Datum: 18.02.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jahresbeschaffung 2021 der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt; Information durch 1. Kdt. Joachim Zürn - und weitere Informationen
2 Bilden der Arbeitsgruppe Gemeindehomepage; Information
3 Bebauungsplanverfahren "Mausberg II, 5. Änderung"; Abwägung der im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschlussfassung; Satzungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
4 AK Tourismus - Präsentation Infotafeln und neue Projekte; Information
5 Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung Unterstellhalle Brückenstr. 12 a, Fl. Nr. 8061, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 14.01.2021; Genehmigung

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1. Jahresbeschaffung 2021 der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt; Information durch 1. Kdt. Joachim Zürn - und weitere Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 1

Sachverhalt

1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Himmelstadt Joachim Zürn und übergibt ihm das Wort.
Herr Zürn erläutert die notwendige Jahresbeschaffung 2021. Benötigt werden folgende Ausrüstungsgegenstände und Materialien:

Beklebung des MTW (Mannschaftstransportwagen)                Fa. Blum, Werbung                2.379,00
Aufdruck Gruppenführerweste                                Aufdruck 47/1                            20,00
Software „MP Feuer“                                                Serverversion                        3.500,00
Systemtrenner                                                                                        1.900,00
Übergangsstück C/D (für Schläuche)                                2x                                    49,00
Secumar Rettungswesten                                         4x        (275-n-Klasse)           800,00
Atemschutzjacke                                                4x abzgl. Förderprogramm        2.000,00
Atemschutzhose                                                4x abzgl. Förderprogramm        1.080,00
Anhänger Boot                                                max. 750 kg                        2.000,00
Feuerwehrführerschein                                        4x  (durch KFV MSP)                   640,00
Lohnausfallkosten                                                für Lehrgänge                         ---
Online Schulungsprogramm Big Blue Button                        12x monat. Gebühr (24,30)           291,60
Namensschilder                                                30 Stück für 10 Personen           276,00
Druckluftschlauch                                                1,5m oder 5m                          ---        
Druckluftpistole                                                regelbar                          ---
Ersatztüten 1. Hilfe-Kasten                                                                             40,00

voraussichtliche Gesamtkosten                                                                14.975,60

Zur Software MP Feuer wird erläutert, dass die Beschaffung gemeinsam mit Zellingen erfolgen könnte. Das Programm ist für die FFW sehr sinnvoll, da auch andere Kommunen bereits damit arbeiten und so Daten besser ausgetauscht werden können.

Das Gremium erkundigt sich zum Systemtrenner. Der Systemtrenner arbeitet ähnlich wie ein Rückschlagventil. Er wird auf das Standrohr am Hydranten aufgesetzt und daran wird dann der Schlauch angeschlossen. Pro Löschfahrzeug wird lediglich ein Systemtrenner benötigt. Da Himmelstadt nur über ein Löschfahrzeug verfügt, wäre ein Systemtrenner ausreichend, auch wenn am Standrohr zwei Abgänge vorhanden sind. Erfahrungswerte sollen zeigen, ob evtl. noch ein zweites Gerät sinnvoll ist.

Zu den Rettungswesten wird erläutert, dass die bisherigen mit 10 Jahren bereits recht alt sind und eine Neuanschaffung nötig machen. Die neuen Rettungswesen können auch unter Atemschutz eingesetzt werden.

Zu den Atemschutzjacken und -hosen wird erläutert, dass für diese Anschaffung Fördermittel des Freistaates Bayern beantragt werden können. Pro Atemschutzjacke können so 200 € von 500 € Kosten beantragt werden. Pro Atemschutzhose sind 100 € Förderung von 270 € Kosten möglich.

Der neue Anhänger für das Boot soll das Gewicht von 750 kg nicht überschreiten, da er so von mehreren Personen gefahren werden kann, da dafür Führerscheinklasse „B“ bereits ausreichend ist.

Das Schulungsprogramm BigBlueButton wurde in der FFW bereits angeschafft und hat sich für Onlineschulungen als vorteilhaft erwiesen. Zudem kann auch die modulare Truppausbildung über das Programm durchgeführt werden. Hierfür fällt in der VG pro Gemeinde noch mal eine Lizenzgebühr von 95,00 € an. Kommandant Zürn befürwortet den Erwerb einer Lizenz. 

Die Beklebung des neuen Mannschaftstransportwagens kann von Fa. Blum vor Ort in Himmelstadt ausgeführt werden. 

Der Gemeinderat bittet darum, den vorgestellten Plan zur Verfügung zu stellen und um Zusendung der Präsentation.

