Datum: 12.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung; Beratung und Beschlussfassung
2 Gemeindewald Himmelstadt - Weitere Vorgehensweise; Bericht von Revierförster Patrick Schelbert
3 Informationen zur Bauleitplanung
4 Haushaltssatzung und -plan 2022; Finanzplanung 2021 - 2025; Beratung und Beschlussfassung
5 Bebauungsplan "Grundschule, 1. Änderung" Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
6 Antrag Werner Müller; Wiederherstellung Friedhofsweg; Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des Ersten Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 07.04.2022; Genehmigung

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1. Änderung der Tagesordnung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 1

Sachverhalt

Gemeinderat Wolfgang Kübert stellt folgenden Antrag:

Es wird gebeten den Tagesordnungspunkt 10 aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil in den öffentlichen Sitzungsteil zu verlegen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, den Tagesordnungspunkt 10 
„Antrag Werner Müller; Wiederherstellung Friedhofsweg; Beratung und Beschlussfassung“ 
neu unter Tagesordnungspunkt 6 in den öffentlichen Sitzungsteil zu verlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Gemeindewald Himmelstadt - Weitere Vorgehensweise; Bericht von Revierförster Patrick Schelbert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 2

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Revierförster Patrick Schelbert und übergibt ihm das Wort. Herr Schelbert erläutert: 

Der Gemeindewalt umfasst ca. 23 ha, die vorwiegend mit Lohnunternehmen bewirtschaftet werden, durch:

  • Einschlag manuell mit Motorsäge; Fa. Kuhn. 
  • größere/komplette Hiebe mit Harvester; Fa. Reith.
  • gerückt wurde mit Fa. Benkert Zellingen (Holzrücken)

Fa. Benkert hat beim Holzrücken Probleme angekündigt, da sie zu viele Aufträge hat und nicht mehr hinterherkommt.
Revierförster Schelbert hat deshalb entschieden, was eingeschnitten, aber noch nicht gerückt ist, wird nun von Fa. Reith gerückt.
Fa. Benkert steht auch zukünftig nicht zur Verfügung. Ein neuer Holzrücker wird benötigt. Allerdings sind auch andere Firmen bereits ausgebucht. Ein Ersatz scheint nicht in Sicht. Deshalb ist die Bewirtschaftung für den kommenden Einschlag zu überlegen. 
Auch die Fa. Kuhn hat angekündigt, dass sie die Bewirtschaftung Himmelstadts abgeben möchte. Fa. Reith steht weiterhin zur Verfügung, aber sogenannte Einzelanfälle würden dann nicht mehr über das Lohnunternehmen gemacht werden, sondern nur zusammenhängende Großplanungen. Einzelanfälle müssten über Gemeindearbeiter erledigt werden. 
Revierförster Schelbert befürwortet/bevorzugt deshalb die Neuanschaffung einer Funkseilwinde. Es entstehen Mehrkosten von 1.500 bis 2.000 € für Funkseilwinde im Vergleich zu einer herkömmlichen Seilwinde. Ein Vorteil besteht im flexibleren Einsatz der Gemeindearbeiter. 
Die Mindestmenge für Lohnunternehmer beträgt ca. 100 fm am Tag. Darunter ist nun über eigenes Personal zu bewirtschaften.

Das Gremium erkundigt sich zum Zeitaufwand. für diese zusätzlichen Arbeiten für die Gemeindearbeiter. Wegen Sturmereignissen ist dies nicht vorhersehbar. Revierförster Schelbert rechnet mit ca. 20 Arbeitstagen (entspr. 3 Wochen) bis ca. 1 Arbeitsmonat. Bei vereinzeltem Einschlag entsteht ein höherer Zeitaufwand pro Baum. 

Gefragt wird zum Vorgehen in umliegenden Gemeinden. Die neuen Überlegungen entstehen allerdings jetzt erst dadurch, dass der Holzrücker und der Unternehmer motormanuell ausfallen. In Thüngen und Retzstadt wird ähnlich wie in Himmelstadt gearbeitet.

