Datum: 27.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Kostenaufstellung von zwei Modellen; Beratung- und Beschlussfassung
2 Lärmsanierung Deutsche Bahn: Errichtung von Lärmschutzwänden in Himmelstadt Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung
3 Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese" erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB: Abwägung der während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschlussfassung
3.1 TÖB 6 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 09.06.2023
3.2 TÖB 8 Bund Naturschutz Kreisgruppe Main-Spessart, Schreiben vom 25.05.2023
3.3 TÖB 10 DB Netz AG, DB Immobilien, Schreiben vom 23.05.2023
3.4 TÖB 12 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 30.05.2023
3.5 TÖB 15 Kreisbrandrat Florian List, Schreiben vom 08.05.2023
3.6 TÖB 18 Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 30.05.2023
3.7 TÖB 22 Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 26.05.2023
3.8 TÖB 23 Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 26.05.2023
3.9 TÖB 24 Staatliches Bauamt Würzburg, Schreiben vom 17.05.2023
3.10 TÖB a: XXX über Anwalt Taylor Wessing, Düsseldorf, Schreiben vom 30.05.2023
4 Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese": Satzungsbeschluss
5 BA 2023006; Untere Ringstr. 2, Fl. Nr. 5931, Gemarkung Himmelstadt Wohnungserweiterung Beratung und Beschlussfassung
6 Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße; Beratung und Beschlussfassung
7 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
8 Informationen des Ersten Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 15.06.2023; Genehmigung

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1. Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Kostenaufstellung von zwei Modellen; Beratung- und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zu diesem TOP ist Rektorin Tanja Schaub-Gütling anwesend.
Am 24.05.2023 erreichte die Verwaltung eine E-Mail von Frau Tanja Schaub-Gütling, Schulleiterin der Grundschule Himmelstadt.

In dieser E-Mail hat sie der Verwaltung einen Einblick in die tägliche Arbeit mit sozial-emotional betroffenen Schülern gegeben:
Auszug aus der Mail v. 13.06.2023

„Auch an unserer kleinen, beschaulichen Schule häufen sich seit Corona die Anzahl der Kinder mit sozial-emotionalen Problemen, so dass auch das Miteinander der Kinder oft konfliktbehaftet ist. Unser Unterrichtstag sieht oft so aus, dass wir täglich Zeit für die Lösung von Konflikten aufbringen. Die vermeintlich gelösten Probleme tauchen dann am nächsten Tag wieder auf. Wir haben auch schon externe Experten, wie Sozialkompetenztraining der Jugendpflege eingeholt oder sind im ständigen Kontakt mit dem Schulpsychologen. Viele andere Schulen haben mittlerweile einen Ansprechpartner der Jugendsozialarbeit, kurz JAS. Die beiden Zellinger Schulen arbeiten eng mit ihnen zusammen und auch Retzstadt hat eine Person für 3 Stunden in der Woche vor Ort. Es wäre ein großer Wunsch von uns, wenn dies auch für Himmelstadt möglich wäre, denn wir bauen so auf ein friedliches Miteinander unserer Schulfamilie, doch viele Kinder sind so in ihren persönlichen Problemen und denen der Familie verstrickt, dass unsere Möglichkeiten Grenzen erreichen. Für unsere Schule wäre dies sicher noch einmal ein enormer Mehrwert.“

Daraufhin haben Frau Selina Müller von der Verwaltung und auch Frau Tanja Schaub-Gütling Kontakt mit Herrn Christof Reißenweber von „Erleben, Arbeiten und Lernen e.V.“ (kurz EALEV) aufgenommen und ihm jeweils die Sachlage erklärt.

Dieser erklärte, dass EALEV derzeit unteranderem auch bei der Gemeinde Retzstadt mit einem Umfang von 8 Stunden beschäftigt ist und beim Schulverband Zellingen mit einem Umfang von 30 Stunden.

Es gibt zwei mögliche Modelle:
  1. Maßnahme „schulbezogene Jugendarbeit“
hier werden die Kosten rein von der Gemeinde übernommen
Keine Mindeststundenzahl notwendig

  1. Maßnahme „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“
Bezuschussung vom Landkreis möglich, restliche Kosten verbleiben bei der Gemeinde 
Mindeststundenzahl von 20 erforderlich
Einleitung eines Antragsverfahrens inklusive Stellungnahme notwendig durch EALEV, sowie ein Beschluss über die Zustimmung zur Übernahme der unten genannten Restkosten; anschließend kommt das Antragsverfahren in den Jugendhilfeausschuss des Landkreises

Die Gemeinde Retzstadt nimmt derzeit das Modell 1 und der Schulverband Zellingen das Modell 2 in Anspruch.

Am 30.06.2023 hat Herr Reißenweber sich bei Frau Schaub-Gütling mit einer vorläufigen Kostenaufstellung für die Jugendsozialarbeit an der Schule gemeldet.

Kosten:

  1. Maßnahme „schulbezogene Jugendarbeit“
ca. 8.500,00 € pro Jahr – Volle Übernahme der Kosten durch die Gemeinde
Keine staatliche Förderung möglich
8 Stunden (darunter 2 Verwaltungsstunden und 6 effektive Stunden am Kind pro Woche)

  1. Maßnahme „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“
ca. 18.500,00 € pro Jahr – bereits eine Bezuschussung durch den Landkreis schon in Abzug gebracht, d. h. ca. 18.500,00 € verbleiben bei der Gemeinde

Für beide Alternativen hätte Herr Reißenweber bereits eine geeignete und qualifizierte Person an der Hand. 

Stellungnahme der Grundschule im Anhang.

Für die Verwaltungsstunden der Kraft wird noch ein kleiner abschließbarer Schrank im Besprechungszimmer der Grundschule benötigt, sowie ein Zugang zum WLAN, welchen die Grundschule stellen muss.

