Datum: 20.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde; Bebauungsplan "Dürre Wiesen - Neubrunn II, 1. Änderung" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
2 Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde 21. Änderung Flächennutzungsplan Markt Zellingen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. §4 Abs. 2 BauGB Beratung und Beschlussfassung
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stenger Himmelstadt" und 8. Änderung des Flächennutzungsplans, Änderungspunkt 1; Antrag des CSU-Ortsverbandes Himmelstadt vom 09.01.2022 auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.05.2021 und Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Standortwahl; Beratung und Beschlussfassung
4 Bebauungsplan "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; Antrag des CSU Ortsverbandes Himmelstadt vom 08.12.2021 auf Änderung der Straßenplanung: Beratung und Beschlussfassung
5 Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; Erweiterung des Geltungsbereichs um Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 565/1 und 566; Beratung und Beschlussfassung
6 BA 2021020; Untere Ringstr. 32, Fl. Nr. 5882, Gemarkung Himmelstadt Erweiterung des Einfamilienhauses durch Dachausbau und Balkonerweiterung zu einem Zweifamilienhaus und Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung
7 BA 2022001; Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 u. 27, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Halle Beratung und Beschlussfassung
8 Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Zeitliche Beschränkung der Parkplätze am Kirchplatz; Beratung und Beschlussfassung
9 Bayerische Gigabitrichtlinie - Beratung und Beschlussfassung
10 Interkommunale Zusammenarbeit, BayGibitR - Beratung und Beschlussfassung
11 Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach dem 25.08.2021
12 Informationen des Ersten Bürgermeisters
13 Kurze Anfragen
14 Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021; Genehmigung

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1. Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde; Bebauungsplan "Dürre Wiesen - Neubrunn II, 1. Änderung" Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Gemeinde Himmelstadt wird im Rahmen der Bauleitplanung des Marktes Zellingen als Nachbargemeinde im Verfahren „Dürre Wiesen – Neubrunn II, 1. Änderung“ beteiligt. Die im bestehenden Bebauungsplan vorgesehenen Flächen für Sport- und Spielanlagen sollen in Bauplätze umgewandelt werden.

Die Interessen der Gemeinde Himmelstadt werden dadurch nicht berührt.

Beschluss

Einwendungen gegen die geplante 1. Änderung des Bebauungsplans „Dürre Wiesen – Neubrunn II“ des Marktes Zellingen werden nicht erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde 21. Änderung Flächennutzungsplan Markt Zellingen Beteiligung nach § 4a Abs. 3 i. V. m. §4 Abs. 2 BauGB Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Markt Zellingen plant den Flächennutzungsplan zu ändern und digital neu zu fassen. Die 21. Änderung des Flächennutzungsplans lag der Gemeinde Himmelstadt bereits vor. Durch die vorgesehenen Änderungen werden die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Gegen die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zellingen werden keine Einwendungen erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Solarpark Stenger Himmelstadt" und 8. Änderung des Flächennutzungsplans, Änderungspunkt 1; Antrag des CSU-Ortsverbandes Himmelstadt vom 09.01.2022 auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 06.05.2021 und Erstellung eines Kriterienkatalogs zur Standortwahl; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Der CSU-Ortsverband Himmelstadt hat mit Schreiben vom 09.01.2022, eingegangen am 10.01.2022, unter Voranstellung von Gründen, folgenden Antrag gestellt:

„Aus diesem Grund stelle ich hiermit den Antrag, den Beschluss vom 06.05.2021 TOP 3 aufzuheben, die Zustimmung der Gemeinde zum Solarpark Stenger neu zu diskutieren und einen Kriterienkatalog zur Standortwahl zu erstellen.“

Der Antrag wurde ins RIS eingestellt.
Zum Stand des Bauleitplanverfahrens teilt die Verwaltung mit, dass am 06.05.2021 der Aufstellungsbeschluss gefasst, der vom Investor vorgelegte Plan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen und durchgeführt wurde. Jetzt stünde die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen an.

Zur Realisierung des geplanten Vorhabens ist auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. In der 8. Änderung des Flächennutzungsplans ist dieser Punkt als 1. Änderungspunkt von insgesamt 3 Änderungspunkten vorgesehen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde ebenfalls in der Sitzung am 06.05.2021 beschlossen. In der Sitzung am 28.10.2021 wurde der vorgelegte Planentwurf gebilligt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen und durchgeführt. Auch für dieses Verfahren stünde jetzt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen an.