Kommandant Joachim Zürn informiert über den aktuellen Sachstand zum MTW (Mannschafts-transportwagen).
Das Rohfahrgestell ist bei Fa. Hensel eingetroffen. Nun werden ein Regalsystem und die Blaulichtanlage eingebaut. Die Fertigstellung erfolgt zum Sommer. Mit der Auslieferung wird zwischen Juni bis September gerechnet.

Kommandant Joachim Zürn macht zudem auf die unbefriedigende Parksituation im Gewerbegebiet aufmerksam.
Am Eingang zum Gewerbegebiet befindet sich ein Schild „Parkverbotszone“. Dies wird häufig übersehen. Besonders schwierig ist die Situation bei Fa. Hofmann. Diese Straße dient auch als Ausrückstraße für die Feuerwehr. Da aber trotz Parkverbotes häufig dort auch Autos in der Straße geparkt werden, ist ein Durchkommen für die Feuerwehr fast unmöglich. Im Ernstfall würden sich dadurch Verzögerungen für den Rettungseinsatz ergeben.
1. Bürgermeister Hemmelmann hat sich bereits mit Fa. Hofmann in Verbindung gesetzt. Das Problem ist nicht durchgängig sondern nur an bestimmten Tagen in der Woche gegeben, wenn vermehrt Kunden zu Fa. Homann fahren und die dortigen Parkplätze nicht mehr ausreichen.

Vorgeschlagen wird, im Bereich zusätzliche Parkverbotsschilder aufzustellen. Eine andere Möglichkeit wäre die Anbringung temporärer Streifen auf der Straße (Zick-Zack-Linie).
Das Gremium diskutiert hierzu kontrovers. 
Der Gemeinderat einigt sich darauf, zunächst einen Vororttermin zur Klärung der Situation durchzuführen und hierzu Herrn Weidner (PI Karlstadt), den Kommandanten der FFW Himmelstadt, die verantwortliche Fachkraft in der VG Zellingen und den Bürgermeister einzuladen.
Für eine Lösung in der betreffenden Straße soll als Anlieger Fa. Hofmann mit einbezogen werden.
Der Termin wird über das Bauamt organisiert.

3. Bürgermeister Andreas Scheb regt an, dabei auch die anderen Engstellen im Dorfgebiet begutachten zu lassen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Bilden der Arbeitsgruppe Gemeindehomepage; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat verständigt sich für die neu zu bildende „Arbeitsgruppe Gemeindehomepage“ auf folgende Mitglieder (je ein Vertreter der Fraktionen):

  1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann (CSU)
  2. Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer (FW)
Gemeinderat Thomas Gerhard (SPD)
Gemeinderat Michael Radke (NL)

Gemeinderat Harald Gangl soll punktuell bei Themen, die den Arbeitskreis Tourismus und Freizeit betreffen, dazukommen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Bebauungsplanverfahren "Mausberg II, 5. Änderung"; Abwägung der im Verfahren nach §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschlussfassung; Satzungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 3

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung vom 05.11.2020 beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes "Mausberg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufzustellen. 
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von der zusammenfassenden Erklärung wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB ebenfalls abgesehen.
Die Planunterlagen lagen in der Fassung vom 09.10.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 07.12.2020 bis 15.01.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Weiter bestand die Möglichkeit, die Unterlagen auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen einzusehen.
Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden während der Auslegung folgende Träger öffentlicher Belange beteiligt:
  • Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG, Zum Helfenstein 4, 97753 Karlstadt
  • Landratsamt Main-Spessart, Markplatz 8, 97753 Karlstadt
  • Markt Zellingen, Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen
  • Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg
  • Regionaler Planungsverband c/o Landratsamt Main-Spessart, Marktplatz 8, 97753 Karlstadt
  • Zweckverband Abwasserbeseitigung "Zellinger Becken", Würzburger Str. 26, 97225 Zellingen
  • Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Postfach 11 02 63, 63718 Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt den Bebauungsplan „Mausberg II, 5. Änderung“ in der Fassung vom 12.02.2021 unter Berücksichtigung der vorangegangenen Beschlüsse als Satzung 
(§ 10 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. AK Tourismus - Präsentation Infotafeln und neue Projekte; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 4

Sachverhalt

Gemeinderat und Vorsitzender des Arbeitskreises Tourismus und Freizeit Harald Gangl präsentiert die Arbeit des Arbeitskreises und stellt neue Projekte vor.

Der bisherige Name Arbeitskreis Tourismus wird erweitert um das Wort Freizeit und soll so auch den nicht-touristischen Freizeitkonsum der Ortsansässigen am Wohnort mit abbilden.