Der Gemeinderat hat nun Beschluss darüber zu fassen, ob ein oben genanntes Modell an der Grundschule Himmelstadt ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 zum Tragen kommt oder nicht.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt das Modell „Jugendsozialarbeit in der Schule (JAS)“ ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschule Himmelstadt in Betracht zu ziehen und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit EALEV abzuschließen. Die Kosten betragen nach Abzug einer möglichen Förderung noch ca. 18.500,00 €, welche durch die Gemeinde zu tragen sind. Die Antragsstellung der Förderung erfolgt durch EALEV und wird anschließend im Jugendhilfeausschuss eingereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschießt das Modell „Schulbezogene Förderung“ ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschule Himmelstadt in Betracht zu ziehen und beauftragt die Verwaltung, einen Vertrag mit EALEV abzuschließen. Die Kosten in Höhe von 8.500,00 € werden vollständig von der Gemeinde übernommen, da keine staatliche Förderung möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Lärmsanierung Deutsche Bahn: Errichtung von Lärmschutzwänden in Himmelstadt Beteiligung der Gemeinde Himmelstadt als Träger öffentlicher Belange; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Eisenbahnbundesamt hat im vergangenen Jahr das bereits begonnene Planfeststellungsverfahren für die Errichtung von Lärmschutzwänden an der Bahn im Streckenabschnitt Himmelstadt abgebrochen. 

Hintergrund hierfür ist das Investitionsbeschleunigungsgesetz, das am 10.12.2020 in Kraft getreten ist. Nach diesem Gesetz nicht Maßnahme – sofern sie nicht UVP-pflichtig sind – genehmigungsfrei nach § 18 Abs. 1a Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). 
D.h., dass die DB Netz AG nunmehr diese Lärmschutzwände genehmigungsfrei errichten kann. 

Vorgesehen ist die Errichtung einer Lärmschutzwand von km 18,150 bis 19,530 links der Bahn mit einer Länge von 1.380 m an der Strecke 5200 (Würzburg-Aschaffenburg). 

Die durch die DB Netz AG zur Verfügung gestellten Unterlagen, die auch ab dem 10.07.2023 für die Öffentlichkeit ausliegen, sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. 
Da es sich um eine sehr umfangsreiche Unterlagensammlung handelt, sei an dieser Stelle insbesondere auf folgende relevanten Dateien hingewiesen:

    1. – Erläuterungsbericht
3.1      – Lageplan LSW (Streckenabschnitt 18.100-19.000)
10.1        - Schalltechnische Untersuchung
11.1    - LSW Übersicht (Streckenabschnitt 18.100-19.000)

Die Gemeinde Himmelstadt wird hierzu als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zu dem Bauvorhaben abzugeben. 

Beschluss

Mit den vorliegenden Planungen zur Lärmsanierung auf der Strecke 5200 (Würzburg-Aschaffenburg) im Streckenabschnitt km 18,150 bis 19,530, links der Bahn mit einer Länge von 1,380 m besteht Einverständnis. 

Die Gemeinde Himmelstadt stimmt der Maßnahme unter folgenden Ergänzungen zu:
  • Die Anwohner der Ringstraße sind mit zu beteiligen.
  • Eine Bestandsaufnahme der Unteren und Oberen Ringstraße ist durch das Bauamt durchzuführen.
  • Im Bereich des Bahnhofes ist eine durchsichtige Glasfront der Schallschutzwand zu errichten.
  • Eine Informationsveranstaltung für die Anwohner ist unter Beisein der DB Netz AG durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese" erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB: Abwägung der während der Auslegungsfrist eingegangenen Stellungnahmen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Der Gemeinderat Himmelstadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ beschlossen. 
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese " ist die 8. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen.

Die Planunterlagen des Vorentwurfs lagen in der Fassung vom 04.11.2021 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22.11.2021 bis 30.12.2021 in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
In der Zeit vom 25.11.2021 bis 10.01.2022 wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Planunterlagen des Entwurfs lagen in der Fassung vom 21.07.2022 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19.09.2022 bis 21.10.2022 in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Auf Grund von Hinweisen der Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit war der Entwurf des Bebauungsplans fortzuschreiben, so dass eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erforderlich wurde.

Die Planunterlagen des fortgeschriebenen Entwurfs lagen in der Fassung vom 31.03.2023 gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 08.05.2023 bis 30.05.2023 in der Verwaltungsgemein­schaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Parallel wurde die Beteiligung der Behörden gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

A)        Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:

       Am Aufstellungsverfahren wurden folgende Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und sonstige Institutionen mit Schreiben vom 08.05.2023 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt:

1.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
2.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
3.        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg
4.        Bayerisches Landesamt für Umwelt
5.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q - Bauleitplanung
6.        Bayernwerk AG, Netzcenter Marktheidenfeld
7.        Bezirk Unterfranken, Fachberater für Fischerei
8.        Bund Naturschutz, Kreisgruppe Main-Spessart
9.        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
10.        DB Netz AG, Deutsche Bahn AG DB Immobilien KTB
11.        Deutsche Telekom Richtfunk GmbH, Best Mobile (T-BM) - Netzausbau (T-NAB)
12.        Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 14
13.        Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG
14.        Ericsson Service GmbH
15.        Kreisbrandrat Peter Schmidt, c/o Landratsamt Main-Spessart
16.        Kreisheimatpfleger, Herr Georg Büttner
17.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
18.        Landratsamt Main-Spessart 
19.        Markt Zellingen
20.        Markt Thüngen
21.        PLEdoc GmbH
22.        Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
23.        Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart
24.        Staatliches Bauamt Würzburg
25.        Stadt Karlstadt
26.        Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
27.        Tennet TSO GmbH
28.        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Koordinationsanfragen

Keine Äußerung innerhalb der gesetzten Frist (30.05.2023):

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt und machten von ihrem Recht, sich zur Planung zu äußern, keinen Gebrauch, sodass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:

3.        Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Würzburg
5.        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Referat B Q - Bauleitplanung
14.        Ericsson Service GmbH
16.        Kreisheimatpfleger, Herr Georg Büttner
17.        Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V.
19.        Markt Zellingen
20.        Markt Thüngen
25.        Stadt Karlstadt
26.        Telefonica Germany GmbH & Co. OHG