Die Holzbewirtschaftung liegt im Interesse der Gemeinde. Dies bedeutet, dass die Arbeit der Gemeindearbeiter anders verteilt werden muss.
Bürgermeister Hemmelmann befürwortet ebenfalls die Anschaffung einer Funkseilwinde. Es liegen bereits Angebote vor. Zeitersparnis, geringerer Verschleiß und Sicherheitsaspekte sind mit zu berücksichtigen.

Im Bauhof besteht Bedarf, 1 - 2 Personen im Forstbereich innerhalb der nächsten 2 Jahren fortzubilden, da dann Gemeindearbeiter Nötscher (hat Ausbildung zum Forstwirt) nicht mehr zur Verfügung steht. 
Herr Schelbert geht davon aus, dass zukünftige Hiebe im Verhältnis 90 Prozent mit Forstunternehmen, 10 Prozent Einzelanfall mit Gemeindearbeiter durchgeführt werden müssen. Herr Schelbert schlägt vor, Gespräche mit der Fa. Reith zu führen. Zudem ist es sinnvoll, qualifiziertes Personal in der Gemeinde zu haben.

Das Gremium erkundigt sich zu der erst im letzten Jahr gekauften Seilwinde. Wegen der angespannter Haushaltslage sollte eventuell stärker nach einem neuen Lohnunternehmer gesucht werden.

Vorgeschlagen wird, erneut einen Besuch im Bauhof durchzuführen. Es erfolgt Dank an Revierförster Schelbert und Gemeindearbeiter Nötscher für die Erläuterungen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. Informationen zur Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist die Leiterin der Bauabteilung, Frau Birgit Derr, anwesend.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die neue Leiterin der Bauabteilung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Frau Birgit Derr, und übergibt ihr das Wort. 

Frau Derr erläutert die Bauleitplanung als Teil des Bauplanungsrechtes und damit Teil des öffentlichen Baurechtes. Die Aufgabe ergibt sich nach §1 Abs. 1 BauGB und wird mittels Flächen-nutzungsplan und Bebauungsplan umgesetzt. Eine Bauleitplanung wird benötigt/ist erforderlich nach §1 Abs 3 BauGB (z.B. bei Neubaugebiet, auch möglich für andere Gebiete). Die Verantwortung liegt in Eigenverantwortung der Gemeinde, die damit die Zukunft der Gemeinde planerisch bestimmt = Städtebaupolitik (Chance und Verpflichtung zugleich).

Grundsätzlich entwickelt sich ein Bebauungsplan immer aus dem Flächennutzungsplan (kann auch im Parallelverfahren angepasst werden).
Das Verfahren Bebauungsplan ergibt sich aus folgenden Schritten:
  • Feststellung der Erforderlichkeit durch Beschluss des Gemeinderates
  • Beauftragung Entwurfsplanung durch ein Planungsbüro
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden und Träger öffentlicher Belange
  • Einholung von Fachgutachten
  • Öffentliche Auslegung des Planungsentwurfs
  • Stellungnahme zu den Änderungen
  • Aufsetzungsbeschluss
  • Rechtskraft

Eine Genehmigung durch übergeordnete Behörde ist nicht ausschlaggebend bzw. erforderlich, da der Bebauungsplan Ortsrecht der Gemeinde ist.
Frau Derr empfiehlt, Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sorgfältig abzuwägen.
Ziele für den Bebauungsplan sind durch die Gemeinde festzulegen, möglichst so, dass Befreiungen nicht benötigt werden. Für den Bauherrn ist von Vorteil, wenn er sich an Vorgaben hält, da dies ein schnelleres Verfahren bedeutet.

