Datum: 02.03.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2023001; Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397, Gemarkung Himmelstadt Abbruch von Nebengebäuden und Wohnhausneubau mit Carport Beratung und Beschlussfassung
2 BA2023002 Gemarkung Himmelstadt, Fl.-Nr. 502/27; Fichtenstraße 1 Neubau Einfamilienwohnhaus mit Keller Beratung und Beschlussfassung
3 Entfernung der Ahornbäume vor dem Anwesen Hauptstraße 3 und gegenüber - und Ersatzpflanzung; Beratung und Beschlussfassung
4 Baumkontrolle; Vergabe der Verkehrssicherungspflicht; Beratung und Beschlussfassung
5 Sperrung der kompletten Stichstraße der Brückenstraße ab Buswendeplatz - schriftlicher Antrag des Gemeinderates Wolfgang Kübert; Beratung und Beschlussfassung
6 Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen; Rechnungsgenehmigung Suchschlitze; Beratung und Beschlussfassung;
7 Informationen des 1. Bürgermeisters
8 Kurze Anfragen
9 Sitzungsniederschrift vom 02.02.2023; Genehmigung

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1. BA 2023001; Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397, Gemarkung Himmelstadt Abbruch von Nebengebäuden und Wohnhausneubau mit Carport Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherren planen den Abbruch von Nebengebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 sowie den Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 der Gemarkung Himmelstadt. Die Grundstücke liegen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch von Nebengebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 und zum Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. BA2023002 Gemarkung Himmelstadt, Fl.-Nr. 502/27; Fichtenstraße 1 Neubau Einfamilienwohnhaus mit Keller Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Fichtenstraße 1 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage errichten. Das Grundstück befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg 1. Bauabschnitt“. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein Allgemeines Wohngebiet fest. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht in vollem Umfang eingehalten. Der Bebauungsplan setzt eine Dachneigung von 26 – 35° fest. Das Wohnhaus soll mit einer Dachneigung von 45° errichtet werden. Des Weiteren soll ein Kniestock von 50 cm verwirklicht werden. Der Bebauungsplan setzt fest, dass ein Kniestock unzulässig ist.  Ein Sparrenwiderlager von max. 30 cm ist möglich. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sind zulässig, soweit der Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Die veränderte Dachneigung und die vorgesehene Kniestockhöhe sind aus Sicht der Verwaltung städtebaulich vertretbar und berühren die Grundzüge der Planung nicht. Den Befreiungen kann daher aus Sicht der Verwaltung zugestimmt werden. Die erforderlichen Stellplätze sind vorgesehen. Für die Entwässerung ist eine Rückstauklappe erforderlich.  Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fichtenstraße 1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung von 45° und einer Kniestockhöhe von 50 cm wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Entfernung der Ahornbäume vor dem Anwesen Hauptstraße 3 und gegenüber - und Ersatzpflanzung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö 3

Sachverhalt

Bürgermeister Herbert Hemmelmann verliest den Antrag der Anwohner.
Die Anwohner beantragen die Entfernung von vier Ahornbäumen (zwei vor dem Grundstück Hauptstr. 3 und 2 Stück auf der gegenüberliegenden Straßenseite) aufgrund des erheblichen Reinigungsaufwandes wegen den Ahornsamen.
Alternativ könnte eine andere Sorte von Bäumen gepflanzt werden. Bezüglich der Sorte bitten die Anwohner um Rücksprache.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann erläutert die Situation in Himmelstadt. Der Unmut der Anwohner aufgrund des erhöhten Reinigungsaufwandes ist verständlich. Allerdings sind Umweltschutzgründe zu beachten. Zudem sind die Bäume an dieser Stelle ortsbildprägend und sind daher zu erhalten bzw. zu ersetzen. Eine Ersatzpflanzung mit Bäumen bereits in entsprechender Höhe ist vorstellbar und zu befürworten. Die Anwohner sollten sich jedoch an den Kosten der Gesamtmaßnahme (Fällung der Ahornbäume, Entfernung des alten Wurzelwerkes, evtl. Bodenaustausch, Neupflanzung) beteiligen.
Ein ähnliches Vorgehen war am Mausberg bereits gegeben. Auch dort wurden drei Bäume entfernt und auf Kosten der Anwohner Ersatz gepflanzt und wird zudem auch gepflegt.
Rein der geringere Reinigungsaufwand der Straße sollte kein Grund für die Entfernung sein.
Das Gremium diskutiert verschiedentlich zu mehreren Vorschlägen: 
Vorstellbar sind evtl. links eine Bebuschung und auf der gegenüberliegenden Seite Baumpflanzung, so dass für den Verkehr ein Sichtfenster noch gegeben ist. Alternativ sollte auf beiden Straßenseiten Bäume gepflanzt werden, da es fraglich ist, ob nicht Büsche die Sicht eher behindern.

Das Gremium diskutiert zur Entfernung und zum Vorschlag mit Bebuschung. Da dabei Auswirkungen auf die Sichtachse nicht ausgeschlossen werden, tendiert der Gemeinderat eher zu Ersatzpflanzungen mit Bäumen.

