Datum: 10.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrzentrum "Sel. Immina" Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2022002; Hauptstr. 91, Fl. Nr. 168, Gemarkung Himmelstadt Tektur: Ausbau vorhandenes Dachgeschoss in Wohnraum mit Einbau von 2 Gauben (vorher Erhöhung Teilbereich Dach); Beratung und Beschlussfassung
2 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Überwuchs in den öffentlichen Straßenraum; Beratung und Beschlussfassung
3 Kindergarten Himmelstadt; Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung
4 Kommunale Verkehrsüberwachung durch die Firma Radarwacht; Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion; Beratung und Beschlussfassung
5 E-Bike-Ladestation; Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des Ersten Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022 und 20.01.2022; Genehmigung

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1. BA 2022002; Hauptstr. 91, Fl. Nr. 168, Gemarkung Himmelstadt Tektur: Ausbau vorhandenes Dachgeschoss in Wohnraum mit Einbau von 2 Gauben (vorher Erhöhung Teilbereich Dach); Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 1

Sachverhalt

Der Bauherr legt einen Tekturantrag für den Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses in Wohnraum mit Einbau von 2 Gauben auf dem Grundstück Hauptstr. 91, Fl. Nr. 168 der Gemarkung Himmelstadt vor. Der ursprüngliche Bauantrag Nr. 2019006 mit Erhöhung eines Teilbereichs des Daches wurde am 30.07.2019 durch das Landratsamt Main-Spessart genehmigt (Az. B 2019-429). Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag für den Ausbau des vorhandenen Dachgeschosses in Wohnraum mit Einbau von 2 Gauben auf dem Grundstück Hauptstr. 91 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Überwuchs in den öffentlichen Straßenraum; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In den vergangenen Jahren wurden häufig Grundstückseigentümer durch die Verwaltung angeschrieben, da Hecken, Sträucher und Bäume in den öffentlichen Straßengrund hineingeragt haben. Um in dieser Situation künftig zügig handeln zu können, wurde die Verwaltung mit der Prüfung dieses Sachverhalts beauftragt.

Gemäß § 39 Abs. 5 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze vom 1. März bis 30. September nicht zurück geschnitten werden. Ausnahmen sind hierfür nur vorgesehen, wenn eine entsprechende Gefahr oder Störung vorliegt, die den Rückschnitt begründen und keinen Aufschub gewähren. 

Anpflanzungen aller Art dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen und können in einem solchen Fall mit einem Bußgeld belegt werden, Art. 29 Abs. 2 Satz i.V.m. Art. 66 Nr. 4 BayStrWG. Die Beseitigung des Zustandes kann die Gemeinde durch das Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) umsetzen.

Das öffentliche Recht sieht nach Art. 29 ff. VwZVG eine zwingende Reihenfolge vor, wie Zwangsmittel angedroht werden müssen. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist hier immer zu berücksichtigen, d.h. die Umsetzung muss immer mit dem mildesten Mittel versucht werden.

Bevor eine Ersatzvornahme durchgeführt werden kann, muss der Grundstückseigentümer zuerst unter Vorgabe einer Frist aufgefordert werden, die Hecken, Sträucher usw. zu beseitigen. Nach erfolglosem Fristablauf kann die Gemeinde ein Zwangsgeld unter erneuter Fristsetzung androhen. Dieses muss angemessen sein und darf zwischen 5 € und max. 5000 € festgelegt werden, Art. 31 Abs. 2 Satz 1 VwZVG. Die Ersatzvornahme ist erst dann zulässig, wenn ein Zwangsgeld keinen Erfolg erwarten lässt, Art. 32 Satz 2 VwZVG. 

Die Ersatzvornahme durch die Gemeinde ist jedoch nur sinnvoll, wenn entsprechendes Fachpersonal vorhanden ist. Anderenfalls kann es dazu führen, dass bei nicht ordnungsgemäßem Rückschnitt durch die Gemeinde der Grundstückseigentümer einen Schadensersatzanspruch hat. Alternativ kann diese Ersatzvornahme durch eine Fachfirma durchgeführt werden.

