Datum: 08.01.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus Himmelstadt
Gremium: Gemeinderat Himmelstadt
Körperschaft: Gemeinde Himmelstadt
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Wasserrohrbruch am 26.12.2014 in der Denkmalstraße; Information
2 Antrag auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung
3 Ausbau Obere und Untere Ringstraße; Antrag auf Planungsänderung im Bereich Obere Ringstraße, westlicher Ast von Brückenstraße bis Anwesen Obere Ringstraße 20; Beratung und Beschluss
4 Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Erstellung eines weiteren Hausanschlusses für Kanal und Wasserleitung, Fl.-Nr. 5922; Antrag von Herrn Dürr, Untere Ringstraße 6; Beratung und Beschluss
5 Auler Anita u. Weisenberger Helmut, BA 2014006 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus, Bauvoranfrage; Beratung und Beschluss
6 Beitritt "MSPLink e.V." (Initiative gegen Stromtrasse Südlink); Beratung und Beschluss
7 Sitzungsniederschrift vom 20.11.2014; Genehmigung
8 Informationen des 1. Bürgermeisters
9 Kurze Anfragen

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1. Wasserrohrbruch am 26.12.2014 in der Denkmalstraße; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 1

Sachverhalt

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass am 26.12.2014 gegen 11:25 Uhr eine Störungsmeldung eingegangen ist. Bei der Prüfung der Anlagen wurde festgestellt, dass der Hochbehälter Hochzone leergelaufen ist. Die anschließende Fehlersuche ergab einen Rohrbruch in der Niederzone. Gegen 17:45 Uhr wurde das Leck in der  Denkmalstraße lokalisiert.
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Knorz von der ENERGIE. Herr Knorz nimmt zum Ablauf der Reparatur Stellung.
Hierzu erhalten die Gemeinderäte eine Übersicht über den Netzplan.
Nachdem das Leck am 26.12. festgestellt wurde, konnte die Reparatur am darauffolgenden Tag abgeschlossen werden. Die Anlage wurde am 27.12. per Handsteuerung betrieben. Am 28.12. wurde wieder auf Automatikbetrieb umgestellt.

Das Gremium erkundigt sich nach den Gründen des langen Zeitraumes zwischen Fehlermeldung und Behebung des Rohrbruches.
Dies begründet sich in einer Besonderheit der Steuerungshierarchie. Erst ab 3,50m Füllstand des Hochbehälters Niederzone öffnet sich ein Schieber zur Befüllung des Hochbehälters Hochzone.
Dies ist notwendig, um nicht Gefahr zu laufen, dass beide Hochdruckbehälter und damit die gesamte Anlage leerlaufen, was wesentlich höhere Kosten verursacht hätte und zudem wären weit mehr Haushalte vom fehlenden Wasser betroffen gewesen. Bei dem aktuellen Rohrbruch sind 9 l/s abgeflossen. Der Hochbehälter Niederzone wird jedoch nur mit 3 l/s eingespeist. Dadurch ergab sich die Situation, dass im Bereich der Hochzone das Wasser vollständig verbraucht wurde und aus der Niederzone nicht mehr nachgefüllt werden konnte, da zu wenig Wasser nachfloss.

Herr Knorz betont, dass es für die ENERGIE zunächst erste Priorität war, den Rohrbruch zu beheben. Aus diesem Grunde wurde jedoch versäumt, die Anwohner im Bereich der Hochzone rechtzeitig zu informieren, dass über einen längeren Zeitraum kein Wasser zur Verfügung steht. Dies soll bei zukünftigen Reparaturen unbedingt berücksichtigt werden.
Gemeinderat Rudolf Schmitt bietet an, dass in dieser Situation gerne auch die Feuerwehr beauftragt werden könnte, mittels Lautsprecher die betroffenen Anwohner zu informieren.

Um zukünftige Rohrbrüche schneller und reibungsloser zu beheben, wird angestrebt, die Steuerung zentral in der ENERGIE zu führen. Die Umstellung ist jedoch ein längerer Prozess.
Herr Knorz lädt den Gemeinderat ein, bei einem Besuch im Hauptwerk in Karlstadt Einblick in den schematischen Ablauf zu nehmen und die Steuerung zu zeigen.

