Datum: 03.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Spielplatz Mainstraße - Vorstellung Umgestaltungsentwürfe; Beratung und Beschlussfassung
2 Erweiterung Kindergarten - Sachstandsbericht durch den Planer; Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2022008; Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8072/2 u. 8077/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen Beratung u. Beschlussfassung
4 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung
5 Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan "Hirschfeld" 2. Änderung; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung
6 Vermietung von gemeindlichen Dachflächen für die Stromerzeugung; Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung
7 Informationen des Ersten Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen

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1. Spielplatz Mainstraße - Vorstellung Umgestaltungsentwürfe; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Tobias Klöber von der Firma eibe, Röttingen, anwesend.

Bürgermeister Hemmelmann erinnert an den Vororttermin zur Besichtigung des Spielplatzes Mainstraße. Er begrüßt Herrn Klöber von der Fa. eibe, der auch beim Ortstermin dabei gewesen ist und nun die damals gemachten Änderungswünsche und Vorschläge in zwei Gestaltungsentwürfen umgesetzt hat.
Herr Klöber erhält das Wort und erläutert die Vorschläge für eine Erweiterung des Spielplatzes am Main.

Variante 1 (Robinie)
Der Entwurf beinhaltet Gestaltungskonzept, Geräteüberblick und Kostenschätzung.
Vorgeschlagen werden ein Spielschiff als Hauptspielgerät, eine Kleinkindspielanlage im Sandbereich, eine Schaukelkombination mit Nesthocker.
Der Kletterbogen im Bestand bleibt erhalten und wird in das Gestaltungskonzept einbezogen.
Das verwendete Material der Geräte ist Robinienholz naturfarben, unbehandelt. Im Schaukelbereich sind Grüntöne inbegriffen. Fundamente für die Spielgeräte müssen angefertigt werden.
Die Geräte incl. Fracht schlagen mit 31.250 € zu Buche.

Variante 2 (Stahl)
Der Entwurf beinhaltet Gestaltungskonzept, Geräteüberblick und Kostenschätzung.
Vorgeschlagen werden ein Spielelement der Schiffsthematik nachempfunden als Hauptspielgerät, ein Bewegungsparcours und eine Schaukelkombination. Der Nesthocker wird als Satelliten-Karussell gebaut. Der Sandkasten wird mit einem Sandspiel-Element aufgewertet. Ein Rollenspielhäuschen (aus Lärchenholz, nach Wunsch auch aus Robinie) wird erstellt.
Das Farbkonzept ist blau. Das verwendete Material ist Stahl verzinkt, teilweise pulverbeschichtet. 
Das Himmelstadter Logo kann mit eingebracht werden. Die Spielgeräte haben ein Fertig-Fundament. Die ist bei der Schätzung berücksichtigt,
Die Kostenschätzung beläuft sich hierfür auf rund 39.000 €.

Das Gremium erkundigt sich zu den regelmäßig durchzuführenden Prüfungen und Pflegearbeiten. 
Herr Klöber erläutert, dass eine wöchentliche Sichtkontrolle benötigt wird. Dies geschieht i.d.R. durch kommunales Personal selbst.
Die Verschleißkontrolle ist 3 x im Jahr notwendig, zuzüglich 1 mal pro Jahr eine Hauptinspektion. Die Kontrollen müssen dokumentiert werden. Die Kontrollen werden je Kommune unterschiedlich durchgeführt (Bauhof oder extern vergeben).

Die Lebensdauer für die Ausführung der Spielgeräte in Robinie beträgt ca. 20 – 25 Jahre je nach Frequentierung.
Die Lebensdauer für die Ausführung in Stahl ist länger. Anpassung sind je nach den jeweiligen zukünftigen Vorgaben zu berücksichtigen.
Robinie ist sehr nachhaltig. Stahl ist sehr langlebig.

Gefragt wird nach der Gewährleistung für Ersatzteile. Diese kann Herr Klöber für bis zu 25 Jahre zusagen, darüber evtl. nicht mehr. Bei Ausführung in Robinie ist zu beachten, dass die Spielgeräte immer individuell sind und bei Erneuerung/Reparatur komplett neu angepasst werden müssen.

Das Gremium erkennt Vorzüge in beiden Entwürfen und erkundigt sich zu Mischvarianten aus beiden Vorschlägen. Herr Klöber erläutert, dass ein ähnlicher Nachbau von Stahl in Robinie denkbar ist, aber nicht haargenau gleich. Die Kostenschätzung wird sich wahrscheinlich auf gleichem Niveau bewegen.

