Datum: 05.06.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Feldgeschworene; Vorstellung neuer Feldgeschworener Walter Gehrling;
2 Nötscher Gerold, BA 2014003 Obere Ringstraße 68; Fl.-Nr. 7935/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Balkons
3 Breitbandausbau im Gemeindegebiet Himmelstadt; Festlegung des Kumulationsgebietes; Beratung und Beschlussfassung
4 Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Festlegung der Raten und Zahlungstermine für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße südliche Querstraße" und "Untere Ringstraße östlicher Ast"; Beratung und Beschlussfassung
5 Rechnungsgenehmigung; Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Herbst Melanie, Kostenaufstellung 2013, Beratung und Beschlussfassung
6 1. Maintal-Ultratrail am 27.09.2014 (Extremlaufveranstaltung)
7 Sitzungsniederschriften vom 17.04.2014, 07.05.2014 und 15.05.2014; Genehmigung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen

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1. Feldgeschworene; Vorstellung neuer Feldgeschworener Walter Gehrling;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö 1

Sachverhalt

2. Bürgermeister Uwe Menth informiert das Gremium über die Vereidigung des neuen Himmelstadter Feldgeschworenen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Nötscher Gerold, BA 2014003 Obere Ringstraße 68; Fl.-Nr. 7935/2, Gemarkung Himmelstadt Errichtung eines Balkons

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Bauherr möchte an das bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Obere Ringstraße 68 der Gemarkung Himmelstadt einen Balkon anbauen. Das Grundstück befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig vorhanden und durch das Landratsamt Main-Spessart zu prüfen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Anbau eines Balkons an das Wohngebäude auf dem Grundstück Obere Ringstraße 68 der Gemarkung Himmelstadt wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Breitbandausbau im Gemeindegebiet Himmelstadt; Festlegung des Kumulationsgebietes; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö 3

Sachverhalt

2. Bürgermeister Uwe Menth begrüßt Herrn Dr. Joachim Först von der Firma Dr. Först Consult, Würzburg und übergibt ihm das Wort.

Dr. Först stellt anhand des vorliegenden Lageplanes das festzulegende Kumulationsgebiet im Bereich Himmelstadt vor.
Er erläutert, dass derzeit noch auf der Basis der alten Förderrichtlinie zu planen ist, da die Änderung der Richtlinie noch nicht vorliegt.
Der Lageplan liegt den Gemeinderäten vor.
Der Breitbandausbau kann nur dann erfolgen, wenn im Gebiet mindestens 30 Mbit verfügbar sind. Dies betrifft den Großteil der Gemeinde. Lediglich in den Randbereichen wird die verlangte Größe nicht erreicht, unterschreitet diese aber nur geringfügig.
Es ist geplant, das Glasfaserkabel bis zum Multifunktionsgehäuse (DSLAM) zu verlegen und ab da Kupferleitungen wie gehabt zu den Hausanschlüssen zu nutzen.
Nach der Festlegung des Kumulationsgebietes erfolgt eine Markterkundung (im Ort agiert nur ein Anbieter, NEFtv kann jedoch nicht 25 Mbit überall garantieren). Bei der Festlegung des Kumulationsgebietes hat die Gemeinde volle Entscheidungsfreiheit. Sie kann das festgelegte Kumulationsgebiet jederzeit ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Kumulationsgebiet, wie von Herrn Dr. Först vorgestellt, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Festlegung der Raten und Zahlungstermine für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße südliche Querstraße" und "Untere Ringstraße östlicher Ast"; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach Art. 5 Abs. 5 KAG können Vorauszahlungen auf Straßenausbaubeiträge nur erhoben werden, wenn mit der Herstellung der Einrichtung begonnen wurde. Die Vorauszahlungen für die ersten beiden Abrechnungsgebiete in der Oberen und Unteren Ringstraße wurden inzwischen erhoben. Im Zuge des Baufortschritts kann nun auch für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße südliche Querstraße“ und „Untere Ringstraße östlicher Ast“ die Vorauszahlung erhoben werden. Es werden analog zu den bereits erhobenen Vorauszahlungen in der Oberen und Unteren Ringstraße 4 Raten á 25 % mit folgenden Zahlungsterminen vorgeschlagen: 31.07.2014, 31.12.2014, 31.05.2015, 31.10.2015. Da die Maßnahmen zum Teil noch in diesem Jahr fertig gestellt werden, müssen die Kosten entsprechend vorfinanziert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf die Straßenausbaubeiträge für die Einrichtungen „Obere Ringstraße südliche Querstraße“ und „Untere Ringstraße östlicher Ast“ wie folgt Vorausleistungen auf die voraussichtlichen Straßenausbaubeiträge zu erheben:

25 % zum 31.07.2014
25 % zum 31.12.2014
25 % zum 31.05.2015
25 % zum 31.10.2015

Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht (Vorlage der letzten umlagefähigen Rechnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Rechnungsgenehmigung; Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Herbst Melanie, Kostenaufstellung 2013, Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 12.02.2014 legt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen die Kostenaufstellung über den Arbeitsaufwand der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von Frau Melanie Herbst im Haushaltsjahr 2013 vor.

Der Antrag auf Rechnungsgenehmigung lag dem Gemeinderat Himmelstadt bereits in seiner Sitzung vom 20.03.2014 vor. Der auf die einzelnen Mitgliedsgemeinden entfallende Stundenanteil wurde bekannt gegeben. Das Gremium hatte eine Aufstellung erbeten, in welcher die für die Gemeinde geleisteten Stunden taggenau angegeben und zuordenbar zu den einzelnen Projekten sind.

Der Tagesordnungspunkt wurde bis zur Vorlage dieser Auflistung zurückgestellt.

Zwischenzeitlich liegt eine Aufstellung von Frau Melanie Herbst vor. Sie enthält den Tag, die Stundenanfall sowie die genaue Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit.

Beschluss

Die Kostenaufstellung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen vom 12.02.2014 über 5.199,58 € für 206,25 für die Gemeinde Himmelstadt geleisteten Stunden im Haushaltsjahr 2013 wird nachträglich genehmigt.

Für die Haushaltsjahre 2014 ff. sind Kostenaufstellungen für Frau Herbst analog zu der heute vorgelegten detaillierten Liste nach Tag, Stundenfall und Bezeichnung der Tätigkeit auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. 1. Maintal-Ultratrail am 27.09.2014 (Extremlaufveranstaltung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtmarathon Würzburg e.V. (Verantwortlicher Technischer Leiter Herr Thomas Gumpert, Güntersleben) beabsichtigt am Samstag den 27.09.2014 den „1.Maintal-Ultratrail“ (Extremlaufveranstaltung) durchführen zu wollen.
Start und Ziel liegen in Veitshöchheim, sodass Antrag auf diese Veranstaltung vom Landratsamt Würzburg aus zu genehmigen ist. Der Markt Zellingen wird im Rahmen dieser Genehmigung „angehört“. Mit Antrag und Eingang per E-Mail am 22.01.2014 konnte dem Anhang dieser E-Mail eine Laufstrecke in elektronischer Form entnommen werden, dass für die gesamte Laufstreckenführung auch die Gemarkung Himmelstadt berührt ist.

Der Vorsitzende zeigt den geplanten Streckenverlauf auf der Gemarkung Himmelstadt anhand einer Karte auf.

Beschluss

Nach Beratung und Diskussion wird der Durchführung des „1. Maintal-Ultratrail“ durch den Stadtmarathon Würzburg e.V. am 27.09.2014 von 11:00 bis 12:00 Uhr mit folgenden Auflagen und der vorgelegten Streckenführung auf der Gemarkung Himmelstadt zugestimmt


Auflagen:

Der Veranstalter hat eine Haftungsverzichtserklärung und eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorzulegen.

Verunreinigungen, die durch die Veranstaltung eingetreten sind, müssen unverzüglich beseitigt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Entsorgen der „Hinterlassenschaften“ der Laufteilnehmer.
Diese sind unverzüglich durch geeignete Entsorgungsmaßnahmen zu entfernen, sodass es zu keiner Geruchsbelästigung oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen kann.
Die Abwasserbeseitigung muss sichergestellt sein. Es darf zu keinerlei Boden- und Gewässerverunreinigungen kommen.
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, die Dritten nachweisbar entstehen sollten.

Der Veranstalter sichert zu, dass die Laufstrecke mit dem BUND und der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Main-Spessart abgestimmt wurde.