Frau Derr erläutert im Anschluss, wie sich die Kosten des Bebauungsplanverfahrens ergeben:
Die Honorierung des Planungsbüros richtet sich nach der Fläche für das Planungsgebiet und den Schwierigkeitsgrad. Planungsbüros lehnen sich noch an die HOAI an (große Preisspreizung 5.000 € bis max. 499.000 €) Weitere nicht kalkulierbare Kosten kommen für eventuell benötigte
Fachgutachten - Artenschutz, Lärmschutz, wasserrechtliche Einschätzungen HQ100, Sicherung/Ausgrabungen im Rahmen des Denkmalschutzes, etc. hinzu.

Schwierigkeiten ergeben sich, wenn Anträge für Befreiung vom Bebauungsplan gestellt und befürwortet werden, da dies Präzedenzfälle schafft und die übergeordnete Behörde (Landratsamt) dann verlangen kann, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern.

Zu beachten ist, dass Gutachten nach bisherigen Erfahrungen von Behörden größtmöglich ausgeschöpft werden.

Der Flächennutzungsplan ist dagegen vom Landratsamt zu genehmigen. Im Rahmen des Regelverfahrens zum Bebauungsplan ist das Landratsamt lediglich zu hören und die Einwendungen sind abzuarbeiten. Auflagen von Fachbehörden müssen erfüllt werden oder abgewägt werden, dass es so nicht vorkommt. Kommunen richten sich i.d.R. nach der Einschätzung der Behörden. 

Das Gremium erkundigt sich zur Mainlände. Gefragt wird, woher die Anforderung kommt, dass in der Mainlände nur mit Aufstellung eines Bebauungsplanes gebaut werden kann. Dies liegt an den Gesamtumständen und hauptsächlich an der Lage im Hochwasserbereich.
Für eine Gesamtplanung wird ein Bebauungsplan benötigt, für Einzelbauvorhaben nur ein Bauantrag. Aber auch im Einzelverfahren werden Fachbehörden mit Stellungnahmen beteiligt. Daher ist ein Bebauungsplan von Vorteil, da dann für alle Maßnahmen nur einmal Stellungnahmen abzuarbeiten sind und nicht für jede Einzelmaßnahme gesondert. 

Gefragt wird zum Genehmigungsfreistellungsverfahren aufgrund des Bebauungsplans. Dies gilt jedoch nicht für Sonderbauten.

Frau Derr bietet an, dass sich der Gemeinderat bei Fragen jederzeit an die Bauabteilung wenden kann. 

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Frau Derr für die ausführlichen Informationen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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4. Haushaltssatzung und -plan 2022; Finanzplanung 2021 - 2025; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 4

Sachverhalt

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2022 ist den Mitgliedern des Gemeinderates rechtzeitig über das RIS bzw. per Mail zugestellt worden.
Dem Finanz- und Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Haushaltsplan in seiner Sitzung am 14.04.2022 ausführlich vorgetragen. Zu dieser Sitzung war der ganze Gemeinderat geladen. 
Da über einige Punkte noch einmal diskutiert, bzw. Beschluss gefasst werden musste, fand am 28.04.2022 eine weitere Haushaltsvorberatung mit dem gesamten Gemeinderat statt. 
Die dort angesprochenen Punkte wurden eingepflegt, sodass der Haushalt beschlossen werden kann. 


Abschluss und vorläufiges Ergebnis 2021
Der Verwaltungshaushalt schließt mit einem Plus von ca. 260.000,00 € ab. Dieser Betrag wird dem Vermögenshaushalt zugeführt.  
Im Vermögenshaushalt liegt eine Gesamtdifferenz von 570.854,00 € vor, die der allgemeinen Rücklage zugeführt werden kann. 
Mit den zurückgestellten Mitteln für die Mehrzweckhalle in der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 17.208,00 € stehen dem Haushalt 2022 insgesamt 588.062,00 € zur Verfügung. 


Schwerpunkte Verwaltungshaushalt 2022
Die wesentlichen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushalts werden erläutert. 

Durch die erhöhte Kreisumlage im Haushaltjahr 2022, die von 754.716,00 € auf 868.344,00 € angestiegen ist, war es sehr schwierig, überhaupt einen positiven Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt zu erzielen. 

