Datum: 07.09.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 BA 2023007; Hofstr. 2 a, Fl.Nr. 54, Gemarkung Himmelstadt Abbruch des Satteldaches und Erneuerung des Obergeschosses mit Pultdach am bestehenden Nebengebäude Beratung und Beschlussfassung
2 Radarwacht; Beratung und Beschlussfassung
3 Neuanschaffung Gemeindebesteck; Beratung und Beschlussfassung
4 Richtlinie Gießwasser; Beratung und Beschlussfassung
5 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
6 Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
7 Entgelterhöhung für Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung AELF ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung
8 Fortführung der weiteren zielgerichteten Arbeiten der ILE Gemeinden; Beratung und Beschlussfassung
9 Informationen des Ersten Bürgermeisters
10 Kurze Anfragen
11 Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023 Genehmigung

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1. BA 2023007; Hofstr. 2 a, Fl.Nr. 54, Gemarkung Himmelstadt Abbruch des Satteldaches und Erneuerung des Obergeschosses mit Pultdach am bestehenden Nebengebäude Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 1

Sachverhalt

Die Bauherrin beantragt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Abbruch eines Satteldaches und Erneuerung des Obergeschosses mit Pultdach am bestehenden Nebengebäude auf dem Grundstück Hofstr. 2 a, Fl. Nr. 54 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Abbruch eines Satteldaches und Erneuerung des Obergeschosses mit Pultdach am bestehenden Nebengebäude auf dem Grundstück Hofstr. 2 a der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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2. Radarwacht; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 2

Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung vom 02.12.2021 beschloss der Gemeinderat die Fa. Radarwacht mit der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) zu beauftragen.
Der Start der Verkehrsüberwachung war der 01.03.2022.
Der Vertrag läuft über 24 Monate und endet mit Ablauf des Februar 2024.

Die Anzahl der ausgestellten Strafzettel ist im zweiten Jahr stark zurückgegangen.

Beschluss

Der Gemeinderat beendet zum 29. Februar 2024 die Zusammenarbeit mit der Firma Radarwacht und beendet damit die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs, weil die Entschärfung der Brennpunkte nicht erreicht wurde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Neuanschaffung Gemeindebesteck; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Verwaltung liegen folgende Angebote zur Neuanschaffung von Besteck der Firma LUSINI Deutschland GmbH vom 26.07.2023 vor:


Angebot 1: Besteck-Serie „Baguette“ (silber):

Angebot 2: Besteck-Serie „Luano“ (silber):

Angebot 3: Besteck-Serie „Sydney“ (silber):

Pizza-/Steakmesser
23,3 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 40,68 €
22,2 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 39,48 €
21,6 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 37,08 €
Menügabel
20,1 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 27,48 €
20 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 27,48 €
21,2 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 23,88 €
Kaffeelöffel
14 cm Länge
Anzahl 12 Stück/Packung x 17
EP 17,40 €
14 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 17
EP 18,60 €
13,9 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 17
EP 17,88 €
(Menümesser)
23,5 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 35,40 €
22.2 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 35,88 €
Länge 22,7 cm
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 31,80 €
Menülöffel
20,5 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 27,48 €
20 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 27,48 €
21,2 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 25
EP 23,88 €
Kuchengabel
15,2 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 17
EP 19,08 €
15,5 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 17
EP 21,48 €
14,6 cm Länge
Anzahl: 12 Stück/Packung x 17
EP 19,08 €
Warenwert netto
3.011,16 €
3.042,36 €
2.749,32 €
Sofortbonus
150,56 €
152,12 €
137,47 €
Gesamtbetrag brutto
3.404,11 €
3.439,39 €
3.108,10 €

Ab einem Nettowarenwert von 500,00 € werden keine Versandkosten berechnet. Eine Lieferung erfolgt frei Haus.
Zusätzliche Rabatte oder Skonti können nicht gewährt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, das Angebot der Firma LUSINI Deutschland GmbH für die Besteckserie „Baguette“ in Höhe von 3.404,11 € brutto anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, das Angebot der Firma LUSINI Deutschland GmbH für die Besteckserie „Luano“ in Höhe von 3.439,39 € brutto anzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt die Anschaffung von Menuemessern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 4

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4. Richtlinie Gießwasser; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 4

Sachverhalt

(für die öffentliche Brauchwasser-Versorgungseinrichtung der Gemeinde Himmelstadt an der Triebstraße)
Die Gemeinde Himmelstadt erlässt folgende Richtlinie:

§ 1
Öffentliche Einrichtung
(1)
Die Gemeinde betreibt auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 366/2, Triebstraße 43, eine öffentliche Einrichtung zur Brauchwasser-Versorgung für das Gemeindegebiet Himmelstadt.

