Datum: 12.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der neuen Schulleitung der Mittelschule - Frau Kerstin Schwarz
2 BA 2023008; Hauptstr. 43, Fl. Nr. 22, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Carportanlage sowie eines Balkons Beratung und Beschlussfassung
3 BA 2023009; Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1,Gemarkung Himmelstadt Neubau von zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage Beratung und Beschlussfassung
4 Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung
5 Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung
6 Festlegung der Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar; Beratung und Beschlussfassung
7 Festlegung Leihgebühr Besteck und Geschirr; weitere Vorgehensweise; Beratung und Beschlussfassung
8 Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2022; Vorlage und Bekanntgabe gem. Art. 102 Abs. 2 GO; Beratung und Beschlussfassung
9 Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung
10 Informationen des Ersten Bürgermeisters
11 Kurze Anfragen
12 Sitzungsniederschrift vom 07.09.2023; Genehmigung

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1. Vorstellung der neuen Schulleitung der Mittelschule - Frau Kerstin Schwarz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 1

Sachverhalt

Frau Kerstin Schwarz hat den Posten von Frau Katja Leipold in der Mittelschule Zellingen übernommen. In ihrer Funktion als neue Schulleitung möchte sie sich dem Gremium persönlich vorstellen.

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2. BA 2023008; Hauptstr. 43, Fl. Nr. 22, Gemarkung Himmelstadt Neubau einer Carportanlage sowie eines Balkons Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 2

Sachverhalt

Der Bauherr plant den Neubau einer Carportanlage sowie eines Balkons auf dem Grundstück Hauptstr. 43, Fl. Nr. 22 der Gemarkung Himmelstadt. Das Grundstück liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarbeteiligung ist durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Carportanlage sowie eines Balkons auf dem Grundstück Hauptstr. 43 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. BA 2023009; Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1,Gemarkung Himmelstadt Neubau von zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8, Fl. Nr. 7830/1 der Gemeinde Himmelstadt zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage errichten. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der B 27“. Die geplanten Unterstellhallen sollen zur gewerblichen Stellplatzvermietung für Wohnmobile, Caravans und Kraftfahrzeugen genutzt werden. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht vollständig eingehalten. Der Bebauungsplan sieht vor, dass betriebliche Gebäude mit einem Flach- oder mit einem Shed- oder Satteldach bis zu einer Dachneigung von 30 Grad errichtet werden können; für die Dacheindeckung ist naturrotes oder rotbraunes Material zu wählen (ausgenommen Flachdächer). Die geplanten Gebäude sollen abweichend davon ein Pultdach mit 10 Grad Dachneigung und einer Eindeckung mit einer Photovoltaikanlage auf Trapezblechprofil erhalten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können erteilt werden, soweit die Grundzüge der Planung nicht berührt sind und die Befreiungen städtebaulich vertretbar sind. Aus Sicht der Verwaltung sind die erforderlichen Befreiungen für die abweichende Dachgestaltung möglich. Die Erfüllung des Stellplatzbedarfs, die Abstandsflächen und die Nachbarbeteiligung sind durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Main-Spessart zu prüfen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von zwei Unterstellhallen mit PV-Anlage auf dem Grundstück Rudolf-Diesel-Str. 8 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt. Den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich Dachform und Dacheindeckung wird zugestimmt. 
Zu prüfen sind die Einhaltung der Abstandsflächen zur Grenze aufgrund des Dachvorstandes und die Sicherheit des Bodens vor austretenden Flüssigkeiten (ÖL, etc.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Zum 01.01.2024 beginnt die neue Kalkulationsperiode für die Wassergebühren. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2020 angepasst. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (GO, KommHV, KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, öffentlich rechtliche Geldleistungen für die Benutzung bzw. Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung zu erheben. Diese Vorschriften gehen von dem Grundsatz aus, dass derjenige, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt oder eine kommunale Einrichtung benutzt, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang tragen soll. Hier gilt der Grundsatz der Kostendeckung. 
Das Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung wurde mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung beauftragt. 