Für die grundlegenden Aufgaben des AKTF wurde ein Tätigkeitsbericht erstellt.
Zudem wurde einen eigenen Emailadresse angelegt: AKTourismus@himmelstadt.de
Eine eigene Internetplattform wurde erstellt: www.himmelstadtlaedein.de
Ein Logo für den Arbeitskreis wurde unter Berücksichtigung des Himmelstadt-Logo´s entwickelt.
Hierzu erfolgten Absprachen mit dem AK 1.200. Das Corporate Design wurde angepasst.
Die Verwendung des Himmelstadt-Logo´s ist nur für gemeindliche Arbeitskreise oder mit Genehmigung der Gemeinde möglich.
Für Fotoerstellungen wurden zwei Fotografen gewonnen (Thomas Zitzmann und Manfred Feser-Lampe).
Die Überarbeitung des Konzeptes Wanderwege wurde begonnen.
Eine neue Beschilderung für die Wanderwege wurde entwickelt und wird im Gremium vorgestellt.
Die Schilder bestehen aus 2 mm dickem Aluminium und sind folienbeschichtet.
Die Beschilderung wird später als PDF auch auf der Gemeindehomepage zu finden sein.

Ein weiterer Baustein ist die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zum katholischen Sonntagsblatt wurden Kontakte geknüpft. 1 x pro Jahr soll nun ein Artikel über Himmelstadt darin zu finden sein.
Weitere Kontakte wurden geknüpft z.B. zum „Treffpunkt Deutschland“

Die Infotafeln am Veranstaltungspavillon sollen erneuert werden. Eine Dreiteilung 3 m x 2 m als Lochtafeln wird favorisiert. Darauf können dann kleinere Schilder mit aktuellen Inhalten bestückt werden (Größe 20 cm x 20 cm).
Die damit beworbenen Einrichtungen haben stets einen Bezug zum Freizeitgeschehen. Es handelt sich nicht um allgemeine Firmenwerbeschilder
Die Kosten für die Schilder übernimmt Fa. Planistar als Sponsoring.
Die Aufstellung soll in ca. 2 - 3 Monaten realisiert werden.

Der AKTF plant in naher Zukunft weitere Projekte:
- Wanderwege ergänzen und aufwerten mit Infoschildern (Erlebnispfad),
- Erstellung weiterer Info-PDF´s,
- Wiederaufbau von Gästeführungen,
- Bekanntmachung und Verbreitung der Aktivitäten im Internet,
- Herstellung von Kontakten zum Tourismus Karlstadt.

Das Gremium dankt für die informative Vorstellung. 1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann befürwortet insbesondere, die Kontakte zum Tourismus Karlstadt wieder aufleben zu lassen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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5. Wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung Unterstellhalle Brückenstr. 12 a, Fl. Nr. 8061, Gemarkung Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 5

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Brückenstr. 12 a, Fl. Nr. 8061 der Gemarkung Himmelstadt soll eine Unterstellhalle errichtet werden. Wegen der Lage im Überschwemmungsbereich des Mains ist für das Vorhaben eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Main-Spessart erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

Beschluss

Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Errichtung einer Unterstellhalle auf dem Grundstück Brückenstr. 12 a, Fl. Nr. 8061 der Gemarkung Himmelstadt werden keine Einwände erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 6

Sachverhalt

a) Sitzbank am Sternberg - Ersatzbeschaffung
Bezüglich der Ersatzbeschaffung einer Sitzbank am Sternberg gibt es aktuell Unstimmigkeiten mit der Unteren Naturschutzbehörde zum Verwaltungsvorgang.


b) Bauleitplanung Sondergebiet Photovoltaik
Das Planungsbüro hat sich bei der Gemeinde gemeldet und über den Beginn der Planung informiert. Demnächst soll eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden. 


c) Nachfolge/Übergangslösung Revierförster Trabold
Die Neubesetzung der Stelle ist zum 01.05.2021 vorgesehen. Die Ausschreibung ist abgeschlossen. Die Vertretung derzeit wird durch Frau Stiglbrunner (Karlstadt) gewährleistet.


d) Tag der offenen Gartentür 2021 - Eröffnungsveranstaltung
Der Kreisverband Mainspessart möchte die Eröffnungsveranstaltung in Himmelstadt durchführen. Dies ist abhängig von den gesetzlichen Vorgaben zur Pandemie. 
Es wird davon ausgegangen, dass die Gartenkulturtage aufgrund der Größenordnung nicht wie im letzten Jahr geplant durchgeführt werden können. Hierzu werden die offiziellen Verlautbarungen abgewartet.