Keine Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden benachrichtigt und äußerten sich einverstanden mit der Planung bzw. nahmen die Planung ohne Anregungen und Hinweise zur Kenntnis, so dass davon ausgegangen werden kann, dass wahrzunehmende öffentliche Belange der jeweiligen Institution nicht berührt werden:

1.        Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken
2.        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
4.        Bayerisches Landesamt für Umwelt
7.        Bezirk Unterfranken, Fachberater für Fischerei
9.        Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
11.        Deutsche Telekom Richtfunk GmbH, Best Mobile (T-BM) - Netzausbau (T-NAB)
13.        Energieversorgung Lohr-Karlstadt u. Umgebung GmbH & Co. KG
21.        PLEdoc GmbH
27.        Tennet TSO GmbH
28.        Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Koordinationsanfragen


Anregungen und Hinweise:

Folgende Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben Anregungen und Hinweise vorgebracht:

6.        Bayernwerk AG, Netzcenter Marktheidenfeld
8.        Bund Naturschutz, Kreisgruppe Main-Spessart
10.        DB Netz AG, Deutsche Bahn AG DB Immobilien KTB
12.        Deutsche Telekom Technik GmbH, T NL Süd, PTI 14
15.        Kreisbrandrat Peter Schmidt, c/o Landratsamt Main-Spessart (siehe Stellungnahme LRA)
18.        Landratsamt Main-Spessart
22.        Regierung von Unterfranken, Höhere Landesplanungsbehörde
23.        Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart
24.        Staatliches Bauamt Würzburg

a:        Penny Markt über Anwalt Taylor Wessing, Düsseldorf

Über die vorstehend genannten Anregungen und Hinweise wird im Folgenden einzeln beraten und abgestimmt. 

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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3.1. TÖB 6 Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom 09.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Vielen Dank für die erneute Beteiligung an der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“. 
Die Festsetzungen der Begründung in der Fassung vom 31. März 2023 wurden ergänzt. Diese haben keinen Einfluss auf unsere bereits abgegebenen Stellungnahmen vom 03. Dezember 2021 und vom 28. September 2022, welche weiterhin Gültigkeit besitzen und ein Teil dieser erneuten Stellungnahme sind. 
Auf den ausgewiesenen Ausgleichsfläche A1 und A2 mit der Flurnummer 8375 (Gmk. Himmelstadt) befinden sich derzeit keine Versorgungsleistungen (Strom/ GAS/ Datenleitungen) unseres Unternehmens. 
Gegen die zuletzt am 31. März 2023 geänderte Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen unsererseits keine Einwände, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
Bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die auch gegenüber Dritten bei Nichtbeachtung der notwendigen Sicherheitsbedingungen entstehen, übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH keine Haftung.

Beteiligen Sie uns auch weiterhin an der Aufstellung bzw. an Änderungen von Flächennutzungs-, Bebauungs- und Grünordnungsplänen, da sich besonders im Ausübungsbereich unserer Versorgungsleitungen Einschränkungen bezüglich der Bepflanzbarkeit ergeben können. 
Auf das Beifügen von bereits vorliegenden Sicherheits- und Merkblättern haben wir verzichtet.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat hat sich bereits mit den Stellungnahmen vom 03.12.2021 sowie 28.09.2022 intensiv auseinandergesetzt und diese abgewogen.
Die Abwägungsergebnisse wurden der Bayernwerk Netz GmbH zur Kenntnis gegeben und werden vollumfänglich aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. TÖB 8 Bund Naturschutz Kreisgruppe Main-Spessart, Schreiben vom 25.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Es bestehen aus unserer Sicht keine Einwände, aber bei den Ausgleichsmaßnahmen könnte man sich den Heckenstreifen mehrreihig (hier nur zweireihig angedacht) vorstellen. Und ein Feuchtbiotop mit Wassereinspeisung über die Dachflächen wäre grundsätzlich wünschenswert. 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Als Entwicklungsziel für die Maßnahmenfläche Flurnummer 8375 wurde in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde Halbtrockenrasen und Extensivacker mit artenreicher Segetalflora vereinbart. Damit kommt die Gemeinde den Ausgleichserfordernissen funktional und innerhalb des vom Eingriff betroffenen Naturraums fachgerecht nach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.3. TÖB 10 DB Netz AG, DB Immobilien, Schreiben vom 23.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Die DB AG, DB Immobilien und ihrer Konzernunternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zum o. g. Verfahren:

Die Stellungnahmen mit unserem Aktenzeichen: TOEB-BY-22-141896 vom 20.09.2022 sind weiter zu beachten und einzuhalten.

Bei der weiteren Plangenehmigung und vor Durchführung einzelner Maßnahmen ist jeweils die Stellungnahme der Deutschen Bahn Immobilien, Region Süd, Kompetenzteam Baurecht, ktb.muenchen@deutschebahn.com einzuholen.
Wir bitten Sie, uns an dem weiteren Verfahren zu beteiligen und uns zu gegebener Zeit den Satzungsbeschluss zu übersenden.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt Auswirkungen auf den Bahnbetrieb ergeben, so behält sich die DB AG weitere Auflagen und Bedingungen vor.

Für Fragen zu diesem Verfahren, die Belange der Deutschen Bahn AG betreffend, bitten wir Sie, sich an den Mitarbeiter des Kompetenzteams Baurecht, Frau Kiefer, zu wenden.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat sich bereits intensiv mit der Stellungnahme vom 20.09.2022 auseinandergesetzt und diese abgewogen.
Entsprechende Ergänzungen auf dem Bebauungsplan wurden bereits vorgenommen.
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG wurde auch dem Investor und zukünftigem Bauherrn im Geltungsbereich zur Kenntnis gegeben.
Aufgrund des Abstandes des Projektareals zu den Gleisanlagen der Deutschen Bahn AG sind keine Beeinträchtigungen des Bahnverkehrs und der infrastrukturellen Belange der Bahn zu erwarten. Dies gilt sowohl während der Bauarbeiten als auch während des Betriebs der Einzelhandelsnutzung.
Die der Deutschen Bahn AG–Immobilien bereits zur Kenntnis gegebene Abwägung der Stellungnahme vom 20.09.2022 wird vollumfänglich aufrechterhalten. 
Ob und inwieweit die Deutsche Bahn AG–Immobilien bei weiteren Plangenehmigungen oder vor Durchführung einzelner Baumaßnahmen beteiligt wird, regelt sich nach den rechtlichen Vorgaben und wird nicht innerhalb des Bebauungsplans festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.4. TÖB 12 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 30.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. 