Gefragt wird zu den Besonderheiten aufgrund des Hochwasserbereiches. Bei Ausführung in Stahl sind Fertigfundamente verwendet. Deshalb ist es möglich, Spielgeräte herauszunehmen. Dies ist für den Standort im Hochwasserbereich vorteilig. Allerdings zeigen Erfahrungen aus anderen Kommunen und Gemeinden, dass Robinie sehr stabil ist und ebenfalls problemlos im Hochwasserbereich errichtet werden könnte.
Das Gremium empfindet eine freiere Spielvariante vorteilig (wie in Variante 2 gegeben), da es zudem bereits schon mehrere Spielschiffe am Main entlang in anderen Orten gibt.
Es tendiert zum Gestaltungsvorschlag 2 und diskutiert zur Ausführung in Stahl oder Holz. 
Vorgeschlagen wird, die Handlaufrutsche mit einem Hangelsteg auszutauschen.
Ob eine größere Schaukel aufgebaut werden könnte, wird nochmal geprüft. Der Gemeinderat tendiert zu einer Dreifachschaukel incl. einer Kleinkindschaukel.

Die farbliche Gestaltung ist letztlich Entscheidung der Gemeinde. Der Gemeinderat empfiehlt, dass die Himmelstadter Farben (grün, rot, blau) enthalten sein sollten.

Vorgeschlagen wird, die Varianten der Spielgeräte dem Pädagogenteam von Kindergarten und Grundschule vorzustellen sowie die Elterninitiative und die 4. Klasse der Grundschule einzubeziehen und ein Feedback einzuholen. Dies soll Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderates sein. Die einbezogenen Beteiligten sollten im Anschluss ein Schreiben erhalten.
Bürgermeister Hemmelmann leitet die Vorschläge weiter.
Die Rückmeldung sollte bis zur nächsten Sitzung des Gemeinderates eingehen. Die Beschlussfassung sollte noch im Dezember erfolgen.

Die Umsetzung der Maßnahme kann innerhalb von 3 Monaten nach Vergabe des Auftrages erfolgen. Es wäre somit möglich, dass die Umsetzung der Maßnahme noch vor Ostern 2023 gegeben ist.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt Herrn Klöber für die ausgearbeiteten Gestaltungsvorschläge sowie deren Vorstellung im Gemeinderat. Die Ausführungen dienten zur Information.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Erweiterung Kindergarten - Sachstandsbericht durch den Planer; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 2

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Rüdiger Amthor vom Planungsbüro Amthor, Karlstadt-Stetten, anwesend.

Bürgermeister Hemmelmann begrüßt Planer Rüdiger Amthor und übergibt ihm das Wort.

Herr Amthor erläutert den Planungsstand.
Der Bauantrag ist zwischenzeitlich beim Landratsamt eingereicht. Es handelt sich um einen sogenannten Sonderbau. Es ist schwierig abzuschätzen, wie lange die Genehmigung dauert.
Der Brandschutznachweis ist erstellt, geprüft und von der Energieversorgung befürwortet worden. Der Prüfsachverständige benötigt noch einige Informationen, die noch erbracht werden.

Gewartet wird nun auf die Entscheidung der Gemeinde, ob das Gebäude in Modulbauweise oder konventionell als Holzbau gebaut wird. Herr Amthor befürwortet konventionelle Bauweise. Die Modulbauweise ist teurer und langsamer.

Herr Amthor erläutert die anstehenden weiteren Schritte im Verfahren:
  • Beauftragung des Statikers
  • Beauftragung der geotechnischen Untersuchung
  • Prüfung der Lage der Abwasserleitungen, Stromleitung
  • Klärung wichtiger Punkte zu Aussehen, Innenausbau mit Kita-Leitung und Gemeinderat
  • Start der Werkplanung und Ausschreibung
  • Fertigstellung geplant für Dezember 2023

Herr Amthor erläutert die Baupläne. Das Gebäude ist 15 m breit und 27 m lang und wird auf die Grenze zum Grundstück des Kindergartens platziert. 
Der Bau wirkt genauso groß, wie das bestehende Gebäude. Gefragt wird, wie sich diese Größe ergibt. Herr Amthor erläutert die Vorschriften aus jugendhilferechtlicher Sicht. Für die Kinderbetreuung wird pro Krippenraum ein Schlafraum vorgehalten. Zudem werden weitere Räume (z.B. Kinderwagenabstellräume, etc.) benötigt. 

Das Gremium erkundigt sich zum behindertengerechten Zugang. Ursprünglich ist der Gemeinderat davon ausgegangen, dass die Rampe innerhalb des bisherigen Kindergartengeländes ist.
Wissenstand des Planers war, dass der Zugang vom Parkplatz aus erfolgt und nicht von innen vom Kindergartenbereich aus.
Herr Amthor erläutert, dass das Gebäude von allen Seiten zugänglich ist. Die Barrierefreiheit ist auch durch eine Rampe von außen gegeben. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht.

