Datum: 13.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung des Marktes Zellingen; Bebauungsplan Gewerbegebiet IV "Am braunen See, 2. Änderung"; Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

zum Seitenanfang

1. Bauleitplanung des Marktes Zellingen; Bebauungsplan Gewerbegebiet IV "Am braunen See, 2. Änderung"; Beteiligung als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 13.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Markt Zellingen hat am 06.04.2021 die 2. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet IV „Am braunen See“ beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen (§ 13a Abs. 2 Ziff. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB). 

Die Änderung betrifft die Grundstücke Fl. Nrn. 18564/1 und 18564/2 die Gemarkung Zellingen.
Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplans sehen als Art der baulichen Nutzung ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO vor. Als künftige Art der baulichen Nutzung ist ein sonstiges Sondergebiet gem. § 11 Abs. 3 BauGB für großflächigen Einzelhandel mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteleinzelhandel“ vorgesehen.

Der Marktgemeinderat Zellingen hat in seiner Sitzung am 26.10.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 04.10.2021 sowie die Begründung vom 04.10.2021 und die Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles gem. § 7 UVPG vom 04.10.2021 gebilligt und die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Gemeinderat Himmelstadt wird anhand von Planunterlagen unterrichtet. Aus Sicht der Verwaltung werden Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Die Offenlage der Bebauungsplanänderung war vom 08.11.2021 bis 08.12.2021. Versehentlich wurde dem Gemeinderat Himmelstadt nicht rechtzeitig ein Beschlussvorschlag unterbereitet. Dies wird hiermit nachgeholt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt   erhebt gegen die 2. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet IV „Am braunen See“ des Marktes Zellingen in der Fassung vom 04.10.2021 im Rahmen des § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2022 16:52 Uhr