Zum Bebauungsplan nehmen wir wie folgt Stellung: 
Mit Schreiben vom 20.09.2022 haben wir bereits zum Bebauungsplan „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ Stellung genommen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 20.09.2022 wurde durch den Gemeinderat bereits abgewogen. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wurde über das Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt. Der Abwägungsbeschluss wird vollumfänglich aufrechterhalten

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.5. TÖB 15 Kreisbrandrat Florian List, Schreiben vom 08.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Ich verweise auf meine Stellungnahme vom 14.10.2022.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Stellungnahme vom 14.10.2022 wurde durch den Gemeinderat bereits abgewogen. Der Kreisbrandrat wurde über das Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt. Der Abwägungsbeschluss wird vollumfänglich aufrechterhalten.
Weitergehende Festlegungen zum Thema Brandschutz sind zudem Bestandteil des derzeit anhängigen Baugenehmigungs-verfahrens. Entsprechend hierin formulierte Auflagen sind durch den Bauherrn umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3.6. TÖB 18 Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 30.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Das Landratsamt nimmt zu der vorgelegten Planung (Stand 31.03.2023) wie folgt Stellung:

Bauleitplanung: 
Planzeichnung:

11. Weitere Festsetzungen

11.2 Ausschluss des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben.
Der Ausschluss der Anwendbarkeit des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben nach Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBO sollte in Begründung und Umweltbericht (S.15, 7.1) kurz thematisiert werden.

Beispiel:
Zur Gewährleistung, dass verhaltensbezogene (v. a. immissionsschutztechnische) Auflagen in einem nachfolgenden Einzelbaugenehmigungsverfahren fixiert werden können, macht die Gemeinde von ihrem Recht Gebrauch, das Genehmigungs­freistellungsverfahren gem. Art. 58 Abs. 1 Satz 2 BayBO für handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben auszuschließen.

Naturschutz: 
Die vorliegende naturschutzfachliche Stellungnahme wird auf Grundlage folgender Planunterlagen erstellt:
  • Bebauungsplan zum „Sondergebiet (SO) großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ vom 31.03.20232 
  • Begründung zum „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ vom 31.03.2023 
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zum „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ vom Juli 2022. 

Die untere Naturschutzbehörde hat zu dem Vorhaben schon im Januar und Oktober 2022 Stellung genommen. Seitdem wurde die Ausgleichsfläche nochmal geändert. Aus Sicht des Naturschutzes besteht Einverständnis der vorabgestimmten Berücksichtigung der Eingriffsregelung.

Hinsichtlich des Artenschutzes sind noch folgende Punkte zu beachten:
Artenschutz: 
• Es sind auf der öffentlichen Grünfläche mindestens 5 Kleinsthabitate für die Zauneidechse zu schaffen.
• Ziffer 6 BLP: Im Zuge der ökologischen Baubegleitung ist ein Bericht zu erstellen, welcher zeitnah der unteren   Naturschutzbehörde vorgelegt wird.

Brandschutzdienststelle
Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf die Belange des abwehrenden Brandschutzes. Sie dient dazu, den evtl. notwendigen Einsatz der Feuerwehr vorzubereiten und seine Wirksamkeit möglichst erfolgreich zumachen.

Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr:
Die Zufahrten zu den Schutzobjekten müssen für Feuerwehrfahrzeuge mit einer Achslast von 10 t sichergestellt sein. Die Zufahrtswege müssen mit Fahrzeugen die eine Länge von 10 m, eine Breite von 2,5 m und einen Wendekreisdurchmesser von 18,5 m besitzen, befahren werden
können.
Werden Stichstraßen oder -wege mit mehr als 50 m Länge angelegt, ist an deren Ende ein Wendeplatz anzulegen. Der anzunehmende Wendekreisdurchmesser beträgt 18,5 m. Bei nur einspurig befahrbaren Straßen sind in Abständen von ca. 100 m Ausweichstellen anzulegen.

Löschwasserversorgung:
Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist sicher zu stellen.
- Die erforderliche Löschwassermenge gemäß DVGW- W405 muss zur Verfügung stehen.
- Die Wasserversorgung ist gemäß den Richtlinien des DVGW auszuführen.
Nach der Tabelle 1 des Merkblattes DVGW W405 ist der Löschwasserbedarf bei Kern- und Gewerbegebieten mit 96 m³/h angegeben. Diese Löschwassermenge ist einzuhalten.

Ist die Löschwasserversorgung aus dem Hydrantennetz unzureichend, so ist durch andere Maßnahmen die Löschwasserversorgung sicherzustellen, z. B. Löschwasserzisternen oder Löschwasserteiche. Die Entnahmestellen müssen sich außerhalb des Trümmerschattens der Gebäude befinden. Die DIN 14 230 für Unterirdische Löschwasserbehälter sind zu beachten.
Bei den Ansaugstutzen ist die DIN 14 319 zu beachten.

Bei der Auswahl der Hydranten soll ein Verhältnis von ca. 2/3 Unterflurhydranten zu 1/3 Überflurhydranten eingehalten werden.

Angriffs und Rettungswege:
Aus Aufenthaltsräumen von nicht zu ebener Erde liegenden Geschossen muss die Rettung von Personen über zwei voneinander unabhängigen Rettungswegen gewährleistet sein (Art. 31 BayBO). Bei baulichen Anlagen ohne besondere Art und Nutzung und einer Bauhöhe unterhalb
der Hochhausgrenze kann der zweite Rettungsweg auch über Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden, wenn die Feuerwehr über das erforderliche Rettungsgerät (z.B. Drehleiter usw.) verfügt.