Grundsätzlich muss dieser so hoch sein, dass die ordentlichen Tilgungsleistungen für Kredite gedeckt sind. Eine Erhöhung des Zuführungsbetrags kann nur durch Erhöhung der Einnahmen oder Verringerung der Ausgaben erzielt werden. Das wurde bereits letztes Jahr bei der Haushaltsverabschiedung angesprochen. Daraufhin wurden bereits die Grundsteuer A und B angepasst, um Mehreinnahmen zu erzielen. Zudem wurden alle Ansätze des Haushaltes überprüft und angepasst. 
Alle diese Maßnahmen konnten allerdings die Mehrausgaben bei der Kreisumlage in Höhe von 113.628,00 € nicht vollständig kompensieren. 

Der vorläufige Zuführungsbetrag an den Vermögenshaushalt beträgt im Haushaltsjahr 2022 51.780,00 €. Der Mindestzuführungsbetrag in Höhe der ordentlichen Tilgung (57.517,00 €) wird somit nicht erreicht.  

Gemäß den Ansätzen des ersten Entwurfs liegt der 

Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                 3.508.341,00 €


Investitionsprogramm 2022
Das Investitionsprogramm mit den geplanten Maßnahmen und die künftige Finanzplanung werden erläutert.  

Auf einzelne Punkte wird näher eingegangen. 

Voraussichtlich muss im Haushaltsjahr 2022 kein Kredit aufgenommen werden. 

Gemäß den Ansätzen des ersten Entwurfs liegt der 

Vermögenshaushalt 
in den Einnahmen und Ausgaben bei                                1.106.815,00 €


Allgemeine Info Haushaltsplan
Wie im vergangenen Haushaltsjahr wird der endgültige Haushalt den Mitgliedern in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Es besteht aber wieder die Möglichkeit, den Haushalt in Papierform zu beantragen. Hierzu wird eine Liste ausgegeben. 

Der Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest die Haushaltssatzung 2022.

Beschluss 1

Der Gemeinderat stimmt dem Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sowie dem Stellenplan zu und beschließt die Haushaltssatzung 2022. Sie ist als Bestandteil des Beschlusses und dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Des Weiteren beschließt der Gemeinderat den Finanzplan mit seinem Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2021 bis 2025. Das Investitionsprogramm ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage 2 beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Grundschule, 1. Änderung" Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 17.12.2020 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Grundschule“ beschlossen. 
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist, auf dem Gebiet, das bisher als Fläche für den Gemeinbedarf mit Nebenanlagen und Parkplatz dargestellt ist, eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit für Bauwerke, die der Kinderbetreuung dienen, zu erreichen. 

Damit soll der künftige Bedarf an Kindergartenplätzen/Kinderbetreuungsplätzen dauerhaft sichergestellt werden. 
Das Ingenieurbüro Rüdiger Amthor, Karlstadt, wurde mit der Durchführung der Bauleitplanung beauftragt. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB) erfolgte im Zeitraum 01.03.2021 bis 02.04.2021. 
Im Jahr 2021 erfolgte die erforderliche artenschutzrechtliche Bewertung für den Umgriff des Bebauungsplanes „Grundschule“. 
Über die während des Auslegungszeitraumes eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen ist nun zu beschließen, um das Verfahren voran bzw. zum Abschluss bringen zu können. 

Beschluss 1

Beschluss 1: 
Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder Anregungen
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange ohne Bedenken oder Anregungen werden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:  
Zur Stellungnahme des Landratsamtes Main-Spessart vom 12.05.2021 wird folgendes beschlossen: 

Zu Städtebau/Bauleitplanung: 
Die Bezeichnung „Verfahrensmerkmale“ wurde im Plankopf des Bebauungsplans durch den Begriff „Verfahrensvermerke“ ersetzt.
Die Eigenschaft des Bebauungsplans als einfacher Bebauungsplan wird zur Kenntnis genommen und schränkt den weiteren Verlauf der Bebauungsplanänderung nicht ein.
In Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart wurde als Nutzungsart ein Sondergebiet "Gemeinbedarfsflächen für öffentliche Nutzungen, wie z.B. Kindergarten, Schule, Kinderbetreuungseinrichtungen nach der Schule etc.“ nach § 11 BauNVO festgelegt, die Planurkunde sowie die Begründung entsprechend redaktionell überarbeitet. 
Eine weitere Auslegung des Bebauungsplans sieht das Landratsamt Main-Spessart als nicht veranlasst an.