Das Anbringen von Gegenständen jeder Art an Bäumen und Sträuchern ist zu unterlassen. Es darf kein Baum durch fluoreszierende Gegenstände, auch aus Sprühflaschen, gekennzeichnet werden!
Beschädigungen von Bäumen und Sträuchern sind zu vermeiden. Ausgenommen sind Trassierbänder und Pylonen, die unverzüglich nach Ende der Veranstaltung wieder auf eigene Kosten zu entfernen sind. Soweit wasserlösliche Kreide verwendet wird, sollen diese Markierungen auf Asphalt, der Grasnabe oder Schotterwegen nach der Laufveranstaltung „entfernt“ werden. Auf eine kostenpflichtige Ersatzvornahme durch die Gemeinde wird hingewiesen.

Sämtlicher Müll und Unrat (auch Abwässer) etc. ist nach Beendigung der Sportveranstaltung auf der gesamten Strecke in der Gemarkung Himmelstadt sach- und fachgerecht zu entsorgen. Soweit der Veranstalter dieser Reinigungspflicht allgemein nicht nachkommt, wird dieser Abfall kostenpflichtig vom Markt Zellingen entsorgt.

Soweit Wege und in Anspruch (benutzte) genommene Laufflächen nicht im Eigentum der Gemeinde stehen, muss der Veranstalter eine Einverständniserklärung von den jeweiligen Eigentümern bzw. Nutzungsberechtigten vorlegen.

Es sind vom Veranstalter sowohl die jeweils zuständigen Jagdpächter (ggf. Treib- oder Drückejagden zu diesem Termin) von dieser Laufveranstaltung in Kenntnis zu setzen.

Kontrollstellen bzw. Verpflegungspunkte der Läufer mit Getränken und Obst etc. sind sofort nach Beendigung des Laufevents komplett zurückzubauen und „sauber“ zu hinterlassen.

Weinlese!
Es darf aufgrund der anstehenden Weinlese zu keinen Beeinträchtigungen der Erntefahrzeuge und des Weinlesebetriebes kommen !

Der Vorsitzende bittet um gegenseitige Rücksichtnahme der Teilnehmer beim „1. Maintal Ultratrail“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Sitzungsniederschriften vom 17.04.2014, 07.05.2014 und 15.05.2014; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö 7

Beschluss 1

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 17.04.2014 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 07.05.2014 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.05.2014 ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö 8

Sachverhalt

a) Gewährleistung für Bauarbeiten Kirchplatz und Umgriff
Die Gewährleistung für die Arbeiten ist zum 28.05.2014 ausgelaufen. Aus diesem Grund hat eine Begehung gemeinsam mit der damals ausführenden Baufirma, Vertretern der Verwaltung sowie der Gemeinde Himmelstadt stattgefunden. Die Baufirma plant, die angezeigten Schäden bis zum 30.06.2014 zu beheben.


b) Sachstand Baumaßnahme am Friedhof
2. Bürgermeister Uwe Menth informiert darüber, dass die Einfassungen eingebaut sind. Die Bauabnahme erfolgte durch den 2. Bürgermeister und Gemeinderat Rainer Paulus. Es wurde alles fotodokumentiert. Bei der Bauabnahme wurden Schäden festgestellt, z.B. ein Schaden an einer Grabeinfassung sowie ein Ölfleck vor der Halle.
Die Teerdecke des Weges wurde bereits abgetragen und mit den Pflasterarbeiten begonnen.
Da die neuen Grabeinfassungen etwas tiefer als die alten sitzen, muss der Weg mit Gefälle angepasst werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 3. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 05.06.2014 ö 9

Sachverhalt

a) Schwerlastverkehr durch die Pillenbergstraße
Die Pillenbergstraße wird häufig von Baufirmen oder Schwerlastern als Abkürzungsweg genutzt. Die Strasse ist jedoch für diese Beanspruchung nicht ausgelegt. Aus dem Gremium ergeht die Anfrage, ob ein Sperren der Straße für Schwerlastverkehr möglich ist.
Da dann jedoch auch der Lieferverkehr, sowie die Müllentsorgung davon betroffen wären, wird davon ausgegangen, dass dies nicht möglich ist.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


b) Friedhof Weg an den Urnengräbern
Auf diesem Weg wächst das Unkraut bereits sehr stark. Die Gemeindearbeiten werden darüber informiert und beauftragt, das Unkraut zu entfernen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


c) Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße, Ansprechpartner
Seitens der Verwaltung ist Herr Öchsner Ansprechpartner für die Anlieger. Er ist berechtigt, den Langtext des Leistungsverzeichnisses zur Kenntnis zu geben.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 19.02.2015 17:11 Uhr