Meldungen wegen Überhänge sollten zwecks der Übersichtlichkeit über den Ersten Bürgermeister an die Verwaltung herangetragen werden. 

Zusätzlich schlägt die Verwaltung vor, dass in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Aufforderung zum Rückschnitt im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass die Verwaltung durch den Ersten Bürgermeister über Grundstücke mit Überwuchs informiert wird und die Grundstückseigentümer entsprechend angeschrieben werden. Entsprechende Folgemaßnahmen seitens der Gemeinde sind von der Verwaltung umzusetzen.
Die Frist für den Grundstückseigentümer wird auf 4 Wochen festgesetzt.
Nach erfolglosem Anschreiben des Grundstückeigentümers wird ein Zwangsgeld in Höhe von 100 € fällig.
Zusätzlich beschließt der Gemeinderat, dass in regelmäßigen Abständen die Aufforderung zum Rückschnitt im Mitteilungsblatt veröffentlicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt zudem die Ersatzvornahme durch eine Fachfirma durchführen zulassen, wenn der Rückschnitt nach Ablauf der Frist und unter Androhung des Zwangsgeldes weiterhin nicht erfolgt ist. Die entstandenen Kosten trägt der Grundstückseigentümer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kindergarten Himmelstadt; Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Kindergartens; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 3

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 8. April 2021 hat der Gemeinderat Himmelstadt den erweiterten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen anerkannt. Da dies nicht über die aktuellen Kapazitäten im Kindergarten abgedeckt werden kann, muss der Kindergarten erweitert werden. 
Mit Absprache mit dem Trägerverein wird eine standortnahe Erweiterung angestrebt, um z. B. die Randzeiten mit dem Personal in der Haupteinrichtung abdecken zu können. 
Der Kindergarten soll um eine Regelgruppe (mit 20 Kindern) und eine Krippengruppe (mit 14 Kindern) erweitert werden. Plan ist, die Regelgruppe in die aktuell bestehende Krippengruppe zu integrieren und einen Neubau für zwei Krippengruppen zu errichten.  
Da das Grundstück des Kindergartens für eine Erweiterung zu klein ist, könnte die Erweiterung auf dem angrenzenden Grundstück der Gemeinde (Parkplatz) gebaut werden. 
Für die Erweiterung muss allerdings der Bebauungsplan „Grundschule“ geändert werden.
Der Planbereich liegt vollständig im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Maines. Grundsätzlich ist die Errichtung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten untersagt (§ 78 Abs. 4 WHG). Ob eine Ausnahme nach § 78 Abs. 5 möglich ist, kann erst anhand der vorzulegenden Planunterlagen im Einzelbauvorhaben geprüft werden; ein Retentionsraumausgleich wäre in jedem Fall erforderlich. 
Um den Bau trotzdem am vorhandenen Standort zu ermöglichen, könnte dieser auf Stelzen gesetzt werden. Für die wegfallenden Parkplätze müssten auch anderweitig Ersatz geschaffen werden.  
Bevor weitere Kosten für Planungen entstehen, soll der Gemeinderat Himmelstadt einen Grundsatzbeschluss fassen, den Kindergarten am bevorzugten Standort zu erweitern. 
Eine Alternativlösung wurde bislang nicht ausgearbeitet. Die Kapazitäten an gemeindlichen Grundstücken im Ortsgebiet sind gering und es würde sonst auf zwei Standorte herauslaufen.  
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die angestrebte Kindergartenerweiterung am bestehenden Kindergarten in der Brückenstraße fortzuführen und die weiteren Schritte vorzunehmen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die angestrebte Kindergartenerweiterung am bestehenden Kindergarten in der Brückenstraße fortzuführen und die weiteren Schritte vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Kommunale Verkehrsüberwachung durch die Firma Radarwacht; Antrag der SPD Gemeinderatsfraktion; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 4

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 2.12.2021 hat der Gemeinderat Himmelstadt die Firma RadarWacht GmbH mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet beauftragt. 
Die vorbereitenden Maßnahmen wurden soweit getroffen und die Überwachung kann ab dem 01.03.2022 beginnen.
Mit Schreiben vom 24.01.2022 beantragt das Gemeinderatsmitglied Christian Scheb im Auftrag der Gemeinderatsfraktion SPD im ersten Monat des Vertragszeitraumes zwischen der Gemeinde und der Firma Radarwacht GmbH, geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten mündlich zu verwarnen.
 
