Datum: 06.11.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Preßer Sabine; BA 2014005; Hofstr. 10, Fl.-Nr. 61, Gemarkung Himmelstadt; Nutzungsänderung landw. Gebäude in Verkaufsraum Bauvoranfrage; Beratung und Beschluss
2 Straßenausbaubeiträge Obere und Untere Ringstraße; Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast , nördlicher Teil" und "Untere Ringstraße - Verbindungsstraße"; Beratung und Beschluss
3 Informationen des 1. Bürgermeisters
4 Kurze Anfragen

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1. Preßer Sabine; BA 2014005; Hofstr. 10, Fl.-Nr. 61, Gemarkung Himmelstadt; Nutzungsänderung landw. Gebäude in Verkaufsraum Bauvoranfrage; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.11.2014 ö beschließend 1

Sachverhalt

In den ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäuden des Anwesens Hofstr. 10 der Gemarkung Himmelstadt sollen Verkaufsräume für den Handel mit Produkten zum traditionellen und denkmalgerechten Bauen entstehen. Das Vorhaben befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil ohne Bebauungsplan. Die nähere Umgebung entspricht einem Dorfgebiet. Das Vorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, die äußere Erscheinungsform soll nicht verändert werden. Das Gebäude befindet sich im Überschwemmungsbereich des Mains.
Mit der Bauvoranfrage soll die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens geprüft werden. Verkaufsräume sind als nicht störende Gewerbebetriebe in einem Dorfgebiet allgemein zulässig.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes in Verkaufsräume für Bauprodukte auf dem Grundstück Hofstraße 10 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Straßenausbaubeiträge Obere und Untere Ringstraße; Festlegung der Anzahl der Raten und Zahlungstermine für die Vorauszahlung für die Abrechnungsgebiete "Obere Ringstraße - westlicher Ast , nördlicher Teil" und "Untere Ringstraße - Verbindungsstraße"; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.11.2014 ö 2

Sachverhalt

In den Abrechnungsgebieten „Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil“ sowie „Untere Ringstraße – Verbindungsstraße“ ist der Straßenausbau zwischenzeitlich im Gange. Für diese beiden Abrechnungsgebiete können zeitnah die Vorauszahlungsbescheide erstellt werden. Wie bereits in der Anliegerversammlung 27.02.2014 bekannt gegeben, werden für die Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag vier Raten à 25 % des Vorauszahlungsbetrages vorgeschlagen. Da die erste Rate frühestens in der unmittelbaren Vorweihnachtszeit fällig gestellt werden kann, wird auch eine weitere Alternative vorgeschlagen:
Alternative 1: Fälligkeit der Raten am 16.12.2014, 16.05.2015, 16.10.2015 und 16.03.2016.
Alternative 2: Fälligkeit der Raten am 16.01.2015, 16.06.2015, 16.11.2015 und 16.04.2016.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die Abrechnungsgebiete „Obere Ringstraße – westlicher Ast, nördlicher Teil“ und „Untere Ringstraße – Verbindungsstraße“ wie folgt Vorauszahlungen auf die Straßenausbaubeiträge zu erheben:
25 % zum 16.01.2015
25 % zum 16.06.2015
25 % zum 16.11.2015
25 % zum 16.04.2016
Die endgültige Abrechnung der Straßenausbaubeiträge erfolgt nach Eintritt der Beitragspflicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.11.2014 ö 3

Sachverhalt

a) Antrag von Herrn Mainka zur Beibehaltung der Dimension des Kreuzungs-
    bereiches Untere Ringstraße sowie vorsorglicher Widerspruch
Der Vorsitzende informiert das Gremium über den Antrag sowie den vorsorglichen Widerspruch von Herrn Mainka. Der Vorsitzende verliest das Schreiben vom 28.10.2014, eingegangen am 03.11.2014. Er teilt mit, dass eine Begründung zum 06.11.2014 bei der Gemeinde eingegangen ist. Diese konnte noch nicht geprüft werden. Der Sachverhalt wird Gegenstand der nächsten Gemeinderatssitzung sein.
Das Gremium bittet den Bauausschuss darum, weitere Informationen mitzuteilen und eine Empfehlung auszusprechen.
Der Bauausschuss wird sich mit der Thematik in der nächsten Begehung der Unteren Ringstraße am kommenden Samstag befassen.


b) Informationsversammlung der Grundstückseigentümer Langenforst
1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz informiert darüber, dass die Grundstückseigentümer Langenforst in einer Informationsveranstaltung an 03.12.2014 19:00 im Pfarrheim zu den Plänen der Beantragung der Ausweisung des Gebietes als geschützter Landschaftsbestandteil informiert werden. Hierzu wurden bereits Einladungen verschickt.
An der Veranstaltung werden unter anderem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde sowie des Landschaftspflegeverbandes teilnehmen.


