Datum: 15.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Himmelstadt App; Information
2 BA 2023001; Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397, Gemarkung Himmelstadt Gebäudeabbruch und Wohnhausneubau mit Carport, geänderte Planung Beratung und Beschlussfassung
3 Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Krautgarten III" Retzbach Beratung und Beschlussfassung
4 Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Grundschule Karlburg"; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung
5 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
7 Erweiterung Kindergarten, Beratung und Beschlussfassung
8 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen des Ersten Bürgermeisters
10 Kurze Anfragen
11 Sitzungsniederschrift vom 13.04.2023 und 04.05.2023; Genehmigung

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1. Himmelstadt App; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Herr Johannes Vollnhals, Firma Cosmema GmbH, Gaimersheim, anwesend.

Bürgermeister Herbert Hemmelmann begrüßt Herrn Vollnhals von der Firma Cosmema GmbH zur Vorstellung einer digitale-Heimat-App (Himmelstadt App) und übergibt ihm das Wort.

Herr Vollnhals erläutert die Grundidee für die Applikation. Hauptsächlich soll damit die Kommunikation von Bürger:innen sowie Gewerbetreibenden innerhalb der Gemeinde und zur Gemeinde erleichtert werden. Die App soll als Informationsmedium dienen, denn eine gute digitale Infrastruktur wird zunehmend wichtiger. Mit der App werden zahlreiche Bereiche des Gemeindelebens und regional darüber hinaus digital abgebildet und es werden zahlreiche Vorteile für die Bürger:innen geschaffen.

Bei der bisherigen digitalen gemeindlichen Kommunikation wurden genutzt:
  • Homepage
  • Presseartikel
  • Mitteilungsblatt
  • „Flurfunk“
  • Schwarzes Brett/Aushänge
  • Social Media Kanäle
Durch die verschiedenen Medien kam und kommt es oft zu Informationsverlusten und/oder können nur wenige Personenkreise erreicht werden.
Wichtig ist jedoch ein Medium, das für alle Bedürfnisse eine digitale Anwendung (App) ermöglicht, um die Kommunikation der Verwaltung nach außen eine möglichst große Reichweite zu erzielen.
Die App bietet zahlreiche Funktionen, die mit einem einzigen Login bedient werden können (Termine buchen, in Vereinsgruppen interagieren, Fahrgemeinschaften bilden uvm.). 
Es ist möglich, die Module für jede Gemeinde ganz individuell zusammenzustellen und somit eine eigene maßgeschneiderte Lösung erschaffen.
Der Anbieter nutzt dabei Schnittstellen, die die Plattform mit immer aktuellen Inhalten versorgen und sicherstellen, dass diese immer attraktiv gefüllt ist.

Herr Vollnhals stellt die App an einem Beispiel aus anderen bereits erstellten Heimat-Apps für Gemeinden der näheren Umgebung vor. Dies beinhaltet u.a.:
  • Realisierungsmöglichkeit ohne doppelte Datenpflege:
  • Anbindung an Katastrophenschutz, Warnschutzsatellit, integrierte Leitstellen
  • Kooperationen mit Ämtern, Ministerien, Verbänden, Vereine, Kirchen, etc.
  • Darstellung von allen möglichen Fragen der Daseinsvorsorge über ÖPNV, Info Ärzte/Apotheken, Gottesdienste, Sparkassen, Veranstaltungen der Gemeinde, Wanderwege, etc.

Die App ist für alle Bürger kostenlos, ohne Registrierungsverpflichtung.

Alle Daten werden zentral in der Leitstelle eingepflegt. Alle Infogeber können Informationen per WhatsApp, Email, etc. an die Leitstelle melden.

Herr Vollnhals informiert über die Kosten. Aufgrund einer starken Förderung durch das Land Bayern entstehen für Himmelstadt lediglich:
einmalige Kosten        2.898,00 €
Monatliche Kosten           184,83 €
Laufzeit                           1 Jahr

Das Gremium bedankt sich für die interessante Vorstellung und fragt nach. Die App ist freiverfügbar und von jedem herunterladbar, egal in welchem Ort innerhalb Deutschlands.
Fa. Cosmema GmbH arbeitet zudem mit einem privaten Investor zusammen, um die Gefahr aufgekauft zu werden, zu verringern. Ziel ist, dass die Anwendung sehr langfristig besteht.