Die ENERGIE ist ebenfalls gerade dabei, ein Meldesystem zur schnelleren Erreichbarkeit zu installieren.

Der Rat erkundigt sich nach der bei Rohrbruch überbrückbaren Zeit bis zur Wasserlosigkeit. Herr Knorz stellt dar, dass abhängig von der Größe des Rohrbruches ca. 1 Tag überbrückt werden sollte.

Aufgrund des Wasserrohrbruches ist bei der Gemeinde ein Schreiben von betroffenen Anwohnern eingegange n. Um zukünftige Störungen so gering wie möglich zu halten, wird um einen entsprechenden Ablaufplan gebeten. Die Gemeinde ist gemeinsam mit der ENERGIE dabei, den Prozess zu optimieren.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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2. Antrag auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung; Beratung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 2

Sachverhalt

Eine größere Anzahl von Bürgern aus der Oberen und Unteren Ringstraße hat im Hinblick auf die gestiegenen Baukosten und die damit einhergehenden höheren Straßenausbaubeiträge mit Schreiben vom 29.07.2014 beantragt, die Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.02.2014 dahingehend zu ändern, dass der Gemeindeanteil erhöht wird.

Der Gemeinderat hat sich in mehreren Sitzungen mit der Frage des Aufteilungsschlüssels zwischen Anliegeranteil und Gemeindeanteil befasst und den hier maßgeblichen Aufteilungsschlüssel für Anliegerstraßen auf 80 % zu 20 % (Anliegeranteil/Gemeindeanteil) beschlossen.

Die wesentlichen Gründe hierfür waren der Gleichbehandlungsgrundsatz (frühere Abrechnungen; noch offene Abrechnungen) und die finanziellen Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt, auch im Hinblick auf künftige notwendige Investitionen.

Das Landratsamt Main-Spessart bzw. die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Main-Spessart haben bei der Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2014 strikte Haushaltsdisziplin angemahnt (Schreiben vom 25.11.2014 bzw. 26.11.2014). Dazu gehört auch, dass die gesetzlich zulässigen Einnahmen erhoben werden (vgl. Art. 62 KommHV).

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der Mehrzweckhalle stellen ein weiteres großes Finanzierungsproblem dar.

Aus den vorgenannten Gründen schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag nicht stattzugeben.

Beschluss

Der Antrag verschiedener Anlieger der Oberen und Unteren Ringstraße auf Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung vom 19.02.2014 auf Erhöhung des Gemeindeanteils wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

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3. Ausbau Obere und Untere Ringstraße; Antrag auf Planungsänderung im Bereich Obere Ringstraße, westlicher Ast von Brückenstraße bis Anwesen Obere Ringstraße 20; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 3

Sachverhalt

1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz erläutert dem Gremium, dass die Grundstückseigentümer um Abänderung der bestehenden Beschlüsse zur Ausbauweise bitten.  Mit Schreiben vom 06.12.2014 wenden sich die Anlieger der Oberen Ringstraße aus dem westlichen Ast, nördlicher Teil bis Brückenstraße an den Gemeinderat um erneute Prüfung folgender Anliegen:
-Wegfall der geplanten Pflasterung des Gehweges.
-Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete Obere Ringstraße westlicher Ast nördlicher und südlicher Teil, sowie nördliche und südliche Querstraße zu einer Abrechnungseinheit.
Gegenstand der heutigen Beratung ist der Punkt 1 der Eingabe, Wegfall der Pflasterung. Punkt 2 des Antrages „Zusammenfassung der Abrechnungsgebiete… kann heute nicht beraten und erörtert werden, da umfassende Informationen bzw. Recherchen zu diesem Rechtsfeld erforderlich sind, die in der Kürze nicht beizubringen waren. Dieser Punkt wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten.
Der Vorsitzende bittet hierfür um Verständnis !!!!