Folgende Eckdaten wurden aus der letzten Kalkulation übernommen:
Kalkulatorischer Zinssatz: 
Nach den einschlägigen Bestimmungen (GO, KAG, KommHV) sind für Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen wie z.B. Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals anzusetzen und zu veranschlagen. 
Zum letzten Kalkulationszeitraum wurde im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in der Gemeinde Himmelstadt der Kalkulatorische Zinssatz bereits auf 2,5 herabgesenkt. 
Zum Vergleich: der kalkulatorische Zinssatz ist in allen VGem Gemeinden auf einem einheitlichen Stand von 2,5 % und liegt dabei unter dem Landes-Durchschnitt. 
Der Kommunale Prüfungsverband hält den festgelegten Zinssatz für angemessen. 

Kalkulationszeitraum: 
Jeder Kalkulationszeitraum kann maximal vier Jahre umfassen (vgl. KAG). 
Fehlbeträge bzw. Überschüsse sind dabei grundsätzlich zwingend im jeweils nächsten Kalkulationszeitraum vorzutragen. Sollten die zur endgültigen Kostendeckung erforderlichen Anhebungen der Benutzungsgebühren unterbleiben, so läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung (Kostenunterdeckung aus politischen Gründen) vor. Entstehende Fehlbeträge müssten dann ebenfalls – nachträglich – ausgegliedert werden. 
Die Verwaltung schlägt weiterhin einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vor, zudem es im letzten Kalkulationszeitraum keine besonderen Vorkommnisse gab.

Berechnung der Wassergebühr:
Grundlage für die Berechnung der Wasserabgabegebühr ist das Ergebnis des letzten Kalkulationszeitraums, die Entwicklung in den nächsten Jahren sowie der festgelegte kalkulatorische Zinssatz und der Kalkulationszeitraum.
Im letzten Kalkulationszeitraum wurde ein Verlust von 21.123,32 € erwirtschaftet, dieser ist in den neuen Kalkulationszeitraum vorzutragen.  
Der Verlust ergibt sich aus den steigenden Stromkosten für den Hochbehälter. Auch die Kosten für die Betriebsführung durch die EVK überstiegen teilweise die veranschlagten Ansätze. 
Nach diesen Kriterien ergibt sich im Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 pro Jahr ein durchschnittlicher gebührenfähiger Aufwand von 98.665,81 €, der auf die durchschnittlich jährliche Verbrauchsmenge von 57.900 m³ angerechnet wird.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der folgenden Satzungsänderung zu:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS-HI) der Gemeinde Himmelstadt vom 27.03.2014 
(3. Änderung)

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. Art. 89 Abs. 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (3. Änderung):

Art. 1
§ 10 erhält folgende Fassung

(1)         Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. Die Gebühr beträgt 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(2)         Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn

1.        ein Wasserzähler nicht vorhanden ist,

2.        der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder

3.         sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass ein Wasserzähler den wirklichen 
               Wasserverbrauch nicht angibt.

(3)         Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,70 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. 

Art. 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.


Himmelstadt, den 12.10.2023



Hemmelmann
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Satzungsänderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung ab dem 01.01.2024; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Zum 01.01.2024 beginnt die neue Kalkulationsperiode für die Wassergebühren. Zuletzt wurden die Gebühren zum 01.01.2020 angepasst. 
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (GO, KommHV, KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, öffentlich rechtliche Geldleistungen für die Benutzung bzw. Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung zu erheben. Diese Vorschriften gehen von dem Grundsatz aus, dass derjenige, der eine kommunale Leistung in Anspruch nimmt oder eine kommunale Einrichtung benutzt, die entstehenden Kosten in vertretbarem Umfang tragen soll. Hier gilt der Grundsatz der Kostendeckung. 
Das Büro Dr. Schulte Röder Kommunalberatung wurde mit der Erstellung der Gebührenkalkulation für die Einrichtung Wasserversorgung beauftragt. 

