Datum: 20.11.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erweiterung der Tagesordnung
2 Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2014; Beratung und Beschlussfassung
3 Finanzplan 2014 bis 2017; Beratung und Beschlussfassung
4 Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße; Straßenführung im Einmündungsbereich der Querstraße zwischen der Unteren Ringstraße, westlicher Ast, und der Unteren Ringstaße, östlicher Ast, bei Grundstück Fl. Nr. 5887/1; Antrag Michael Mainka auf Beibehaltung der bisherigen Straßenführung; Beratung und Beschlussfassung
5 Sitzungsniederschrift vom 16.10.2014; Genehmigung
6 Informationen des 1. Bürgermeisters
7 Kurze Anfragen

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1. Erweiterung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 1

Sachverhalt

Bürgermeister Gehrsitz bittet um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren dringlichen Punkt.

Beschluss

Der Erweiterung der Tagesordnung um den Punkt „Finanzplan 2014 bis 2017; Beratung und Beschlussfassung“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Nachtragshaushaltssatzung und -plan 2014; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 2

Sachverhalt

Durch verschiedene Änderungen im Vermögenshaushalt (Investitionsmaßnahmen) kann der Haushaltsausgleich nicht mehr sichergestellt werden. Es ist daher für die Gemeinde Himmelstadt unerlässlich einen weiteren Kredit aufzunehmen.

Seit Erlass der Haushaltssatzung 2014 haben sich Änderungen (Kostensteigerungen für den Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße) ergeben, die eine höhere Darlehensaufnahme auslösen. Hiervon betroffen sind die Haushaltsstellen 1.6305.9500/9590 (Straßenbau), 1.7005.9500/9590 (Kanalbau) und 8155.9500/9590 (Wasserleitung). Dies bedingt eine Änderung des Haushaltsansatzes bei der Haushaltsstelle 1.9121.3766 (Kreditaufnahme) von bisher 950.000,00 Euro auf 1.215.000,00 Euro. Dadurch ändern sich die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushalt von 2.441.583,00 Euro um 497.365,00 Euro auf 2.938.948,00 Euro.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt auf Grund Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für das Haushaltsjahr 2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung. Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Finanzplan 2014 bis 2017; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 3

Sachverhalt

Für den Ausbau der Oberen und Unteren Ringstraße haben sich die Investitionskosten erhöht. Hierdurch musste die Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017 geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das geänderte Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2017. Das Investitionsprogramm ist als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Baumaßnahmen in der Oberen und Unteren Ringstraße; Straßenführung im Einmündungsbereich der Querstraße zwischen der Unteren Ringstraße, westlicher Ast, und der Unteren Ringstaße, östlicher Ast, bei Grundstück Fl. Nr. 5887/1; Antrag Michael Mainka auf Beibehaltung der bisherigen Straßenführung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 23.03.2014 hatten die Eheleute Bauermees, Untere Ringstraße 36, 97267 Himmelstadt, Eigentümer des Grundstücks Fl. Nr. 5887/1, beantragt, eine Teilfläche von ca. 21,7 m² des Straßengrundstücks Fl. Nr. 5886 im Einmündungsbereich vor Ihrem Grundstück zu erwerben.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.06.2014 diesem Antrag zugestimmt und den Verkauf beschlossen. Bei der Abstimmung lag die geänderte Straßenplanung vor. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass mit der Beschlussfassung über den Grundstücksverkauf konkludent auch die entsprechende Änderung der Straßenplanung beschlossen wurde.

Frau Hermine Mainka, Alleineigentümerin des Grundstücks Fl. Nr. 5888, hat mit Schreiben vom 06.10.2014 „Widerspruch gegen diese Bauausführung“ eingelegt. Zur Begründung wird ausgeführt, dass durch die veränderte Straßenführung die Zufahrt zu ihrem Grundstück eingeschränkt werde und „die Zufahrt aus dieser Richtung nicht mehr möglich“ sei. Eine Verbreiterung ihrer Zufahrt wäre eingeschränkt möglich, die hierfür anfallenden Kosten will sie nicht übernehmen.

