Datum: 16.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal, Rathaus Zellingen
Gremium: Marktgemeinderat Zellingen
Körperschaft: Markt Zellingen
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Informationen des 1. Bürgermeisters
2 Jahresrechnung 2019; Feststellung und Entlastung; Beratung und Beschlussfassung
3 Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (Lieferjahre 2023-2025); OT Duttenbrunn; Beratung und Beschlussfassung
4 Kommunale Verkehrsüberwachung
5 Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage; Beratung und Beschlussfassung
6 Kurze Anfragen
7 Sitzungsniederschrift vom 02.03.2021; Genehmigung

zum Seitenanfang

1. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö 1

Sachverhalt

a) ISEK
1. Bürgermeister Wohlfart berichtet dem Gremium es seien 4 Angebote für das ISEK eingegangen, davon sind 2 in der engeren Auswahl. Die Bewerber werden sich im Gemeinderat vorstellen.


b) Friedhof Retzbach
In der vergangenen Woche wurde die Baueinweisung mit der Firma Konrad durchgeführt. Die Arbeiten werden zeitnah beginnen.


c) Baumpatenschaften
Bisher wurde für 30 Bäume eine Patenschaft übernommen. Ende der kommenden Woche werden die Bäume geholt und gepflanzt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

2. Jahresrechnung 2019; Feststellung und Entlastung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Marktgemeinderates Zellingen hat die Jahresrechnung 2019 am 02.12.2020 örtlich geprüft.
Die Niederschrift zur Prüfung wird von Herrn Marktgemeinderat Stefan Herrmann, Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, vorgetragen.
Die Niederschrift hierzu ist im RIS eingestellt und kann runtergeladen werden.

Beschluss 1

Die im Rechnungsjahr 2019 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt.
Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2019 lauten wie folgt:

Im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13.046.850,43 €
sowie
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.863.536,35 €.
Im Gesamtergebnis somit
in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 19.910.386,78 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Entlastung der Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung durch den Marktgemeinderat erteilt respektive ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern (Lieferjahre 2023-2025); OT Duttenbrunn; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strom-Bündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen.

Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2020 bis 2022 liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Gemeinde/der Stadt/des Zweckverbandes vor.

Der Markt Zellingen ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz des Marktes Zellingen während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet.

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 1. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
         Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für eine kleine Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt.  Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagenquote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
         Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh

Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Hinweis:
Abänderungen bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Haupt- und Nebenangeboten, Änderungen des Stromliefervertrages o. ä. sind nicht möglich.

Beschluss

Der Marktgemeinderat Zellingen beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Kommunale Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Konzept der Kommunalen Verkehrsüberwachung wurde dem Gemeinderat von der Firma Verkehrswacht vorgestellt. Der Gemeinderat hat sich mehrheitlich (15 : 1) für die Überwachung des Verkehrs entschieden, vorzugsweise im Zuge der interkommunalen Partnerschaft mit dem Markt Zell. Die Kommunalaufsicht im Landratsamt Würzburg hat allerdings einer Zweckvereinbarung zur Bußgelderstellung zwischen den Marktgemeinden Zell und Zellingen nicht zugestimmt.

Für die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurden zwei Angebote eingeholt.
Beide Anbieter, Firmen RadarWacht GmbH und ESD Verkehrsdienste GmbH, bieten neben dem Außendienst auch die Sachbearbeitung im Innendienst an. Hierzu muss dem Mitarbeiter in der Verwaltung für die Dauer der Innendiensttätigkeit ein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Kostenaufstellung:

Leistung
RadarWacht
ESD
Mitarbeiter Außendienst
25,00 €
31,00 €
Mitarbeiter Innendienst
25,00 €
31,00 €
Anfahrtspauschale
0,00 €
50,00 €
Datenerfassungsgerätepauschale mtl.
0,00 €
89,00 €
Einmalige Einrichtungsgebühr
0,00 €
500,00 €
Fahrtkostenersatz/km
0,00 €
0,35 €
 
Hinzu kommen bei beiden Angeboten evtl. Tariferhöhungen sowie anfallende Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Für die Ahndung der Ordnungswidrigkeiten arbeiten beide Unternehmen mit der AKDB zusammen, welche die Halterfeststellung, Erstellung und Versand der Bußgeldbescheide, Terminüberwachung usw. übernimmt.

Zusätzliche Kosten:
Stammdatensatz für den Markt Zellingen monaltich        15,69 €
jeder Vorgang/Verwarnung                                           1,08 €

Kosten im Rechenzentrum für den Versand der Bescheide:
Druck pro Seite: 0,04 € (bei der schriftlichen Verwarnung sind es 2 Seiten, also Vorder- und Rückseite + wenn gewünscht Zahlschein (0,06 € pro Zahlschein)
Kuvertierung: Einrichtungsgrundpreis: 8,92 € einmalig
Pro Briefsendung: 0,15 €
Versand (optional): Porto der DP AG + 0,02 € (Frankierservice)

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt der Überwachung des ruhenden Verkehrs mit monatlich 20 Stunden zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma RadarWacht GmbH für die Kommunale Verkehrsüberwachung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Bauleitplanung; Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Fa. bos.ten AG, Regensburg hat mit Schreiben vom 01.03.2021 die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen mit dem Ziel der Aufstellung einer Photovoltaik-Anlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 19509 und 19510 der Gemarkung Zellingen beantragt. Die Gesamtfläche beträgt ca. 5,7 ha.

Beschluss

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes zum Zwecke der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 19509 und 19510 der Gemarkung Zellingen. Die Verwaltung wird beauftragt, Kontakt mit dem Antragsteller aufzunehmen und einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag für das vorhabensbezogene Verfahren vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 17

zum Seitenanfang

6. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö 6

Sachverhalt

a) Bauschutt
Marktgemeinderat Krönert weist auf abgelagerten Bauschutt am Steinwiesenplatz in Duttenbrunn hin.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

7. Sitzungsniederschrift vom 02.03.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat Zellingen (Markt Zellingen) 5. Sitzung des Marktgemeinderates Zellingen 16.03.2021 ö 7

Beschluss

Der Marktgemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2021 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2021 11:34 Uhr