Preisstabilität für die monatlichen Kosten soll erhalten bleiben. Deshalb soll der Wartungsvertrag für die monatlichen Kosten nur um 5 % erhöhbar sein.
Die Laufzeit des Wartungsvertrages beträgt 1 Jahr (12 Monate).

Die App wird immer individuell anhand der besonderen Gegebenheiten der Gemeinde entwickelt.

Push-Nachrichten werden nur bei Katastrophenschutz oder so wichtigen Themen, die die Verwaltung entscheidet, auf die Nutzerhandys geschickt. Alle anderen Infos werden eingepflegt und sind in einer App konzentriert („digitale Heimat“).
Der Gemeinderat bittet um Bedenkzeit und Zuschicken des Vertrages.

Bürgermeister Hemmelmann dankt Herr Vollnhals für die Vorstellung.

Das Gremium diskutiert zu weiteren Fragen. Geklärt werden sollte, ob Zugriffszahlen dargestellt werden, um die Nutzung der App zu erfahren. Überlegt wird, ob mit den Informationsgebern auch nur Laufzeiten von 12 Monaten bestehen, bzw. wie die Aktualität der Informationen darüber hinaus gesichert werden können. Einzelnachfragen an Hr. Vollhals sind möglich.
Bürgermeister Hemmelmann wird den Gemeinderäten die Emailadresse von Herr Vollnhals weiterleiten, so dass einzelne Rückfragen durch die Gemeinderäte ermöglicht werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. BA 2023001; Hauptstr. 99, Fl. Nr. 165 und Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397, Gemarkung Himmelstadt Gebäudeabbruch und Wohnhausneubau mit Carport, geänderte Planung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Bauherren planen den Abbruch von Gebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99 (Fl. Nr. 165) und Hauptstr. 101 (Fl. Nr. 1397) der Gemarkung Himmelstadt sowie den Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101, Fl. Nr. 1397 der Gemarkung Himmelstadt. Da die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart den Standort des geplanten Wohnhauses gemäß ursprünglicher Planung als nicht genehmigungsfähig bewertet hat, haben die Bauherren nun eine geänderte Planung vorgelegt. Der Standort des Wohnhauses soll nun um 6,00 m Richtung Osten verschoben werden. Ferner soll die Scheune auf dem Grundstück Fl. Nr. 165 nicht teilweise, sondern komplett abgebrochen werden. Die Grundstücke liegen in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl vorgesehen. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch von Gebäuden auf den Grundstücken Hauptstr. 99 und Hauptstr. 101 sowie zum Wohnhausneubau mit Carport auf dem Grundstück Hauptstr. 101 der Gemeinde Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Krautgarten III" Retzbach Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Markt Zellingen hat die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgarten III“ veranlasst, um die Verwirklichung eines neuen Feuerwehrgerätehauses zu ermöglichen. Die erneute Auslegung wurde aus wasserrechtlichen Gründen erforderlich. Die Belange der Gemeinde Himmelstadt sind durch das Vorhaben nicht berührt.

Beschluss

Gegen die Änderung des Bebauungsplanes „Krautgarten III“ des Marktes Zellingen werden keine Einwendungen erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Bebauungsplan "Grundschule Karlburg"; Stadt Karlstadt Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt möchte im Ortsteil Karlburg zur Errichtung einer Grundschule einen Bebauungsplan aufstellen. Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand von Karlburg.
Der Bebauungsplan weist eine Fläche für Gemeinbedarf: „Schule“ aus. 

Durch die vorgesehene Planung werden die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Karlburg“ durch die Stadt Karlstadt werden keine Einwendungen erhoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) - Einziehung eines Teilstücks der Ortsstraße Brückenstraße; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung des Gemeinderats vom 03.11.2022 wurde im TOP 4 zum Sachverhalt folgendes dargelegt:

„Die erforderliche Kindergartenerweiterung (Kinderkrippe) soll in der Brückenstraße möglichst nah am bestehenden Kindergarten erfolgen. Hierzu ist es erforderlich, die Brückenstraße im südlichen Endbereich (Teilfläche Flurnummer 8070/2) zur Überbauung um ca. 37 Meter zu verkürzen. Die Brückenstraße ist dem öffentlichen Verkehr in diesem Bereich als Ortsstraße gewidmet. Liegen überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vor, kann eine Straße oder ein Abschnitt daraus eingezogen werden. Zuvor ist die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.