e) Ausschreibung Spielgeräte für die gemeindlichen Spielplätze
Die Ausschreibung ist erfolgt. Der Rücklauf wird bis 03.03.2021 erwartet. Wenn die eingehenden Angebote gesichtet wurden, wird angeregt, eine zeitnahe weitere Gemeinderatssitzung noch im März durchzuführen.
Ergänzt wird, dass gleichzeitig mit den Maßnahmen auf den Spielplätzen auch der Sandaustausch/die Sandreinigung mit durchgeführt werden könnte.
Im Bauhof lagern bereits Sitzgelegenheiten, die durch die Bauhof-AG eigens für die Spielplätze gebaut wurden.


f) Infotafeln Ummenstaller Hof -  Rückmeldung der Denkmalpflege
Am Ort, an dem ehemals der Ummenstaller Hofes stand, sollen auf Initiative von G. Hilpert auch Infotafeln aufgestellt werden. Das Denkmalamt befürwortet zwar grundsätzlich die Errichtung solcher Infotafeln. Da es sich bei besagtem Ort aber um ein Bodendenkmal handelt, kann das Schild nicht, wie üblich, einbetoniert werden, sondern bedarf einer anderen Bodenverankerung.


g) Gebührenausfall Kindergartenbeiträge aufgrund Betreuungseinschränkungen
Der Beitragsausfall kann derzeit noch nicht beziffert werden. Zunächst muss die Auswertung der Häufigkeit des Besuchs der Notgruppe ermittelt werden. Für bis zu 5malige Nutzung im Monat erfolgt keine Weiterberechnung, erst ab 6maligem Besuch im Monat können Kosten an die Eltern weiterverrechnet werden.


h) E-Check Feuerwehrhaus
Festgestellt wurde, dass alle mobilen Anlagen des Feuerwehrhauses bereits nach einem Jahr geprüft werden müssen, lediglich alle festen Anlagen erst nach 3 bzw. 4 Jahren. Die Prüfung der mobilen Anlagen wird aktuell durchgeführt.


i) Schulbetrieb im Pfarrheim
1. Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert darüber, dass die erste Klasse der Grundschule ab 22.02.21 den Schulbetrieb im Pfarrheim aufnimmt. Grund hierfür ist, dass die Räumlichkeiten in der Grundschule für die 1. Klasse zu klein sind. Die 2. - 4. Klasse wird wie gewohnt in der Grundschule unterrichtet.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 7

Sachverhalt

a) Veröffentlichung Bebauungspläne
Angeregt wird, Bebauungspläne zukünftig auch in der Gemeindehomepage zur Einsicht auszulegen. Ein entsprechender Punkt ist in der neuen Gemeindehomepage bereits vorgesehen.


b) Terminabsprache Vereine
Aufgrund aktueller Pandemiebestimmungen ist eine Präsenzveranstaltung derzeit noch unwahrscheinlich. Überlegt werden als Verfahren zum einen das Sammeln und Zusammenfassen der Termine per Mail oder zum anderen die Durchführung einer digitalen Veranstaltung mittels des Onlineprogramms der FFW. Federführende für die Terminabsprache ist in diesem Jahr die FFW.
Der Maibaum soll in diesem Jahr aufgestellt werden. Ob es eine Veranstaltung zur Maibaumaufstellung geben wird, ist noch fraglich.


c) Kanaldeckel Hauptstraße (Nähe ehem. Gasthof „Stern“)
Ein Kanaldeckel steht hervor. Das Problem ist im Bauhof bekannt. Da aber für die Hauptstraße das Straßenbauamt verantwortlich ist, ist eine Absprache mit dem Amt notwendig.


d) Räum- und Streupflicht
Festgestellt wird, dass auch, wenn kein Gehsteig vorhanden ist, die Räum- und Streupflicht der Anlieger besteht.
In den beiden Ringstraßen ist nur auf einer Straßenseite ein Gehsteig. Hier reicht es aus, wenn nur der Gehsteig geräumt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass es unzulässig ist, den Schnee vom eigenen Grundstück einfach auf die öffentliche Straße zu schippen. Ein entsprechender Hinweis soll demnächst im Mitteilungsblatt erscheinen.


e) Glaspavillon
Gefragt wird, wann die Weihnachtsdeko abgeräumt wird. Derzeit wird noch überlegt, ob es eine Nachfolgenutzung der schwarzen Passepartouts gibt. Die Entscheidung wird in der kommenden Woche fallen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschrift vom 14.01.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.02.2021 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 14.01.2021 ohne Änderungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:59 Uhr