Zwischenzeitlich hat der Regionale Planungsverband in der Sitzung des Planungsausschusses am 06.07.2021 die von der Regierung von Unterfranken ausgearbeitete Planungshilfe für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Ff-PVA) diskutiert und über das Landratsamt Main-Spessart den Gemeinden zur Kenntnisnahme und Möglichkeit zur Rückäußerung außerhalb eines förmlichen Verfahrens zur Verfügung gestellt.

Diese Unterlagen wurden in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.09.2021 diskutiert. Sie wurden ins RIS eingestellt. Mit E-Mail vom 23.12.2021 wurde vom Landratsamt Main-Spessart ein umfangreiches Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 13.12.2021 zur bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Verfügung gestellt, das ebenfalls ins RIS eingestellt wurde.

Wenn dem vorliegenden Antrag auf Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Stenger Himmelstadt“ zugestimmt werden sollte, müsste auch der Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Änderungspunkt 1 aufgehoben werden, um bezüglich der verbleibenden 2 Änderungspunkte das Verfahren fortführen zu können.

Ungeachtet dessen kann zu einem späteren Zeitpunkt der Kriterienkatalog zur Steuerung von FF-PVA erarbeitet werden. Sollten zwischenzeitlich weitere Anträge zur Errichtung von FF-PVA eingehen, können diese bis zur Erstellung des Kriterienkatalogs zurückgestellt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt hebt den Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) vom 06.05.2021 für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Stenger Himmelstadt“ auf. 

Das Bebauungsplanverfahren wird nicht fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt zeitnah zu prüfen, ob gemeindliche Gebäude und Grundstücke für die Errichtung regenerative Energien genutzt werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt hebt den Beschluss zur 8. Änderung des Flächennutzungsplans bezüglich Änderungspunkt 1 (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Stenger Himmelstadt“) auf.

Das Verfahren wird bezüglich der Änderungspunkte 2 und 3 fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Bebauungsplan "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; Antrag des CSU Ortsverbandes Himmelstadt vom 08.12.2021 auf Änderung der Straßenplanung: Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 4

Sachverhalt

Der CSU-Ortsverband Himmelstadt hat mit Schreiben vom 08.12.2021, eingegangen am 15.12.2021, folgenden Antrag gestellt:

„Hiermit beantragt die CSU/FBL Fraktion im Gemeinderat die Aufhebung des Beschlusses zum straßenmäßigen Ausbau des geplanten Neubaugebietes Mausberg 4“.

Gleichzeitig wurde ein Vorschlag zum straßenmäßigen Ausbau vorgelegt.
Der Antrag vom 08.12.2021 samt Anlage wurde dem Gemeinderat mit der Sitzungseinladung im RIS zur Verfügung gestellt.
Die Verwaltung teilt mit, dass Anträge immer positiv formuliert werden müssen. Kommt es bei der Abstimmung zu einer Stimmengleichheit, ist der Antrag abgelehnt (§ 51 Abs. 1 Satz 2 GO; Geschäftsordnung des Gemeinderates vom 06.05.2020, § 27 Abs. 5 Satz 2 HS 1). In der gleichen Sitzung darf über den Antrag nicht nochmals abgestimmt werden, es sei denn, dass alle Mitglieder des Gemeinderates, die an der Abstimmung teilgenommen haben, mit der Wiederholung der Abstimmung einverstanden sind (§ 27 Abs. 7  Satz 1 der Geschäftsordnung). 
Aus Sicht der Verwaltung hätte über die Variante 2 separat abgestimmt werden können, was jedoch nicht erfolgt ist. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Main-Spessart bedeutet die Ablehnung einer Variante nicht, dass damit die andere Variante beschlossen ist. Es bedarf immer einer gesonderten Abstimmung. Somit ist keine Aufhebung des Beschlusses vom 04.11.2021 erforderlich. Es kann sofort über den Antrag vom 08.12.2021 abgestimmt werden.