Folgende Eckdaten wurden aus der letzten Kalkulation übernommen:
Kalkulatorischer Zinssatz: 
Nach den einschlägigen Bestimmungen (GO, KAG, KommHV) sind für Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen wie z.B. Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung) angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals anzusetzen und zu veranschlagen. 
Zum letzten Kalkulationszeitraum wurde im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau auf dem Kapitalmarkt und unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse in der Gemeinde Himmelstadt der Kalkulatorische Zinssatz bereits auf 2,5 herabgesenkt.  
Zum Vergleich: der kalkulatorische Zinssatz ist in allen VGem Gemeinden auf einem einheitlichen Stand von 2,5 % und liegt dabei unter dem Landes-Durchschnitt. 
Der Kommunale Prüfungsverband hält den festgelegten Zinssatz für angemessen. 

Kalkulationszeitraum: 
Jeder Kalkulationszeitraum kann maximal vier Jahre umfassen (vgl. KAG). 
Fehlbeträge bzw. Überschüsse sind dabei grundsätzlich zwingend im jeweils nächsten Kalkulationszeitraum vorzutragen. Sollten die zur endgültigen Kostendeckung erforderlichen Anhebungen der Benutzungsgebühren unterbleiben, so läge eine bewusst in Kauf genommene Unterdeckung (Kostenunterdeckung aus politischen Gründen) vor. Entstehende Fehlbeträge müssten dann ebenfalls – nachträglich – ausgegliedert werden. 
Die Verwaltung schlägt weiterhin einen Kalkulationszeitraum von vier Jahren vor, zudem es im letzten Kalkulationszeitraum keine besonderen Vorkommnisse gab.


Berechnung der Niederschlags- und Abwassergebühr:

Grundlage für die Berechnung ist das Ergebnis des letzten Kalkulationszeitraums, die Entwicklung in den nächsten Jahren, sowie der festgelegte kalkulatorische Zinssatz und der Kalkulationszeitraum.
Im letzten Kalkulationszeitraum wurde eine Unterdeckung von 9.704,13 € erwirtschaftet, die in die neue Kalkulationsperiode vorzutragen ist.
Diese Unterdeckung resultiert zum einen aus den angefallenen Kosten für das Kanal-/Wasserkataster im Jahr 2021. Zum anderen sind die Verwaltungskostenbeiträge ab 2018 angestiegen. 
Trotzdem ist die Unterdeckung im Vergleich zum letzten Gebührenzeitraum geringer, da 2020-2023 das Defizit über 65.000,00 € betrug. Daher ergibt sich in diesem Bereich keine große Veränderung der Gebühren.

Bei Entwässerungseinrichtungen ist es möglich, eine Sonderrücklage für zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen zu bilden. Dies dient der Finanzierung von Unterhaltungsmaßnahmen und der Substanzerhaltung der Einrichtung und kommt den Gebührenschuldnern zugute. 

Für den Kalkulationszeitraum 2020 - 2023 wurde die Bildung einer angemessenen Sonderrücklage vom Gremium befürwortet und in die damalige Kalkulation mit einberechnet.
Diese gebildete Sonderrücklage (i. H. v. derzeit 21.404,36 €) muss außerhalb vom Haushalt geführt werden.

In der Kalkulation für den Zeitraum 2024 – 2027 wurde erneut mit der Bildung einer Sonderrücklage i. H. v. den Vorjahren gerechnet (18%).

Nach diesen Kriterien ergibt sich im Kalkulationszeitraum 2024 – 2027 pro Jahr ein durchschnittlicher gebührenfähiger Aufwand von 190.665,65 €. Dieser teilt sich mit 164.433,08 € auf die Schmutzwasserbeseitigung und mit 26.232,70 € auf die Niederschlagswasserbeseitigung auf. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der folgenden Satzungsänderung zu: 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS-HI) vom 27.03.2014 (3. Änderung) 
der Gemeinde Himmelstadt

Aufgrund des Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. m. Art. 89 Abs. 1,2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (3. Änderung)

Art. 1
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
²Die Gebühr beträgt 2,95 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.

Art. 2
§ 10 a Abs. 7 erhält folgende Fassung: 
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,18 € pro m² pro Jahr.