(2)
Art und Umfang dieser Einrichtung bestimmt die Gemeinde. Im Konkreten wird die Nutzung wie folgt festgelegt:

  • Die Entnahme von Brauchwasser an dieser Stelle ist nur Gemeindeeinwohnern von Himmelstadt gestattet (siehe Art. 15 GO). Dies gilt konkret und ausschließlich für Landwirte, Winzer und Kleingärtner.

  • Eine Ausnahme hiervon gilt für sonstige Nutzer, welche Flächen (Ackerflächen oder Weinbergsflächen) in der Gemarkung Himmelstadt bewirtschaften.

  • Das Verbringen von Brauchwasser außerhalb der Gemarkung von Himmelstadt ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für Gemeindeeinwohner von Himmelstadt, welche in anderen Gemarkungen Flächen bewirtschaften.

  • Ein Befüllen von Wasserzisternen mit Hausanschluss sowie die Befüllung von Pools sind nicht gestattet.


§ 2
Entnahmezeiten

Für Landwirte und Winzer gilt: 
an Werktagen (Montag bis Samstag)        = von 06.00 bis 20.00 Uhr

Für Kleingärtner gilt: 
an Werktagen (Montag bis Freitag)                = von 07.00 bis 20.00 Uhr
an Werktagen (Samstag)                        = von 07.00 bis 18.00 Uhr.



§ 3
Entgelt für Entnahme
Es wird ein Grundpreis in Höhe von 25,00 €/Kalenderjahr (je Nutzer) und ein Entgelt in Höhe von 1,00 € je m³ festgesetzt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung (nach Ablauf eines Kalenderjahres).


§ 4
Verpflichtung
Im Bereich der Entnahmestelle wird ein Entnahmeordner mit Blättern zum Selbsteintrag geführt. Der Entnehmer verpflichtet sich Name und Anschrift und die tatsächlich entnommene Menge auf das Entnahmeblatt einzutragen.
Der Entnehmer stimmt mit seiner Unterschrift dem Inhalt der Richtlinie zu und bestätigt den Erhalt des Schlüssels für die Entnahmestelle.


§ 5
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.


Himmelstadt, den 07. September 2023

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Beschluss

Die Gemeinde Himmelstadt erlässt folgende Richtlinie:

§ 1
Öffentliche Einrichtung
(1)
Die Gemeinde betreibt auf dem gemeindlichen Grundstück Flurnummer 366/2, Triebstraße 43, eine öffentliche Einrichtung zur Brauchwasser-Versorgung für das Gemeindegebiet Himmelstadt.

(2)
Art und Umfang dieser Einrichtung bestimmt die Gemeinde. Im Konkreten wird die Nutzung wie folgt festgelegt:

  • Die Entnahme von Brauchwasser an dieser Stelle ist nur Gemeindeeinwohnern von Himmelstadt gestattet (siehe Art. 15 GO). Dies gilt konkret und ausschließlich für Landwirte, Winzer und Kleingärtner.

  • Eine Ausnahme hiervon gilt für sonstige Nutzer, welche Flächen (Ackerflächen oder Weinbergsflächen) in der Gemarkung Himmelstadt bewirtschaften.

  • Das Verbringen von Brauchwasser außerhalb der Gemarkung von Himmelstadt ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für Gemeindeeinwohner von Himmelstadt, welche in anderen Gemarkungen Flächen bewirtschaften.

  • Ein Befüllen von Wasserzisternen mit Hausanschluss sowie die Befüllung von Pools sind nicht gestattet.


§ 2
Entnahmezeiten

Für Landwirte und Winzer gilt: 
an Werktagen (Montag bis Samstag)        = von 06.00 bis 20.00 Uhr

Für Kleingärtner gilt: 
an Werktagen (Montag bis Freitag)                = von 07.00 bis 20.00 Uhr
an Werktagen (Samstag)                        = von 07.00 bis 18.00 Uhr.


§ 3
Entgelt für Entnahme
Es wird ein Grundpreis in Höhe von 25,00 €/Kalenderjahr (je Nutzer) und ein Entgelt in Höhe von 1,00 € je m³ festgesetzt.
Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeindeverwaltung (nach Ablauf eines Kalenderjahres).