Hinweis Photovoltaik:
Bei Installation von PVA muß eine wirksame Einrichtung zur Freischaltung für DC-Leitungen (z.B. Feuerwehrschalter) eingebaut werden. Eine Kennzeichnung (Gebäude, Leitungen, Sicherungskasten, etc.) ist anzubringen. Die Anwendungsregel “Maßnahmen für den DC-Bereich
einer Photovoltaikanlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung (VDE-AR-E2100-712) ist zu beachten.

Wasserrecht und Bodenschutzrecht
Die Stellungnahme wurde am 05.06.2023 nachgereicht.

Zur geplanten Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes hatten wir bereits mit Schreiben vom 03.01.2022 und 05.10.2022 Stellung genommen. Diese haben weiterhin Gültigkeit. Ob die Versickerungsfähigkeit des Bodens gegeben ist wurde noch immer nicht geklärt. 
Sowohl die Versickerung von Niederschlagswasser als auch dessen Einleitung in ein oberirdisches Gewässer stellen Gewässerbenutzungen dar, die der wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen (§§ 8, 9 und 12 WHG i.V.m. Art. 15 BayWG). Diese ist beim Landratsamt Main-Spessart zu beantragen.

Kreisstraßenverwaltung
Von Seiten der Kreisstraßenverwaltung gibt es zum aktuellen Planstand vom 31.03.2023 keine Einwände. Bei Planungsänderungen bitten wir um erneute Beteiligung.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu Planzeichnung:
Der Ausschluss des Genehmigungsfreistellungsverfahrens für handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben wird redaktionell in der Begründung und im Umweltbericht thematisiert.

Zu Naturschutz:
Im Rahmen der Begehungen wurden keine Zauneidechsen innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen. Zauneidechsen konnten nur angrenzend an den geplanten Geltungsbereich des Bebauungsplans erfasst werden, d. h. außerhalb der vom Planungsvorhaben betroffenen Fläche (vgl. saP, Juni 2023).
Nachdem der Geltungsbereich selbst aufgrund der aktuellen Nutzungsstruktur kein Habitatpotential darstellt und Fortpflanzungs- und Ruhestätte nicht vom Planungsvorhaben betroffen sind und eine Nutzung (vor allem in den Randbereichen zu den Straßenböschungen) nur zur Nahrungssuche angenommen werden kann, besteht keine artenschutzrechtliche Verpflichtung für CEF-Maßnahmen. 
Zur Vermeidung von Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 - 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG während der Bauphase werden vorsorglich 2 Kleinsthabitate (Totholz- und Steinhaufen) zur Lebensraumoptimierung und zur Strukturanreicherung für die Zauneidechse angelegt.
Die verpflichtende Dokumentation ist im Bebauungsplan geregelt. Eine ökologische Baubegleitung wird beauftragt.

Zu Brandschutzdienststelle:
Die Stellungnahme vom 14.10.2022 wurde durch den Gemeinderat bereits abgewogen. Der Kreisbrandrat wurde über das Abwägungsergebnis in Kenntnis gesetzt. Der Abwägungsbeschluss wird vollumfänglich aufrechterhalten.
Weitergehende Festlegungen zum Thema Brandschutz sind zudem Bestandteil des derzeit anhängigen Baugenehmigungs-verfahrens. Entsprechend hierin formulierte Auflagen sind durch den Bauherrn umzusetzen. 

Zu Wasserrecht und Bodenschutz:
Die abschließende Regelung der Regenwasserbewirtschaftung in Form von Versickerung bzw. Regenrückhaltung und gedrosselter Einleitung in einen Vorfluter werden unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und technischen Regeln im Rahmen der Erschließungsplanung projektiert. 
Entsprechende erforderliche Genehmigungen werden bei den zuständigen Behörden beantragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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3.7. TÖB 22 Regierung von Unterfranken, Schreiben vom 26.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Die Regierung von Unterfranken als höhere Landesplanungsbehörde hat in ihrer Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf zuletzt mit Schreiben vom 13.10.2022 Stellung genommen.
Es wurde festgestellt, dass die Planung den Erfordernissen der Raumordnung entspricht, wenn bis zur Eröffnung des Lebensmittelmarktes auch die fußläufige Erreichbarkeit über einen Geh- und ggf. auch Radweg von Himmelstadt her gewährleistet ist. Darüber hinaus wurden Einwände aus landesplanerischer Sicht nicht erhoben.

Die Planunterlagen wurden nochmals geändert. U.a. wurde in den textlichen Festsetzungen aufgenommen, dass die Einzelhandelsnutzung erst dann aufgenommen werden darf, wenn die fußläufige Anbindung des Sondergebietes an das Gehwegnetz der Gemeinde Himmelstadt baulich realisiert wurde. Diese Festsetzung entspricht der landesplanerischen Forderung und ist daher zu begrüßen. 
Die Standorte der externen Ausgleichsflächen haben wir überprüft. Entgegenstehende raumordnerische Belange haben sich dabei nicht ergeben. 
Insgesamt werden zum vorliegenden Entwurf aus landesplanerischer Sicht keine Einwände erhoben.

Diese Stellungnahme ergeht ausschließlich aus der Sicht der Raumordnung und Landesplanung. Eine Prüfung und Würdigung sonstiger öffentlicher Belange ist damit nicht verbunden. 

Bitte lassen Sie uns nach Abschluss des Verfahrens die rechtskräftige Fassung des Bebauungsplans mit Begründung auf digitalem Wege (Art. 30 BayLplG) an die E-Mail-Adresse poststelle@reg-ufr.bayern.de zukommen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.8. TÖB 23 Regionaler Planungsverband, c/o Landratsamt Main-Spessart, Schreiben vom 26.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Würzburg hat in seiner Eigenschaft als Träger öffentlicher Belange zu dem genannten Bauleitplanentwurf zuletzt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 11.10.2022 Stellung genommen und keine Einwendungen erhoben. 

Die Planunterlagen wurden zwischenzeitlich erneut geändert. Die Prüfung hat ergeben, dass aus regionalplanerischer Sicht weiterhin keine Einwände erhoben werden. 

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.9. TÖB 24 Staatliches Bauamt Würzburg, Schreiben vom 17.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Mit den Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 21.07.22 besteht von Seiten des Staatlichen Bauamts Einverständnis.

