Datum: 09.11.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der neuen Schulleitung der Mittelschule - Frau Kerstin Schwarz
2 Jahresrechnung 2022 der Gemeinde (örtliche Rechnungsprüfung) - Feststellung und Entlastung; Beratung und Beschlussfassung
3 Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße; Beratung und Beschlussfassung
4 610.02.01 Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Stadt Karlstadt; 'Gemarkung Karlburg; Bebauungsplan Grundschule Karlburg Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung
5 Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Aufhebung des Beschlusses TOP 1 GR HI 27.07.2023 ÖT; Beratung und Beschlussfassung
6 Vereinbarung Jugendsozialarbeit an der Grundschule Himmelstadt; Durchführung vom Projekt "Hand in Hand - für mich, für dich, für uns"; Beratung und Beschlussfassung
7 Friedhofs- und Bestattungswesen; Neugestaltung - Bestattungsverfahren; Beratung und Beschlussfassung
8 Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung
9 Kurze Anfragen
10 Sitzungsniederschrift vom 06.10.2023 (Waldbegang) und 12.10.2023; Genehmigung

zum Seitenanfang

1. Vorstellung der neuen Schulleitung der Mittelschule - Frau Kerstin Schwarz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 1

Sachverhalt

Herbert Hemmelmann begrüßt die neue Schulleiterin der Mittelschule Zellingen Frau Schwarz und übergibt ihr das Wort
Frau Schwarz stellt sich und das Konzept der Mittelschule Zellingen den Gemeinderäten vor.
Neben ihrer Aufgabe als Schulleiterin der Mittelschule Zellingen ist Frau Schwarz zugleich Leiterin des Medienzentrums MSP. Das Medienzentrum unterstützt die Schulen beim Unterricht durch die Versorgung mit aktuellen und didaktisch ausgewählten digitalen Medien. Das Medienzentrum hat seinen Sitz nun ebenfalls an der Mittelschule Zellingen.
Zudem umfassen ihre Tätigkeiten die Fachberatung Umwelt MSP sowie die BNE Beratung Unterfranken ("Bildung für nachhaltige Entwicklung") für Mittelschulen. In ihrer vorherigen Tätigkeit war Frau Schwarz u.a. Beraterin für digitale Bildung für Main Spessart und die Stadt Würzburg.
In der Mittelschule Zellingen arbeiten 15 Kollegen fest und betreuen ca. 130 Schüler und Schülerinnen.

Frau Schwarz berichtet, dass zur Mittelschule nun auch ein Tierbestand gehört. Darüber hinaus soll ein Schulgartenprojekt gestartet werden. Dieses wird über die Laufzeit von 5 Jahre komplett gefördert.

Die Mittelschule verfügt desweiteren über eine Stelle Jugendsozialarbeit (JAS). Frau Schwarz begrüßt dies. 
Die Mittelschule ist als OGS (offene Ganztagsschule) gut aufgestellt. Ein pädagogisches Konzept steht dahinter.
Eine Beratungslehrkraft und eine Schulpsychologin ergänzen das pädagogische Personal.

Als aktuelles Projekt soll die Digitalisierung der Mittelschule bis Frühjahr 2024 vorangetrieben werden. In einem ersten Schritt wird mit einer Klasse (I-Pad-Klasse) gestartet. Aktive Tafeln sind bereits in den Klassenzimmern.

Der Gemeinderat dankt Frau Schwarz für die sehr informative Vorstellung und erkundigt sich, wo die Mittelschule Zellingen ihre Zukunft sieht. Frau Schwarz befürwortet Kooperationen mit anderen Mittelschulen im Rahmen der Möglichkeiten.
Es wird erwartet, dass die Schülerzahlen auch in den kommenden Jahren stabil bleiben. Frau Schwarz bemängelt, dass ein Schwimmbad am Standort fehlt.
Gefragt wird, ob es künftig auch einen M-Zweig an der Schule geben wird. Im Schulverbund, darf es nur mehrere M-Klassen geben, wenn die bestehende Schule mit M-Zweig (Karlstadt) gesichert ist. Vorrang hat damit die Schule im Karlstadt. Frau Schwarz sieht deshalb einen M-Zweig in Zellingen nicht in der näheren Zukunft. Mit dem System Offene Ganztagesschule ist die Mittelschule Zellingen zukunftsfähig.

Herr Hemmelmann dankt Frau Schwarz für die Vorstellung des Schulkonzeptes im Namen des Gemeinderates.


Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

2. Jahresrechnung 2022 der Gemeinde (örtliche Rechnungsprüfung) - Feststellung und Entlastung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 fand am 05.10.2023 im Sitzungssaal des Rathauses Zellingen statt.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Frau Ingrid Haimann, trägt die Niederschrift vom 05.10.2023 über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung vor.

Beschluss 1

Die im Rechnungsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden nachträglich genehmigt. Die Jahresrechnung wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung festgestellt. 

Die Abschlusszahlen in der Jahresrechnung 2022 lauten wie folgt:
Im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 3.714.790,02 €
Im Vermögenshauhalt in den Einnahmen und Ausgaben 1.462.549,37 €
Im Gesamtergebnis somit in den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.177.339,39 € 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Entlastung der Jahresrechnung 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück Fl.Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt soll mit einem sog. „Tiny-House“ bebaut werden. 
Eine entsprechende Bauvoranfrage des Bauherrn wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 01.07.2021 behandelt, das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage erteilt. 

Auszug aus dem Protokoll vom 01.07.2021: 
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1226 der Gemarkung Himmelstadt wird zu den Fragestellungen der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit und zur Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO unter der Maßgabe erteilt, dass die noch fehlende Wasserversorgung sichergestellt wird, der Stellplatzbedarf (1 Stellplatz) gemäß gemeindlicher Stellplatzsatzung erfüllt wird und die abstandsflächen-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Zwischenzeitlich konnte mit dem zuständigen Landratsamt Main-Spessart geklärt werden, dass das Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Es handelt sich um ein sog. verfahrensfreies Bauvorhaben, für welches der Bauwerber gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 BayBO keinen Bauantrag benötigt. 
Für eine Wohnnutzung des Hauses ist jedoch eine ordnungsgemäße Erschließung erforderlich.
Das heißt, dass neben der wegemäßigen Erschließung auch die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen benutzbar sein müssen. 
Das Grundstück Fl.Nr. 1226 ist wegemäßig von der Mainstraße erschlossen, es liegt in ausreichender Breite an der Verkehrsanlage an. 
Die Entwässerung des Tiny-House kann mittels Anschluss an die bestehende gemeindliche Entwässerungsanlage (Mischwasserkanal), die in der Mainstraße vorhanden ist, angeschlossen werden. 
Die Erschließung des Grundstücks mit Trinkwasser ist jedoch derzeit nicht möglich, da in der Mainstraße bisher keine öffentliche Wasserleitung verlegt ist. Eine entsprechende Leitungsverlegung für einen Ringschluss der Wasserleitung an das Ortsnetz ist derzeit nicht vorgesehen. 
Der Bauwerber hat bereits mehrfach in der Verwaltung vorgesprochen und erklärt, dass er die erforderliche Trinkwasserleitung für sein Bauvorhaben auf eigene Kosten vom Anschlusspunkt „Pumpstation“ bis zu seinem Anwesen verlegen lassen wird. 
Für eine derartige private Leitungsverlegung ist gemäß der geltenden Wasserabgabesatzung (WAS) der Gemeinde Himmelstadt der Abschluss einer entsprechenden Sondervereinbarung erforderlich. 
Der Entwurf einer Sondervereinbarung zum Anschluss des Grundstücks Fl.Nr. 1226 liegt dieser Beschlussvorlage bei. 
Der Entwurf für den Abschluss der Sondervereinbarung für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung sollte bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 27.07.2023 behandelt werden. 
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.07.2023 die Entscheidung über den Antrag vertagt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle notwendigen Genehmigungen für die Errichtung des 
Tiny Houses vorlagen. 
Insbesondere fehlte die wasserrechtliche Erlaubnis nach § 78 WHG sowie der Nachweis zur Einhaltung des Grenzabstandes zum Nachbargrundstück (3 m). 
Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde inzwischen durch das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 22.09.2023 erteilt. Der Grenzabstand zum Nachbargrundstück kann durch die Änderung der Gebäudestellung eingehalten werden. 
Der erforderliche Stellplatz gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung kann auf dem Grundstück nachgewiesen werden. 
Damit sind nun alle Voraussetzungen gegeben, um über den vorliegenden Entwurf der Sondervereinbarung zur Verlegung einer privaten Wasserleitung zu entscheiden. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Verlegung einer privaten Wasserleitung in der Mainstraße ab dem Übergabepunkt Pumpstation linksmainisch (Wendeplatz Mainstraße) bis zum Grundstück Fl.Nr. 1226 Gemarkung Himmelstadt im gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 958/0 zu. 