§ 4
Verpflichtung
Im Bereich der Entnahmestelle wird ein Entnahmeordner mit Blättern zum Selbsteintrag geführt. Der Entnehmer verpflichtet sich Name und Anschrift und die tatsächlich entnommene Menge auf das Entnahmeblatt einzutragen.
Der Entnehmer stimmt mit seiner Unterschrift dem Inhalt der Richtlinie zu und bestätigt den Erhalt des Schlüssels für die Entnahmestelle.


§ 5
Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in Kraft.


Himmelstadt, den 07. September 2023

Herbert Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 5

Sachverhalt

a)HLS Schöpplein, Klingenstraße 36, 97084 Würzburg
Als erste Abschlagszahlung auf die bauliche Maßnahme „Sanierung Toiletten Mehrzweckhalle“ legt die Firma HLS Schöpplein am 25.07.2023 eine Rechnung über 50.575 € vor. Sie wurde am 03.08.2023 bezahlt.

Beschluss

a)HLS Schöpplein, Klingenstraße 36, 97084 Würzburg
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Rechnungsanweisung an die Firma HLS Schöpplein vom 25.07.2023 über 50.575 € als erste Abschlagszahlung für die bauliche Maßnahme „Sanierung Toiletten Mehrzweckhalle“ im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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6. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 6

Sachverhalt

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Grund für die Geheimhaltung der in nichtöffentlicher Sitzung am 27.07.2023, TOP 12 – 18 der Einladung gefassten Beschlüsse weggefallen ist. Die Beschlüsse werden daher nachstehend der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe Gerüstbauarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Fuchs Gerüstbau GmbH, Erbachshof 1 in 97249 Eisingen, für die Gerüstbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 6.404,58 € brutto, laut Angebot vom 27.06.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe Dachabdichtung, Spengler, Blitzschutz;
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Handschuh GmbH, Carl-Benz-Str. 17 in 97424 Schweinfurt, für Dachabdichtung, Spengler, Blitzschutz für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 86.886,21 € brutto, laut Angebot vom 26.06.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe der Fensterbau- und Verschattungsarbeiten; Beratung und Beschlussfassung;
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Breitenbach, Point 2 in 97776 Eußenheim-Aschfeld, für die Fensterbau- und Verschattungsarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 62.505,94 € brutto, laut Angebot vom 05.07.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe der Metallbauarbeiten (Außentüren);
Beratung und Beschlussfassung
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Brod Metallbau GmbH, Eltertstraße 25 in 97828 Marktheidenfeld, für die Metallbauarbeiten (Außentüren) für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 12.537,84 € brutto, laut Angebot vom 28.06.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe der Elektroarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Paul Müller GmbH, Hauptstraße 79 in 97249 Eisingen, für die Elektroarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 129.470,79 € brutto, laut Angebot vom 05.07.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

Neubau Kinderkrippe Himmelstadt; Vergabe der Trockenbauarbeiten;
Beratung und Beschlussfassung;
Beschluss:
Die Gemeinde Himmelstadt beauftragt die mindestnehmende Firma Erwin Höfling & Sohn, Griesbergstraße 19 in 97737 Gemünden-Hofstetten, für die Trockenbauarbeiten für den Neubau der Kinderkrippe in Himmelstadt, zum Angebotspreis von 58.749,71 € brutto, laut Angebot vom 05.07.2023.
Abstimmungsergebnis:                11 : 0

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7. Entgelterhöhung für Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung AELF ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für die Betriebsleitung und –Ausführung auf 285,3 ha Gemeindewald legt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten derzeit eine Kostenrechnung über 17.101,49 € vor, genehmigt am 27.07.2023 unter TOP 7. 
Der Entgeltrechner wurde zuletzt aktualisiert zum 01. Juli 2015.

Mit Schreiben vom 23.08.2023 erreichte die Verwaltung nun die Ankündigung des AELF Karlstadt, dass durch die Änderungsverordnung über die Bewirtschaftung und Beaufsichtigung des Körperschaftswaldes (Körperschaftswaldverordnung – KWaldV) nun eine Entgelterhöhung für die Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung anstehen soll.

Die Änderungsverordnung zur KWaldV tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Eine wichtige Änderung besteht darin, dass das Beförsterungsentgelt nicht mehr mit dem Ausgleich für Gemeinwohlleistungen verrechnet, also entsprechend gemindert wird. Stattdessen wird das Entgelt künftig auf voll kostendeckendem Niveau erhoben. Für die Gemeinwohlleistungen im Rahmen der Vorbildlichkeit steht der Gemeinde trotzdem auf Antrag weiter ein Ausgleich zu (Mehrbelastungsausgleich). Er wird aber gesondert abgewickelt. Durch diese Entkopplung von Entgelt und Ausgleich ergibt sich für die Gemeinde mehr Transparenz.

