Datum: 04.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Goldenes Buch der Gemeinde - Eintrag zur Halbzeit der Gemeinderats-Periode 2020 - 2026
2 Vorstellung neuer JUZE-Vorstand - und Ziele
3 BA 2023005; Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 u. 27, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Schuppens Beratung und Beschlussfassung
4 BA 2023004; Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung
5 BA 2023002; Fichtenstr. 1, Fl. Nr. 502/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus und Garage Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
7 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023; Genehmigung

zum Seitenanfang

1. Goldenes Buch der Gemeinde - Eintrag zur Halbzeit der Gemeinderats-Periode 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 1

Sachverhalt

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann erklärt, dass die Eintragung in das Goldene Buch in der letzten Periode nicht erfolgte. Daher wird dies nun für die aktuelle Periode durchgeführt. 

Gemeinderat Jürgen Döll verlässt um 19:05 für 2 Minuten den Raum aufgrund eines Anrufs. 

Das Gremium trägt sich nun reihum in das Goldene Buch ein.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

2. Vorstellung neuer JUZE-Vorstand - und Ziele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 2

Sachverhalt

Maximilian Soodt stellt sich als neuen JUZE-Vorstand ab dem 01.05.2023 vor und bedankt sich bei der Gelegenheit bei dem Gremium. Daraufhin nennt er die gesetzten Ziele des Vorstands:

-Regelmäßige Öffnungszeiten von 8:00 bis 18:00 Uhr
-Themenabend einmal im Monat z. B. Brettspiele
-Spontane Termine z. B. grillen
-„Tag-des-JUZES“ am 29.07.2023 in Verbindung mit Gaststätte „Zur Brücke“
-Neue Optik für Lagerraum am Bushäuschen
-Jugend- und Weinabend
-Verkauf von Waffeln am Weihnachtsmarkt
-Instagram Account und WhatsApp Gruppe mit Terminkalender und QR-Code
-Termine und QR-Code im Mitteilungsblatt, auf Social Media und im Infozentrum veröffentlichen
-JUZE-Jubiläum

Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann und Gemeinderat Jürgen Döll bedanken sich bei dem JUZE-Vorstand und wünschen viel Erfolg beim Umsetzen der genannten Ziele.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

3. BA 2023005; Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 u. 27, Gemarkung Himmelstadt Neubau eines Schuppens Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 3

Sachverhalt

Die Bauherrin plant den Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Hauptstr. 49, Fl. Nrn. 26 
und 27, Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Schuppens auf dem Grundstück Hauptstr. 49 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. BA 2023004; Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303, Gemarkung Himmelstadt Wohnhausneubau mit Garage und Carport Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 4

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück Hirtengartenweg 8, Fl. Nr. 1303 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienwohnhaus mit Garage und Carport errichten. Der Bauherr möchte den dort bestehenden landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb seines Vaters übernehmen und weiterführen. Zum vorangegangenen Antrag auf Vorbescheid vom 22.06.2021 wurde mit Bescheid des Landratsamtes Main-Spessart vom 21.12.2022 die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten Bauvorhabens festgestellt.
Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nebenerwerbsgebiet Hirtengarten in einem Dorfgebiet. Das Grundstück Hirtengartenweg 8 ist derzeit mit einem Wohnhaus, einer Garage und zwei kleineren Nebengebäuden bebaut. Die Bauherren planen nun die Errichtung eines zweiten Wohnhauses mit Garage und Carport. Das geplante Vorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in vollem Umfang ein. Die nördliche Baugrenze soll um bis zu 6,80 m überschritten werden (Wohnhaus um ca. 4,00 m, Terrasse um weitere 2,80 m), um für den späteren Bau einer landwirtschaftlichen Halle genügend Platz freizuhalten. Der Bebauungsplan schreibt Satteldächer mit einer Dachneigung von 35 bis 43 Grad und eine Dacheindeckung mit naturrotem oder rotbraunem Material vor. Das Wohnhaus soll davon abweichend ein Pultdach mit 12 Grad Dachneigung erhalten, die Dacheindeckung soll in Anthrazit erfolgen. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden. Bezugsfälle mit Baugrenzenüberschreitung und abweichender Dachfarbe sind im Baugebiet bereits vorhanden, Bezugsfälle mit abweichender Dachgestaltung sind im Baugebiet bisher für Nebengebäude vorhanden. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wurde mit Beschluss vom 29.07.2021 erteilt und gleichzeitig den Befreiungen hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung und Dachform zugestimmt. Die Zufahrt ist über den Hirtengartenweg gesichert. Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sind über die öffentlichen Leitungen im Hirtengartenweg gesichert. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl geplant. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf dem Grundstück Hirtengartenweg 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenze, Dachform, Dachneigung und Dachfarbe wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. BA 2023002; Fichtenstr. 1, Fl. Nr. 502/27, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienhaus und Garage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 5

