Datum: 07.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Friedhof Himmelstadt - Vorstellung der Entwürfe
2 BA 2022004; Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Bau einer Terrassenüberdachung Beratung und Beschlussfassung
3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 - Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zu einer Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung
4 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
5 Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses (BA 2020016) Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt hier: Antrag vom 11.03.2022 auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
6 Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV i. V. m. Bebauungsplanverfahren Mausberg II, 6. Änderung"; Festlegung der Straßenführung und der Straßenquerschnitte; Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des Ersten Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 10.02.2022 und 03.03.2022; Genehmigung

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1. Friedhof Himmelstadt - Vorstellung der Entwürfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Thomas Struchholz, Landschaftsarchitekt aus Veitshöchheim, anwesend.
Der Architekt stellt den aktuellen Sachstand der Friedhofsumplanung vor.

Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer begrüßt Herrn Struchholz und übergibt ihm das Wort.
Herr Struchholz erläutert das Vorhaben. Vorgeschlagen wird, in Etappen umzustrukturieren und damit Stück für Stück Akzente zu setzen. Im Plan ist ein Gesamtüberblick.
Wichtig ist zunächst die Bedarfserfassung. Dieser Bedarf sollte für einen Zeitraum für 15 Jahre gerechnet werden. 
Herr Struchholz erläutert die vorgestellte Planskizze. Insgesamt untergliedert sich die Gesamtplanung in 4 Flächen zzgl. dem Bereich an der Aussegnungshalle (Fläche 5).

Fläche 1: kleiner Eckbereich im neueren Friedhofsteil. 
Erdgräber vorgeschlagen im Raster 80 x 80, gegenüber Grabstellen voll bepflanzt und nur mit Kissengrabsteinen versehen.

Fläche 2: größter umzuplanender Bereich, das sog. Filetstück der Friedhofsumgestaltung mit Grabkammern davor Rasenstreifen, den der Bauhof mähen müsste. Es verbleibt nur ein kurzes Grabfeld. Aufgrund der Platzverhältnisse wird eine Reihe Grabkammern vorgeschlagen.
Im oberen Teil wird eine Kaverne eingebaut, um alte Urnen nach Beendigung der Ruhefrist umzulagern. Diese Bestattungsform ist auch geeignet für anonyme Bestattungen. Gestaltet wird der Bereich an der Kaverne als Weg der Erinnerung.
Herr Struchholz empfiehlt klare Satzungsregelungen zu treffen.
Empfohlen wird zu überdenken, ob in diesem Feld Bio-Urnen verwendet werden oder ob auf alte Modelle (Stahlurnen) zurückgegriffen werden sollte. Dies ist eine Entscheidung des Gemeinderates.

Fläche 3: an der Mauer. Hier werden eine Fötengrabstelle sowie behindertengerechte Grabstellen vorgeschlagen. Gegenüber befinden sich weitere Kissengrabsteine, Wahlgräber und eine Sitzgelegenheit (Bank).
Die behindertengerechten Gräber sind eng angeordnet, aber ausreichend. Problematische Höhenunterschiede sind durch diese Lösung mit aufgefangen. 

Fläche 4: Mauerdurchbruch zwischen altem und neuem Friedhofsbereich; Baumbestattung zentral. Ob wieder im 80-cm-Raster oder 60-cm Raster Gräber entstehen, ist in der Entscheidung des Gemeinderates. Das Baumgrab wird abgeschrägt und fängt so ebenfalls den Höhenunterschied zwischen den beiden Friedhofsteilen ab.

Fläche 5: Aussegnungshalle; der Platz muss unbedingt erhalten werden. Der Bereich der Bank muss aufgewertet werden. Empfohlen wird eine Schutzpflanzung hinter der Bank sowie eine Pergola. 

Das Gremium erkundigt sich zu den einzelnen Flächen.
Das behindertengerechte Grab kann nicht abgeschrägt werden. Der Reiz am Baumgrab ist dagegen, die Schräge/Höhenunterschiede verschwinden zu lassen.

Zu dem Plan finden sich die zugehörigen Kosten aufgeteilt nach den einzelnen Flächen.

Das Gremium diskutiert dazu, ein etwas größeres Stück zu beginnen, damit auch die Bevölkerung sich eine gute Vorstellung von der Umplanung machen kann.