Die Entgeltsätze sind dynamisch angelegt, d. h. sie werden fortan regelmäßig an die Entwicklung des vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat veröffentlichten Durchschnittssätzen der Personalvollkosten angepasst.

Eine solche Anpassung ist auch bis zum Inkrafttreten der Novelle am 01. Januar 2024 noch möglich.

Aufgrund der beschriebenen Entgelterhöhung steht der Gemeinde nun das Recht zu, von dem vertraglichen außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen. 
Sofern hiervon kein Gebrauch gemacht wird, gelten die neuen Entgeltsätze als vereinbart und werden zum 01. Januar 2024 wirksam.

Nach einer Hochrechnung der Verwaltung unter Berücksichtigung der neuen Entgeltsätzen (Erhöhung von 6,15 € auf 9,15 €), der maßgeblichen Fläche und des maßgeblichen Hiebssatz ergibt sich eine jährliche Erhöhung von rund 8.400,00 € ab dem Jahr 2024 für die Betriebsleitung und –Ausführung im Körperschaftswald.
Dem gegenüber ergibt sich ein Mehrbelastungsausgleich i. H. v. 2.984 € nach Angaben von Revierförster Patrick Schelbert.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der dem Schreiben vom 23.08.2023 des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt bezüglich der Entgelterhöhung für die Verträge über die Betriebsleitung und Betriebsausführung zum 01. Januar 2024 zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Fortführung der weiteren zielgerichteten Arbeiten der ILE Gemeinden; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 8

Sachverhalt

Im Juni haben sich die Bürgermeister und weitere Teilnehmende aus den Kommunen sowie die beiden ILE-Managerinnen zu einem gemeinsamen Workshop getroffen, um die Zusammenarbeit der letzten Jahre zu evaluieren und ihren Blick auch auf die zukünftigen Ziele und Themenschwerpunkte der ILE zu richten. Nachdem nun fast 7 Jahre seit der Fertigstellung des ILEKs (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept*) vergangen sind, war es an der Zeit, ein Fazit zu ziehen. Was wurde bisher gemeinsam umgesetzt? Wo stehen wir heute? Welche Projekte und Handlungsfelder sind uns wichtig und sollen in Zukunft gemeinsam in Angriff genommen werden? Begleitet wurden die Teilnehmenden von den beiden Seminarleiter*innen Frau Julia Gerstberger (Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken) und Herrn Andreas Kubenka (Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern) sowie dem Betreuer der ILE, Herrn Michael Manger, ebenfalls vom Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken. Während des Seminars wurde noch einmal deutlich, wie gut die Zusammenarbeit zwischen den acht Mitgliedskommunen läuft und dass die ILE auf zahlreiche erfolgreich umgesetzte Projekte zurückblicken kann (siehe hierzu auch im Bericht 
„3 Rückblick auf die Arbeit der ILE“ und „4.1 Evaluierung der Prozesse und Strukturen“ sowie Anhang 01 und Anhang 02) . 

Im Workshop wurden auch bereits Ideen für neue Projekte generiert und die bisher bestehenden Handlungsfelder der ILE wurden gemeinsam überarbeitet (seihe „4.2 Schwerpunktprojekte“ und „4.3 Handlungsfelder“). Themen wie z.B. Umwelt, Arbeit, Daseinsvorsorge, regionale Identität und Soziales sind zwar auch nach 7 Jahren noch relevant, werden nun jedoch durch weitere aktuelle Querschnittsthemen wie Digitalisierung, Klimaanpassung und dem Demografischen Wandel ergänzt. Auch das Thema Gesundheit soll mehr in den Fokus gerückt werden. Zu den zukünftigen TOP-Projektideen zählt unteranderem das Nahwärmekonzept, der Wasserrückhalt bei Starkregenereignissen, die Kooperation der Bauhöfe, Infoveranstaltungen zum Thema Klimaschutz sowie eine Markthalle für regionale Produkte. 