Art. 3
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft

Himmelstadt, den 12.10.2023


Hemmelmann         
Erster Bürgermeister

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Festlegung der Leihgebühr für gemeindliches Bauhofinventar; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

In den letzten Jahren wurde vermehrt Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof an Privatpersonen, Vereine und umliegenden Gemeinden verliehen.

Da die Kosten für die Instandhaltung des Bauhofinventars von Jahr zu Jahr steigen und die Gegenstände nicht immer in einem guten Zustand zurück kamen, wurde im Jahr 2017 eine Gebühr für das Ausleihen beschlossen. Die aktuellen Gebühren belaufen sich derzeit auf:

Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €

pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
Lichterketten
Je angefangene 100 m + Glühlampen 
20,00 €
Blinklampen
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €
Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €
Steckdosenbrett 16 A
Pro Stück
5,00 €
Stromverteiler
pro Stück
5,00 €
Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €
Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €
Absperrgitter mit Füßen 
pro Stück
2,00 €
Holzstühle
Pro Stück
2,00 €
Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €

Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis drei Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. 

Die Auf- und Abbauarbeiten durch die Mitarbeiter des Bauhofes sind kostenfrei. 

Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen. 
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb von 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurück gebracht werden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen. 
Die Leistungen werden ab Einführung der Umsatzsteuer 2b steuerpflichtig.
In den Jahren seit 2016 ergeben sich folgende Einnahmen auf der Haushaltsstelle 7711.1420:
2017
75,00 €

2018
436,00 €

2019
134,00 €

2020
24,00 €

2021
1.408,08 €

2022
2.179,04 €

2023
1.346,00 €
Stand 04.10.2023

Die erhöhten Einnahmen in den vergangen zwei Jahren waren u. a. auch auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. Hier wurden Holzlauben und Holzhütten für die Einrichtung einer Schnelltest-Station nach Würzburg verliehen.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Erhöhung der Leihgebühr für das Inventar aus dem gemeindlichen Bauhof wie nachfolgend zu:



Neuer Vorschlag: 
Hütten
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
120,00 €
Holzlauben
pro Stück (Himmelstadt)
30,00 €


pro Stück (außerhalb) 
60,00 €
120,00 €
Lichterketten
Je angefangene 100 m + Glühlampen 
20,00 €

Blinklampen
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 32 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 16 A
pro Stück
5,00 €

Stromkabel 230 V
pro Stück
5,00 €

Steckdosenbrett 16 A
Pro Stück
5,00 €

Stromverteiler
pro Stück
5,00 €

Trinkwasserschlauch
pro Stück
5,00 €

Abwasserschlauch
pro Stück
2,00 €

Absperrgitter mit Füßen 
pro Stück
2,00 €

Holzstühle
Pro Stück
2,00 €

Abfalltonnen
pro Stück
0,00 €

Bauzäune
Pro Stück
5,00 €





Die Preise verstehen sich pro Veranstaltung mit einer Dauer von einem bis vier Tagen. Weitere Tage werden gesondert berechnet. 

Die Auf- und Abbauarbeiten durch einen Mitarbeiter des Bauhofes sind kostenfrei. Helfer sind von den Ausleihern/Veranstaltern zu stellen.

Fehlende, beschädigte oder zerstörte Teile sind der Gemeinde in voller Höhe zu ersetzen. 
Die Gegenstände müssen im Bauhof Himmelstadt abgeholt und innerhalb 3 Tagen nach Veranstaltungsende bzw. nach Vereinbarung mit dem Bauhofpersonal in einem sauberen Zustand zurückgebracht werden.

Ausleihgebiet ist der Bereich der VGem Zellingen und der ILE-Gemeinden.