Beim Gebäude handelt es sich um einen eingeschossigen Bau. Die benötigte Parkfläche kann für alle vier Gebäude (Schule, Mehrzweckhalle, Kindergarten Kinderkrippe) auf der noch verbleibenden Fläche nachgewiesen werden.

Die wasserrechtliche Bewertung liegt vor. Die Risikobeurteilung für die Lage im Hochwasserbereich ist erstellt. Die Baumaßnahme ist unter gewissen Vorkehrungen vertretbar. 

Gefragt wird zum Unterbau der Ständerbauweise. Vorgesehen ist, die Fläche zu schottern und mit einem Zaun zu sichern. Der Zaun stellt aber ein Abflusshindernis dar. Diese besonderen Fragen sind vom Planer noch abzuklären. Der Ständerbau hat eine Höhe von einem Meter erfolgen.

Die Ausführungen dienten zur Information.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3. BA 2022008; Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8072/2 u. 8077/1, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen Beratung u. Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Grundstück Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8072/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt soll der Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen errichtet werden. Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Grundschule“, 
1. Änderung mit der Gebietsfestsetzung Sondergebiet Gemeinbedarfsfläche für öffentliche Nutzungen, hier: Kindertagesstätte/Kindergarten mit Nebenanlagen und Parkplatz. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Wegen der Lage im festgesetzten Überschwemmungsbereich des Mains wird außerdem eine wasserrechtliche Genehmigung beantragt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen auf dem Grundstück Brückenstr. 12a, Fl. Nrn. 8061, 8070/2 und 8077/1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Gegen die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Vorhaben werden keine Einwände erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegerechts (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die erforderliche Kindergartenerweiterung (Kinderkrippe) soll in der Brückenstraße möglichst nah am bestehenden Kindergarten erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die Brückenstraße im südlichen Endbereich (Teilfläche Flurnummer 8070/2) zur Überbauung um ca. 37 Meter zu verkürzen. Die Brückenstraße ist dem öffentlichen Verkehr in diesem Bereich als Ortsstraße gewidmet. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, kann eine Straße oder ein Abschnitt daraus eingezogen werden. Zuvor ist die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.

Durch die räumliche Nähe zum bestehenden Kindergarten ist ein gefahrloser Wechsel zwischen den beiden Gebäuden und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen auf kurzem Weg und ohne die Gefahren einer Querung der öffentlichen Straße möglich. Zudem können bei dieser Lösung die meisten Parkplätze auf dem Grundstück der Grundschule erhalten werden. Der Zugang zum bestehenden Kindergarten bleibt unverändert bestehen. Der Schulparkplatz und das angrenzende Außenbereichsgrundstück können weiterhin über den ausgebauten Weg Flurnummer 8080/2 angefahren werden. Ein Durchgangsverkehr im öffentlichen Straßen- und Wegenetz kann schon bisher nicht stattfinden. Der Nutzen dieser Maßnahme ist insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl hoch zu bewerten. Demgegenüber steht, dass keinem Grundstück die Erschließung genommen wird und es zu keinen Einschränkungen kommt, die in der Abwägung annähernd gleich zu gewichten sind wie das Kindeswohl. Eine andere Möglichkeit, dieses Ziel mit ebenso wenigen Einschränkungen zu erreichen, besteht nicht. Die Flächen südlich des Kindergartens befinden sich im Außenbereich und im Besitz mehrerer Privateigentümer. Es ist nicht zu erwarten, dass der dort erforderliche Grunderwerb und die Schaffung des Baurechts im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen verwirklicht werden kann. 

Beschluss

Der Gemeinderat beabsichtigt die Einziehung des südlichen Endabschnitts der Brückenstraße. Der einzuziehende Straßenabschnitt ist ca. 37 Meter lang. Er beginnt am Eingangsbereich des bestehenden Kindergartengebäudes und endet am südlichen Bauende auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze von Flurnummer 8060. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen. Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung beauftragt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung; Beteiligung als Nachbargemeinde Bebauungsplan "Hirschfeld" 2. Änderung; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt beabsichtigt den bestehenden Bebauungsplan „Hirschfeld“ in einem Teilbereich zu ändern. Die bisher vorgesehene Nutzung als Industriegebiet soll in ein beschränktes Gewerbe-gebiet umgewandelt werden. Das Baugebiet befindet sich nördlich der Altstadt und östlich der Bundesstraße 26. Aus Sicht der Verwaltung sind die Belange der Gemeinde Himmelstadt von der
 2. Änderung des Bebauungsplanes „Hirschfeld“ nicht betroffen.