Mit Schreiben vom 28.10.2014 hat Herr Mainka beantragt, die bisherige Straßenführung beizubehalten. Vorsorglich legte er ebenfalls „Widerspruch gegen die Bauausführung“ ein. Ferner bemängelt er, dass kein in öffentlicher Sitzung gefasster Beschluss zur Planänderung vorliege. Ferner kündigt er eine weitere Begründung seines Antrags an.

Mit Schreiben vom 03.11.2014 begründet Herr Mainka seinen Antrag wie folgt (wörtliche Wiedergabe):

„Sicherheitstechnische Gründe
Feuerwehr, THW, Rotes Kreuz, Polizei
Nach eingehenden Recherchen werden die erhaltenen Auskünfte kurz zusammengefasst:
Sollte eine Einsatzlage entstehen sind groß dimensionierte zentrale Plätze nötig und wichtig um Kräfte heranführen und bündeln zu können. Kürzere Wege zum Einsatzort retten Menschenleben! (Notarzt, Notarztwagen, Einsatzleitung, Einsatzfahrzeuge etc.) Einen bereits vorhandenen Platz zu verkleinern ist aus Sicht professioneller Einsatzkräfte nicht anzuraten.


Dreh- und Wendepunkt
Der Kreuzungsbereich wird als Dreh- und Wendepunkt permanent genutzt. Ein PKW, selbst ein PKW mit Anhänger, kann ohne größere Rangiermanöver in einem Zug wenden ohne auf den Gehweg fahren zu müssen.

Bei der Beibehaltung des momentanen Zustandes der Kurvenführung besteht selbst für einen Sattelzug aus Richtung Brückenstraße kommend die Möglichkeit, wegen der lang gestreckten Kurve perfekt in die Querstraße einzufahren und rückwärts, ohne über den Gehsteig der Querstraße fahren zu müssen, zu wenden.

Da ein Trend zu immer größeren Fahrzeugen zu erkennen ist, ein Polo verfügt beispielsweise bereits heute über die Größe eines Golf I, ist eine Verkleinerung für die Verkehrsführung als auch für die Verkehrsteilnehmer kontraproduktiv.


Ausweichmöglichkeit
Da von vielen Verkehrsteilnehmern die Anwohnerstrasse als Parkplatz genutzt wird, ist immer wieder zu beobachten, dass dieser Kreuzungsbereich in Richtung Brückenstrasse gesehen als Ausweich- und Wartezone genutzt wird.

Durch den östlichen Teil der Unteren Ringstrasse fahren sehr häufig landwirtschaftliche Fahrzeuge. Zusehends werden auch diese immer größer. Aus diesem Grund ist die Verkleinerung dieses Kreuzungsbereichs ebenfalls abzulehnen.


Winterdienst Schneeräumen
Momentan ist es auf Grund der Größe des Kreuzungsbereichs möglich, die Kreuzung ohne Probleme von Schnee zu befreien und dadurch die Verkehrssicherheit für die Allgemeinheit in diesem Bereich zu erhöhen. Bei einer Verkleinerung des Kreuzungsbereichs ist dieser Vorteil nicht mehr gegeben.


Neuanlagen Kreuzungsbereiche
Analog zu dem Kreuzungsbereich in der Unteren Ringstraße betrachten Sie bitte die Kreuzungen
Tannenstrasse/Waldstrasse
Triebstrasse/Mausbergstraße
Von der Hauptstraße kommend erste und zweite Kreuzung Am Burkardstuhl

Später als die Untere Ringstrasse geplant, sind diese Kreuzungsbereiche aus gutem Grund groß dimensioniert, übersichtlich und für alle Fälle gewappnet!

Aus diesem Grund bitte ich Sie, unseren kleinen Kreuzungsbereich nicht noch kleiner zu machen.


Einfahrt in unser Grundstück
Von der Brückenstrasse kommend kann ich, einen Bogen fahrend, ohne auf den Gehsteig auffahren zu müssen, durch die Größe des Kreuzungsbereichs direkt durch meine Einfahrt auf mein Grundstück fahren. Sollte die Dimension des Kreuzungsbereichs abgeändert werden, bleibt nichts anderes übrig, als meine Einfahrt zu vergrößern.