Im Anschluss an das Seminar wurde das Allianzmanagement damit beauftragt, einen Bericht über den aktuellen Stand der ILE und die Ergebnisse des Workshops zu verfassen (siehe Anhang). Zusammen mit dem Bericht wurde in der Lenkungsausschusssitzung vom 21. Juli 2023 einstimmig die Fortführung der ILE und damit auch die Fortschreibung des ILEKs und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung beschlossen. Für die Fortführung der ILE werden außerdem auch die Beschlüsse der Gemeinderätinnen und Gemeinderäte der Mitgliedskommunen benötigt. Der Bericht inkl. Beschlüsse wird beim ALE Ufr. eingereicht, geprüft und genehmigt. Des Weiteren läuft parallel bereits die Ausschreibung der ILEK-Fortschreibung an. Die Fortschreibung wird von einem externen Büro durchgeführt (die Kosten für das Büro werden ebenfalls vom Amt für Ländliche Entwicklung mit max. 75 % / max. 35.000 € Zuschuss gefördert). Für eine Fortführung der ILE muss das fast sieben Jahre alte ILEK überarbeitet werden, z.B. werden die Handlungsfelder an die aktuellen Herausforderungen des ländlichen Raums angepasst und neue Projektideen werden ergänzt. Auch die Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden in die Fortschreibung mit einbezogen (z.B. in Form eines Workshops). Das Ergebnis, die ILEK-Fortschreibung, wird dem Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. vorgelegt und eine Förderung über weitere 5 Jahre kann beantragt werden (Fördersatz max. 65 %). Gefördert werden die Personalkosten des Allianzmanagements/ILE-Umsetzungsbegleitung, Sachkosten und die Öffentlichkeitsarbeit. Der aktuelle Förderzeitraum endet am 30.06.2024 und soll dann um weitere 5 Jahre verlängert werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, dass die im Prozess der Fortführungsevaluierung erarbeiteten Themenschwerpunkte und die in diesem Evaluationsbericht zusammengefassten Ergebnisse und Ausblicke die Grundlage der weiteren zielgerichteten Zusammenarbeit in der ILE Main-Wein-Garten bilden. Nach Anerkennung der Ergebnisse durch das ALE Unterfranken ist die Beantragung von Mitteln für die Fortschreibung des bestehenden ILEKs geplant und die Weiterbeschäftigung der ILE-Umsetzungsbegleitung. 
Die ILE Main-Wein-Garten wird mit der Beantragung der Fördermittel beim ALE Unterfranken beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 9

Sachverhalt

a) Baugenehmigung Norma-Markt
Mitgeteilt wird, dass die Baugenehmigung vom Landratsamt nun vorliegt. Ein Zusatz des Kreisbrandrates bezüglich der Wassermenge des Löschwassers (96 m³) ist noch einzuarbeiten.


b) Bauarbeiten Kinderkrippe 
Es wird darüber informiert, dass die Bauarbeiten für die Kinderkrippe (Kindergartenerweiterungsbau) begonnen haben.


c) Stromverbrauchsenkung Feuerwehrhaus durch Photovoltaik
Informiert wird darüber, dass der Stromverbrauch des Feuerwehrhauses derzeit bei lediglich 
2.822 kWh/Jahr liegt. Der Eigenverbrauch ist damit zu gering. Herr Konrad von der Sonneninitiative e.V. hält die Direkteinspeisung in das Feuerwehrhaus deshalb für nicht sinnvoll. Er wird noch genauere Informationen mitteilen.


d) Himmelstadter Weihnachtsrose 
Bisher war es möglich, die Himmelstadter Weihnachtsrose, (offizieller Name „Grande Amore“) bei der Baumschule Müllerklein in Karlstadt käuflich zu erwerben. Dazu gab es dann auch den Anhänger mit dem Aufdruck: Das Original; Himmelstadter Weihnachtsrose. Da die Firma aber den Verkauf an Privatpersonen Ende Juni 2023 eingestellt hat, war die Gemeinde auf der Suche nach einem neuen Händler.  
Für die Gemeinde wurde Frau Christl Sander bei Fa. Hornung in Estenfeld fündig. Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird sich mit Fa. Hornung in Verbindung setzen.


e) Gemeindewald - Anstieg von Käferfichten 
Informiert wird über den derzeit starken Borkenkäferbefall und dem damit verbundenen Anstieg an Käferfichten. Die kritische Situation kann nur durch einen erhöhten Holzeinschlag gemindert werden.


f) Modulare Truppausbildung (MTA) - Basisprüfung
Bürgermeister Herbert Hemmelmann informiert über die Basisprüfung zur Modulare Truppausbildung (MTA). Sieben Himmelstadter haben daran teilgenommen und die Prüfung erfolgreich bestanden. Gelobt wird die hohe Verantwortung und die Bereitschaft, viel Zeit zu investieren. Bürgermeister Hemmelmann hat sich für das Engagement bedankt. Die sieben Teilnehmer sind zudem vom Alter her auch gut gemischt. Sehr erfreulich ist, dass damit die Freiwillige Feuerwehr personell gut aufgestellt ist.