Zu Immissionsschutz:
Der Hinweis aus dem Fachbereich Immissionsschutz wird zur Kenntnis genommen. 

Zu Wasserrecht:
Der gesamte Planbereich des Bebauungsplans „Grundschule“ liegt in der Urfassung sowie in der Fassung der nun vorliegenden 1. Änderung vollständig im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains. 
Aufgrund der Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich dahingehend keine Änderung. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ist bereits heute für Grundschulen, zukünftig auch für Kindergarten und Kinderbetreuungseinrichtungen, gegeben. 
Der Hinweis auf die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung in Verbindung mit einer Abweichung gemäß § 78 Abs. 5 WHG bei einer später im Geltungsbereich des Bebauungsplanes umzusetzenden Bebauung wird beachtet, ebenso der Hinweis auf einen etwaigen erforderlichen Retentionsraumsausgleich bei einer Bebauung im festgesetzten Überschwemmungsgebiet. 
Zum Thema „Entwässerung“ in der Begründung wird klarstellend folgendes festgestellt: 
Teilbereiche der vorhandenen Grundschule (westliche Dachfläche und Überlauf der Zisterne) werden über einen Vorflutgraben einer Versickerung zugeführt. Die in der ursprünglichen Begründung getroffene Formulierung der teilweisen Ableitung von Niederschlagswasser über Vorfluter ist insofern missverständlich und wird entsprechend geändert. Für das Plangebiet besteht eine Mischwasserkanalisation für Schmutz- und Niederschlagswasser. Eine Trennkanalisation liegt nicht vor. 
Die Hinweise des Fachbereichs Wasserrecht werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren beachtet. 

Zu Bodenschutzrecht:
Das Einverständnis aus bodenschutzrechtlicher Sicht wird zur Kenntnis genommen. 

Zu Naturschutz
Die Erhaltung der Gehölzbestände wurde durch Aufnahme eines Erhaltungsgebots für zu erhaltende Bäume in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Eine Untersuchung der Bäume auf potentielle Lebensraumstrukturen für Fledermäuse und Vögel sowie das Vorkommen der Zauneidechse erfolgte durch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) des Landschaftsarchitekten Martin Beil vom 9. März 2022. 
In der Stellungahme des Landratsamtes Main-Spessart aufgeführte Habitatstrukturen konnten nicht detektiert werden. Die in der saP aufgeführten, konfliktvermeidenden Maßnahmen wurden als textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen, um artenschutzrechtliche  Fachplaners somit derzeit keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände entgegen.
Die Hinweise und Forderungen des Landratsamtes Main-Spessart wurden durch die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und die Übernahme von entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 21. April 2022 berücksichtigt.

Zu Kreisstraßenverwaltung:
Die Planunterlagen wurden redaktionell geändert, so dass in der vorliegenden Entwurfsplanung die Kreisstraße richtig als „Kreisstraße MSP 8“ bezeichnet ist. 
Die weiteren Hinweise und Anregungen der Kreisstraßenverwaltung werden im weiteren Verfahren beachtet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3: 
Zur Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. vom 26.04.2021

Die Gemeinde Himmelstadt hat bereits vor Jahren im westlichen Teil des Plangebiets entlang des bestehenden Anwandwegs Parkmöglichkeiten für PKW’s geschaffen, die überwiegend bei Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle genutzt wurden. 
In der Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Grundschule vom 30.12.2020 wurde dieser Umstand aufgegriffen und die vorhandenen Parkmöglichkeiten in die Planurkunde als „öffentlicher Parkplatz“ übernommen. 
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um Ersatzparkplätze für die neu zu errichtende Kindertageseinrichtung, wie in der vorliegenden Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. vermutet. Stellplätze für neu zu errichtende Gebäude werden im jeweiligen bauordnungsrechtlichen Verfahren dargestellt und nachgewiesen. 