Mit dem Abschluss der im Entwurf hierzu vorliegenden Sondervereinbarung zur Leitungsverlegung zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde Himmelstadt besteht Einverständnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. 610.02.01 Beteiligung als Nachbargemeinde im Bauleitplanverfahren Stadt Karlstadt; 'Gemarkung Karlburg; Bebauungsplan Grundschule Karlburg Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Karlstadt möchte im Ortsteil Karlburg zur Errichtung einer Grundschule einen Bebauungsplan aufstellen. Die Fläche befindet sich am südlichen Ortsrand von Karlburg.
Der Bebauungsplan weist eine Fläche für Gemeinbedarf: „Schule“ aus. 

Durch die vorgesehene Planung werden die Belange der Gemeinde Himmelstadt nicht berührt.

Der Gemeinde Himmelstadt waren bereits in der Sitzung vom 15.06.2023 die Entwürfe vorgelegen. Die abschließenden Unterlagen liegen nun zur Stellungnahme vor.

Beschluss

Gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes „Grundschule Karlburg“ durch die Stadt Karlstadt werden keine Einwendungen erhoben

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Aufhebung des Beschlusses TOP 1 GR HI 27.07.2023 ÖT; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat im Juli 2023 Beschluss darüber gefasst, das Modell „Schulbezogene Förderung“ ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 für die Grundschule Himmelstadt in Betracht zu ziehen und einen Vertrag mit EAL e. V abzuschließen. Die dadurch anfallenden Kosten in Höhe von ca. 8.500 € werden vollständig von der Gemeinde übernommen, da keine staatliche Förderung möglich ist.

Die von EAL e. V. vorgelegte Vereinbarung kann aufgrund von diversen Unstimmigkeiten so nicht abgeschlossen werden. Dies wurde Herrn Reißenweber per Mail am 24.10.2023 mitgeteilt.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt hebt den Beschluss vom 27.07.2023, Tagesordnungspunkt 1 „Jugendsozialarbeit an der Grundschule; Kostenaufstellung von zwei Modellen; Beratung- und Beschlussfassung“ hiermit auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vereinbarung Jugendsozialarbeit an der Grundschule Himmelstadt; Durchführung vom Projekt "Hand in Hand - für mich, für dich, für uns"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 6

Sachverhalt

Alle Schüler der Grundschule Himmelstadt haben im Laufe von drei Wochen unter Anleitung von Selbstbehauptungs- und Resilienztrainer Marko Köhlnhofer ein intensives Selbstbehauptungs- und Resilienztraining absolviert. 

Herrn Marko Köhlnhofer sind die Gegebenheiten und Probleme der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Himmelstadt durch dieses Projekt bereits bekannt. Einige Probleme zwischen Schülerinnen und Schüler konnten durch ihn und seine Anwesenheit bereits aus der Welt geschafft werden.

Aufgrund dieser bereits eingetretenen wirksamen Erfolge wurden Überlegungen bezüglich einer Zusammenarbeit angestrebt. Mit der Schulleitung wurde ein Konzept erarbeitet, welches eine individuelle Unterstützung und Begleitung sozial-emotionaler Ausnahmesituationen anbietet.

Die Verwaltung sieht derzeit einen deutlichen Mehrwert an dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Köhlnhofer, da dieser bereits in der Grundschule Himmelstadt durch sein Selbstbehauptungs- und Resilienztraining anwesend war, er die Problematiken der Schüler:innen mitbekommen hat und bereits Vertrauen zu den Kindern aufgebaut hat. Erste Erfolge können ebenfalls auf die Arbeit mit Herrn Köhlnhofer zurückgeführt werden.

Die Vereinbarung über die Durchführung vom Projekt „Hand in Hand – für mich, für dich, für uns“ im Rahmen der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der Grundschule Himmelstadt sieht ebenso vor, dass in regelmäßigen Abständen die Kenntnisse des Selbstbehauptungs- und Resilienztrainings in den Klassengruppen trainiert und verfestigt werden.

Die Gemeinde Himmelstadt übernimmt die Personalkosten für die Arbeit der freiberuflichen Fachkraft Marko Köhlnhofer im Umfang eines Unterrichtsvormittages in der Woche 
(6 Schulstunden 223,68 € mittwochs für 38 Schulwochen). Abgerechnet werden lediglich die tatsächlich gehaltenen Einheiten in Form von Monatsabrechnungen. 

