Datum: 02.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt sowie Bekanntmachung der Gebührensatzung für die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung
2 Anhebung Medienetats - Gemeindebücherei St. Jakobus; Beratung und Beschlussfassung
3 Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen; Förderantrag; Beratung und Beschlussfassung
4 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
5 Jahresrechnung 2020 und 2021 der Gemeinde - Feststellung und Entlastung Beratung und Beschlussfassung
6 Informationen des Ersten Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen
8 Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022 und 12.01.2023; Genehmigung

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1. Bekanntmachung der Satzung über die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt sowie Bekanntmachung der Gebührensatzung für die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung vom 03.11.2022 wurde das Gremium über die aktuellen Gebührensätze für die Benutzung der Liegenschaften informiert.

Nun wurde durch die Verwaltung eine Anpassung der Satzung über die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt sowie der Gebührensatzung für die Benutzung der Liegenschaften vorgenommen.

Die Gebühr für die Trauung im Pavillon wurde von 50,00 € auf 80,00 € angehoben und in der nun vorgelegten Fassung berücksichtigt.

Diese sind dem Beschluss als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Benutzung der Liegenschaften der Gemeinde Himmelstadt, sowie der Gebührensatzung für die Benutzung der Liegenschaften in der vorgelegten Fassung zu. Diese sind dem Beschluss als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses. 

Die Satzungen sollen zum 01.03.2023 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Anhebung Medienetats - Gemeindebücherei St. Jakobus; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 27.10.2022 der Bayerischen Staatsbibliothek erreichte die Gemeinde Himmelstadt eine Empfehlung der Anhebung des Medienetats für die Bibliotheken.

Die derzeitigen preislichen Entwicklungen gehen auch an den Bibliotheken nicht spurlos vorbei.
Der Durchschnittspreis für Bücher ist nunmehr gewachsen. 
Die Landesfachstelle hält es daher für notwendig, den Medienetat zu erhöhen und empfiehlt dafür mindestens 2,00 € je Einwohner. Die letzte Empfehlung der Fachstelle ist ca. 15 Jahre her.

Der Mindestetat für die Gewährung einer staatlichen Zuwendung wird in zwei Schritten angepasst:

Ab 2023 wird der Mindestetat auf 1,25 € pro Einwohner steigen. 
Ab 2025 wird der Mindestetat für die Gewährung einer staatlichen Zuwendung auf 1,50 € pro Einwohner steigen. 

Gemäß Büchereivertrag vom 17.10.2011, § 9, erhält die Gemeindebücherei derzeit einen Zuschuss in Höhe von mindestens 1,00 € pro Einwohner.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anhebung des Mindestetats ab 2023 auf 1,25 € pro Einwohner und ab dem Jahr 2025 auf 1,50 € pro Einwohner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen; Förderantrag; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die geplante Baumaßnahme sollen alle zur Verfügung stehenden Fördermittel ausgeschöpft werden.
Folgender Antrag auf Förderung kann für diese Maßnahme bei der Regierung von Unterfranken gestellt werden:

  • Investitionskostenförderung nach Art. 10 FAG i. V. m. BayKiBiG

Für den Antrag werden umfassende Anlagen benötigt. Hier wird unter anderem ein Beschluss des Gemeinderates benötigt, dass das Vorhaben durchgeführt wird.
Des Weiteren wir eine Erklärung benötigt, dass die erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung stehen und die Zuweisung ggf. vorfinanziert werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat  bewilligt die Maßnahme Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen.
Des Weiteren wird hiermit erklärt, dass für die Baumaßnahme genügend Eigenmittel zur Verfügung stehen und die Zuweisung des Staates somit ggf. vorfinanziert werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö 4

Sachverhalt

a) Reith Forstunternehmen, Am Wehr 1, 97450 Heugrumbach
Für Einschlag- und Rückarbeiten von Stammholz in den Waldabteilungen Brunntal, Pillenberg und Duttenbrunner Weg im Monat Dezember 2022 legt das Forstunternehmen Reith am 20.12.2022 eine Rechnung über 24.633,15 € vor. Sie wurde am 21.12.2022 bezahlt.

b) MR Datentechnik Würzburg, Friedrich-Bergius-Ring 52, 97076 Würzburg
Für die WLAN-Ausstattung der Grundschule (Router, Bundle, Funkbasisstation, Patch-Kabel u. a.) legt die Firma MR Datentechnik am 16.12.2022 eine Rechnung über 6.234,03 € vor. 
Sie wurde am 23.01.2023 bezahlt.