Durch die räumliche Nähe zum bestehenden Kindergarten ist ein gefahrloser Wechsel zwischen den beiden Gebäuden und die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen auf kurzem Weg und ohne die Gefahren einer Querung der öffentlichen Straße möglich. Zudem können bei dieser Lösung die meisten Parkplätze auf dem Grundstück der Grundschule erhalten werden. Der Zugang zum bestehenden Kindergarten bleibt unverändert bestehen. Der Schulparkplatz und das angrenzende Außenbereichsgrundstück können weiterhin über den ausgebauten Weg Flurnummer 8080/2 angefahren werden. Ein Durchgangsverkehr im öffentlichen Straßen- und Wegenetz kann schon bisher nicht stattfinden. Der Nutzen dieser Maßnahme ist insbesondere im Hinblick auf das Kindeswohl hoch zu bewerten. Demgegenüber steht, dass keinem Grundstück die Erschließung genommen wird und es zu keinen Einschränkungen kommt, die in der Abwägung annähernd gleich zu gewichten sind wie das Kindeswohl. Eine andere Möglichkeit, dieses Ziel mit ebenso wenigen Einschränkungen zu erreichen, besteht nicht. Die Flächen südlich des Kindergartens befinden sich im Außenbereich und im Besitz mehrerer Privateigentümer. Es ist nicht zu erwarten, dass der dort erforderliche Grunderwerb und die Schaffung des Baurechts im zur Verfügung stehenden Zeitrahmen verwirklicht werden kann.“
Anschließend beschloss der Gemeinderat aufgrund des vorstehenden Sachverhalts die Einziehungsabsicht für das vorgenannte Teilstück der Ortsstraße Brückenstraße zum Zeitpunkt der Sperrung und beauftragte die Verwaltung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Einziehungsabsicht. Die Bekanntmachung erfolgte im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Nr. 49/22 vom 09.12.2022. Während der Auslegung vom 12.12.2022 – 13.03.2023 wurden keine gegenstehenden Rechte geltend gemacht und keinerlei andere Einwendungen gegen die Einziehung des Straßenteilstücks erhoben. Am dargelegten Sachverhalt hat sich nichts geändert. Die Gemeinde Himmelstadt ist Eigentümer der Straße und Straßenbaulastträger. Die Einziehung (Art. 8 BayStrWG) des Teilstücks der Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) kann somit durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der geplante Standort für die Kinderkrippe ist im beiliegenden Katasterauszug zur Bauvorlage zu ersehen, die einzuziehende Fläche ist im beiliegenden Lageplan vom 29.11.2022 blau markiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung des südlichen Endabschnitts der Ortsstraße Brückenstraße aufgrund überwiegender Gründe des öffentlichen Wohls. Das einzuziehende Straßenteilstück ist ca. 37 Meter lang. Er  beginnt auf Höhe des  Eingangsbereichs des bestehenden Kindergartens auf Fl.-Nr. 8060 und endet am südlichen Straßenende auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze von Flurnummer 8060. Die Einziehung soll zum Zeitpunkt der Sperrung erfolgen. 

Die Einziehungsverfügung ist Bestandteil des Beschlusses.

Das Bestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Grund für die Geheimhaltung des in nichtöffentlicher Sitzung vom 30.03.2023 unter TOP 10 weggefallen ist. Der Beschluss wird daher nachstehend der Öffentlichkeit bekanntgegeben:

„Sanierung der Toilettenanlage der Mehrzweckhalle; Beratung und Beschlussfassung“
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem Antrag des TSV vom 03. Februar 2023 zu.

Die Gemeinde Himmelstadt gewährt dem TSV einen Zuschuss in Höhe von ca. 54 % der tatsächlichen gesamten Sanierungskosten.

Erläutert wird, dass nachdem die Endsumme noch nicht genau feststeht, noch kein genauer Betrag genannt werden kann.

Abstimmungsergebnis:                9 : 3

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7. Erweiterung Kindergarten, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 7

Sachverhalt

a) Fassade
Vom Kindergartenpersonal gewünscht ist eine Holzfassadenverkleidung. 
Kostenvergleich:          Holzfassade                                   60 €/m² 
 Verputzen                                   60 €/m² 
 Plattenwerkstoff (Rockpaneel)         200 €/m²
Das Gremium erkundigt sich zur Dämmung. Zwischen den Holzständern wird Wärmedämmung mit Holzfaser aufgebracht. Dies ist für alle drei Fassadenvariationen gleich.