Die Vereinbarung tritt mit dem Monat November 2023 in Kraft und ist auf unbestimmte Zeit angelegt. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten ohne Begründung vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt beschließt, die Vereinbarung zum Durchführen vom Projekt „Hand in Hand – für mich, für dich, für uns“ im Rahmen der Schulbezogenen Jugendsozialarbeit an der Grundschule Himmelstadt ab November 2023 abzuschließen.

Die anfallenden Personalkosten für die freiberufliche Fachkraft im Umfang eines Unterrichtsvormittages in der Woche übernimmt vollständig die Gemeinde Himmelstadt bis zu einem Höchstsatz von 8.500 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Friedhofs- und Bestattungswesen; Neugestaltung - Bestattungsverfahren; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 7

Sachverhalt

Ein Teil des Himmelstadter Friedhofs wurde in den Sommermonaten umgestaltet. Die Pläne hierzu stammen von Thomas Struchholz aus Veitshöchheim. Hauptsächlich Urnengräber sind im neuen Bereich zu finden. 
Die Neufassung der Friedhofssatzung sowie der Gebührensatzung wurde bereits angefangen, bzw. in Auftrag gegeben. Bis die Friedhofsgebühren kalkuliert sind, dauert es allerdings noch eine Weile. 
Aufgrund des hohen Interesses der Bevölkerung ist davon auszugehen, dass die ersten Gräber zeitnah belegt werden sollen. 
Aus dem Bestand sind nur noch zwei reine Urnenerdgräber zu vergeben. 
Der Gemeinderat hat hier also über die weitere Vorgehensweise und Belegung zu beschließen. 

Durch die Umgestaltung wurden vier unterschiedliche Urnengrabarten geschaffen: 


Urnenerdgrab
An der westlichen Seite sind 11 Urnenerdgräber (60er Grab) mit Grabsteinfundamenten entstanden, diese sollen mit einem liegenden oder halbliegenden Grabstein individuell gestaltbar sein, eine individuelle Bepflanzung ist hier auch möglich; die Ruhezeit beträgt 10 Jahre; es können zwei Urnen beigesetzt werden


Urnenkammer mit Kissenstein
Insgesamt sind im neuen Bereich 51 Urnenkammern mit jeweils zwei Grabstellen errichtet worden; diese teilen sich auf 18 Gräber am Baumrondell mit eckigen Kissensteinen, 17 Gräber am Weg mit runden Kissensteinen und 16 behindertenfreundlichen Gräbern mit Versteinerung und ovalen Kissensteinen auf.
Diese Kissensteine müssen dann auch als Grabsteine genutzt werden und sollen individuell gestaltbar sein (Beschriftung einfräsen oder aufsetzen).
Ein individueller Schmuck ist bei diesen Gräbern grundsätzlich nur auf dem Versteinerungsstreifen der behindertengerechten Gräber möglich. Hier können z. B. Kerzen oder Blumen abgelegt werden. 
Bei den anderen Urnenkammern ist hier kein Grabschmuck vorgesehen. Abgelegter Grabschmuck kann bei Pflegemaßnahmen des Bauhofes entfernt werden. 
 
Die Ruhezeit beträgt 10 Jahre; es können zwei Urnen beigesetzt werden. 


Sternengrab
Das Sternengrab dient ausschließlich der Bestattung von Früh- oder Fehlgeburten. Diese Bestattungsmöglichkeit soll auch den angrenzenden Geburtskliniken mitgeteilt werden, denn nach einer Früh- oder Fehlgeburt ist der Wunsch nach einem Ort zur Trauer groß.


Laut Herrn Struchholz können zwischen 10 und 20 Bestattungen im Sternengrab stattfinden, dies ist abhängig von der Größe der Grab-Kistchen, in denen die Früh- oder Fehlgeburten beigesetzt werden können. 
Die Grabplätze sollen hier wechselseitig in engem Abstand vergeben werden. Außerdem wird festgelegt, dass dort Bestattungen von Kindern bis zum maximal 6. Monat (bis 24 SSW) beigesetzt werden. Danach ist eine Bestattung in einer anderen Grablage erforderlich. 

Die Ruhezeit beträgt aktuell auch bei Kindern 20 Jahre. Es wäre zu überdenken, ob man die Ruhefrist in der neuen Satzung entsprechend anpasst und verringert. 