c) ILE Konzeptauswahl Mainweingarten
Am 28.10.2014 hat der Bürgermeisterausschuss getagt und den Termin für die Auswahl eines Konzeptes zum geplanten ILE-Projekt festgelegt. Drei Ingenieurbüros haben hierzu ein Konzept erarbeitet und vorgestellt. Die Auswahl wird am 07.11.2014 getroffen werden.


d) Westumgehung B27N Informationsveranstaltung des Vereins Bürger
     und Kommunen gegen die Westumgehung Würzburg in Duttenbrunn
Ebenfalls am 07.11.2014 ist eine Informationsveranstaltung zum Thema Bundesverkehrswegeplan 2015, aktueller Stand, mögliche Einflussnahme und Alternativen geplant. Als Referent wurde Dr. Werner Reh, Ressortleiter Verkehr beim BUND Bundesverband gewonnen.
Die Veranstaltung findet im Haus der Bürger, Duttenbrunn ab 19:30 Uhr statt.


e) Tiefer Brunnen als Bodendenkmal aufgenommen
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tiefe Brunnen als Bodendenkmal mit der Nummer D-6-6024-0359 aufgenommen wurde.
Dies bedeutet, dass zukünftig Erdeingriffe nach Art. 7,1 DSOG genehmigungspflichtig sind. Von der Genehmigungspflicht unberührt sind die geplanten obertägigen Instandsetzungen des tiefen Brunnens. Geplant ist das Bauwerk aufzumau ern und zu ertüchtigen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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4. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 11. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 06.11.2014 ö 4

Sachverhalt

a) Sachstand Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße
Gemeinderat Jürgen Döll erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand der Maßnahme. Unter Berücksichtigung des hohen Zuhörerinteresses der Anlieger an den Gemeinderatssitzungen beantragt er, Fragen der Zuhörer zuzulassen.
Der Vorsitzende informiert über den derzeitigen Stand. Die Baumaßnahme befindet sich gut im Zeitplan. Momentan wurde mit den Kanalarbeiten in der Unteren Ringstraße östlicher Ast, sowie in der Oberen Ringstraße westlicher Ast begonnen. Da die Arbeiten gut vorankommen, wird mit einem Abschluss in dem genannten Gebiet Obere Ringstraße in ca. drei Wochen, sowie in der Unteren Ringstraße in ca. 3 bis 4 Wochen gerechnet.
In der Oberen Ringstraße werden die Hausanschlüsse rechts der Straße gleich mit angeschlossen, links erfolgt etwas später.
In der Unteren Ringstraße wird jetzt nur der Hauptkanal verlegt.
Die Pflasterarbeiten sind im bereits ausgebauten Bereich fertig gestellt. Die von den Anliegern in der letzten Gemeinderatssitzung vorgebrachten Mängelanzeigen sind überprüft worden, Korrekturen wurden vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass die Oberflächenversiegelung des Pflasters nicht beschädigt wurde. Jedoch wird jetzt vor dem Einsanden abgerüttelt.
Gehsteigabsenkungen wurden wie geplant in den Kreuzungsbereichen vorgenommen.
In der Oberen Ringstraße Kreuzung vordere Querstraße (Höhe Anwesen Krafft) muss die Absenkung noch erfolgen.

Im Anschluss fasst das Gremium folgenden

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den anwesenden Anliegern Rederecht zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:                11 : 0


Die Anlieger teilen mit, dass das Pflaster vielfach nicht eben zum Bordstein ist.
Nach den Vorschriften ist es noch im tolerierbaren Bereich, wenn das Pflaster bis 0,5 cm höher als der Bordstein verlegt ist. Überschreitet die Höhe diesen Toleranzbereich liegt ein Mangel vor, der beseitigt werden muss.
Die Anlieger teilen weiterhin mit, dass die neue Straßenlampe in der Unteren Ringstraße in Höhe des Anwesens Nr. 34 schräg gestellt wurde. Dies führt dazu, dass der Kreuzungsbereich nicht beleuchtet ist, dafür aber der Grundstücksbereich des genannten Anwesens, sowie des Nachbaranwesens. Es wird gebeten, hier nach zu justieren.
Am kommenden Montag wird das nächste Teilstück in der Unteren Ringstraße westlicher Ast bis vor zur Brückenstraße und Obere Ringstraße östlicher Ast (restlicher Bereich) zzgl. südliche Querstraße asphaltiert werden. Die Anwohner werden per Mainpost sowie per Wurfpost informiert und gebeten, die Straße dementsprechend freizuhalten.

Begehungen des Bauausschusses finden im vierzehntägigen Rhythmus jetzt samstags ab 15:30 Uhr statt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 28.03.2015 12:09 Uhr