Der Gemeinderat erkundigt sich zum Prozedere. Dass die Wurzeln der alten Bäume auch mit entfernt werden müssen, davon wird ausgegangen.
Überlegt wird die Beteiligung an den Kosten der Entfernung. Bei den gesunden Bäumen ist von starken Wurzelstöcken auszugehen.

Das Gremium findet einen Konsens mit Fällung, Ersatzpflanzung und Kostenbeteiligung der Anwohner. Die Kostenbeteiligung sollte vom Gesamtprojekt incl. Arbeitskosten stattfinden. Dies ist den Anwohnern zu kommunizieren.

Aus der Zuhörerschaft meldet sich Günther Hurrlein zu Wort. Der Gemeinderat stimmt zu, ihm Rederecht zu erteilen.
Herr Hurrlein erläutert: Diese Bäume sind ortsbildprägend für Himmelstadt (Torcharakter) und haben auch vom Holz her bereits einen gewissen Wert. An sich sollten Bäume im selben/ähnlichen Wert wieder ersetzt werden. Dies ist allerdings in der bereits vorhandenen Größe so nicht umsetzbar.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stellt die Zustimmung des Antrags in Aussicht, die 4 Ahornbäume zu entfernen, wenn durch die Antragsteller eine gleichwertige Ersatzpflanzung auf eigene Kosten erfolgt. Die Ersatzpflanzung bedarf der Genehmigung der Gemeinde.
Das bestehende Wurzelwerk ist zu entfernen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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4. Baumkontrolle; Vergabe der Verkehrssicherungspflicht; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

2020 wurde durch die Firma Florian Hofmann GmbH ein Baumkataster für die Gemeinde Himmelstadt erstellt. Hier wurde eine zweijährige Kontrolle für die Gemeindebäume empfohlen.
Die Firma Hofmann hat auf Anfrage der Verwaltung ein Angebot für die Kontrolle und Rückschnittarbeiten abgegeben.
Im Auftrag sind folgende Arbeiten enthalten:
- Erkennen und Dokumentation im Baumprotokoll von evtl. gegebenen Besonderheiten,
- Schnittmaßnahmen in der Krone,
- Wundbehandlung bei Schnittstellen,
- Kronenregenerationsschnitt,
- Nachbehandlung von stark eingekürzten Bäumen.
Baumfällarbeiten werden gesondert verrechnet.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, die Firma Florian Hofmann GmbH mit der Baumkontrolle, laut Angebot vom 09.02.2023, zu einem Stückpreis pro Baum von 15,95 € netto, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Sperrung der kompletten Stichstraße der Brückenstraße ab Buswendeplatz - schriftlicher Antrag des Gemeinderates Wolfgang Kübert; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der nach Einziehung verbleibende Teil der südlichen Stichstrecke der Brückenstraße hat weiterhin eine wichtige Verkehrsbedeutung als Erschließungsstraße, aufgrund derer er auch für den motorisierten Verkehr als öffentliche Straße mit Widmung nach BayStrWG erhalten bleiben muss. Er ist weiterhin notwendig für den Lieferverkehr zu Schule, Kindergarten, Mehrzweckhalle und Gaststätte sowie als Feuerwehrzufahrt. Auch baurechtliche Vorgaben zur Erschließung müssen berücksichtigt werden. 

Für eine Verkehrsreduzierung bieten sich Regelungen und Beschilderungen nach Straßenverkehrsrecht an, um sogenannte „Elterntaxis“ von der Einfahrt abzuhalten. Die Straße kann mit Sperrung der Zufahrtsmöglichkeit zum Parkplatz als Sackgasse (Zeichen 357) gekennzeichnet werden. Ergänzend sollte gleichzeitig mit Zusatzschild auf eine fehlende Wendemöglichkeit hingewiesen werden. 

Es kann ein auch ein generelles Zufahrtsverbot für Kraftfahrzeuge (Zeichen 260) angeordnet werden. Hierbei dürften Zusatzzeichen zur Freigabe des Verkehrs für Lieferanten und ggf. weitere eng gefasste Zielverkehre notwendig sein. 

Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs ist aus Sicht der Verwaltung in diesem Bereich nicht zielführend, da hierdurch keine oder nur geringe Veränderungen der Verkehrssituation zu erwarten sind. 

Vorbereitend sollte die Bevölkerung, und hier besonders die Eltern, bereits vor Sperrung der Durchfahrtsmöglichkeit auf die neue Verkehrslage und die neue Zufahrt zum Parkplatz hingewiesen werden, verbunden mit dem Appell an die Bevölkerung, nicht in die Sackgasse einzufahren und einem klaren Hinweis auf die Gefährdung der Kinder durch Wendemanöver und/oder Rückwärtsfahren. Dies kann, bei Bedarf auch mehrfach, durch Hinweis im Mitteilungsblatt erfolgen. Auch Schule und Kindergarten sollten hier mitwirken. 