Das Ausleihen ist in das von der Verwaltung erstellte Formblatt einzutragen. Ebenso ist bei der Rückgabe das Inventar vom Bauhofpersonal zu kontrollieren und auf dem Blatt zu bestätigen. 
Die Leistungen werden ab Einführung der Umsatzsteuer 2b im Jahre 2025 steuerpflichtig.
Die neuen Preise treten zum 01.01.2024 in Kraft

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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7. Festlegung Leihgebühr Besteck und Geschirr; weitere Vorgehensweise; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 7

Sachverhalt

Es wird darüber informiert, dass Frau Conny Scheb die neue Verwalterin des Gemeindegeschirrs ist. 
Vorgeschlagen wird, auch die Leihgebühren für Geschirr und Besteck anzupassen. Bürgermeister Herbert Hemmelmann schlägt vor, die Leihgebühren zu staffeln, sollten aber mindestens 20 € betragen.
Das Gremium diskutiert hierzu.
Vorstellbar ist, die Festlegung der Gebühr bei Vereinen wie bisher zu belassen. Privatpersonen und Gewerbetreibende sollten getrennt betrachtet werden.
Für Gewerbetreibende sind doppelt so hohe Preise wie für Privatpersonen denkbar.

Auf dem Ausleihzettel sollte der Hinweis geändert werden, dass fehlendes Geschirr und Besteck berechnet wird.

Gefragt wird zur Aufwandsentschädigung für den Verleih. Festgelegt werden sollte, wer eine Leihgebühr für gemeindliches Geschirr bezahlen muss und wann diese für gemeindliche Veranstaltungen entfällt.
Festgestellt wird, dass es früher üblich war, dass die ehrenamtliche Verleiherin ca. 10 % der Einnahmen als Aufwandsentschädigung erhalten hat. Zudem ist sich das Gremium darüber einig, das für gemeindliche Veranstaltungen keine Gebühren anfallen. Sollte sich aber ergeben, dass der Gastwirt mit größeren Veranstaltungen beauftragt wird, wofür er zusätzliches Geschirr bzw. Gemeindegeschirr benötigt, dass dann auch Gebühren für ihn anfallen.
Gefragt wird, ob Essgeschirr und Kaffeegeschirr einzeln oder insgesamt berechnet werden. Es ist bisher stets insgesamt gerechnet worden.
Frau Scheb hat bereits das neue Besteck gespült und weitere Aufgaben übernommen. Der Gemeinderat bittet Bürgermeister Hemmelmann darum, ihr dafür das Dankeschön der Gemeinde zu übermitteln.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Erhöhung der Leihgebühr für den Festgeschirrverleih wie nachfolgend zu:

Vereine                                        20 €                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4

Beschluss 2

Privatpersonen:

Geschirr bis            60 Personen                 30 €
Geschirr bis          120 Personen                 60 €
Geschirr über    120 Personen                 80 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gewerbetreibende:

Geschirr bis            60 Personen                 60 €
Geschirr bis          120 Personen                 80 €
Geschirr über    120 Personen                120 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Kommunales Rechnungswesen; Jahresrechnung 2022; Vorlage und Bekanntgabe gem. Art. 102 Abs. 2 GO; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat zur Kenntnis vorzulegen, Art. 102 Abs. 2 GO.

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wurde ordnungsgemäß durch die Finanzverwaltung erstellt.

Der Rechenschaftsbericht ist der Einladung beigefügt, hier wird die haushaltswirtschaftliche Lage der Gemeinde Himmelstadt im Jahr 2022 erläutert.

Anschließend ist die Jahresrechnung dem örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 102 Abs. 3 GO vorzulegen und der Prüfung zu unterziehen. 
Der Termin fand nach Absprache mit der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsauschusses, Frau Ingrid Haimann, am 05.10.2023 statt. 
Eine Einladung hierzu erfolgte fristgerecht.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt nimmt die Jahresrechnung 2022 mit den vorgestellten Ergebnissen und dem ausgefertigten Rechenschaftsbericht zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Rechnungsgenehmigungen; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 9

Sachverhalt

a) HSL Schöpplein, Klingenstraße 36, 97084 Würzburg
Als zweite Abschlagszahlung auf die bauliche Maßnahme „Sanierung Toiletten Mehrzweckhalle“ legt die Firma HLS Schöpplein am 12.09.2023 eine Rechnung über 23.800 € vor. Sie wurde am 19.09.2023 bezahlt.