Sachverhalt

Die Bauherrin möchte auf dem Grundstück Fichtenstraße 1 der Gemarkung Himmelstadt ein Einfamilienhaus mit Keller und Doppelgarage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Mausberg, 1. Bauabschnitt“. Mit Beschluss vom 02.03.2023 wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt und den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Dachneigung von 45° und einer Kniestockhöhe von 50 cm zugestimmt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nun festgestellt, dass weitere Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich sind. Die geplante Terrasse überschreitet die festgelegte Baugrenze um ca. 1,50 m. Die Dacheindeckung des Wohnhauses soll mit Betondachsteinen anstelle der im Bebauungsplan festgelegten engobierten Dachziegel erfolgen. Der Dachüberstand an der Traufe soll 50 cm betragen und überschreitet damit das laut Bebauungsplan zulässige Maß (max. 30 cm). Die Garage soll nicht an der laut Bebauungsplan angegebenen Stelle, sondern innerhalb der festgelegten Baugrenzen errichtet werden. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung können die beantragten Befreiungen erteilt werden; die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fichtenstr. 1 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Baugrenzenüberschreitung durch die Terrasse, Dacheindeckungsmaterial, Dachüberstand und Position der Garage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Grund für die Geheimhaltung des in nichtöffentlicher Sitzung vom 02.02.2023 unter TOP 11 = a) und unter TOP 10 = b) weggefallen ist. Die Beschlüsse werden daher nachstehend der Öffentlichkeit bekanntgegeben:

a) Aufwertung Spielplatz Mainstraße; Vergabe - Erwerb Spielgeräte;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma eibe, Röttingen, für die Lieferung der Spielgeräte für den Spielplatz Mainstraße, zum Angebotspreis von 55.293,--€ brutto, laut Angebot vom 18.01.2023

Abstimmungsergebnis:                11 : 0 
Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann ergänzt, dass die Spielgeräte teilweise durch Spenden in Höhe von 11.000 € und Förderungen durch ILE in Höhe von 12.000 € finanziert wurden. Der größte Teil der Summe wurde also durch die Gemeindekasse finanziert. 


b) Friedhof Umgestaltung;
Vergabe der Tief,- Garten- und Landschaftsbauarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Der Gemeinderat Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Rüger Garten- und Landschaftsbau, Neuer Markt 6, 97450 Arnstein-Büchold, für die Tief-, Garten- und Landschaftsbauarbeiten der Friedhofsumgestaltung Bauabschnitt IV, zum Angebotspreis von 242.220,39 € brutto, laut Angebot vom 17.01.2023. 
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

zum Seitenanfang

7. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 7

Sachverhalt

a)Stefan Fietzek GmbH, Feldbergstraße 9, 63811 Stockstadt
Für Abwasserschieber mit Abwasserrückschlagklappe und Pass- und Ausbaustück je DN 125 und DN 200 sowie Zubehör zum Einbau in das Pumpwerk Siedlung legt die Firma Stefan Fietzek Anlagenbau GmbH am 15.03.2023 eine Rechnung über 8.007,51 € vor. Sie wurde am 27.03.2023 bezahlt.


b)Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Für Kanalanschlussarbeiten in der Denkmalstraße 9 im März 2023 legt die Firma Ralph Scheb Tiefbau GmbH am 14.03.2023 eine Rechnung über 12.330,13 € vor. Sie wurde am 13.04.2023 bezahlt.
Ein Gemeinderatsmitglied fragt, was genau gemacht wurde. Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann antwortet, dass ein Kanal im öffentlichen Grund neu gemacht werden musste. 