Die Verwaltung nimmt zu diesem Antrag nachfolgend Stellung:
Würde man den Antrag annehmen, wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz missachtet. Demnach sollen alle gleichbehandelt werden. Werden Bürger im ersten Monat nicht verwarnt, weil die „Probezeit“ noch läuft, so wird für jemand anderes für die gleiche Tat im nächsten Monat ein Verwarngeld festgesetzt. Zudem gibt es keine Festlegung, wie geringfügig eine Verkehrsordnungswidrigkeit eingestuft wird.   
Außerdem wurde in der Presse jetzt schon mehrfach kommuniziert, dass eine kommunale Verkehrsüberwachung beauftragt wurde, die im Frühjahr 2022 die Arbeiten aufnehmen soll. Die Bevölkerung konnte sich so entsprechend auf die Änderung einstellen. 
Sicherlich wird die Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung für Unmut und Beschwerden sorgen, manchmal begründet, manchmal aber auch unbegründet. Eine geringfügige Ahndung würde den Großteil an Anfragen und Beschwerden lediglich um einen Monat verschieben. 
Am 27.01.2022 hat ein Gespräch mit der Firma Radarwacht stattgefunden. Der Mitarbeiter im Außendienst bestätigte zwar das Opportunitätsprinzip, dies kann jedoch nur angewandt werden, wenn er die Person vor Ort tatsächlich antrifft. Klärende Gespräche übersteigen den zeitlichen Rahmen, welcher dem Mitarbeiter zur Verfügung steht. 
Grundsätzlich gilt die StVO ohne Einschränkungen und nur eine ordnungsgemäße Anwendung garantiert die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, was zudem auch Grund für die Einführung war. 
Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der vorgenannten Gründe, die wie im Vertrag und mit Beschluss vom 02.12.2021 festgelegte Einführung der Kommunalen Verkehrsüberwachung ab dem 01.03.2022 für alle gleichmäßig zu beginnen.
Die Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Karlstadt, dem Bauhof und der VGem Zellingen hat in Himmelstadt im Jahr 2018 stattgefunden. Die sich damals ergebenen Änderungen bei der Beschilderung wurden sachgemäß ausgeführt. Da es keine gravierenden Neuheiten im Straßennetz von Himmelstadt gibt, ist eine erneute Verkehrsschau nicht erforderlich.   

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem SPD-Antrag zu, in den ersten vier Wochen bei geringfügigen Verkehrsverstößen kein Verwarngeld zu verlangen und einen schriftlichen Hinweis über die begangene Ordnungswidrigkeit am Fahrzeug anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9

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5. E-Bike-Ladestation; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 5

Sachverhalt

Produktinformationen „Ladestation Charge4Bike“
Die Ladestation Chrage4Bikedes Herstellers SSL Energie kann als leistungsstarke und individuelle Ladelösung für E-Bikes genutzt werden. An den eingebauten Schutzkontaktsteckdosen können bis zu vier Elektrofahrräder gleichzeitig aufgeladen werden. Für Personen- und Sachschutz sorgt hierbei der jeweils integrierte FI-Schutzschalter. Die angebrachte Werbefläche kann zudem individuell foliert und so als Marketinginstrument genutzt werden.
  • Ladelösung für Elektro-Fahrräder
  • vier eingebaute Schutzkontaktsteckdosen
  • integrierter FI-Schutzschalter je Ladepunkt
  • Schutzart IP54
  • zur Verfügung stehende Werbefläche für eine individuelle Folierung
  • Standardfarbe: dunkelgrün (RAL 6028)
  • jede RAL-Farbe auf Anfrage erhältlich
  • besonders leichte Montage und Bedienbarkeit

