Datum: 18.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Dienstjubiläum - Cathrin Holland; Ehrung
2 BA 2021003; Friedhofsweg 13, Fl. Nr. 1526/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2021004; Friedhofsweg 11, Fl. Nr. 1526/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelfertiggarage Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2021005; Friedhofsweg 3, Fl. Nr. 192/1, Gemarkung Himmelstadt Errichten einer Dachgaube Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Gesamtkonzept Fuhrgärten - Vorschlag; Alternative zur klassischen Bebauung; Information
6 Windenergie - Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
7 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (Lieferjahre 2023 - 2025); Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 18.02.2021; Genehmigung

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1. Dienstjubiläum - Cathrin Holland; Ehrung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 1

Sachverhalt

Frau Cathrin Holland begeht dieses Jahr ihr 10-jähriges Dienstjubiläum.

Seit März 2011 ist Frau Holland bei der Verwaltungsgemeinschaft angestellt und somit für die Gemeinde Himmelstadt tätig.

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann gratuliert zum Dienstjubiläum und dankt für die Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. BA 2021003; Friedhofsweg 13, Fl. Nr. 1526/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Friedhofsweg 13, Fl. Nr. 1526/1 der Gemarkung Himmelstadt eine Doppelhaushälfte mit Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Grundstück Friedhofsweg 13 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. BA 2021004; Friedhofsweg 11, Fl. Nr. 1526/2, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelfertiggarage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherren beabsichtigen den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelfertiggarage auf dem Grundstück Friedhofsweg 11, Fl. Nr. 1526/2 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelfertiggarage auf dem Grundstück Friedhofsweg 11 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. BA 2021005; Friedhofsweg 3, Fl. Nr. 192/1, Gemarkung Himmelstadt Errichten einer Dachgaube Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Friedhofsweg 3, Fl. Nr. 192/1 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das geplante Vorhaben soll im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden.

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5. Gesamtkonzept Fuhrgärten - Vorschlag; Alternative zur klassischen Bebauung; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 5

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärt die Sachlage:

„Ich denke das wäre eine sinnvolle Nutzung der Gärten, da dort keine (klassischen) Bauplätze entstehen werden.
Hochwasser wäre auch kein Problem, da man die Fläche im Fall der Fälle relativ schnell räumen könnte.

Denkbar ist eine Mischnutzung, d.h. ein Teil der Fläche, aufgeteilt in erschlossene Parzellen, dauerhaft für Wohnzwecke vermieten. Den anderen Teil könnte man als Ferienwohnungen vermieten. Also mit Tiny Häusern bestücken und dann an Touristen vermieten.

Ich bin der Meinung, dass für ein derartiges Projekt bzw. eine derartige Nutzung auf jeden Fall Bedarf vorhanden ist. Das Konzept der Wohnraumreduzierung bzw. des „Tiny Housings“ ist gerade stark im Kommen. Problematisch ist jedoch, dass entsprechende Flächen für eine solche Nutzung bei der städtebaulichen Planung kaum berücksichtigt werden bzw. nicht vorhanden sind. Dementsprechend schwer ist für Tiny House-Interessenten eine Stellplatzsuche. Ein derartiges Gebiet wäre meines Wissen bei uns in der Umgebung einzigartig und würde damit auch Auswärtige nach Himmelstadt locken. Hier könnten wir eine Vorreiterrolle einnehmen und Vorbild für andere Gemeinden sein. 

Durch eine Vermietung als Ferienwohnung könnte man natürlich auch Touristen in Himmelstadt eine Übernachtungsmöglichkeit bieten. Die günstige Lage am Main ist hierfür ideal. Aber auch potentielle Tiny-House-Interessenten könnten zum Probewohnen damit angelockt werden. Hierdurch erreicht man auch eine andere Zielgruppe, die vielleicht aus touristischen Gründen sonst nicht zu uns gekommen wären.

Aus Städtebaulicher Sicht sind Verdichtungsmaßnahmen wünschenswert und prinzipiell der Erweiterung von Baugebieten im Außenbereich vorzuziehen. Aber eigentlich ist der Begriff Verdichtung hier fehl am Platz, da im Gegensatz zu einer festen Wohnbebauung keine wirkliche bzw. nennenswerte Flächenversieglung stattfindet und entsprechende Grünflächen erhalten bleiben, da diese, aufgrund des kleinen Wohnraums, auch wünschenswert sind und zum Konzept des Tiny Housings gehören.

Hier vorab ein Link zu einer bestehenden Siedlung:
https://www.tinyhousevillage.de/

Ich gebe zu, die Idee ist etwas unkonventionell, aber ich denke, in der heutigen Zeit bzw. in der Zukunft, in der uns der Klimawandel die Problematik des Flächenverbrauchs und die Situation am Wohnungsmarkt vor Herausforderungen stellt, haben diese durchaus ihre Berechtigung.
Wir sollten daher offen sein für Neues und auch mal unkonventionelle Wege gehen!