Herr Struchholz empfiehlt folgende Schritte für die Umsetzung: 
  • den Bedarf für die nächsten 15 Jahre ermitteln
  • mit Fläche 2 (Schlauch) beginnen, da dieser Bereich beim Befahren mit Baufahrzeugen stark benutzt wird
  • Fläche 1 sollte später umgesetzt werden, da diese Fläche im Eingangsbereich liegt und evtl. eine Vergrößerung der Fläche überlegt werden könnte
  • Fläche 2 incl. Schenkel mit einbeziehen
  • anschließend Teil von Fläche 4 (Baumgrab) berücksichtigen
  • anschließend behindertengerechte Gräber (Fläche 3)
  • zuletzt den rechten unteren Bereich der Fläche 4 ausbauen (letzte Priorität)
  • Grabgrößen überlegen 80er Raster, 60er Raster

Der Gemeinderat erkundigt sich zum Verhältnis von Urnen- zu Sargbestattungen? Hier sieht Herr Struchholz Erdbestattungen bei ca. 20 % und mehr. Allerdings könnte sich die Nachfrage wieder steigern, wenn ein Erdgrab mit nur 12 Jahren Ruhefrist und kleiner Pflanzfläche angeboten wird. 
Dies ist auch gebührenmäßig darstellbar und erschwinglich.

Der Gemeinderat dankt Herrn Struchholz für die gelungene, sehr ausführliche Vorstellung der Friedhofsplanung. Die Vorstellung der Entwürfe diente zur Information.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. BA 2022004; Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876, Gemarkung Himmelstadt Bau einer Terrassenüberdachung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41, Fl. Nr. 5876 der Gemarkung Himmelstadt eine Terrassenüberdachung errichten. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bau einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Untere Ringstr. 41 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 - Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zu einer Stellungnahme; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bayerische Gemeindetag hat mit seinem Rundschreiben Nr. 11/2022 auf das derzeit laufende Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 für die Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern hingewiesen und den Städten, Märkten und Gemeinden in Bayern empfohlen, eine Stellungnahme hierzu abzugeben.

Lt. dem Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages beinhaltet der vorliegende Entwurf zur Fortschreibung des LEP ein hohes Konfliktpotenzial, von dem praktische alle kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden betroffen sind. 
Das Rundschreiben ist dieser Beschlussvorlage, ebenso wie die detaillierte Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages, im Anhang zur Information beigefügt.

Da das Beteiligungsverfahren bereits am 01. April 2022 endete, wurde aufgrund der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages eine entsprechend formulierte Stellungnahme in Absprache mit dem Bürgermeister an das zuständige Staatsministerium übermittelt. 

Eine formelle Beschlussfassung zur Thematik war aufgrund des Fristablaufs nicht früher möglich.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die im Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 
14. Dezember 2021 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zustimmend zur Kenntnis. 

Die Stellungnahme wurde auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages mit folgendem Wortlaut an das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie in München gesendet: 

Im Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) gibt die Gemeinde Himmelstadt folgende Stellungnahme ab:

Aus Sicht der Gemeinde Himmelstadt führen die im Entwurf vom 14. Dezember 2021 zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm neuen Festlegungen nicht zur einer Stärkung des Ländlichen Raums sowie zu einer Entlastung der Verdichtungsräume. 

Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. In den Unterkapiteln „Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit“, „Siedlungsstruktur“ und „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wird ein Gedanke des Konservierens des ländlichen Raums sowie ein Befeuern der Entwicklung der Zentren postuliert. 
Wir halten diese irreführende Etikettierung für gefährlich und kontraproduktiv für das eigentlich verfolgte Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.  
So sehen wir die begründete Gefahr, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung  
  • einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat; 
  • zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und 
  • durch immer weitergehende Begutachtungsanforderung in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird.

Denn die diesbezüglichen Festlegungen zementieren bei genauer Analyse nachfolgende 
Prinzipien: 
  • Entwicklung nur noch dort, wo alle denkbaren Infrastrukturen vorhanden sind. 
  • Keine Entwicklung dort, wo einzelne Infrastrukturen fehlen. 
  • Eine uneingeschränkte Pflicht zum Vorrang der Innentwicklung bei damit verbundenem Stopp der Außenentwicklung.
  • Eine bisher nicht dagewesene Konzentration auf die Zentren, Verdichtungsräume und Ballungsräume. 
  • Eine Pflicht zur Begutachtung und räumlichen Abstimmung in jeglichem Planungsprozess.

Die Gemeinde Himmelstadt befürchtet, dass die vorgenannten Prinzipien sich bei der Überarbeitung des Regionalplanes entsprechend niederschlagen werden. 
Derartige Leitgedanken können unserer Auffassung nach jedoch nicht im Interesse einer ausgewogenen und einer fairen, vom Subsidiaritätsprinzip getragenen und räumlich gerechten Landesplanung liegen.
Wir bitten um Berücksichtigung der vorgenannten Einwände und erwarten eine Änderung des Entwurfes vom 14. Dezember 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 4

Sachverhalt

a) Etha International GmbH & Co. KG, Muttertal 6 – 8, 97857 Uspringen
Für 4 Stück Digitale Tafeln mit Touch-Display sowie zugehörigem Pylonensystem und Webcameras für die Grundschule Himmelstadt legt die Etha Internation GmbH & Co. KG eine Rechnung vom 17.03.2022 über 22.801,83 € vor. Diese wurde am 23.03.2022 von der Haushaltsstelle 2110.9350 bezahlt.

b) Forstunternehmer Markus Kuhn, Bundesstraße 37, 97941 Distelhausen
Für Sturmholzaufarbeitung im Februar 2022 im Gemeindewald legt Forstunternehmer Markus Kuhn eine Rechnung vom 14.03.2022 über 5.899,87 € vor. Diese wurde am 23.03.2022 von der Haushaltsstelle 8551.6360 bezahlt.