Aus Gründen der Klarstellung werden diese Parkmöglichkeiten, bei denen es sich nicht um öffentliche Parkplätze handelt, in der Entwurfsplanung Stand 21.02.2022 nicht mehr dargestellt. 

Die im Plangebiet befindlichen Gehölze wurden mittlerweile vermessen, eingezeichnet und innerhalb der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans mit einem Erhaltungsgebot versehen. Da bereits der gesamte betroffene Bereich beplant ist, ist die Aufnahme einer Ausgleichsfläche nicht erforderlich.
Bezüglich der Beleuchtung ist festzustellen, dass das gesamte Plangebiet bereits mit Straßenlaternen versorgt ist. Eine Umstellung dieser Beleuchtung auf eine lichtreduzierte LED-Beleuchtung erfolgt sukzessive bzw. ist bereits erfolgt.
Die Hinweise aus der Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e.V. sind durch die vorgenommenen Änderungen in der vorliegenden Entwurfsfassung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ mit Begründung vom 21. April 2022 berücksichtigt. 
Die Aufnahme einer Ausgleichsfläche in die Planung ist rechtlich nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Zur Stellungnahme des Regionaler Planungsverband Würzburg
Die Hinweise des regionalen Planungsverbands Würzburg auf die Abwasserleitung des Zweckverbands Zellinger Becken und die Lage des Plangebiets im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains wurden in der vorliegenden Entwurfs-Planung mit Begründung vom 21. April 2022 berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Beschluss 5:
Zum Hinweis Regierung von Unterfranken
Die Hinweise der Regierung von Unterfranken auf die Abwasserleitung des Zweckverbands Zellinger Becken und die Lage des Plangebiets im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains wurden in der vorliegenden Entwurfs-Planung mit Begründung vom 21. April 2022 berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 6

Beschluss  6: 
Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg vom 23.04.2021 wird folgendes beschlossen: 
Zu Wasserversorgung, Grundwasserschutz:
Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg hinsichtlich der Minimierung von Bodeneingriffen und der Verhinderung von Verschmutzungen des Grundwassers aufgrund der Bauarbeiten werden in der Umsetzung berücksichtigt.

Eine in der Stellungnahme genannte weitere geplante Versiegelung findet nicht statt, da das gesamte Plangebiet bereits versiegelt ist.
Die Hinweise aus der Stellungnahme hinsichtlich der Überprüfung der Trink-, Brauch- und Löschwasserversorgung sowie der angepassten Bauweise im Falle hoher Grundwasserstände bzw. dem Auftreten von Schichtenwasser werden in der Umsetzung berücksichtigt. Gezielte Grundwasserabsenkungen sind nicht geplant. Die Vorgaben des allgemeinen Grundwasserschutzes werden in der Umsetzung beachtet. 

Zu Abwasserbeseitigung, Gewässerschutz:
Teilbereiche der vorhandenen Grundschule (westliche Dachfläche und Überlauf der Zisterne) werden über einen Vorflutgraben einer Versickerung zugeführt. Die in der Begründung getroffene Aussage der teilweisen Ableitung von Niederschlagswasser über Vorfluter ist insofern missverständlich. Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde entsprechend angepasst (Planentwurf vom 21.04.2022). Ergänzend wird klargestellt, dass für das Plangebiet eine Mischwasserkanalisation für Schmutz- und Niederschlagswasser besteht. Eine Trennkanalisation liegt nicht vor. 
Eine Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes wird in der weiteren Umsetzung berücksichtigt.