Im Übrigen verweisen wir auf unsere im laufenden Verfahren bereits abgegebenen Stellungnahmen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat sich bereits intensiv mit der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Würzburg auseinandergesetzt und diese abgewogen. Das Staatliche Bauamt wurde über die Abwägungsergebnisse informiert. Diese werden vollumfänglich aufrechterhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.10. TÖB a: XXX über Anwalt Taylor Wessing, Düsseldorf, Schreiben vom 30.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.1
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.2
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.3
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.4
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.5
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.6
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.7
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.8
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.9
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 3.10

Sachverhalt

Bekanntlich vertreten wir die rechtlichen Interessen XXXXXX. Unsere Bevollmächtigung versichern wir anwaltlich.
Gerne nehmen wir erneut die Gelegenheit wahr, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs 2 BauGB zu dem fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans ,,Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese" (im Folgenden ,,Bebauungsplan") Stellung zu nehmen.

Hierzu führen wir im Einzelnen aus:

I.

Auch bezüglich der erneuten Auslegung bestehen Zweifel an der formellen Rechtmäßigkeit. lnsoweit sind Teile der Unterlagen, die ausweislich der Bekanntmachung verfügbar sein sollen, nicht unter dem angegebenen Link abrufbar. Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen, namentlich der fortgeschriebene Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese", die Begründung zum Bebauungsplan sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen waren am 08.05.2023 auf der in der Bekanntmachung genannten lnternetadresse www.himmelstadt.de nicht abrufbar (s. hierzu den Screenshot der angegebenen lnternetseite vom 08.05.2023, Anlage TW 1). Erst am darauffolgenden Tag, dem 09.05.2023 waren die genannten Unterlagen auf der genannten lnternetadresse abrufbar (s. hiezu den Screenshot der angegebenen lnternetadresse vom 09.05.2023, Anlage TW 2). Demnach waren die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen nicht für die gesamte Dauer der öffentlichen Auslegung und der zugleich laufenden Frist zur Stellungnahme auf der in der Bekanntmachung angegebenen lnternetadresse abrufbar. Dies sieht § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB allerdings ausdrücklich vor.

II.

ln materieller Hinsicht erhalten wir unsere Zweifel an der Konformität des Bebauungsplans im Hinblick auf das Ziel 5.3.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 (LEP) aufrecht. Der Verstoß gegen die Ziele der Raumordnung wird nicht durch die Aufnahme des Hinweises, dass die Einzelhandelsnutzung erst aufgenommen werden darf, wenn die fußläufige Anbindung des Sondergebiets baulich realisiert wurde, ausgeräumt. 
Denn insofern ist es erforderlich, dass der Bebauungsplan bereits zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sein muss - und nicht erst bei Aufnahme der beabsichtigten Nutzung.
Sofern die Plangeberin beabsichtigt, die Zulässigkeit der Anlage im Sinne einer aufschiebenden Bedingung von der Herstellung des Fußwegs abhängig zu machen, (vgl. § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB), wurde eine solche Festsetzung erkennbar nicht getroffen. lm Übrigen müsste eine solche Bedingung auch hinreichend bestimmt sein. Der einfache Hinweis, dass “die fußläufige Anbindung des Sondergebiets baulich realisiert” sein muss, reicht hierfür nicht aus. Es bleibt völlig offen, von wo die Verbindung hergestellt werden muss und in welcher Qualität. So dürfte ein Fußweg, der erkennbar nicht den rechtlichen Normen genügt, nicht ausreichend sein. Hiernach empfiehlt es eine Festsetzung zu wählen, die der Formulierung der Begründung entspricht. Hier heißt es, dass “gemeinsam mit dem Staatlichen Bauamt Würzburg als Straßenbaulastträger für die Bundesstraße B 27 und dem Landkreis Main-Spessart als Straßenbaulastträger für die Kreisstraße MSP 8 die Anordnung eines begleitenden Geh- und Radweges auf der westlichen Seite der MSP 8 von der Bundesstraße B 27 bis zum OPNV-Anschluss am Bahnhof Himmelstadt errichtet" wird.

III.

Abschließend bitten wir als Planbetroffene die Verwaltungsgemeinschaft als untere Bauaufsichtsbehörde um Mitteilung, sofern eine Baugenehmigung für den durch den Bebauungsplan ermöglichten Lebensmittelmarkt erteilt wird.

Die Anlagen zu diesem Schreiben wurden nicht in die Abwägung übernommen.

Beschluss

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Zu I.
Ausweislich des Protokolls der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen standen die Unterlagen am 08.05.2023 vollumfänglich auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen zur Verfügung. Diese Internetadresse war Bestandteil der Bekanntmachung vom 28.04.2023 und wurde hier explizit angegeben. Somit wurden die Vorgaben des § 4a BauGB Abs. 4 Rechnung erfüllt, da die Unterlagen form- und fristgerecht im Internet eingestellt wurden.
Auf der Internetseite der Gemeinde Himmelstadt wurden die Unterlagen erst am Abend des 08.05.2023 vollumfänglich eingestellt. Durch die fristgerechte Bereitstellung auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und dem nur minimalen Verzug der Bereitstellung auf der gemeindlichen Internetseite ist die effektive Öffentlichkeitsbeteiligung nicht beeinträchtigt worden
Die formellen Belange wurden somit form- und fristgerecht erfüllt. 

Zu II.
Die fußläufige Anbindung des geplanten Lebensmittelmarkts wurde im Rahmen des Bauleitverfahrens intensiv mit allen relevanten Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Bedenken oder Anregungen wurden in diesem Zusammenhang nicht vorgetragen. Die Einhaltung des Zieles 5.3.2 des Landesentwicklungsprogramms Bayern 2013 (LEP) wird durch die Regierung von Unterfranken bestätigt. Die entsprechenden Festsetzungen wurden entsprechend mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. 
Der Fußweg verläuft entlang der Kreisstraße MSP 8 „Brückenstraße“ und wir den Standort des Lebensmittelmarktes auf kurzem Weg mit dem Bahnhof Himmelstadt sowie der Wohnbebauung verbinden. Da es sich um ein Verkehrsprojekt in enger Abstimmung mit dem Landratsamt Main-Spessart und dem Staatlichen Bauamt Würzburg sowie der Gemeinde Himmelstadt handelt, ist eine vorschriftkonforme und verkehrssichere Wegeführung und -gestaltung sichergestellt.
Im Bauleitverfahren ist es zudem ausreichend, wenn gesichert davon ausgegangen werden kann, dass die Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung im Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme gegeben ist.

