Datum: 04.11.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Neuanlage/Erweiterung Urnengräber; Beratung
2 Informationen des Ersten Bürgermeisters
3 Kurze Anfragen
4 Sitzungsniederschrift vom 23.09.2021, 01.10.2021 (Waldbegang) und 07.10.2021; Genehmigung
5 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt; Billigung des Planentwurfs, der Begrünung und des Umweltberichts; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung;
6 Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Billigung des Bebauungsplanentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

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1. Neuanlage/Erweiterung Urnengräber; Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 1
Nicht sichtbar

Sachverhalt

Die im Jahre 2020 neuerstellten Urnengräber neben der Leichenhalle sind schon gut belegt. Es ist damit zu rechnen, dass spätestens im Jahr 2023 alle Urnengräber belegt sind. 
Um einen Engpass zu vermeiden, sollte zeitnah ein Bereich festgelegt werden und die Ausführungsplanung in 2022 durchgeführt werden. 

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2. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 2

Sachverhalt

a) Elternbeirat Grundschule Himmelstadt
Es wird darüber informiert, dass mit Sandra Knorr eine neue Elternbeiratsvorsitzende gewählt wurde. Ihre Stellvertreterin ist Conny Scheb.


b) Sachstand Lärmschutzwand Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn AG hat mitgeteilt, dass man nun in die nächste Planungsphase geht. Aktuell wurden Adressen der betroffenen Anlieger abgefragt. Es finden Überlegungen statt, wie die Baumaßnahme umgesetzt werden könne.


c) Umstellung Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED
Es wird darüber informiert, dass die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED im gesamten Gemeindegebiet nun abgeschlossen ist.


d) Weihnachtskarte 2021
Mit den Kindern der Grundschule wurde in diesem Jahr wieder eine Weihnachtskarte gestaltet. Die Kinder haben das Motiv sehr vielfältig und ansprechend umgesetzt. Die Jury zur Weihnachtskarte hat ebenfalls bereits getagt.


e) Veröffentlichung Kommunales Bauprogramm
Die Veröffentlichung des Kommunalen Bauprogrammes erfolgt im Mitteilungsblatt im November/Dezember/Januar. Auch auf die gemeindliche Homepage wird das kommunale Bauprogramm incl. des Fragebogens zum Herunterladen eingestellt.
Das Förderprogramm gilt für den Altortbereich linksmainisch. 


f) Berichte über Himmelstadt im Frankenmagazin und qm Magazin
Zwei Magazine haben sich in Himmelstadt gemeldet und wollen über die Gemeinde berichten. Ein Interview mit dem Frankenmagazin hat bereits stattgefunden. Die Berichte sollen demnächst in den Magazinen erscheinen.


g) Weihnachtspostfiliale
Es wird darüber informiert, dass die Weihnachtspostfiliale ihre Arbeit wieder aufgenommen hat. Diese findet nur unter 3G-Regelung statt. Der Ablauf erfolgt wie im letzten Jahr, d.h. kein Publikumsverkehr in der Filiale sondern Kontakt nur über den Straßenschalter.
In der Filiale selbst sind Spuckschutzwände aufgestellt. Es gibt keine zusätzliche Ausstellung im Brückenzollhaus. Es werden drei Stellwände im Schaufenster des ehemaligen Raiffeisen-Gebäudes aufgestellt.

h) Termine:
13.11. 19:33 Uhr                Rathaussturm (Kirchplatz ist ab 18:30 Uhr für den Verkehr gesperrt)
20.11. 18:00 Uhr                Verabschiedung ehem. Ortspfarrer Albin Krämer (offizieller 
Gottesdienst unter 3 G in der Kirche am Platz)
28.11. 13:00 Uhr                offizielle Eröffnung Weihnachtspostfiliale
02.12. 19:00 Uhr                nächste reguläre Sitzung des Gemeinderates

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 3

Sachverhalt

a) Beratungen zu Flächenphotovoltaikanlagen
Der ursprünglich für die Sitzung geplante Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben und soll nun im Dezember beraten werden.


b) Sachstand Dehnungsfuge Brücke
Der Behindertenbeauftragte der Gemeinde hat darüber informiert, dass das Straßenbauamt vor Ort war und Arbeiten an der Dehnungsfuge der Brücke vorgenommen hat. Gemeinderat Markus Hilpert hat sich über die Arbeiten informiert und nachgemessen. Die Fuge ist an einer Stelle nur noch 2 cm breit und am anderen Ende noch 5 cm. Unklar ist, ob dies nun für Menschen mit Rollator oder Rollstuhl überwindbar ist. Die Rückmeldung des Behindertenbeauftragten dazu war eher kritisch.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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4. Sitzungsniederschrift vom 23.09.2021, 01.10.2021 (Waldbegang) und 07.10.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 23.09.2021 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 01.10.2021 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 07.10.2021 mit folgender Änderung:
Zu TOP 3 (Zwischenbericht zum Haushaltsvollzug 2021): Satz 22 unter Diskussionsverlauf wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. 8. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Himmelstadt; Billigung des Planentwurfs, der Begrünung und des Umweltberichts; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 5

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende Herrn Schneider vom Ing. Büro Arz, Würzburg.