Beschluss

a) HLS Schöpplein, Klingenstraße 36, 97084 Würzburg
Der Gemeinderat Himmelstadt genehmigt die Anweisung der Rechnung an die Firma HLS Schöpplein vom 12.09.2023 über 23.800 € als zweite Abschlagszahlung für die bauliche Sanierung „Sanierung Toiletten Mehrzweckhalle“ und die damit verbundenen überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von etwa 15.406 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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10. Informationen des Ersten Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 10

Sachverhalt

a) Sachstand Kindergartenerweiterungsbau
Aktuell ist die nächste Ausschreibung für weitere Gewerke geplant. Diese wird noch im Herbst/Winter 2023 erfolgen, genau terminiert ist sie allerdings noch nicht.
Aktuell wird das Fundament des Erweiterungsbaus gegossen.


b) Sachstand Friedhof, Bepflanzung 
Es wird darüber informiert, dass die Bepflanzung des neuen Bereiches in der nächsten Woche (KW 42) erfolgen soll. Fa Rüger hat dies zugesagt.


c) Strombündelausschreibung
Der Gemeindetag hat die Strombündelausschreibung für den Zeitraum 2024 - 2026 beschlossen. Die Ausschreibung wurde bereits gestartet, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.


d) Nachbesetzung technische Bauabteilung VGem Zellingen
Mitgeteilt wird, dass die Nachbesetzung der technischen Bauabteilung in der Verwaltung erfolgt ist. Für Himmelstadt ist nun Frau Manuela Jatz (Archtiektin) zuständig. Sie hat die Durchwahl -64.


e) Aufbau einer PV-Anlage auf dem Rathaus
Die Sonneninitiative e.V. hat sich gemeldet. Der Aufbau einer PV-Anlage auf dem Rathaus soll am kommenden Dienstag beginnen und Donnerstag abgeschlossen sein.
Das Gremium erkundigt sich, ob hierfür eine Bürgerbeteiligung geplant ist. Aufgrund der geringeren Fläche wird davon ausgegangen, dass dies für das Rathaus nicht geplant ist. Es sollte jedoch bei der Sonnenintiative e.V. noch einmal nachgefragt werden.


f) Termine
Nächste Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt                09.11.23
Eröffnung Weihnachtspostamt                                03.12.23; Die offizielle Einladung folgt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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11. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 11

Sachverhalt

a) Astwurf Mausbergstraße
In der Mausbergstraße auf Höhe des Telekomschrankes Nähe Anwesen Mausbergstraße 9 ist ein Ast abgestürzt. Der entsprechende Baum sollte geprüft werden. Evtl. ist eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.


b) Vorstellung Frau Jatz im Gemeinderat
Es wird davon ausgegangen, dass sich Frau Jatz im Gemeinderat vorstellt. Dabei sollte unter anderem auch die Parkplatzsituation besprochen werden.


c) Stellplatzsituation Untere Ringstraße 13
Im Anwesen Untere Ringstraße 13 hat sich ein Gewerbetreibender angesiedelt. Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass keine zusätzlichen Stellplätze benötigt werden. Unklar ist jedoch, ob dies bereits geprüft ist. Es scheint noch keine Rückmeldung seitens der VGem erfolgt zu sein. Bürgermeister Herbert Hemmelmann fragt nach, ob die Stellplätze bisher ausreichen oder für dieses zusätzliche Gewerbe weitere Stellplätze vorgewiesen werden sollen.


d) Offener Wasserhahn am Naturschaugarten 
Festgestellt wird, dass am Naturschaugarten mehrfach beobachtet wurde, dass der Wasserhahn offengeblieben ist und das Wasser davongelaufen ist. Es soll verstärkt beobachtet werden. Das Wasser wird zudem wieder im Winter abgestellt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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12. Sitzungsniederschrift vom 07.09.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 16. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 12.10.2023 ö 12

Sachverhalt

Gefragt wird ob das Band für die Zickzacklinie bereits geliefert wurde. Zudem sollte eine Sichtung erfolgen, wo das Anbringen der Zickzacklinien sinnvoll ist. Empfohlen wird, dies im Bauausschuss in einer Ortsbegehung durchzuführen. Darüber hinaus sollen entsprechende Veröffentlichungen für die Bevölkerung erfolgen. 

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.09.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 15:12 Uhr