Überlegt wird zum Alterungsprozess der Holzverkleidung und den optischen Auswirkungen. Festgestellt wird, dass auch bei Putzfassade nach ca. 25 - 30 Jahren ein Erneuerungsanstrich nötig ist. Für die Holzverkleidung sollte unbehandelte sibirische Lärche verwendet werden. Die Brettstärke steht noch nicht ganz fest. Eventuell sollen auch unterschiedliche Brettstärken verwendet werden. Es handelt sich um ein Nut- und Federsystem.
Herr Amthor befürwortet aufgrund des Wunsches des Kindergartens die Holzfassade.
Wenn die Holzfassade favorisiert wird, sollte dies mit in der Ausschreibung des Zimmermannes angefragt werden.

Das Gremium erkundigt sich, ob Klinkerziegelverblendung eine Alternative wäre. Dies wird aufgrund der hohen Kosten (bis zu 400 €/m²) nicht favorisiert.
Die beiden Gebäude (Kindergarten und Erweiterungsbau) haben so keine Ähnlichkeiten und unterscheiden sich optisch stark.

Der Bauausschuss empfiehlt die Ausführung der Holzfassadeverkleidung.

Abstimmungsergebnis:                5 : 1    (8 : 1)

Die Ausschreibung wird als Holzfassade erfolgen.


b) Fenster
Vorgeschlagen werden Holz-Aluminium-Fenster incl. inneliegender Jalousien für die Verschattung. In den Schlafräumen soll eine zusätzliche Verschattung innen erfolgen. Die Meinung des Fachpersonals soll noch eingeholt werden.

Die Wärmedämmung des Gebäudes ist wegen der Holzbauweise bereits sehr gut. Ein Wärmeeintrag über die Fenster ist aber möglich. Aufgrund der Ausrichtung nach Osten erscheint dies jedoch weniger problematisch. Das Gebäude soll zudem eine Lüftungsanlage erhalten.

Der Ausschuss befürwortet, mit Holz-Alu-Fenster weiter zu planen und wird dies dem Gemeinderat empfehlen.


c) Abhängung der Decken
Die Decken sollen akustisch hoch schallabsorbierend sein. Dies kann erreicht werden mittels Holzwolle-Akustikplatten (Heradesign-Decke) in Windfang, Fluren und den Gruppen- und Schlafräumen. In den untergeordneten Räumen sollte eine sog. Odenwalddecke eingebaut werden (Materiallager, WC´s, Küchen, Intensiv/Büro, Personalraum).
Der Brandschutz bei Heraklit ist vollständig gegeben.
Die Heraklitplatten können auch farblich abgestimmt werden.

Gefragt wird zur Raumhöhe. Diese beträgt 2,75m.

Das Gremium befürwortet den Vorschlag und empfiehlt, wie vorgeschlagen weiter zu verfolgen.
Die bisher genannten Punkte sind entscheidend für das jetzige Ausschreibungspaket.


d) Bodenbelag
Als Bodenbelag wird ein Linoleum-Boden empfohlen. Es wird diskutiert, dies auch im Eingangsbereich zu verwenden, alternativ könnten Fliesen gelegt werden. Das Gremium befürwortet Linoleum.

Vorgeschlagen wird, in den Gruppenräumen Parkett einzubringen.
Das Gremium diskutiert und entscheidet sich auch für die Gruppenräume für verschiedenfarbige Linoleums.


e) Heizungssystem
Vorgesehen sind eine Wärmepumpe und Fußbodenheizung.


f) Wandverkleidung
Vor allem in den Fluren wird vorgeschlagen, bis zu einer Höhe von 1 m eine Wandverkleidung einzubringen. Favorisiert werden Platten mit Beschichtung farblich abgestimmt.

Beschluss 1

a) Fassade
Die Ausführung der der Fassade erfolgt mit Holzfassadeverkleidung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Beschluss 2

b) Fenster
Die Ausführung der Fenster erfolgt mit Holz-Alu-Fenster. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

c) Abhängung der Decken
Die Decken sollen akustisch hoch schallabsorbierend sein. Deshalb werden Holzwolle-Akustikplatten (Heradesign-Decke) in Windfang, Fluren und den Gruppen- und Schlafräumen eingebaut. 
In den untergeordneten Räumen wird eine sog. Odenwalddecke eingebaut (Materiallager, WCs, Küchen, Intensiv/Büro, Personalraum).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

d) Bodenbelag
Als Bodenbelag wird im Eingangsbereich und in den Gruppenräumen (hier verschiedenfarbig) ein Linoleum-Boden eingebaut. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 5

e) Heizungssystem
Als Heizungssystem wird eine Wärmepumpe und eine Fußbodenheizung eingebaut.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 6

f) Wandverkleidung
In den Fluren wird bis zu einer Höhe von 1 m eine Wandverkleidung angebracht. Dies in Form von Platten mit Beschichtung, farblich abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 8