Zu III.
Die Gemeinde Himmelstadt wird das Landratsamt Main-Spessart als Genehmigungsbehörde über den Mitteilungswunsch informieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4.  Bebauungsplan "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese": Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden abgewogen. 
Die Abwägung hat keine erneute Auslegung bzw. Änderung der Planunterlagen zur Folge, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.  

Die redaktionellen Änderungen wurden bereits in die dem Gremium heute zur Beschlussfassung vorliegenden Bebauungsplanunterlagen (Stand 27.07.2023) eingearbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom fortgeschriebenen Entwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet großflächiger Einzelhandel Rote Wiese“ mit Begründung und Umweltbericht vom 31.03.2023, redaktionell geändert am 27.07.2023, und beschließt diesen nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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5. BA 2023006; Untere Ringstr. 2, Fl. Nr. 5931, Gemarkung Himmelstadt Wohnungserweiterung Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö 5

Sachverhalt

Der Bauherr plant eine Wohnungserweiterung auf dem Grundstück Untere Ringstr. 2, Fl. Nr. 5931 der Gemarkung Himmelstadt. Der bestehende Balkon im Obergeschoss des Wohnhauses soll zum Wintergarten umgebaut werden. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Wohnungserweiterung auf dem Grundstück Untere Ringstr. 2 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstücke Fl.Nr. 1227 und 1226 der Gemarkung Himmelstadt sollen mit einem sog. „Tiny-House“ bebaut werden. 
Eine entsprechende Bauvoranfrage des Bauherrn wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2021 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt. 

Auszug aus dem Protokoll vom 01.07.2021: 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt wird zu den Fragestellungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO unter der Maßgabe erteilt, dass die noch fehlende Wasserversorgung sichergestellt wird, der Stellplatzbedarf (1 Stellplatz) gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung erfüllt wird und die abstandsflächenrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Zwischenzeitlich konnte mit dem zuständigen Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es handelt sich um ein sog. verfahrensfreies Bauvorhaben, für welches der Bauwerber gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO keinen Bauantrag benötigt. 
Für eine Wohnnutzung des Hauses ist jedoch eine ordnungsgemäße Erschließung erforderlich.
Das heißt, dass neben der wegemäßigen Erschließung auch die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen benutzbar sein müssen. 
Das Grundstück Fl.Nr. 1226 ist wegemäßig von der Mainstraße erschlossen, es liegt in ausreichender Breite an der Verkehrsanlage an. 
Die Entwässerung des Tiny-House kann mittels Anschluss an die bestehende gemeindliche Entwässerungsanlage (Mischwasserkanal), die in der Mainstraße vorhanden ist, angeschlossen werden. 
Die Erschließung des Grundstücks mit Trinkwasser ist jedoch derzeit nicht möglich, da in der Mainstraße bisher keine öffentliche Wasserleitung verlegt ist. Eine entsprechende Leitungsverlegung für einen Ringschluss der Wasserleitung an das Ortsnetz ist derzeit nicht vorgesehen. 
Der Bauwerber hat bereits mehrfach in der Verwaltung vorgesprochen und erklärt, dass er die erforderliche Trinkwasserleitung für sein Bauvorhaben auf eigene Kosten vom Anschlusspunkt „Pumpstation“ bis zu seinem Anwesen verlegen lassen wird. 

Für eine derartige private Leitungsverlegung ist gemäß der geltenden Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Himmelstadt der Abschluss einer entsprechenden Sondervereinbarung erforderlich. 

Der Entwurf einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 1226 liegt dieser Beschlussvorlage bei. 

Ausgehend von der Zustimmung des Gemeinderates zum Abschluss dieser Sondervereinbarung sind nach heutigem Stand für die rechtmäßige Errichtung und Benutzung des Tiny-House durch den Bauwerber noch folgende Dinge zu klären bzw. nachzuweisen: 

  • Wasserrechtliche Erlaubnis nach § 78 WHG (Vorhaben liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet)

  • Nachweis zur Einhaltung des erforderlichen Grenzabstands zum Nachbargrundstück (3 m) oder alternativ Abstandsflächenübernahme des Nachbargrundstücks

Der erforderliche Stellplatz für das Bauvorhaben kann auf dem Grundstück Fl.Nr. 1227 nachgewiesen werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, den Antrag zurückzustellen und erst weiterzuverfolgen, wenn alle rechtlichen Vorgaben erfüllt sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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7. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö 7

Sachverhalt

a) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Für Tiefbau- und Fundamentarbeiten für die beiden neuen Spielgeräte auf dem Spielplatz Mainstraße im Juni 2023 legt die Ralph Scheb Tiefbau GmbHam 13.06.2023 eine Rechnung über 11.591,36 € vor. Sie wurde am 20.06.2023 bezahlt.

b) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt
Für die Betriebsleitung und –ausführung 2023 auf rund 290 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Entgeltrechnung vom 03.07.2023 über 17.101,49 € vor. 
Das Entgelt wurde zuletzt aktualisiert zum 01.07.2015, ist seitdem stabil und wurde zum 25.07.2023 bezahlt.