Aus Sicht der Verwaltung zielt der Antrag darauf ab, dass die im bestehenden Baugebiet „Mausberg II“ vorhandenen drei Straßen weitergeführt werden und ein weiterer Ringschluss zwischen der Mausbergstraße und der Birkenstraße erfolgt.
Um die Planung fortführen zu können, muss vom Gemeinderat ein Konzept für die straßenmäßige Erschließung des Baugebiets festgelegt werden. Dabei ist insbesondere bei den geringen Grundstücksgrößen darauf zu achten, dass unter Berücksichtigung der Abstandsflächen und der nachzuweisenden Stellplätze noch ausreichend große Flächen für die Bebauung zur Verfügung stehen.

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5. Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV i. V. m. 6. Änderung des Bebauungsplanes Mausberg II"; Erweiterung des Geltungsbereichs um Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 565/1 und 566; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 5

Sachverhalt

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 02.09.2021 wurde der Bürgermeister bzw. die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern des Grundstücks Fl. Nr. 566 wegen des Erwerbs einer Teilfläche von ca. 1.200 m² zum Zweck der Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu verhandeln, um in Verlängerung der Mausbergstraße eine einseitige Erschließung zu vermeiden.
Auf Anregung des Planungsbüros wurde auch mit den Eigentümern des angrenzenden Grundstücks Fl. Nr. 565/1 verhandelt, um je nach Straßenführung ausreichend tiefe Bauplätze generieren zu können.
Die jeweiligen Eigentümer beider Grundstücke sind bereit, an die Gemeinde zu veräußern, allerdings jeweils nur das gesamte Grundstück.
Der neue vorgeschlagene Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs ergibt sich aus dem Lageplanausschnitt vom 13.01.2022, M 1:1.000

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs „Mausberg IV i. V. m. Bebauungsplan Mausberg II, 6. Änderung““ um Teilflächen der Grundstücke Fl. Nrn. 565/1 und 566 mit insgesamt ca. 1.600 m² zu erweitern. 
Der Bebauungsplanentwurf umfasst nun die Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T) Fl. Nrn. 463 (T), 565/1 (T), 566 (T), 567 (T), 568, 569, 570, 571, 572, 572/2, 573, 574, 575, 576, 577, 578, 579, 580, 581, 582, 583, 584, jeweils Gemeinde Himmelstadt. 
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lagepanausschnitt vom 13.01.2022 M 1:1.000. 
Der neue Umgriff des Bebauungsplanentwurfs ist nochmals öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. BA 2021020; Untere Ringstr. 32, Fl. Nr. 5882, Gemarkung Himmelstadt Erweiterung des Einfamilienhauses durch Dachausbau und Balkonerweiterung zu einem Zweifamilienhaus und Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Erweiterung des Einfamilienhauses durch Dachausbau und Balkonerweiterung zu einem Zweifamilienhaus und die Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Untere Ringstr. 32, Fl. Nr. 5882 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Zahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Erweiterung des Einfamilienhauses durch Dachausbau und Balkonerweiterung zu einem Zweifamilienhaus und die Errichtung eines Carports mit drei Stellplätzen auf dem Grundstück Untere Ringstr. 32 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. BA 2022001; Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 u. 27, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Halle Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Bauherrin plant den Neubau einer Halle auf dem Grundstück Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 u. 27 der Gemarkung Himmelstadt. Die Halle soll als Carport und als Abstellraum genutzt werden. Der Carport soll zur Straße hin offenbleiben bleiben, ein Tor wird nicht eingebaut. Das Grundstück liegt in einem in Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Halle auf dem Grundstück Hauptstr. 49 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Die Dacheindeckung ist in Tonziegel rot auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 9

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8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO): Zeitliche Beschränkung der Parkplätze am Kirchplatz; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bereich des Kirchplatzes/Hofstraße ist derzeit mit dem amtlichen Verkehrszeichen 325.1-40 (Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) beschildert. Aktuell ist gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) das Parken in den gekennzeichneten Flächen unbefristet erlaubt. 

Um Dauerparker zu vermeiden und um ein rechtsicheres Verwarnen seitens der Verkehrsüberwachung zu ermöglichen, wäre das Anbringen von Zusatzzeichen mit einer zeitlichen Befristung zielführend. Hierfür wäre die Montage der beiden Zusatzzeichen (ZZ) 1042-33 (Mo-Fr 6 -18 h) und ZZ 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen __ Stunden) an allen Verkehrszeichen 325.1-40 notwendig.

Eine zeitliche Befristung für 3 Stunden wird für sinnvoll erachtet.