Zu Oberflächengewässer: 
Der gesamte Umgriff des Bebauungsplans „Grundschule“ lag bereits in der Urfassung vollständig im amtlich festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains. 
Mit der angestrebten 1. Änderung des Bebauungsplanes Grundschule ergibt in dieser Hinsicht keine Änderung, so dass eine zeichnerische Darstellung des Überschwemmungsgebietes nicht notwendig ist. Auf die Lage im Überschwemmungsgebiet ist unter Pkt. D des Bebauungsplanentwurfs textlich hingewiesen. 

Für die Berücksichtigung der Belange des Hochwasserschutzes und der -vorsorge, insbesondere der Verringerung von Hochwasserschäden ergibt sich durch die vorliegende Planung keine Änderung zum bereits rechtskräftigen Bebauungsplan aus dem Jahre 1996.
Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben ist bereits heute für Grundschulen, zukünftig auch für Kindergarten und Kinderbetreuungseinrichtungen, gegeben. 
Durch die vorliegende Entwurfsfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplans liegt gegenüber der rechtkräftigen Fassung des Bebauungsplanes keine Änderung hinsichtlich der Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Oberlieger und Unterlieger sowie der Vermeidung einer Beeinträchtigung des bestehenden Hochwasserschutzes vor. Eine hochwasserangepasste Errichtung von Bauvorhaben ist auch in der vorliegenden Planung weiterhin möglich. 

Zu Gefährdung für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte
Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg hinsichtlich der Gefährdung für Leben, Gesundheit oder erhebliche Sachwerte und des daraus resultierenden höheren Evakuierungsaufwands sind Grundlage für die weiteren Planungen und werden in der späteren Umsetzung beachtet. 
Durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes ergibt sich keine Veränderung der Evakuierungssituation im Ganzen, da bereits mit der Urfassung des Bebauungsplanes die Erweiterung der Grundschule im gesamten Umgriff des Bebauungsplanes bauplanungsrechtlich zulässig wäre. 
Eine Risikobeurteilung wird für das konkrete Bauvorhaben durchgeführt. Die Anforderungen des §78 Abs. 5 WHG für den umfang-, funktions- und zeitgleichen Ausgleich von verlorengegangenem Rückhalteraum werden im wasserrechtlichen Verfahren des Einzelbauvorhabens nachgewiesen

Zu Altablagerungen, Bodenschutz:
Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg hinsichtlich der Altlasten und des vorsorgenden Bodenschutzes werden in der späteren Umsetzung berücksichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 7

Beschluss 7: 
Satzungsbeschluss (Ausarbeitung Bebauungsplan und Bekanntmachung)
Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den durch das Ingenieurbüro Rüdiger Amthor, Karlstadt, ausgearbeiteten Bebauungsplan „Grundschule, 1. Änderung“ in der Fassung vom 21.04.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. 

Die Verwaltung wird mit der Ausfertigung und der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Antrag Werner Müller; Wiederherstellung Friedhofsweg; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23. März 2022 stellt Werner Müller, Am Burkardstuhl 21, den Antrag, den Friedhofsweg wieder begehbar und weitestgehend staubfrei zu gestalten.
Mit Beschluss vom 9. Januar 2020 hat der Gemeinderat festgelegt:
  • Bei der Erschließung sind die geöffneten Straßen begehbar zu verschließen.
  • Die komplette Erneuerung des Straßenoberbelages erfolgt nach Ende der Baumaßnahme

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7. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 7

Sachverhalt

a) Neuer Leiter Vermessungsamt
Es wird darüber informiert, dass Herr Steffen Händler nun der neue Leiter des Vermessungsamtes ist. Die offizielle Amtsübergabe findet am 16.05.2022 statt.


b) Pressetermin Übergabe E-Bike-Ladestation
Am 03.05.2022 war ein Pressetermin in Himmelstadt bezüglich der Übergabe der E-Bike-Ladestation. Der entsprechende Artikel stand nun in der Mainpost.