g) Rettungssammelpunkt Schule/Kindergarten
Informiert wird darüber, dass der Rettungssammelpunkt für Grundschule und Kindertagesstätte wegen der Bauarbeiten für die Kinderkrippe mit sofortiger Wirkung auf den Spielplatz an der Mehrzweckhalle verlegt wurde.


h) Schienenersatzverkehr auf der Strecke Lohr/Gemünden -Würzburg ab September
Aufgrund von Reparaturarbeiten am Gleis zwischen Lohr/Gemünden – Würzburg hat die Deutsche Bahn Schienenersatzverkehr für die Zeit vom 12.09. bis 09.12.2023 angekündigt. Dies betrifft auch Himmelstadt. Festgestellt wird, dass die Gemeinde bisher noch nicht offiziell informiert wurde. Der Schienenersatzverkehr soll die Bushaltestelle Mehrzweckhalle anfahren. Es fallen aber nicht alle Züge aus. Eine Streckensperrung der Strecke Gemünden Würzburg ist für die Zeit vom 28.10 bis 05.11. geplant.
Befürchtet wird eine Gefährdung für die Schüler wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens aufgrund des Schienenersatzverkehrs an der Bushaltestelle neben der Grundschule.
Gemeinderat Wolfgang Kübert hat bereits einen offiziellen Plan für den Schienenersatzverkehr mit den genauen Zeiten und schickt diesen Bürgermeister Hemmelmann zu.


i) Termine
Über nachfolgende Termine wird informiert:
10.09.                11:00-17:00 Uhr        Tag des offenen Denkmals
06.10.                15:00 Uhr                Waldbegang
12.10.                19:00 Uhr                nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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10. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 10

Sachverhalt

a) Friedhofssatzung
Gefragt wird zum Bearbeitungsstand der Friedhofssatzung. Hierzu wird mitgeteilt, dass diese erst fertiggestellt werden kann, wenn die neuen Gebührensätze für Urnengräber und Umgestaltungen einberechnet werden können. Es fehlen derzeit noch Rechnungen. Die für die Kalkulation beauftragte Firma wartet auf die Zahlen.


b) Hydranten S-Kurve
Der Auftrag für den Hydranten in der S-Kurve ist vergeben. Es gibt aktuell noch keine Rückmeldung, wann mit den Arbeiten begonnen wird. Eine notwendige Sperrung muss beim Landratsamt beantragt werden. Der Termin liegt noch nicht vor.


c) Website „Wir sind Himmelstadt“ 
Gefragt wird, wer Beiträge auf der Website „Wir sind Himmelstadt“ einstellt. Darüber gibt es keine Kenntnisse. Allerdings wird auf Instagram eine Seite unter diesem Namen bestückt. Hierfür gibt es eine Ansprechperson. 
Ein offizielles Schreiben des Landratsamtes ist eingestellt worden, das lediglich in der Gemeinde vorlag. Es handelt sich um eine ungenehmigte Veröffentlichung. Bürgermeister Hemmelmann hatte den Kindergarten über den Beginn des Kindergartenbaus informiert und mit einem Schreiben des Landratsamtes bestätigt. Wie die Ansprechperson der Seite „Wir sind Himmelstadt“ an die Information gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar.


d) Baumaßnahme Brückenstraße
Gefragt wird, wie lange die Sanierungsarbeiten der Seitenstreifen der Brückenstraße noch dauert. Da Rinnen nicht nur gereinigt werden, sondern auch ausgegossen werden, dauert es sehr lange. Die Arbeiter werden aber oft auch auf andere Baustellen abgezogen.
Die sehr lange Bauzeit wird kritisiert. Nun steht auch die Ampelanlage auf dem Gehsteig.
Bürgermeister Herbert Hemmelmann wird gebeten, bezüglich der Dauer der Sanierungsarbeiten nachzufragen.


e) Blechcontainer Brunntalstraße
Gefragt wird zu einem Blechcontainer in der Brunntalstraße. Festgestellt wird, dass dieser, berechtigt dort stehen darf, da er zugehörig zu den Holzhallen im Brunntal als Unterstellmöglichkeit dient.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023 Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 13. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 07.09.2023 ö 11

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.10.2023 09:04 Uhr