Da es sich bei dem Sternengrab um eine Rasenfläche handelt, ist individueller Schmuck hier nicht erlaubt, um die Fläche möglichst pflegeleicht zu halten.  


Kaverne 
In der Kaverne sollen alte Urnen nach Beendigung der Ruhefrist und auch anonyme Bestattungen stattfinden können. 
Je nachdem, wie die Urnen in dem Schachtring platziert werden, können zwischen 50 – 100 Urnen Platz finden. 


Bis zur fertigen Kalkulation der Gebühren sollen bei künftigen Bestattungen innerhalb dieser vier Grabarten eine Gebühr von 1.000,00 € vorgestreckt werden. Je nach tatsächlich ermittelter Gebühr wird die Summe dann abgerechnet.   

Diese Vorgehensweise wird auch im Zellinger Friedhof so gehandhabt. Hinzu kommt, dass für die Hinterbliebenen z. B. im Bereich der Urnenkammer kein Geld mehr für einen Grabstein aufgebracht werden muss. Hier wäre dann nur die Beschriftung zu übernehmen.  

Zu klären wäre auch noch, ob Gräber vorher reserviert werden dürfen. Die Verwaltung schlägt vor, dies zumindest bis zur endgültigen Kalkulation der Grabgebühren noch nicht vorzunehmen, da wir den Erwerbern keine konkreten Zahlen nennen können und wir Missverständnisse vermeiden wollen. 
Grundsätzlich rät die Verwaltung von vorherigen Grabreservierungen ab, da der Verwaltungsaufwand sehr hoch ist und man bei Personalwechsel Gefahr läuft, die Reservierung zu übersehen. Außerdem wären diese Reservierungen auch immer an den vertragsmäßigen Bestatter mitzuteilen, damit die Gräber nicht doppelt vergeben werden. 
Die aktuelle Friedhofssatzung der Gemeinde Himmelstadt lässt auch kein Grabnutzungserwerb vor einem Sterbefall zu. 
Die Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages sieht den vorherigen Erwerb eines Grabnutzungsrechtes vor, allerdings mit der Auflage, dass das Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist und zuzüglich fünf Jahren verliehen wird. 
Man hat zwar dafür sein festes Grab, geht aber das Risiko ein, dass in dieser Zeit noch keine Bestattung stattfindet. Bei einer Bestattung innerhalb des Erwerbszeitraums verlängert sich die Ruhefrist dann entsprechend und die Grabgebühren müssen nachbezahlt werden.  

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt den Bestattungen in den oben genannten Grabarten bis zum Neuerlass der Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung zu. Die Vorauszahlung bei einer Bestattung beträgt 1.000,00 € und wird mit den tatsächlichen Gebühren abgerechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Gemeinderat lässt die Möglichkeit der Reservierung/Erwerb von Grabstellen mit Schaffung der neuen Friedhofssatzung zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

Beschluss 3:
Die Bestattungszeit bei Kinderbestattungen im Sternengrab wird von 20 auf 10 Jahre reduziert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 4

Beschluss 4:
Die Verlängerung nach der Ruhezeit soll in der neuen Satzung gestaffelt in 5, 10 und 15 Jahren je nach Wahl des Grabbesitzers möglich sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Rechnungsgenehmigung/en; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 8

Sachverhalt

Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e. V., Untere Hauptstraße 14, 97291 Thüngersheim
Als Abschlagszahlung für das Projekt „Erstellung eines (inter)kommunalen Ökokontos“ legt die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e. V. am 21.09.2023 eine Rechnung über 5.840,38 € vor. Sie wurde am 05.10.2023 bezahlt. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Rechnungsanweisung an die Kommunale Allianz Main-Wein-Garten e. V., Untere Hauptstraße 14, 97291 Thüngersheim, vom 21.09.2023 über 5.840,38 € für das Projekt „Erstellung eines (inter)kommunalen Ökokontos und die damit verbundene überplanmäßige Ausgaben von 840,38 € im Nachhinein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 9