Technische Daten
  • Material: Stahl
  • Oberfläche/Farbe: feuerverzinkt und pulverbeschichtet RAL6028, andere Farben auf Anfrage (ab 10 Stück) gegen Aufpreis
  • Aufstellfläche: 795 mm x 1185 mm
  • Gesamthöhe: 1800 mm
  • Gewicht: ca. 45 kg

Elektrische Daten
  • Anschlussleitung: Zuleitungslänge 5 m, H07RN-F 3 x 1,5 mm; 2 mit FI-Stecker 30 mA, IP54
  • Bemessungsspannung: 230 V AC
  • Bemessungsstrom: max. 16A
  • Anschlussleistung: max. 3,6 kVA
  • - Elektrische Bestückung: 4 Schuko-Steckdosen, IP44 gem. DIN EN 60529 (spritzwassergeschützt)

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt nimmt das Angebot der Bayernwerk AG für kostenlose E-Bike-Ladestationen an. Als Standort wird der Platz für Fahrradständer an der Grundschule festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 6

Sachverhalt

a) Zusammenarbeit mit dem Landschaftspflegeverband
Bürgermeister Hemmelmann berichtet von einem Gespräch mit dem Landschaftspflegeverband. Vereinbart wurde eine weitere Zusammenarbeit. So soll u.a. auch der geschützte Landschaftsteil Sternberg weiterbearbeitet werden.
Der AK Tourismus ist einbezogen. Über Informationen im Mitteilungsblatt wurden Helfer gesucht und gefunden, die bei der Pflege unterstützen. Am 19.02.2022 ist ein weiteres Gespräch mit dem Landschaftspflegeverband geplant, an dem auch Vertreter des AK Tourismus teilnehmen.


b) Photovoltaik auf gemeindlichen Gebäuden
Es wird darüber informiert, dass eine erste Ortseinsicht der gemeindlichen Gebäude Rathaus, Grundschule, Mehrzweckhalle, Feuerwehrgebäude und Kindergarten (incl. Berücksichtigung Erweiterung) gemeinsam mit einem Planungsbüro stattgefunden hat. Ein Angebot wird demnächst erwartet.


c) Pastoraler Raum Karlstadt
Bekanntgegeben wird eine Information der katholischen Kirche bezüglich des pastoralen Raums Karlstadt. Pfarreiengemeinschaften um Karlstadt wurden zusammengefasst. 
Dem pastoralen Raum Karlstadt gehören damit an: Pfarreiengemeinschaft: Karlstadt, Eußenheim, Arnstein, Zellingen, Retztal-Retzbach. Er ist deckungsgleich mit dem Altlandkreis Karlstadt.


d) Fuhrgärten linksmainisch, Bewertung Außenbereich/Innenbereich durch das Landratsamt
Es wird darüber informiert, dass sich der zuständige Sachbearbeiter im Landratsamt gegenüber dem Bauwerber nicht bezüglich der Abgrenzung, ob sich das Grundstück im Außenbereich oder Innenbereich befindet, festlegen möchte.
Für die Gemeinde ist die Situation damit nicht überschaubar. Es wird eine offizielle Anfrage an das Landratsamt gestellt. Insbesondere betrifft die Abgrenzung auch den geplanten Lückenschluss in der Hauptstraße.


e) Haushalt Schulverband
Bürgermeister Hemmelmann berichtet über die aktuelle Situation. Es müssen noch zwei größere Maßnahmen durchgeführt werden, zum einen eine Heizungssanierung und zum zweiten die Errichtung eines Baumkatasters für 180 Bäume auf dem Schulgelände. Damit sind hohe Kosten verbunden. Himmelstadt hat derzeit 12 Schüler an der Mittelschule. Die Schülerzahlen insgesamt sind gesunken. Für Himmelstadt ergibt sich eine Umlage pro Schüler in Höhe von 3.483 €. 
Die Umlage ist insgesamt sehr hoch.