Beschluss 1

a) Ralph Scheb Tiefbau GmbH, Daimlerstraße 33 A, 97267 Himmelstadt
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Ralph Scheb Tiefbau GmbH vom 13.06.2023 über 11.591,36 € für nötige Tiefbau- und Fundamentarbeiten am Spielplatz Mainstraße und die damit verbundene überplanmäßige Ausgabe von 15.450 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ringstraße 51, 97753 Karlstadt
Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 03.07.2023 über 17.101,49 € als Entgelt für die Betriebsleitung und –ausführung 2023 im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö 8

Sachverhalt

a) Befahrung der Ortsstraßen durch die Feuerwehr
Bei der Rundfahrt am 16. 06. der Feuerwehr durch enge Ortsstraßen hat sich gezeigt, dass es im Ortsgebiet mehrere brisante Engstellen gibt.


b) Ergebnis Leitungsmessung Löschwasserversorgung
Die Leitungsmessung zur Klärung der Löschwasserversorgung pro Stunde ergab eine Fördermenge von 77,53 m³/h.


c) Verbandsversammlung Regionaler Planungsverband
Thema der Verbandsversammlung waren u.a. die Vorranggebiete für Windkraft. Die Wunschgröße der Vorranggebiete beträgt 40 ha aufwärts. Eine grenzüberschreitende Flächenausweisung wird positiv gesehen. In den nächsten 5 - 7 Jahren soll ein Flächenpooling erfolgen.


d) Kommandantendienstbesprechung in Zellingen
Am 02.07. fand in Zellingen die Kommandantendienstbesprechung statt. Zweite Bürgermeisterin Marie-Luise Schäfer hat für die Gemeinde Himmelstadt teilgenommen.


e) 100-jähriger Geburtstag Emma Hemmelmann
Berichtet wird vom 100-jährigen Geburtstagsjubiläum der Himmelstadterin Emma Hemmelmann am 13.07.2023. Auch die Main-Post berichtete über das Ereignis.


f) Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr
Am 15.07.2023 fand der Tag der offenen Tür statt. Dabei wurden u.a. vier weitere Jugendleistungsprüfungen abgelegt.


g) Pflegemaßnahmen Tiefer Brunnen
Über die aktuellen Pflegemaßnahmen am Tiefen Brunnen durch den AK Tourismus wird informiert.


h) Baugenehmigung für die Erweiterung des Kindergartens eingetroffen
Die Baugenehmigung für die Erweiterung des Kindergartens ist am 20.07.2023 in der Gemeinde eingegangen. Mit dem Baubeginn wird ab September 2023 gerechnet.

i) Letzter Schultag Mittelschule Zellingen
Informiert wird über die diesjährigen Schulabgänger. Darunter haben 4 Schüler besser als Note 2 abgeschlossen. Zweitbester des Jahrgangs wurde Jakob Theiß mit einem Schnitt von 1,6.


j) Verleihung des bayerischen Verdienstordens und der Denkmalschutzmedaille
Zwei Himmelstadter Bürger sind für ihre Verdienste von der bayerischen Landesregierung in München geehrt worden. 
Frau Rosemarie Schotte erhielt den bayerischen Verdienstorden. Herr Gerhard Hilpert bekam die Denkmalschutzmedaille überreicht.


k) Teilabnahme Friedhof
Am 20.07.2023 erfolgte eine Teilabnahme bereits fertiggestellter Bauabschnitte im Friedhof. Die Endabnahme wird im August kommen. Der Gemeinderat war zur Ortseinsicht vor Ort gewesen. Informiert wird zudem, dass die Bepflanzung erst vor Allerheiligen geplant ist. Auch die offizielle Übergabe soll zu diesem Zeitpunkt erfolgen.


l) Übergabe Spielplatz Mainstraße
Am Freitag 22.07.2023 fand die feierliche Übergabe des Spielplatzes Mainstraße statt. Bürgermeister Herbert Hemmelmann bedankt sich bei den Gemeinderäten Felicitas Sattel, Wolfgang Kübert und Michael Radke für die Unterstützung der Veranstaltung.


m) Sperrung Klosterweg
Informiert wird darüber, dass der Klosterweg ab Freitag 28.07.2023 für sechs Wochen gesperrt wird. Der Antrag zur verkehrsrechtlichen Sperrung für die Maßnahme kam erst am Vortag bei der Gemeinde per Mail ein. Der Ringanker soll erneuert werden.
Dies hat Auswirkungen auf das Weinfest in der kommenden Woche. Die Zufahrt zum Parkplatz über die Hofstraße wird separat ausgeschildert


n) Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates         07.09.2023

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö 9

Sachverhalt

a) Friedhofsbegehung/Friedhofssatzung
Das Gremium stellt fest, dass die bauausführende Firma sehr zufriedenstellend gearbeitet hat. Herr Struchholz empfiehlt, die Friedhofssatzung nun zeitnah anzupassen. Die Arbeiten in der Verwaltung sind beauftragt.
Gefragt wird, ob Beispielsatzungen anderer Gemeinde auch mit genutzt werden. Fest steht, dass mehr reglementiert werden muss. U.a. über das sog. Sternenkindergrab sollten Krankenhäuser, Geburtshäuser, etc. informiert werden. Das Denkmal (Stein) dafür fehlt noch.


b) Zusage für Tag des offenen Denkmals 10.09.2023
Der AK Klosterhöfe teilt mit, dass eine Zusage für den Tag des Denkmals am 10.09.2023 vorliegt.
Das nächste Treffen des Arbeitskreises findet am 01.08.2023 statt.


c) Aktueller Sachstand AK Altort
Der AK Altort hatte sich in seiner letzten Sitzung mit Dorfarchitekt Rainer Tropp getroffen. Vorgeschlagen wird eine Gestaltungssatzung zu erarbeiten. Zudem sollte überlegt werden, ob Förderprogramme (Städtebauförderung) genutzt werden können. Auf den entsprechenden Sachbearbeiter sollte zugegangen werden.


d) Anfragen der SPD-Fraktion an die Verwaltung
Ein Schreiben der SPD wurden von Frau Birgit Derr bearbeitet und beantwortet. Die Rückmeldung ist erfolgt.
Die SPD-Fraktion überlegt, einen weiteren Antrag zu stellen, da Probleme gesehen werden, ob die Wasserversorgung gesichert ist.
Zur Windkraft sind ebenfalls noch Fragen offen. Gemeinderat Wolfgang Kübert wird sich mit Frau Derr selbst in Verbindung setzen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Sitzungsniederschrift vom 15.06.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 27.07.2023 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.06.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.08.2023 17:04 Uhr