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in der Sitzung am 06.05.2021 die Änderung des Flächennutzungsplans in drei Bereichen beschlossen (Freiflächenphotovoltaikanlage Stenger, Sondergebiet Einzelhandelsbetrieb, zwei Bauplätze am Friedhof). Das mit der Planung beauftragte Ing. Büro Arz, Würzburg, hat den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht in Zusammenarbeit mit Fachbüros ausgearbeitet. 

Der Gemeinderat müsste den jetzigen Planungsstand billigen, damit als formale Schritte des Bauleitplanverfahrens die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden kann.

Herr Schneider erläutert die Planung und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplans des Ing. Büro Arz, Wüzburg, in der Fassung vom 06.05.2021, die Begründung hierzu vom 06.05.2021, den Vorentwurf des Umweltberichts der Härtfelder Ingenieurtechnologien GmbH, Bad Windsheim, vom 06.05.2021, für den Bereich der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage, den Umweltbericht des Ing. Büros arcgrün landschaftsarchitekten.stadtplaner gmbh, Kitzingen, vom 06.05.2021, für den Bereich des geplanten Einzelhandelsbetriebs, den naturschutzrechtlichen Beitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) der Ökologischen Arbeitsgemeinschaft Würzburg ÖAW, Würzburg, vom November 2020, für den Bereich des geplanten Einzelhandelsbetriebs.

Ferner beschließt der Gemeinderat, auf der Basis der vorstehend genannten Planunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel"; Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB; Billigung des Bebauungsplanentwurfs und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 18. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.11.2021 ö 6

Sachverhalt

Die Firma allobjekt Gewerbeimmobilien GmbH & Co. KG, Ottostr. 8, 97070 Würzburg, plant die Errichtung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs (Lebensmitteleinzelhandel) im Kreuzungsbereich B 27/MSP 8. Die erforderlichen Flächen sind im derzeitigen Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen (GE) bzw. Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Es ist eine Umstufung in „Sonstiges Sondergebiet großflächiger Einzelhandel (SO)“ erforderlich. Ein entsprechender Beschluss wurde vom Gemeinderat am 06.05.2021 gefasst.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Art der baulichen Nutzung „Sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 BauGB erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6436, 6437, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 28.10.2021.
Die Gemeinde ist Eigentümer der Wegegrundstücke Fl. Nrn. 6403 und 6439/1. Das Grundstück Fl. Nr. 6440 steht bereits im Eigentum des Investors. Alle anderen Grundstücke sind in Privateigentum und werden vom Investor erworben.
Für derartige Baumaßnahmen wird üblicher Weise ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag erstellt und im Durchführungsvertrag u. a. die Übernahme aller anfallenden Kosten geregelt.
Dies ist im vorliegenden Fall nicht möglich, da die genaue Größe des Objekts noch nicht abschließend feststeht. Gleichwohl wird ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen (s. TOP 9 im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung), in dem alle relevanten Punkte hinsichtlich der Kostenübernahme des Investors geregelt sind.
Das Ing. Büro Arz, Würzburg, wurde vom Investor mit der Bauleitplanung beauftragt. Herr Schneider vom Ing. Büro Arz stellt die Planung vor und beantwortet Fragen aus dem Gremium.

Beschluss 1

Beschluss 1 (Aufstellungsbeschluss):
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB, um die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes zu ermöglichen. 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T):
Fl. Nrn. 6403 (T), 6436, 6437, 6439, 6439/1, 6440, 6441, 6442, 6443, 6444, 6445, 6446. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 28.10.2021.
Als Art der baulichen Nutzung wird festgesetzt: „Sonstiges Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel“ gem. § 11 Abs. 3 BauNVO mit folgenden zulässigen Nutzungen:
  1. Lebensmittelsortimenter, Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie ergänzenden Sortimenten anderer Warenbranchen, mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m²
  2. Gastronomiebetrieb mit max. 200 m² Grundfläche
  3. Backshop/Backvorbereitung mit max. 99 m² Verkaufsfläche
  4. Metzgerei mit max. 99 m² Verkaufsfläche
  5. Lagerräume, Funktions- und Nebenräume, Verwaltungsräume, Aufenthalts-/Sozialräume für Personal, Sanitärräume
  6. Nebenanlagen
  7. Stellplätze
  8. Einkaufswagenboxen
  9. Werbeanlagen
  10. Abfallpresse, Wertstoff- und Abfallbehälter
  11. alle sonstigen für den ordnungsgemäßen Betrieb des Lebensmittelmarktes/Lebensmitteldiscounters erforderlichen Einrichtungen (z. B. Pfandräume)
  12. Ladestationen für Elektromobile

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Sondergebiet großflächiger Einzelhandel „Rote Wiese“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2 (Billigungsbeschluss):

Der Gemeinderat Himmelstadt billigt den Bebauungsplanentwurf des Ing. Büros Arz, Würzburg, vom 04.11.2021 samt Begründung vom 04.11.2021 und Umweltbericht vom 04.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3 (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB):

Auf Basis des Bebauungsplanentwurf vom 04.11.2021 samt Begründung vom 04.11.2021 und Umweltbericht vom 04.11.2021 ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:15 Uhr