Die Einwände, ich könnte ja dann aus der Stichstraße aus der westlichen Unteren Ringstraße auf mein Grundstück fahren, wird spätestens mit der Einrichtung einer Einbahnstraße hinfällig. Diese Diskussion wurde bekannter Weise bereits von Ihnen geführt, verworfen, ist aber nicht undenkbar! Also müssen Sie, muss ich von dieser Möglichkeit ausgehen.

Das heißt, ich habe nochmals höhere Kosten!

Bis dato belaufen sich meine Kosten im Außenbereich auf ca. 9.100,-- €. Laut Anliegerversammlung vom 25.07.2014 wird sich dieser Betrag nochmals um 30 % erhöhen. Dann belaufen sich meine Kosten bereits im Außenbereich auf ca. 11.800,-- €.

Ich gehe realistisch davon aus dass, nachdem die Baumaßnahme beendet ist, die Kosten sich um ca. 50 % erhöht haben werden. Dann belaufen sich meine Kosten im Außenbereich auf ca. 13.700,00 €.

Im Innenbereich werde ich nach Abschluss aller notwendigen Arbeiten ca. nochmals einen Betrag von 10.000,-- € aufwenden müssen.

Damit dürfte ich dann, ohne neue Einfahrt, bei ca. 24.000,-- € liegen.

Sollte ich nun durch die Abänderung der Kurvenführung nochmals gezwungen sein einen mindestens vierstelligen Eurobetrag ausgeben zu müssen, bewege ich mich dann in einem Bereich von bis zu 34.000,-- €.

Das ist nicht mehr akzeptabel!

Sollten Sie den hier aufgeführten Argumenten dennoch nicht folgen, überlegen Sie bitte, dass Sie meiner Familie ohne ersichtlichen Grund, ohne Nutzen für die Allgemeinheit, weitere Kosten aufbürden und in wie weit Sie uns dann dafür finanziell entschädigen.

Ich bitte Sie, zu überlegen, ob es nicht für alle Beteiligten das Beste ist, meiner Argumentation zu folgen, die Dimension des Kurvenbereichs in der bis dato bestehenden Form zu belassen und dadurch der Allgemeinheit zu dienen!“


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Breite der Zufahrt zum Grundstück der Antragsteller zwischen den Pfosten beträgt nur ca. 2,15 m. Nach der § 4 Garagen- und Stellplatzverordnung muss ein Stellplatz eine lichte Breite von mindestens 2,30 m haben und die Fahrgasse 6,50 m breit sein, damit man in einem Zug rechtwinklig ohne Rangieren in einem Zug auf einen Stellplatz einfahren kann. Vor dem Grundstück der Antragsteller ist unter Ausnutzung der Gegenfahrbahn und des Gehweges eine Breite von mindestens 7 m vorhanden. Die behauptete Zufahrtsschwierigkeit liegt in der Größe/Breite des benutzten Fahrzeugs und der geringen Breite der Zufahrt selbst. Auch ein einmaliges Rangieren ist zumutbar. Bei einer Anfahrt über die Untere Ringstraße, westlicher Ast, kann geradeaus in die Zufahrt gefahren werden. Ein Umbau des Zufahrtsbereichs ist somit nicht erforderlich.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Straßenplanung im Kreuzungsbereich vor dem Grundstück Fl. Nr. 5887/1 nach dem Planentwurf der Ing. Büro Jung GmbH vom 17.06.2014 zu ändern.
Dem Antrag der Familie Mainka auf Beibehaltung der bisherigen Straßenführung wird nicht stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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5. Sitzungsniederschrift vom 16.10.2014; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 16.10.2014 ohne Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 6