Zu Punkt 1 wird aufgeführt, dass der überfahrbare und somit auch nur optisch vorhandene Gehweg eher zu einer erhöhten Gefährdung als zu einer Verbesserung für die Fußgänger führt. Zudem wird die Problematik bei Durchführung des Winterdienstes angeführt bzw. Glätteproblematik von Pflasterflächen im Winterdienst angesprochen. Argumentiert wird, dass in den Jahren 1960 aufgrund der geringen Straßenbreite auf den Gehsteigbau verzichtet wurde.
Der jetzige gewählte Ausbau stelle eine Verschlechterung der Situation dar!!!!

Zum vorliegenden Antrag wird eine Kostenbetrachtung durchgeführt.
Die Regelbreite der Straße ist ca. 5,25 m, davon sind 50 cm Pendelrinne als Rinnenpflaster wegen des fehlenden Längs -und geringen Quergefälles unabdingbar. Als Gehsteigbreite sind ca. 1,15-1,25m vorgesehen. Die Gehsteigfläche beläuft sich somit auf ca. 300 m²!
Nach den vorliegenden Einheitspreisen der Fa. Zehe, müssten demnach in Pflasterbauweise 14.622,72 € und bei Asphaltierung 14.908,32 € aufgewendet werden. Die Pflastervariante ist somit 285,60 € günstiger.
Hierzu müssen jedoch noch folgende Argumente und Eckpunkte bedacht werden, die nicht außer Acht bleiben können:
Die Fa. Zehe geht von Baubetrieb ab 12.01.2015 aus.
Ev. Schadenersatzleistung durch bereits beauftragte Subunternehmerleistung an Subfirma. Rückgabeprozedere der bereits bestellten Pflastersteine durch Fa. Lithon plus mit Dispokosten durch Lieferant.
Gegebenenfalls anteilige Kürzung der staatlichen Zuschüsse.
Das Ingenieurbüro Jung verlangt für Planungsänderungen in diesem Bereich ca. 600,00 bis 1.000,00 Euro.
Die Argumentation bezüglich des zu erwartenden bzw. problematischen Winterdienstes ist eher als geringfügig einzustufen, da sich im Maintal grundsätzlich eher milde Winter einstellen. Auch ist wegen des ebenen Geländes nicht von schwierigen topographischen Verhältnissen auszugehen.
Aus verkehrstechnischer Sicht wird angeregt, den Gehsteig, obwohl höhengleich, farbig anders zu gestalten als die Fahrbahn. Eine weitere Schwarzdecke im Gehsteig würde vom Autofahrer als Fahrbahn angesehen bzw. dieser Raum würde in die Fahrbahn miteinbezogen. Durch die farbliche Unterscheidung wird der Gehwegbereich hervorgehoben. Ältere Mitbürger die mit Rollatoren unterwegs sind, wäre die optische farbliche Abgrenzung eine Hilfestellung als Weghinweisung und Wegeführung.

Beschluss

Nach Beratung und Diskussion hält der Gemeinderat aus den vorgenannten Gründen an der bestehenden Planung fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Baumaßnahme Obere und Untere Ringstraße; Erstellung eines weiteren Hausanschlusses für Kanal und Wasserleitung, Fl.-Nr. 5922; Antrag von Herrn Dürr, Untere Ringstraße 6; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 4

Sachverhalt

Das Grundstück von Herrn Dürr liegt zweimal an die Untere Ringstraße an. Im vordern Bereich befindet sich das Wohnhaus, welches bereits mit Anschlussleitungen im Zuge der Neukonzeption
versorgt wurde. Im bebauten Bereich befinden sich die  sogenannten Erstanschlüsse für Kanal und Wasserleitung, für die im öffentlichen Grund die Gemeinde Himmelstadt die anfallenden Kosten für Tiefbau- und Montagearbeiten gemäß gültiger Satzung übernehmen muss. Es handelt sich dabei um ein Grundstück mit der Flurnummer 5922.
Herr Dürr hat zwischenzeitlich schon mehrmals im Rathaus vorgesprochen und sich bei den Sachbearbeitern informiert, wie er einen zweiten Kanal und Wasseranschluss, und zu welchen Konditionen er diesen für den unbebauten Grundstücksteil bekommen könne.