Die Anbringung von Absperrungen durch Pfosten, Pflanzkübel etc. ist im Hinblick auf Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge kritisch zu sehen. Dies gilt auch für entriegelbare Pfosten aufgrund des eintretenden Zeitverzugs.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt zu, dass der Stichweg in eine verkehrsberuhigte Zone von Beginn Bushaltestelle bis Ausfahrt aus dem Parkplatz (ab Einfahrt von der Schleuße aus) mit sofortiger Wirkung umgesetzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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6. Neubau einer Kinderkrippe für zwei Kleinkindgruppen mit 31 Kfz-Stellplätzen; Rechnungsgenehmigung Suchschlitze; Beratung und Beschlussfassung;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die geologische Baugrunduntersuchung mussten im Bereich des geplanten Kindergartens zwei Schürfungen durchgeführt werden. Grund dafür war, dass es keine zuverlässigen Unterlagen zu der bestehenden Abwasserdruckleitung, nach Zellingen gibt.
Damit der beauftragte Geologe seine Bodenproben ziehen kann, musste der exakte Leitungsverlauf der Abwasserdruckleitung ermittelt werden.
Die Firma Ralph Scheb GmbH wurde mit den Tiefbauarbeiten beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Firma Ralph Scheb GmbH, Daimlerstraße 33a, 97267 Himmelstadt für die Suchschlitze über 11.352,16 € brutto

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö 7

Sachverhalt

a) Landkreisfest 50 Jahre Main-Spessart
Das Landkreisfest ist für den 27.-28.05.23 in Urspringen incl. Festzug geplant. Es wird um Abordnungen der Gemeinden gebeten. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird dies bei Absprache der Vereine ansprechen.


b) Parksituation Hauptstraße
In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde empfohlen, die Busunternehmen und Versorgungsunternehmen bezüglich der Durchfahrtbreite Hauptstraße zu befragen. Die Busunternehmen Hock und Lyst haben rückgemeldet, dass immer wieder Behinderungen auftreten.


c) „Unser Dorf hat Zukunft“ – Aufruf vom Landratsamt
Über den Aufruf des Landratsamtes wird informiert. Privatbeteiligungen sind möglich. Näheres ist den Medien zu entnehmen.
Der Dorfwettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" ist ein staatlicher Wettbewerb für Menschen im ländlichen Raum. Er basiert auf bürgerschaftlichem und ehrenamtlichem Engagement. Dieses wird durch staatliche Beratung unterstützt. 


d) Sachstand Ausbau Glasfaser im Gewerbegebiet
Informiert wurde darüber, dass der Vertrag über den Glasfaserausbau (Glasfaserplus) am Freitag unterzeichnet wurde. Die Förderzusage (zu 90 %) liegt vor. Die Umsetzung erfolgt in einem Zeitraum von 48 Monaten.


e) Gesundheitskompass
Auch in der Gemeinde wurde die Anzahl von Ärzten und Defibrillatoren abgefragt. Bürgermeister Hemmelmann hat entsprechend rückgemeldet. Es wird zudem informiert, dass die Kästen für die Defibrillatoren installiert sind. Es erfolgt noch eine Einweisung durch den Lieferanten.
Ein Kasten ist am ehemaligen VR-Gebäude montiert, der andere hängt am Seiteneingang der Mehrzweckhalle neben dem Feuermelder.


f) Information Friedhof gesperrt
Erläutert wird, dass der Friedhof am 02.03. wegen einer Drohnenbefliegung zur Digitalisierung des Friedhofs gesperrt war.


g) Sachstand Schülerzahlen Grundschule Himmelstadt; Besprechung Mittagsbetreuung
Informiert wird darüber, dass im aktuellen Schuljahr 21 Grundschüler die Schule verlassen, 22 neu eingeschult werden.
Eine Besprechung bezüglich der Mittagsbetreuung hat stattgefunden. Die Kosten der Mittagsbetreuung belaufen sich zukünftig auf 55 / 80 €.


h) Antrag wasserrechtliche Genehmigung Kindergartenerweiterung
Mitgeteilt wird, dass der Antrag der wasserrechtlichen Genehmigung zur Kindergartenerweiterung beim Landratsamt eingegangen ist.


i) Termine
Bürgerversammlung                        16.03.2023 19:30 Uhr Mehrzweckhalle
Ostermarkt in der Mittelschule        18.03.2023 10:00-12:00 Uhr
Krönungsfeier der 8. Weinprinzessin        18.03.2023 18:00 Uhr Mehrzweckhalle
Sitzung GRHI                                13.04.2023 19:00 Uhr

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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8. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö 8

Sachverhalt

a) Treppe Talrainstraße zum Trieb
Informiert wird darüber, dass etliche Stufen der Treppe wacklig und locker sind. Die Problematik wird mit den Gemeindearbeitern besprochen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Sitzungsniederschrift vom 02.02.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 4. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 02.03.2023 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 08.12.2022 mit der genannten Korrektur

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.03.2023 10:04 Uhr