Sachverhalt

a) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Für 32,54 t Quadersteine 40-50 x 40-50 x 40-120 cm zum Einbau als Bachlauf in der Mainstraße legt die Ralph Scheb Tiefbau GmbH am 23.05.2023 eine Rechnung über 7.144,97 €. Sie wurde am 31.05.2023 bezahlt.

b) Reith Forstunternehmen e. K., Am Wehr 1, 87450 Heugrumbach
Für Holzaufarbeitung und –rückung von Industrie-, Stamm- und Nadelholz in den Waldabteilungen „Brandrain“ im Mai 2023 legt das Reith Forstunternehmen e. K. am 26.05.2023 eine Rechnung über 8.618,49 € vor. Sie wurde am 31.05.2023 bezahlt.

Beschluss 1

a) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung über 7.144,97 € für 32,54 t Quadersteine zum Einbau als Bachlauf in der Mainstraße an die Ralph Scheb GmbH und die damit verbundene außerplanmäßige Ausgabe im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Reith Forstunternehmen e. K., Am Wehr 1, 97450 Heugrumbach
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung über 8.618,49 € für die Holzaufarbeitung und –rückung in der Waldabteilung „Brandrain“ im Mai 2023 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 9

Sachverhalt

a) Ortsnetzstärkung, weitere Trafostationen
Mit Vertretern der Bayernwerk AG fand eine Ortseinsicht statt. Besichtigt wurden Standorte für Trafostationen. Zur Stärkung des Ortsnetzes sollen weitere kleinere Stationen errichtet werden, die möglichst genehmigungsfrei sind, damit zusätzliche Einspeisung von PV leichter möglich ist.
Ein Bauantrag für eine Trafostation wird noch vorgelegt, da auch eine größere Station gebaut werden muss (Standort Triebstraße).


b) Anträge zur Parksituation in der Hauptstraße
Von Bürgern sind Anträge zur derzeitigen Parksituation bei der Gemeinde eingegangen. Festgestellt wurde, dass die Parksituation den fließenden Verkehr erschwert. Die Gemeinde hat für diesen Bereich keine eigene Entscheidungsfreiheit und hat die Anträge an die zuständige Behörde im Landratsamt weitergereicht. Die Behörde sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.


c) Löschwassermessung neuer Lebensmittelmarkt an der B27
Im Rahmen des Antragsverfahrens für das Sondernutzungsgebiet Lebensmittelmarkt sind seitens des Landratsamtes neue Auflagen erstellt wurden. Dies betraf u.a. die Vorhaltung von Löschwasser. Deshalb wurde innerorts eine Löschwassermessung durchgeführt, um zu prüfen, ob ein zusätzlicher Löschwasserteich notwendig ist. Festgestellt wurde, dass das Ortsnetz ca. 80 m³ pro Stunde bereitstellen kann. Das offizielle Ergebnis wird noch erwartet. Bei den vom Landratsamt geforderten 96 m³ ist auf zwei Stunden abzustellen. Dies ergibt für eine Stunde 48 m³. Es wird davon ausgegangen, dass das Ortsnetz mit einer Leistung von 80 m³ pro Stunde deshalb ausreichend ist.


d) Quellschüttung Wasserversorgung, 
Es liegen neue Daten der ENERGIE vor. Die Quellschüttung ist durchweg gleichbleibend. Die Wasserversorgung ist damit gesichert.


e) Besprechung mit der Sonneninitiative e.V. zu PV-Anlagen auf gemeindlichen Gebäuden
Herr Konrad von der Sonneninitiative e.V. hat sich in einer Ortseinsicht die Gegebenheiten angeschaut, die derzeit ausgewertet werden. Die Einspeisemöglichkeiten werden geprüft.


f) Radfahrverkehr Pillenberg 
Der Radfahrverkehr in der Pillenbergstraße gegen die Fahrtrichtung wurde vom Bürgermeister genehmigt und freigegeben. Es steht vom Verkehrsrecht nichts entgegen.


g) Verbot offene Feuerstellen
Es wird darüber informiert, dass ein offizielles Verbot von offenen Feuern erlassen wurde.