Die Polizei wurde hierzu gehört und es besteht das Einverständnis.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass der verkehrsberuhigte Bereich Kirchplatz/Hofstraße an den bestehenden Verkehrszeichen 325.1-40 (Beginn/Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs) zusätzlich mit dem Zusatzzeichen 1042-33 (Mo-Fr 8 - 18 h) und dem Zusatzzeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden) beschildert werden. 

Die Verwaltung wird mit der Beschaffung der Beschilderung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Bayerische Gigabitrichtlinie - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 9

Sachverhalt

Die neue Bayerische Gigabitrichtlinie ermöglicht eine flächendeckende Förderung von gigabitfähigen Anschlüssen. Von der Förderung profitieren private und gewerbliche Nutzer. Der Freistaat fördert künftig nur noch Glasfaseranschlüsse bis in die Gebäude. Neben der bisherigen Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke werden künftig auch Betreibermodelle ermöglicht.

In die Förderung können Privatadressen aufgenommen werden, die über weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen und gewerbliche Adressen mit weniger als 200 Mbit/s symmetrisch. Die Fördersumme ist abhängig von der Anzahl der förderfähigen Adressen. Pro Adresse stehen 6.000 € zur Verfügung (weiße Flecken +9.000 €). Bei interkommunaler Zusammenarbeit gibt es einen Bonus von 1.000 € pro Adresse (max. 50.000 €). Dieser Bonus wird jedoch nur dann ausbezahlt, wenn die zusammenarbeitenden Gemeinden eine gemeinsame Grenze haben. Die maximale Fördersumme liegt bei 8 Mio. €, bei einer Förderquote von 90 %.

Ablauf:
Zum Start in das Förderprogramm wurde eine Markterkundung durchgeführt. Daraus ergeben sich die förderfähigen Adressen, welche in Ausbaugebieten zusammengefasst werden. Diese Ausbaugebiete können dann in die Förderung aufgenommen werden (s. Anhang 1). Die Anträge müssen bis Ende 2025 eingereicht werden.

Jeder Gemeinde steht einmalig das Startgeld Netz in Höhe von 5.000 € zur Verfügung, das für Beratungskosten verwendet werden kann. Dieses wurde bereits beantragt und ausbezahlt. Außerdem wurden für die Gemeinde Himmelstadt bereits Restmittel aus dem Breitbandprogramm des Bundes in Höhe von bis zu 16.660 € zur Förderung der Beratungsleistungen beantragt und auch bereits bewilligt.
Das Ergebnis der Markterkundung weist für Himmelstadt 45 förderfähige Adressen aus, von denen 43 Adressen im Gewerbegebiet in der Daimlerstraße und der Rudolf-Diesel-Straße liegen. Die Gewerbebetriebe wurden alle angeschrieben und nach ihrem Interesse bzw. Bedarf an schnellerem Internet befragt. Die Rücklaufquote war sehr hoch und durchweg positiv.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt an der Gigabitrichtlinie teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Interkommunale Zusammenarbeit, BayGibitR - Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 10

Sachverhalt

Im Rahmen der neuen Bayerischen Gigabitrichtlinie entstehen für Gemeinden bei interkommunaler Zusammenarbeit Vorteile (siehe auch Beschlussvorlage zum Einstieg in die Gigabitrichtlinie). 

Die Markterkundung wurde für jede teilnehmende Gemeinde separat durchgeführt. Das anschließende Auswahlverfahren wird in interkommunaler Zusammenarbeit gemeinsam gestartet. Der Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit besteht darin, dass ein größeres Projekt-/ bzw. Ausbaugebiet mit mehr Adressen entsteht. Je mehr förderfähige Adressen sich im Ausbaugebiet befinden, desto attraktiver ist das Projekt für einen Netzbetreiber und dementsprechend attraktiver auch die Kalkulation für die jeweilige Einzelgemeinde.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt arbeitet in der Bayerischen Gigabitrichtlinie mit der Gemeinde Retzstadt und dem Markt Thüngen interkommunal zusammen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bekanntgabe von Auftragsvergaben nach dem 25.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 11

Sachverhalt

Folgende Vergaben der letzten Monate werden hiermit öffentlich gemacht:

Der Gemeinderat Himmelstadt vergibt die Erschließungsträgerschaft für das Baugebiet „Mausberg IV“ an die Firma BayernGrund, Bahnhofplatz 2, 81539 München. Die Finanzierung des Grunderwerbs soll ebenfalls über die Fa. BayernGrund erfolgen.
Die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte sind der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Diese ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der Verträge.
Der erste Bürgermeister oder sein Vertreter*in im Amt wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen und die erforderlichen Verträge unter dem Vorbehalt der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zu schließen.

Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Firma Schaffitzel Holzindustrie GmbH & Co. KG, Herdweg 23-24, 74523 Schwäbisch Hall, für die Tragwerksverstärkung BS-Holzbinder für die Schulturnhalle in Himmelstadt zum Bruttoangebotspreis von 8.625,83 €, laut Angebot vom 01.07.2021.

Aufgrund der Sanierung der Schulturnhalle (MZH), die gleichzeitig auch angegebener Hauptspielort für den Rundenbetrieb der TSV-Tischtennisabteilung ist, musste ein Ausweichspielort gefunden werden.
Die Sporthalle muss den offiziellen Regeln des TT-Verbandes entsprechen.
Für alle weiteren Abteilungen hat der TSV sich selbst um Ausweichmöglichkeiten gekümmert. Anfallende Kosten übernimmt der TSV selbst.
Der Gemeinderat übernimmt die Hallenmiete von ca. 1.200 – 1.300 €.

Der Nachtrag 1 (Sicherheitsbeleuchtung) beläuft sich auf eine Angebotssumme von 33.819,00 € brutto.
Der Nachtrag 2 (Unterverteilung) beläuft sich auf eine Angebotssumme von 19.822,95 € brutto.
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die Nachtragsangebote für die Elektroarbeiten für die Sanierung der Mehrzweckhalle in Himmelstadt von der Firma Russ Elektrotechnik, Obere Ringstraße 66 in 97267 Himmelstadt zum Gesamtangebotspreis von 53.641,95 € brutto, laut Angebote vom 08.10.2021.
Der Nachtrag beinhaltet Arbeiten, die im ursprünglichen Auftrag vom 10.08.2020 nicht enthalten waren, aber bauphysikalisch und bautechnisch erforderlich sind. Es handelt sich hierbei im Einzelnen um wärmegedämmte Blechverkleidungen der Stahlbetonstützen von außen, da diese ungedämmt eine erhebliche Kältebrücke mit zu erwartendem Tauwasseranfall an der Innenseite darstellen würden. Weiterhin sind im Nachtrag die Eckausklinkungen der Außenfensterbänke sowie die Innenabdeckungen der Brüstungen enthalten, die aufgrund des ordnungsgemäßen Fensteranschlusses erforderlich sind.
Ebenfalls enthalten ist die gewünschte Beklebung der Scheiben.
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt das Nachtragsangebot für die Metallbauarbeiten für die Sanierung der Mehrzweckhalle Himmelstadt von der Firma Schmelz Metallbau GmbH & Co KG, Zernstraße 18 in 97842 Karbach, zum Angebotspreis von 20.301,40 € brutto, laut Angebot vom 08.10.2021.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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12. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 12

Sachverhalt

a) Mehrzweckhalle; Hallennutzung
Ab Montag 24.01.2022 kann die Halle zumindest eingeschränkt wieder für den Sportbetrieb genutzt werden.


b) Hochwasserspiegelberechnung Häuslesacker
Es wird darüber informiert, dass das Wasserwirtschaftsamt kurz vor Weihnachten die Daten zur Hochwasserspiegelberechnung für den Häuslesacker geliefert hat.


c) Bebauungsplan „Grundschule“ Sachstand
Mitgeteilt wird, dass das Landratsamt darüber informiert hat, dass die wasserrechtliche Genehmigung für die Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ benötigt wird und erst im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes einzuholen ist. 


d) Schülertransporte, Nutzung der Bushaltestellen durch die betreffenden Busunternehmen
Bürgermeister Herbert Hemmelmann teilt mit, dass das Busunternehmen Lyst die Nachmittagstour der Schülerbeförderung übernommen hat und das Busunternehmen Hock die Mittagstour fährt. Das Busunternehmen Lyst hat den Vorwurf von sich gewiesen, dass Busse bereits in der Brückenstraße die Kinder aussteigen lassen und nicht bis zur Bushaltestelle an der Grundschule fahren. Zeitgleich wurde auf die Parksituation an der Kurve der Mehrzweckhalle hingewiesen, die die Busausfahrten behindern.
Das Busunternehmen Hock wurde nun ebenfalls von der Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Bushaltestellen zu nutzen sind und die Kinder nicht vorher an der Brückenstraße aussteigen sollen.