Sachverhalt

a) Termine
Eröffnung der Weihnachtspostfiliale                 03.12.2023
Nächste Sitzung des Gemeinderates                 07.12.2023


b) Ehrung ehemaliger stv. Feuerwehrkommandant Bruno Schmitt
Über die Ehrung des ehemaligen stv. Feuerwehrkommandanten Bruno Schmitt für seine Verdienste in der örtlichen Feuerwehr wird informiert. Er hat das Ehrenkreuz in Silber des Feuerwehrverbandes erhalten


c) Stellplätze vor Anwesen Untere Ringstr. 13 
Zu den Stellplätzen im Anwesen Untere Ringstraße 13 war in der letzten Sitzung angefragt worden. Zu klären war, ob diese nun aufgrund der geänderten Bedingungen durch die geschäftliche Nutzung in ausreichender Zahl vorhanden sind. 
Erläutert wird, dass 4 Stellplätze zur Verfügung zu stellen sind (Entscheidung aus dem Jahr 2002). Diese liegen auch vor und sind offiziell genehmigt.


d) Straßenabsenkung Anwesen Talrainstraße 
Der Sachverhalt wurde in der Bauabteilung der Verwaltung von Frau Manuela Jatz geprüft. Festgestellt wurde, dass noch kein Gefahrenpotential besteht. Bisher besteht damit noch keine Reparaturverpflichtung. Die Bauabteilung wird dies weiterverfolgen.


e) Aufbau einer PV-Anlage auf dem Dach der Mehrzweckhalle 
Informiert wird darüber, dass die PV-Anlage ab 13.11. montiert wird.


f) Nachruf Gregor Rothenhöfer
Da eine Kondolenz für den verstorbenen Himmelstadter Gregor Rothenhöfer nicht möglich war, wurde ein Nachruf im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Am Nachruf haben sich auch fünf Vereine beteiligt.


g) Modell Kommune Xplanung; digitale Kommune Bayern
Die Gemeinde Himmelstadt erhielt durch das Bayerische Staatsministerium die Ernennung zum Kompetenzpartner „Digitale Planung Bayern“ für Unterfranken zusammen mit Haßfurt. Die hierfür beim Staatsministerium eingereichten Unterlagen wurden durch das Ing-Büro Arz ausgearbeitet.


h) Bauausschusssitzung Kindergartenerweiterungsbau
Stellvertretender Vorsitzender des Bauausschusses Gemeinderat Wolfgang Kübert berichtet von der Ortsbegehung des Bauausschusses bei der Baustelle Kindergartenerweiterungsbau. Die Bodenplatte ist betoniert.
Retentionsraum muss geschafft werden. Es läuft aktuell ein zweites Ausschreibungsverfahren.
Derzeit ist keine sibirische Lärche erhältlich, deshalb wurde alternativ auf Thermokiefer ausgewichen. Problematisch ist, dass sie nicht gleichmäßig silbrig wird, wie dies bei der sibirischen Lärche der Fall ist. Ein Farbanstrich wurde vom Bauausschuss abgelehnt. Es soll ein Muster der Thermokiefer bestellt werden.
Ein Konzept für die Außenspielfläche soll gemeinsam mit dem St. Johanniszweigverein erstellt werden.
Besprochen wurde auch, ob die Container am derzeitigen Standort verbleiben sollten oder gegenüber vom Hartplatz aufzustellen sind. Dies muss mit der Entsorgungsfirma Kirch besprochen werden.
Es liegen Beschwerden wegen der aufgeweichten Parkplätze unterhalb der Schule vor. Gefragt wird, welche Maßnahmen diesbezüglich ergriffen werden können. Das Problem wurde durch die Gemeindearbeiter bereits bearbeitet. Die Parkplätze wurden für die Wintermonate mit Hackschnitzel gefüllt und sind jetzt wieder nutzbar. Es wird über weitere Maßnahmen nachgedacht. Das Herrichten der Parkplätze ist Teil der Baumaßnahme.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

zum Seitenanfang

10. Sitzungsniederschrift vom 06.10.2023 (Waldbegang) und 12.10.2023; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 17. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 09.11.2023 ö 10

Sachverhalt

Sitzungsniederschrift der 15. Sitzung vom 06.10.2023 – Waldbegang:

Aus dem Gremium wird gefragt, ob es bereits einen neuen Sachstand bezüglich Weiterbildung/Lehrgänge Forstwirtschaft für Bauhofmitarbeiter gibt. Erster Bürgermeister Herbert Hemmelmann hat sich diesbezüglich mit Revierförster Schelbert in Verbindung gesetzt. Dieser wollte sich bei der Forstschule kundig machen, bisher ist noch keine Rückmeldung erfolgt.

Beschluss 1

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt der Sitzungsniederschrift vom 06.10.2023 (Waldbegang) ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat Himmelstadt stimmt dem öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 12.10.2023 ohne Änderungen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2024 10:54 Uhr