dass die Mauer am Anwesen in der S-Kurve entfernt wurde. Dies dient der direkten Zufahrt zu den dahinterliegenden drei Parkplätzen. Der rückwärtige Teil wird aufgefüllt. Das Vorhaben war genehmigungsfrei.


b) Nutzungskonzept Fuhrgärtlein
Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass Vorgespräche bezüglich eines Nutzungskonzeptes des Bereiches Fuhrgärtlein mit dem Planungsbüro Holl & Wieden stattgefunden haben. Ein Angebot folgt. Die Vertreter haben sich vor Ort über die Gegebenheiten informiert.


c) Elternabend Kindergarten im Pfarrzentrum
Berichtet wird von einer sehr gut besuchten Veranstaltung. Die Eltern zeigten reges Interesse an den Planungen zur Erweiterung des Kindergartens. Aktuell werden dafür Träger öffentlicher Belange befragt. Realistisch wird mit einer Umsetzung der Baumaßnahme 2022/2023 gerechnet.
Beim Elternabend fand zudem die Wahl des Elternbeirates statt und die Erzieherinnen stellten ihr Bildungs- und Betreuungskonzept vor.


d) Gemeindestand am Weihnachtsmarkt
Aus dem Bürgerstammtisch ergab sich die Frage, ob die Gemeinde am Weihnachtsmarkt mit einem eigenen Stand vertreten sein soll. Sollte das Gremium dem zustimmen, müssen Helfer dafür gefunden werden. Evtl. könnte auch der AK Tourismus angefragt werden.


e) Geschwindigkeitsmessgerät
Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Gemeinderat Thomas Gerhard für die Reparatur des Geschwindigkeitsmessgerätes. Jetzt ist es auch wieder möglich, Geschwindigkeiten in der 30er-Zone zu erfassen. Aktuell hängt das Messgerät in der Triebstraße.
In diesem Zusammenhang informiert das Gremium darüber, dass das 30er-Schild in der Mausbergstraße ungünstig hängt und nicht von Autokameras erfasst werden kann. Es wird darum gebeten, das Schild etwas zu drehen. 


f) Veranstaltungen Ummenstaller Hof
Die beiden Vorträge am Ummenstaller Hof sind bei den Teilnehmern sehr positiv angekommen. Die Referenten Gerhard Hilpert und Harald Führer wurden sehr für die Veranstaltung von den Teilnehmern gelobt.
Aktuell finden die Vorträge zur Nikolauskapelle statt. Auch hierfür ist eine hohe Resonanz zu verzeichnen.


g)Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt        04.11.2021 19:00 Uhr
Totengedenken zu Allerheiligen                        01.11.2021 14:00 Uhr
(Andacht am Friedhof, Zug vom Rathaus-Kriegerdenkmal-Friedhof)

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 9

Sachverhalt

a) Tausch der Wasserzähler
Aus dem Gremium wird gefragt, ob eine Gebühr für den Wasserzählertausch fällig wird. Dies wird bejaht. Auch beim Tausch der Gartenwasserzähler wird die Gebühr fällig.
Der Tausch der Wasserzähler erfolgt in 6-jährigem Rhythmus. 
Die Information soll auch an Fa. Fröde kommuniziert werden. Die Einbaukosten betragen 48,00 €. Diese fallen bei jedem Wechsel an. Es ist darauf zu achten, dass die Eichzeit bei Einbau der Wasserzähler noch 6 Jahre beträgt.


b) Digitalisierung Bauanträge
Im Landratsamt wird derzeit erprobt, dass Bauanträge von den Bauherren direkt digital an das Landratsamt geschickt werden. Dies ist seit 01.10.2021 möglich und gefordert. Planmappen sind nicht mehr nötig.
Die Handhabung ist derzeit aber noch unklar. Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse vor, wie das Verfahren zu händeln ist. Die Verwaltung erwartet dadurch keine Arbeitsersparnis.


c) Sachstand Hotspot
Der Hotspot konnte bisher noch nicht installiert werden, da die beauftragte Firma Vorarbeiten eingefordert hat. Aufgrund der Baumaßnahme an der Mehrzweckhalle konnten diese noch nicht umgesetzt werden. Damit nichts kaputt geht, soll deshalb noch mit der Installation gewartet werden.


d) Sachstand Defibrillator
Ebenfalls aufgrund der derzeitigen Baumaßnahme an der Mehrzweckhalle wurde die Installation eines Defibrillators zunächst zurückgestellt.


e) Rückmeldung Hundekotbeutel rechtsmainisch
Festgestellt wird, dass es derzeit keine Beschwerden mehr bezüglich herumliegender Hundekotbeutel gibt.


f) Sachstand Sitzgruppe, Abfallbehälter
Ein Abfallbehälter wurde aufgestellt, allerdings fehlt noch der Zigarettenaufsatz.


g) Zugeparkte Gehwege Brunntalstraße
Festgestellt wird, dass durch hohes Parkaufkommen in der Brunntalstraße für Fußgänger insbesondre mit Kinderwägen fast kein Durchkommen mehr auf den Gehwegen ist.
Vorgeschlagen wird, einen Hinweis in das Mitteilungsblatt zu schreiben. Überlegt werden sollten weitere Maßnahmen zur Steuerung bzw. Überwachung des ruhenden Verkehrs.

Die Situationen ergeben sich in ähnlicher Form in vielen engeren Straßen im Gemeindegebiet, z.B. auch in der Hauptstraße, in der Kurve der Triebstraße zum Mausberg, in der Denkmalstraße u.v.m.
Zudem hat die genannte Parksituation stark zugenommen.
Die professionelle Überwachung des ruhenden Verkehrs wäre eine Möglichkeit zur Regelung, stellt aber eine hohe Kostenbelastung für die Gemeinde dar.

In Zellingen wird sie derzeit erprobt. Die Gemeinde Himmelstadt könnte bei einer Beteiligung evtl. profitieren. Bürgermeister Hemmelmann wird gebeten, Kontakt mit Fa. Radarwacht aufzunehmen. Ein Infopoint wird in Zellingen ab 01.11. eingerichtet. 

Als weitere Möglichkeit zur Steuerung der Parksituation wird vorgeschlagen, weitere Bereiche mit gelber Zick-Zack-Linie zu versehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 29.07.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.10.2021 ö 10

Sachverhalt

Unter TOP 8 (Information des ersten Bürgermeisters) wird geändert:
  1. Denkmalstraße, Ver- und Entsorgungsarbeiten 
Satz 2 wird gestrichen und ersetzt durch „ Ebenso werden kleine Kanalbauarbeiten im Zuge der Arbeit des Bayernwerkes durchgeführt.“

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 29.07.2021 mit der genannten Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:21 Uhr