Beschluss 1

Zu a)
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Firma Stefan Fietzek GmbH, Feldbergstraße 9, 63811 Stockstadt, vom 15.03.2023 über 8.007,51 € für Abwasserschieber mit Abwasserrückschlagklappe und Pass- und Ausbaustück, je DN 125 und DN 200 sowie Zubehör zum Einbau in das Pumpwerk Siedlung im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu b)
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnung der Firma Ralph Scheb GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt, vom 13.04.2023 über 12.330,13 für Kanalanschluss-Arbeiten in der Denkmalstraße 9 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 8

Sachverhalt

a) Mittagsbetreuung 2023 / 24
Vereinsraum mehr mit einbezogen – Musikverein gibt sein o.k.

b) Feldgeschworene
Zubehör für Feldgeschworene soll auf VG-Ebene angeglichen werden

c) Neue Trafostationen
Bayernwerk will neue Trafostationen in Himmelstadt bauen
Anfrage im Bauamt, welche Stationen ohne Genehmigung errichtet werden können – Unterrichtung durch Frau Giller – Pläne werden noch kommen

d) Bauvorhaben Menth
Bauvorhaben Menth muss umgeplant werden (Scheune muss weg), 
wegen rückwärtiger faktischer Baulinie

e) Umgestaltung Friedhof
Baubeginn Umgestaltung Friedhof verschiebt sich auf 21. KW
Material- und Personalgründe (Lieferprobleme)

f) Pumpwerk rechtsmainisch
Rückschlagklappe an Pumpe 1 im Pumpwerk rechtsmainisch defekt (evtl. neue Pumpe)

g) Erweiterung Kindergarten
Bescheid der Regierung von Unterfranken – Erweiterung Kindergarten.
Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Bauantrag folgt noch)
Fördersumme auf 705.000 € gestiegen

h) Weinwanderung in Retzstadt - ILE
ILE bei der Weinwanderung in Retzstadt – 15.10.2023

i) AK Weihnachtsmarkt
AK Weihnachtsmarkt hat die Arbeit für 2023 aufgenommen (für Personal etc.)

j) Termine:
Nächste Sitzung – 15.06.2023 – 19 Uhr

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 9

Sachverhalt

a) Grenzverletzung Grundweg
Dritter Bürgermeister Andreas Scheb stellt fest, dass der Grundweg der Gemarkung Himmelstadt durch Grenzsteine markiert ist. Der Pächter des angrenzenden Ackers habe diese Grenze wohl überschritten. Diese soll vom Pächter wieder ordnungsgemäß hergestellt werden. Laut Erstem Bürgermeister Herbert Hemmelmann wurde diese Grenze vom Anlieger des Ackers bereits wieder ordnungsgemäß hergestellt. Der Gemeinde Himmelstadt sind hierbei keine zusätzlichen Kosten entstanden. 


b) Stellplätze Anwesen Steinmetz
Gemeinderat Willi Stamm fragt zwecks der Stellplätze auf dem Anwesen Steinmetz. Dies wird laut Erstem Bürgermeister Herbert Hemmelmann noch geprüft. 

Abstimmungsergebnis:                o. A. 

zum Seitenanfang

10. Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 10. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 04.05.2023 ö 10

Sachverhalt

Gemeinderat Wolfgang Kübert erkundigt sich nach dem Sachstand der Entgeltgruppe 2 für Putzkräfte und fragt, ob diese Einstufung bereits erfolgte. Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann gibt an, dass es bei Putzkräften noch Altbestände gäbe. Demnach werden diese im neuen Tarifvertrag in Entgeltgruppe 1 eingestuft und im alten Tarifvertrag in Entgeltgruppe 2.
Der Sachverhalt kann erst nach Rückkehr des Sachbearbeiters endgültig geklärt werden, so Bürgermeister Hemmelmann.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023 ohne Änderungen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2023 14:52 Uhr