Die freie Fläche kann sofort in Angriff genommen werden. Die freiwerdenden Gärten können dann Schritt für Schritt angegliedert werden.

Die Anlage sollte privat betrieben werden. Der Aufwand für die Kommune ist zu hoch.
Wir sind nicht am Immobilienmarkt tätig.“

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, den Vorschlag zur alternativen Bebauung mit Tiny-Häusern weiterzuverfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

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6. Windenergie - Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 6

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärt:

„In den letzten Wochen häufen sich die Anfragen wegen der Erstellung von Windkraftanlagen. Diese sind allgemeiner Natur und ohne konkreten Inhalt.

Himmelstadt hat im Jahre 2013 einen Grundsatzbeschluss gefasst, ein Vorranggebiet für 
5 Windkraftanlagen auszuweisen.

Dieses Gebiet liegt allerdings mitten im Wald.

In der Sitzung 30.01.2014 teilt Bürgermeister Gundram Gehrsitz mit, dass die untere Naturschutzbehörde die Windkraftanlage abgelehnt hat.

Ich empfehle dem Gemeinderat, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.“


GR-Sitzung 12.02.2015

Herr Lell und Her Kleedörfer informieren zum aktuellen Sachstand.
Nachdem sich während der Suche nach geeigneten Standorten immer wieder Probleme ergeben haben, zeigt sich im Ergebnis, dass Standorte in den Gemarkungen Duttenbrunn und Zellingen nicht realisierbar sind. Lediglich auf Himmelstadter Gebiet könnten sich noch 5 Standorte ergeben.
Diese sind in der Regionalplanung mit WK 9 vorgesehen. Das 1. Anhörungsverfahren hat bereits stattgefunden. Vor dem 2. Anhörungsverfahren sind noch Schwierigkeiten auszuräumen.
Naturschutzrechtliche Belange können erfüllt werden.
Die Rahmenbedingungen für die Errichtung von Windkraftanlagen haben sich verschlechtert. Neue Schwierigkeiten ergeben sich vor allem aufgrund der 10 H Regelung (Abstandsflächen) und der Unsicherheiten durch das EEG 2014. Es ist von einer Absenkung der Vergütung um 1,2 % auszugehen.
Die Himmelstadter Standorte liegen im Energieatlas innerhalb der Region 25. Die letzten 5 Windjahre waren schwach bis sehr schwach und konnten die prognostizierten Winderträge nicht erfüllen.
Aufgrund der Wirtschaftlichkeitsberechnung geht die N-ERGIE von Mindereinnahmen aus und empfiehlt zum derzeitigen Zeitpunkt das Projekt nicht weiterzuentwickeln.

Das Gremium erkundigt sich nach der Wirtschaftlichkeit der Winderträge in anderen Regionen. Der Trend bestätigt sich deutschlandweit, dass die Winderträge ca. 15 – 20 % unter den erwarteten Erträgen der ursprünglichen Gutachten liegen.
Die Vertreter der N-ERGIE empfehlen, das Projekt derzeit ruhen zu lassen und die Entwicklung insbesondere des Herstellermarktes abzuwarten. Geringere Anschaffungskosten der Windkraftanlagen könnten zu einer neuen Situation der Wirtschaftlichkeit führen.
Das Gremium erkundigt sich zur Recycelbarkeit der Anlagen, bzw. Anlagenteile. Es wird von einer Verwertbarkeit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ausgegangen. Der Wechsel von Verschleißteilen ist in der bisherigen Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits eingeplant gewesen.
Zusammenfassend wird empfohlen, die Marktentwicklung abzuwarten und bei günstigerer Risikostruktur evtl. wieder aufnehmen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

GR-Sitzung 31.01.2013
Sachverhalt
Die Gemeinde Himmelstadt hat bisher keine Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Windkraftanlagen sind als privilegierte Bauvorhaben im Außenbereich zulässig (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB). Ist dagegen eine Konzentrationsfläche für Windkraftanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen, ist die Errichtung derartiger Anlagen außerhalb dieses Gebietes unzulässig (§ 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB).

Der Verwaltung ist bekannt, dass private Investoren in allen Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen geeignete Flächen aquirieren.

Wenn die Gemeinde Himmelstadt die Situierung von Windkraftanlagen steuern will, ist die Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen zwingend erforderlich.

Hierfür wäre eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Üblicher Weise werden die hierfür anfallenden Kosten über einen städtebaulichen Vertrag auf den Investor abgewälzt. Ferner werden anteilige Verwaltungskosten dem Investor auferlegt, sodass letztlich für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde keine Kosten entstehen.

Die Verwaltung teilt mit, dass aufgrund der vorliegenden Windpotenzialstudie im Gemeindegebiet an mehreren Stellen eine ausreichende Windhöffigkeit gegeben ist, sodass die Errichtung von Windkraftanlagen nicht von vornherein ausgeschlossen ist. Sowohl die N-ERGIE AG, Nürnberg, als auch die Fa. Volta Windkraft GmbH, Ochsenfurt, denen die Windpotentialstudie zur Verfügung gestellt worden war, haben dies bestätigt. Insoweit wird auch auf TOP 2 der heutigen Sitzung verwiesen.