h) Brücke am Bachlauf wieder benutzbar
Bei der Brücke am Bachlauf musste die komplette Unterkonstruktion gewechselt werden. Die Kosten sind geringer als erwartet und belaufen sich auf 4.900 € incl. Abtransport und Wiederaufbau.


i) Notreparatur am Klosterdach
Firma Weyer hat die Notreparatur des Klosterdaches zum Preis von 1.700 € schnell und unbürokratisch erledigt.


j) Bushalte in der Unteren Ringstraße und Brückenstraße
Im Rahmen mehrerer Veranstaltungen in der Unteren Ringstraße sind große Personenbusse geparkt worden. Es kam zu Meinungsverschiedenheiten mit den Busfahrern. Es besteht zwar kein Zufahrtsverbot von Bussen in die Untere Ringstraße, aber die Durchfahrt des fließenden Verkehrs war dadurch stark behindert. Zufahrten zu Grundstücken waren versperrt. Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer teilt mit, dass sie das Gespräch mit dem Veranstalter gesucht hat. Dieser informierte darüber, dass er regelmäßig die Busfahrer auffordert, auf dem öffentlichen Parkplatz zu parken.


k) Maxl-Bäck schließt Filiale in Himmelstadt zum 16.06.2023
Die Fa. Maxl-Bäck hatte am 31.05.2023 darüber informiert, dass sie ihre Filiale in der Brückenstraße zum 16.06.2023 schließt.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann teilt mit, dass bereits Ersatz gefunden werden konnte. Die Fa. Brandstetter wird ab Samstag, 17.06., und dann ab 01.07. jeden Samstag von 8:00-14:00 Uhr im mobilen Wagen in Himmelstadt vor Ort verkaufen. Ein langzeitlicher Ersatz für den wegfallenden Bäcker an mehreren Öffnungstagen pro Woche steht noch aus. Problematisch ist, dass der Laden, in dem sich die Bäckerfiliale befindet, der Firma Maxl-Bäck gehört. Aus diesem Grunde kann der Laden nicht weitervergeben werden. 


l) Termine

06.07.2023                        Öffentliche Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt
                               Gemeinderat Willi Stamm entschuldigt sich für diesen Termin

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 10

Sachverhalt

a) Parksituation Triebstraße/Mausbergstraße
Festgestellt wird, dass auch hier die Parksituation den fließenden Verkehr behindert. Besonders problematisch sind ein Wohnmobil und mehrere PKW. Es wird gebeten, in diesem Bereich eine gezackte gelbe Linie aufzubringen. Zudem wird gebeten, Fa. RadarWacht zu informieren. Eine Verkehrsüberwachung ist jedoch nur über die Woche von Montag bis Freitag möglich, da die Überwachung nur in diesem Rahmen gebucht ist. Abends und am Wochenende ist vertraglich nicht inbegriffen wegen der Zusatzkosten. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird gebeten, die Zusatzkosten in Erfahrung zu bringen.
Aufgrund des bayerischen Straßen- und Wegerechts soll geklärt werden, wie lange diese Fahrzeuge stehen können. Fahrzeuganhänger können nur 2 Wochen abgestellt bleiben.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird zudem mit den Anwohnern das Gespräch suchen und darauf aufmerksam machen, dass die Pflasterfläche beparkt werden muss.


b) Fußwegschilder Triebstraße 
Informiert wird, dass die Fußwegschilder links in der Triebstraße angebracht sind.


c) AK Altort: Dorfarchitekt Tropp kommt nach Himmelstadt
Der Vorsitzende des AK-Altort, Gemeinderat Wolfgang Kübert, informiert darüber, dass am 30.06. um 13:30 Uhr der Dorfarchitekt Tropp nach Himmelstadt kommt und an der Sitzung des AK Altort teilnimmt. Der Gemeinderat ist eingeladen, ebenfalls an der Sitzung des AK Altort teilzunehmen. Herr Tropp steht beratend für die Satzung Altort zur Verfügung. Evtl. findet noch eine Ortsbegehung statt. Dritter Bürgermeister Andreas Scheb und Gemeinderat Thomas Gerhard werden gesondert informiert. Dritter Bürgermeister Scheb hat seine Teilnahme bereits bestätigt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Sitzungsniederschrift vom 13.04.2023 und 04.05.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 15.06.2023 ö 11

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 13.04.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.06.2023 11:57 Uhr