Nach gültiger Satzung wird jeder Bauplatz nur einmal, erstmalig mit Kanal und Wasserleitung angeschlossen. Sollten weitere Anschlüsse benötigt oder gewünscht werden sind diese vom Antragsteller kostenmäßig zu übernehmen. Die geschätzten Kosten belaufen sich nach Schätzung des IB Jung auf ca. 2.800,00 bis 3.000,00 Euro brutto. Dies wurde Herrn Dürr bereits mehrmals mitgeteilt. Daraufhin hat Herr Dürr, den Bürgermeister als auch die Verantwortlichen der Fa. Zehe mitgeteilt, dass  er nicht bereit ist, hierfür weitere Kosten zu übernehmen. Er sieht daher von weiteren Hausanschlüssen für sein Grundstück ab. 
Nunmehr startete Herr Dürr eine weitere mündliche Anfrage, ob Erschließung mit Kanal und Wasser nicht doch möglich sei, Gas, Strom und Telekom würden ihm kostenlose Anschlüsse in sein Grundstück verlegen!!
Ein Kriterium für  weitere Anschlüsse seitens der Gemeinde ist eine Grundstücksteilung durch das Vermessungsamt, durch Schaffung eines eigenständigen Grundstückes würde ein erneuter Rechtsanspruch auf erstmalige Erschließung entstehen. Der Antragsteller möchte die Grundstücksteilung jedoch erst in ein paar Jahren erwirken, sodass die Kosten für etwaige Erschließungen im Grundstücksbereich nicht an Herrn Dürr weiterzuverrechnen sind, sondern von der Gemeinde Himmelstadt vorfinanziert werden müssten.

Beschluss

Obgleich die nachträgliche Herstellung für die Hausanschlüsse aufgrund des Baufeldes und der schwierigen Untergrundverhältnisse  schwierig ist, werden keine weiteren Anschlüsse ohne die geltenden Voraussetzungen zu Lasten der Gemeinde Himmelstadt verlegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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5. Auler Anita u. Weisenberger Helmut, BA 2014006 Buchenweg 2, Fl.Nr. 382/9, Gemarkung Himmelstadt Neubau Einfamilienwohnhaus, Bauvoranfrage; Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Bauherren möchten im Rahmen einer Bauvoranfrage geklärt haben, ob das geplante Vorhaben auf dem Grundstück möglich ist. Die Bauherren möchten ein zweigeschossiges Gebäude mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 28 ° errichten. Das Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II. Der Bebauungsplan setzt für das Grundstück eine maximale Bebauung mit Erdgeschoss und Dachgeschoss als Vollgeschoss fest. Für die Dachform sind Satteldächer und Krüppelwalmdächer vorgesehen, die Dachneigung ist mit 38 – 45 ° festgesetzt. Durch die geplante Bebauung wird ferner die maximal vorgesehene Wandhöhe (5,60 m) um mindestens 1,0 m überschritten. Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind möglich, wenn diese städtebaulich vertretbar sind und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Durch die Unterschreitung der Mindestdachneigung um 10°, die abweichende Dachform und ein weiteres Vollgeschoss (Obergeschoss) sind die Grundzüge der Planung berührt. Bezugsfälle sind in dem Bereich des Bebauungsplanes Mausberg II bislang nicht vorhanden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist daher aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 382/9 der Gemarkung Himmelstadt wird in Aussicht gestellt. Den erforderlichen Befreiungen bezüglich eines weiteren Vollgeschosses, einer Unterschreitung der Dachneigung um 10°, der abweichenden Dachform und der Überschreitung der maximalen Wandhöhe um 1,0 m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 12

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6. Beitritt "MSPLink e.V." (Initiative gegen Stromtrasse Südlink); Beratung und Beschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 6