Beschluss 1

Punkt a)
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung für 4 Digitale Tafeln mit Zubehör für die Grundschule Himmelstadt an die Etha International GmbH & Co. KG über 22.801,83 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Punkt b)
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung für die Aufarbeitung von Sturmholz im Gemeindewald an den Forstunternehmer Markus Kuhn über 5.899,87 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Nutzungsänderung u. Erweiterung des bestehenden Weinhauses (BA 2020016) Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339, Gemarkung Himmelstadt hier: Antrag vom 11.03.2022 auf Abweichung von der Stellplatzsatzung der Gemeinde Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 5

Sachverhalt

Der Bauantrag BA 2020016 zur Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Weinhauses auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9, Fl. Nr. 1339 der Gemarkung Himmelstadt wurde durch das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 21.02.2022, Az. B-2020-1588, baurechtlich genehmigt. Voraussetzung hierfür war insbesondere auch die Erfüllung der Stellplatzverpflichtung gemäß Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt. Von insgesamt 11 notwendigen Stellpätzen ist 1 Stellplatz durch Vertrag mit der Gemeinde Himmelstadt abzulösen. Der Gemeinderat Himmelstadt hat der vom Bauherrn beantragten Ablösung für einen Stellplatz zugestimmt. Die Höhe der Ablösesumme für einen Stellplatz beträgt 3000,00 € (§ 2 Stellplatzsatzung). 
Mit Schreiben vom 11.03.2022 beantragt der Bauherr nun die Reduzierung der Ablösesumme und damit Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung. Als Begründung gibt er an, dass der abzulösende Stellplatz lediglich für 16 Wochen pro Jahr benötigt wird.

Nach Überprüfung wird festgestellt:
Die Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung der Gemeinde Himmelstadt vom 22.02.2019 regelt insbesondere den erforderlichen Bedarf an Stellplätzen für verschiedene Arten der Nutzung sowie die Ablösung der Stellplatz- und Garagenbaupflicht. Die Ablösesumme für einen Stellplatz ist festgelegt und beträgt 3000,00 € je Stellplatz. Die Entscheidung über die Ablösung selbst obliegt dem Gemeinderat. Der Stellplatzablösung wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 03.03.2022 zugestimmt. Der Stellplatzablösevertrag ist satzungskonform auszufertigen. Einer Reduzierung der Stellplatzablösesumme kann nicht zugestimmt werden.

Beschluss

Dem Antrag vom 11.03.2022 auf Reduzierung des Stellplatzablösebetrages für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung und Erweiterung des bestehenden Weinhauses“ auf dem Grundstück Hirtengartenweg 9 der Gemarkung Himmelstadt wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 8

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6. Bebauungsplanverfahren "Mausberg IV i. V. m. Bebauungsplanverfahren Mausberg II, 6. Änderung"; Festlegung der Straßenführung und der Straßenquerschnitte; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Bau-, Infrastruktur und Altort am 09.03.2022 wurden die Straßenführung und der Straßenquerschnitt ausführlich beraten. Der Ausschuss hat dem Gemeinderat mehrheitlich empfohlen, die Straßenführung auf der Basis des CSU-Vorschlages vorzunehmen. Der Straßenquerschnitt soll 7,00 m betragen, davon für die Fahrbahn 5,50 m und einen einseitigen Gehweg von 1,50 m.

Der Vorschlag wurde vom Ing. Büro Arz umgesetzt und wurde ins RIS eingestellt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass es sich beim Plan lediglich um ein Konzept handelt und Details nach den Technischen Vorgaben noch geändert werden können/müssen (z. B. Eckausrundungen bei Straßeneinmündungen).