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat Himmelstadt beabsichtigt, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Diskussionsverlauf
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2012 wurde ein ähnlicher Beschluss gefasst. Jedoch ging man damals noch davon aus, die erforderlichen Schritte allein in die Wege leiten zu müssen. Nach den Vorstellungen der Fa. N- ERGIE AG, Nürnberg und Volta Windkraft GmbH im Gemeinderat ist nun jedoch davon auszugehen, dass die weiteren notwendigen Schritte von der projektierenden Firma getragen werden. Hierfür ist zur Planungssicherheit des Investors dieser Grundsatzbeschluss nötig.
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beabsichtigt, Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die Vorrangfläche für Windkraftanlagen im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplanes auszuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Himmelstadt zurzeit keine Windkraftanlagen bauen will.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 3

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7. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (Lieferjahre 2023 - 2025); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 7

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an. 

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strom-bündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen. 

Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Gemeinde Himmelstadt vor.

Die Gemeinde Himmelstadt ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde Himmelstadt während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet. 

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 
1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie, bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. 

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten, bezogen auf den reinen Energiepreis, zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

         Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten, bezogen auf den reinen Energiepreis, zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

         Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant), oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

Hinweis:
Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o. ä., sind nicht möglich. 

Vor der letzten Bündelausschreibung im Mai 2018 hat sich der Gemeinderat Himmelstadt für „Normalstrom“ entschieden.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 

„100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ 

beschafft wird.

Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 8

Sachverhalt

a) Vorstellung neuer Pfarrer Simon Mayer
Es wird darüber informiert, dass sich der neue Pfarrer Simon Mayer in der Verwaltung vorgestellt hat. Er übernimmt Karlstadt und den Bachgrund. Es wurde eine neue Verwaltungseinheit gebildet, die nun die Größe des Altlandkreises Karlstadt hat. Für Himmelstadt ergeben sich keine Änderungen. Für Himmelstadt zuständig bleibt Martina Röthlein.
Claudia Jung übernimmt zusätzlich Aufgaben in leitender Funktion im Pastoral Zellingen. 
Vikar Wollbeck koordiniert Retzbach und Retzstadt.


b) Mausberg II, geänderter Bebauungsplan dem Landratsamt zugegangen
Der geänderte Bebauungsplan für das Baugebiet Mausberg II wurde an das Landratsamt gesandt und kann dort nun bearbeitet werden.


c) Sachstand, Bauplätze am Friedhof, Erschließung
Es wird darüber informiert, dass die Erschließung der Bauplätze am Friedhof abgeschlossen wurde und dokumentiert ist.


d) Straßenbeleuchtungsanlage, Umrüstung auf LED BEGA-Leuchten
Der Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung des Gemeinderates wird hiermit öffentlich gemacht: Der Gemeinderat hatte beschlossen, die Straßenbeleuchtung auf LED (Retrofit) umzustellen und die Leuchtmittel auszutauschen. Der Vertrag ist beim Bayernwerk eingegangen. 


e) Spielplatz Triebstraße, Verunreinigungen durch Tierkot
Eine aufmerksame Nachbarin hatte sich bei der Gemeinde gemeldet und mitgeteilt, dass sich am Spielplatz keine Hunde herumtreiben. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die Verunreinigungen des Sandkastens mit Tierkot durch Katzen verursacht wurden.


f) Park & Ride-Parkplatz am Bahnhof Richtung Gemünden
Es wird darüber informiert, dass der Parkplatz in Richtung Gemünden fertiggestellt ist. Die Parkfelder müssen aber noch markiert werden.
Nun sollen Flächen am Parkplatz noch mit einer Blumenmischung begrünt werden. Am selben Schildermast des Hinweisschildes zum Bahnsteig soll noch ein weiterer Hinweis zum Parkplatz angebracht werden. Die Lieferzeit des Parkplatzschildes beträgt 2 Wochen.


g) Stellfläche an der Kapelle im Weinberg
Die Stellfläche an der Kapelle ist hergerichtet worden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 9

Sachverhalt

Motocross im Wald
Im Wald sind Motoradfahrer illegal Motocross gefahren. Es wurde von mehreren Anwohnern bemerkt, wie kreuz und quer durch den Wald gefahren wurde. Motocross im Wald ist verboten.
Die Bevölkerung wird gebeten, dies zu beobachten und wenn möglich Kennzeichen der Fahrer mitzuteilen. Diese werden dann zur Anzeige gebracht.

Ein entsprechender Hinweis soll im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 18.02.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 5. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 18.03.2021 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift über die Sitzung vom 18.02.2021 ohne Änderungen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.01.2023 11:55 Uhr