Sachverhalt

Im Rahmen der Gründungsveranstaltung eines Dachverbandes „Bürgerinitiative MSP-Link“ am 07.11.2014 in Gemünden-Langenprozelten wurde der Wunsch an den Landkreis herangetragen, auch die politischen Städte und Gemeinden in Main-Spessart zu einem sog. „MSP-Link“ (analog zu dem bereits bestehenden „Rhön-Link“ zusammenzuführen. Mit dem Ziel, den politischen Willen gegen die SuedLink-Trasse durch Main-Spessart zu bündeln, ist die Hoffnung verknüpft, sich mehr Gehör zu verschaffen.
Diesbezüglich fand am 23.11.2014 im Landratsamt in Karlstadt ein Treffen statt, an dem der 3. Bürgermeister Herbert Hemmelmann teilgenommen hat. Im Ergebnis dieser Veranstaltung wurde vereinbart, eine Satzung für die Gründungsveranstaltung zu entwerfen. Der Satzungsentwurf liegt nun vor und wurde den Gemeinderäten zur Kenntnis zugesandt. Der Vorsitzende verliest den Satzungsentwurf.

Beschluss

Der Gemeinderat Himmelstadt ermächtigt den 1.Bürgermeister o.V.i.A., zusammen mit den anderen Gründungsmitgliedern des Landkreises Main-Spessart den Verein „MSP-Link e.V.“ zu gründen, bzw. diesem nach Gründung beizutreten, um als Interessengemeinschaft nach außen mit allen verfügbaren Mitteln den Vereinszweck zu verwirklichen. Dieser zielt auf den Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen vor Elektrosmog sowie auf den Schutz von Landschaft, Natur, Umwelt und Klima zur Erhaltung und Förderung der natürlichen und wirtschaftlichen Ressourcen des ländlichen Raumes ab und setzt sich insbesondere für die Bewahrung des natürlichen Lebensraumes und Erscheinungsbildes als überlebensfähiger ländlicher Siedlungsraum mit Erholungs- und Rückzugslandschaften für Menschen, Tiere und Pflanzen ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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7. Sitzungsniederschrift vom 20.11.2014; Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 20.11.2014 mit folgender Änderung:

TOP 7 d) Streudienst Gehsteig
Es handelt sich dabei um den Streudienst des Gehsteiges in den Ringstraßen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Informationen des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 8

Sachverhalt

a) Bekanntgabe Termin allgemeine Bürgerversammlung 2015
Der Vorsitzende teilt den Termin der allgemeinen Bürgerversammlung 2015 mit. Die Bürgerversammlung findet am 26.02.2015 in der Mehrzweckhalle statt.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

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9. Kurze Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Himmelstadt (Gemeinde Himmelstadt) 1. Sitzung des Gemeinderates Himmelstadt 08.01.2015 ö 9

Sachverhalt

a) Pfosten am Friedhofsberg (obere Seite)
Es wurde festgestellt, dass am Friedhofsberg (obere Seite) ein Pfosten entfernt wurde. Es hat den Anschein, dass er bodenbündig abgetrennt wurde.
Die Gemeindearbeiter werden gebeten, den Sachverhalt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


b) Pflege und Reinigung  der Blumenständer am Philatelisten-Lehrpfad
Die Blumenständer sind derzeit stark vermoost, bzw. verschmutzt. Die Gemeindearbeiter werden gebeten, die Blumenständer zu reinigen.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


c) Straßenschild Untere Ringstraße
In der unteren Ringstraße westlicher Ast wurde ein während der Baumaßnahme entferntes Straßenhinweisschild nicht wieder aufgestellt. Es liegt derzeit noch im Garten des Grundstückes Untere Ringstr. 2. Die Baufirma soll daran erinnert werden, dass das Straßenschild wieder aufgestellt wird.

Abstimmungsergebnis:                o. A.


d) Mögliche Beantragung Tempolimit 30 in der Hauptstraße
Es wird vorgeschlagen zu versuchen, einen Antrag auf Tempobegrenzung in der Hauptstraße ab S-Kurve bis zur Einmündung Brückenstraße auf Tempo 30 beim zuständigen Straßenamt zu stellen. Hierzu wird ein Gemeinderatsbeschluss benötigt. Dieser wird als Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Gemeinderates beraten werden.

Abstimmungsergebnis:                o. A.

Datenstand vom 28.03.2015 12:22 Uhr