c) Formulare für die Grundsteuererhebung
Die Formulare liegen erst frühestens ab 01.07.2022 vor. Eine entsprechende Veröffentlichung über das Mittelungsblatt ist erfolgt.


d) HiKAV-Jubiläum 
Mitgeteilt wird, dass der HiKaV sein Jubiläum am 24.07.2022 mit einem Umzug und am 23.07. mit einem Kommersabend begehen wird.


e) Besetzung der Stellen im Kindergarten 
Es wird darüber informiert, dass alle ausgeschriebenen Stellen im Kindergarten nun besetzt werden konnten. Die neue Kindergartenleiterin kommt zum 01.09.2022. Bis dahin übernimmt Frau Ellen Kallenbach weiterhin kommissarisch.


f) Abschluss Baumaßnahmen in Mehrzweckhalle und Grundschule
Die Baumaßnahmen in Mehrzweckhalle und Grundschule sind abgeschlossen und abgenommen. Es ergaben sich lediglich kleinere Nachbesserungen.


g) Bahnanbindung; Neuvergabe der Verbindungsnetzes ab 2028
Ein Gespräch der Kommunen mit Haltepunkt und Vertretern der Bahn-AG findet in Gemünden statt. 2. Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer vertritt dabei Bürgermeister Herbert Hemmelmann, da dieser bei der zeitgleichen ILE-Versammlung teilnimmt.


h) Termine
Bürgerversammlung                        02.06.2022 19:00 Uhr
Sitzung des Gemeinderates                09.06.2022 19:00 Uhr

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 8

Sachverhalt

a) Schilder verkehrsberuhigter Bereich
Gefragt wird, ob der Standort der Schilder für verkehrsberuhigten Bereich zwischenzeitlich geklärt werden konnte. Die Rechtskraft des Schildes gilt jeweils ab dem Punkt, an dem das Schild steht.
Gemeinderat Willi Stamm beantragt, den Standort der Schilder zu prüfen und gegebenenfalls zu versetzen. Es wird darum gebeten, diesen Antrag schriftlich einzureichen.


b) Parksituation in der Hauptstraße
Aufgrund der aktuellen Parksituation in der Hauptstraße ergibt sich eine erhöhte Unfallgefahr.
Die Sachlage ist zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zu veranlassen.


c) PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen
Mitgeteilt wird, dass sich die örtlichen Landwirte treffen wollten, um eine Vorschlagsliste zu unterbreiten.
Aktuell ist bekannt, dass ein Vorschlag vom örtlichen Vertreter der Landwirtschaft vorliegt, der einen Bereich benannt hat – am blauen Turm drei Flächen mit schlechterer Bonität am Stück aber außenherum bewaldet. Die Nutzbarkeit dieser Fläche sollte geprüft werden. 
Die Liste mit Flächen schlechter Bonität/mit Bonitätswerten vom Bauernverband liegt nicht vor.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird gebeten nachzufragen. Zudem ist bekannt, dass Landwirte mit Eigenanfragen an die Gemeinde herangetreten sind.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 07.04.2022; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Gefragt wird zu TOP 3 der Sitzung (Landesentwicklungsprogramm Bayern; Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021), ob auf Mandatsträger zugegangen wurde. Dies ist in der Bürgermeisterrunde insgesamt erfolgt.

Weitere Fragen ergeben sich zu TOP 7; i) (Information des Ersten Bürgermeisters, E-Bike-Ladestation); Eine zeitliche Ladebegrenzung ist derzeit nicht möglich.

Bezüglich TOP 8; b) (kurze Anfragen; Telekom-Baustelle) wird erläutert, dass laut Telekom die Regresszeit abgelaufen wäre. Dies wird nun in der Verwaltung nachgeprüft.
Empfohlen wird, Kontakte mit der Telekom diesbezüglich auf schriftlichem Wege durchzuführen.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.04.2022 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.07.2022 17:51 Uhr