f) Skelettfunde auf dem Friedhof
Die auf dem Friedhof bei den Bauarbeiten gefunden Skelette sind doch nicht so alt, wie ursprünglich vermutet. Der Archäologe teilte mit, dass eine weitere Untersuchung ergeben hat, dass die Skelette ca. aus dem 7. bis frühen 8. Jahrhundert (Zeit um die erste urkundliche Erwähnung) stammen. Der Archäologe entschuldigt sich für seine erste grobe Fehleinschätzung.
Die Skelette wurden an das Denkmalamt weitergegeben. Ob die Gemeinde die Skelette oder Teile davon zurückerhält, wird von höherer Behörde entschieden. Einen Antrag hierzu hat die Gemeinde gestellt.


g) Planungsstand Eröffnung Tag der offenen Gartentür
Es wird darüber informiert, dass ein Gespräch mit Frau Bender vom Bezirksverband sowie Frau Max und Herrn Markert vom Kreisverband für Gartenbau und Landespflege stattgefunden hat.
Am Gespräch beteiligt waren die Organisatorinnen der GartenKulturtage Anja Soodt und Gemeinderätin Ingrid Haimann. Die Eröffnung findet am 23.06.2022, 18:00 Uhr am Pavillon statt.


h) Naturgartentour 2022
Bürgermeister Hemmelmann informiert darüber, dass der Naturschaugarten Himmelstadt zum zentralen Symbol der Naturgartentour auserkoren wurde. Es sind im Rahmen der Aktion von April bis Oktober Veranstaltungen geplant. Verantwortlich hierfür ist der Bezirksverband für Gartenbau. In Himmelstadt fand bereits 2021 die Zertifizierungen der Naturgärten statt. 


i) Termine
03.03.                nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 7

Sachverhalt

a) Schulbusse fahren Haltestelle nicht an
Festgestellt wird, dass immer noch Schulbusse nicht an der Haltestelle an der Grundschule halten, sondern nach wie vor in der Brückenstraße, um die Kinder aussteigen zu lassen. Dies wird stark kritisiert. Dies betrifft hauptsächlich die Mittagstour, die vom Busunternehmen Hock gefahren wird. Die Gemeinde wird gebeten, sich noch einmal mit dem Busunternehmen in Verbindung zu setzen. Die Haltestelle an der Grundschule ist unbedingt anzufahren. Linksmainisch gibt es keine Bushaltestelle mehr.


b) Zuständigkeit bei Trinkwasserstörfällen
Gefragt wird, wer bei Störfällen des Trinkwassers zuständiger Ansprechpartner ist. Für die Gemeinde Himmelstadt zuständig ist die Energieversorgung Lohr-Karlstadt. Hier liegt bereits ein Notfallkonzept vor. Ansprechpartner ist Herr Knorz.


c) Förderung Radwege durch den Freistaat
Das Gremium verweist auf eine hohe Förderung für Radwege durch den Freistaat. Gefragt wird, ob die Gemeinde hier nachhaken soll, um den Radweg an der B27 voranbringen zu können.
Der Radweg würde sich dabei in zwei Zuständigkeiten untergliedern. Ab Ortsgrenze bis B27 wäre der Kreis zuständig, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Ab Ortseinfahrt bis zum Bahnhof ist die Gemeinde zuständig.
Es wird darüber informiert, dass die Gemeinde bereits auf das Landratsamt zugegangen ist und demnächst ein Gespräch mit Herrn Krämer stattfinden wird.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Sitzungsniederschrift vom 13.01.2022 und 20.01.2022; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 10.02.2022 ö 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 20.01.2022 mit folgender Änderung.
 
Zusatzzeichen 1042-33 (Mo-Fr 8 - 18 h) und dem Zusatzzeichen 1040-33 (Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen 2 Stunden). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift der Sitzung vom 13.01.2022 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2022 11:26 Uhr