e) Schlüsselzuweisungen 2022
Die Schlüsselzuweisungen für 2022 sind um 60.000 € gesunken und betragen nun 452.808 €.
Die Senkung ergab sich dadurch, dass die Gemeinde im vergangenen Jahr gute Einnahmen erzielen konnte.


f) Abnahme weiterer Gewerke in der Grundschule
Am 09.12.2021 erfolgte die Abnahme weiterer Gewerke bezüglich der Sanierungsmaßnahmen in der Grundschule.


g) Eröffnung „Tag der offenen Gartentür 2022“ 
Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert über die Eröffnung des „Tages der offenen Gartentür“ am Donnerstag den 23.06.2022 durch den Bezirksverband. Zur Vorbereitung der Veranstaltung finden demnächst Gespräche mit dem Bezirksverband statt.


h) Anfrage Verkehrsspiegel Ausfahrt Mehrzweckhalle
Polizei, Landratsamt und Straßenbauamt sehen keine Veranlassung zur Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt Mehrzweckhalle.
Angemahnt wurde dagegen der Heckenrückschnitt am Anwesen Brückenstraße 12, der zwischenzeitlich vollzogen ist.


i) Jahreshauptversammlung JuZe
Die Jahreshauptversammlung des Jugendzentrums fand am 27.12.2021 statt. Es gibt keine Veränderungen in der Vorstandschaft. Die Räumlichkeiten im Keller der Grundschule werden weiter genutzt. Das JuZe ist derzeit dabei, die Räume wiedereinzurichten.


j) Ersatz für Neujahrsempfang und Bürgerversammlung
Bürgermeister Hemmelmann schlägt vor, die Bürgerversammlung auf den Sommer zu verschieben und dabei auch einen Ersatzempfang für den ausgefallenen Neujahrsempfang zu integrieren.


k) Vorarbeiten WLAN-Hotspot, Sachstand
Es wird darüber informiert, dass die Vorarbeiten am WLAN-Hotspot abgeschlossen sind. Ab Anfang Februar kann mit der Installation begonnen werden.


l) Nachfolger beim Landschaftspflegeverband
Stefan Reuter ist Nachfolger von Herbert Kirsch beim Landschaftspflegeverband. Er ist u.a. zuständig für den Geschützten Landschaftsteil Sternberg. Hierzu wird es am 26.01.2022 ein Gespräch geben. Insbesondere soll geklärt werden, welche Pflegemaßnahmen zukünftig in Betracht kommen. Festgestellt wurde, dass die Beweidung mit Galloway-Rindern zu vielen Trittlöchern geführt hat, in denen sich das Wasser sammelt. Die Beweidung mit Ziegen und Schafen erscheint aus Sicht der Gemeinde zielführender.


m) Zwischenbericht Energiebeirat
Es wird darüber informiert, dass der Bericht vorliegt.


n) Neue Homepage der Gemeinde
Die neue Homepage der Gemeinde ist erstellt und mittlerweile auch online.


o) Pressetermin Trafostation
Es wird darüber informiert, dass die Bayernwerk AG zu einem Pressetermin geladen hat. Grund hierfür war die Bemalung der Trafostation in der Brückenstraße, die durch Sponsoring des Bayernwerkes erfolgt ist. Die Leiterin des AK 1.200 Jahrfeier, Gemeinderätin Ingrid Haimann, war beim Pressetermin dabei.


p) Einwohnerzahl zum 31.12.2021
Die aktuelle Einwohnerzahl Himmelstadts beträgt 1574 Einwohner mit Hauptsitz im Ort.

q) Termine
03.02.2022                Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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13. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 13

Sachverhalt

a) Austausch Papierkörbe
Es wird darum gebeten, alle Spielplätze mit neuen Papierkörben auszustatten. Insbesondere betrifft dies den Spielplatz Mainstraße. Hier sollten die Papierkörbe noch ausgetauscht werden. 

Abstimmungsergebnis:                o.A.

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14. Sitzungsniederschrift vom 02.12.2021; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.01.2022 ö 14

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 02.12.2020 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.03.2022 16:51 Uhr