Beschluss 1

a) Reith Forstunternehmen, Am Wehr 1, 97450 Heugrumbach
Der Gemeinderat genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Firma Reith Forstunternehmen vom 20.12.2022 über 24.633,15 € für Einschlag- und Rückarbeiten im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) MR Datentechnik Würzburg, Friedrich-Bergius-Ring 52, 97076 Würzburg
Der Gemeinderat genehmigt die Anweisung der Rechnung an MR Datentechnik vom 16.12.2022 über 6.234,03 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung 2020 und 2021 der Gemeinde - Feststellung und Entlastung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020 und 2021 fand am 03.08.2022 im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen statt.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, trägt die Niederschrift vom 03.08.2022 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung vor.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Die im Rechnungsjahr 2020 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt. 
Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2020 lauten wie folgt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 3.475.406,11 €
Im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.776.289,26 €
Im Gesamtergebnis somit in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.251.695,37 € 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2: 
Die Entlastung der Jahresrechnung 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die im Rechnungsjahr 2021 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt. 
Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2021 lauten wie folgt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 3.440.781,88 €
Im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.824.940,64 €
Im Gesamtergebnis somit in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.265.722,52 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4: 
Die Entlastung der Jahresrechnung 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen. 

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö 6

Sachverhalt

a) Wertholzsubmission
Der Revierförster hat mitgeteilt, dass er drei Eichenstämme gut als Wertholz verkaufen konnte.
Der dadurch erzielte Betrag lag bei 5.033,97 €.


b) Aktion MACH Mit! Müllsammeln am Main (11.März-02.April 2023
Erster Bürgermeister Hemmelmann informiert über die überregionale Sammelaktion. Das Netzwerk Main, Flussparadies Franken und RhineCleanUp haben zur gemeinsamen Müllsammelaktion entlang des gesamten Mains, seinen Baggerseen und Zuflüssen aufgerufen. Der Aktionszeitraum geht vom 11. März bis 2. April 2023. Jede Gruppe kann selbst bestimmen wo und wann die Müllaktion stattfinden soll. Gebeten wird, die Aktionen unbedingt mit dem kommunalen Bauhof/Abfallwirtschaft wegen der Entsorgung des Mülls abzustimmen.
Um öffentlich zu zeigen, wo überall gesammelt wird, soll man sich zudem unter www.maincleanup.org/de  registrieren. 
Bürgermeister Herbert Hemmelmann dankt in diesem Zusammenhang der Neuen Liste Himmelstadt, die eine Müllsammelaktion bereits seit vielen Jahren in Himmelstadt durchführt.
Dieser Termin ist jährlich immer genau terminiert und wird rechtzeitig bekanntgegeben. Gemeinderat Willi Stamm erläutert zudem, dass die Neue Liste Himmelstadt auch die Grundschule einbinden will, um die Kinder für das Thema zu sensibilisieren. Auch das Wasser- und Schifffahrtsamt will entlang des Flusses eine Sammelaktion durchführen. Darüber hat Oliver Flach die NLH informiert.


c) Photovoltaik auf gemeindlichen Dachflächen
Da die Gemeinderäte überlegt hatten, ob eine Belegung mit Photovoltaik in Eigenregie lukrativ ist, hat sich Bürgermeister Hemmelmann informiert. Eine regionale Elektrofirma hat die dafür benötigten Zahlen mitgeteilt.
Es entstehen für die Belegung Kosten von ca. 2000 € je KW/p.
Mit 1 KW/p ist es möglich, 900 kWh pro Jahr zu erzeugen. Bei einer Einspeisevergütung von derzeit 8 ct/kWh erscheint der Kosten-Nutzen-Aufwand unwirtschaftlich. Zudem ist nach 15 - 20 Jahren nur noch eine Einspeisung von 70 % möglich. Allerdings wird auch festgestellt, dass bei Gebäuden mit hohem Eigenverbrauch sich die Belegung für die Gemeinde rechnen könnte. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile wird empfohlen, die Dachflächen zu vermieten.


d) Endgültiger Fördermittelbescheid für die Sanierung der Mehrzweckhalle
Der endgültige Förderbescheid für die Mehrzweckhalle ist nun in der Gemeinde eingetroffen.
Es wurden nicht alle Ausgaben mehr anerkannt. Nur noch 68.000 € sind letztlich eingegangen.
Später hatte sich herausgestellt, dass die Umsetzung, wie vom ursprünglichen Architekturbüro im Antrag zugrunde gelegt, nicht möglich war und umfangreiche Umplanung vom nachfolgenden Architekturbüro nötig waren, die aber bei den Fördermitteln nicht mehr anerkannt werden konnten. 


e) Sachstand Mausberg IV
Mitgeteilt wird, dass die notarielle Beurkundung der Grundstücksangelegenheiten noch im Februar bzw. März erfolgen wird. Die Verträge sind ausgearbeitet und bekommen nun die Verkäufer zum Gegenlesen. Im Anschluss werden die Termine zum Ankauf getätigt.


f) Präsentation Chronik
Die Chronik wird am 20.05.2023 der Öffentlichkeit bei einem Abendtermin in der Mehrzweckhalle mit Programm feierlich vorgestellt.
Ab 20.05.2023 ist auch der Verkaufsbeginn geplant. Einladungen für die Vorstellung an das Gremium folgen noch.


g) Termine
Vororttermin Parksituation                 08.02.23        11:00 Uhr Treffpunkt am Rathaus
Nächste Sitzung                         02.03.23        19:00 Uhr
Bürgerversammlung                         16.03.                19:00 Uhr Mehrzweckhalle

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö 7

Sachverhalt

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8. Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022 und 12.01.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 2. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.02.2023 ö 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.01.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.02.2023 09:22 Uhr