Sachverhalt

a) Integrierte ländliche Entwicklungsallianz Main-Wein-Garten
Es ist vorgesehen, dass sich die Gemeinde Himmelstadt mit ihren Nachbargemeinden Zellingen, Retzstadt, Thüngersheim, Leinach, Erlabrunn, Margetshöchheim und Zell zu einer so genannten „integrierten ländlichen Entwicklungsallianz Main-Wein-Garten“ firmiert und gemeinsam ein integriertes ländliches Entwicklungskonzept ILEK in Auftrag gibt. Insgesamt wurden neun Planungsbüros angeschrieben, von denen fünf ein Angebot abgegeben haben. Die Entscheidung der Auftragsvergabe wurde am 07.11.2014 in einer Sitzung des Bürgermeisterausschusses getroffen und fiel auf das Planungsbüro HS Ingenieure aus Freising, das in einer Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit dem Landschaftsarchitekturbüro Faust aus Erlabrunn und dem Architekturbüro Gruber und Hettiger aus Karlstadt ein Konzept erarbeiten wird.
Der Rat gib zu bedenken, dass möglicherweise die weiter räumliche Entfernung des Planungsbüros HS Ingenieure, Freising Probleme bereiten könnte. Da das Planungsbüro in einer Arbeitsgemeinschaft mit zwei in der Region ansässigen Architekturbüros zusammenarbeiten wird, wird davon ausgegangen, dass eventuell auftretende Probleme minimiert werden können.


b) Hinweis Weihnachtspostamt auf Hinweisschildern an der B27
Auf den Hinweisschildern an der B27 wurde jeweils ein brauner Zusatzhinweis „Weihnachtspostamt“ angebracht.


c) Auszubildende zur Verwaltungsfachangestellte
Die Bewerbung aus Himmelstadt wurde ausgewählt. Ab September 2015 wird Frau Selina Müller eine Ausbildungsstelle zur Verwaltungsfachangestellten in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen antreten.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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7. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 12. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 20.11.2014 ö 7

Sachverhalt

a) Verkauf von Weihnachtspostkarten im Dorfladen
Hannelore Gehrsitz möchte gern im Dorfladen  Weihnachtspostkarten verkaufen und fragt bei der Gemeinde an, ob eine Belieferung mit Karten und Marken möglich wäre.
Der Vorsitzende wird dies mit Frau Schotte (Weihnachtspostamt) absprechen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


b) WLAN-Aktivierung in der Grundschule Himmelstadt
Herr Walter Gehrsitz möchte gern für die Computerlehrgänge in den Räumen der Grundschule Himmelstadt Internetzugang nutzen. Da bereits das Jugendzentrum im Haus ebenfalls einen WLAN-Anschluss aktivieren wollte, könnte dieser mitbenutzt werden. In diesem Fall müssten die Kosten aufgeteilt werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


c) Parkende Autos im Kreuzungsbereich Triebstraße
In der Einfahrt zur Triebstraße ist ein schwarzer Golf geparkt. Dadurch kann die Straße nicht mehr eingesehen werden. Der schwarze Golf gehört zu den Anwohnern der angrenzenden Gebäude. Ein weiterer Gefahrenbereich ergibt sich durch geparkte Autos in der Engstelle der Triebstraße, Höhe Friedhofsberg. Die betreffenden Anwohner werden darüber informiert, dass die PKW zu entfernen sind.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


d) Streudienst Gehsteig in den Ringstraßen
Es wird darüber informiert, dass das Betonpflaster in den Ringstraßen durch Streusalz möglicherweise Schaden nehmen könnte und deshalb nicht gesalzen werden sollte. Was bei Vereisung des Gehsteiges verwendet werden kann, wird abgeklärt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


e) Begehung der Baumaßnahme Untere und Obere Ringstraße durch den Bauausschuss
Bei der letzten turnusmäßigen Begehung der Baumaßnahme in der Unteren und Oberen Ringstraße wurde festgestellt, dass im Kreuzungsbereich Obere Ringstraße östlicher Teil vordere Querstraße der Niederbord nur auf 3 cm abgesenkt wurde. Die Verwaltung wird dies prüfen.

Der letzte Arbeitstag der bauausführenden Firma in diesem Jahr ist der 19.12.2014. Im neuen Jahr werden die Arbeiten für die Baumaßnahme am 12.01.2015 wieder begonnen.
Damit bei einem plötzlichen Wintereinbruch die Straßen, in denen derzeit gebaut wird, geräumt werden können, wird Fräsgut aufgebracht werden.
Der Rat bittet darum, die Straßen direkt vor der Winterpause abzuziehen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 28.03.2015 12:18 Uhr