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Bau-, Infrastruktur und Altort vom 09.03.2022, die Straßenführung im Baugebiet nach dem Planungskonzept des Ing. Büros Arz vom 15.03.2022 vorzunehmen. Der Straßenquerschnitt wird auf 7,00 m festgelegt, davon für die Fahrbahn 5,50 m und für einen einseitigen Gehweg 1,50 m.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

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7. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 7

Sachverhalt

a) B27 Kreuzungsausbau 
Es wird darüber informiert, dass ein Vororttermin mit Kreisbauverwaltung und Straßenbauamt am Kreuzungsbereich B27 stattgefunden hat.
Der Ausbau des Kreuzungsbereichs soll 2023/24 erfolgen. Die Größe ist abhängig von der weiteren Nutzung der Baugrube Kleider. Inbegriffen ist ein Radwegausbau. Die Gemeinde übernimmt den Bau des Radweges zur B27 hin, Förderungen hierfür sind möglich.


b) Trafostation und Leitungen im Gewerbegebiet
Zwischen der Gemeinde und dem Bayernwerk wurden Vereinbarungen zu Leitungsänderungen im Gewerbegebiet getroffen. Betroffen sind der Abbau der Freileitung, ein Strommast im Bauhof, eine Trafostation und das Leitungsrecht im Gewerbegebiet.


c) Nichtbenutzbarkeit Parkplatz Hauptstraße
Auf dem Parkplatz in der Hauptstraße (neben Anwesen 36) sind Steine abgestürzt. Daraufhin wurde der Parkplatz gesperrt. Das Landratsamt ist informiert. Die Sicherheit ist wieder herzustellen.


d) Beschilderung Spielplätze
Mitgeteilt wird, dass die Schilder für die Spielplätze bestellt sind.


e) Telefonbücher für Neubürger
Das Örtliche stellt der Gemeinde kostenlos Telefonbücher für Neubürger zur Verfügung. Die Telefonbücher werden mit dem Willkommenspaket verteilt. 


f) Verwaltungs-PC im Rathaus
Es wird darüber informiert, dass der Verwaltungs-PC im Rathaus Himmelstadt im August erneuert wird.


g) Ehrung verdienter Feuerwehrkameraden
Die Ehrung soll in diesem Jahr von der Kommune durchgeführt werden. Die -Fahrzeugsegnung bietet dafür einen würdigen Rahmen. 


h) Dorfflohmarkt 2022
In diesem Jahr findet ein Dorfflohmarkt statt. Termin: 04.09.22
Gleichzeitig findet die Gewerbeschau mit Jobbörse statt. Ausrichter der Veranstaltungen sind die Gemeinde sowie der CSU-Ortsverband.


i) E-Bike-Ladestation in Betrieb
Es wird darüber informiert, dass nun die E-Bike-Ladestation in Betrieb ist. Sie befindet sich an der Grundschule, gegenüber der Gaststätte. Es wird darum gebeten, abzuklären, ob die Station abschaltbar ist oder im 24-Stunden-Dauerbetrieb.


j) Hochwassermeldeübung des Wasserwirtschaftsamtes
Am 05.04. wurde eine Hochwassermeldeübung vom Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, über das Landratsamt MSP in der VG Zellingen durchgeführt
Geprüft wurde dabei Meldekette und Erreichbarkeit.


k) Lärmschutzwand DB
Bezüglich der Lärmschutzwand wurden nun die Anwohner von der Deutschen Bahn AG angeschrieben. Die Baumaßnahme selbst ist für 2024 geplant.


l) Termine
Folgende Termine werden bekanntgegeben:
Sitzung ILE-Lenkungsausschuss        08.04. 10:00 Uhr in Zell
Kreisversammlung OGV                09.04. 9:00 Uhr Mehrzweckhalle Himmelstadt
Haushaltsberatung Gemeinde        13.04. 19:00 Uhr
Sitzung des Gemeinderates                05.05. 19:00 Uhr

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 8

Sachverhalt

a) Ausbesserung Fugen
Gefragt wird, warum am Lerchenweg lediglich 50 m ausgebessert wurden und dann abrupt aufgehört wurde. Dies ergibt sich aus der Beauftragung. Für die Fugenausbesserung wurde ein Tag veranschlagt. Ausgebessert werden sollten nur Mausbergstraße und Kirchplatz. Die restlichen Straßen müssten damit nochmal beauftragt werden.


b) Telekom Baustelle vor Anwesen Albert
Festgestellt wird, dass sich durch die Baustelle der Telekom vor dem Anwesen ein Rundstein um knapp 2 cm gesetzt hat. Der VG ist dies bereits gemeldet, ein Mitarbeiter hat sich den Sachverhalt vor Ort angeschaut. Die Telekom ist hier in die Pflicht zu nehmen, dass der Rundstein wieder hergestellt wird. Die Verwaltung wird gebeten, sich mit der Telekom in Verbindung zu setzen.


c) Schilder Kirchplatz 
Gefragt wird, ob die neuen Parkschilder für den Kirchplatz bereits bestellt wurden.
Dies ist erfolgt, die Schilder wurden aber noch nicht geliefert. Das Gremium drängt auf die Umsetzung.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 10.02.2022 und 03.03.2022; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 8. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.04.2022 ö 9

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 10.02.2022 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 03.03.2022 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2022 18:05 Uhr