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erhebt keine Einwendungen gegen die 2. Änderung des Bebauungs-planes „Hirschfeld“ durch die Stadt Karlstadt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Vermietung von gemeindlichen Dachflächen für die Stromerzeugung; Grundsatzbeschluss; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Sonneninitiative e.V. ist ein Verein zur Förderung privater Sonnenkraftwerke, dieser organisiert die Errichtung und Betrieb privater Photovoltaikanlagen.
Zu diesem Thema war Herr Karl-Heinz Konrad von der Sonneninitiative e.V. in der Gemeinderatssitzung 14.07.2022.
Herr Konrad legte jetzt eine Liste der gemeindlichen Gebäude vor.
Diese sind:
Rathaus Himmelstadt in der Kirchplatz 3
Kindergarten in der Brückenstraße 14, Eigentümer ist die Pfarrkirchenstiftung
Grundschule in der Brückenstraße 12a
Sporthalle in der Brückenstraße 16, Eigentümer ist der Turn und Sportverein
Feuerwehrhaus in der Daimlerstraße 35

Die Verwaltung bittet um einen Grundsatzbeschluss, ob die Gemeinde Himmelstadt die Dachflächen der vorstehenden Gebäude für die Stromerzeugung an die Sonneninitiative e. V. vermietet.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag von Gemeinderat Thomas Gerhard zu, den Kosten und Nutzen durch Errichtung von Photovoltaikanlagen durch die Sonneninitiative bzw. bei eigenwirtschaftlicher Errichtung durch die Gemeinde prüfen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 7

Sachverhalt

a) Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023
Es wird darüber informiert, dass derzeit die Suche nach Haushalten, die sich an der Erhebung beteiligen, durch das statistische Bundesamt stattfindet. Für Bayern werden insgesamt 13.000 Haushalte gesucht. Eine Bewerbung ist online möglich.


b) Friedhofsinformationssystem innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft
Die Digitalisierung der Friedhofspläne findet derzeit statt. Die anfallenden Kosten bleiben auf Ebene der Verwaltungsgemeinschaft.


c) Sachstand Sondernutzungsgebiet Lebensmittelmarkt
Ein Gespräch zur Klärung der weiteren Vorgehensweise hat ergeben, dass der Bauplan eingereicht und bearbeitet wird. Eine Genehmigung des Lebensmittelmarkes sieht der Planer optimistisch. Der Baubeginn ist angedacht für das 1. Halbjahr 2023.


d) Anschaffung von Biertischgarnituren
Bei der Terminansprache der Vereine wurde der Wunsch geäußert, Biertischgarnituren anzuschaffen. Bürgermeister Hemmelmann hat diesbezüglich Preise eingeholt. Demnach könnten Garnituren zum Stückpreis von 126 € erworben werden. Bürgermeister Hemmelmann wird das Angebot vor Ort in Augenschein nehmen. Geplant ist die Anschaffung von 40 Garnituren. Die Lagerung muss geklärt werden.


e) Wasserversorgung Himmelstadt
Das Gremium hat sich in einer der letzten Sitzungen erkundigt, wie die Wasserversorgung bei längerem Stromausfall aufrechterhalten werden kann. Nach Erkundigung bei der Energieversorgung Lohr-Karlstadt, die verantwortlich für die Wartung des Himmelstadter Wassernetzes ist, teilt diese folgendes mit:
Es wird ein Notstromaggregat vorgehalten, so dass auch bei einem Stromausfall die Betreibung der Wasserversorgung sichergestellt ist. 


f) Information zum Zeitraum für die Festsetzung des aktuellen Wasserpreises, Zeitraum der Neukalkulation
Der Wasserpreis ist festgeschrieben bis 31.12.2023. Ab 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum. Deshalb wird der Wasserpreis im nächsten Jahr neu kalkuliert und festgelegt.


g) Termine
Rathaussturm                                         12.11.2022 19:00 Uhr
Nächste Sitzung des Gemeinderates         08.12.2022 19:00 Uhr
Neujahrsempfang                                 06.01.2023 18:00 Uhr in traditioneller Weise, 

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 20. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 03.11.2022 ö 8

Sachverhalt

a) Ergebnis Beschallung Sirenen
Die Testung hat noch nicht stattgefunden. Ein Ergebnis liegt deshalb noch nicht vor. Der Termin für Himmelstadt wird in Kürze mitgeteilt werden. 


b) Kostenaufwand Einsatz Feuerwehr
Festgestellt wird, dass die Einsatzaufwendungen nicht mehr auf aktuellem Stand sind. Es wird empfohlen, dass die Gemeinde Himmelstadt die Sätze prüfen und neu festlegen sollte. Berechnungsgrundlagen sind zu eruieren. Diesbezüglich könnte mit der Feuerwehr in Karlstadt Kontakt aufgenommen werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 07.12.2022 12:16 Uhr